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220903-01 AA · Änderungsantrag

Grüne/SPD/u.w.-AA: Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2022 Antrag zur Vorlage 220903

Nummer
220903-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
30.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220903 Gewährung von Zuschüssen an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das Jahr 2022

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Änderungsantrag
öffentlich
220903-01 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Hardtberg
Jutta Brodhäcker
SPD Bezirksfraktion Hardtberg
Dominik Loosen
Harald Pfankuchen
29.05.2022 gez. Trützler
Grüne/SPD/u.w.-AA: Gewährung von Zuschüssen
an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums
für das Jahr 2022
Antrag zur Vorlage 220903
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Zuschüsse an Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums für das
Jahr 2022 betragen mindestens 100 €. Entsprechend erhöht werden die
Zuschüsse für
 Heimatfreunde Duisdorf
 Bonn Square Dance Group
 Brückenberger Trachtengruppe
 Freiwillige Feuerwehr Bonn-Duisdorf
 Marinekameradschaft "Eisbrecher Stettin“ Bonn-Duisdorf
 St. Hubertus-Schützenbruderschaft Duisdorf 1911
 Stiefel-Club 1970 Bonn-Duisdorf
 Partnerschaftskomitee Bonn Hardtberg/Villemomble
 Waldfreunde St. Hubertus 1926 Bonn-Duisdorf-Hardtberg
 Freiwillige Feuerwehr Lengsdorf
 Tischtennisfreunde Lengsdorf
 Lengsdorfer Bachfreunde
 Vogelfreunde Lengsdorf
 Stadtteilkultur Brüser Berg
2. Die Zuschüsse werden, entgegen Nr. II, Ziffer 2, Absatz 2 der Richtlinien
über die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an Vereine und
sonstige Vereinigungen, in einer Summe ausgezahlt.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Die Zuschüsse wurden seit mindestens 2004 nicht mehr erhöht; in allen
anderen Bonner Stadtbezirken betragen die Zuschüsse mindestens 100 €. Im
Sinne einer Gleichbehandlung in allen Stadtbezirken ist eine moderate
Erhöhung angebracht. Sollten die Haushaltsmittel nicht ausreichen, werden die
fehlenden Mittel aus dem „Feuerwehrtopf 2022“ zur Verfügung gestellt.
Der Aufwand, die Beträge in zwei Raten auszuzahlen, steht in keinem
Verhältnis zu den geringen Beträgen. Daher wird angeknüpft an die gute Praxis
der letzten Jahre und die Beträge in einer Summe ausgezahlt.
Die Antragstellenden kündigen den Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie
im IV. Quartal 2022 an.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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