220955-02 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: CDU-Antrag: Viktoriabrücke Antrag zur Vorlage 220955
Kerndaten
- Nummer
- 220955-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220955-02 AA Antragsteller/in: Alessandro Balan Achim Schröder Frank Thomas FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 24.08.2022 FDP-Änderungsantrag: CDU-Antrag: Viktoriabrücke Antrag zur Vorlage 220955 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Dem Antrag werden folgende Ziffer 4 und 5 hinzugefügt: 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Rechtsabbiegespur von der Viktoriabrücke in die Bornheimer Straße für den MIV freizugeben und damit die Möglichkeit des Rechtsabbiegens für den Autoverkehr unter Berücksichtigung der Interessen des Radverkehres, bis zur Fertigstellung der Rampe auf die Thomastraße, wiederherzustellen. 5. zusätzlich wird beantragt, die angestellten Ermessenserwägungen, die zu dem Wegfall der bisherigen Rechtsabbiegemöglichkeit geführt haben, zur Niederschrift im Protokoll aufzunehmen. Begründung Durch den Wegfall der Möglichkeit von der Viktoriabrücke rechts in die Bornheimer Straße abbiegen zu können, ist die Verbindung zwischen den westlichen Vierteln der Stadt und der Innenstadt stark beeinträchtigt. Die Parkhäuser am Friedensplatz, im Stadthaus und am Hauptbahnhof sind nur noch durch die Nordstadt auf Schleichwegen zu erreichen. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet an der Bornheimer Straße wird ebenfalls eingeschränkt. Die entstehenden Ausweichverkehre über die Straßen „Am Frankenbad“ und Adolfstraße sowie Dorotheenstraße und Heerstraße, belasten dieSeite 1 von 2 Seite 2 verkehrsberuhigte Nordstadt empfindlich. Genau wie bei der Rechtsabbiegespur von der Viktoriabrücke auf die Endenicher Straße ist der baulich vorhandene freilaufende Rechtsabbieger freizugeben. Den Antragsstellern ist bewusst, dass dies keine für den Radverkehr ideale Lösung darstellt, doch sind nach unserer Auffassung verkehrliche Maßnahmen stets unter Abwägung der Belange aller zu treffen, d.h. in diesem Fall die Belange des Rad- und Fußverkehrs, der beeinträchtigten Anwohner in der Nordstadt sowie des MIV. Hier stellt ein temporärer, ursprünglich ohnehin vorgesehener freilaufender Rechtsabbieger einen guten Kompromiss dar. Dafür, dass ein freilaufender Rechtsabbieger in dieser Konstellation dem Radverkehr zumutbar ist, spricht auch, dass der freilaufende Rechtsabbieger auf die Endenicher Straße nicht zu nennenswerten Beeinträchtigungen der Radverkehrssicherheit führt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de