220926 · Beschlussvorlage
Anerkennung des Vereins "Russisches Institut" als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 VIII Sozialgesetzbuch KJHG - i.V.m. § 25 AG KJHG NRW
Kerndaten
- Nummer
- 220926
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220926 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Anerkennung des Vereins "Russisches Institut" als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 VIII Sozialgesetzbuch KJHG - i.V.m. § 25 AG KJHG NRW Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein „Russisches Institut e.V.“ wird gemäß § 75 VIII. Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfegesetz – (KJHG) i.V.m §25 AG KHJG – vorerst befristet für ein Jahr – als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Begründung Der Verein „Russisches Institut e.V.“ wurde am 21. Dezember 2013 gegründet, ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragen und als gemeinnützig anerkannt. Der Verein hat seine Arbeit im Herbst 2014 aufgenommen und zurzeit neun Mitglieder. Die 21 Mitarbeiterinnen des Vereins verfügen über vielfältige Erfahrung in den Bereichen der frühen Bildung, Förderung von Mehrsprachigkeit, Kulturpädagogik und Medienerziehung. Aus diesem Grund ist es dem Verein möglich, ein breites Spektrum an Bildungsangeboten für die primäre Zielgruppe Kinder und Jugendliche vorzuhalten. Satzungsgemäß verschreibt sich der Verein dem Ziel der „Erziehung und Volksbildung“ durch die Vermittlung von Sprachkompetenzen und interkultureller Kommunikation. Konzeptionell steht die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung der Adressaten im Mittelpunkt der Arbeit. In außerschulischen Lernarrangements werden Bildungsinhalte vermittelt, die durch Projektarbeit beförderte Bildungsprozesse ermöglichen. Dadurch wird die individuelle Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und eine integrationsstiftende Wirkung durch die Auswahl der Lerninhalte bewirkt. Der Verein bietet Projekte im Bereich Mehrsprachigkeit und der kulturellen, medien- und sportpädagogischen Bildungsarbeit an. Dazu zählen exemplarisch: - Sprachkurse für KinderSeite 1 von 3 Seite 2 - kindliche Frühförderung (Mutter/Vater-Kind – Gruppen) - Ballett für Vorschulkinder, Rhythmische Gymnastik - Mal-, Gesangs- und Musikunterricht für Schulkinder - Entwicklung und Realisierung von Hörspielen mit Jugendlichen - IT – Projekte mit Jugendlichen - Durchführung von interkulturellen Veranstaltungen Der Beitrag des Vereins „Russisches Institut e.V.“ zur Kinder- und Jugendarbeit liegt in der ganzheitlich ausgerichteten Vermittlung von Bildung, als Grundlage von Selbstbefähigung und Integration. Der Verein erreichte vor der Corona- Pandemie mehr als 500 Kinder und Jugendliche. Den Adressaten werden durch Kultur- und Medienprojekte die Möglichkeiten gegeben, in unterschiedlichen Ausdrucksformen Momente der Selbstwirksamkeit und – befähigung zu erfahren. Ziel ist es hierbei, die Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu einer demokratischen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Das „Russische Institut“ setzt verstärkt auf Kooperation, ist offen für gemeinschaftliche Projekte und wird von Kooperationspartner geschätzt. Im Zuge des Zustroms geflüchteter Menschen als Folge des Ukraine-Krieges hat der Verein angeboten, sogenannte Brückenangebote für geflüchtete Kinder nach den Maßgaben des Landesförderprogramms von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen durchzuführen. Hierzu ist jedoch auch eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII erforderlich. Bereits heute bietet der Verein verschiedene Unterstützungsangebote für aus der Ukraine geflüchtete Menschen an, die von diesen auch dankbar angenommen werden. Der Verein „Russisches Institut e.V.“ ist fachlich und personell in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in der Bundesstadt Bonn zu leisten. Dies gilt vor allem mit in Hinblick auf die in § 11 SGB VIII formulierten Schwerpunkte der Jugendarbeit im Bereich der außerschulischen Jugendbildung. Mit der Ausweitung des Angebotskanons in den Bereich „Brückenangebote“ intensiviert der Verein seine Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung bzw. Elternarbeit und eröffnet sich Perspektiven in Bezug auf Fortbestand und innovativer Weiterentwicklung. Der Verein erfüllt damit die Voraussetzung des § 75 SGB VIII, so dass eine Anerkennung des „Russischen Instituts e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe empfohlen wird. Da bisher zwar die Vereinbarung zum Kinderschutz in der Jugendarbeit gemäß § 72a SGB VIII vorliegt, aber noch kein Kinderschutzkonzept erarbeitet wurde, wird empfohlen, die Anerkennung zunächst auf ein Jahr auszusprechen. Nach Einreichen eines geeignetem Kinderschutzkonzeptes wird empfohlen, die Anerkennung unbefristet auszusprechen.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de