220917 · Beschlussvorlage
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6520-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf; „Im Wingert“
Kerndaten
- Nummer
- 220917
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 220917 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6520-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf; „Im Wingert“ Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung Rat 09.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Caritas Bonn benötigt zeitnah Klarheit über die Genehmigungsfähigkeit ihres Bauvorhabens, die Wohneinrichtung Villa Noah. Sofern die Verwaltungsvorlage nicht vor der Sommerpause in den politischen Gremien beraten wird, kommt es zu zeitlichen Verzögerungen. Schaden: Verzögerungen im Bauantrags-, Genehmigungs- und Bauprozess, durch die ein Privater (Caritas) betroffen wird. Grund der Verzögerungen: Die Verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan Nr. 6520-1 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf, zwischen der Straße Im Wingert, Nachtigallenweg, Clemens-August-Platz, der südlichen Grenze des Grundstück Clemens-August-Platz 7 und einer Parallelen von ca. 40 m östlich der Grenze des Grundstücks Im Wingert 9 ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7720-44 aufzustellen. Begründung Planungsanlass ist die erforderliche Umsiedlung der Villa Noah (Stationäre Wohneinrichtung für chronisch suchtkranke Menschen) aus Bad Godesberg an diesen bereits etablierten Standort der Caritas in einer baulichen Erweiterung (s. auch weiter unten beim Punkt Planungsanlass). Die Schulverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Änderung des Bebauungsplanes die bisher als Gemeinbedarfsfläche Schule ausgewiesene Fläche trotz stetig steigender Schülerzahlen in Bonn nicht länger als potenzielle Schulerweiterungsfläche zur Verfügung steht. Ein schulisches Bauvorhaben zur Kompensation zwingend erforderlicher Schulplätze wäre im Bedarfsfall künftig in diesem Planbereich nicht mehr möglich.Seite 1 von 11 Seite 2 Plangebiet Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6520-1 der Bundesstadt Bonn erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Poppelsdorf zwischen der Straße Im Wingert, dem Nachtigallenweg, dem Clemens-August- Platz, der südlichen Grenze des Grundstück Clemens-August-Platz 7 und einer Parallelen von ca. 40 m östlich der Grenze des Grundstücks Im Wingert 9. Das Plangebiet umfasst das im Eigentum der Caritas befindlichen Flurstück 1106 der Gemarkung Poppelsdorf, Flur 9, mit den Gebäuden Nachtigallenweg 1 und 3, Clemens-August-Platz 11 a – e sowie Im Wingert 9, welches bereits zu großen Teilen bebaut und versiegelt ist. Zwischen den Gebäudekomplexen und dem Übergang zum östlichen Waldstück befinden sich Rasenflächen sowie randliche Baum- und Gehölzbestände. Darüber hinaus werden die bisher naturnahen Waldbereiche der städtischen Flurstücke 1067 (teilweise), 150/2 (teilweise), 148, 969 (teilweise), 146, 147, 1034, 970, 921 und 973 der Gemarkung Poppelsdorf, Flur 9, mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. In dem Gebäudekomplex Nachtigallenweg 1 und 3 befindet sich das von der Caritas Bonn betriebene Sebastian-Dani-Alten- und Pflegeheim, ergänzt durch Begleitetes Service-Wohnen. Weiter ist im rückwärtigen Grundstücksbereich im Gebäude Clemens-August-Platz 11e, dem sogenannten „Hausmeisterhaus“, die Caritas-Pflegestation Bonn untergebracht. In den Gebäuden Im Wingert 9 sowie in den rückwärtigen Gebäuden Clemens-August-Platz 11 a bis d betreibt die Caritas in Kooperation mit dem Diakonischen Werk eine Ambulante Suchthilfe mit Fachambulanz und Tagesklinischer Rehabilitation (Madeleine- Delbréi-Haus). Die verkehrliche Erschließung nebst Versorgung/ Entsorgung aller Einrichtungen erfolgt im Norden des Grundstücks über den Nachtigallenweg sowie im Süden über die Straße Im Wingert. Hier befinden sich jeweils oberirdische Stellplätze für Kfz sowie im Bereich Nachtigallenweg die Zufahrt zu einer Tiefgarage. Die übrigen Flächen des Grundstücks sind gärtnerisch gestaltet und dienen dem Aufenthalt der Bewohner und Besucher der verschiedenen Einrichtungen. Im Norden grenzen die baum- und strauchbestanden Gärten der Straßenrandbebauung Clemens-August-Platz an das Plangebiet an. Die sich östlich und westlich an das Grundstück der Caritas anschließenden städtischen Flurstücke sind bewaldet. Südlich der Straße Im Wingert dominiert ebenfalls Baum- und Strauchbestand, der eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Pferdehaltung) umschließt. Jede dieser Flächen kann artenschutzrechtlich relevant sein und satzungsgeschützten Baumbestand enthalten. Planungsanlass Die Caritas Bonn betreibt mit der Villa Noah eine stationäre Wohneinrichtung, die 40 chronisch suchtkranken Menschen einen abstinenten Wohn-, Lern- und Lebensraum mit einem teilhabeorientierten soziotherapeutischen Rahmenkonzept entsprechend dem Sozialgesetzbuch IX schafft. In der Villa Noah setzen sich die Bewohner mit ihren Kompetenzen und alltäglichen Bedürfnissen, Regeln und Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Einschränkungen auseinander. Ziel ist die persönliche Entwicklung in einer häufig für mehrere Jahre bestehenden Teilnahme mit eigenen Rechten undSeite 2 von 11 Seite 3 Pflichten. Seit vielen Jahren nutzt die Villa Noah 3 Wohneinheiten in Bad Godesberg, bestehend aus einem Haupthaus mit 21 Wohnplätzen und 2 Außenwohngruppen mit je 5 und 7 Plätzen. Hier sind die Bewohner eng in nachbarschaftlichen Kontakten und vor Ort eingebunden und genießen hohe Akzeptanz. Neben dem sozialen Miteinander übernehmen sie auch Dienste wie z.B. Garten-, Wege-, Mülltonnen- und Winterdienste. Die Villa Noah ist daher ein sehr gutes Beispiel für die Inklusion von sozial benachteiligten Menschen im Quartier und in der Stadtgesellschaft. Die Substanz und die Struktur der aktuell in Bad Godesberg genutzten Gebäude erlauben es nicht, die mit dem Wohn- und Teilhabegesetz verbundenen Anforderungen umfänglich zu erfüllen und daher ist zeitnah ein Umzug in neue Gebäude erforderlich. Ziel ist es, die bestehenden 3 Wohneinheiten unter einem Dach auf einem Grundstück der Caritas zusammenzuschließen. Mit Zusammenführung in eine Immobilie an einem neuen Standort erhalten die Bewohner direkten Zugang zu einer breiteren Angebotspalette und einer besseren Auswahlmöglichkeit von Bezugspersonen. Zugleich soll es auch an dem neuen Standort Ziel sein, die Villa Noah als gemeinschaftliches Wohnangebot für suchtkranke erwachsene – meist ältere – Menschen wieder vielfältig in das Umfeld einzubinden und damit Teilhabebeschränkungen zu begegnen. Reguläre Betätigungen im Alltag tragen auch dort zur Stabilisierung der Bewohnenden bei. Deshalb sind insbesondere betätigungsorientierte Angebote, wie z.B. Kreativzeiten oder Gartenprojekte, deren Produkte nach eigenem Anbau auch selbst in der Küche verarbeitet werden, wichtige Angebotsformen. Hierzu bietet sich das im Eigentum der Caritas befindliche Grundstück Nachtigallenweg / Im Wingert in besonderem Maße an. Durch die zentrale Lage in Poppelsdorf und die gute Infrastruktur ist der Standort für die Villa Noah bestens geeignet. Prüfung alternativer Standorte Der Entscheidung für den Standort Poppelsdorf ist eine umfangreiche und langjährige Prüfung alternativer Standorte vorhergegangen und die Caritas Bonn ist seit 10 Jahren in Verhandlungen und teils sehr konkreten Planungen mit Architekten und Entwicklern für Alternativstandorte gewesen. So wurden 2012 nach ersten Gesprächen Planungen für ein Bestandsgebäude in der Siegburger Straße, Beuel, erstellt. Im Ergebnis waren die rechtlich vorgegebenen Raumanforderungen dort jedoch nicht umsetzbar. Ein weiteres Gebäude –ebenfalls in Beuel- wurde im Jahre 2013 erfolglos auf seine Verwendbarkeit hin untersucht. Im Folgejahr 2014 prüfte die Caritas im Zuge von Baumaßnahmen im Umfeld der eigenen Gebäude in Ramersdorf die Möglichkeiten einer Neubaulösung. Aufgrund der Bedingungen vor Ort und der vertraglichen Rahmenbedingungen konnte die angestrebte Neubaulösung letztendlich jedoch nicht realisiert werden. Im Jahre 2015 erhielt in Beuel ein Bauprojekt des privaten Wohnens den Vorzug vor dem sozialen Projekt der Caritas. 2016 erfolgte eine Projektprüfung in Lengsdorf, wo ein Zugriff auf die benötigte Fläche zwar möglich gewesen wäre, jedoch die Geländesituation nach verschiedenen Planungsanläufen keine ausreichende Bebauung für die Villa Noah erlaubte. Ab 2017 stand man bezüglich einer Fläche in Buschdorf mit Entwicklern undSeite 3 von 11 Seite 4 Architekten in Verhandlungen. Da jedoch nicht absehbar war, ob das Projekt der Caritas Berücksichtigung in einem noch aufzustellenden Bebauungsplan finden würde, wurde auch hiervon Abstand genommen. Das Risiko, hier zu keinem Ergebnis zu kommen, war angesichts des dringend bestehenden Handlungsbedarfes nicht vertretbar. Vor diesem Hintergrund nahm der Caritasverband in den Jahren 2018 / 2019 erneut eine intensive Begutachtung eigener Flächen und Gebäude vor. Es sollte geprüft werden, wo für das Projekt eine Baumöglichkeit auf eigenem Grund und Boden bestehen könnte, um den Fortbestand dieses wichtigen Angebotes zu sichern. Dies stellte sich in Poppelsdorf auf dem Grundstück Nachtigallenweg / Im Wingert als realisierbar heraus. Dabei wurde auch durch die Caritas Bonn beauftragte Tragwerksplaner festgestellt, dass eine Aufstockung der Bestandsgebäude an diesem Standort aus statischen Gründen ausscheidet, da insbesondere die geforderte Erdbebensicherheit nicht nachgewiesen werden kann. Standortvorteile Nicht nur der eigene Grundbesitz, sondern auch Umfeld- und Synergieeffekte sprechen seitens der Caritas für diesen Standort. Sowohl in Hinblick auf die gute Infrastruktur bezüglich der Versorgung und des Verkehrs als auch im Hinblick auf seine naturnahe Lage ist der Standort nach Auffassung der Caritas sehr geeignet für die Wohneinrichtung Villa Noah. Weiter bietet der Standort verschiedene Projektkooperationen mit den dort bereits ansässigen Diensten und Einrichtungen. Tatsächlich ist die Nähe u.a. zu einer stationären Einrichtung oder zum Standort der ambulanten Dienste auch für die Wohneinrichtung Villa Noah vorteilhaft. So können z.B. (temporäre) Übergänge bei pflegerischen Bedarfen gesichert werden. Fachliche Kooperationen und Schnittstellen wie z.B. mit der Ambulanten Suchthilfe sind ein weiterer Standortvorteil aus den Synergien mehrerer Einrichtungen vor Ort. Da für die Bewohner nicht nur das reine Wohnangebot, sondern auch neben den offenen Tagesangeboten diverse Angebote im Umfeld wichtig sind, werden auch die Pflege vorhandener Gartenflächen sowie Beiträge zur Pflege des Naturbereiches Im Wingert und zusätzliche eigene Grünflächennutzungen im näheren Einzugsbereich sowie, wie am bisherigen Standort, nachbarschaftliche Bezüge vorgesehen. Schließlich bietet es sich an, bei besonderem Bedarf die Versorgungsinfrastrukturen wechselseitig nutzbar zu machen, ohne damit die konzeptionell gewollte Selbstständigkeit der Einrichtung in Frage zu stellen. Das soziotherapeutische Wohnangebot Villa Noah für eine erheblich beeinträchtigte Zielgruppe ist in Bonn und in der näheren Umgebung einzigartig und daher kontinuierlich ausgelastet. Ein Umzug der Wohneinrichtung Villa Noah nach Poppelsdorf ist daher sinnvoll und erforderlich, um den Bestand dieses wichtigen Angebotes für suchtkranke Menschen zu sichern. Vorhaben Villa Noah Die Caritas Bonn beabsichtigt, den separaten, im rückwärtigen Grundstücksbereich gelegenen Bestandsbau Clemens-August-Platz 11e niederzulegen und hier ein langgestrecktes, dreigeschossiges Gebäude nebst Staffelgeschoss zu errichten. Das Gebäude soll sich aus klimatischen und städtebaulichen Gründen parallel zum angrenzenden Wald in Nord-Süd- Richtung erstrecken (siehe Anlage). Die Unterbringung der Kfz-Stellplätze erfolgt in einer Tiefgarage, die von Norden her über die bereits bestehendeSeite 4 von 11 Seite 5 innere Erschließungsanlage angefahren wird. Aufgrund der Lage des geplanten Baukörpers und der beabsichtigten Zufahrt zur Tiefgarage entfällt ein derzeit im Nordosten des Grundstücks angeordneter Parkplatz mit 16 Stellplätzen. Diese Stellplätze werden zukünftig in die Tiefgarage integriert, so dass oberirdisch keine zusätzlichen Flächen für erforderliche bzw. für zu ersetzende Stellplätze versiegelt werden müssen. Im weiteren Planungsprozess soll zudem geprüft werden, ob verschiedene vorhandene, von den Planungen nicht betroffene Stellplätze mit begrünten Carports überdacht werden können. Auf diese Weise kann ein Beitrag zur Regenrückhaltung und damit zur Verbesserung des Mikroklimas auf dem Grundstück als Ausgleich für die durch das Gebäude bedingte zusätzliche Versiegelung geleistet werden. Lage des Baukörpers auf dem Grundstück Die Positionierung des geplanten Gebäudes Villa Noah erfolgte vor dem Hintergrund, den Eingriff in den bestehenden Baumbestand sowie die mit dem Neubau verbundene zusätzliche Versiegelung des Bodens so gering wie möglich zu halten. So überdeckt der Baukörper die nördlich des Bestandsbaus verortete Kfz-Stellplatzanlage. In den weiter nördlich sich entlang der Grundstücksgrenze erstreckende Baumbestand wird dagegen nicht eingegriffen und während der Bauarbeiten gem. DIN 18920 vor Schäden geschützt. Damit ist der Baukörper einerseits in eine Grünkulisse eingebettet, andererseits trägt der Baumbestand zur optischen Abschirmung gegenüber den angrenzenden privaten Grundstücken bei. Der unmittelbar südlich des Hausmeisterhauses vorhandene Baumbestand muss bei Realisierung des Bauprojektes entfernt werden. Auch eine Verschiebung des geplanten Baukörpers nach Norden unmittelbar an die nördliche Grundstücksgrenze würde aufgrund der erforderlichen Länge des Baukörpers nicht zu einem Erhalt dieses Grünbestandes führen. Ersatzpflanzungen, die bei Fällung von satzungsgeschütztem Baumbestand gefordert sind, werden innerhalb des Plangebietes auf gewachsenem Boden außerhalb des Bereiches der Tiefgarage realisiert. Die konkrete Regelung über Anzahl, Baumarten und Standorte wird im Baugenehmigungsverfahren getroffen. Da das geplante Gebäude im Abstand von ca. 40 m hangabwärts von der Straße Im Wingert abgerückt wird, tritt es – trotz seiner geplanten drei Geschosse zzgl. Staffelgeschoss - stadträumlich nur unwesentlich in Erscheinung. Dasselbe gilt für den bergseitigen Anblick, der durch die zu erhaltende Baumkulisse nördlich des Neubaus stark abgeschirmt wird. Das Vorhaben rundet die baulichen Blockstrukturen, die durch das Sebastian-Dani- Heim im Westen und das Madeleine-Delbréi-Haus in der Mitte des Gebäudekomplexes bereits vorhanden sind, um einen baulichen Abschluss im Westen des Caritas-Geländes anstelle des Hausmeistergebäudes raumbildend ab. Klimatische Auswirkungen des Bauvorhabens Villa Noah Im Hinblick auf die klimatologisch besondere Lage des Grundstücks im Talausgangsbereich des Melbtales wurde das Bauvorhaben vorab gutachterlich untersucht. Danach verursacht der durch die Villa Noah bedingte bauliche Eingriff an dieser Stelle nur äußerst kleinräumige klimatische Auswirkungen.Seite 5 von 11 Seite 6 Relevante ungünstige klimatische Auswirkungen für das bestehende Alten- und Pflegeheim und das Madeleine-Delbréi-Haus sowie die nördlich anschließende Poppelsdorfer Bebauung sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Für die klimatische Situation ausschlaggebend ist die räumliche Lage der Bestandsbebauung bzw. der geplante Villa Noah. Die Bebauung ist größtenteils eingebettet in den östlich angrenzenden Waldbestand. Dieser Wald schirmt als Strömungshindernis das Grundstück vor südlichen, bodennahen Kaltluftzuflüssen ab und sorgt gleichzeitig am Tag für Verschattung, die die sonnenbedingte Aufheizung des geplanten Gebäudes und damit auch die nächtliche Überwärmung reduziert. Die nördlichen Gehölze verhindern, dass sich die nur geringen klimatischen Veränderungen Richtung der Poppelsdorfer Bebauung ausbreiten können. Da das Bauvorhaben mit drei Vollgeschossen und Staffelgeschoss nicht über die Waldkrone hinausragt, kann der Kaltluftfluss des Melbtals auch weiter ohne Einbußen über das Plangebiet hinweg strömen. Unabhängig von diesem Ergebnis empfiehlt der Gutachter Maßnahmen zur klimatischen Optimierung: Nordsüdliche Lageorientierung soll beibehalten werden (südliche Anströmung) Keine weiteren Etagen, um Kaltluftstrom oberhalb Wald / Gebäude nicht zu beeinträchtigen Erhalt des schattenspendenden Waldbestandes an der Ostseite Helle Fassaden- / Dachfarben wo keine Gebäudebegrünung erfolgen kann Dachbegrünung Sonnenexponierte Süd- und Westfassaden sollen gegen sonnenbedingte Aufheizung durch Verschattungselemente geschützt werden(nahe am Gebäude positionierte hohe Bäume (auch Verschattung von Bodenbereichen)) Wasserdurchlässige Befestigung Wege, Parkplätze Keine Steingärten Großzügige Grünfächen, Wassermanagement (Versickerung Niederschlagswasser) Die klimatischen Vorgaben werden im weiteren Verfahren im Rahmen des nach dem Festsetzungskatalog § 9 Abs. 1 BauGB rechtlich Zulässigen zu beachten sein. Bestehendes Planungsrecht Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück der Caritas sowie die östlich angrenzenden städtischen Flächen als Fläche für den Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbestimmung Altenheim dar. Da aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes neben dem bereits vorhandenen Madeleine-Delbréi-Haus mit der Villa Noah eine zweite sozialen und gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtung realisiert werden soll, bedarf es im weiteren Planverfahren der Berichtigung des Flächennutzungsplans. Verbindliches Planungsrecht besteht für das Plangebiet in Form des Bebauungsplanes Nr. 7720-44, der im Jahre 1965 Rechtskraft erlangt hat. Dessen Geltungsbereich umfasst ein größeres Gebiet, das sich zwischen dem Nachtigallenweg, der Bebauung Refuesstraße, dem Hospitalweg und der Straße Im Wingert erstreckt. Das Plangebiet ist durch einen festgesetzten öffentlichen Fußweg in zwei Teile geteilt. Für den östlichen Teil setzt derSeite 6 von 11 Seite 7 Bebauungsplan Nr. 7720-44 ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbestimmung Altenheim fest. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3, die Baumassenzahl 2,0. Bei einer offenen Bauweise ist die maximale Bauhöhe, bezogen auf die Straßenachse Im Wingert, auf 5 m beschränkt. Bei städtebaulich begründeten Vorhaben beträgt die maximale Gebäudehöhe im Einzelfall bezogen auf die Straßenachse 12 m, wobei die GRZ und die BMZ einzuhalten ist. Großzügige Mantelbaugrenzen ermöglichen einen größtmöglichen Gestaltungsspielraum bei der Positionierung von Baukörpern. Für den westlichen Teil des Plangebietes und damit für den Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 6520-1 setzt der Bebauungsplan Nr. 7720-44 ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbestimmung Schule fest. Auch hier beträgt die Grundflächenzahl 0,3 und die Baumassenzahl 2,0 bei einer offenen Bauweise. Die maximale Bauhöhe (bezogen auf die Hohe der Straßenachse im Wingert) beträgt 8 m. Auch hier wurde die überbaubare Grundstücksfläche mittels großzügiger Mantelbaugrenzen definiert. Zum Nachtigallenweg hin orientiert ist weiter eine Fläche für Stellplätze festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche des Baugrundstückes für den Gemeinbedarf –Schule- umfasst nicht nur das Grundstück der Caritas sondern erstreckt sich darüber hinaus rund 30 m weiter Richtung Osten in die bewaldeten städtischen Flächen hinein. Planungsziele Das geplante Gebäude liegt vollständig innerhalb der im Bebauungsplan Nr. 7720-44 festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche. Jedoch wird mit dem gesamten, derzeit bestehenden Gebäudekomplex (Sebastian-Dani-Alten- und Pflegeheim sowie Madeleine-Delbréi-Haus nebst dem separaten, niederzulegenden Bestandsbau Clemens-August-Platz 11e) bereits jetzt die Baumassenzahl (BMZ) deutlich überschritten. Mit dem in seiner Grundfläche deutlich größeren Neubau wird sich die Baumassenzahl noch einmal weiter erhöhen. Insofern ist eine Genehmigung des Neubauvorhabens auf der Basis des bestehenden Planungsrechtes ohne Beschluss über die Aufstellung einer Änderung des bestehenden Bebauungsplans derzeit nicht möglich. Es bedarf insofern der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 6520-1 als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7720-44. Neben der Festschreibung des bereits vorhandenen Gebäudebestandes soll das Neubauvorhaben mittels neu fixierter Baugrenzen in Verbindung mit einer angepassten Grundflächen- und Baumassenzahl planungsrechtlich gesichert werden. Des Weiteren soll eine Änderung der näheren Zweckbestimmung der Gemeinbedarfsfläche auf die vorhandenen Bestandsnutzungen und die geplante Nutzung durch die Villa Noah erfolgen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans ist weiterhin zu beachten, dass das Baugrundstück für den Gemeinbedarf –Schule- mit seiner überbaubaren Grundstücksfläche nicht nur das Grundstück der Caritas umfasst, sondern sich darüber hinaus weiter Richtung Osten über die städtischen Flurstücke 1067 (teilweise), 150/2 (teilweise), 148, 969 (teilweise), 146, 147, 1034, 970, 921 und 973 der Gemarkung Poppelsdorf, Flur 9 erstreckt. Die im Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche reicht rund 30 m über die Grundstücksgrenze der Caritas hinaus Richtung Osten.Seite 7 von 11 Seite 8 Die Einbeziehung dieser städtischen Flächen in den Bebauungsplan ist Baugesetzbuch zwingend erforderlich, da das Grundstück der Caritas und die östlich angrenzenden städtischen Flurstücke Bestandteil einer gemeinsamen überbaubaren Grundstücksfläche sind. Selbst wenn die planungsrechtlichen Festsetzungen für die städtischen Flächen künftig unverändert bleiben würden, ist hier die künftig unterschiedliche Art und das Maß der baulichen Nutzung voneinander abzugrenzen. Es ist nicht möglich, von dem heute rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7720-44einen unvollständigen Torso zu belassen, der sich über die städtischen Flurstücke erstreckt. Im weiteren Planverfahren ist zu klären, welche Nutzung zukünftig für die städtischen Flurstücke festgeschrieben werden soll. Weiterhin ist zu klären, ob auch der östliche Teil des Bebauungsplanes Nr. 7720-44, für den die Festsetzung Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbestimmung Altenheim getroffen worden ist, im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung einer Änderung bedarf. Ggf. wäre dann auch für diesen Bereich der Flächennutzungsplan anzupassen, der hier – trotz Baurechten aufgrund des Bebauungsplanes – eine Grünfläche darstellt und auch zukünftig vor weiterer Bebauung freigehalten werden sollte. Weiteres Planverfahren Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses durch den Rat der Bundesstadt Bonn sind die Planungen für den Neubau der Villa Noah am Standort Nachtigallenweg/Im Wingert weiter zu konkretisieren und ein entsprechender Bauantrag einzureichen. Die Verwaltung beabsichtigt sodann, auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses, schon vor dem Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine Baugenehmigung für das Vorhaben Villa Noah im Wege einer Befreiung zu erteilen, wobei das Vorhaben dann den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6520-1 soll durch einen Angebotsbebauungsplan erfolgen, denn die bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zwingend zu vereinbarende Durchführungsverpflichtung wäre durch eine vorweggenommene Baugenehmigung und einen frühzeitigen Baubeginn wohl hinfällig. Da eine Nachverdichtung eines bereits bestehenden Siedlungsgebietes und somit eine Innenentwicklung beabsichtigt ist, kann die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6520-1 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens sind gegeben, da der vorgeschriebene Schwellenwert der Grundflächengröße (< 2 ha) unterschritten wird, das Plangebiet nicht im relevanten Abstand eines Störfallbetriebes liegt und Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen vorhandener FFH- bzw. Vogelschutzgebiete nicht vorliegen. Die Anwendung dieser Regelung führt in der Konsequenz dazu, dass Eingriffe im Plangebiet zu keinem Zeitpunkt kompensiert wurden oder werden. Die Waldflächen im östlich Teil des Plangebietes sollen nicht bebaut und als Wald auf Dauer erhalten bleiben. Zur Sicherung sollen diese Bereiche (laut derzeitigem Planungsstand die städtischen Flurstücke 1067 (teilweise), 150/2 (teilweise), 148 (teilweise),147, 1034 (teilweise), 970, 921 und 973 der Gemarkung Poppelsdorf, Flur 9), gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 und Abs. 4, § 9 Abs. 1Seite 8 von 11 Seite 9 Nr. 18 b und Abs. 6 BauGB in den planerischen Festsetzungen des neuen Bebauungsplans (sowie entsprechend bei Änderungen des FNP) als „Waldfläche“ mit der Zweckbestimmung „Erholungswald“ verbindlich festgesetzt werden. Ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB ist im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich. Eingriffe in Natur und Landschaft, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Dennoch sind die wesentlichen Belange des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes sowie der Landespflege (gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB) im Rahmen der vorliegenden Planung zu berücksichtigen, und die Planungsauswirkungen, teilweise durch gutachterliche Untersuchungen, zu beschreiben und zu bewerten. Nach dem Aufstellungsbeschluss ist eine Planungsvereinbarung mit der Stadt abzuschließen, in der sich die Caritas u.a. verpflichtet, auf Ihre Kosten ein qualifiziertes städtebauliches Planungsbüro zu beauftragen, das den Bebauungsplanentwurf und die Planbegründung erstellt. Bereits jetzt hat die Caritas Bonn mit Schreiben vom 11.04.2022 ihre Zustimmung zu der beschriebenen Vorgehensweise erklärt. Anlage/n 1 Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 6520-1 (öffentlich) 2 Lageplan Villa Noah (öffentlich)Seite 9 von 11 Bebauungsplan Nr.. 66552200--11 Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Poppelsdorf Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0022..0055..22002222 110000 mSeite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de