220925 · Einwohnerfrage
Zeitplan für die geplante Rampe an der Viktoriabrücke
Kerndaten
- Nummer
- 220925
- Art
- Einwohnerfrage
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Einwohnerfrage öffentlich 220925 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. I 02.05.2022 Zeitplan für die geplante Rampe an der Viktoriabrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Der Arbeitskreis bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sieht der Zeitplan für die geplante Rampe von der Thomastraße zur Viktoriabrücke aus (Übergabe der für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen, Offenlage, Baubeginn, Fertigstellung)? 2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass das neu erstellte Gutachten(GA- Bericht vom 25.04.2022) einer Normenkontrolle standhalten würde? Begründung: Der Bau der Rampe bildet eine wichtige Voraussetzung für eine dauerhaft wirkungsvolle Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße. Es ist der Eindruck entstanden, dass anders als versprochen mit der Realisierung der Rampe nicht unmittelbar nach Fertigstellung des Städtebauförderprojekts Bornheimer Straße begonnen werden kann. Die Bezirksregierung Köln teilte auf Anfrage mit, dass die für das Frühjahr 2022 angekündigte Offenlage nicht durchgeführt werden konnte, weil die Stadt die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen noch nicht eingereicht hatte. Die Fragesteller haben ein großes Interesse zu erfahren, spätestens wann mit dem Bau der Rampe begonnen und wann diese spätestens fertiggestellt wird. Laut GA-Bericht vom 25.04.2022 ist ein neues Verkehrsgutachten erstellt worden. Es stellt sich die Frage, ob das Gutachten im Falle einer Normenkontrolle des Planfeststellungsbeschlusses einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. In der Mitteilungsvorlage Drucksachennummer 211321 Arbeitsstand Verkehrsmodell für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr am 30.09.2021 teilt die Verwaltung mit, „Durch ständige Fortschreibungen hat sich gezeigt, dass das Verkehrsmodell seine Aktualität verloren hat und auch nicht mehr prognosefähig ist. Um gezielte Aussagen über zukünftige Verkehrsveränderungen treffen zu können, muss das Modell komplett neu aufgestellt werden.“ https://www.bonn.sitzung- online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002039&refresh=false Laut Presseberichten muss ein neuer Förderantrag für die Rampe gestellt werden, wenn es bei der Anpassung der Verkehrsführung an die Wünsche desSeite 1 von 3 Seite 2 ADFC bleiben sollte. Eine Förderung der Rampe kann nur erfolgen, wenn Baurecht geschaffen werden kann. Aufgrund der Mitteilungsvorlage besteht Klärungsbedarf. Anlage/n 1 Einwohnerfrage (öffentlich) 2 Einwohnerfrage komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Arbeitskreis lebenswerte Bornheimer Straße - Aufwertung des August Macke Haus Umfelds Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 07.06.2022 Zeitplan für die geplante Rampe an der Viktoriabrücke Der Arbeitskreis bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sieht der Zeitplan für die geplante Rampe von der Thomastraße zur Viktoriabrücke aus (Übergabe der für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen, Offenlage, Baubeginn, Fertigstellung)? 2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass das neu erstellte Gutachten(GA-Bericht vom 25.04.2022) einer Normenkontrolle standhalten würde? Begründung: Der Bau der Rampe bildet eine wichtige Voraussetzung für eine dauerhaft wirkungsvolle Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße. Es ist der Eindruck entstanden, dass anders als versprochen mit der Realisierung der Rampe nicht unmittelbar nach Fertigstellung des Städtebauförderprojekts Bornheimer Straße begonnen werden kann. Die Bezirksregierung Köln teilte auf Anfrage mit, dass die für das Frühjahr 2022 angekündigte Offenlage nicht durchgeführt werden konnte, weil die Stadt die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen noch nicht eingereicht hatte. Die Fragesteller haben ein großes Interesse zu erfahren, spätestens wann mit dem Bau der Rampe begonnen und wann diese spätestens fertig- gestellt wird. Laut GA-Bericht vom 25.04.2022 ist ein neues Verkehrsgutachten erstellt worden. Es stellt sich die Frage, ob das Gutachten im Falle einer Normenkontrolle des Planfeststellungs- beschlusses einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. In der Mitteilungsvorlage Drucksachennummer 211321 Arbeitsstand Verkehrsmodell für die Sitzung des Aus- schusses für Mobilität und Verkehr am 30.09.2021 teilt die Verwaltung mit, „Durch ständige Fortschreibungen hat sich gezeigt, dass das Verkehrsmodell seine Aktualität verloren hat und auch nicht mehr prognosefähig ist. Um gezielte Aussagen über zukünftige Verkehrsveränderungen treffen zu können, muss das Modell komplett neu aufgestellt werden.“ https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002039&refresh=false Laut Presseberichten muss ein neuer Förderantrag für die Rampe gestellt werden, wenn es bei der Anpassung der Verkehrsführung an die Wünsche des ADFC bleiben sollte. Eine Förderung der Rampe kann nur erfolgen, wenn Baurecht geschaffen werden kann. Aufgrund der Mitteilungsvorlage besteht Klärungsbedarf. Bonn, den 01.05.2022Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de