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220953-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Dringlichkeitsantrag: KAG Anliegerbeiträge

Nummer
220953-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220953 CDU-Dringlichkeitsantrag: KAG Anliegerbeiträge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220953-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Dringlichkeitsantrag: KAG Anliegerbeiträge
Beratungsfolge
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Zu den Anträgen in der o. g. Angelegenheit wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.) Aufforderung, auf neue Beschlusslage des Landes NRW hinzuweisen
Der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, die Förderung zur Minderung
der Belastung aus Straßenausbaubeiträgen von 50 % auf 100 % der
Beitragsbelastung zu erhöhen. Die entsprechende Anpassung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von
Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) wurde am 11.05.2022 im
Ministerialblatt NRW, Ausgabe 2022 Nr. 21 (Seite 375 bis 394) veröffentlicht
und am 12.05.2022 wirksam. Entsprechende Hinweise werden ebenso wie
bisher bereits die Hinweise auf die 50 %-ige Förderung des Landes in den
entsprechenden Bürgerbriefen, Anhörungsschreiben und
Festsetzungsbescheiden aufgenommen.
Zu 2.) Liste Straßenausbaumaßnahmen
Nach den Vorgaben der aktuellen wie auch der alten Förderrichtlinien können
Straßenbaumaßnahmen gefördert werden, die von den zuständigen Gremien
ab dem 01.01.2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines
gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen. Nach
dem 1.1.2021 beschlossene Maßnahmen können nur gefördert werden, soweit
sie auf Basis eines vom kommunalen Gremium beschlossenen Straßen- und
Wegekonzept nach § 8a Absatz 2 und 2 KAG erfolgen. Das Straßen- und
Wegekonzept wurde am 04.02.2021 durch den Hauptausschuss an Stelle des
Rates nach § 60 Absatz 2 GO beschlossen.
Bis 2021 mussten ausschließlich straßenbauliche Maßnahmen abgerechnet
werden, die diesen Vorgaben der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge nicht
entsprachen. Entweder wurden die Straßenbaumaßnahmen vor dem 1.1.2018
beschlossen oder entsprechende Finanzmittel standen bereits in einem
Haushalt vor 2018 bereit. Den ohne Fördervorteil abgerechneten Maßnahmen
war Priorität einzuräumen, weil diese ansonsten verjährt wären. In diesem Jahr
werden erstmals Maßnahmen abgerechnet, die förderfähig im Sinne der
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge sind. Soweit der umlagefähige Aufwand
bereits ermittelt wurde, wurden die entsprechenden Förderanträge gestellt.Seite 1 von 3
Seite 2
Inzwischen wurde ein Förderantrag genehmigt (Stand 17.05.2022).
2022 stehen 14 förderfähige Straßenbaumaßnahmen zur Abrechnung an; diese
sind in der Anlage zu dieser Stellungnahme aufgeführt. Dies sind zugleich die
Maßnahmen, die im Zeitraum seit 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 von der
Landesförderung profitieren. Es sind dies Maßnahmen, für erstmals im
Haushalt des Jahres 2018 Finanzmittel bereitgestellt wurden. Weitere
förderfähige Maßnahmen können in diesem Jahr nicht abgerechnet werden,
weil zusätzlich zu den förderfähigen Maßnahmen in diesem Jahr 16 nicht
förderfähige Maßnahmen nach § 8 KAG beziehungsweise nach § 127 ff.
BauGB abzurechnen sind. Die entsprechenden Beitragsansprüche verjähren
mit Ablauf dieses bzw. des kommenden Jahres oder sind geltend zu machen in
Ansehung der im Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung
des Baugesetzbuches in NRW festgelegten Ausschlussfristen.
Zu 3.) Priorisierte Abrechnung von förderfähigen Straßenbaumaßnahmen
Auch in Zukunft wird der Abrechnung von Maßnahmen Priorität eingeräumt, bei
denen der Eintritt der Verjährung droht oder die aufgrund der anstehenden
Ausschlussfrist abzurechnen sind. Es ist davon auszugehen, dass die 2023 und
2024 zur Abrechnung nach § 8 KAG anstehenden Maßnahmen überwiegend
förderfähig sind.
Anlage/n
1 Liste förderfähige Maßnahmen (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 06:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de