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220914 · Beschlussvorlage

Einrichtung einer Stelle im Sachgebiet 51-41 „Erziehungs- und Familienberatung“ im Umfang von 19,5 WStd.,EG 13 TVöD, vorerst befristet bis Ende 2025

Nummer
220914
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 31.05.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220914
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung einer Stelle im Sachgebiet 51-41
„Erziehungs- und Familienberatung“ im Umfang
von 19,5 WStd.,EG 13 TVöD, vorerst befristet bis
Ende 2025
Beratungsfolge
Hauptausschuss 31.05.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Einrichtung einer bis zum 31.12.2025 befristeten Stelle im
Sachgebiet 51-41 „Erziehungs- und Familienberatung“ im Umfang von
19,5 WStd., EG 13 TVöD wird zugestimmt.
2. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen werden nachlaufend in der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 geschaffen. Für das Jahr 2022
werden die Personalkosten überplanmäßig bereitgestellt, wobei die
Stelle zu etwa 66 % durch das Land NRW refinanziert ist. Der noch
verbleibende Eigenanteil wird für 2022 aus nicht verausgabten Mitteln
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie bereitgestellt.
Begründung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am
19.08.2021 – DS-Nr. 211475 - einstimmig beschlossen, dass die
Erziehungsberatungsstellen in städtischer und konfessioneller Trägerschaft
(evangelisch und katholisch) mit dem neu zu schaffenden Beratungsangebot
für Kinder und Jugendlichen mit sexualisierten Gewalterfahrungen Teil der
örtlichen Jugendhilfestruktur auch im Rahmen von Maßnahmen nach §8a SGB
VIII sind und zukünftig Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung werden.
Dieser Beschluss war erforderlich, damit hierzu entsprechende Zuwendungen
des Landes Nordrhein-Westfalen zum erforderlichen Ausbau der spezialisierten
Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beantragt
werden konnten.
Zwischenzeitlich liegt der Zuwendungsbescheid in Höhe von 31.020 Euro für
den Zeitraum 1.1.-31.12.2022 vor, mit dem ca. 66 Prozent derSeite 1 von 2
Seite 2
Personalausgaben einer 0,5 Stelle nach EG 13 TVöD im Bereich der Abteilung
51-4 „Psychologische Beratungsstelle“ gefördert werden.
Da das Land in Vorgesprächen eine Verstetigung des seit letztem Jahr
bestehenden Förderangebots signalisiert hat – dies zeigt sich auch darin, dass
gem. den Fördervoraussetzungen der o. g. Beschluss des Ausschusses für
Kinder, Jugend und Familie spätestens alle 5 Jahre erneut beizubringen ist –
soll die Stelle unabhängig von dem derzeitigen Bewilligungszeitraum vorerst bis
Ende 2025 eingerichtet werden.
Hierdurch werden der Ausbau und die Etablierung des Angebots sichergestellt.
Zudem unterstützt eine solche Zeitspanne die Gewinnung geeigneten und auf
Kontinuität ausgerichteten Personals.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.06 Sonstige Einrichtungen für
junge Menschen und
Familien
1.06.06.01 Städt. Erziehungsberatungsstelle
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
23.378,59 € 151000606/
70.1000
23.378,59 € 15.510,00 € aus
Fördermitteln,
restlicher
Eigenanteil aus
151000602/
73.1000
Einzahlungen /
Erträge
15.510,00 € 151000606/
61.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
7.868,59 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de