220903-01 AA · Änderungsantrag
Grüne/SPD/u.w.-AA: Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2022 Antrag zur Vorlage 220903
Kerndaten
- Nummer
- 220903-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 30.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 220903-01 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Hardtberg Jutta Brodhäcker SPD Bezirksfraktion Hardtberg Dominik Loosen Harald Pfankuchen 29.05.2022 gez. Trützler Grüne/SPD/u.w.-AA: Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2022 Antrag zur Vorlage 220903 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Zuschüsse an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2022 betragen mindestens 100 €. Entsprechend erhöht werden die Zuschüsse für Heimatfreunde Duisdorf Bonn Square Dance Group Brückenberger Trachtengruppe Freiwillige Feuerwehr Bonn-Duisdorf Marinekameradschaft "Eisbrecher Stettin“ Bonn-Duisdorf St. Hubertus-Schützenbruderschaft Duisdorf 1911 Stiefel-Club 1970 Bonn-Duisdorf Partnerschaftskomitee Bonn Hardtberg/Villemomble Waldfreunde St. Hubertus 1926 Bonn-Duisdorf-Hardtberg Freiwillige Feuerwehr Lengsdorf Tischtennisfreunde Lengsdorf Lengsdorfer Bachfreunde Vogelfreunde Lengsdorf Stadtteilkultur Brüser Berg 2. Die Zuschüsse werden, entgegen Nr. II, Ziffer 2, Absatz 2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an Vereine und sonstige Vereinigungen, in einer Summe ausgezahlt.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die Zuschüsse wurden seit mindestens 2004 nicht mehr erhöht; in allen anderen Bonner Stadtbezirken betragen die Zuschüsse mindestens 100 €. Im Sinne einer Gleichbehandlung in allen Stadtbezirken ist eine moderate Erhöhung angebracht. Sollten die Haushaltsmittel nicht ausreichen, werden die fehlenden Mittel aus dem „Feuerwehrtopf 2022“ zur Verfügung gestellt. Der Aufwand, die Beträge in zwei Raten auszuzahlen, steht in keinem Verhältnis zu den geringen Beträgen. Daher wird angeknüpft an die gute Praxis der letzten Jahre und die Beträge in einer Summe ausgezahlt. Die Antragstellenden kündigen den Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie im IV. Quartal 2022 an. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de