220933 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Kanalerneuerung Brüdergasse
Kerndaten
- Nummer
- 220933
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 02.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Brüdergasse Kanalerneuerung Brüdergasse Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn lässt ab Mitte Mai 2022 den schadhaften Kanal in der Brüdergasse erneuern. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungs- konzeptes durchgeführt. Der Kanal wird im Abschnitt Brüdergasse 1 bis 16 in offener Bauweise in kurzen Abschnitten als Wanderbaustelle erneuert. Im Abschnitt Brüdergasse 18 bis Belderberg muss der Kanal aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse unterirdisch im bergmännischen Stollen errichtet werden. Die Brüdergasse ist im jeweiligen Arbeitsabschnitt für Fahrzeuge voll gesperrt. Die fußläufige Erreichbarkeit zu den Grundstücken wird jederzeit gewährleistet. Bauzeit: Die Maßnahme wird aus technischen Gründen in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Der erste Bauabschnitt umfasst die Kanalerneuerung von Brüdergasse 2 bis 6. Dieser kurze, ca. 20 m lange Abschnitt wird voraussichtlich Ende Juni 2022 fertig gestellt sein. Im Anschluss erneuern die Stadtwerke Bonn Fernwärmeleitungen in der Brüder- und Wenzelgasse sowie dem Markt. Der zweite Bauabschnitt umfasst die Kanalerneuerung von der St. Remigiuskirche bis Belderberg und wird ab Anfang August 2022 starten. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich im Mai 2023 fertig gestellt sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Fertigstellung z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter verzögert. Anliegerbeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern und Erbbauberechtigten der von der Brüdergasse erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist §8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.Seite 1 von 2 Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt: - 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR) - 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR) - 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR) - 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR) Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Ansprechpartner Tiefbauamt der Stadt Bonn Alle Fragen zum Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3 Wolfgang Frömbgen, Telefon 0228 - 77 4145 wolfgang.froembgen@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 Frau Kristin Fischer, Telefon 0228 - 77 4526 kristin.fischer@bonn.de Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Mai 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de