220955-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Viktoriabrücke
Kerndaten
- Nummer
- 220955-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220955-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Viktoriabrücke Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist hierzu auf die ergänzende Stellungnahme zum Bürgerantrag mit der DS-Nr. 212294-02 ST. Anlage/n 1 212294-02 ST (öffentlich)Seite 1 von 3 Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 212294-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerinformation und -beteiligung zur Querschnittsgestaltung Viktoriabrücke Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Bezugnehmend auf den Beschluss des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 25.05.22 mit Maßgabe zu vertagen gibt die Verwaltung folgende ergänzende Stellungnahme zum korrespondierenden CDU-Antrag ab (siehe DS 220955): Zu 1: Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung das Gutachten durch das beauftragte Büro vorstellen lassen und die zu Grunde liegenden Daten benennen. Das Gutachten kann den Fraktionen dann zur Verfügung gestellt werden. Zu 2: Für die Förderung ist die Einreichung eines Änderungsantrags bei der Bezirksregierung Köln erforderlich. Dieser befindet sich momentan in der Bearbeitung. Erst nach dortiger Prüfung kann eine verlässliche Aussage über die Förderhöhe getroffen werden. Zusätzlich wurde nach Einreichung der Änderungsanzeige und der neuen Verkehrsplanung die Planänderung als wesentliche Änderung eingestuft und die Freigabe der Anträge an die Genehmigung der Planfeststellung der Rampe gekoppelt. Auch für die Straßenrampe Thomastraße und den Fußgängertunnel werden Anpassungen am Finanzierungsantrag erforderlich. Erst nach Prüfung beider Finanzierungsanträge und der Genehmigung der Planfeststellung der Straßenrampe besteht Sicherheit bei der Förderfähigkeit und Förderhöhe der Gesamtmaßnahme. Zu 3: Aufgrund der Verschiebung der Maßnahme durch die Autobahn GmbH hat sich dieser Antragspunkt erledigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 3 Seite 2Seite 3 von 3
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