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220951-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle: verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen

Nummer
220951-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220951 Bürgerantrag: Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle: verbindliche Anliegerversammlung entsprechend § 8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220951-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgernähe und Bürgerbeteiligung für alle:
verbindliche Anliegerversammlung entsprechend §
8 a Abs. 3 KAG NRW durchführen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aus Sicht der Verwaltung ist keine weitere Bürgerversammlung erforderlich. Es
hat eine Bürgerversammlung stattgefunden. Die Planung wurde gemäß den
Hinweisen und Wünschen aus der Bevölkerung weiterentwickelt und die
seinerzeit geäußerten Forderungen wurden, sofern möglich, eingearbeitet.
Die Verwaltung verweist außerdem auf den Beschluss der Bezirksvertretung
Bonn vom 07.06.2022 (220661) sowie die Stellungnahme 220953-01 bezgl. der
Förderung nach § 8 KAG.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung
und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 06:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de