← Vorlagen

220925 · Einwohnerfrage

Zeitplan für die geplante Rampe an der Viktoriabrücke

Nummer
220925
Art
Einwohnerfrage
Veröffentlicht
03.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 109,5 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.000 Zeichen)
Einwohnerfrage
öffentlich
220925
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn
Dezernat:
Dez. I
02.05.2022
Zeitplan für die geplante Rampe an der
Viktoriabrücke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Der Arbeitskreis bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht der Zeitplan für die geplante Rampe von der Thomastraße zur
Viktoriabrücke aus (Übergabe der für das Planfeststellungsverfahren
erforderlichen Unterlagen, Offenlage, Baubeginn, Fertigstellung)?
2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass das neu erstellte Gutachten(GA-
Bericht vom 25.04.2022) einer Normenkontrolle standhalten würde?
Begründung:
Der Bau der Rampe bildet eine wichtige Voraussetzung für eine dauerhaft
wirkungsvolle Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße. Es ist der Eindruck
entstanden, dass anders als versprochen mit der Realisierung der Rampe nicht
unmittelbar nach Fertigstellung des Städtebauförderprojekts Bornheimer Straße
begonnen werden kann. Die Bezirksregierung Köln teilte auf Anfrage mit, dass
die für das Frühjahr 2022 angekündigte Offenlage nicht durchgeführt werden
konnte, weil die Stadt die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen noch
nicht eingereicht hatte. Die Fragesteller haben ein großes Interesse zu
erfahren, spätestens wann mit dem Bau der Rampe begonnen und wann diese
spätestens fertiggestellt wird.
Laut GA-Bericht vom 25.04.2022 ist ein neues Verkehrsgutachten erstellt
worden. Es stellt sich die Frage, ob das Gutachten im Falle einer
Normenkontrolle des Planfeststellungsbeschlusses einer gerichtlichen
Überprüfung standhalten würde. In der Mitteilungsvorlage Drucksachennummer
211321 Arbeitsstand Verkehrsmodell für die Sitzung des Ausschusses für
Mobilität und Verkehr am 30.09.2021 teilt die Verwaltung mit, „Durch ständige
Fortschreibungen hat sich gezeigt, dass das Verkehrsmodell seine Aktualität
verloren hat und auch nicht mehr prognosefähig ist. Um gezielte Aussagen
über zukünftige Verkehrsveränderungen treffen zu können, muss das Modell
komplett neu aufgestellt werden.“
https://www.bonn.sitzung-
online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002039&refresh=false
Laut Presseberichten muss ein neuer Förderantrag für die Rampe gestellt
werden, wenn es bei der Anpassung der Verkehrsführung an die Wünsche desSeite 1 von 3
Seite 2
ADFC bleiben sollte. Eine Förderung der Rampe kann nur erfolgen, wenn
Baurecht geschaffen werden kann.
Aufgrund der Mitteilungsvorlage besteht Klärungsbedarf.
Anlage/n
1 Einwohnerfrage (öffentlich)
2 Einwohnerfrage komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Arbeitskreis lebenswerte Bornheimer Straße - Aufwertung des August Macke Haus Umfelds
Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 07.06.2022
Zeitplan für die geplante Rampe an der Viktoriabrücke
Der Arbeitskreis bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht der Zeitplan für die geplante Rampe von der Thomastraße zur Viktoriabrücke
aus (Übergabe der für das Planfeststellungsverfahren erforderlichen Unterlagen,
Offenlage, Baubeginn, Fertigstellung)?
2. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass das neu erstellte Gutachten(GA-Bericht vom
25.04.2022) einer Normenkontrolle standhalten würde?
Begründung:
Der Bau der Rampe bildet eine wichtige Voraussetzung für eine dauerhaft wirkungsvolle
Verkehrsentlastung der Bornheimer Straße. Es ist der Eindruck entstanden, dass anders
als versprochen mit der Realisierung der Rampe nicht unmittelbar nach Fertigstellung des
Städtebauförderprojekts Bornheimer Straße begonnen werden kann. Die Bezirksregierung
Köln teilte auf Anfrage mit, dass die für das Frühjahr 2022 angekündigte Offenlage nicht
durchgeführt werden konnte, weil die Stadt die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen
noch nicht eingereicht hatte. Die Fragesteller haben ein großes Interesse zu erfahren,
spätestens wann mit dem Bau der Rampe begonnen und wann diese spätestens fertig-
gestellt wird.
Laut GA-Bericht vom 25.04.2022 ist ein neues Verkehrsgutachten erstellt worden. Es stellt
sich die Frage, ob das Gutachten im Falle einer Normenkontrolle des Planfeststellungs-
beschlusses einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde. In der Mitteilungsvorlage
Drucksachennummer 211321 Arbeitsstand Verkehrsmodell für die Sitzung des Aus-
schusses für Mobilität und Verkehr am 30.09.2021 teilt die Verwaltung mit, „Durch ständige
Fortschreibungen hat sich gezeigt, dass das Verkehrsmodell seine Aktualität verloren hat
und auch nicht mehr prognosefähig ist. Um gezielte Aussagen über zukünftige
Verkehrsveränderungen treffen zu können, muss das Modell komplett neu aufgestellt
werden.“
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2002039&refresh=false
Laut Presseberichten muss ein neuer Förderantrag für die Rampe gestellt werden, wenn
es bei der Anpassung der Verkehrsführung an die Wünsche des ADFC bleiben sollte.
Eine Förderung der Rampe kann nur erfolgen, wenn Baurecht geschaffen werden kann.
Aufgrund der Mitteilungsvorlage besteht Klärungsbedarf.
Bonn, den 01.05.2022Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de