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220926 · Beschlussvorlage

Anerkennung des Vereins "Russisches Institut" als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 VIII Sozialgesetzbuch KJHG - i.V.m. § 25 AG KJHG NRW

Nummer
220926
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220926
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Anerkennung des Vereins "Russisches Institut" als
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. §
75 VIII Sozialgesetzbuch KJHG - i.V.m. § 25 AG
KJHG NRW
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein „Russisches Institut e.V.“ wird gemäß § 75 VIII. Sozialgesetzbuch –
Kinder- und Jugendhilfegesetz – (KJHG) i.V.m §25 AG KHJG – vorerst
befristet für ein Jahr – als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Begründung
Der Verein „Russisches Institut e.V.“ wurde am 21. Dezember 2013 gegründet,
ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen und als gemeinnützig
anerkannt.
Der Verein hat seine Arbeit im Herbst 2014 aufgenommen und zurzeit neun
Mitglieder. Die 21 Mitarbeiterinnen des Vereins verfügen über vielfältige
Erfahrung in den Bereichen der frühen Bildung, Förderung von
Mehrsprachigkeit, Kulturpädagogik und Medienerziehung. Aus diesem Grund
ist es dem Verein möglich, ein breites Spektrum an Bildungsangeboten für die
primäre Zielgruppe Kinder und Jugendliche vorzuhalten.
Satzungsgemäß verschreibt sich der Verein dem Ziel der „Erziehung und
Volksbildung“ durch die Vermittlung von Sprachkompetenzen und
interkultureller Kommunikation. Konzeptionell steht die Unterstützung der
Persönlichkeitsentwicklung der Adressaten im Mittelpunkt der Arbeit. In
außerschulischen Lernarrangements werden Bildungsinhalte vermittelt, die
durch Projektarbeit beförderte Bildungsprozesse ermöglichen. Dadurch wird die
individuelle Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und eine
integrationsstiftende Wirkung durch die Auswahl der Lerninhalte bewirkt. Der
Verein bietet Projekte im Bereich Mehrsprachigkeit und der kulturellen, medien-
und sportpädagogischen Bildungsarbeit an. Dazu zählen exemplarisch:
- Sprachkurse für KinderSeite 1 von 3
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- kindliche Frühförderung (Mutter/Vater-Kind – Gruppen)
- Ballett für Vorschulkinder, Rhythmische Gymnastik
- Mal-, Gesangs- und Musikunterricht für Schulkinder
- Entwicklung und Realisierung von Hörspielen mit Jugendlichen
- IT – Projekte mit Jugendlichen
- Durchführung von interkulturellen Veranstaltungen
Der Beitrag des Vereins „Russisches Institut e.V.“ zur Kinder- und Jugendarbeit
liegt in der ganzheitlich ausgerichteten Vermittlung von Bildung, als Grundlage
von Selbstbefähigung und Integration. Der Verein erreichte vor der Corona-
Pandemie mehr als 500 Kinder und Jugendliche. Den Adressaten werden
durch Kultur- und Medienprojekte die Möglichkeiten gegeben, in
unterschiedlichen Ausdrucksformen Momente der Selbstwirksamkeit und –
befähigung zu erfahren. Ziel ist es hierbei, die Kinder und Jugendlichen auf
dem Weg zu einer demokratischen, eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen.
Das „Russische Institut“ setzt verstärkt auf Kooperation, ist offen für
gemeinschaftliche Projekte und wird von Kooperationspartner geschätzt. Im
Zuge des Zustroms geflüchteter Menschen als Folge des Ukraine-Krieges hat
der Verein angeboten, sogenannte Brückenangebote für geflüchtete Kinder
nach den Maßgaben des Landesförderprogramms von Maßnahmen zur
Kinderbetreuung in besonderen Fällen durchzuführen. Hierzu ist jedoch auch
eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
erforderlich. Bereits heute bietet der Verein verschiedene
Unterstützungsangebote für aus der Ukraine geflüchtete Menschen an, die von
diesen auch dankbar angenommen werden.
Der Verein „Russisches Institut e.V.“ ist fachlich und personell in der Lage,
einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und
Jugendhilfe in der Bundesstadt Bonn zu leisten. Dies gilt vor allem mit in
Hinblick auf die in § 11 SGB VIII formulierten Schwerpunkte der Jugendarbeit
im Bereich der außerschulischen Jugendbildung. Mit der Ausweitung des
Angebotskanons in den Bereich „Brückenangebote“ intensiviert der Verein
seine Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung bzw. Elternarbeit und
eröffnet sich Perspektiven in Bezug auf Fortbestand und innovativer
Weiterentwicklung.
Der Verein erfüllt damit die Voraussetzung des § 75 SGB VIII, so dass eine
Anerkennung des „Russischen Instituts e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe
empfohlen wird. Da bisher zwar die Vereinbarung zum Kinderschutz in der
Jugendarbeit gemäß § 72a SGB VIII vorliegt, aber noch kein
Kinderschutzkonzept erarbeitet wurde, wird empfohlen, die Anerkennung
zunächst auf ein Jahr auszusprechen. Nach Einreichen eines geeignetem
Kinderschutzkonzeptes wird empfohlen, die Anerkennung unbefristet
auszusprechen.Seite 2 von 3
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Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de