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220933 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalerneuerung Brüdergasse

Nummer
220933
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
02.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Brüdergasse
Kanalerneuerung Brüdergasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt ab Mitte Mai 2022 den schadhaften Kanal in der
Brüdergasse erneuern. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017
unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungs-
konzeptes durchgeführt.
Der Kanal wird im Abschnitt Brüdergasse 1 bis 16 in offener Bauweise in kurzen Abschnitten als
Wanderbaustelle erneuert. Im Abschnitt Brüdergasse 18 bis Belderberg muss der Kanal aufgrund
der beengten räumlichen Verhältnisse unterirdisch im bergmännischen Stollen errichtet werden.
Die Brüdergasse ist im jeweiligen Arbeitsabschnitt für Fahrzeuge voll gesperrt. Die fußläufige
Erreichbarkeit zu den Grundstücken wird jederzeit gewährleistet.
Bauzeit:
Die Maßnahme wird aus technischen Gründen in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Der erste
Bauabschnitt umfasst die Kanalerneuerung von Brüdergasse 2 bis 6. Dieser kurze, ca. 20 m lange
Abschnitt wird voraussichtlich Ende Juni 2022 fertig gestellt sein. Im Anschluss erneuern die
Stadtwerke Bonn Fernwärmeleitungen in der Brüder- und Wenzelgasse sowie dem Markt.
Der zweite Bauabschnitt umfasst die Kanalerneuerung von der St. Remigiuskirche bis Belderberg
und wird ab Anfang August 2022 starten.
Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich im Mai 2023 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht
auszuschließen, dass sich die Fertigstellung z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im
Untergrund oder durch schlechtes Wetter verzögert.
Anliegerbeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern
und Erbbauberechtigten der von der Brüdergasse erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die
Beitragserhebung ist §8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden
diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen
erhalten.Seite 1 von 2
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
- 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)
- 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
- 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger
Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR)
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen.
Ansprechpartner Tiefbauamt der Stadt Bonn
Alle Fragen zum Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3
Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228 - 77 4145
wolfgang.froembgen@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2
Frau Kristin Fischer, Telefon 0228 - 77 4526
kristin.fischer@bonn.de
Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im Mai 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de