220924-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
KAG-Beiträge für den verkehrsberuhigten Umbau der Bornheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220924-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220924-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III KAG-Beiträge für den verkehrsberuhigten Umbau der Bornheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. und 2.: Der Umbau der Bornheimer Straße zwischen Am Alten Friedhof und Ellerstraße löst nach derzeitiger Rechtslage für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der von der Straße aus erreichbaren Grundstücke Beitragspflichten nach § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW aus. Beitragspflichtig sind die Kosten für den Umbau der Gehwege und der Parkflächen einschließlich der Begrünung. Die beitragsfähigen Kosten der straßenbaulichen Maßnahme unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes NRW zur Reduzierung von Beitragsbelastungen in Höhe von derzeit 50 % (zukünftig eventuell 100 %). Zu beachten ist jedoch, dass der Zeitraum für die Beantragung von Förderungen am 31.12.2024 ausläuft und Mittel im Fördertopf des Landes zur Verfügung stehen müssen. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahmen im Bereich der Bornheimer Straße abgeschlossen werden, bevor diese zu einer Gemeindestraße abgestuft wird. Sollte diese Herabstufung vor Abschluss der straßenbaulichen Maßnahmen in der Bornheimer Straße erfolgen, wären auch die Kosten der Fahrbahn durch die Straßenausbaubeiträge zu finanzieren. Von dieser, den Anliegern zugutekommenden Förderung, sind die Fördermittel der Städtebauförderung zu unterscheiden. Diese sind grundsätzlich nicht auf die Anliegerbeiträge anrechenbar und haben damit keinen Einfluss auf die Beiträge. Die Bewilligung der Städtebaufördermittel muss vor Baubeginn erfolgen. Da die Bewilligung dieser Fördermittel noch nicht vorliegt, ist zunächst ein Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn erforderlich. Diesen Antrag hat die Verwaltung gestellt, um die KAG-Fördermittel nicht zu gefährden. Die Förderung der KAG-Beiträge erfolgt aber auf der Grundlage der Schlussrechnung, also erst nach Abschluss der Baumaßnahme. Aktuell hat eine Bürgerinitiative Beschwerden beim Ministerium, der Bezirksregierung und der Stadt Bonn sowohl gegen die Neuaufteilung der Verkehrsfläche auf der Viktoriabrücke als auch gegen die Planung der Bornheimer Straße eingereicht. Aufgrund dieser Beschwerden wurde der Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn (im Rahmen der Städtebauförderung) noch nicht genehmigt. Dadurch kann sich eineSeite 1 von 2 Seite 2 Verzögerung der Straßenbaumaßnahme auf der Bornheimer Straße ergeben, die im worst case zu einer späteren Schlussabrechnung führt. Die spätere Schlussrechnung gefährdet eine rechtzeitige Antragstellung bis zum 31.12.2026 und möglicherweise auch die Förderung der KAG-Beiträge. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de