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220904 · Mitteilungsvorlage

Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage

Nummer
220904
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.06.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220904
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene
Sonntage
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
02.06.2022 Kenntnisnahme
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Bereits zum fünften Mal haben die vier großen (Ge-)Werbegemeinschaften und
City-/Stadtmarketingvereine, der Einzelhandelsverband, die Industrie- und
Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die Katholische und
Evangelische Kirche die Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage
unterzeichnet. Sie hat eine Laufzeit von 2022 bis Ende 2024.
Eine solche Vereinbarung ist einmalig in Deutschland. Sie wurde erstmals
notwendig, eine ordnungsbehördliche Anordnung zum Offenhalten von
Verkaufsstellen an einem Adventssonntag nicht durch den Rat genehmigt
worden war. Der Rat hatte den city-marketing bonn e.V. und die Verwaltung
gebeten, mit allen Beteiligten Gespräche über die Durchführung von
verkaufsoffenen Sonntagen zu führen. Das Ergebnis ist die o.g. Vereinbarung,
die auf Einladung der Bonner Wirtschaftsförderin und der Vorsitzenden des
City-Marketing-Vereins alle drei Jahre neu verhandelt wird.
Die Verwaltung wurde in der Vergangenheit mehrfach von anderen Städten
angefragt, wie man zu diesem Ergebnis gekommen sei, und um die
Übersendung einer Mustervereinbarung gebeten. Ausschlaggebend ist die
Dialogbereitschaft von allen Seiten und die hohe Gesprächskultur der
Beteiligten. In anderen Städten konnte eine solche Vereinbarung leider nicht
getroffen werden.
Anlage/n
1 Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntag 2022-2024 (öffentlich)Seite 1 von 4
Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage 2022 bis 2024
Zwischen
Bad Godesberg Stadtmarketing e.V.
vertreten durch Frau Ricarda von Petersdorff
city-marketing bonn e.V.
vertreten durch die Vorsitzende, Frau Karina Kröber
Einzelhandelsverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen e.V.
vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Jannis Vassiliou
Evangelischer Kirchenkreis Bonn
vertreten durch Herrn Superintendenten Dietmar Pistorius
Gewerbegemeinschaft Beuel e.V.
vertreten durch Herrn Volker Schicht
Gewerbe- und Wirtschaftsgemeinschaft Hardtberg e.V.
vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Gisbert Weber
Handwerkskammer zu Köln
vertreten durch den Hauptgeschäftsführer, Herrn Garrelt Duin
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
vertreten durch den Hauptgeschäftsführer, Herrn Dr. Hubertus Hille
Katholische Kirche Bonn im Stadtgebiet Bonn
vertreten durch Herrn Stadtdechant Wolfgang Picken
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
1. In der Stadt Bonn dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse, insbesondere im
Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an
höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen pro Jahr ab
jeweils 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet werden (§ 6 Abs. 1 LOG NRW).
Den folgenden Stadtteilen stehen dabei jährlich für offene Sonntage zur Verfügung:
- Beuel 2 Termine
- Beueler Bürgerfest
- Beueler Frühlingsfest
- Bad Godesberg 3 Termine
- Stadtfest Bad Godesberg
- Weinfest Bad Godesberg
- GodemaSeite 2 von 4
- Bonn City 2 Termine
- Bonnfest
- Bonn leuchtet
- Hardtberg-Duisdorf 1 Termin
- Stadtbezirksfest Hardtberg mit Gewerbeschau
- Kessenich 1 Termin
- Kessenicher Herbstmarkt
- Advent 2 Termine
maximal 1 Termin je Stadtbezirkszentrum,
verteilt auf maximal 2 Adventssonntage:
Weihnachtsmarkt Bonn
Nikolausmarkt Bad Godesberg
Nikolausmarkt Beuel
Adventsmarkt Duisdorf
Das Terminwahlrecht wird rollierend zugeordnet,
die konkreten Termine werden jährlich bei Antragsstellung benannt.
2. Es werden keine neuen Termine für verkaufsoffene Sonntage zugelassen.
Die mögliche Obergrenze von jährlich 16 Sonntagen in einer Kommune (§ 6 Abs. 4 LÖG
NRW) wird dabei deutlich unterschritten.
3. Die Vertragspartner werden während der Vertragsdauer keine Anträge auf weitere
verkaufsoffene Sonntage stellen.
4. Grundlage ist die Freiwilligkeit der Mitarbeiter bezüglich der Sonntagsarbeit.
5. Die Vertragspartner stimmen überein, dass sie in neue Gespräche eintreten, falls
grundlegende Änderungen der Gesetzgebung bzw. in der relevanten Rechtsprechung zu
den Ladenschlusszeiten erfolgen.
6. Die Vereinbarung wird für die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2024 geschlossen.
Bonn, im Februar 2022
___________________________________ ____________________________________
Für den city-marketing bonn e.V. Für den Bad Godesberger Stadtmarketing e.V.
___________________________________ ____________________________________
Für die Wirtschafts- und Werbegemeinschaft Für die Gewerbegemeinschaft Beuel e.V.
Hardtberg e.V.
___________________________________
Für den Einzelhandelsverband
Bonn – Rhein-Sieg-Euskirchen e.V.Seite 3 von 4
___________________________________ _____________________________________
Für die Handwerkskammer zu Köln Für die Industrie- und Handelskammer
Bonn/Rhein-Sieg
___________________________________ _____________________________________
Für die Katholische Kirche im Stadtgebiet Für den Evangelischen Kirchenkreis Bonn
BonnSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de