← Vorlagen

220947 · Beschlussvorlage

Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2020

Nummer
220947
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 24.05.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 27,1 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
220947
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das
Jahr 2020
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 24.05.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses
2020 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab:
Der von der Oberbürgermeisterin aufgestellte Jahresabschluss und
Lagebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Die Prüfung hat im Ergebnis zu keinen relevanten Einwendungen
geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss
und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Stadt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen,
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Jahr 2020
festzustellen und der Oberbürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020
Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses
gemäß vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Jahresabschluss für
das Jahr 2020 festzustellen und der Oberbürgermeisterin für das
Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
3. Der Rat beschließt, gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Fehlbetrag
des Jahres 2020 in Höhe von 24.647.307,47 EUR durch die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken.Seite 1 von 962
Seite 2
Begründung
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanz-
rechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang; ihm ist ein
Lagebericht beizufügen.
In seiner Sitzung am 28.10.2021 (DS-Nr. 211824) nahm der Rat den ihm
nach § 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Feststellung zugeleiteten Entwurf des
Jahresabschlusses 2020 zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung nach
§ 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Zu Ziffer 1.
Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungs-
ausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter
Einbeziehung des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich ent-
sprechend § 102 Abs. 1 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die betreffende Prüfung zwischenzeitlich
vollzogen und einen Prüfungsbericht erstellt.
In die Prüfung des Jahresabschlusses ist gem. § 102 Abs. 3 GO NRW die
Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich
darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen
beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Abs. 1 Satz 4
GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung
erkannt werden.
Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurden keine
wesentlichen Beanstandungen festgestellt, so dass der
Bestätigungsvermerk für das Jahr 2020 ohne Einschränkungen erteilt
werden kann.
Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprü-
fungsausschuss geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31.12. des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres fest. Da der Jahresabschluss 2020 erst
am 28.20.2021 dem Rat zur Feststellung zugeleitet wurde, war eine Prüfung
bis zum 31.12.2021 nicht möglich; die Prüfung sowie der Prüfbericht
konnten erst im April 2022 fertiggestellt werden.Seite 2 von 962
Seite 3
Nach § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die
Entlastung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters. Der Beschluss
ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Art und Form des
Ergebnisses der Haushaltswirtschaft anzusehen.
Zu Ziffer 2.
In der Gremienfolge beschließt der Rat abschließend auf der Grundlage der
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Zu Ziffer 3.
Der im Haushaltsjahr 2020 entstandene Fehlbetrag in Höhe von
24.647.307,47 EUR wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt.
Mit diesem Ergebnisverwendungsbeschluss wird die Pflicht der Gemeinde,
den jährlichen Haushaltsausgleich zu erreichen, wenn auch in fiktiver Form,
beachtet (vgl. § 75 Absatz 2 bis 4 GO NRW).
Die Ausgleichsrücklage wurde im Jahr 2011 aufgebraucht und erst mit den
Jahresüberschüssen 2017 und 2018 wiederaufgebaut; durch ihren Bestand
konnte schon der Fehlbetrag 2019 und kann jetzt der Fehlbetrag des Jahres
2020 gedeckt werden.
Anlage/n
1 Jahresabschluss 2020, Teil 1 (öffentlich)
2 Jahresabschluss 2020, Teil 2 (öffentlich)
3 Bericht RPA Jahresabschluss 2020 (öffentlich)Seite 3 von 962
Bundesstadt Bonn
Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2020Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 1 von 877Seite 4 von 962
Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2020
Inhaltsverzeichnis
ab SeiteBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 2 von 877
1 Bilanz 3
2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8
3 Anhang 14
3.1 Anlagenspiegel 126
3.2 Forderungsspiegel 128
3.3 Verbindlichkeitenspiegel 130
3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 132
3.5 Sonderpostenspiegel 141
3.6 Rückstellungsspiegel 143
3.7 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 145
3.8 Eigenkapitalspiegel 166
4 Lagebericht 168
5 Jahresrechnung 201Seite 5 von 962

%XQGHVVWDGW%RQQ 
 



%LODQ]
Jahresabschluss 2020Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 3 von 877Seite 6 von 962
Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 4 von 877Seite 7 von 962
Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 5 von 877Seite 8 von 962
Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 6 von 877Seite 9 von 962
Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 7 von 877Seite 10 von 962
 
%XQGHVVWDGW%RQQ 
 




*HVDPWHUJHEQLVXQG
*HVDPWILQDQ]UHFKQXQJ
Jahresabschluss 2020Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 8 von 877Seite 11 von 962
Jahresabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2019
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2020
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2020
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 653.239.438,29 646.844.520,08 636.221.291,66 -10.623.228,42
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen 258.397.217,45 302.389.730,97 369.244.901,90 66.855.170,93
3 + Sonstige Transfererträge 21.632.455,31 28.494.505,70 24.261.351,22 -4.233.154,48
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte 216.189.819,40 210.214.613,61 198.414.057,39 -11.800.556,22
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 34.067.007,76 32.594.223,50 17.879.698,11 -14.714.525,39
6 + Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 116.336.788,02 121.956.692,29 116.111.583,33 -5.845.108,96
7 + Sonstige ordentliche Erträge 84.059.288,54 57.089.157,38 109.457.000,53 52.367.843,15
8 + Aktivierte Eigenleistungen 1.005.468,81 1.000.000,00 1.009.399,26 9.399,26
9 +/- Bestandsveränderungen 206.565,66 28.333,34 28.333,34
10 = Ordentliche Erträge 1.385.134.049,24 1.400.583.443,53 0 1.472.627.616,74 72.044.173,21 0
11 - Personalaufwendungen 339.845.712,20 346.242.067,71 6.383.013,42 341.634.062,49 -4.608.005,22 -336.658,63
12 - Versorgungsaufwendungen 43.541.139,85 35.952.199,03 42.995.376,26 7.043.177,23
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 201.187.641,58 222.946.798,15 13.803.001,27 216.620.803,06 -6.325.995,09 -17.520.915,67
14 - Bilanzielle Abschreibungen 76.278.161,95 67.937.754,91 77.599.641,81 9.661.886,90
15 - Transferaufwendungen 543.090.585,34 593.440.635,28 22.189.178,56 596.109.531,52 2.668.896,24 -22.514.900,44
16 - Sonstige ordentliche
Aufwendungen 160.575.919,82 159.034.522,78 3.386.947,75 202.001.670,92 42.967.148,14 -3.624.972,30
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.364.519.160,74 1.425.553.977,86 45.762.141,00 1.476.961.086,06 51.407.108,20 -43.997.447,04
18 = Ordentliches Ergebnis
(Zeilen 10 und 17) 20.614.888,50 -24.970.534,33 -45.762.141,00 -4.333.469,32 20.637.065,01 43.997.447,04Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 9 von 877Seite 12 von 962
Jahresabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des Vorjahres
2019
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2020
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres
2020
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
19 + Finanzerträge 5.577.409,50 8.332.650,62 5.068.436,36 -3.264.214,26
20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen 34.139.797,53 26.941.105,64 25.382.274,51 -1.558.831,13
21 = Finanzergebnis
(Zeilen 19 und 20) -28.562.388,03 -18.608.455,02 0 -20.313.838,15 -1.705.383,13 0
22 =
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 18 und 21)
-7.947.499,53 -43.578.989,35 -45.762.141,00 -24.647.307,47 18.931.681,88 43.997.447,04
23 + Außerordentliche Erträge 118.724,13
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis
(Zeilen 23 und 24) 118.724,13 0 0 0 0 0
26 = Jahresergebnis
(Zeilen 22 und 25) -7.828.775,40 -43.578.989,35 -45.762.141,00 -24.647.307,47 18.931.681,88 43.997.447,04
27 - Globaler Minderaufwand 1)
28 =
Jahresergebnis nach Abzug
globaler Minderaufwand
(Zeilen 26 und 27)
-7.828.775,40 -43.578.989,35 -45.762.141,00 -24.647.307,47 18.931.681,88 43.997.447,04
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
29 + Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen 28.084,04 421.576,40 421.576,40
30 + Verrechnete Erträge
bei Finanzanlagen 225.611,09 225.611,09
31 - Verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen 74.187,47 70.112,28 70.112,28
32 - Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen 627.717,23 4.983.453,43 4.983.453,43
33 = Verrechnungssaldo
(Zeilen 29 bis 32) -673.820,66 0 0 -4.406.378,22 -4.406.378,22 0
Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 10 von 877Seite 13 von 962
Jahresabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2019
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2020
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 640.994.002,56 646.844.520,08 631.521.231,24 -15.323.288,84
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 232.630.281,18 284.401.003,17 339.394.917,91 54.993.914,74
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 14.157.761,39 27.792.988,54 27.925.433,59 132.445,05
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 191.133.937,66 205.644.338,30 179.316.906,02 -26.327.432,28
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 34.849.754,59 32.909.223,50 12.845.628,37 -20.063.595,13
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 126.360.666,07 123.850.613,36 120.979.849,08 -2.870.764,28
7 + Sonstige Einzahlungen 26.000.869,63 50.833.422,05 83.214.359,63 32.380.937,58
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 4.989.164,47 8.647.171,84 4.664.750,58 -3.982.421,26
9 = Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.271.116.437,55 1.380.923.280,84 0,00 1.399.863.076,42 18.939.795,58 0,00
10 - Personalauszahlungen 277.187.814,81 305.923.992,40 6.368.513,42 309.525.735,55 3.601.743,15 -336.658,63
11 - Versorgungsauszahlungen 35.160.226,15 38.121.673,82 38.696.527,30 574.853,48
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 199.861.916,16 226.831.715,76 17.593.021,43 209.332.274,58 -17.499.441,18 -17.520.915,67
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 34.414.763,92 27.233.105,64 25.747.610,50 -1.485.495,14
14 - Transferauszahlungen 546.117.850,30 593.182.553,93 22.189.178,56 573.047.397,88 -20.135.156,05 -22.514.900,44
15 - Sonstige Auszahlungen 154.541.783,70 163.899.818,29 3.366.744,11 149.856.054,94 -14.043.763,35 -3.624.972,30
16 = Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.247.284.355,04 1.355.192.859,84 49.517.457,52 1.306.205.600,75 -48.987.259,09 -43.997.447,04
17 =
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 9 und 16)
23.832.082,51 25.730.421,00 49.517.457,52 93.657.475,67 67.927.054,67 -43.997.447,04Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 11 von 877Seite 14 von 962
Jahresabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2019
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2020
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 37.815.046,31 28.276.410,29 21.366.007,73 -6.910.402,56
19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 5.605.618,73 9.151.696,70 7.534.270,92 -1.617.425,78
20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 6.466.127,06 5.376.123,00 9.411.642,41 4.035.519,41
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 2.701.190,98 3.383.406,54 3.876.945,32 493.538,78
22 + sonstige Investitionseinzahlungen 19.074,46 604.322,92 643.683,48 39.360,56
23 = Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 52.607.057,54 46.791.959,45 0,00 42.832.549,86 -3.959.409,59 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden 346.486,48 1.503.368,70 12.224.181,16 1.394.508,85 -108.859,85 -15.828.019,00
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 57.602.935,66 115.432.744,58 152.129.547,27 68.863.403,97 -46.569.340,61 -155.862.733,66
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen 10.123.694,86 15.087.623,98 12.797.592,96 11.387.881,42 -3.699.742,56 -11.102.656,79
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 53.375.391,29 89.185.430,46 26.145.685,28 76.695.265,14 -12.490.165,32 -2.758.897,44
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 5.500.000,00 9.424.436,00 9.424.436,00
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 1.406.500,00 -1.406.500,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 126.948.508,29 232.040.103,72 203.297.006,67 167.765.495,38 -64.274.608,34 -185.552.306,89
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
(Zeilen 23 und 30) -74.341.450,75 -185.248.144,27 203.297.006,67 -124.932.945,52 60.315.198,75 -185.552.306,89
32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(Zeilen 17 und 31) -50.509.368,24 -159.517.723,27 252.814.464,19 -31.275.469,85 128.242.253,42 -229.549.753,93Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 12 von 877Seite 15 von 962
Jahresabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2019
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2020
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
33 +
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch
Rückflüsse von Krediten für Investitionen
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsverhältnissen
127.484.071,53 286.542.625,31 -180.055.426,55 172.189.202,60 -114.353.422,71 185.552.306,89
34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse
von Krediten zur Liquiditätssicherung 2.262.209.996,65 701.517,16 2.253.259.017,16 2.252.557.500,00
35 -
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich
gleichkommen- den Rechtsverhältnissen
100.450.433,67 171.312.592,00 102.011.345,54 -69.301.246,46
36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten zur Liquiditätssicherung 2.218.100.000,00 2.294.600.000,00 2.294.600.000,00
37 = Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 71.143.634,51 115.931.550,47 -180.055.426,55 28.836.874,22 -87.094.676,25 185.552.306,89
38 =
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(Zeilen 32 und 37)
20.634.266,27 -43.586.172,80 72.759.037,64 -2.438.595,63 41.147.577,17 -43.997.447,04
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 10.493.747,24 18.122.515,67 18.122.515,67
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln -13.005.497,84 13.255.943,22 13.255.943,22
41 = Liquide Mittel
(Zeilen 38, 39 und 40) 18.122.515,67 -43.586.172,80 72.759.037,64 28.939.863,26 72.526.036,06 -43.997.447,04Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 13 von 877Seite 16 von 962
 
%XQGHVVWDGW%RQQ 
 



$QKDQJ
Jahresabschluss 2020Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 14 von 877Seite 17 von 962
Anhang Seite 1 von 111
Dezernat II Bundesstadt Bonn
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2020
Anhang
Inhalt Seite
EINLEITUNG 4
1. INVENTUR ZUM 31.12.2020 5
1.1 Inventur der Vermögensgegenstände 5
1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten 8
1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte 8
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 10
AKTIVA 10
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 10
1. Anlagevermögen 10
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 12
1.2 Sachanlagen 12
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 13
1.2.3 Infrastrukturvermögen 13
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 13
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 13
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 13
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 13
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. 13
1.3 Finanzanlagen 16
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 16
1.3.2 Beteiligungen 16
1.3.3 Sondervermögen 17
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 17
1.3.5 Ausleihungen 18
2. Umlaufvermögen 19
2.1 Vorräte 19
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 19
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 20
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 22
2.4 Liquide Mittel 22Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 15 von 877Seite 18 von 962
Anhang Seite 2 von 111
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 23
PASSIVA 24
1. Eigenkapital 24
1.1 Allgemeine Rücklage 24
1.2 Sonderrücklagen 29
1.3 Ausgleichsrücklagen 30
2. Sonderposten 30
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 30
2.2 Sonderposten für Beiträge 32
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 33
2.4 Sonstige Sonderposten 34
3. Rückstellungen 35
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger 35
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 37
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 37
3.4 Sonstige Rückstellungen 37
4. Verbindlichkeiten 39
4.1 Anleihen 39
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 39
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 41
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 41
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 41
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 42
4.8 Erhaltene Anzahlungen 43
5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 44
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 45
1. ERTRÄGE 55
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 55
1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 56
1.3 Sonstige Transfererträge 57
1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 58
1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 60
1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 61
1.7 Sonstige ordentliche Erträge 63
1.8 Aktivierte Eigenleistungen 65
1.9 Bestandsveränderungen 65
2. AUFWENDUNGEN 66
2.1 Personalaufwendungen 66
2.2 Versorgungsaufwendungen 66
2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 67
2.4 Bilanzielle Abschreibungen 68
2.5 Transferaufwendungen 70
2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 72
3. FINANZERGEBNIS 74
3.1 Finanzerträge 74
3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 74Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 16 von 877Seite 19 von 962
Anhang Seite 3 von 111
4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 75
4.1 Außerordentliche Erträge 75
ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 76
1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 76
2. Investitionsmaßnahmen 77
3. Finanzierungstätigkeit 81
WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 82
Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 82
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 82
Treuhandvermögen 83
Bürgschaften 83
Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 83
Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB 84
Erläuterungen zur Bilanz 85
Erläuterungen zum Anlagenspiegel 85
Erläuterungen zum Forderungsspiegel 86
Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 86
Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 86
Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 87
ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES
GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 89
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes 89
Mitglieder des Rates 96
ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM
01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 111Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 17 von 877Seite 20 von 962
Anhang Seite 4 von 111
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2020
Anhang
Einleitung
Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV.
NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab
dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in
ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz
nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2020 wurde unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der
Gemeindeordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der im
erforderlichen Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert.
Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG
NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes
(2.NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759).
Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der
Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO
NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten,
Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die
Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und
Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen
(§§ 38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW).
Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die
Wertgrenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht
weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO
NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von
bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5
KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel
angepasst und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO
NRW“ Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S.
652).
Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2022 ein gültiger
Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 18 von 877Seite 21 von 962
Anhang Seite 5 von 111
1. Inventur zum 31.12.2020
1.1 Inventur der Vermögensgegenstände
Gemäß § 91 GO NRW i.V.m. §§ 29/30 KomHVO NRW hat die Gemeinde ihre
Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der
einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.
Die Durchführung der Inventur wird in der allgemeinen Inventurrichtlinie geregelt, die am
13.04.2017 in Kraft getreten ist und zum 01.09.2020 ersetzt wurde.
Die Inventur muss bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände
berücksichtigen und zwar:
• Die Betriebs- und Geschäftsausstattung (bürotechnische Ausrüstung, Mobiliar...).
• Das sonstige bewegliche Anlagevermögen (technische Anlagen und Maschinen,
Betriebsvorrichtungen, Schuleinrichtungen, Fahrzeuge, Kunstgegenstände...).
• Das unbewegliche Anlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, Straßen, Kanäle...).
• Das immaterielle Anlagevermögen (Lizenzen, Konzessionen).
• Die Überprüfung der Festwerte.
Das zu überprüfende Anlagevermögen hatte zum 31.12.2020 einen Buchwert von
4.798.869.133,31 EUR.
Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die
Fachbereiche in der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin aufgefordert, alle
Veränderungen des Vermögensbestands an die Finanzbuchhaltung zu melden.
Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser
Verpflichtung nachgekommen sind.
Inventurmethoden
Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung die materiellen
Vermögensgegenstände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und
wertmäßig zu erfassen (zählen, messen, wiegen).
Eine erneute vollständige Erhebung aller Vermögenswerte wäre nur mit externer
Unterstützung und erheblichen Kosten möglich gewesen.
Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu
geführt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden
waren bzw. sind und die erforderliche Vollständigkeit und Richtigkeit ausreichend
gewährleisten.
Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, die aufgrund anderweitiger Anforderungen
zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände verpflichtet sind, z.B. um
Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen, wurden diese
Kontrollen als Inaugenscheinnahme für die Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher
Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch
die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände betrachtet. Solche Vermögensbereiche
sind beispielsweise das Kanalvermögen, die Straßen, die Straßenbäume oder die
Außensportanlagen der Stadt Bonn.
Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den
Datenbeständen der Fachämter und den Daten der Anlagenbuchhaltung festgelegt, die
zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden. Es wurden SonderrichtlinienBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 19 von 877Seite 22 von 962
Anhang Seite 6 von 111
zur Bestandskontrolle erstellt, die fachliche Besonderheiten berücksichtigen und die
erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben.
Für folgende Aufgabenbereiche wurden Sonderrichtlinien im Entwurf an die Fachbereiche
zur Abnahme bzw. an das Rechnungsprüfungsamt zur Abstimmung übermittelt:
Geschäfts-
bereich Inventurfeld / Sonderrichtlinie Stand der Bearbeitung
3799 Inventar Feuerwehr
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen
Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur-
beauftragten
4130 Kunstwerke Kunstmuseum Fachliche Ergänzungen des Bereiches im
Fachamt
4150 Stadtmuseum
Sammlungsbestände
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen
Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur-
beauftragten
5299 Aufbauten Außensportanlagen
(ohne Boden)
Abstimmung auf Arbeitsebene
(Anlagenbuchhaltung / Fachbereich)
6699 Kanalnetz Zustimmung zur Sonderrichtlinie durch das RPA
ist erfolgt
6699 Aufbauten Straßen
(Straßenbelag, ohne Boden)
Auftaktgespräch 21-2 mit der jeweiligen
Amtsleitung/Fachbereichsleitern/Inventur-
beauftragten
6699 Straßentunnel Godesberg Abstimmung auf Arbeitsebene
(Anlagenbuchhaltung / Fachbereich)
6699 Kläranlagen, Pumpwerke,
Betriebsdepot (ohne Boden)
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6699 Brücken
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6699 Wasserbauwerke
Abstimmung / Anpassung der Sonderrichtlinie
gem. RPA-Rückmeldung (Anlagenbuchhaltung
ggf. Fachbereich)
6899 Straßenbäume Abstimmung auf Arbeitsebene
(Anlagenbuchhaltung / Fachbereich)
Die Sonderrichtlinie zur Inventur der Fahrzeuge wurde am 14.07.2020 in Kraft gesetzt.
Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche
Vermögensgegenstände beschafften Inventarisierungssoftware wurde in 2019 begonnen.
Pandemiebedingt konnten die für das Jahr 2020 angedachten Erstinventuren nicht
weiterverfolgt und durchgeführt werden. Insbesondere Kontaktbeschränkungen erlaubten
keine Inventurgänge mit mehreren Mitarbeitenden. Einrichtungen wie Schulen oder
Kindertagesstätten waren zeitweise geschlossen und es herrschte Betretungsverbot. In
der Anlagenbuchhaltung wurden jedoch weiterhin vorbereitende BuchungenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 20 von 877Seite 23 von 962
Anhang Seite 7 von 111
(Vereinzelungen sowie Anpassungen hinsichtlich der auf 800,00 EUR erhöhten
Wertgrenze) zur Durchführung der Inventur mit der Software vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen
Barcodeaufkleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden
kann. Das Scanergebnis wird zum elektronischen Abgleich mit den Daten der
Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden auch Vermögensgegenstände mit einem
Buchwert von 0,00 EUR inventarisiert.
Da für einige Aufgabenbereiche keine Vorverfahren existieren, die zu einem
Bestandsabgleich mit den Buchführungsdaten genutzt werden könnten, wurde von der
Finanzbuchhaltung ein Vorschlag zur Einführung solcher Verfahren im Smart City Board
zur Fortentwicklung der Digitalisierung der Verwaltung eingebracht. Eine kurzfristige
Umsetzung dieses Vorschlags kann nicht erwartet werden.
Wirtschaftsgüter, deren Nettowert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden entsprechend
der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand gebucht. Der
Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO
NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermögensgegenstände befreit.
Investive geleistete Anzahlungen werden bilanziell im Sachanlagevermögen dargestellt
und in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Das Buchungsverfahren wurde im Juni 2018
umgestellt, sodass alle nachfolgenden Buchungen zutreffend in der Anlagenbuchhaltung
und auch im Anlagenspiegel dargestellt werden. Zum Stichtag werden 33.197.646,81
EUR ausgewiesen.
Korrekturbuchungen aus dem Umlauf- in das Anlagevermögen sind weiterhin für
Anzahlungen der Vergangenheit erforderlich, zu denen noch keine Schlussrechnung
vorliegt. Der zugehörige geprüfte und zusätzlich ausgewiesene Wert beträgt zum
Jahresabschluss 2020 17.743.847,07 EUR.
Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form
entsprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor.
Die Bestandsüberprüfung der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der
vorhandenen gebuchten Bestände/Werte und der im Rahmen der
Jahresabschlussverfügung vorgegebenen Meldepflicht für Bestands- oder
Wertveränderungen vorgenommen.
Zur Erreichung des Ziels, eine effiziente und sichere Vermögensverwaltung für
unbewegliche Vermögensbestände durch Buch- bzw. Beleginventuren und
automationsunterstützte Prozesse für Grundstücke, Kanäle und weitere Bereiche zu
organisieren, sind durch die Sonderrichtlinien zur Inventur entscheidende
Umsetzungsschritte erfolgt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 21 von 877Seite 24 von 962
Anhang Seite 8 von 111
1.2 Inventur zu Forderungen, Verbindlichkeiten, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und
überprüft - es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Verbindlichkeiten/Schulden wurden ermittelt und ins Folgejahr vorgetragen.
Die erforderlichen Rechnungsabgrenzungsbuchungen wurden durchgeführt. Die
zugehörigen Inventarverzeichnisse zu Forderungen und Verbindlichkeiten wurden erstellt.
1.3 Erläuterung weiterer Sachverhalte
• Die Vereinzelung von Sammelanlagen für Grundstücke wurde weitestgehend
abgeschlossen. Zum Jahresabschluss 2020 sind 21.866 Teilflächen auf
Einzelstammsätzen erfasst. Der Bilanzwert der einzeln erfassten Teilflächen
beträgt ca. 1.081,7 Mio. EUR.
Bei dem Bestandsabgleich der Grundstücke mit dem Geo-Informations-System
konnte eine Übereinstimmung von ca. 93 % erreicht werden. Die Differenz von 7
% ergibt sich hauptsächlich aus Verzögerungen im Tagesgeschäft. Einzelne Fälle
aus Abweichungen aus der Eröffnungsbilanz sind noch in Prüfung bzw. in Klärung
mit dem zuständigen Fachbereich.
Eine Wertanpassung bei der Umbuchung von Grundstücken in andere
Anlagenklassen ist mit der durchgeführten Vereinzelung bisher noch nicht
vorgenommen worden.
• Ohne Finanzanlagen, deren Wert jährlich von der Beteiligungsverwaltung bestätigt
wird, und ohne Anlagen im Bau/geleistete Anzahlungen, ist das Anlagevermögen
mit 3.066.986.394,36 EUR zu beziffern.
• Für folgende Bereiche wurden Bestandsabgleiche zum 31.12.2020 durchgeführt:
Inventurfeld Vorsystem Bestands-
abgleich
durchgeführt
Buchwert EUR
31.12.2020
Straßenbäume Baumkataster ja 30.974.402,13
Lichtsignalanlagen Excel-Datei des
Fachamtes
ja 7.366.152,88
Fahrzeuge Mekos ja 11.719.865,83
Feuerwehr und
Rettungsdienst
SAP-Bestandsliste durch Amt 37
überprüft.
14.166.553,85
Grundstücke Limas/GIS ja 1.100.089.009,80
Ergebnis 1.164.315.485,79
Die durchgeführten Bestandsabgleiche umfassen 37,96 % des o.g.
Vermögensbestands. Teilweise sind aufgrund der Bestandsabgleiche festgestellte
Abweichungen zwischen Vorsystem und Buchführung noch aufzuklären.
Der ebenfalls geplante Bestandsabgleich für das Inventurfeld „Kanäle“ konnte
mangels Bereitstellung von Daten aus dem Vorsystem nicht durchgeführt werden.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 22 von 877Seite 25 von 962
Anhang Seite 9 von 111
• Von den sogenannten 'Altfällen' der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung
2017 wurden in 2020 weitere 265.478,48 EUR erledigt.
2.493.765,18 EUR befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die
Fachbereiche an die Erledigung erinnert, teilweise wurden Sachverhalte mitgeteilt,
aufgrund derer eine Aktivierung noch nicht möglich ist (laufende Ausschreibungen,
Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, Übertragung an das
Städtische Gebäudemanagement soll in 2021 erfolgen u.ä.).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 23 von 877Seite 26 von 962
Anhang Seite 10 von 111
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der
kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
– NKF-CIG)“ ist am 01.10.2020 in Kraft getreten.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 war erstmalig die Summe der
Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge und
Mehraufwendungen zu ermitteln (§ 5 Abs. 2 NKF-CIG).
Das NKF-CIG beinhaltet zwei Wege zur Isolierung der Corona-bedingten Schäden.
Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CIG werden sie durch eine gesonderte Erfassung der
Haushaltsbelastungen berechnet. Nach Satz 2 kann hilfsweise eine Nebenberechnung
vorgenommen werden, soweit die Haushaltsbelastungen nicht oder nicht in vollem
Umfang konkret ermittelt werden können.
Die Bundesstadt Bonn hat bei den durch die Buchhaltung erfassten pandemiebedingten
Geschäftsvorfällen von der „genauen Ermittlung“ nach § 5 Abs. 3 Satz 1 NKF-CIG
Gebrauch gemacht. Die nicht im Rechnungswesen abgebildeten Mindererträge und -
aufwendungen werden durch Nebenrechnungen dargestellt. Hierzu erfolgt u. a. die
Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres
2020 mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung 2020 („Pauschale
Ermittlung“).
Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CIG, die als
außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als
Bilanzierungshilfe anzusetzen ist, hat sich nicht ergeben, da die Höhe nach dem Gesetz
zur Ausführung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der
Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
(Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen – GewStAusgleichsG NRW) die
Mehraufwendungen und Mindererträge kompensiert hat.
Weitere Ausführungen dazu finden sich unter „Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“.
Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42
Absatz 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen
Leistungsfähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz zum Jahresabschluss 2020
wurde dementsprechend erweitert (Wert 0 EUR).
1. Anlagevermögen
Allgemeines
Der Wertansatz der Vermögensgegenstände geht auf die erstmalige Bewertung des
Vermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 zurück. Die in der
Eröffnungsbilanz erfassten vorsichtig geschätzten Zeitwerte gelten für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und wurden entsprechend
fortgeführt.
Gegebenenfalls erfolgte die Bewertung aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen in
der KomHVO NRW (z.B. Kunstwerke gem. § 56 KomHVO NRW).
Der Wertansatz von nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz neu zugegangenem
Anlagevermögen richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegenstände durch eine Schenkung oderBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 24 von 877Seite 27 von 962
Anhang Seite 11 von 111
unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Zuwendungsgeber entstanden sind. Wenn
solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze durch sachverständige
Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte ermittelt. Gleichzeitig
erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten.
Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
wurden im Geschäftsjahr 2020 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der
Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur
im Bereich der Festwerte abgewichen.
Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde bezüglich der gemeindlichen Investitionen ein
Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes in § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO
NRW ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude,
Straßen, Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese
unterschiedliche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt
werden. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des
Komponentenansatzes ausgeschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht
angewendet wird, ist bei einer erheblichen Erhaltungsmaßnahme oder Instandsetzung
eines Vermögensgegenstandes, die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen
Nutzungsdauer erreicht, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu
bestimmen.
Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn dahingehend ausgeübt:
Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wird auf eine komponentenweise
Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude sollen grundsätzlich nicht
komponentenweise angesetzt werden. Dementsprechend erfolgt die Anwendung der
Nutzungsdauerverlängerung im Sinne des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Als Abschreibungsmethode wurde ausschließlich die lineare Abschreibung angewendet
(vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer
gesonderten Abschreibungstabelle aufgeführt. Das MHKBG hat im Runderlass „Muster
für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-
Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster
„Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht
(MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vorgegebenen Rahmenbreite ist die
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt
worden. Diese Abschreibungsrahmentabelle entspricht den bei der Bundesstadt Bonn
angewendeten Nutzungsdauern. In begründeten Einzelfällen wurde von der
Rahmentabelle abgewichen.
Es erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen des Beteiligungswertes für das Theater,
des Beteiligungswertes für das SGB und des Gebäudes der Stadthalle Bad Godesberg.
Nähere Ausführungen hierzu finden sich unter Ziffern 1.2 und 1.3 - Aktiva.
Für Festwerte, Grundstücke, Kunstwerke sowie Anlagen im Bau wurden keine
Abschreibungen vorgenommen.
Zuschreibungen auf Grund des Wegfalls der Gründe für außerplanmäßige
Abschreibungen in Vorjahren wurden für den Beteiligungswert des Rheinischen
Studieninstituts und für den Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt
Bonn gebucht. Nähere Ausführungen finden sich unter Ziffer 1.3- Aktiva.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 25 von 877Seite 28 von 962
Anhang Seite 12 von 111
Anwendung von Vereinfachungsregeln
Wertgrenzen
Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag
von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden
können und einer Abnutzung unterliegen unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von
der Vereinfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2020
Gebrauch gemacht.
Festwerte
Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte
Vermögensgegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei
handelt es sich um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die
Rheinaue), das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um
den Medienbestand der Stadtbibliothek.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Bilanzwert zum 31.12.2019 7.121.998,71 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 7.230.869,26 EUR
108.870,55 EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen
Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oder
Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem
bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert
werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW).
Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder
Leitungsrechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn).
Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von
375.877,21 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert
enthalten.
1.2 Sachanlagen
Bilanzwert zum 31.12.2019 3.286.758.466,41 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 3.303.703.799,18 EUR
16.945.332,77 EUR
Folgende Vermögensgegenstände gehörten zu der Bilanzposition:
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
• Grünflächen: öffentliche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder,
Spielplätze, Dauerkleingärten
• Ackerland: landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland.
• Wald/Forst
• sonstige unbebaute Grundstücke: Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland,
Unland, Wasserflächen (Bäche incl. Aufbauten), Erbbaurechte.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 26 von 877Seite 29 von 962
Anhang Seite 13 von 111
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen
Gebäudemanagement (SGB) bilanziert. Bei der Stadt selbst wurden nur noch
Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben
gewerblicher Art zugerechnet wurden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung
vorgesehen waren sowie einige Sonderfälle.
1.2.3 Infrastrukturvermögen
Das Infrastrukturvermögen beinhaltet den Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßen, Wege, Plätze,
Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände, Hochwasserschutzanlagen.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau.
Insgesamt erhöhte sich der Wert der Bilanzposition 1.2 - Sachanlagen zum 31.12.2020
um 16.945.332,77 EUR.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 27 von 877Seite 30 von 962
Anhang Seite 14 von 111
Die wesentlichen Gründe für diese Veränderung waren:
Erhöhungen durch Zugänge/Aktivierungen bei
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 3.811.136,70 EUR
(Nach-)Aktivierung verschiedener Flurstücke, Aktivierung von Aufbauten für
Spielplätze (z. B. Spielplatz Rheinaue, Spielplatz Hindenburgplatz), Aktivierungen
für Friedhöfe, Aktivierung Sportplatz Röttgen
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.813.494,17 EUR
Aktivierung weiterer Schlussrechnungen zum WCCB, Umbuchung des Grund und
Bodens des Kurfürstenbades aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen,
Aktivierung von Spielgeräten an Schulen und Kindertagesstätten
1.2.3 Infrastrukturvermögen 22.991.221,19 EUR
• davon Brücken und Tunnel 10.675.656,76 EUR
(Aktivierung Entrauchungsanlage und Brandmeldeanlage Tunnel Bad
Godesberg, (Nach-)Aktivierung von drei Brücken)
• davon Kanalnetz 1.831.061,68 EUR
(Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Kanäle)
• davon Straßennetz 9.665.958,89 EUR
(Überwiegend Aktivierung fertiggestellter Straßenbaumaßnahmen, Aktivierung
von Fahrradabstellanlagen, Straßenbäumen und Lichtsignalanlagen)
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 863.523,82 EUR
Aktivierung von Kunstgegenständen/-werken insbesondere aus Schenkungen
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 8.010.389,58 EUR
Aktivierung von Dienstwagen und Nutz- und Spezialfahrzeugen
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.751.763,58 EUR
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 56.740.472,14 EUR
davon
• für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 1.463.729,68 EUR
• für den Erwerb von Vermögensgeg. über 800 EUR 682.417,66 EUR
• für Baumaßnahmen Hochbau 957.516,96 EUR
• für Baumaßnahmen Tiefbau 31.436.747,47 EUR
• für sonstige Baumaßnahmen 11.137.813,10 EUR
• für Anzahlungsrechnungen zu Vermögensgeg. 11.062.247,27 EUR
Zuzüglich Umbuchung aus Umlaufvermögen
i.d.R. für Baumaßnahmen 17.743.847,07 EUR
Die Umbuchung aus dem Umlaufvermögen war aufgrund eines zu verbessernden
Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das
neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zu einer Nachweisung
der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen sind nur für
Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung vorliegt,
erforderlich.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 28 von 877Seite 31 von 962
Anhang Seite 15 von 111
Verminderungen durch Abgänge/Abschreibungen bei
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Abgänge 3.323.437,34 EUR
Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 4.413.649,68 EUR
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Abgänge 8.529.836,19 EUR
Abschreibungen auf Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 4.665.225,15 EUR
In den Abschreibungen ist die außerplanmäßige Abschreibung für die Stadthalle
Bad Godesberg i.H.v. 1.009.638,02 EUR enthalten, die auf Grund der Mängel bei
der Standsicherheit der Dachkonstruktion im Großen Saal und dem hieraus
resultierenden Betretungsverbot vorzunehmen war (§ 36 Absatz 6 KomHVO
NRW).
1.2.3 Infrastrukturvermögen
• Abgänge 5.927.091,21 EUR
• Abschreibungen Brücken und Tunnel 4.921.394,48 EUR
• Abschreibungen Kanalnetz 21.079.764,05 EUR
• Abschreibungen Straßennetz 21.162.518,90 EUR
• Abschreibungen sonstige Bauten 841.551,46 EUR
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
Abschreibungen 15.833,23 EUR
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen,
Fahrzeuge
Abgänge (in der Regel Verkauf) 2.065.967,42 EUR
Abschreibungen 4.255.458,21 EUR
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abgänge 788.000,69 EUR
Abschreibungen 4.682.319,31 EUR
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Insgesamt wurde der Bestand an geleisteten Anzahlungen, Anlagen im Bau in 2020 in
allen Anlagenklassen erhöht. Gründe hierfür sind die fehlende Betriebsbereitschaft der
angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände, geleistete Anzahlungen ohne
Schlussrechnungen und fehlende Aktvierungsmeldungen der Fachbereiche.
Betragsmäßig kleinere Veränderungen wurden aufgrund der Vielzahl und der
Geringfügigkeit nicht einzeln erläutert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 29 von 877Seite 32 von 962
Anhang Seite 16 von 111
1.3 Finanzanlagen
Bilanzwert zum 31.12.2019 1.432.660.823,58 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 1.487.934.464,87 EUR
55.273.641,29 EUR
Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt
Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO
a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der
Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertrags-
wertverfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden.
Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen
wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausgewiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über-
nommen.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert zum 31.12.2019 530.489.824,66 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 530.489.824,66 EUR
0,00 EUR
Unter den "Anteilen an verbundene Unternehmen" sind als wertmäßig wesentliche
Beteiligungen ausgewiesen:
• Stadtwerke Konzern (SWB GmbH)
• Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (Vebowag)
• Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
• bonnorange AöR.
Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2020 für Betei-
ligungswerte der verbundenen Unternehmen ergeben.
1.3.2 Beteiligungen
Bilanzwert zum 31.12.2019 122.431.798,68 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 122.431.798,68 EUR
0,00 EUR
Unter der Bilanzposition „Beteiligungen“ sind als wertmäßig wesentliche Unter-
nehmen ausgewiesen:
• Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
• Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK)
• Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA).
Bei den Beteiligungswerten der „Beteiligungen“ haben sich keine Hinweise auf
Wertberichtigungen zum 31.12.2020 ergeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 30 von 877Seite 33 von 962
Anhang Seite 17 von 111
1.3.3 Sondervermögen
Bilanzwert zum 31.12.2019 312.696.117,36 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 315.152.590,15 EUR
2.456.472,79 EUR
Unter der Bilanzposition "Sondervermögen" sind die drei eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen
• Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
• Theater der Bundesstadt Bonn
• Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
ausgewiesen.
Mit Ratsbeschluss vom 06.02.2020 zum Wirtschaftsplan 2020 des SGB werden
die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von rd. 7,2 Mio. EUR
in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt. Weiterhin bestand beim
SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von rd. 3,8 Mio. EUR.
Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgt auf Basis eines vom
Theater erstellten Zwischenabschlusses. Der Zwischenabschluss zum 31.12.2019
zeigt einen Jahresfehlbetrag. Es hat sich ein Wertberichtigungsbedarf ergeben, so
dass eine außerplanmäßige Abschreibung von rd. 1.150 TEUR vorgenommen
werden musste.
Der Zwischenabschluss zum 31.12.2020 liegt noch nicht vor. Dieser wird
zusammen mit dem regulären Abschluss des Geschäftsjahres des Theaters zum
31.07.2021 vorgelegt. Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.07.2021 sind für Anfang des Jahres 2022 geplant.
Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich
eine Zuschreibung zum 31.12.2020 in Höhe von rd. 224 TEUR ergeben.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanzwert zum 31.12.2019 97.385.201,67 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 96.849.053,94 EUR
- 536.147,73 EUR
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden für die Eröffnungsbilanz gem.
§ 55 Abs. 7 GemHVO a.F. bewertet. An- bzw. Zukäufe wurden mit den tatsäch-
lichen Anschaffungskosten bilanziert.
Zu den Wertpapieren gehören eine Fonds-Anlage mit der bisher gebildeten
Versorgungsrücklage und ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils
aus zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-
Border-Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene
Finanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung
wirtschaftlich nachteilig dargestellt hat.
Außerdem wurden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 2016 zwei
Vermögensverwaltungsaufträge abgeschlossen, deren Portfolio sich in Aktien,
Unternehmens- und Staatsanleihen aufteilt. Für die Geldanlagen der rechtlich
unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passivseite Sonderposten ausge-
wiesen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 31 von 877Seite 34 von 962
Anhang Seite 18 von 111
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018
in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden
wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt.
Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der
Bilanzposition „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen
hierzu finden sich unter Aktiva Ziffer 2.4.
1.3.5 Ausleihungen
Bilanzwert zum 31.12.2019 369.657.881,21 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 423.011.197,44 EUR
53.353.316,23 EUR
Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit
der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.:
• diverse Darlehensforderungen
• Darlehensforderungen aus Transferleistungen
• Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater
• Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG
• Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG
• Anteile an Zweckverbänden
• Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI).
In einem Fall wurde ein zinsloses Darlehen vergeben. Das Darlehen war u.a. zur
Teilfinanzierung der Errichtung einer Mehrzweckhalle bestimmt. Insofern besteht
eine Gegenleistungsverpflichtung, so dass von einer Abzinsung abgesehen
wurde.
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt in 2020 erstmals ein Darlehen
für die Stadtwerke Bonn (SWB) in Höhe von 19,0 Mio. EUR aufgenommen. Bei
diesem Modell gewährt die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern ein
Gesellschafterdarlehen und refinanziert dieses selbst bei einem Kreditinstitut. In
der städtischen Bilanz werden damit unter der Bilanzposition „Ausleihungen“ eine
Forderung gegenüber den Stadtwerken und korrespondieren auf der Passivseite
eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen.
Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigen-
betriebsähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitions-
zuschüsse ausgewiesen. Im Jahr 2020 ergeben sich größere Veränderungen
durch neu geleistete Zuschüsse sowie jährliche aufwandswirksame Auflösungs-
beträge. Im Saldo hat sich ein Zuwachs von rd. 35,3 Mio. EUR ergeben.
Insgesamt ist der Wert der Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen um 55.273.641,29 EUR
höher als zum 31.12.2019.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 32 von 877Seite 35 von 962
Anhang Seite 19 von 111
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Bilanzwert zum 31.12.2019 696.613,94 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 775.748,95 EUR
79.135,01 EUR
Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen:
• Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information
• Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial
• Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar
• Amt 40 div. Material für die Bonner Schulen
• Amt 52 Materialien für die Bäder
• Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110
• Amt 68 Wirtschaftshof
Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und
die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der
Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet.
Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte
ausgewiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit
Skontoabzug erfolgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert zum 31.12.2019 181.701.651,54 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 196.797.841,67 EUR
15.096.190,13 EUR
Die Forderungen wurden nach den Vorschriften der KomHVO NRW gegliedert in:
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
bestehend aus
• Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren,
Abfallbeseitigungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B.
Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge),
• Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer),
• Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von
Jugendhilfeleistungen, Erstattungen von Sozialleistungen) und
• sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für
Kindergärten, Zuweisungen des Landes).
Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von
28.576.236,00 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des
Landes NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der
Tilgungsleistung des Landes NRW die Forderung in 2020 um 496.210,00 EUR zu
reduzieren.
Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer
waren um 2.331.234,13 EUR zu reduzieren.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 33 von 877Seite 36 von 962
Anhang Seite 20 von 111
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
(z.B. Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Mieteinnahmen,
Verkaufserlöse)
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u.a. Spenden und Zuschüsse
nachgewiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von
Ansprüchen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung, noch aus
Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis
des Bestandes an sonstigen Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem
Nachweis der periodengerechten Ertragszuordnung.
Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem
Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen
ist. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute
Grundstücke der Abteilung Liegenschaften.
Wird die Veräußerung eines städtischen Grundstücks beschlossen, wird dieses
(ggf. inklusive Aufbauten) zum Datum des Ratsbeschlusses aus dem
Anlagevermögen ins Umlaufvermögen umgebucht.
In 2020 wurden aus diesem Grund rd. 7,9 Mio. EUR vom Anlagevermögen in das
Umlaufvermögen umgebucht.
Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Es wurden daher rund
4,5 Mio. EUR aufwandswirksam wertberichtigt.
Wegen Aufgabe der Veräußerungsabsicht wurden Grundstücke mit einem Wert
von rund 1,2 Mio. EUR aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen
umgebucht.
Es wurden Abgänge aus Grundstücksveräußerung i.H.v. rund 4,6 Mio. EUR
gebucht.
Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und
Wissenschaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch
nicht veräußert waren, wurden hier i.H.v. 4.839.112,96 EUR ausgewiesen. Da die
Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber
für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung
bei der Stadt als wirtschaftlichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite
wurden entsprechende Verbindlichkeiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der
Stadt abgebildet.
Im Rahmen der Buchung von geleisteten Anzahlungen wurde festgestellt, dass
auch Anzahlungen für Baumaßnahmen dieser Bilanzposition zugeordnet waren.
Um eine zutreffende Ausweisung in der Bilanz 2020 vorzunehmen, wurden
geleistete Anzahlungen in Höhe von 17.743.847,07 EUR, die zum Stichtag
31.12.2020 ermittelt wurden, umgebucht und in der Bilanzposition Sachanlagen
(geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau) dargestellt. Die Buchung konnte nur auf
der Sachkontenebene erfolgen und wird daher nicht in der Anlagenbuchhaltung
nachvollzogen.
Die Umbuchung in das Anlagevermögen war aufgrund eines zu verbessernden
Buchungskonzeptes zur zutreffenden bilanziellen Ausweisung erforderlich. Das
neue Buchungskonzept wurde 2018 umgesetzt und führt zur unmittelbaren
Nachweisung der geleisteten Anzahlung im Sachanlagevermögen. Umbuchungen
sind nur für Anzahlungen der Vergangenheit, für die noch keine Schlussrechnung
vorliegt, erforderlich.
Zum Anlagenspiegel wird es eine entsprechende Erläuterung gegeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 34 von 877Seite 37 von 962
Anhang Seite 21 von 111
Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur
für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Es
erfolgte die Anpassung des Forderungsbestandes für 2020. Aufgrund der
gemeldeten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2020 per Saldo Forderungen
in Höhe von 2.140.144,35 EUR.
Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter
Beachtung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten
Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 KomHVO NRW das Wirklichkeitsprinzip
und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten. In diesem Zusammenhang ist für die
Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichtigen, wann die wertaufhellenden
Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur
eine Schätzung möglich ist, wird ggfls. eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen.
Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein
Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch
pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern.
Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar
waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der
Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie
nicht beigetrieben werden durften.
Ein Forderungsbestand in Höhe von 146.323.533,72 EUR war 59.705 Geschäftspartnern
/ 72.54Vertragsgegenständen zuzuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (ca.
22.305,90 EUR) auf zukünftige Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den
Gesamtsaldo der offenen Posten zum 31.12.2020.
Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten
nachgewiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann,
sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.
Forderungen > 100.000,00 EUR wurden zum Bilanzstichtag einzeln auf ihre Werthaltigkeit
überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte Forderungen hinsichtlich der
Realisierungsaussichten beurteilt.
Auf 59 Geschäftspartnern / 194 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer
100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 92.559.138,30 EUR ermittelt.
11.465.499,77 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bezahlt. Hiervon
waren 9.972.434,14 EUR im Jahr 2020 fällig gestellt. Zu den bezahlten Forderungen
wurde keine Wertberichtigung gebucht.
Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung
gebucht. Zum 31.12.2020 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 58.542.859,74 EUR
im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen. Im Vergleich zum
Jahresabschluss 2019 handelt es sich insgesamt eine Erhöhung des Volumens aus
Einzelwertberichtigungen um 5.223.098,85 EUR.
Der im Vergleich zu Vorjahren erhebliche Anstieg des Wertberichtigungsbetrages im Jahr
2018 ist durch eine Veranlagung von Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne für das
Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in Höhe von
ca. 6 Mio. EUR zu erklären, die aufgrund einer verbindlichen Auskunft (Ratsbeschluss vom
15.05.2014 (DS 1411177)) nach endgültiger Steuerfestsetzung zu erlassen sind. Die Stadt
Bonn ist an die damalige verbindliche Auskunft gebunden, da diese Auskunft
Vertrauensschutz begründet hat. Zwischenzeitlich wurde eine gesetzliche NeuregelungBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 35 von 877Seite 38 von 962
Anhang Seite 22 von 111
zum Umgang mit Sanierungsgewinnen beschlossen, sodass derartige Gewinne künftig
generell nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen.
Im Jahressteuergesetz 2018 findet sich hierzu auch die Öffnung für sogenannte 'Altfälle':
Die Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3a EStG und Folgevorschriften, § 7b
GewStG) wird mit dem JStG 2018 rückwirkend zum 05.07.2017 in Kraft gesetzt. Auf
Antrag des Steuerpflichtigen sind die Regelungen auch auf Altfälle (Schuldenerlass vor
dem 9.2.2017, dem Tag der Veröffentlichung des Sanierungsbeschlusses des Großen
Senats v. 28.11.2016 - GrS 1/15, BStBl II 2017, 393) anzuwenden (§ 52 Abs. 4a, Abs. 5
EStG-E).
Für die Forderungen < 100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung
vorgenommen: Es wurde ermittelt, wie hoch in der Vergangenheit der abzuschreibende
%-Anteil der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreibenden Forderungen war. Dieser
Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der
Pauschalwertberichtigung waren 436.544,49 EUR als nicht werthaltig zu schätzen. Im
Vergleich zum Jahresabschluss 2019 handelt es sich insgesamt eine Verminderung des
Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 1.527.687,96 EUR.
Der Bestand an Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (Bilanzposition
2.2) zum 31.12.2020 war insgesamt um 15.096.526,13 EUR höher als am 31.12.2019.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bilanzwert zum 31.12.2019 0,00 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 0,00 EUR
0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem
Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont
von weniger als einem Jahr erfolgt.
2.4 Liquide Mittel
Bilanzwert zum 31.12.2019 18.122.515,67 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 28.939.863,26 EUR
10.817.347,59 EUR
Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse
und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen.
Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2020 auf 1.977.416,29 EUR. Hierbei handelt es
sich um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der
Passivseite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen.
Alle Termingelder für das WorldCCBonn wurden 2018 und 2019 in den neu aufgelegten,
konservativen Spezialfonds überführt.
Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der
Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und
Differenzen wurden bereinigt.
Die Guthabenbestände von Frankiermaschinen betragen 8.043,50 EUR und werden seit
2018 ebenfalls in den liquiden Mitteln dargestellt.
Der Bestand an liquiden Mitteln war um rd. 10,8 Mio. EUR höher als am 31.12.2019.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 36 von 877Seite 39 von 962
Anhang Seite 23 von 111
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert zum 31.12.2019 35.172.423,53 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 37.874.408,55 EUR
2.701.985,02 EUR
Geleistete Investitionsförderungen
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für
Vermögensgegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche
Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare
Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben sind, eine
Berücksichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend
der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung
aufgelöst.
In 2020 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2016 bis 2020 in Höhe
von 1.854.702,18 EUR erfolgt. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse wurden
diese dem PRAP (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zugeführt, in gleicher
Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den ARAP umgebucht.
Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung.
Es werden zum Stichtag 4.025.054,38 EUR ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2020 geleisteten Auszahlungen für
Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für den Monat 01/2021, sowie
Erstattung kommunaler Leistungen SGB II für 2021 als Rechnungsabgrenzungsposten
erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2020 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2021
(oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 37 von 877Seite 40 von 962
Anhang Seite 24 von 111
PASSIVA
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
Bilanzwert zum 31.12.2019 1.031.454.886,37 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 1.028.555.927,04 EUR
-2.898.959,33 EUR
Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar.
Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2020 aus folgenden Gründen verändert:
• Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW:
A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von
Vermögensgegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44
Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW.
Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Absatz 3 Satz 1
der GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit
der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die
Gesetzesbegründung beschränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche,
aber ergebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Die erfolgsneutrale Verbuchung war unabhängig von der Zuordnung der
Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund
der Veräußerungsabsicht die Umbuchung eines bisher genutzten
Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen und war infolge des hier
geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige Abschreibung
vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der allgemeinen
Rücklage zu verrechnen.
Verrechnungen im Umlaufvermögen:
Strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen, außerplanmäßige
Abschreibung bzw. Sonderpostenauflösung für die zum Verkauf stehenden
Objekte, Moltkestraße 3, Viktoriabad (Vermerk 04.05.2021)
Auflösung Sonderposten -28.084,04 EUR
Abschreibung 74.187,47 EUR
Zuordnung der Zuwendungen für das 2014 verkaufte Hotel WCCB (Vermerk
27.04.2021) -291.105,92 EUR
Korrektur der Verkaufsbuchung für das Hotel aus dem JA2014 (Vermerk
27.04.2021) -102.386,44 EUR
Verrechnung aufgrund der Werteveränderung einer Finanzanlage:
Abschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Theater' 1.149.892,55 EUR
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 38 von 877Seite 41 von 962
Anhang Seite 25 von 111
Abschreibung für den Wert des Sondervermögens 'SGB' 3.833.560,88 EUR
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva)
Zuschreibung für den Wert des Sondervermögens 'Seniorenzentren'
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.3 - Aktiva) -223.676,32 EUR
Zuschreibung für den Wert der Ausleihung 'Rheinstud' -1.934,77 EUR
(Erläuterung unter Ziff. 1.3.5 - Aktiva)
B) Entwicklungsmaßnahmen
Zur Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin)
waren verschiedene Grundstücksgeschäfte sowie die Jahresabschlussbuchung
zum Treuhandbankkonto gegen die Allgemeine Rücklage zu buchen:
Verkauf von Grundstücken (Vermerk 16.04.2020 u. 16.02.2021) 171.238,32 EUR
Zugänge im Umlaufvermögen (Vermerk 16.04.2020 u. 16.02.2021)
-27.050,00 EUR
Korrektur Abgänge (Vermerk 18.06.2021) 4.320,29 EUR
Wertberichtigung (Vermerk 16.02.021) 13.265,00 EUR
Korrektur Sonderposten (Vermerk 17.04.2020) -0,40 EUR
Bestand Treuhandkonto (Vermerk 16.02.2021) 48.215,86 EUR
Abschlussbuchungen zu Konten für Fremde Mittel /
Durchlaufende Gelder aus Entwicklungsmaßnahmen -511,35 EUR
C) Nachträgliche Korrekturen gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 KomHVO
NRW
Folgende Sachverhalte wurden aufgrund nachträglicher Überprüfungen korrigiert
und gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet:
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten im
Stiftungsbereich (Anordnung vom 01.02.2021) 31.849,58 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten im
Stiftungsbereich (Anordnung vom 17.05.2021) 7.440,00 EUR
Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für drei Grundstücke und die
dazugehörigen Sonderposten (Vermerk vom 01.07.2021)
Grundstücke -3.004,75 EUR
Sonderposten 3.004,75 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 06.05.2021) 2.250,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten
(Vermerk vom 09.07.2020) 0,24 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten
(Vermerk vom 09.07.2020) 0,70 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten
(Vermerk vom 10.07.2020) -8.981,34 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 39 von 877Seite 42 von 962
Anhang Seite 26 von 111
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten
(Vermerk vom 10.07.2020) -3,02 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für einen Sonderposten
(Vermerk vom 10.07.2020) 810,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 10.09.2020) 3.660,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für drei Grundstücke
(Vermerk vom 11.11.2020) -1.279,25 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 12.08.2020) 3.466,68 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 17.02.2021) -14.300,00 EUR
Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte eines Grundstücks und grund-
stücksgleicher Rechte
(Vermerk vom 18.05.2020) -94.969,29 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwerte mehrerer Sonderposten
(Vermerk vom 18.06.2021) -40.936,35 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens
(Vermerk vom 20.04.2021) -663.378,79 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 20.08.2020) -33.920,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 20.08.2020) -4.800,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens
(Vermerk vom 23.06.2020) 49.177,07 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für Grundstücke
(Vermerk vom 23.07.2020) 61.640,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens
(Vermerk vom 23.09.2020) -118.049,74 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens
(Vermerk vom 24.06.2020) -105,47 EUR
Nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanzwerte für zwei Grundstücke und die
dazugehörigen Sonderposten (Vermerk vom 24.06.2020)
Grundstücke -1.199,00 EUR
Sonderposten 1.199,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens
(Vermerk vom 24.06.2020) 1,87 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 40 von 877Seite 43 von 962
Anhang Seite 27 von 111
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 25.05.2020) -6.880,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für sieben Grundstücke
(Vermerk vom 25.06.2020) -741.186,83 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens
(Vermerk vom 25.09.2020) -21.674,50 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes eines Sonderpostens
(Vermerk vom 26.02.2021) -175.965,94 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 28.05.2020) -144,65 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für zwei Grundstücke
(Vermerk vom 28.07.2020) 7.311,87 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 29.04.2020) -5.610,00 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 29.07.2020) 48.243,72 EUR
Nachträgliche Korrektur des Eröffnungsbilanzwertes für ein Grundstück
(Vermerk vom 31.07.2020) 6.330,00 EUR
D) Sonstige Veränderungen
Schuldenerlass des Bundes in Höhe von
(Anordnung vom 28.01.2021) -10.968,36 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 41 von 877Seite 44 von 962
Anhang Seite 28 von 111
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Seit der NKF-Einführung hat die Bundesstadt Bonn nur in den Jahren 2009, 2017 und
2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde.
Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011
teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt
werden musste. Das Jahresergebnis 2019 (Fehlbetrag) wurde nach
Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Hauptausschuss anstelle des Rates (Sitzung
vom 06.05.2021) zum 31.12.2020 gegen die Allgemeine Rücklage gebucht.
Vergleich Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss
Ausgleichsrücklage am 31.12.2017 0,00 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2017 1.028.597.429,62 EUR
Überschuss 2017 59.514.961,61 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2018 59.514.961,61 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2018 1.030.129.561,27 EUR
Überschuss 2018 10.347.259,94 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2019 69.862.221,55 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2019 1.031.454.886,37 EUR
Fehlbetrag 2019 7.828.775,40 EUR
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v.
24.647.307,47 EUR ab. Gegenüber dem Fehlbetrag im ursprünglichen
Haushaltsplanansatz i.H.v. 45,6 Mio. EUR stellt dies allerdings eine Verbesserung um
rund 21 Mio. EUR dar.
Der im Jahr 2020 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 24.647.307,47 EUR wird im
Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2021, nach Beschluss des Rates gem. § 96
Abs. 1 Satz 2 GO NRW, durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Das Ergebnis des Jahres 2020 ist im Jahresabschlussentwurf um 20 Mio. EUR besser als
veranschlagt und zeigt wie die Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 eine positive Tendenz im
Vergleich zur Planung.
Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die
Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der
Bezirksregierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im
Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit
Schreiben vom 23.01.2019 genehmigt.
Ein ausgeglichener Haushalt ist nach den Planwerten des fortgeschriebenen
Haushaltssicherungskonzeptes voraussichtlich wieder im Jahr 2021 erreichbar. Bis dahin
wird sich das Eigenkapital der Bundesstadt Bonn zunächst weiter reduzieren.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 42 von 877Seite 45 von 962
Anhang Seite 29 von 111
Aufgrund der Planwerte des Haushaltssicherungskonzeptes ist folgende Entwicklung des
Eigenkapitals zu erwarten:
Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon
das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres.
1.2 Sonderrücklagen
Bilanzwert zum 31.12.2019 805.065,37 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 655.065,37 EUR
-150.000,00 EUR
Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten
Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR.
Die Veränderung in Höhe von 150.000,00 EUR resultiert aus der Korrektur der in 2019
gebildeten Sonderrücklage aufgrund einer erhaltenen Zuwendung für die Instandsetzung
des Foyergartens der Beethovenhalle. Im Nachgang zum Jahresabschluss 2019 hat sich
herausgestellt, dass die Bilanzierung als Sonderrücklage i.H.v. 150.000 EUR nicht korrekt
war, daher wurde diese im Jahr 2020 in die Verbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen)
aus- bzw. umgebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 43 von 877Seite 46 von 962
Anhang Seite 30 von 111
1.3 Ausgleichsrücklagen
Bilanzwert zum 31.12.2019 69.862.221,55 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 62.033.446,15 EUR
-7.828.775,40 EUR
Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar.
Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch den
Fehlbetrag des Jahres 2019 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen Stand
gemindert. Der im Jahr 2020 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 24.647.307,47 EUR
wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2021, nach Beschluss des Rates gem.
§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage entnommen bzw. die
Ausgleichsrücklage um diesen Betrag gemindert (Fiktion des ausgeglichenen Haushalts).
Die seit dem 01.01.2019 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen der GO NRW und der
KomHVO NRW beinhalten veränderte Vorschriften zur Buchung in die Ausgleichsrücklage
(§ 75 Abs. 3 GO NRW). Mit Bezug auf den Erlass vom 15.02.2019 und die ergänzenden
Hinweise vom 17.05.2019 des MHKBG wurden die neuen Regelungen erstmals auf den
zum 31.12.2019 zu erstellenden Jahresabschluss der Kernverwaltung (Einzelabschluss)
angewendet. Demnach entfällt die bisherige Beschränkung für die Zuführung von
Jahresüberschüssen in die Ausgleichsrücklage. Die Beschränkung besteht nur in zweierlei
Hinsicht: Die Allgemeine Rücklage muss einen Mindestbestand von drei Prozent der
Bilanzsumme des vorherigen Jahresabschlusses ausweisen. Zudem müssen
Jahresüberschüsse zunächst der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, in denen diese
in den letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahren durch Fehlbetrag der
Ergebnisrechnung reduziert wurde. Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2020 sind
die vorgenannten Regelungen hier nicht relevant.
2. Sonderposten
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Bilanzwert zum 31.12.2019 818.931.927,22 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 818.739.161,88 EUR
-192.765,34 EUR
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im
Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen
und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands
aufzulösen.
Im Jahr 2020 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus
einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden.
Beispiele für Einzelförderungen, die 2020 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
• Bundes und Landesförderung für das WCCB (3.528.655,86 EUR)
• Investitionen aufgrund des Förderprogramms 'Gute Schule 2020' des Landes
NRW (2.311.084,64 EUR)
• Landesförderung für die Entrauchungsanlage im Tunnel Bad Godesberg
(5.200.000,00 EUR)
• Schenkung von Kunstgegenständen durch private Unternehmen und übrige
Bereiche (706.101,00 EUR)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 44 von 877Seite 47 von 962
Anhang Seite 31 von 111
• Sonderposten für Grundstücke in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR wurden in 2008 zu
viel eingebucht und in 2020 korrigierend ausgebucht. Die Aktivwerte wurden
ebenfalls entsprechend reduziert.
• Von den zur Eröffnungsbilanz pauschal gebildeten Sonderposten für Grundstücke
konnten ca. 37,7 Mio. EUR aufgelöst und Einzelanlagenstammsätzen zugeordnet
werden. Es wurde unter anderem der pauschale Sonderposten für
Erschließungsverträge in Höhe von rund 25,0 Mio. EUR aufgearbeitet und auf
Einzelanlagen umgebucht.
• Zu den Einnahmen aus der Baumschutzsatzung (ca. 306 TEUR) wurde bisher
keine Buchungsanweisung an die Finanzbuchhaltung gegeben.
• Weiterhin wurden 477.781,67 EUR Sonderposten aus den Mitteln der
Feuerschutzpauschale 2020 und einem Restbetrag aus der
Katastrophenschutzpauschale 2019 gebucht.
Zusätzlich gingen Zuwendungen Dritter aufgrund verschiedener gesetzlicher Regelungen
ein:
• Allgemeine Investitionspauschale des Landes
Die allgemeine Investitionspauschale wird vom Land seit 1979 gewährt und darf nur
Vermögensgegenständen zugeordnet werden, die über den Zeitpunkt der
Eröffnungsbilanzerstellung hinaus von der Gemeinde genutzt werden. Für den
Zeitpunkt der Zurechnung ist auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzustellen. Bei
einer mehrjährigen Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes
können auch mehrere jahresbezogene Pauschalen unter Einhaltung der
Zuwendungsvorgaben einem Vermögensgegenstand zugeordnet werden.
Die allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2020 für die Stadt Bonn
im Jahr 2020 betrug 12.890.410,59 EUR. Hinzu kamen 1.461.260,26 EUR aus der
Investitionspauschale für Sozialhilfeträger (§ 16 Abs. 4 GFG 2020).
Im Jahr 2020 erfolgte die Zuordnung von Sonderposten in Höhe von 5.321.546,90
EUR auf verschiedene, noch nicht oder nicht zur Gänze, geförderte
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die in diesem Geschäftsjahr gekauft
bzw. aktiviert wurden. Vermögensgegenstände, die nicht linear abgeschrieben werden
oder bei denen von einer anderweitigen Förderung auszugehen ist, wurden hierbei
nicht oder nur teilweise berücksichtigt. Dies betrifft z.B. Kanäle und Straßenaufbau, da
hier eine Konkurrenz zu einer Förderung aus Beiträgen nach BauGB oder KAG zu
erwarten ist. Darüber hinaus wurde ein Betrag i.H.v. 3.221.512,14 EUR den
Aufwendungen aus dem Sachkonto Aufwendungen für Ausstattung bis 800,00 EUR
zugeordnet.
Der Betrag von 5.808.611,81 EUR wurde Auszahlungen zugeordnet, die noch nicht
aktiviert worden sind. Der Sonderposten wird erst mit der Aktivierung der Maßnahme
gebildet.
Der Anteil nach § 16 Abs. 4 GFG 2020, der in erster Linie für Maßnahmen zur
Verbesserung der Altenhilfe und -pflege einzusetzen ist, wurde in Höhe von 50.848,80
Euro den sonstigen Beschaffungen im Geschäftsbereich 5099 zugeordnet. 80.126,43
Euro wurden den Beschaffungen unter 800,00 Euro des Geschäftsbereichs 5099
zugeordnet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 45 von 877Seite 48 von 962
Anhang Seite 32 von 111
Der verbleibende Teil der Investitionspauschale für Sozialhilfeträger in Höhe von
1.330.285,03 Euro wurde wie in den Vorjahren mangels weiterer Investitionen bei der
Zuordnung der allgemeinen Investitionspauschale berücksichtigt.
In 2020 wurden weiterhin Sonderposten i.H.v. 6.915.505,96 EUR aus allgemeinen
Investitionspauschalen aus Vorjahren (2016-2019) zugeordnet.
Sonderposten aus der allgemeinen Investitionspauschale 2017 wurden in Höhe von
26.676,83 EUR korrigiert.
• Stellplatzablösebeträge
In 2020 ist die Zuordnung der Stellplatzablösebeträge der Jahre 2016 bis 2020 in Höhe
von 1.854.702,18 EUR in Form der Bildung eines ARAP und PRAP erfolgt. Für die
verbliebenen ab dem Jahr 2016 vereinnahmten Stellplatzablösebeträge in Höhe von
728.780,85 EUR sollen als Sonderposten zugeordnet werden, wenn die seitens des
Amtes 66 vorgeschlagenen Baumaßnahmen aktiviert wurden.
Die Bildung von Sonderposten aus Zuwendungen (Landes- und Bundesförderungen
sowie finanzielle Zuwendungen durch Dritte) erfolgte auf Basis der tatsächlich
zugegangenen Zuwendungsbeträge. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. im Rahmen
von privatrechtlichen Erschließungsverträgen) erfolgt eine Bilanzierung zu den beim
Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, denen in der Regel
ein Sonderposten von 100% zugeordnet wurde. Ggf. geleistete städtische Eigenanteile
bei der Finanzierung wurden bei dem Sonderposten mindernd berücksichtigt. Falls die
dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt
werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung, der dann der entsprechende
Sonderposten gegenübergestellt wurde.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante
Abschreibungsbuchungen im Jahresabschluss abgebildet. Sofern einem
Vermögensgegenstand Sonderposten zugeordnet waren, erfolgt die entsprechende
anteilige ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens. Hierdurch wird der
Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.
2.2 Sonderposten für Beiträge
Bilanzwert zum 31.12.2019 172.524.096,29 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 169.150.558,79 EUR
-3.373.537,50 EUR
Der Sonderposten beinhaltet
• Anliegerbeiträge aufgrund Vorschriften Baugesetzbuch (BauGB) bzw.
Kommunalabgabengesetz (KAG)
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Gemäß § 127 BauGB kann die Stadt für die Ersterschließung sowie gem. § 8 KAG für die
Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Straßen und Kanälen (und in diesem
Zusammenhang auch für den notwendigen Grunderwerb sowie die notwendige
Straßenbeleuchtung oder das Straßenbegleitgrün) Beiträge erheben.
Gemäß § 4 der Satzung der Stadt Bonn über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen -
Erschließungsbeitragssatzung - vom 21. Dezember 1988, trägt die Stadt im Regelfall 10%
des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Im Umkehrschluss trägt der
Beitragszahlende 90% des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 46 von 877Seite 49 von 962
Anhang Seite 33 von 111
Eine Abrechnung im Rahmen des § 8 KAG erfolgt auf Basis der Satzungen der Stadt Bonn
mit Quoten zwischen 30% und 70% je nach Art des Vermögensgegenstands gegenüber
den Anliegern.
Beiträge aus BauGB- und KAG-Maßnahmen wurden insbesondere für folgende
Vermögensgegenstände erhoben:
• Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßen und für Kanäle
• Erschließungsbeiträge/Beiträge für Straßenbegleitgrün und für Grunderwerb
Für das Jahr 2020 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich
gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten
Maßnahmen.
• Einmaliger Kanalbeitrag nach KAG
Der einmalige Kanalbeitrag wird für den erstmaligen Anschluss und die damit
verbundene Nutzung des städtischen Kanalnetzes erhoben.
Im Jahr 2020 wurde ein Betrag in Höhe von 133.939,36 EUR vereinnahmt.
Die Einnahmen eines Jahres werden üblicherweise auf die im Jahr der Erhebung
aktivierten Kanäle als Sonderposten zugeordnet.
Da im Jahr 2020 mangels vorliegender Buchungsanweisungen nicht ausreichend
Kanalbaumaßnahmen aktiviert werden konnten, wurden keine Sonderposten aus
einmaligem Kanalbeitrag gebildet.
Der sich aus § 44 Abs. 5 KomHVO NRW ergebenden Verpflichtung zur
Sonderpostenbildung wurde insoweit nicht nachgekommen.
Die Sonderpostenbildung muss nachgeholt werden.
• Erschließungsbeiträge/Beiträge nach KAG
Für das Jahr 2020 erfolgte die Bildung der Sonderposten auf Basis der tatsächlich
gezahlten Beiträge nach BauGB/KAG für die im jeweiligen Jahr abgerechneten
Maßnahmen. In Fällen, in denen diese Zuordnung noch nicht möglich war, werden die
Einnahmen als Verbindlichkeit unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Die
Sonderpostenzuordnung auf die einzelnen Vermögensgegenstände wird nachgeholt,
wenn beispielsweise ausstehende Aktivierungen gebucht worden sind.
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Bilanzwert zum 31.12.2019 11.728.731,58 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 3.727.471,45 EUR
-8.001.260,13 EUR
Nach § 44 Abs. 6 KomHVO NRW sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden
Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 Kommunalabgaben-
gesetz in den folgenden vier Jahren ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für
den Gebührenausgleich anzusetzen. Die Beträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen
Einrichtungen:Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 47 von 877Seite 50 von 962
Anhang Seite 34 von 111
Stand 31.12.2020 Konto Betrag
Rettungsdienst 233110 620.211,85 EUR
Märkte 233130 192.355,64 EUR
Stadtentwässerung 233140 959.750,74 EUR
Straßenreinigung 233150 113.280,47 EUR
Abfallentsorgung 233160 1.763.233,43 EUR
Bestattungswesen* 233170 78.639,32 EUR
* Bestattungswesen:
Für 2020 liegt noch keine Betriebsabrechnung vor.
Nachrichtlich: Ausblick:
Von den o.g. Beträgen sind in den Gebühren-/Entgeltkalkulationen für 2021 bereits die
folgend aufgeführten Beträge berücksichtigt. Die restlichen Beträge (Zwischenstand) sind
innerhalb der weiteren drei Jahre (2022 bis 2024) auszugleichen.
Bereits in Kalkulation für
2021 berücksichtigt Zwischenstand 2021
Rettungsdienst: 364.694,11 EUR 255.517,74 EUR
Märkte 0,00 EUR 192.355,64 EUR
Stadtentwässerung 670.000,00 EUR 289.750,74 EUR
Straßenreinigung 113.280,47 EUR 0,00 EUR
Abfallentsorgung 1.763.233,43 EUR 0,00 EUR
Bestattungswesen 78.639,32 EUR 0,00 EUR
Wegen der noch nicht abgeschlossenen Bearbeitung und Vorlage der
Betriebsabrechnungen könnten sich die Beträge noch verändern.
Am Ende des Anhangs (s. „Weitere Angaben“) sind die Kostenunterdeckungen der
kostenrechnenden Einrichtungen aufgeführt.
2.4 Sonstige Sonderposten
Bilanzwert zum 31.12.2019 24.891.627,38 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 25.122.872,86 EUR
231.245,48 EUR
• Rechtlich unselbstständige Stiftungen
Die Bundesstadt Bonn betreut insgesamt 20 rechtlich unselbstständige Stiftungen. Hierbei
handelt es sich um folgende Stiftungen:Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 48 von 877Seite 51 von 962
Anhang Seite 35 von 111
Stiftung Bernhard Oebeke
Stiftung Thomas Hansen
Stiftung Peter Kemper
Stiftung Konrad Adenauer
Stiftung August Kaiser
Stiftung Dorothea-v.-Stetten
Stiftung Dr. Werner Borchert
Stiftung Bonner Altenhilfe
Stiftung Paula Flerus
Stiftung St. Albertus Magnus Heim
Stiftung Wilhelmine-Lübke-Heim
Stiftung Wilhelm-Augusta-Stift
Stiftung Konvente St. Aegidius u. St. Jakob
Stiftung Gabriel Adrian
Stiftung Max Becker
Stiftung Arme im Allgemeinen
Stiftung Franz Xaver Joseph Lohe
Stiftung Julius Barthels
Stiftung Fritz Kirstein
Stiftung Förderung der Feuerwehr
Für diese rechtlich unselbstständigen Stiftungen wurden in Höhe der Vermögenswerte
Sonderposten gebildet. Als Anlage sind Übersichten über die 20 Jahresabschlüsse
beigefügt, in denen u.a. die Vermögenswerte und Sonderposten jeweils einzeln
ausgewiesen werden.
• Baumschutzsatzung
Der Gesamtbetrag der offenen Posten aus Mitteln der Baumschutzsatzung betrug zum
31.12.2020 306.930,93 EUR. Davon sind im Geschäftsjahr 2020 20.276,00 EUR
eingenommen worden. Im Jahr 2020 konnte mangels Aktivierung in der
Anlagenbuchhaltung keine Zuordnung von Sonderposten aufgrund von Einnahmen aus
der Baumschutzsatzung erfolgen.
• Öko-Konto
Es konnten Einnahmen aus Ausgleichsbeiträgen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
(„Öko-Konto“) in Höhe von 13.624,20 EUR zugeordnet werden.
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger
gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW
Bilanzwert zum 31.12.2019 786.611.251,70 EUR
Bilanzwert zum 31.12.2020 824.126.675,71 EUR
37.515.424,01 EUR
Zur Berechnung wurde das Programm „Haessler Pensionsrückstellung (HPR 5)“
verwendet, welches durch ein spezielles Testat die Eignung zur Berechnung von
Pensionsrückstellungen und Ansprüchen aus der Beamtenversorgung nachweist.
Als Rechengrundlagen wurden die Formeln und die Generationentafel 2018 G von Dr.
Klaus Heubeck, Köln, verwendet. Es werden 12 vorschüssige Zahlungen im JahrBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 49 von 877Seite 52 von 962
Anhang Seite 36 von 111
unterstellt. Hierbei handelt es sich neben den 12 Monatszahlungen auch um die
Sonderzuwendung. Als Renteneintrittsalter wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter
verwendet.
Das individuelle Renteneintrittsalter wird gemäß dem Schreiben des BMF IV B 2 - S
2176/07/0009 vom 5. Mai 2008 nach folgender Regel bestimmt:
• für Geburtsjahrgänge bis 1952: 65 Jahre
• für Geburtsjahrgänge ab 1953 bis 1961: 66 Jahre
• für Geburtsjahrgänge ab 1962: 67 Jahre.
Als Berechnungsmethode wurde das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG verwendet. Der
Rechenzins betrug abweichend davon 5% (gem. § 37 Abs. 1 S.4 KomHVO NRW).
Vor Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung erstmals in dem
Wirtschaftsjahr gebildet, in dem die Pensionszusage erteilt wurde (Ansparphase – aktive
Mitarbeiter). Die fiktiven Jahresbeiträge sind so bemessen, dass am Beginn des
Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, deren Barwert gleich dem
Barwert der zukünftigen Leistungen ist.
Nach Eintritt einer Versorgungsleistung wird eine Pensionsrückstellung in dem
Wirtschaftsjahr gebildet (neu berechnet), in dem der Versorgungsfall eingetreten ist
(Leistungsphase – Versorgungsempfänger).
Für Personen im Beamtenrecht wird als Anrechnungsbeginn das Eintrittsdatum verwendet
(Dominanz).
Zur Ermittlung der Bezüge einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten werden die zum
jeweiligen Stichtag gültigen Besoldungstabellen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
verwendet. Aus jeder Besoldungsgruppe wird jeweils die Endstufe in Ansatz gebracht. Alle
ruhegehaltsfähigen Amts- und Stellenzulagen sind in den Besoldungstabellen enthalten.
Bei verheirateten Beamten wird der Familienzuschlag der Stufe 1 addiert. Sind beide
Ehepartner im öffentlichen Dienst wird nur der halbe Familienzuschlag verwendet. Das
Alter der Pensionsberechtigten wird exakt verwendet.
Scheidet eine aktive Beamtin/ein aktiver Beamter vor Fälligkeit einer Versorgungsleistung
aus, so bleibt die Anwartschaft in Höhe des Teils bestehen, der im Verhältnis der
insgesamt erreichbaren Zeit bis zum vorgesehenen Renteneintritt zur tatsächlich
abgeleisteten Zeit steht. Bei aktiven Beamtinnen/Beamten, die zum Zeitpunkt des
Berechnungsstichtags das Renteneintrittsalter überschritten haben, wird unterstellt, dass
sie mit Erreichen des nächsten Lebensjahres die Altersrente in Anspruch nehmen werden.
Bei einer Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente wird ein Hinterbliebener mit 60 % der
Altersrente einer aktiven Beamtin/eines aktiven Beamten angesetzt.
Eine Anwartschaft auf Waisenrente ist nicht vorgesehen.
Die Rückstellung für den eingetretenen Leistungsfall eines Waisen wird in HPR 5
berechnet. HPR 5 unterscheidet dabei zwischen einem lebenslang zu zahlenden Waisen
und einem Waisen mit einem Waisenendalter von 27 Jahren.
Nach § 18 BeamtVG ist ein Sterbegeld i. H. des zweifachen der Dienstbezüge oder der
Anwärterbezüge des Verstorbenen zu zahlen.
Als Feuerwehrbeamte gelten in HPR 5 Personen, die mit der Zulage „Feuerwehrzulage“
oder „Feuerwehrbeamter ohne Zulage“ gekennzeichnet wurden. Die Altersrente beginnt
im Alter von 60 Jahren ohne Abschläge.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2020
Seite 50 von 877Seite 53 von 962
Seite 54 von 962
Anhang Seite 38 von 111
• Rückstellungen nach § 107 b Beamtenversorgungsgesetz 6.878.789,59 EUR
• Rückstellungen für Beihilfen 1.273.351,03 EUR
• Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen 1.680.090,00 EUR
• Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden
Verfahren (z.B. für Prozesskosten) 1.754.666,43 EUR
• andere sonstige Rückstellungen
(z.B. für ausstehende Rechnungen, Schadensersatz) 32.610.258,00 EUR
Entsprechend der Jahresabschlussverfügung der Kämmerin mussten für Verpflichtungen,
die dem Grunde oder der Höhe nach zum 31.12.2020 noch nicht genau bekannt waren
und deren wirtschaftliche Ursache im Haushaltsjahr 2020 begründet war, 'Rückstellungen'
beantragt werden, sofern der drohende Aufwand einen Betrag von 100.000 EUR
überstieg. Wenn Einzelfälle zwar unter die Wertgrenze von 100.000 EUR fielen, die Anzahl
der Fälle insgesamt aber so hoch war, dass die Summe nicht mehr als geringfügig
betrachtet werden konnte, war hierfür ebenfalls eine Rückstellung zu beantragen.
Sofern keine Rückstellungen zu bilden waren, war eine Fehlanzeige erforderlich.
Die bereits in Vorjahren gebildeten Rückstellungen waren in ihrer Höhe und dem Grunde
nach zu überprüfen. Rückstellungen, die aufgelöst oder in der Betragshöhe angepasst
werden mussten, wurden entsprechend der Anweisungen der Fachämter durch die
Finanzbuchhaltung angepasst.
Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Verfahren/andere sonstige
Rückstellungen beinhalten
• Pro

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de