220927 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss zur Umgestaltung der Kölnstraße im Masterplan 2.0 - Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz
Kerndaten
- Nummer
- 220927
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 220927 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss zur Umgestaltung der Kölnstraße im Masterplan 2.0 - Abschnitt Bertha-von-Suttner-Platz bis Wilhelmsplatz Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 20.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der im Zusammenhang mit der beantragten Förderung einzuhaltenden Fristen (Beschluss Entwurfsplanung bis Februar 2023 erforderlich) ist eine Beschlussfassung vor der Sommerpause dringlich. Eine fristgerechte Eingabe der Vorlage war aufgrund intensiver Abstimmungen sowie eines Personalwechsels nicht möglich. Beschlussvorschlag 1. Der vorgelegten Grundkonzeption zur zukünftigen Querschnittsaufteilung der Kölnstraße im Abschnitt zwischen Bertha- von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis ein Beteiligungsverfahren durchzuführen. Begründung Fördermittel Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 (DS 201300) der Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die Jahre 2021-2025 zugestimmt. Im Rahmen dieser Förderperiode ist eine Umgestaltung der Kölnstraße im Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz im Jahr 2024 vorgesehen. Vorab ist eine Entwurfsplanung inklusive Kostenschätzung beim Fördermittelgeber einzureichen. Da das Projekt Nr. 5 – Kölnstraße sowohl aus Städtebau- als auch Straßenbaufördermitteln gefördert wird, ist ein Abschluss der Entwurfsplanung bis Februar 2023 erforderlich. Diese wird der Bezirksvertretung Bonn sowie dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr vorab erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. Die hier vorgelegte GrundkonzeptionSeite 1 von 5 Seite 2 soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungsansprüche die Zielsetzungen für die weitere Planung definieren. Parallel läuft ein Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des Stiftsplatzes. Auch diese Maßnahme wird im Rahmen des Masterplans 2.0 gefördert. Die beiden Planverfahren werden dabei eng miteinander abgestimmt. Zielsetzungen Primäres Ziel bei der Umgestaltung der Kölnstraße ist es, eine städtebauliche Aufwertung der öffentlichen Verkehrsfläche zu erreichen. Dazu sollen neben Verbesserungen für die Verkehrsträger des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV), auch eine Entsiegelung und Begrünung sowie die Schaffung von Aufenthaltsflächen, z.B. für die Außengastronomie, Berücksichtigung finden. Aufgrund der verschiedenen Nutzungssprüche bestehen unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Querschnitts sowie der unterirdischen Infrastruktur in Form von Versorgungsleitungen allerdings Einschränkungen hinsichtlich der möglichen Flächenaufteilung. Dies gilt insbesondere für die Berücksichtigung potentieller Baumstandorte. Grundkonzeption Im Rahmen der Grundkonzeption ist eine Neuaufteilung des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitts zu Gunsten überwiegend eigenständiger Radverkehrsanlagen sowie regelkonformer Gehwege erfolgt. Für den motorisierten Individualverkehr soll weiterhin jeweils eine Fahrspur je Fahrtrichtung zur Verfügung stehen. Der ÖPNV wird dabei gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Zur Integration von entsiegelten und begrünten Flächen, notwendigen Stellplätzen (Fahrradstellplätze, Lieferzonen, alternative Mobilitätsangebote) und Aufenthaltsbereichen, z.B. für gastronomische Angebote, wurde eine Multifunktionsfläche auf der westlichen Straßenseite vorgesehen. Aufgrund der wechselnden Straßenquerschnitts variiert die Breite dieser Fläche zwischen ca. 1,60m – 3,17m. Die Aufteilung dieser Multifunktionsfläche wird in den weiteren Planungsphasen präzisiert. Dort sollen u.a. auch Schildermasten untergebracht werden, damit der Gehweg durchgängig in der geplanten Breite von 2,50m nutzbar bleibt. Die Verkehrsbelastung auf dem Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner-Platz und Wilhelmsplatz liegt bei ca. 9.000 Fahrzeugen / Tag (Stand August 2021). Allerdings ist festzustellen, dass die Verkehrsbelastung in Fahrtrichtung Innenstadt / Berta-von-Suttner-Platz aufgrund der Einbahnstraßenregelung im nördlichen Abschnitt der Kölnstraße (ab Rosental) mit ca. 6.000 Kfz / Tag deutlich über der Belastung in Fahrtrichtung Norden liegt (ca. 2.500 – 3.000 Kfz / Tag). Erforderliche Ummarkierungen, insbesondere im Übergangsbereich zwischen Wilhelmsplatz und Kölnstraße, sind im weiteren Verfahren noch zu prüfen. Kfz-Verkehr Für den Kfz-Verkehr soll gemäß der Grundkonzeption zukünftig grundsätzlich eine Fahrspur je Fahrtrichtung mit einer Breite von 3,25m (6,50m Fahrbahn gesamt) zur Verfügung stehen. Lediglich in Fahrtrichtung Norden reduziert sich die für PKW nutzbare Breite der Fahrspur aufgrund des sich verringerndenSeite 2 von 5 Seite 3 Straßenquerschnitts auf 2,50m. Dies ist für den PKW-Verkehr grundsätzlich ausreichend. Bus- und Lieferverkehre können den Schutzstreifen (2,00m Breite) regelkonform mitbenutzen. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung in diesem Abschnitt sowie lediglich einer Buslinie wird diese Variante aus verkehrsplanerischer Sicht zu Gunsten breiterer Seitenbereiche bevorzugt. Des Weiteren geht der Radfahrstreifen vor dem Knotenpunkt Kölnstraße / Bertha-von-Suttner-Platz / Oxfordstraße auf Höhe der Stiftsgarage in eine gemeinsame Führung mit rechtsabbiegenden Kfz über (sh. auch Absatz Radverkehr). Radverkehr Für den Radverkehr sind im Bereich zwischen Berta-von-Suttner-Platz und Stiftsplatz in beiden Fahrtrichtungen jeweils 2,00m breite Radfahrstreifen vorgesehen. Zwischen Stiftsplatz und Wilhelmsplatz werden Radfahrende auf einem 2,00m breiten Schutzstreifen geführt. Aufgrund der geringen KFZ- Verkehrsbelastung von lediglich ca. 3.000 Kfz/Tag, ist dies verträglich. Die Auflösung des Radfahrstreifens in dieser Fahrtrichtung wurde insbesondere unter Berücksichtigung der deutlich geringeren Verkehrsbelastung gewählt. Erforderlich ist der Verzicht auf einen durchgehenden Radfahrstreifen, damit ein Begegnungsverkehr von Bussen gewährleistet werden kann. Darüber hinaus ist im gesamten Ausbaubereich auf der westlichen Straßenseite ein 0,50m breiter Sicherheitstrennstreifen zum Seitenbereich und den dort eingeplanten Stellplätzen für Lieferverkehre, Carsharing und E- Ladestellplätze vorgesehen. Vor dem Knotenpunkt Kölnstraße / Bertha-von-Suttner-Platz / Oxfordstraße wird der Radfahrstreifen in Fahrtrichtung Süden auf Höhe der Stiftsgarage aufgelöst und gemäß dem Kopenhagener Vorbild in eine gemeinsame Fahrspur mit dem rechtsabbiegendem Kfz-Verkehr überführt, um ein Abbiegen in alle Fahrtrichtungen zu ermöglichen. Durch diese Variante kann ein Radfahrstreifen in Mittellage und eine zusätzliche Aufweitung der Fahrbahn verhindert werden. Zudem soll im Bereich des Knotenpunktes Kasernenstraße / Kölnstraße / Theaterstraße noch eine Querungsmöglichkeit für den Radverkehr in Verbindung mit der geplanten Querung für Fußgänger*innen geschaffen werden. Fußverkehr Dem Fußverkehr werden auf beiden Seiten regelkonforme Gehwegbreiten von mind. 2,50m zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sollen mehrere gesicherte Querungsstellen für den Fußverkehr geschaffen werden, um Verknüpfungen zwischen beiden Straßenseiten zu schaffen. Insbesondere im Bereich des Stiftsplatzes, der im Rahmen des Masterplan 2.0 ebenfalls umgestaltet wird, soll dadurch die Trennwirkung des Platzbereiches und der Stiftskirche abgebaut werden. ÖPNV Der ÖPNV soll auch zukünftig im Mischverkehr mit dem motorisierten Individualverkehr geführt werden. Da ein Begegnungsverkehr im gesamten Abschnitt gewährleistet werden muss, ist eine Fahrbahnbreite von mind. 6,50m erforderlich. Dies gilt neben dem ÖPNV zudem auch für den LKW-Verkehr. Darüber hinaus stellt insbesondere der Abschnitt zwischen Bertha-von-Suttner- Platz und Stiftsplatz eine Hauptroute für den Busverkehr aus den rechtsrheinischen Stadtteilen in Richtung ZOB dar.Seite 3 von 5 Seite 4 Vor den Hausnummern Kölnstraße 59 - 65 befindet sich in Fahrtrichtung Innenstadt zudem noch die im Rahmen der Lead-City Maßnahmen neu geschaffene Bushaltestelle Wilhelmsplatz, welche von den Linien 550 und 632 angefahren wird. Ein barrierefreier Ausbau soll im Rahmen der Umgestaltung der Kölnstraße erfolgen, sofern eine dauerhafte Beibehaltung der Haltestelle durch das Förderprogramm Lead City absehbar ist. Stellplätze, alternative Mobilitätsangebote und Lieferverkehre Innerhalb der Multifunktionsfläche auf der westlichen Straßenseite soll eine ausreichende Anzahl von Fahrradstellplätze geschaffen werden. Darüber hinaus ist ein Carsharing-Angebot, 1-2 Behindertenstellplätze sowie evtl. eine E-Ladestation im Seitenbereich eingeplant. Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr sind aufgrund der knappen Flächenverfügbarkeit sowie der angrenzenden Stiftsgarage nicht eingeplant. Zur Abwicklung von Lieferverkehren sollen innerhalb der Multifunktionsfläche mind. zwei baulich angelegte Lieferzonen vorgesehen werden. Eine soll sich im Abschnitt zwischen Berta-von-Suttner-Platz und der Langgasse befinden und die zweite im Abschnitt zwischen Kasernenstraße und Wilhelmsplatz. Die genaue Lage wird noch im weiteren Verfahren definiert. Entsiegelung und Begrünung Aufgrund der Vielzahl an unterirdischen Versorgungsleitungen (Kanal, Fernwärme, Gas, Wasser und Telekommunikation) können insbesondere Baumpflanzungen nur in wenigen Bereichen realisiert werden. Darüber hinaus werden bei der weiteren Planung und der anschließenden Umsetzung umfassende Maßnahmen zum Wurzelschutz gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen-Baumpflege“ (ZTV-Baumpflege) erforderlich. Die genaue Lage und Anzahl der Baumstandorte wird im weiteren Planverfahren geprüft. Grundsätzlich ist jedoch nur eine Verortung in der dargestellten „Multifunktionsfläche“ möglich. Aufenthaltsqualität Die nach Berücksichtigung von Stellplätzen und Begrünung verbleibenden Flächen sollen u.a. für gastronomische Angebote zur Verfügung gestellt werden und in Verbindung mit den ausreichend breiten Gehwegen die Aufenthaltsqualität im Vergleich zum heutigen Zustand erhöhen. Darüber hinaus soll dazu eine enge Verzahnung mit der Umgestaltung des Stiftsplatzes sowie dem Bereich vor der Stiftskirche erfolgen. Auf Basis des Zielbeschlusses zur Grundkonzeption sollen die weiteren Planungsphasen erarbeitet und die weiteren Beteiligungsprozesse durchgeführt werden. Anlage/n 1 Masterplan 2.0 - Kölnstraße_Lageplan (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de