220914 · Beschlussvorlage
Einrichtung einer Stelle im Sachgebiet 51-41 „Erziehungs- und Familienberatung“ im Umfang von 19,5 WStd.,EG 13 TVöD, vorerst befristet bis Ende 2025
Kerndaten
- Nummer
- 220914
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220914 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Einrichtung einer Stelle im Sachgebiet 51-41 „Erziehungs- und Familienberatung“ im Umfang von 19,5 WStd.,EG 13 TVöD, vorerst befristet bis Ende 2025 Beratungsfolge Hauptausschuss 31.05.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Einrichtung einer bis zum 31.12.2025 befristeten Stelle im Sachgebiet 51-41 „Erziehungs- und Familienberatung“ im Umfang von 19,5 WStd., EG 13 TVöD wird zugestimmt. 2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Für das Jahr 2022 werden die Personalkosten überplanmäßig bereitgestellt, wobei die Stelle zu etwa 66 % durch das Land NRW refinanziert ist. Der noch verbleibende Eigenanteil wird für 2022 aus nicht verausgabten Mitteln des Amtes für Kinder, Jugend und Familie bereitgestellt. Begründung Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am 19.08.2021 – DS-Nr. 211475 - einstimmig beschlossen, dass die Erziehungsberatungsstellen in städtischer und konfessioneller Trägerschaft (evangelisch und katholisch) mit dem neu zu schaffenden Beratungsangebot für Kinder und Jugendlichen mit sexualisierten Gewalterfahrungen Teil der örtlichen Jugendhilfestruktur auch im Rahmen von Maßnahmen nach §8a SGB VIII sind und zukünftig Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung werden. Dieser Beschluss war erforderlich, damit hierzu entsprechende Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum erforderlichen Ausbau der spezialisierten Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beantragt werden konnten. Zwischenzeitlich liegt der Zuwendungsbescheid in Höhe von 31.020 Euro für den Zeitraum 1.1.-31.12.2022 vor, mit dem ca. 66 Prozent derSeite 1 von 2 Seite 2 Personalausgaben einer 0,5 Stelle nach EG 13 TVöD im Bereich der Abteilung 51-4 „Psychologische Beratungsstelle“ gefördert werden. Da das Land in Vorgesprächen eine Verstetigung des seit letztem Jahr bestehenden Förderangebots signalisiert hat – dies zeigt sich auch darin, dass gem. den Fördervoraussetzungen der o. g. Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie spätestens alle 5 Jahre erneut beizubringen ist – soll die Stelle unabhängig von dem derzeitigen Bewilligungszeitraum vorerst bis Ende 2025 eingerichtet werden. Hierdurch werden der Ausbau und die Etablierung des Angebots sichergestellt. Zudem unterstützt eine solche Zeitspanne die Gewinnung geeigneten und auf Kontinuität ausgerichteten Personals. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.06 Sonstige Einrichtungen für junge Menschen und Familien 1.06.06.01 Städt. Erziehungsberatungsstelle Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 23.378,59 € 151000606/ 70.1000 23.378,59 € 15.510,00 € aus Fördermitteln, restlicher Eigenanteil aus 151000602/ 73.1000 Einzahlungen / Erträge 15.510,00 € 151000606/ 61.1000 Haushaltsbelastung jährlich 7.868,59 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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