220947 · Beschlussvorlage
Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2020
Kerndaten
- Nummer
- 220947
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 220947 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2020 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 24.05.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab: Der von der Oberbürgermeisterin aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt. Die Prüfung hat im Ergebnis zu keinen relevanten Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen, gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Jahr 2020 festzustellen und der Oberbürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. 2. Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Jahresabschluss für das Jahr 2020 festzustellen und der Oberbürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. 3. Der Rat beschließt, gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Fehlbetrag des Jahres 2020 in Höhe von 24.647.307,47 EUR durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken.Seite 1 von 962 Seite 2 Begründung Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanz- rechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang; ihm ist ein Lagebericht beizufügen. In seiner Sitzung am 28.10.2021 (DS-Nr. 211824) nahm der Rat den ihm nach § 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss. Zu Ziffer 1. Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungs- ausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich ent- sprechend § 102 Abs. 1 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Das Rechnungsprüfungsamt hat die betreffende Prüfung zwischenzeitlich vollzogen und einen Prüfungsbericht erstellt. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist gem. § 102 Abs. 3 GO NRW die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurden keine wesentlichen Beanstandungen festgestellt, so dass der Bestätigungsvermerk für das Jahr 2020 ohne Einschränkungen erteilt werden kann. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprü- fungsausschuss geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. Da der Jahresabschluss 2020 erst am 28.20.2021 dem Rat zur Feststellung zugeleitet wurde, war eine Prüfung bis zum 31.12.2021 nicht möglich; die Prüfung sowie der Prüfbericht konnten erst im April 2022 fertiggestellt werden.Seite 2 von 962 Seite 3 Nach § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Art und Form des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft anzusehen. Zu Ziffer 2. In der Gremienfolge beschließt der Rat abschließend auf der Grundlage der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses. Zu Ziffer 3. Der im Haushaltsjahr 2020 entstandene Fehlbetrag in Höhe von 24.647.307,47 EUR wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. Mit diesem Ergebnisverwendungsbeschluss wird die Pflicht der Gemeinde, den jährlichen Haushaltsausgleich zu erreichen, wenn auch in fiktiver Form, beachtet (vgl. § 75 Absatz 2 bis 4 GO NRW). Die Ausgleichsrücklage wurde im Jahr 2011 aufgebraucht und erst mit den Jahresüberschüssen 2017 und 2018 wiederaufgebaut; durch ihren Bestand konnte schon der Fehlbetrag 2019 und kann jetzt der Fehlbetrag des Jahres 2020 gedeckt werden. Anlage/n 1 Jahresabschluss 2020, Teil 1 (öffentlich) 2 Jahresabschluss 2020, Teil 2 (öffentlich) 3 Bericht RPA Jahresabschluss 2020 (öffentlich)Seite 3 von 962 Bundesstadt Bonn Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 1 von 877Seite 4 von 962 Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Inhaltsverzeichnis ab SeiteBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 2 von 877 1 Bilanz 3 2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8 3 Anhang 14 3.1 Anlagenspiegel 126 3.2 Forderungsspiegel 128 3.3 Verbindlichkeitenspiegel 130 3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 132 3.5 Sonderpostenspiegel 141 3.6 Rückstellungsspiegel 143 3.7 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 145 3.8 Eigenkapitalspiegel 166 4 Lagebericht 168 5 Jahresrechnung 201Seite 5 von 962 %XQGHVVWDGW%RQQ %LODQ] Jahresabschluss 2020Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 3 von 877Seite 6 von 962 Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 4 von 877Seite 7 von 962 Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 5 von 877Seite 8 von 962 Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 6 von 877Seite 9 von 962 Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 7 von 877Seite 10 von 962 %XQGHVVWDGW%RQQ *HVDPWHUJHEQLVXQG *HVDPWILQDQ]UHFKQXQJ Jahresabschluss 2020Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 8 von 877Seite 11 von 962 Jahresabschluss 2020 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2019 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2020 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 653.239.438,29 646.844.520,08 636.221.291,66 -10.623.228,42 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 258.397.217,45 302.389.730,97 369.244.901,90 66.855.170,93 3 + Sonstige Transfererträge 21.632.455,31 28.494.505,70 24.261.351,22 -4.233.154,48 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 216.189.819,40 210.214.613,61 198.414.057,39 -11.800.556,22 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 34.067.007,76 32.594.223,50 17.879.698,11 -14.714.525,39 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 116.336.788,02 121.956.692,29 116.111.583,33 -5.845.108,96 7 + Sonstige ordentliche Erträge 84.059.288,54 57.089.157,38 109.457.000,53 52.367.843,15 8 + Aktivierte Eigenleistungen 1.005.468,81 1.000.000,00 1.009.399,26 9.399,26 9 +/- Bestandsveränderungen 206.565,66 28.333,34 28.333,34 10 = Ordentliche Erträge 1.385.134.049,24 1.400.583.443,53 0 1.472.627.616,74 72.044.173,21 0 11 - Personalaufwendungen 339.845.712,20 346.242.067,71 6.383.013,42 341.634.062,49 -4.608.005,22 -336.658,63 12 - Versorgungsaufwendungen 43.541.139,85 35.952.199,03 42.995.376,26 7.043.177,23 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 201.187.641,58 222.946.798,15 13.803.001,27 216.620.803,06 -6.325.995,09 -17.520.915,67 14 - Bilanzielle Abschreibungen 76.278.161,95 67.937.754,91 77.599.641,81 9.661.886,90 15 - Transferaufwendungen 543.090.585,34 593.440.635,28 22.189.178,56 596.109.531,52 2.668.896,24 -22.514.900,44 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 160.575.919,82 159.034.522,78 3.386.947,75 202.001.670,92 42.967.148,14 -3.624.972,30 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.364.519.160,74 1.425.553.977,86 45.762.141,00 1.476.961.086,06 51.407.108,20 -43.997.447,04 18 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 10 und 17) 20.614.888,50 -24.970.534,33 -45.762.141,00 -4.333.469,32 20.637.065,01 43.997.447,04Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 9 von 877Seite 12 von 962 Jahresabschluss 2020 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2019 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2020 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 19 + Finanzerträge 5.577.409,50 8.332.650,62 5.068.436,36 -3.264.214,26 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 34.139.797,53 26.941.105,64 25.382.274,51 -1.558.831,13 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) -28.562.388,03 -18.608.455,02 0 -20.313.838,15 -1.705.383,13 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 und 21) -7.947.499,53 -43.578.989,35 -45.762.141,00 -24.647.307,47 18.931.681,88 43.997.447,04 23 + Außerordentliche Erträge 118.724,13 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) 118.724,13 0 0 0 0 0 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25) -7.828.775,40 -43.578.989,35 -45.762.141,00 -24.647.307,47 18.931.681,88 43.997.447,04 27 - Globaler Minderaufwand 1) 28 = Jahresergebnis nach Abzug globaler Minderaufwand (Zeilen 26 und 27) -7.828.775,40 -43.578.989,35 -45.762.141,00 -24.647.307,47 18.931.681,88 43.997.447,04 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 28.084,04 421.576,40 421.576,40 30 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 225.611,09 225.611,09 31 - Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 74.187,47 70.112,28 70.112,28 32 - Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 627.717,23 4.983.453,43 4.983.453,43 33 = Verrechnungssaldo (Zeilen 29 bis 32) -673.820,66 0 0 -4.406.378,22 -4.406.378,22 0 Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 10 von 877Seite 13 von 962 Jahresabschluss 2020 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2019 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 640.994.002,56 646.844.520,08 631.521.231,24 -15.323.288,84 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 232.630.281,18 284.401.003,17 339.394.917,91 54.993.914,74 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 14.157.761,39 27.792.988,54 27.925.433,59 132.445,05 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 191.133.937,66 205.644.338,30 179.316.906,02 -26.327.432,28 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 34.849.754,59 32.909.223,50 12.845.628,37 -20.063.595,13 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 126.360.666,07 123.850.613,36 120.979.849,08 -2.870.764,28 7 + Sonstige Einzahlungen 26.000.869,63 50.833.422,05 83.214.359,63 32.380.937,58 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.989.164,47 8.647.171,84 4.664.750,58 -3.982.421,26 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.271.116.437,55 1.380.923.280,84 0,00 1.399.863.076,42 18.939.795,58 0,00 10 - Personalauszahlungen 277.187.814,81 305.923.992,40 6.368.513,42 309.525.735,55 3.601.743,15 -336.658,63 11 - Versorgungsauszahlungen 35.160.226,15 38.121.673,82 38.696.527,30 574.853,48 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 199.861.916,16 226.831.715,76 17.593.021,43 209.332.274,58 -17.499.441,18 -17.520.915,67 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 34.414.763,92 27.233.105,64 25.747.610,50 -1.485.495,14 14 - Transferauszahlungen 546.117.850,30 593.182.553,93 22.189.178,56 573.047.397,88 -20.135.156,05 -22.514.900,44 15 - Sonstige Auszahlungen 154.541.783,70 163.899.818,29 3.366.744,11 149.856.054,94 -14.043.763,35 -3.624.972,30 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.247.284.355,04 1.355.192.859,84 49.517.457,52 1.306.205.600,75 -48.987.259,09 -43.997.447,04 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16) 23.832.082,51 25.730.421,00 49.517.457,52 93.657.475,67 67.927.054,67 -43.997.447,04Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 11 von 877Seite 14 von 962 Jahresabschluss 2020 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2019 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 37.815.046,31 28.276.410,29 21.366.007,73 -6.910.402,56 19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 5.605.618,73 9.151.696,70 7.534.270,92 -1.617.425,78 20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 6.466.127,06 5.376.123,00 9.411.642,41 4.035.519,41 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 2.701.190,98 3.383.406,54 3.876.945,32 493.538,78 22 + sonstige Investitionseinzahlungen 19.074,46 604.322,92 643.683,48 39.360,56 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 52.607.057,54 46.791.959,45 0,00 42.832.549,86 -3.959.409,59 0,00 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 346.486,48 1.503.368,70 12.224.181,16 1.394.508,85 -108.859,85 -15.828.019,00 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 57.602.935,66 115.432.744,58 152.129.547,27 68.863.403,97 -46.569.340,61 -155.862.733,66 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 10.123.694,86 15.087.623,98 12.797.592,96 11.387.881,42 -3.699.742,56 -11.102.656,79 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 53.375.391,29 89.185.430,46 26.145.685,28 76.695.265,14 -12.490.165,32 -2.758.897,44 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 5.500.000,00 9.424.436,00 9.424.436,00 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 1.406.500,00 -1.406.500,00 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 126.948.508,29 232.040.103,72 203.297.006,67 167.765.495,38 -64.274.608,34 -185.552.306,89 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) -74.341.450,75 -185.248.144,27 203.297.006,67 -124.932.945,52 60.315.198,75 -185.552.306,89 32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) -50.509.368,24 -159.517.723,27 252.814.464,19 -31.275.469,85 128.242.253,42 -229.549.753,93Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 12 von 877Seite 15 von 962 Jahresabschluss 2020 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2019 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2020 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 33 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen 127.484.071,53 286.542.625,31 -180.055.426,55 172.189.202,60 -114.353.422,71 185.552.306,89 34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.262.209.996,65 701.517,16 2.253.259.017,16 2.252.557.500,00 35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommen- den Rechtsverhältnissen 100.450.433,67 171.312.592,00 102.011.345,54 -69.301.246,46 36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.218.100.000,00 2.294.600.000,00 2.294.600.000,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 71.143.634,51 115.931.550,47 -180.055.426,55 28.836.874,22 -87.094.676,25 185.552.306,89 38 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 37) 20.634.266,27 -43.586.172,80 72.759.037,64 -2.438.595,63 41.147.577,17 -43.997.447,04 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 10.493.747,24 18.122.515,67 18.122.515,67 40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -13.005.497,84 13.255.943,22 13.255.943,22 41 = Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) 18.122.515,67 -43.586.172,80 72.759.037,64 28.939.863,26 72.526.036,06 -43.997.447,04Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 13 von 877Seite 16 von 962 %XQGHVVWDGW%RQQ $QKDQJ Jahresabschluss 2020Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 14 von 877Seite 17 von 962 Anhang Seite 1 von 111 Dezernat II Bundesstadt Bonn NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anhang Inhalt Seite EINLEITUNG 4 1. INVENTUR ZUM 31.12.2020 5 1.1 Inventur der Vermögensgegenstände 5 1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten 8 1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte 8 ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 10 AKTIVA 10 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 10 1. Anlagevermögen 10 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 12 1.2 Sachanlagen 12 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 13 1.2.3 Infrastrukturvermögen 13 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 13 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 13 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 13 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 13 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. 13 1.3 Finanzanlagen 16 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 16 1.3.2 Beteiligungen 16 1.3.3 Sondervermögen 17 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 17 1.3.5 Ausleihungen 18 2. Umlaufvermögen 19 2.1 Vorräte 19 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 19 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 20 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 22 2.4 Liquide Mittel 22Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 15 von 877Seite 18 von 962 Anhang Seite 2 von 111 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 23 PASSIVA 24 1. Eigenkapital 24 1.1 Allgemeine Rücklage 24 1.2 Sonderrücklagen 29 1.3 Ausgleichsrücklagen 30 2. Sonderposten 30 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 30 2.2 Sonderposten für Beiträge 32 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 33 2.4 Sonstige Sonderposten 34 3. Rückstellungen 35 3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger 35 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 37 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 37 3.4 Sonstige Rückstellungen 37 4. Verbindlichkeiten 39 4.1 Anleihen 39 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 39 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 41 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 41 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 41 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 42 4.8 Erhaltene Anzahlungen 43 5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 44 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 45 1. ERTRÄGE 55 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 55 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 56 1.3 Sonstige Transfererträge 57 1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 58 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 60 1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 61 1.7 Sonstige ordentliche Erträge 63 1.8 Aktivierte Eigenleistungen 65 1.9 Bestandsveränderungen 65 2. AUFWENDUNGEN 66 2.1 Personalaufwendungen 66 2.2 Versorgungsaufwendungen 66 2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 67 2.4 Bilanzielle Abschreibungen 68 2.5 Transferaufwendungen 70 2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 72 3. FINANZERGEBNIS 74 3.1 Finanzerträge 74 3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 74Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 16 von 877Seite 19 von 962 Anhang Seite 3 von 111 4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 75 4.1 Außerordentliche Erträge 75 ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 76 1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 76 2. Investitionsmaßnahmen 77 3. Finanzierungstätigkeit 81 WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 82 Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 82 Verpflichtungen aus Leasingverträgen 82 Treuhandvermögen 83 Bürgschaften 83 Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 83 Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB 84 Erläuterungen zur Bilanz 85 Erläuterungen zum Anlagenspiegel 85 Erläuterungen zum Forderungsspiegel 86 Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 86 Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 86 Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 87 ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 89 Mitglieder des Verwaltungsvorstandes 89 Mitglieder des Rates 96 ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM 01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 111Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 17 von 877Seite 20 von 962 Anhang Seite 4 von 111 NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2020 Anhang Einleitung Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen. Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2020 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert. Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (2.NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759). Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten, Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§ 38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW). Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die Wertgrenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel angepasst und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW“ Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S. 652). Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2022 ein gültiger Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 18 von 877Seite 21 von 962 Anhang Seite 5 von 111 1. Inventur zum 31.12.2020 1.1 Inventur der Vermögensgegenstände Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. §§ 29/30 KomHVO NRW hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Die Durchführung der Inventur wird in der allgemeinen Inventurrichtlinie geregelt, die am 13.04.2017 in Kraft getreten ist und zum 01.09.2020 ersetzt wurde. Die Inventur muss bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände berücksichtigen und zwar: • Die Betriebs- und Geschäftsausstattung (bürotechnische Ausrüstung, Mobiliar...). • Das sonstige bewegliche Anlagevermögen (technische Anlagen und Maschinen, Betriebsvorrichtungen, Schuleinrichtungen, Fahrzeuge, Kunstgegenstände...). • Das unbewegliche Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Straßen, Kanäle...). • Das immaterielle Anlagevermögen (Lizenzen, Konzessionen). • Die Überprüfung der Festwerte. Das zu überprüfende Anlagevermögen hatte zum 31.12.2020 einen Buchwert von 4.798.869.133,31 EUR. Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachbereiche in der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögensbestands an die Finanzbuchhaltung zu melden. Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Inventurmethoden Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung die materiellen Vermögensgegenstände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu erfassen (zählen, messen, wiegen). Eine erneute vollständige Erhebung aller Vermögenswerte wäre nur mit externer Unterstützung und erheblichen Kosten möglich gewesen. Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu geführt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden waren bzw. sind und die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewährleisten. Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, die aufgrund anderweitiger Anforderungen zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände verpflichtet sind, z.B. um Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen, wurden diese Kontrollen als Inaugenscheinnahme für die Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände betrachtet. Solche Vermögensbereiche sind beispielsweise das Kanalvermögen, die Straßen, die Straßenbäume oder die Außensportanlagen der Stadt Bonn. Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der Fachämter und den Daten der Anlagenbuchhaltung festgelegt, die zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden. Es wurden SonderrichtlinienBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 19 von 877Seite 22 von 962 Anhang Seite 6 von 111 zur Bestandskontrolle erstellt, die fachliche Besonderheiten berücksichtigen und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Für folgende Aufgabenbereiche wurden Sonderrichtlinien im Entwurf an die Fachbereiche zur Abnahme bzw. an das Rechnungsprüfungsamt zur Abstimmung übermittelt: Geschäfts- bereich Inventurfeld / Sonderrichtlinie Stand der Bearbeitung 3799 Inventar Feuerwehr Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur- beauftragten 4130 Kunstwerke Kunstmuseum Fachliche Ergänzungen des Bereiches im Fachamt 4150 Stadtmuseum Sammlungsbestände Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur- beauftragten 5299 Aufbauten Außensportanlagen (ohne Boden) Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhaltung / Fachbereich) 6699 Kanalnetz Zustimmung zur Sonderrichtlinie durch das RPA ist erfolgt 6699 Aufbauten Straßen (Straßenbelag, ohne Boden) Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur- beauftragten 6699 Straßentunnel Godesberg Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhaltung / Fachbereich) 6699 Kläranlagen, Pumpwerke, Betriebsdepot (ohne Boden) Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6699 Brücken Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6699 Wasserbauwerke Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung ggf. Fachbereich) 6899 Straßenbäume Abstimmung auf Arbeitsebene (Anlagenbuchhaltung / Fachbereich) Die Sonderrichtlinie zur Inventur der Fahrzeuge wurde am 14.07.2020 in Kraft gesetzt. Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögensgegenstände beschafften Inventarisierungssoftware wurde in 2019 begonnen. Pandemiebedingt konnten die für das Jahr 2020 angedachten Erstinventuren nicht weiterverfolgt und durchgeführt werden. Insbesondere Kontaktbeschränkungen erlaubten keine Inventurgänge mit mehreren Mitarbeitenden. Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten waren zeitweise geschlossen und es herrschte Betretungsverbot. In der Anlagenbuchhaltung wurden jedoch weiterhin vorbereitende BuchungenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 20 von 877Seite 23 von 962 Anhang Seite 7 von 111 (Vereinzelungen sowie Anpassungen hinsichtlich der auf 800,00 EUR erhöhten Wertgrenze) zur Durchführung der Inventur mit der Software vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen Barcodeaufkleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden kann. Das Scanergebnis wird zum elektronischen Abgleich mit den Daten der Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden auch Vermögensgegenstände mit einem Buchwert von 0,00 EUR inventarisiert. Da für einige Aufgabenbereiche keine Vorverfahren existieren, die zu einem Bestandsabgleich mit den Buchführungsdaten genutzt werden könnten, wurde von der Finanzbuchhaltung ein Vorschlag zur Einführung solcher Verfahren im Smart City Board zur Fortentwicklung der Digitalisierung der Verwaltung eingebracht. Eine kurzfristige Umsetzung dieses Vorschlags kann nicht erwartet werden. Wirtschaftsgüter, deren Nettowert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden entsprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand gebucht. Der Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermögensgegenstände befreit. Investive geleistete Anzahlungen werden bilanziell im Sachanlagevermögen dargestellt und in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Das Buchungsverfahren wurde im Juni 2018 umgestellt, sodass alle nachfolgenden Buchungen zutreffend in der Anlagenbuchhaltung und auch im Anlagenspiegel dargestellt werden. Zum Stichtag werden 33.197.646,81 EUR ausgewiesen. Korrekturbuchungen aus dem Umlauf- in das Anlagevermögen sind weiterhin für Anzahlungen der Vergangenheit erforderlich, zu denen noch keine Schlussrechnung vorliegt. Der zugehörige geprüfte und zusätzlich ausgewiesene Wert beträgt zum Jahresabschluss 2020 17.743.847,07 EUR. Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form entsprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor. Die Bestandsüberprüfung der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der vorhandenen gebuchten Bestände/Werte und der im Rahmen der Jahresabschlussverfügung vorgegebenen Meldepflicht für Bestands- oder Wertveränderungen vorgenommen. Zur Erreichung des Ziels, eine effiziente und sichere Vermögensverwaltung für unbewegliche Vermögensbestände durch Buch- bzw. Beleginventuren und automationsunterstützte Prozesse für Grundstücke, Kanäle und weitere Bereiche zu organisieren, sind durch die Sonderrichtlinien zur Inventur entscheidende Umsetzungsschritte erfolgt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 21 von 877Seite 24 von 962 Anhang Seite 8 von 111 1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und überprüft - es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Verbindlichkeiten/Schulden wurden ermittelt und ins Folgejahr vorgetragen. Die erforderlichen Rechnungsabgrenzungsbuchungen wurden durchgeführt. Die zugehörigen Inventarverzeichnisse zu Forderungen und Verbindlichkeiten wurden erstellt. 1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte • Die Vereinzelung von Sammelanlagen für Grundstücke wurde weitestgehend abgeschlossen. Zum Jahresabschluss 2020 sind 21.866 Teilflächen auf Einzelstammsätzen erfasst. Der Bilanzwert der einzeln erfassten Teilflächen beträgt ca. 1.081,7 Mio. EUR. Bei dem Bestandsabgleich der Grundstücke mit dem Geo-Informations-System konnte eine Übereinstimmung von ca. 93 % erreicht werden. Die Differenz von 7 % ergibt sich hauptsächlich aus Verzögerungen im Tagesgeschäft. Einzelne Fälle aus Abweichungen aus der Eröffnungsbilanz sind noch in Prüfung bzw. in Klärung mit dem zuständigen Fachbereich. Eine Wertanpassung bei der Umbuchung von Grundstücken in andere Anlagenklassen ist mit der durchgeführten Vereinzelung bisher noch nicht vorgenommen worden. • Ohne Finanzanlagen, deren Wert jährlich von der Beteiligungsverwaltung bestätigt wird, und ohne Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen, ist das Anlagevermögen mit 3.066.986.394,36 EUR zu beziffern. • Für folgende Bereiche wurden Bestandsabgleiche zum 31.12.2020 durchgeführt: Inventurfeld Vorsystem Bestands- abgleich durchgeführt Buchwert EUR 31.12.2020 Straßenbäume Baumkataster ja 30.974.402,13 Lichtsignalanlagen Excel-Datei des Fachamtes ja 7.366.152,88 Fahrzeuge Mekos ja 11.719.865,83 Feuerwehr und Rettungsdienst SAP-Bestandsliste durch Amt 37 überprüft. 14.166.553,85 Grundstücke Limas/GIS ja 1.100.089.009,80 Ergebnis 1.164.315.485,79 Die durchgeführten Bestandsabgleiche umfassen 37,96 % des o.g. Vermögensbestands. Teilweise sind aufgrund der Bestandsabgleiche festgestellte Abweichungen zwischen Vorsystem und Buchführung noch aufzuklären. Der ebenfalls geplante Bestandsabgleich für das Inventurfeld „Kanäle“ konnte mangels Bereitstellung von Daten aus dem Vorsystem nicht durchgeführt werden.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 22 von 877Seite 25 von 962 Anhang Seite 9 von 111 • Von den sogenannten 'Altfällen' der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung 2017 wurden in 2020 weitere 265.478,48 EUR erledigt. 2.493.765,18 EUR befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die Erledigung erinnert, teilweise wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine Aktivierung noch nicht möglich ist (laufende Ausschreibungen, Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, Übertragung an das Städtische Gebäudemanagement soll in 2021 erfolgen u.ä.).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 23 von 877Seite 26 von 962 Anhang Seite 10 von 111 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ ist am 01.10.2020 in Kraft getreten. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 war erstmalig die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln (§ 5 Abs. 2 NKF-CIG). Das NKF-CIG beinhaltet zwei Wege zur Isolierung der Corona-bedingten Schäden. Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CIG werden sie durch eine gesonderte Erfassung der Haushaltsbelastungen berechnet. Nach Satz 2 kann hilfsweise eine Nebenberechnung vorgenommen werden, soweit die Haushaltsbelastungen nicht oder nicht in vollem Umfang konkret ermittelt werden können. Die Bundesstadt Bonn hat bei den durch die Buchhaltung erfassten pandemiebedingten Geschäftsvorfällen von der „genauen Ermittlung“ nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CIG Gebrauch gemacht. Die nicht im Rechnungswesen abgebildeten Mindererträge und - aufwendungen werden durch Nebenrechnungen dargestellt. Hierzu erfolgt u. a. die Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2020 mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung 2020 („Pauschale Ermittlung“). Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CIG, die als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als Bilanzierungshilfe anzusetzen ist, hat sich nicht ergeben, da die Höhe nach dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen – GewStAusgleichsG NRW) die Mehraufwendungen und Mindererträge kompensiert hat. Weitere Ausführungen dazu finden sich unter „Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“. Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42 Absatz 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz zum Jahresabschluss 2020 wurde dementsprechend erweitert (Wert 0 EUR). 1. Anlagevermögen Allgemeines Der Wertansatz der Vermögensgegenstände geht auf die erstmalige Bewertung des Vermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 zurück. Die in der Eröffnungsbilanz erfassten vorsichtig geschätzten Zeitwerte gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wurden entsprechend fortgeführt. Gegebenenfalls erfolgte die Bewertung aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen in der KomHVO NRW (z.B. Kunstwerke gem. § 56 KomHVO NRW). Der Wertansatz von nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz neu zugegangenem Anlagevermögen richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegenstände durch eine Schenkung oderBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 24 von 877Seite 27 von 962 Anhang Seite 11 von 111 unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Zuwendungsgeber entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte ermittelt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten. Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2020 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur im Bereich der Festwerte abgewichen. Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde bezüglich der gemeindlichen Investitionen ein Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes in § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO NRW ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen, Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschiedliche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes ausgeschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist bei einer erheblichen Erhaltungsmaßnahme oder Instandsetzung eines Vermögensgegenstandes, die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen. Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn dahingehend ausgeübt: Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wird auf eine komponentenweise Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude sollen grundsätzlich nicht komponentenweise angesetzt werden. Dementsprechend erfolgt die Anwendung der Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Als Abschreibungsmethode wurde ausschließlich die lineare Abschreibung angewendet (vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer gesonderten Abschreibungstabelle aufgeführt. Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbreite ist die Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt worden. Diese Abschreibungsrahmentabelle entspricht den bei der Bundesstadt Bonn angewendeten Nutzungsdauern. In begründeten Einzelfällen wurde von der Rahmentabelle abgewichen. Es erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen des Beteiligungswertes für das Theater, des Beteiligungswertes für das SGB und des Gebäudes der Stadthalle Bad Godesberg. Nähere Ausführungen hierzu finden sich unter Ziffern 1.2 und 1.3 - Aktiva. Für Festwerte, Grundstücke, Kunstwerke sowie Anlagen im Bau wurden keine Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen auf Grund des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen in Vorjahren wurden für den Beteiligungswert des Rheinischen Studieninstituts und für den Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn gebucht. Nähere Ausführungen finden sich unter Ziffer 1.3- Aktiva.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 25 von 877Seite 28 von 962 Anhang Seite 12 von 111 Anwendung von Vereinfachungsregeln Wertgrenzen Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von der Vereinfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2020 Gebrauch gemacht. Festwerte Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögensgegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um den Medienbestand der Stadtbibliothek. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert zum 31.12.2019 7.121.998,71 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 7.230.869,26 EUR 108.870,55 EUR Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW). Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungsrechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn). Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von 375.877,21 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert enthalten. 1.2 Sachanlagen Bilanzwert zum 31.12.2019 3.286.758.466,41 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 3.303.703.799,18 EUR 16.945.332,77 EUR Folgende Vermögensgegenstände gehörten zu der Bilanzposition: 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte • Grünflächen: öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze, Dauerkleingärten • Ackerland: landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland. • Wald/Forst • sonstige unbebaute Grundstücke: Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Unland, Wasserflächen (Bäche incl. Aufbauten), Erbbaurechte.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 26 von 877Seite 29 von 962 Anhang Seite 13 von 111 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen Gebäudemanagement (SGB) bilanziert. Bei der Stadt selbst wurden nur noch Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zugerechnet wurden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen waren sowie einige Sonderfälle. 1.2.3 Infrastrukturvermögen Das Infrastrukturvermögen beinhaltet den Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände, Hochwasserschutzanlagen. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. Insgesamt erhöhte sich der Wert der Bilanzposition 1.2 - Sachanlagen zum 31.12.2020 um 16.945.332,77 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 27 von 877Seite 30 von 962 Anhang Seite 14 von 111 Die wesentlichen Gründe für diese Veränderung waren: Erhöhungen durch Zugänge/Aktivierungen bei 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3.811.136,70 EUR (Nach-)Aktivierung verschiedener Flurstücke, Aktivierung von Aufbauten für Spielplätze (z. B. Spielplatz Rheinaue, Spielplatz Hindenburgplatz), Aktivierungen für Friedhöfe, Aktivierung Sportplatz Röttgen 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.813.494,17 EUR Aktivierung weiterer Schlussrechnungen zum WCCB, Umbuchung des Grund und Bodens des Kurfürstenbades aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen, Aktivierung von Spielgeräten an Schulen und Kindertagesstätten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 22.991.221,19 EUR • davon Brücken und Tunnel 10.675.656,76 EUR (Aktivierung Entrauchungsanlage und Brandmeldeanlage Tunnel Bad Godesberg, (Nach-)Aktivierung von drei Brücken) • davon Kanalnetz 1.831.061,68 EUR (Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Kanäle) • davon Straßennetz 9.665.958,89 EUR (Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Straßenbaumaßnahmen, Aktivierung von Fahrradabstellanlagen, Straßenbäumen und Lichtsignalanlagen) 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 863.523,82 EUR Aktivierung von Kunstgegenständen/-werken insbesondere aus Schenkungen 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 8.010.389,58 EUR Aktivierung von Dienstwagen und Nutz- und Spezialfahrzeugen 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.751.763,58 EUR 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 56.740.472,14 EUR davon • für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.463.729,68 EUR • für den Erwerb von Vermögensgeg. über 800 EUR 682.417,66 EUR • für Baumaßnahmen Hochbau 957.516,96 EUR • für Baumaßnahmen Tiefbau 31.436.747,47 EUR • für sonstige Baumaßnahmen 11.137.813,10 EUR • für Anzahlungsrechnungen zu Vermögensgeg. 11.062.247,27 EUR Zuzüglich Umbuchung aus Umlaufvermögen i.d.R. für Baumaßnahmen 17.743.847,07 EUR Die Umbuchung aus dem Umlaufvermögen war aufgrund eines zu verbessernden Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zu einer Nachweisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt, erforderlich.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 28 von 877Seite 31 von 962 Anhang Seite 15 von 111 Verminderungen durch Abgänge/Abschreibungen bei 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abgänge 3.323.437,34 EUR Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 4.413.649,68 EUR 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Abgänge 8.529.836,19 EUR Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 4.665.225,15 EUR In den Abschreibungen ist die außerplanmäßige Abschreibung für die Stadthalle Bad Godesberg i.H.v. 1.009.638,02 EUR enthalten, die auf Grund der Mängel bei der Standsicherheit der Dachkonstruktion im Großen Saal und dem hieraus resultierenden Betretungsverbot vorzunehmen war (§ 36 Absatz 6 KomHVO NRW). 1.2.3 Infrastrukturvermögen • Abgänge 5.927.091,21 EUR • Abschreibungen Brücken und Tunnel 4.921.394,48 EUR • Abschreibungen Kanalnetz 21.079.764,05 EUR • Abschreibungen Straßennetz 21.162.518,90 EUR • Abschreibungen sonstige Bauten 841.551,46 EUR 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden Abschreibungen 15.833,23 EUR 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge Abgänge (in der Regel Verkauf) 2.065.967,42 EUR Abschreibungen 4.255.458,21 EUR 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Abgänge 788.000,69 EUR Abschreibungen 4.682.319,31 EUR 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Insgesamt wurde der Bestand an geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau in 2020 in allen Anlagenklassen erhöht. Gründe hierfür sind die fehlende Betriebsbereitschaft der angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände, geleistete Anzahlungen ohne Schlussrechnungen und fehlende Aktvierungsmeldungen der Fachbereiche. Betragsmäßig kleinere Veränderungen wurden aufgrund der Vielzahl und der Geringfügigkeit nicht einzeln erläutert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 29 von 877Seite 32 von 962 Anhang Seite 16 von 111 1.3 Finanzanlagen Bilanzwert zum 31.12.2019 1.432.660.823,58 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 1.487.934.464,87 EUR 55.273.641,29 EUR Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertrags- wertverfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden. Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über- nommen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert zum 31.12.2019 530.489.824,66 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 530.489.824,66 EUR 0,00 EUR Unter den "Anteilen an verbundene Unternehmen" sind als wertmäßig wesentliche Beteiligungen ausgewiesen: • Stadtwerke Konzern (SWB GmbH) • Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (Vebowag) • Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) • bonnorange AöR. Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2020 für Betei- ligungswerte der verbundenen Unternehmen ergeben. 1.3.2 Beteiligungen Bilanzwert zum 31.12.2019 122.431.798,68 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 122.431.798,68 EUR 0,00 EUR Unter der Bilanzposition „Beteiligungen“ sind als wertmäßig wesentliche Unter- nehmen ausgewiesen: • Wahnbachtalsperrenverband (WTV) • Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) • Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA). Bei den Beteiligungswerten der „Beteiligungen“ haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2020 ergeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 30 von 877Seite 33 von 962 Anhang Seite 17 von 111 1.3.3 Sondervermögen Bilanzwert zum 31.12.2019 312.696.117,36 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 315.152.590,15 EUR 2.456.472,79 EUR Unter der Bilanzposition "Sondervermögen" sind die drei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen • Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) • Theater der Bundesstadt Bonn • Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) ausgewiesen. Mit Ratsbeschluss vom 06.02.2020 zum Wirtschaftsplan 2020 des SGB werden die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von rd. 7,2 Mio. EUR in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt. Weiterhin bestand beim SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von rd. 3,8 Mio. EUR. Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgt auf Basis eines vom Theater erstellten Zwischenabschlusses. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2019 zeigt einen Jahresfehlbetrag. Es hat sich ein Wertberichtigungsbedarf ergeben, so dass eine außerplanmäßige Abschreibung von rd. 1.150 TEUR vorgenommen werden musste. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2020 liegt noch nicht vor. Dieser wird zusammen mit dem regulären Abschluss des Geschäftsjahres des Theaters zum 31.07.2021 vorgelegt. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.07.2021 sind für Anfang des Jahres 2022 geplant. Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich eine Zuschreibung zum 31.12.2020 in Höhe von rd. 224 TEUR ergeben. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanzwert zum 31.12.2019 97.385.201,67 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 96.849.053,94 EUR - 536.147,73 EUR Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden für die Eröffnungsbilanz gem. § 55 Abs. 7 GemHVO a.F. bewertet. An- bzw. Zukäufe wurden mit den tatsäch- lichen Anschaffungskosten bilanziert. Zu den Wertpapieren gehören eine Fonds-Anlage mit der bisher gebildeten Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross- Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat. Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Portfolio sich in Aktien, Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt. Für die Geldanlagen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passivseite Sonderposten ausge- wiesen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 31 von 877Seite 34 von 962 Anhang Seite 18 von 111 Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt. Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der Bilanzposition „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen hierzu finden sich unter Aktiva Ziffer 2.4. 1.3.5 Ausleihungen Bilanzwert zum 31.12.2019 369.657.881,21 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 423.011.197,44 EUR 53.353.316,23 EUR Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.: • diverse Darlehensforderungen • Darlehensforderungen aus Transferleistungen • Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater • Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG • Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG • Anteile an Zweckverbänden • Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI). In einem Fall wurde ein zinsloses Darlehen vergeben. Das Darlehen war u.a. zur Teilfinanzierung der Errichtung einer Mehrzweckhalle bestimmt. Insofern besteht eine Gegenleistungsverpflichtung, so dass von einer Abzinsung abgesehen wurde. Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt in 2020 erstmals ein Darlehen für die Stadtwerke Bonn (SWB) in Höhe von 19,0 Mio. EUR aufgenommen. Bei diesem Modell gewährt die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern ein Gesellschafterdarlehen und refinanziert dieses selbst bei einem Kreditinstitut. In der städtischen Bilanz werden damit unter der Bilanzposition „Ausleihungen“ eine Forderung gegenüber den Stadtwerken und korrespondieren auf der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen. Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigen- betriebsähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitions- zuschüsse ausgewiesen. Im Jahr 2020 ergeben sich größere Veränderungen durch neu geleistete Zuschüsse sowie jährliche aufwandswirksame Auflösungs- beträge. Im Saldo hat sich ein Zuwachs von rd. 35,3 Mio. EUR ergeben. Insgesamt ist der Wert der Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen um 55.273.641,29 EUR höher als zum 31.12.2019.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 32 von 877Seite 35 von 962 Anhang Seite 19 von 111 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Bilanzwert zum 31.12.2019 696.613,94 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 775.748,95 EUR 79.135,01 EUR Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen: • Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information • Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial • Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar • Amt 40 div. Material für die Bonner Schulen • Amt 52 Materialien für die Bäder • Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110 • Amt 68 Wirtschaftshof Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet. Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausgewiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug erfolgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert zum 31.12.2019 181.701.651,54 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 196.797.841,67 EUR 15.096.190,13 EUR Die Forderungen wurden nach den Vorschriften der KomHVO NRW gegliedert in: 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen bestehend aus • Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B. Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge), • Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer), • Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfeleistungen, Erstattungen von Sozialleistungen) und • sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindergärten, Zuweisungen des Landes). Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von 28.576.236,00 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Landes NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleistung des Landes NRW die Forderung in 2020 um 496.210,00 EUR zu reduzieren. Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer waren um 2.331.234,13 EUR zu reduzieren.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 33 von 877Seite 36 von 962 Anhang Seite 20 von 111 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen (z.B. Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Mieteinnahmen, Verkaufserlöse) 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u.a. Spenden und Zuschüsse nachgewiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprüchen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung, noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes an sonstigen Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der periodengerechten Ertragszuordnung. Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der Abteilung Liegenschaften. Wird die Veräußerung eines städtischen Grundstücks beschlossen, wird dieses (ggf. inklusive Aufbauten) zum Datum des Ratsbeschlusses aus dem Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgebucht. In 2020 wurden aus diesem Grund rd. 7,9 Mio. EUR vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgebucht. Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Es wurden daher rund 4,5 Mio. EUR aufwandswirksam wertberichtigt. Wegen Aufgabe der Veräußerungsabsicht wurden Grundstücke mit einem Wert von rund 1,2 Mio. EUR aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgebucht. Es wurden Abgänge aus Grundstücksveräußerung i.H.v. rund 4,6 Mio. EUR gebucht. Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissenschaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht veräußert waren, wurden hier i.H.v. 4.839.112,96 EUR ausgewiesen. Da die Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung bei der Stadt als wirtschaftlichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wurden entsprechende Verbindlichkeiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt abgebildet. Im Rahmen der Buchung von geleisteten Anzahlungen wurde festgestellt, dass auch Anzahlungen für Baumaßnahmen dieser Bilanzposition zugeordnet waren. Um eine zutreffende Ausweisung in der Bilanz 2020 vorzunehmen, wurden geleistete Anzahlungen in Höhe von 17.743.847,07 EUR, die zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt wurden, umgebucht und in der Bilanzposition Sachanlagen (geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau) dargestellt. Die Buchung konnte nur auf der Sachkontenebene erfolgen und wird daher nicht in der Anlagenbuchhaltung nachvollzogen. Die Umbuchung in das Anlagevermögen war aufgrund eines zu verbessernden Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zur unmittelbaren Nachweisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt, erforderlich. Zum Anlagenspiegel wird es eine entsprechende Erläuterung gegeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 34 von 877Seite 37 von 962 Anhang Seite 21 von 111 Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Es erfolgte die Anpassung des Forderungsbestandes für 2020. Aufgrund der gemeldeten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2020 per Saldo Forderungen in Höhe von 2.140.144,35 EUR. Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter Beachtung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 KomHVO NRW das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten. In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichtigen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist, wird ggfls. eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen. Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern. Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie nicht beigetrieben werden durften. Ein Forderungsbestand in Höhe von 146.323.533,72 EUR war 59.705 Geschäftspartnern / 72.54Vertragsgegenständen zuzuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (ca. 22.305,90 EUR) auf zukünftige Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum 31.12.2020. Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten nachgewiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann, sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Forderungen > 100.000,00 EUR wurden zum Bilanzstichtag einzeln auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte Forderungen hinsichtlich der Realisierungsaussichten beurteilt. Auf 59 Geschäftspartnern / 194 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer 100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 92.559.138,30 EUR ermittelt. 11.465.499,77 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bezahlt. Hiervon waren 9.972.434,14 EUR im Jahr 2020 fällig gestellt. Zu den bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht. Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung gebucht. Zum 31.12.2020 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 58.542.859,74 EUR im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2019 handelt es sich insgesamt eine Erhöhung des Volumens aus Einzelwertberichtigungen um 5.223.098,85 EUR. Der im Vergleich zu Vorjahren erhebliche Anstieg des Wertberichtigungsbetrages im Jahr 2018 ist durch eine Veranlagung von Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne für das Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in Höhe von ca. 6 Mio. EUR zu erklären, die aufgrund einer verbindlichen Auskunft (Ratsbeschluss vom 15.05.2014 (DS 1411177)) nach endgültiger Steuerfestsetzung zu erlassen sind. Die Stadt Bonn ist an die damalige verbindliche Auskunft gebunden, da diese Auskunft Vertrauensschutz begründet hat. Zwischenzeitlich wurde eine gesetzliche NeuregelungBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 35 von 877Seite 38 von 962 Anhang Seite 22 von 111 zum Umgang mit Sanierungsgewinnen beschlossen, sodass derartige Gewinne künftig generell nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen. Im Jahressteuergesetz 2018 findet sich hierzu auch die Öffnung für sogenannte 'Altfälle': Die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3a EStG und Folgevorschriften, § 7b GewStG) wird mit dem JStG 2018 rückwirkend zum 05.07.2017 in Kraft gesetzt. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die Regelungen auch auf Altfälle (Schuldenerlass vor dem 9.2.2017, dem Tag der Veröffentlichung des Sanierungsbeschlusses des Großen Senats v. 28.11.2016 - GrS 1/15, BStBl II 2017, 393) anzuwenden (§ 52 Abs. 4a, Abs. 5 EStG-E). Für die Forderungen < 100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen: Es wurde ermittelt, wie hoch in der Vergangenheit der abzuschreibende %-Anteil der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der Pauschalwertberichtigung waren 436.544,49 EUR als nicht werthaltig zu schätzen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2019 handelt es sich insgesamt eine Verminderung des Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 1.527.687,96 EUR. Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (Bilanzposition 2.2) zum 31.12.2020 war insgesamt um 15.096.526,13 EUR höher als am 31.12.2019. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont von weniger als einem Jahr erfolgt. 2.4 Liquide Mittel Bilanzwert zum 31.12.2019 18.122.515,67 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 28.939.863,26 EUR 10.817.347,59 EUR Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen. Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2020 auf 1.977.416,29 EUR. Hierbei handelt es sich um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen. Alle Termingelder für das WorldCCBonn wurden 2018 und 2019 in den neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds überführt. Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und Differenzen wurden bereinigt. Die Guthabenbestände von Frankiermaschinen betragen 8.043,50 EUR und werden seit 2018 ebenfalls in den liquiden Mitteln dargestellt. Der Bestand an liquiden Mitteln war um rd. 10,8 Mio. EUR höher als am 31.12.2019.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 36 von 877Seite 39 von 962 Anhang Seite 23 von 111 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert zum 31.12.2019 35.172.423,53 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 37.874.408,55 EUR 2.701.985,02 EUR Geleistete Investitionsförderungen Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögensgegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufgelöst. In 2020 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2016 bis 2020 in Höhe von 1.854.702,18 EUR erfolgt. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zugeführt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den ARAP umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 4.025.054,38 EUR ausgewiesen. Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2020 geleisteten Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für den Monat 01/2021, sowie Erstattung kommunaler Leistungen SGB II für 2021 als Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. Sofern Zahlungen im Jahr 2020 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2021 (oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 37 von 877Seite 40 von 962 Anhang Seite 24 von 111 PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage Bilanzwert zum 31.12.2019 1.031.454.886,37 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 1.028.555.927,04 EUR -2.898.959,33 EUR Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar. Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2020 aus folgenden Gründen verändert: • Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW: A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögensgegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1 der GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Gesetzesbegründung beschränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber ergebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die erfolgsneutrale Verbuchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräußerungsabsicht die Umbuchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Verrechnungen im Umlaufvermögen: Strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen, außerplanmäßige Abschreibung bzw. Sonderpostenauflösung für die zum Verkauf stehenden Objekte, Moltkestraße 3, Viktoriabad (Vermerk 04.05.2021) Auflösung Sonderposten -28.084,04 EUR Abschreibung 74.187,47 EUR Zuordnung der Zuwendungen für das 2014 verkaufte Hotel WCCB (Vermerk 27.04.2021) -291.105,92 EUR Korrektur der Verkaufsbuchung für das Hotel aus dem JA2014 (Vermerk 27.04.2021) -102.386,44 EUR Verrechnung aufgrund der Werteveränderung einer Finanzanlage: Abschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Theater' 1.149.892,55 EUR (Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 38 von 877Seite 41 von 962 Anhang Seite 25 von 111 Abschreibung für den Wert des Sondervermögens 'SGB' 3.833.560,88 EUR (Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva) Zuschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Seniorenzentren' (Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva) -223.676,32 EUR Zuschreibung für den Wert der Ausleihung 'Rheinstud' -1.934,77 EUR (Erläuterung unter Ziff. 1.3.5 - Aktiva) B) Entwicklungsmaßnahmen Zur Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin) waren verschiedene Grundstücksgeschäfte sowie die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandbankkonto gegen die Allgemeine Rücklage zu buchen: Verkauf von Grundstücken (Vermerk 16.04.2020 u. 16.02.2021) 171.238,32 EUR Zugänge im Umlaufvermögen (Vermerk 16.04.2020 u. 16.02.2021) -27.050,00 EUR Korrektur Abgänge (Vermerk 18.06.2021) 4.320,29 EUR Wertberichtigung (Vermerk 16.02.021) 13.265,00 EUR Korrektur Sonderposten (Vermerk 17.04.2020) -0,40 EUR Bestand Treuhandkonto (Vermerk 16.02.2021) 48.215,86 EUR Abschlussbuchungen zu Konten für Fremde Mittel / Durchlaufende Gelder aus Entwicklungsmaßnahmen -511,35 EUR C) Nachträgliche Korrekturen gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 KomHVO NRW Folgende Sachverhalte wurden aufgrund nachträglicher Überprüfungen korrigiert und gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet: Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten im Stiftungsbereich (Anordnung vom 01.02.2021) 31.849,58 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten im Stiftungsbereich (Anordnung vom 17.05.2021) 7.440,00 EUR Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für drei Grundstücke und die dazugehörigen Sonderposten (Vermerk vom 01.07.2021) Grundstücke -3.004,75 EUR Sonderposten 3.004,75 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 06.05.2021) 2.250,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten (Vermerk vom 09.07.2020) 0,24 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten (Vermerk vom 09.07.2020) 0,70 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten (Vermerk vom 10.07.2020) -8.981,34 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 39 von 877Seite 42 von 962 Anhang Seite 26 von 111 Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten (Vermerk vom 10.07.2020) -3,02 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten (Vermerk vom 10.07.2020) 810,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 10.09.2020) 3.660,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für drei Grundstücke (Vermerk vom 11.11.2020) -1.279,25 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 12.08.2020) 3.466,68 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 17.02.2021) -14.300,00 EUR Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte eines Grundstücks und grund- stücksgleicher Rechte (Vermerk vom 18.05.2020) -94.969,29 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwerte mehrerer Sonderposten (Vermerk vom 18.06.2021) -40.936,35 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens (Vermerk vom 20.04.2021) -663.378,79 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 20.08.2020) -33.920,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 20.08.2020) -4.800,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens (Vermerk vom 23.06.2020) 49.177,07 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke (Vermerk vom 23.07.2020) 61.640,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens (Vermerk vom 23.09.2020) -118.049,74 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens (Vermerk vom 24.06.2020) -105,47 EUR Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für zwei Grundstücke und die dazugehörigen Sonderposten (Vermerk vom 24.06.2020) Grundstücke -1.199,00 EUR Sonderposten 1.199,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens (Vermerk vom 24.06.2020) 1,87 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 40 von 877Seite 43 von 962 Anhang Seite 27 von 111 Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 25.05.2020) -6.880,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für sieben Grundstücke (Vermerk vom 25.06.2020) -741.186,83 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens (Vermerk vom 25.09.2020) -21.674,50 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens (Vermerk vom 26.02.2021) -175.965,94 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 28.05.2020) -144,65 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für zwei Grundstücke (Vermerk vom 28.07.2020) 7.311,87 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 29.04.2020) -5.610,00 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 29.07.2020) 48.243,72 EUR Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück (Vermerk vom 31.07.2020) 6.330,00 EUR D) Sonstige Veränderungen Schuldenerlass des Bundes in Höhe von (Anordnung vom 28.01.2021) -10.968,36 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 41 von 877Seite 44 von 962 Anhang Seite 28 von 111 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Seit der NKF-Einführung hat die Bundesstadt Bonn nur in den Jahren 2009, 2017 und 2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde. Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011 teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden musste. Das Jahresergebnis 2019 (Fehlbetrag) wurde nach Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Hauptausschuss anstelle des Rates (Sitzung vom 06.05.2021) zum 31.12.2020 gegen die Allgemeine Rücklage gebucht. Vergleich Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss Ausgleichsrücklage am 31.12.2017 0,00 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2017 1.028.597.429,62 EUR Überschuss 2017 59.514.961,61 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2018 59.514.961,61 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2018 1.030.129.561,27 EUR Überschuss 2018 10.347.259,94 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2019 69.862.221,55 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2019 1.031.454.886,37 EUR Fehlbetrag 2019 7.828.775,40 EUR Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 24.647.307,47 EUR ab. Gegenüber dem Fehlbetrag im ursprünglichen Haushaltsplanansatz i.H.v. 45,6 Mio. EUR stellt dies allerdings eine Verbesserung um rund 21 Mio. EUR dar. Der im Jahr 2020 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 24.647.307,47 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2021, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. Das Ergebnis des Jahres 2020 ist im Jahresabschlussentwurf um 20 Mio. EUR besser als veranschlagt und zeigt wie die Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 eine positive Tendenz im Vergleich zur Planung. Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der Bezirksregierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 23.01.2019 genehmigt. Ein ausgeglichener Haushalt ist nach den Planwerten des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes voraussichtlich wieder im Jahr 2021 erreichbar. Bis dahin wird sich das Eigenkapital der Bundesstadt Bonn zunächst weiter reduzieren.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 42 von 877Seite 45 von 962 Anhang Seite 29 von 111 Aufgrund der Planwerte des Haushaltssicherungskonzeptes ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten: Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres. 1.2 Sonderrücklagen Bilanzwert zum 31.12.2019 805.065,37 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 655.065,37 EUR -150.000,00 EUR Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR. Die Veränderung in Höhe von 150.000,00 EUR resultiert aus der Korrektur der in 2019 gebildeten Sonderrücklage aufgrund einer erhaltenen Zuwendung für die Instandsetzung des Foyergartens der Beethovenhalle. Im Nachgang zum Jahresabschluss 2019 hat sich herausgestellt, dass die Bilanzierung als Sonderrücklage i.H.v. 150.000 EUR nicht korrekt war, daher wurde diese im Jahr 2020 in die Verbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen) aus- bzw. umgebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 43 von 877Seite 46 von 962 Anhang Seite 30 von 111 1.3 Ausgleichsrücklagen Bilanzwert zum 31.12.2019 69.862.221,55 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 62.033.446,15 EUR -7.828.775,40 EUR Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar. Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch den Fehlbetrag des Jahres 2019 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen Stand gemindert. Der im Jahr 2020 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 24.647.307,47 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2021, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage entnommen bzw. die Ausgleichsrücklage um diesen Betrag gemindert (Fiktion des ausgeglichenen Haushalts). Die seit dem 01.01.2019 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen der GO NRW und der KomHVO NRW beinhalten veränderte Vorschriften zur Buchung in die Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW). Mit Bezug auf den Erlass vom 15.02.2019 und die ergänzenden Hinweise vom 17.05.2019 des MHKBG wurden die neuen Regelungen erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kernverwaltung (Einzelabschluss) angewendet. Demnach entfällt die bisherige Beschränkung für die Zuführung von Jahresüberschüssen in die Ausgleichsrücklage. Die Beschränkung besteht nur in zweierlei Hinsicht: Die Allgemeine Rücklage muss einen Mindestbestand von drei Prozent der Bilanzsumme des vorherigen Jahresabschlusses ausweisen. Zudem müssen Jahresüberschüsse zunächst der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, in denen diese in den letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahren durch Fehlbetrag der Ergebnisrechnung reduziert wurde. Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2020 sind die vorgenannten Regelungen hier nicht relevant. 2. Sonderposten 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Bilanzwert zum 31.12.2019 818.931.927,22 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 818.739.161,88 EUR -192.765,34 EUR Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands aufzulösen. Im Jahr 2020 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden. Beispiele für Einzelförderungen, die 2020 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind: • Bundes und Landesförderung für das WCCB (3.528.655,86 EUR) • Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes NRW (2.311.084,64 EUR) • Landesförderung für die Entrauchungsanlage im Tunnel Bad Godesberg (5.200.000,00 EUR) • Schenkung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen und übrige Bereiche (706.101,00 EUR)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 44 von 877Seite 47 von 962 Anhang Seite 31 von 111 • Sonderposten für Grundstücke in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR wurden in 2008 zu viel eingebucht und in 2020 korrigierend ausgebucht. Die Aktivwerte wurden ebenfalls entsprechend reduziert. • Von den zur Eröffnungsbilanz pauschal gebildeten Sonderposten für Grundstücke konnten ca. 37,7 Mio. EUR aufgelöst und Einzelanlagenstammsätzen zugeordnet werden. Es wurde unter anderem der pauschale Sonderposten für Erschließungsverträge in Höhe von rund 25,0 Mio. EUR aufgearbeitet und auf Einzelanlagen umgebucht. • Zu den Einnahmen aus der Baumschutzsatzung (ca. 306 TEUR) wurde bisher keine Buchungsanweisung an die Finanzbuchhaltung gegeben. • Weiterhin wurden 477.781,67 EUR Sonderposten aus den Mitteln der Feuerschutzpauschale 2020 und einem Restbetrag aus der Katastrophenschutzpauschale 2019 gebucht. Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen ein: • Allgemeine Investitionspauschale des Landes Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur Vermögensgegenständen zugeordnet werden, die über den Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den Zeitpunkt der Zurechnung ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der Zuwendungsvorgaben einem Vermögensgegenstand zugeordnet werden. Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2020 für die Stadt Bonn im Jahr 2020 betrug 12.890.410,59 EUR. Hinzu kamen 1.461.260,26 EUR aus der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2020). Im Jahr 2020 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 5.321.546,90 EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze, geförderte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft bzw. aktiviert wurden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden hierbei nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Dies betrifft z.B. Kanäle und Straßenaufbau, da hier eine Konkurrenz zu einer Förderung aus Beiträgen nach BauGB oder KAG zu erwarten ist. Darüber hinaus wurde ein Betrag i.H.v. 3.221.512,14 EUR den Aufwendungen aus dem Sachkonto Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR zugeordnet. Der Betrag von 5.808.611,81 EUR wurde Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird erst mit der Aktivierung der Maßnahme gebildet. Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2020, der in erster Linie für Maßnahmen zur Verbesserung der Altenhilfe und -pflege einzusetzen ist, wurde in Höhe von 50.848,80 Euro den sonstigen Beschaffungen im Geschäftsbereich 5099 zugeordnet. 80.126,43 Euro wurden den Beschaffungen unter 800,00 Euro des Geschäftsbereichs 5099 zugeordnet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 45 von 877Seite 48 von 962 Anhang Seite 32 von 111 Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger in Höhe von 1.330.285,03 Euro wurde wie in den Vorjahren mangels weiterer Investitionen bei der Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale berücksichtigt. In 2020 wurden weiterhin Sonderposten i.H.v. 6.915.505,96 EUR aus allgemeinen Investitionspauschalen aus Vorjahren (2016-2019) zugeordnet. Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale 2017 wurden in Höhe von 26.676,83 EUR korrigiert. • Stellplatzablösebeträge In 2020 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2016 bis 2020 in Höhe von 1.854.702,18 EUR in Form der Bildung eines ARAP und PRAP erfolgt. Für die verbliebenen ab dem Jahr 2016 vereinnahmten Stellplatzablösebeträge in Höhe von 728.780,85 EUR sollen als Sonderposten zugeordnet werden, wenn die seitens des Amtes 66 vorgeschlagenen Baumaßnahmen aktiviert wurden. Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen sowie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) erfolgte auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen von privatrechtlichen Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, denen in der Regel ein Sonderposten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile bei der Finanzierung wurden bei dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende Sonderposten gegenübergestellt wurde. Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende anteilige ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet. 2.2 Sonderposten für Beiträge Bilanzwert zum 31.12.2019 172.524.096,29 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 169.150.558,79 EUR -3.373.537,50 EUR Der Sonderposten beinhaltet • Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw. Kommunalabgabengesetz (KAG) • Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG Gemäß § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Straßen und Kanälen (und in diesem Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige Straßenbeleuchtung oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben. Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. Dezember 1988, trägt die Stadt im Regelfall 10% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der Beitragszahlende 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 46 von 877Seite 49 von 962 Anhang Seite 33 von 111 Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn mit Quoten zwischen 30% und 70% je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber den Anliegern. Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende Vermögensgegenstände erhoben: • Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen und für Kanäle • Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßenbegleitgrün und für Grunderwerb Für das Jahr 2020 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen. • Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes erhoben. Im Jahr 2020 wurde ein Betrag in Höhe von 133.939,36 EUR vereinnahmt. Die Einnahmen eines Jahres werden üblicherweise auf die im Jahr der Erhebung aktivierten Kanäle als Sonderposten zugeordnet. Da im Jahr 2020 mangels vorliegender Buchungsanweisungen nicht ausreichend Kanalbaumaßnahmen aktiviert werden konnten, wurden keine Sonderposten aus einmaligem Kanalbeitrag gebildet. Der sich aus § 44 Abs. 5 KomHVO NRW ergebenden Verpflichtung zur Sonderpostenbildung wurde insoweit nicht nachgekommen. Die Sonderpostenbildung muss nachgeholt werden. • Erschließungsbeiträge/Beiträge nach KAG Für das Jahr 2020 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten Maßnahmen. In Fällen, in denen diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die Einnahmen als Verbindlichkeit unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Die Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensgegenstände wird nachgeholt, wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind. 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Bilanzwert zum 31.12.2019 11.728.731,58 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 3.727.471,45 EUR -8.001.260,13 EUR Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgaben- gesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Einrichtungen:Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 47 von 877Seite 50 von 962 Anhang Seite 34 von 111 Stand 31.12.2020 Konto Betrag Rettungsdienst 233110 620.211,85 EUR Märkte 233130 192.355,64 EUR Stadtentwässerung 233140 959.750,74 EUR Straßenreinigung 233150 113.280,47 EUR Abfallentsorgung 233160 1.763.233,43 EUR Bestattungswesen* 233170 78.639,32 EUR * Bestattungswesen: Für 2020 liegt noch keine Betriebsabrechnung vor. Nachrichtlich: Ausblick: Von den o.g. Beträgen sind in den Gebühren-/Entgeltkalkulationen für 2021 bereits die folgend aufgeführten Beträge berücksichtigt. Die restlichen Beträge (Zwischenstand) sind innerhalb der weiteren drei Jahre (2022 bis 2024) auszugleichen. Bereits in Kalkulation für 2021 berücksichtigt Zwischenstand 2021 Rettungsdienst: 364.694,11 EUR 255.517,74 EUR Märkte 0,00 EUR 192.355,64 EUR Stadtentwässerung 670.000,00 EUR 289.750,74 EUR Straßenreinigung 113.280,47 EUR 0,00 EUR Abfallentsorgung 1.763.233,43 EUR 0,00 EUR Bestattungswesen 78.639,32 EUR 0,00 EUR Wegen der noch nicht abgeschlossenen Bearbeitung und Vorlage der Betriebsabrechnungen könnten sich die Beträge noch verändern. Am Ende des Anhangs (s. „Weitere Angaben“) sind die Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen aufgeführt. 2.4 Sonstige Sonderposten Bilanzwert zum 31.12.2019 24.891.627,38 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 25.122.872,86 EUR 231.245,48 EUR • Rechtlich unselbstständige Stiftungen Die Bundesstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierbei handelt es sich um folgende Stiftungen:Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 48 von 877Seite 51 von 962 Anhang Seite 35 von 111 Stiftung Bernhard Oebeke Stiftung Thomas Hansen Stiftung Peter Kemper Stiftung Konrad Adenauer Stiftung August Kaiser Stiftung Dorothea-v.-Stetten Stiftung Dr. Werner Borchert Stiftung Bonner Altenhilfe Stiftung Paula Flerus Stiftung St. Albertus Magnus Heim Stiftung Wilhelmine-Lübke-Heim Stiftung Wilhelm-Augusta-Stift Stiftung Konvente St. Aegidius u. St. Jakob Stiftung Gabriel Adrian Stiftung Max Becker Stiftung Arme im Allgemeinen Stiftung Franz Xaver Joseph Lohe Stiftung Julius Barthels Stiftung Fritz Kirstein Stiftung Förderung der Feuerwehr Für diese rechtlich unselbstständigen Stiftungen wurden in Höhe der Vermögenswerte Sonderposten gebildet. Als Anlage sind Übersichten über die 20 Jahresabschlüsse beigefügt, in denen u.a. die Vermögenswerte und Sonderposten jeweils einzeln ausgewiesen werden. • Baumschutzsatzung Der Gesamtbetrag der offenen Posten aus Mitteln der Baumschutzsatzung betrug zum 31.12.2020 306.930,93 EUR. Davon sind im Geschäftsjahr 2020 20.276,00 EUR eingenommen worden. Im Jahr 2020 konnte mangels Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung keine Zuordnung von Sonderposten aufgrund von Einnahmen aus der Baumschutzsatzung erfolgen. • Öko-Konto Es konnten Einnahmen aus Ausgleichsbeiträgen nach dem Bundesnaturschutzgesetz („Öko-Konto“) in Höhe von 13.624,20 EUR zugeordnet werden. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW Bilanzwert zum 31.12.2019 786.611.251,70 EUR Bilanzwert zum 31.12.2020 824.126.675,71 EUR 37.515.424,01 EUR Zur Berechnung wurde das Programm „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“ verwendet, welches durch ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist. Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018 G von Dr. Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Es werden 12 vorschüssige Zahlungen im JahrBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 49 von 877Seite 52 von 962 Anhang Seite 36 von 111 unterstellt. Hierbei handelt es sich neben den 12 Monatszahlungen auch um die Sonderzuwendung. Als Renteneintrittsalter wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter verwendet. Das individuelle Renteneintrittsalter wird gemäß dem Schreiben des BMF IV B 2 - S 2176/07/0009 vom 5. Mai 2008 nach folgender Regel bestimmt: • für Geburtsjahrgänge bis 1952: 65 Jahre • für Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961: 66 Jahre • für Geburtsjahrgänge ab 1962: 67 Jahre. Als Berechnungsmethode wurde das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG verwendet. Der Rechenzins betrug abweichend davon 5% (gem. § 37 Abs. 1 S.4 KomHVO NRW). Vor Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung erstmals in dem Wirtschaftsjahr gebildet, in dem die Pensionszusage erteilt wurde (Ansparphase – aktive Mitarbeiter). Die fiktiven Jahresbeiträge sind so bemessen, dass am Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, deren Barwert gleich dem Barwert der zukünftigen Leistungen ist. Nach Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung in dem Wirtschaftsjahr gebildet (neu berechnet), in dem der Versorgungsfall eingetreten ist (Leistungsphase – Versorgungsempfänger). Für Personen im Beamtenrecht wird als Anrechnungsbeginn das Eintrittsdatum verwendet (Dominanz). Zur Ermittlung der Bezüge einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten werden die zum jeweiligen Stichtag gültigen Besoldungstabellen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen verwendet. Aus jeder Besoldungsgruppe wird jeweils die Endstufe in Ansatz gebracht. Alle ruhegehaltsfähigen Amts- und Stellenzulagen sind in den Besoldungstabellen enthalten. Bei verheirateten Beamten wird der Familienzuschlag der Stufe 1 addiert. Sind beide Ehepartner im öffentlichen Dienst wird nur der halbe Familienzuschlag verwendet. Das Alter der Pensionsberechtigten wird exakt verwendet. Scheidet eine aktive Beamtin/ein aktiver Beamter vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung aus, so bleibt die Anwartschaft in Höhe des Teils bestehen, der im Verhältnis der insgesamt erreichbaren Zeit bis zum vorgesehenen Renteneintritt zur tatsächlich abgeleisteten Zeit steht. Bei aktiven Beamtinnen/Beamten, die zum Zeitpunkt des Berechnungsstichtags das Renteneintrittsalter überschritten haben, wird unterstellt, dass sie mit Erreichen des nächsten Lebensjahres die Altersrente in Anspruch nehmen werden. Bei einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente wird ein Hinterbliebener mit 60 % der Altersrente einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten angesetzt. Eine Anwartschaft auf Waisenrente ist nicht vorgesehen. Die Rückstellung für den eingetretenen Leistungsfall eines Waisen wird in HPR 5 berechnet. HPR 5 unterscheidet dabei zwischen einem lebenslang zu zahlenden Waisen und einem Waisen mit einem Waisenendalter von 27 Jahren. Nach § 18 BeamtVG ist ein Sterbegeld i. H. des zweifachen der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge des Verstorbenen zu zahlen. Als Feuerwehrbeamte gelten in HPR 5 Personen, die mit der Zulage „Feuerwehrzulage“ oder „Feuerwehrbeamter ohne Zulage“ gekennzeichnet wurden. Die Altersrente beginnt im Alter von 60 Jahren ohne Abschläge.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020 Seite 50 von 877Seite 53 von 962 Seite 54 von 962 Anhang Seite 38 von 111 • Rückstellungen nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz 6.878.789,59 EUR • Rückstellungen für Beihilfen 1.273.351,03 EUR • Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen 1.680.090,00 EUR • Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Verfahren (z.B. für Prozesskosten) 1.754.666,43 EUR • andere sonstige Rückstellungen (z.B. für ausstehende Rechnungen, Schadensersatz) 32.610.258,00 EUR Entsprechend der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin mussten für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach zum 31.12.2020 noch nicht genau bekannt waren und deren wirtschaftliche Ursache im Haushaltsjahr 2020 begründet war, 'Rückstellungen' beantragt werden, sofern der drohende Aufwand einen Betrag von 100.000 EUR überstieg. Wenn Einzelfälle zwar unter die Wertgrenze von 100.000 EUR fielen, die Anzahl der Fälle insgesamt aber so hoch war, dass die Summe nicht mehr als geringfügig betrachtet werden konnte, war hierfür ebenfalls eine Rückstellung zu beantragen. Sofern keine Rückstellungen zu bilden waren, war eine Fehlanzeige erforderlich. Die bereits in Vorjahren gebildeten Rückstellungen waren in ihrer Höhe und dem Grunde nach zu überprüfen. Rückstellungen, die aufgelöst oder in der Betragshöhe angepasst werden mussten, wurden entsprechend der Anweisungen der Fachämter durch die Finanzbuchhaltung angepasst. Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Verfahren/andere sonstige Rückstellungen beinhalten • Pro
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de