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220907 · Antrag

[Koalitionsantrag] Eckpunkte für die Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein

Nummer
220907
Art
Antrag
Veröffentlicht
29.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.04.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.05.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 31.05.2022 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 220907-01 ST Eckpunkte für die Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein

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Antrag
öffentlich
220907
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Stephan Eickschen
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
28.04.2022
[Koalitionsantrag] Eckpunkte für die
Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2022 Empfehlung
Hauptausschuss 31.05.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Tierschutzverein Bonn und Umgebung
e.V. einen neuen Vertrag über die Unterbringung von Fundtieren und
sichergestellten Tieren sowie zur grundsätzlichen Unterstützung der Arbeit des
Vereins zu verhandeln. Dabei sollen folgende Maßgaben Berücksichtigung
finden:
 Der neue Vertrag soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
 Die Verwaltung wird gebeten, das Tierheim in eine verbesserte
wirtschaftliche Ausgangslage zu bringen. Dies betrifft sowohl die
Versorgung von Fundtieren wie auch die sonstige Arbeit des Vereins für
den Tierschutz. Die Verwaltung stellt dazu dar, um welchen Betrag der
Zuschuss an den Tierschutzverein erhöht werden müsste, um einerseits
die Kostensteigerungen des Vereins gegenüber der bisherigen
Berechnungsgrundlage des laufenden Vertrags für das Tierheim zu
kompensieren und andererseits eine Förderung für die allgemeine
Arbeit des Vereins vorzuhalten.
Der ausgehandelte Vertragsentwurf wird den zuständigen kommunalen
Gremien als Beschlussvorschlag vorgelegt, die im Rahmen der anstehenden
Haushaltsberatungen über die Erhöhung des pauschalen Zuschusses an den
Tierschutzverein entscheiden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu berichten, wie der Sachstand in
anderen relevanten Punkten der städtischen Kooperation mit dem Tierheim
(u.a. Ersatzflächenbedarf wegen Autobahnausbau, Aufgabenprofil des
Tierheims, Zusammenarbeit mit den einzelnen Ämtern, wirtschaftliche Situation
des Tierheims) ist.Seite 1 von 2
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Begründung
Der 2018 mit dem Tierschutzverein geschlossene aktuelle Vertrag wurde mit
einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren geschlossen. Für die Berechnung des
pauschalen jährlichen Zuschusses wurde dabei auf die sog. MAFO-Studie des
Deutschen Tierschutzbundes zurückgegriffen. Die in diesem Rahmen
ermittelten durchschnittlichen Unterbringungskosten pro Tier im Tierheim
stammen jedoch bereits aus dem Jahr 2009 und sind damit zwischenzeitlich
nicht mehr aktuell. Die Verwaltung wird daher um eine Einschätzung der
zukünftigen Höhe des pauschalen Zuschusses gebeten, die zwischenzeitliche
Lohn- und Preissteigerungen und sonstige beim Verein aufgelaufene
Mehrkosten berücksichtigt.
Die grundsätzliche Zuständigkeit der Stadt Bonn zur Fundtierunterbringung
ergibt sich dabei aus den Fundtiervorschriften des BGB und den
landesspezifischen Zuständigkeitsregeln. In tierschutzkonformer Anwendung
der Fundvorschriften hat die Kommune die Fundtiere entgegenzunehmen und
artgerecht im Sinne des § 2 TierSchG unterzubringen, zu ernähren und zu
pflegen. Da die Stadt Bonn diese Aufgabe nicht eigenständig erfüllt, muss sie
den finanziellen Aufwand, den private Betreiber (in diesem Fall der
Tierschutzverein) mit der Erfüllung dieser Aufgaben haben, ersetzen. Dies
erfolgt bislang durch eine pauschale Zuwendung zu Gunsten des
Tierschutzvereines Bonn und Umgebung e.V.
Neben der Kompensation für die Versorgung von Fundtieren sollte der
Zuschuss in Zukunft als Komponente auch eine Förderung für die sonstige
Arbeit des Vereins für den Tierschutz beinhalten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de