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220937 · Antrag

FDP und BBB Antrag: Prüfauftrag des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 2 Absatz 4 der Rechnungsprüfungsordnung

Nummer
220937
Art
Antrag
Veröffentlicht
02.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 02.05.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.05.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 24.05.2022 Entscheidung federführend
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Antrag
öffentlich
220937
Antragsteller/in:
Rainer Masur
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
02.05.2022
FDP und BBB Antrag: Prüfauftrag des
Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 2 Absatz
4 der Rechnungsprüfungsordnung
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 24.05.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt das Rechnungsprüfungsamt,
den Prüfungsbericht „Freizug Stadthaus infolge Stützensanierung“ hinsichtlich
der festgestellten Defizite um Empfehlungen für die Stadtverwaltung zu
ergänzen. Ziel der neuen Prüfung ist es, Empfehlungen zur Optimierung der
Verfahrensabläufe bei der Durchführung von umfassenden Baumaßnahmen zu
erarbeiten.
Begründung
Der Rechnungsprüfungsausschuss behandelte bei seiner Sitzung am 2. März
2022 unter TOP 12.1 den von der Oberbürgermeisterin gem. § 104 Absatz 4
Gemeindeordnung NRW beauftragten „Bericht zum Prüfauftrag Freizug
Stadthaus infolge Stützensanierung" vom Januar 2022. Darin listete das
Rechnungsprüfungsamt Organisationsdefizite auf. Diese bewirkten, dass
fälschlicher Weise ein Freizug des Stadthauses vorbereitet und mit neu
eingestellten Mitarbeitern ein "Umzugsteam" eingerichtet wurden. Dies
verursachte nicht notwendige Ausgaben zu Lasten des städtischen Haushalts.
Der Bericht beschränkte sich entsprechend dem Prüfauftrag darauf, den
maßgeblichen Sachverhalt zu erheben und zu bewerten. Die sonst üblichen
Empfehlungen, wie die festgestellten Organisationsdefizite mit Blick auf
künftige große Baumaßnahmen aufgearbeitet und beseitigt werden können,
enthielt er nicht.
Die vom Rechnungsprüfungsausschuss nunmehr beauftragte Prüfung soll
aufzeigen, wie die im Rahmen der Prüfung zum Stadthaus festgestelltenSeite 1 von 2
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Defizite bei einer Projektdurchführung abgestellt werden können. Optimaler
Weise resultieren hieraus auch grundsätzliche Empfehlungen bei der
Durchführung von umfassenden Baumaßnahmen.
Bei den Empfehlungen sollen insbesondere folgende Aspekte beleuchtet
werden:
-· Nachvollziehbare Dokumentation der Informations- und Entscheidungswege
innerhalb des SGB sowie in der Zusammenarbeit zwischen
dem SGB und der Stadtverwaltung und
-· Ausgestaltung eines Risikomanagements des SGB bei großen
Baumaßnahmen.
Den Antragstellern ist bewusst, dass das Rechnungsprüfungsamt nicht für die
Organisationsstruktur der Stadtverwaltung zuständig ist. Dennoch erhoffen sich
die Antragsteller durch die Vertiefung der konkreten Prüfung zum Stadthaus
wichtige Hinweise durch das Rechnungsprüfungsamt, um aus den Fehlern der
Vergangenheit die richtigen Schlüsse ziehen zu können.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de