220937 · Antrag
FDP und BBB Antrag: Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 2 Absatz 4 der Rechnungsprüfungsordnung
Kerndaten
- Nummer
- 220937
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 02.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 220937 Antragsteller/in: Rainer Masur FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 02.05.2022 FDP und BBB Antrag: Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 2 Absatz 4 der Rechnungsprüfungsordnung Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 24.05.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt das Rechnungsprüfungsamt, den Prüfungsbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ hinsichtlich der festgestellten Defizite um Empfehlungen für die Stadtverwaltung zu ergänzen. Ziel der neuen Prüfung ist es, Empfehlungen zur Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Durchführung von umfassenden Baumaßnahmen zu erarbeiten. Begründung Der Rechnungsprüfungsausschuss behandelte bei seiner Sitzung am 2. März 2022 unter TOP 12.1 den von der Oberbürgermeisterin gem. § 104 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW beauftragten „Bericht zum Prüfauftrag Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung" vom Januar 2022. Darin listete das Rechnungsprüfungsamt Organisationsdefizite auf. Diese bewirkten, dass fälschlicher Weise ein Freizug des Stadthauses vorbereitet und mit neu eingestellten Mitarbeitern ein "Umzugsteam" eingerichtet wurden. Dies verursachte nicht notwendige Ausgaben zu Lasten des städtischen Haushalts. Der Bericht beschränkte sich entsprechend dem Prüfauftrag darauf, den maßgeblichen Sachverhalt zu erheben und zu bewerten. Die sonst üblichen Empfehlungen, wie die festgestellten Organisationsdefizite mit Blick auf künftige große Baumaßnahmen aufgearbeitet und beseitigt werden können, enthielt er nicht. Die vom Rechnungsprüfungsausschuss nunmehr beauftragte Prüfung soll aufzeigen, wie die im Rahmen der Prüfung zum Stadthaus festgestelltenSeite 1 von 2 Seite 2 Defizite bei einer Projektdurchführung abgestellt werden können. Optimaler Weise resultieren hieraus auch grundsätzliche Empfehlungen bei der Durchführung von umfassenden Baumaßnahmen. Bei den Empfehlungen sollen insbesondere folgende Aspekte beleuchtet werden: -· Nachvollziehbare Dokumentation der Informations- und Entscheidungswege innerhalb des SGB sowie in der Zusammenarbeit zwischen dem SGB und der Stadtverwaltung und -· Ausgestaltung eines Risikomanagements des SGB bei großen Baumaßnahmen. Den Antragstellern ist bewusst, dass das Rechnungsprüfungsamt nicht für die Organisationsstruktur der Stadtverwaltung zuständig ist. Dennoch erhoffen sich die Antragsteller durch die Vertiefung der konkreten Prüfung zum Stadthaus wichtige Hinweise durch das Rechnungsprüfungsamt, um aus den Fehlern der Vergangenheit die richtigen Schlüsse ziehen zu können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de