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220955-02 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: CDU-Antrag: Viktoriabrücke Antrag zur Vorlage 220955

Nummer
220955-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
24.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220955 CDU-Antrag: Viktoriabrücke

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Änderungsantrag
öffentlich
220955-02 AA
Antragsteller/in:
Alessandro Balan
Achim Schröder
Frank Thomas
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
24.08.2022
FDP-Änderungsantrag: CDU-Antrag:
Viktoriabrücke
Antrag zur Vorlage 220955
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.08.2022 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem Antrag werden folgende Ziffer 4 und 5 hinzugefügt:
4. Die Verwaltung wird beauftragt,
die vorhandene Rechtsabbiegespur von der Viktoriabrücke in die Bornheimer
Straße für den MIV freizugeben und damit die Möglichkeit des
Rechtsabbiegens für den Autoverkehr unter Berücksichtigung der Interessen
des Radverkehres, bis zur Fertigstellung der Rampe auf die Thomastraße,
wiederherzustellen.
5. zusätzlich wird beantragt,
die angestellten Ermessenserwägungen, die zu dem Wegfall der bisherigen
Rechtsabbiegemöglichkeit geführt haben, zur Niederschrift im Protokoll
aufzunehmen.
Begründung
Durch den Wegfall der Möglichkeit von der Viktoriabrücke rechts in die
Bornheimer Straße abbiegen zu können, ist die Verbindung zwischen den
westlichen Vierteln der Stadt und der Innenstadt stark beeinträchtigt. Die
Parkhäuser am Friedensplatz, im Stadthaus und am Hauptbahnhof sind nur
noch durch die Nordstadt auf Schleichwegen zu erreichen. Die Zufahrt zum
Gewerbegebiet an der Bornheimer Straße wird ebenfalls eingeschränkt. Die
entstehenden Ausweichverkehre über die Straßen „Am Frankenbad“ und
Adolfstraße sowie Dorotheenstraße und Heerstraße, belasten dieSeite 1 von 2
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verkehrsberuhigte Nordstadt empfindlich.
Genau wie bei der Rechtsabbiegespur von der Viktoriabrücke auf die
Endenicher Straße ist der baulich vorhandene freilaufende Rechtsabbieger
freizugeben. Den Antragsstellern ist bewusst, dass dies keine für den
Radverkehr ideale Lösung darstellt, doch sind nach unserer Auffassung
verkehrliche Maßnahmen stets unter Abwägung der Belange aller zu treffen,
d.h. in diesem Fall die Belange des Rad- und Fußverkehrs, der beeinträchtigten
Anwohner in der Nordstadt sowie des MIV. Hier stellt ein temporärer,
ursprünglich ohnehin vorgesehener freilaufender Rechtsabbieger einen guten
Kompromiss dar.
Dafür, dass ein freilaufender Rechtsabbieger in dieser Konstellation dem
Radverkehr zumutbar ist, spricht auch, dass der freilaufende Rechtsabbieger
auf die Endenicher Straße nicht zu nennenswerten Beeinträchtigungen der
Radverkehrssicherheit führt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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