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220927 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss zur Umgestaltung der Kölnstraße im Masterplan 2.0 - Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz

Nummer
220927
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 10.06.2022 Anregung
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220927
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss zur Umgestaltung der Kölnstraße im
Masterplan 2.0 - Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz
bis Wilhelmsplatz
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 20.05.2022 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund der im Zusammenhang mit der beantragten Förderung
einzuhaltenden Fristen (Beschluss Entwurfsplanung bis Februar 2023
erforderlich) ist eine Beschlussfassung vor der Sommerpause dringlich. Eine
fristgerechte Eingabe der Vorlage war aufgrund intensiver Abstimmungen
sowie eines Personalwechsels nicht möglich.
Beschlussvorschlag
1. Der vorgelegten Grundkonzeption zur zukünftigen
Querschnittsaufteilung der Kölnstraße im Abschnitt zwischen Bertha-
von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis ein
Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Begründung
Fördermittel
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 (DS 201300) der
Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für
die Jahre 2021-2025 zugestimmt. Im Rahmen dieser Förderperiode ist eine
Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-Platz
und Wilhelmsplatz im Jahr 2024 vorgesehen.
Vorab ist eine Entwurfsplanung inklusive Kostenschätzung beim
Fördermittelgeber einzureichen. Da das Projekt Nr. 5 – Kölnstraße sowohl aus
Städtebau- als auch Straßenbaufördermitteln gefördert wird, ist ein Abschluss
der Entwurfsplanung bis Februar 2023 erforderlich. Diese wird der
Bezirksvertretung Bonn sowie dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr vorab
erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Die hier vorgelegte GrundkonzeptionSeite 1 von 5
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soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungsansprüche die
Zielsetzungen für die weitere Planung definieren. Parallel läuft ein
Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des Stiftsplatzes. Auch diese
Maßnahme wird im Rahmen des Masterplans 2.0 gefördert. Die beiden
Planverfahren werden dabei eng miteinander abgestimmt.
Zielsetzungen
Primäres Ziel bei der Umgestaltung der Kölnstraße ist es, eine städtebauliche
Aufwertung der öffentlichen Verkehrsfläche zu erreichen. Dazu sollen neben
Verbesserungen für die Verkehrsträger des Umweltverbundes (Fuß- und
Radverkehr sowie ÖPNV), auch eine Entsiegelung und Begrünung sowie die
Schaffung von Aufenthaltsflächen, z.B. für die Außengastronomie,
Berücksichtigung finden.
Aufgrund der verschiedenen Nutzungssprüche bestehen unter
Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Querschnitts sowie der
unterirdischen Infrastruktur in Form von Versorgungsleitungen allerdings
Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Flächenaufteilung. Dies gilt
insbesondere für die Berücksichtigung potentieller Baumstandorte.
Grundkonzeption
Im Rahmen der Grundkonzeption ist eine Neuaufteilung des zur Verfügung
stehenden Straßenquerschnitts zu Gunsten überwiegend eigenständiger
Radverkehrsanlagen sowie regelkonformer Gehwege erfolgt. Für den
motorisierten Individualverkehr soll weiterhin jeweils eine Fahrspur je
Fahrtrichtung zur Verfügung stehen. Der ÖPNV wird dabei gemeinsam mit dem
Kfz-Verkehr geführt.
Zur Integration von entsiegelten und begrünten Flächen, notwendigen
Stellplätzen (Fahrradstellplätze, Lieferzonen, alternative Mobilitätsangebote)
und Aufenthaltsbereichen, z.B. für gastronomische Angebote, wurde eine
Multifunktionsfläche auf der westlichen Straßenseite vorgesehen. Aufgrund der
wechselnden Straßenquerschnitts variiert die Breite dieser Fläche zwischen ca.
1,60m – 3,17m. Die Aufteilung dieser Multifunktionsfläche wird in den weiteren
Planungsphasen präzisiert. Dort sollen u.a. auch Schildermasten untergebracht
werden, damit der Gehweg durchgängig in der geplanten Breite von 2,50m
nutzbar bleibt.
Die Verkehrsbelastung auf dem Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-Platz
und Wilhelmsplatz liegt bei ca. 9.000 Fahrzeugen / Tag (Stand August 2021).
Allerdings ist festzustellen, dass die Verkehrsbelastung in Fahrtrichtung
Innenstadt / Berta-von-Suttner-Platz aufgrund der Einbahnstraßenregelung im
nördlichen Abschnitt der Kölnstraße (ab Rosental) mit ca. 6.000 Kfz / Tag
deutlich über der Belastung in Fahrtrichtung Norden liegt (ca. 2.500 – 3.000 Kfz
/ Tag).
Erforderliche Ummarkierungen, insbesondere im Übergangsbereich zwischen
Wilhelmsplatz und Kölnstraße, sind im weiteren Verfahren noch zu prüfen.
Kfz-Verkehr
Für den Kfz-Verkehr soll gemäß der Grundkonzeption zukünftig grundsätzlich
eine Fahrspur je Fahrtrichtung mit einer Breite von 3,25m (6,50m Fahrbahn
gesamt) zur Verfügung stehen. Lediglich in Fahrtrichtung Norden reduziert sich
die für PKW nutzbare Breite der Fahrspur aufgrund des sich verringerndenSeite 2 von 5
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Straßenquerschnitts auf 2,50m. Dies ist für den PKW-Verkehr grundsätzlich
ausreichend. Bus- und Lieferverkehre können den Schutzstreifen (2,00m
Breite) regelkonform mitbenutzen. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung in
diesem Abschnitt sowie lediglich einer Buslinie wird diese Variante aus
verkehrsplanerischer Sicht zu Gunsten breiterer Seitenbereiche bevorzugt.
Des Weiteren geht der Radfahrstreifen vor dem Knotenpunkt Kölnstraße /
Bertha-von-Suttner-Platz / Oxfordstraße auf Höhe der Stiftsgarage in eine
gemeinsame Führung mit rechtsabbiegenden Kfz über (sh. auch Absatz
Radverkehr).
Radverkehr
Für den Radverkehr sind im Bereich zwischen Berta-von-Suttner-Platz und
Stiftsplatz in beiden Fahrtrichtungen jeweils 2,00m breite Radfahrstreifen
vorgesehen. Zwischen Stiftsplatz und Wilhelmsplatz werden Radfahrende auf
einem 2,00m breiten Schutzstreifen geführt. Aufgrund der geringen KFZ-
Verkehrsbelastung von lediglich ca. 3.000 Kfz/Tag, ist dies verträglich.
Die Auflösung des Radfahrstreifens in dieser Fahrtrichtung wurde insbesondere
unter Berücksichtigung der deutlich geringeren Verkehrsbelastung gewählt.
Erforderlich ist der Verzicht auf einen durchgehenden Radfahrstreifen, damit
ein Begegnungsverkehr von Bussen gewährleistet werden kann.
Darüber hinaus ist im gesamten Ausbaubereich auf der westlichen
Straßenseite ein 0,50m breiter Sicherheitstrennstreifen zum Seitenbereich und
den dort eingeplanten Stellplätzen für Lieferverkehre, Carsharing und E-
Ladestellplätze vorgesehen.
Vor dem Knotenpunkt Kölnstraße / Bertha-von-Suttner-Platz / Oxfordstraße
wird der Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden auf Höhe der Stiftsgarage
aufgelöst und gemäß dem Kopenhagener Vorbild in eine gemeinsame
Fahrspur mit dem rechtsabbiegendem Kfz-Verkehr überführt, um ein Abbiegen
in alle Fahrtrichtungen zu ermöglichen. Durch diese Variante kann ein
Radfahrstreifen in Mittellage und eine zusätzliche Aufweitung der Fahrbahn
verhindert werden.
Zudem soll im Bereich des Knotenpunktes Kasernenstraße / Kölnstraße /
Theaterstraße noch eine Querungsmöglichkeit für den Radverkehr in
Verbindung mit der geplanten Querung für Fußgänger*innen geschaffen
werden.
Fußverkehr
Dem Fußverkehr werden auf beiden Seiten regelkonforme Gehwegbreiten von
mind. 2,50m zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen mehrere gesicherte
Querungsstellen für den Fußverkehr geschaffen werden, um Verknüpfungen
zwischen beiden Straßenseiten zu schaffen. Insbesondere im Bereich des
Stiftsplatzes, der im Rahmen des Masterplan 2.0 ebenfalls umgestaltet wird,
soll dadurch die Trennwirkung des Platzbereiches und der Stiftskirche
abgebaut werden.
ÖPNV
Der ÖPNV soll auch zukünftig im Mischverkehr mit dem motorisierten
Individualverkehr geführt werden. Da ein Begegnungsverkehr im gesamten
Abschnitt gewährleistet werden muss, ist eine Fahrbahnbreite von mind. 6,50m
erforderlich. Dies gilt neben dem ÖPNV zudem auch für den LKW-Verkehr.
Darüber hinaus stellt insbesondere der Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-
Platz und Stiftsplatz eine Hauptroute für den Busverkehr aus den
rechtsrheinischen Stadtteilen in Richtung ZOB dar.Seite 3 von 5
Seite 4
Vor den Hausnummern Kölnstraße 59 - 65 befindet sich in Fahrtrichtung
Innenstadt zudem noch die im Rahmen der Lead-City Maßnahmen neu
geschaffene Bushaltestelle Wilhelmsplatz, welche von den Linien 550 und 632
angefahren wird. Ein barrierefreier Ausbau soll im Rahmen der Umgestaltung
der Kölnstraße erfolgen, sofern eine dauerhafte Beibehaltung der Haltestelle
durch das Förderprogramm Lead City absehbar ist.
Stellplätze, alternative Mobilitätsangebote und Lieferverkehre
Innerhalb der Multifunktionsfläche auf der westlichen Straßenseite soll eine
ausreichende Anzahl von Fahrradstellplätze geschaffen werden. Darüber
hinaus ist ein Carsharing-Angebot, 1-2 Behindertenstellplätze sowie evtl. eine
E-Ladestation im Seitenbereich eingeplant.
Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr sind aufgrund der knappen
Flächenverfügbarkeit sowie der angrenzenden Stiftsgarage nicht eingeplant.
Zur Abwicklung von Lieferverkehren sollen innerhalb der Multifunktionsfläche
mind. zwei baulich angelegte Lieferzonen vorgesehen werden. Eine soll sich im
Abschnitt zwischen Berta-von-Suttner-Platz und der Langgasse befinden und
die zweite im Abschnitt zwischen Kasernenstraße und Wilhelmsplatz. Die
genaue Lage wird noch im weiteren Verfahren definiert.
Entsiegelung und Begrünung
Aufgrund der Vielzahl an unterirdischen Versorgungsleitungen (Kanal,
Fernwärme, Gas, Wasser und Telekommunikation) können insbesondere
Baumpflanzungen nur in wenigen Bereichen realisiert werden. Darüber hinaus
werden bei der weiteren Planung und der anschließenden Umsetzung
umfassende Maßnahmen zum Wurzelschutz gemäß den „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen-Baumpflege“ (ZTV-Baumpflege)
erforderlich. Die genaue Lage und Anzahl der Baumstandorte wird im weiteren
Planverfahren geprüft. Grundsätzlich ist jedoch nur eine Verortung in der
dargestellten „Multifunktionsfläche“ möglich.
Aufenthaltsqualität
Die nach Berücksichtigung von Stellplätzen und Begrünung verbleibenden
Flächen sollen u.a. für gastronomische Angebote zur Verfügung gestellt werden
und in Verbindung mit den ausreichend breiten Gehwegen die
Aufenthaltsqualität im Vergleich zum heutigen Zustand erhöhen. Darüber
hinaus soll dazu eine enge Verzahnung mit der Umgestaltung des Stiftsplatzes
sowie dem Bereich vor der Stiftskirche erfolgen.
Auf Basis des Zielbeschlusses zur Grundkonzeption sollen die weiteren
Planungsphasen erarbeitet und die weiteren Beteiligungsprozesse durchgeführt
werden.
Anlage/n
1 Masterplan 2.0 - Kölnstraße_Lageplan (öffentlich)Seite 4 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de