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220905 · Beschlussvorlage

Umzug der städt. Kindertagesstätte Weißenburgstr. in den Neubau Truchseßstr. und Erweiterung

Nummer
220905
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
01.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220905
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Umzug der städt. Kindertagesstätte Weißenburgstr.
in den Neubau Truchseßstr. und Erweiterung
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die städtische Kita Weißenburgstraße wird in den neu errichteten Kita-Bau in
der Truchseßstraße verlagert und um eine Gruppe erweitert.
Begründung
Die zweigruppige städtische Kita in der Weißenburgstraße ist in einem von der
katholischen Kirchengemeinde angemieteten Gebäude aus dem Jahr 1958
untergebracht. Dieses befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und
bietet aufgrund des Raumprogramms, das nicht an aktuellen Bedarfen orientiert
ist, keine Möglichkeit, Kinder unter drei Jahren zu betreuen. Die Jugendhilfe-
planung weist allerdings auch einen zusätzlichen Bedarf an U-3-Plätzen aus.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels erweist es sich als schwierig, den
Betrieb einer so kleinen Einrichtung bei Personalausfällen aufrecht zu erhalten,
weil einfach zu wenige Menschen da sind, die sich gegenseitig vertreten kön-
nen. So kommt es schneller zu Einschränkungen in der Betreuungszeit.
Zudem hat es in den letzten Jahren immer wieder Ansätze gegeben, dass die
Kirche das Gebäude / Gelände anderweitig nutzen möchte. Das heißt, eine
langfristige Perspektive für die Kita ist an dem Standort nicht gegeben.
Am neuen Standort in der Truchseßstraße wird eine dreigruppige Einrichtung
mit einem zeitgemäßen Dreiraumprogramm eröffnet (siehe auch DS-Nr.:
202311). Dort ist eine U-3-Gruppe vorgesehen. Es könnten alle Kinder von der
nahegelegenen Weißenburgstraße dorthin umziehen und zusätzlich können
Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden, die dann bis zum Schuleintritt
in der Kita verbleiben können.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de