220905 · Beschlussvorlage
Umzug der städt. Kindertagesstätte Weißenburgstr. in den Neubau Truchseßstr. und Erweiterung
Kerndaten
- Nummer
- 220905
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220905 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Umzug der städt. Kindertagesstätte Weißenburgstr. in den Neubau Truchseßstr. und Erweiterung Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die städtische Kita Weißenburgstraße wird in den neu errichteten Kita-Bau in der Truchseßstraße verlagert und um eine Gruppe erweitert. Begründung Die zweigruppige städtische Kita in der Weißenburgstraße ist in einem von der katholischen Kirchengemeinde angemieteten Gebäude aus dem Jahr 1958 untergebracht. Dieses befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand und bietet aufgrund des Raumprogramms, das nicht an aktuellen Bedarfen orientiert ist, keine Möglichkeit, Kinder unter drei Jahren zu betreuen. Die Jugendhilfe- planung weist allerdings auch einen zusätzlichen Bedarf an U-3-Plätzen aus. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels erweist es sich als schwierig, den Betrieb einer so kleinen Einrichtung bei Personalausfällen aufrecht zu erhalten, weil einfach zu wenige Menschen da sind, die sich gegenseitig vertreten kön- nen. So kommt es schneller zu Einschränkungen in der Betreuungszeit. Zudem hat es in den letzten Jahren immer wieder Ansätze gegeben, dass die Kirche das Gebäude / Gelände anderweitig nutzen möchte. Das heißt, eine langfristige Perspektive für die Kita ist an dem Standort nicht gegeben. Am neuen Standort in der Truchseßstraße wird eine dreigruppige Einrichtung mit einem zeitgemäßen Dreiraumprogramm eröffnet (siehe auch DS-Nr.: 202311). Dort ist eine U-3-Gruppe vorgesehen. Es könnten alle Kinder von der nahegelegenen Weißenburgstraße dorthin umziehen und zusätzlich können Kinder unter drei Jahren aufgenommen werden, die dann bis zum Schuleintritt in der Kita verbleiben können. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de