220904 · Mitteilungsvorlage
Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage
Kerndaten
- Nummer
- 220904
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.168 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 220904 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 02.06.2022 Kenntnisnahme Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Bereits zum fünften Mal haben die vier großen (Ge-)Werbegemeinschaften und City-/Stadtmarketingvereine, der Einzelhandelsverband, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer sowie die Katholische und Evangelische Kirche die Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage unterzeichnet. Sie hat eine Laufzeit von 2022 bis Ende 2024. Eine solche Vereinbarung ist einmalig in Deutschland. Sie wurde erstmals notwendig, eine ordnungsbehördliche Anordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Adventssonntag nicht durch den Rat genehmigt worden war. Der Rat hatte den city-marketing bonn e.V. und die Verwaltung gebeten, mit allen Beteiligten Gespräche über die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen zu führen. Das Ergebnis ist die o.g. Vereinbarung, die auf Einladung der Bonner Wirtschaftsförderin und der Vorsitzenden des City-Marketing-Vereins alle drei Jahre neu verhandelt wird. Die Verwaltung wurde in der Vergangenheit mehrfach von anderen Städten angefragt, wie man zu diesem Ergebnis gekommen sei, und um die Übersendung einer Mustervereinbarung gebeten. Ausschlaggebend ist die Dialogbereitschaft von allen Seiten und die hohe Gesprächskultur der Beteiligten. In anderen Städten konnte eine solche Vereinbarung leider nicht getroffen werden. Anlage/n 1 Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntag 2022-2024 (öffentlich)Seite 1 von 4 Bonner Vereinbarung über verkaufsoffene Sonntage 2022 bis 2024 Zwischen Bad Godesberg Stadtmarketing e.V. vertreten durch Frau Ricarda von Petersdorff city-marketing bonn e.V. vertreten durch die Vorsitzende, Frau Karina Kröber Einzelhandelsverband Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen e.V. vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Jannis Vassiliou Evangelischer Kirchenkreis Bonn vertreten durch Herrn Superintendenten Dietmar Pistorius Gewerbegemeinschaft Beuel e.V. vertreten durch Herrn Volker Schicht Gewerbe- und Wirtschaftsgemeinschaft Hardtberg e.V. vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Gisbert Weber Handwerkskammer zu Köln vertreten durch den Hauptgeschäftsführer, Herrn Garrelt Duin Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg vertreten durch den Hauptgeschäftsführer, Herrn Dr. Hubertus Hille Katholische Kirche Bonn im Stadtgebiet Bonn vertreten durch Herrn Stadtdechant Wolfgang Picken wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1. In der Stadt Bonn dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse, insbesondere im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen pro Jahr ab jeweils 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet werden (§ 6 Abs. 1 LOG NRW). Den folgenden Stadtteilen stehen dabei jährlich für offene Sonntage zur Verfügung: - Beuel 2 Termine - Beueler Bürgerfest - Beueler Frühlingsfest - Bad Godesberg 3 Termine - Stadtfest Bad Godesberg - Weinfest Bad Godesberg - GodemaSeite 2 von 4 - Bonn City 2 Termine - Bonnfest - Bonn leuchtet - Hardtberg-Duisdorf 1 Termin - Stadtbezirksfest Hardtberg mit Gewerbeschau - Kessenich 1 Termin - Kessenicher Herbstmarkt - Advent 2 Termine maximal 1 Termin je Stadtbezirkszentrum, verteilt auf maximal 2 Adventssonntage: Weihnachtsmarkt Bonn Nikolausmarkt Bad Godesberg Nikolausmarkt Beuel Adventsmarkt Duisdorf Das Terminwahlrecht wird rollierend zugeordnet, die konkreten Termine werden jährlich bei Antragsstellung benannt. 2. Es werden keine neuen Termine für verkaufsoffene Sonntage zugelassen. Die mögliche Obergrenze von jährlich 16 Sonntagen in einer Kommune (§ 6 Abs. 4 LÖG NRW) wird dabei deutlich unterschritten. 3. Die Vertragspartner werden während der Vertragsdauer keine Anträge auf weitere verkaufsoffene Sonntage stellen. 4. Grundlage ist die Freiwilligkeit der Mitarbeiter bezüglich der Sonntagsarbeit. 5. Die Vertragspartner stimmen überein, dass sie in neue Gespräche eintreten, falls grundlegende Änderungen der Gesetzgebung bzw. in der relevanten Rechtsprechung zu den Ladenschlusszeiten erfolgen. 6. Die Vereinbarung wird für die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2024 geschlossen. Bonn, im Februar 2022 ___________________________________ ____________________________________ Für den city-marketing bonn e.V. Für den Bad Godesberger Stadtmarketing e.V. ___________________________________ ____________________________________ Für die Wirtschafts- und Werbegemeinschaft Für die Gewerbegemeinschaft Beuel e.V. Hardtberg e.V. ___________________________________ Für den Einzelhandelsverband Bonn – Rhein-Sieg-Euskirchen e.V.Seite 3 von 4 ___________________________________ _____________________________________ Für die Handwerkskammer zu Köln Für die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg ___________________________________ _____________________________________ Für die Katholische Kirche im Stadtgebiet Für den Evangelischen Kirchenkreis Bonn BonnSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de