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220898 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Teilprojekt Nr. 4 Stiftsplatz – Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren und Benennung der Mitglieder*innen und Stellvertreter*innen der Sachjury

Nummer
220898
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 10.06.2022 Anregung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 220898-01 ST Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Teilprojekt Nr. 4 Stiftsplatz – Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren und Benennung der Mitglieder*innen und Stellvertreter*innen der Sachjury

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Beschlussvorlage
öffentlich
220898
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0
Teilprojekt Nr. 4 Stiftsplatz – Aufgabenstellung zum
Werkstattverfahren und Benennung der
Mitglieder*innen und Stellvertreter*innen der
Sachjury
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2022 Empfehlung
Beirat Bürgerbeteiligung 20.05.2022 Anregung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Werkstattverfahren inkl. Öffentlichkeitsbeteiligung muss bis im
Spätsommer 2022 abgeschlossen sein, damit aufbauend auf den Ergebnissen
die Förderantragsunterlagen zum Antrag auf Städtebaufördermittel fristgerecht
zum 30.09.2022 eingereicht werden können. Eine zeitliche Verzögerung des
Beschlusses der Aufgabenstellung als offizieller Beginn der Planungswerkstatt
bedeutet, dass der Antrag auf Städtebauförderung nicht fristgerecht abgegeben
werden kann und somit eine Umsetzung des Projektes in 2023 nicht möglich
ist. Ein neuer Antrag auf Städtebaufördermittel kann erst wieder zum
30.09.2023 gestellt werden, sodass sich die Umsetzung des Projektes auf 2024
verschieben würde und somit nicht mehr dem Zeitplan des Masterplans Innere
Stadt Bonn 2.0 entspricht. Eine fristgerechte Eingabe der Vorlage war aufgrund
intensiver Abstimmungen sowie krankheitsbedingter Personalausfälle nicht
möglich.
Beschlussvorschlag
1.
Als Mitglied der Sachjury im freiraumplanerischen Werkstattverfahren zur
„Neugestaltung des Stiftsplatzes in der Bundesstadt Bonn“ werden folgende
Personen zur Wahl gestellt:
Mitglied der Sachjury (stimmberechtigt) StellvertretungSeite 1 von 43
Seite 2
1. 1.
2. 2.
3. 3.
4. 4.
5. NN, Bürger*in 5. NN, Bürger*in
der Bundesstadt Bonn der Bundesstadt Bonn
Für die Sachjury sind vier Plätze und vier Stellvertretungen zu besetzen.
2.
Der Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren „Neugestaltung des Stiftsplatzes
in der Bundesstadt Bonn“ wird zugestimmt.
Begründung
Zu 1.
Die Entscheidung über die Gewinner der Planungswerkstatt trifft eine Jury. Die
Benennung der stimmberechtigten Sachpreisrichter*innen und stellvertretenden
Sachpreisrichter*innen der Jury ist für dessen Besetzung notwendig und muss
bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufgabenstellung erfolgt sein.
Die Größe und Besetzung der Jury besteht aus stimmberechtigten Fach- und
Sachpreisrichter*innen sowie deren Stellvertreter*innen. Die Größe der Jury ist
so ausgelegt, dass noch eine arbeitsfähige Gruppe entsteht.
Vom Rat der Stadt Bonn sollen vier stimmberechtigte Mitglieder der Sachjury
und jeweils eine Vertretung zur Beurteilung der Arbeiten im
freiraumplanerischen Werkstattverfahren „Neugestaltung Stiftsplatz“ benannt
werden.
Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige
Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die
meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das
Los.“
Zu 2.
Ausgangssituation
Im Rahmen des Masterplans „Innere Stadt Bonn 2.0“ (Konzept zur langfristigen
und nachhaltigen Entwicklung der Bonner Innenstadt) soll auch der Stiftsplatz
umgestaltet werden. Der Rat der Stadt Bonn hat am 28. Oktober 2021 dieSeite 2 von 43
Seite 3
Zielsetzung verabschiedet, dass es hier mehr Grün und weniger Parkplätze
geben soll und die Verwaltung beauftragt die weiteren Planungsschritte für die
Durchführung eines Werkstattverfahrens inkl. Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Neugestaltung des Stiftsplatzes und den angrenzenden Bereichen einzuleiten
(DS-Nr.211463).
Der Stiftsplatz spielt aufgrund seiner Lage eine wichtige Rolle bei der
Innenstadtentwicklung: Er verbindet als zentrales Bindeglied die Bonner
Innenstadt mit der Beethovenhalle und dem Rhein. Durch eine gestalterische
Aufwertung der bisher überwiegend als Parkplatz genutzten Fläche bietet der
Stiftsplatz ein großes Potential, um ein wohn- und arbeitsortnaher Freiraum und
Aufenthaltsort zu werden. Gesucht wird ein hochwertiger, gestalterisch und
stadtökologisch nachhaltiger Entwurf mit dem sich die Bonner*innen
identifizieren können. Auch die Aspekte mit der Anpassung an den
Klimawandel sind zu berücksichtigen.
Der Stiftsplatz bezieht seinen Namen aus der angrenzenden Stiftskirche, die
1881 als Nachfolgerin der Kirche des Stiftes Dietkirchen errichtet wurde. Einen
weiteren geschichtlichen Bezug stellt der Christusbrunnen dar, der aufgrund
von Bauarbeiten am Alten Friedhof 1973 auf den Stiftsplatz versetzt wurde.
Darüber hinaus liegen im Verborgenen – unterhalb des Stiftsplatzes – eine
große Bunker- und Löschwassertankanlage aus dem Jahr 1940. Diese drei
baulichen Zeitzeugen stehen unter Denkmalschutz und sollen in die
Neugestaltung integriert werden, um die Geschichte des Stiftsplatzes erlebbar
zu machen. Darüber hinaus stellt der Stiftsplatz im städtischen Gefüge
aufgrund der stark frequentierten Bushaltestelle, dem geplanten
Fahrradparkaus und der bereits installierten E-Ladestation einen wichtigen
Baustein für die Verkehrswende dar.
Planungswerkstatt
Die Neugestaltung des Stiftsplatzes erfolgt als Werkstattverfahren in Form einer
Mehrfachbeauftragung mit vier teilnehmenden Büros der
Landschaftsarchitektur. Gegenstand des Verfahrens ist die freiraumplanerische
Um- und Neugestaltung des ca. 3.500 m² großen Stiftplatzes, der derzeit als
Stellplatzanlage genutzt wird und in Teilen einen alten Baumbestand sowie
einen denkmalgeschützten Brunnen aufweist. Zudem sollen in einem
zusätzlichen Ideenteil auch Gestaltungsvorschläge für den westlich
angrenzenden Vorplatz der Stiftskirche eingebracht werden. Eine Übersicht
über den Ablauf der Planungswerkstatt und der parallel laufenden
Öffentlichkeitsbeteiligung ist als Anlage der Vorlage beigefügt
Zur Durchführung des Werkstattverfahrens ist der Beschluss einer
Aufgabenstellung notwendig. Diese regelt das vorgesehene Verfahren für alle
Beteiligten und konkretisiert die Aufgabe für die teilnehmenden Büros sowie die
verbindlich zu beachtende Rahmenbedingung.
Die in der Anlage beigefügte Aufgabenstellung ist demnach in drei Bausteine
unterteilt:
 Teil A gibt einen Überblick über das Verfahren,
 Teil B stellt die räumlichen und funktionalen Rahmenbedingungen am
Stiftsplatz dar und
 Teil C definiert die konkrete Entwurfsaufgabe zur Neugestaltung desSeite 3 von 43
Seite 4
Stiftsplatzes.
Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem vorauslaufenden
Beteiligungsverfahren fließen in die Aufgabenstellung ein.
Hinweis:
Die Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung kann erst kurzfristig als
Anlage der Aufgabenstellung sowie dieser Vorlage beigefügt werden, da die
digitale Beteiligungsmöglichkeit über bonn-macht-mit.de erst am 17.05.2022
endet.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bestandteil des Werkstattverfahrens ist die Entwicklung und Umsetzung einer
parallel laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung die den Prozess der
Planungswerkstatt begleiten soll.
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen hat am 30. März 2022 das
Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen, dass die Neugestaltung
des Stiftsplatzes begleiten soll (siehe DS-Nr. 220486). Es besteht aus
verschiedenen Bausteinen und aufeinander aufbauenden Schritten und soll die
verschiedensten Akteure ansprechen.
Folgende Bausteine der Öffentlichkeitsbeteiligung sind geplant bzw. wurden
bereits initiiert:
 Onlinebeteiligung über www.bonn-macht-mit.de vom 2. bis 17. Mai
Hinweise, Anregungen und erste Ideen für die Neugestaltung des
Stiftsplatzes können im Zeitraum vom 2. bis 17. Mai 2022 online über
das städtische Beteiligungsportal „Bonn macht mit.de“ digital
eingebracht werden.
 Digitales Auftaktgespräch mit Gewerbetreibenden und Institutionen Vor-
Ort am 26.04.2022
Am 26. April 2022 haben Gewerbetreibende der am Stiftsplatz
ansässigen Einrichtungen und Vertreter*innen von Institutionen vor Ort
ihre Anregungen und Planungshinweise an die Neugestaltung des
Stiftsplatzes benannt. Im Rahmen eines digitalen Auftaktgespräches mit
Vertreter*innen der Stadtverwaltung der Stadt Bonn wurde gemeinsam
über die Zukunft des Stiftsplatzes diskutiert.
 Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 auf dem Stiftsplatz
Der Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 wird dieses Jahr auf
dem Stiftsplatz gefeiert. Die öffentliche Beteiligungsveranstaltung findet
von 13 bis 18 Uhr direkt vor Ort auf dem Stiftsplatz statt. Im Gespräch
mit Vertreter*innen der Stadt Bonn können interessierte Bürger*innen
ihre Hinweise und Ideen für die Neugestaltung des Stiftsplatzes nennen
und diskutieren.
Zusätzlich wird an diesem Tag ein*e Bonner*in gesucht, der/die alsSeite 4 von 43
Seite 5
stimmberechtigtes Mitglied der Sachjury über die Entwürfe zur
Neugestaltung mitentscheidet. Darüber hinaus werden drei
Stellvertreter*innen gesucht. Unter allen Bewerber*innen wird am 14.
Mai 2022 auf dem Stiftsplatz per Los entschieden.
 Öffentliche Veranstaltungen der Planungswerkstatt am 24. Juni und 11.
August 2022
Am Freitag, den 24. Juni 2022 soll die Aufgabenstellung der
Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung
(Auftaktkolloquium) vorgestellt werden. Die vier eingeladenen
Landschaftsarchitekturbüros stellen sich jeweils vor.
Am Donnerstag, den 11. August 2022 haben die Bürger*innen die
Möglichkeit, sich die vier Entwürfe der Büros anzuschauen und ihre
Ideen und Hinweise zu den vorgeschlagenen Planungen mit den
teilnehmenden Büros zu diskutieren. Ebenso tagt an diesem Tag die
Jury, die eine Empfehlung über den besten Entwurf abgibt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung des Werkstattverfahrens und die spätere Umgestaltung des
Stiftsplatzes ist ein Teilprojekt des Masterplans Innere Stadt 2.0 und soll über
das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" des Bundes und Landes
erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahmen für den Radverkehr erfolgen über
Mittel aus der Produktgruppe 12.07 „Verkehrsplanung“, die für die Zukunft des
Radverkehrs bereitgestellt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter
dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel und der
Veranschlagung im Haushalt.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 bes. Städtebaurecht 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
104.000 EUR 161000902/
72.1000
2021/2022
Einzahlungen /
Erträge (70%)
72.800 EURSeite 5 von 43
Seite 6
Haushaltsbelastung 31.2000 EUR
Anlage/n
1 Bonn-Stiftsplatz_Aufgabenstellung-Entwurf (öffentlich)
2 Stiftsplatz-Ablauf Planungswerkstatt_und_Öffentlichkeitsbeteiligung
(öffentlich)Seite 6 von 43
Neugestaltung des Stiftsplatzes
Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren
- ENTWURF - Schrägluftbild des Stiftsplatzes von Osten © Bundesstadt BonnSeite 7 von 43
Die Ausloberin:
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt – Amt 61
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Verfahrensmanagement:
Stottrop Stadtplanung
Marsiliusstraße 20
50937 Köln
E-Mail: post@stottrop-stadtplanung.de
www.stottrop-stadtplanung.de
Ansprechpartnerinnen:
Regina Stottrop
Anne Russell
Stand: 09. Mai 2022Seite 8 von 43
Das Verfahren
1. Ausloberin 6
2. Verfahrensbetreuung 6
3. Anlass und Zielsetzung 6
4. Gegenstand des Verfahrens 7
5. Art des Werkstattverfahren 7
6. Teilnehmende 8
7. Jury 8
8. Vorprüfung 9
9. Unterlagen 10
10. Abgabeleistungen 12
11. Rückfragen und öffentliches Auftaktkolloquium 14
12. Abgabe der Arbeiten 14
13. Beurteilungskriterien 15
14. Öffentliche Jurysitzung 15
15. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung 15
16. Aufwandsentschädigung 15
17. Weitere Bearbeitung 16
18. Eigentum und Urheberrecht 16
19. Terminübersicht 17
Die Rahmenbedingungen
1. Ausgangssituation und Zielsetzung 18
2. Angrenzende Bebauungs- und Nutzungsstruktur 19
3. Lage und Erreichbarkeit 20
4. Freiraumstruktur 22
5. Denkmalschutz 24
6. Städtebauliche Rahmenplanungen 25
Die Entwurfsaufgabe
1. Entwurfsinhalte 26
2. Vorgaben und Bindungen für den Entwurf 26
3. Nutzung und Gestaltung 28
4. Begrünung, Bepflanzung und Klimaanpassung 30
5. Mobilität 32
6. Ideenteil 33
7. Anregung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 34
Abbildungsverzeichnis 35
Teil A
Teil B
Teil C
InhaltsverzeichnisSeite 9 von 43
Seite | 4
Innenstadt
Beethovenhalle
Rhein
Stiftsplatz
Abb. 01 | LuftbildSeite 10 von 43
5 | Seite
Im Rahmen des Masterplans „Innere Stadt Bonn 2.0“, dem strategi-
schen Konzept für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der
Bonner Innenstadt, soll nun auch der Stiftsplatz umgestaltet wer-
den. Der Rat der Stadt Bonn hat am 28. Oktober 2021 entschieden,
dass es hier mehr Grün und weniger Parkplätze sowie eine vorge-
schaltete Öffentlichkeitsbeteiligung geben soll.
Schon in den 1990er Jahren gab es Stimmen in Bonn, die die „un-
befriedigende städtebauliche Situation“ am Stiftsplatz durch die
Nutzung als Parkplatzfläche erkannt und eine „Planung für [den]
Stiftsplatz ohne Autoblech“ gefordert haben (Bonner Rundschau:
1990).
Gesucht wird ein hochwertiger, gestalterisch und stadtökologisch
nachhaltiger Entwurf, mit dem sich insbesondere die Bonner*innen
identifizieren können und der den Stiftsplatz zu einem Ort für die
Menschen in Bonn transformiert.
Durch die rege Beteiligung der Öffentlichkeit an den analogen und
digitalen Beteiligungsveranstaltungen wurde die Bedeutung des
Stiftsplatzes für die angrenzenden Gewerbetreibenden, Institutio-
nen und Anwohner*innen deutlich. Viele der gesammelten Ideen
und Wünsche sind bereits in die vorliegende Aufgabenstellung ein-
geflossen. Wohl wissend, dass nicht alle Ideen in die Neugestaltung
der Platzfläche integriert werden können, wird es die Aufgabe der
teilnehmenden Büros sein, sich intensiv mit den Beteiligungsergeb-
nissen auseinanderzusetzen.
Die Bonner Innenstadt verändert sich –
und mit ihr auch der Stiftsplatz!
VorbemerkungSeite 11 von 43
Seite | 6
1. Ausloberin
Ausloberin ist das Stadtplanungsamt (Amt 61) der Bundesstadt
Bonn.
2. Verfahrensbetreuung
Die Organisation und Betreuung des Werkstattverfahrens werden
durch das Büro Stottrop Stadtplanung durchgeführt.
Ansprechperson:
Anne Russell
Tel.: +49 221 – 1 39 61 76
Mail: russell@stottrop-stadtplanung.de
3. Anlass und Zielsetzung
Der Stiftsplatz ist Bestandteil des städtebaulichen Entwicklungskon-
zeptes „Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0“. Der Masterplan stellt
die Leitlinie der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre
dar und setzt sich aus zahlreichen Einzelmaßnahmen zusammen.
Im Rahmen der zweiten Förderperiode von 2021 bis 2025 soll nun
auch der Stiftsplatz neugestaltet werden.
Der Stiftsplatz spielt aufgrund seiner Lage eine wichtige Rolle bei
der Innenstadtentwicklung: Er verknüpft als zentrales Bindeglied die
Bonner Innenstadt mit der Beethovenhalle und dem Rhein. Durch
eine funktionale und gestalterische Aufwertung der bisher über-
wiegend als Parkplatz genutzten Fläche bietet der Stiftsplatz ein
großes Potential, um ein wohn- und arbeitsortnaher Freiraum und
Aufenthaltsort für die angrenzenden Anwohner*innen, Gewerbetrei-
benden und Institutionen zu werden.
Der Rat der Stadt Bonn hat daher am 28. Oktober 2021 entschie-
den, dass die Flächen des Stiftsplatzes zugunsten einer öffentlichen
Grünfläche entsiegelt und neu strukturiert werden sollen. Dabei sol-
len die Stellplätze zwischen den beiden Fahrbahnen ganz überwie-
gend wegfallen. Gleichzeitig soll durch die zusätzliche Freiraumge-
staltung ein wichtiger Beitrag zur Klimaanpassung geleistet werden.
Teil A | Verfahrensteil
Teil A | Das VerfahrenSeite 12 von 43
7 | SeiteVerfahrensteil | Teil A
4. Gegenstand des Verfahrens
Gegenstand des Verfahrens ist die freiraumplanerische Um- und
Neugestaltung des ca. 3.500 m² großen Stiftplatzes, der derzeit als
Stellplatzanlage genutzt wird und in Teilen einen alten Baumbe-
stand sowie einen denkmalgeschützten Brunnen aufweist. Zudem
sollen in einem zusätzlichen Ideenteil auch Gestaltungsvorschläge
für den westlich der Kölnstraße liegenden Vorplatz der Stiftskirche
eingebracht werden. Um die verkehrlichen Belange ausreichend zu
berücksichtigen, sollen Verkehrsplaner*innen als Berater*innen im
Verfahren hinzugezogen werden.
5. Art des Werkstattverfahren
Die Neugestaltung des Stiftsplatzes erfolgt als Werkstattverfahren
in Form einer Mehrfachbeauftragung mit vier teilnehmenden Büros
der Landschaftsarchitektur. Dabei sind sowohl das Auftaktkolloqui-
um als auch die Ergebnispräsentation als öffentliche Veranstaltung
geplant. Hierbei erhalten die Bürger*innen Gelegenheit, sich über
die Aufgabenstellung zu informieren, die Büros kennen zu lernen
und der Präsentation der Ergebnisse beizuwohnen.
Realisierungsteil
Ideenteil
Stiftsplatz
Stiftskirche
Kölnstr.
Welschnonnenstr.
Abb. 02 | Geltungsbereich des Werkstattverfahrens
Realisierungsteil
IdeenteilSeite 13 von 43
Seite | 8
6. Teilnehmende
Folgende vier Büros der Landschaftsarchitektur (in alphabetischer
Reihenfolge) wurden von der Ausloberin zur Teilnahme an dem
Werkstattverfahren aufgefordert:
• club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
• RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
• scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf
• urbanegestalt PartGmbB, Köln
7. Jury
Die Jury zur Beurteilung der Arbeiten und die Vorprüfung setzen
sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen (jeweils in alphabe-
tischer Reihenfolge):
Mitglieder der Fachjury (stimmberechtigt):
1. David Baier, Landschaftsarchitekt und Leiter des Amtes für Um-
welt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn
2. Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin
3. Prof. Eva-Maria Pape, Architektin und Vorsitzende im Gestal-
tungsbeirat der Bundesstadt Bonn
4. Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt
5. Jutta Wakob, Landschaftsarchitektin
6. Helmut Wiesner, Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr der
Bundesstadt Bonn
Mitglieder der Sachjury (stimmberechtigt):
1. NN, Fraktion NN
2. NN, Fraktion NN
3. NN, Fraktion NN
4. NN, Fraktion NN
5. NN, Bürger*in der Bundesstadt Bonn
Teil A | VerfahrensteilSeite 14 von 43
9 | Seite
Stellvertretende Mitglieder der Fachjury:
1. Petra Denny, Stadtplanerin und Leiterin des Stadtplanungsamtes
der Bundesstadt Bonn
2. Suzanne Grijsbach, Landschaftsarchitektin
3. Sandra Paul, Landschaftsarchitektin und Leiterin Bauabteilung II
des Amtes für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn
4. René Rheimes, Landschaftsarchitekt
Stellvertretende Mitglieder der Sachjury:
1. NN, Fraktion NN
2. NN, Fraktion NN
3. NN, Fraktion NN
4. NN, Fraktion NN
5. NN, Bürger*in der Bundesstadt Bonn
8. Vorprüfung
Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung und der Vorprüfung wer-
den Sachverständige beteiligt. Die Ausloberin behält sich vor, diese
zu benennen und weitere Personen einzubeziehen.
Bei der Vorprüfung werden beteiligt:
1. Doreen Käppler-Jerbi Amt für Umwelt und Stadtgrün
2. Jan Phillip Stiller Amt für Umwelt und Stadtgrün
3. Markus Walter Stadtplanungsamt
4. Eneas Yanik Stadtplanungsamt
5. Frank Jankowiak Stadtplanungsamt – Mobilität
6. Manuel Mayer Stadtplanungsamt – Mobilität
7. Sebastian Böhm Tiefbauamt
8. Katrin Bisping Stadtkonservatorin, Untere Denkmal-
behörde Bundesstadt Bonn
9. Regina Stottrop Stottrop Stadtplanung
10. Anne Russell Stottrop Stadtplanung
Verfahrensteil | Teil ASeite 15 von 43
Seite | 10
9. Unterlagen
Folgende Unterlagen werden den Teilnehmenden digital zur Verfü-
gung gestellt:
A. Geltungsbereich des Werkstattgebietes, *PDF
B. (Digitale) Plangrundlagen
• Topografischer Bestandsplan, *DWG *LAY *PDF
• Katasterplan, *DWG *LAY
• Deutsche Grundkarte (DGK), *PDF
• (Schräg-)Luftbilder, *PDF
C. Stadtentwicklungskonzepte
• Scheuvens + Wachten i.A. der Bundesstadt Bonn – Stadtpla-
nungsamt (2012): „Masterplan Innere Stadt Bonn“, *PDF
D. Umweltinformationen
• Amt für Bodenmanagement und Geoinformation (2017): „Umge-
bungslärmkarte der Stadt Bonn – Auszug Straße 24h-Pegel Tag /
Nacht des Stiftsplatzes, *PDF
• Bundesstadt Bonn (2021): Baumbestandsliste, *PDF
• Bund deutscher Baumschulen (BdB) e. V., Deutsche Gartenamts-
leiterkonfe-renz (GALK) e. V. (2020): „Zukunftsbäume für die Stadt
– Auswahl aus der GALK-Straßenbaumliste, *PDF
• GEO-NET Umweltconsulting GmbH i.A. der Bundesstadt Bonn
– Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda (2018):
„Stadtklimaanalyse Bonn – Auszug Klimaanalysekarte Tag / Nacht
des Stiftsplatzes, *PDF
E. Verkehrsinformationen
• Bundesstadt Bonn – Amt 66-VA: Tiefbauamt - Verkehrsanlagen
(2019): „Bautechnische Grundlagen und Standards der Bundes-
stadt Bonn für den Bau und die Sanierung von Straßenanlagen im
Bonner Stadtgebiet“, *PDF
• Bundesstadt Bonn – Amt 61-3: Stadtplanungsamt - Mobilität und
Verkehr (2022): „Grundkonzept zur Kölnstraße“, *PDF (vorbehalt-
lich eines politischen Beschlusses vor den Sommerferien 2022)
Teil A | VerfahrensteilSeite 16 von 43
11 | Seite
F. Denkmalschutz
• Bundesstadt Bonn – Amt 62-21: Amt für Bodenmanagement und
Geoinformation (2015): „Luftschutzstollen Stiftsplatz“, Schnitte
sowie historischer Plan, *PDF
• Henneker Zillinger Ingenieure (2021): „Mangelliste zum Gewöl-
begang unterhalb des Stiftsplatzes (Ausschnitt aus Bauwerksprü-
fung)“, *PDF
• H. Lützeler (o. J.): „Eintragungstext Baudenkmal Pfarrkirche „St.
Johann Baptist und Petrus (Stiftskirche) aus „Die Stiftskirche, eine
Festschrift“, *PDF
• Historische Kartensammlung vom Stiftsplatz (1877, 1888,
1911), *PDF
• Historische Fotosammlung vom Stiftsplatz (1875 – 1975), *PDF
G. Weitere Vorgaben
• Bonn Netz GmbH (2021/2022): Straßenbeleuchtung – Leuchten-
katalog“, *PDF
• Bonn Netz GmbH (2022): Übersichtsplan Fernwärme, *PDF
• Bonn Netz GmbH (2022): Übersichtsplan Gast / Strom, *PDF
• Bonn Orange AöR (2021): Unterflursammelsystem – Standort-
voraussetzungen, *PDF
• Bundesstadt Bonn (2021): Übersichtsplan (Ab-)Wasser, *PDF
H. Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligungen, *PDF
I. Formblätter
• Formblatt zur Flächenbilanz, *EXCEL *PDF
• Formblatt zur Kostenschätzung, *EXCEL *PDF
J. Verfassererklärung, *WORD *PDF-Formular
Durch ihre Teilnahme verpflichten sich die Büros, die digitalen Da-
ten ausschließlich für die Bearbeitung des Werkstattverfahrens zu
nutzen.
Verfahrensteil | Teil ASeite 17 von 43
Seite | 12
10. Abgabeleistungen
Folgende Leistungen werden von den Teilnehmenden verlangt:
I. Zwei DIN A1 Pläne (Querformat) als PDF-Datei mit folgenden In-
halten:
• Schematischer Funktions-/Strukturplan ohne Maßstab mit Darstel-
lung bzw. Einbettung in die Umgebung, genordet
• Freiraumplanerisches Gesamtkonzept im M 1:200 für das gesam-
te Plangebiet (Realisierungs- und Ideenteil) mit u. a. folgenden Dar-
stellungen:
- Freiflächen
- Bestand (u. a. Gebäude, unterirdische Bunker- und Lö-
schwassertankanlage, Christusbrunnen, Fahrradparkhaus,
E-Ladesäule etc.)
- Befestigte Flächen
- Unversiegelte Flächen
- Baumstandorte / Pflanzflächen
(unterschieden in Bestand und Neupflanzungen)
- Ausstattungskonzept des öffentlichen Raums
(beispielhafte Möblierungs-/ Beleuchtungselemente etc.)
- Materialien
• Konzeptionelle Skizzen zum Thema Klimaanpassung /
Schwammstadt
• Längs- und Querschnitt durch den Platz im M 1:200
• Funktionsschnitt durch die Löschtanks im M 1:200
• Ein frei wählbares Detail im M 1:50
II. PDF-Datei von:
• Erläuterungstext (maximal eine DIN A4 Seite, mind. Schriftgröße
10 pt)
• Verfassererklärung (gem. Anlage J)
Teil A | VerfahrensteilSeite 18 von 43
13 | Seite
III. Excel- und PDF-Dateien von:
• Formblatt zur Flächenbilanz (begrünte bzw. unversiegelte / teilver-
siegelte / vollversiegelte Fläche und Baumerhalt und Neupflanzun-
gen in der Planung, gem. Anlage I)
• Formblatt zur Kostenschätzung (gem. Anlage I)
IV. PowerPoint oder PDF-Präsentation aller oben genannter Inhalte
auf maximal 12 Folien
Teilnehmende dürfen nur eine Arbeit einreichen. Varianten sind,
auch unter Beibehaltung des Gesamtkonzeptes, nicht zulässig.
Schnitte und Ansichten müssen den ursprünglichen sowie den ge-
planten Verlauf des Geländes zeigen.
Verfahrensteil | Teil ASeite 19 von 43
Seite | 14
11. Rückfragen und öffentliches Auftaktkolloquium
Der Versand der Aufgabenstellung erfolgt Mitte Juni.
Zur Auslobung und zur Verfahrensaufgabe können schriftliche
Rückfragen per E-Mail an das betreuende Büro gerichtet werden
(russell@stottrop-stadtplanung.de). Diese müssen bis 10 Uhr am
Montag, den 20.06.2022 vorliegen. Die Beantwortung aller einge-
gangenen Rückfragen erfolgt schriftlich mit dem Protokoll des Ein-
führungskolloquiums.
Am Freitag, den 24.06.2022 findet ab 13:00 Uhr eine nicht-öffentli-
che Vorbesprechung der Jury statt. Ziel ist es, die Aufgabenstellung
zu erläutern und Anregungen und Hinweise aus den Reihen der Mit-
glieder der Jury zu den eingegangenen Rückfragen aufzunehmen.
Am Freitag, den 24.06.2022 findet ab 16:00 Uhr das öffentliche Auf-
taktkolloquium mit den teilnehmenden Büros, den Mitgliedern der
Jury und der Ausloberin statt. Hierbei stellen sich die teilnehmenden
Büros der Öffentlichkeit vor und erläutern dabei ihre Vorgehenswei-
se beim Entwerfen von Platzflächen sowie ihre erste Konzeptidee
für den Stiftsplatz. Zudem wird die Aufgabenstellung den Planungs-
teams vorgestellt. Die Öffentlichkeit kann verfolgen, in welcher Form
sich die genannten Ideen in der Aufgabenstellung widerspiegeln.
Hier besteht zudem Gelegenheit, eine letzte Nachjustierung in der
Aufgabenstellung durch die Jury vorzunehmen.
Die Teilnahme am Auftaktkolloquium ist für die teilnehmenden Bü-
ros verpflichtend. Das Ergebnisprotokoll des Auftaktkolloquiums mit
der Beantwortung der Rückfragen geht den Teilnehmenden zeitnah
zu und wird Bestandteil der Aufgabenstellung.
12. Abgabe der Arbeiten
Die unter Punkt 10 Nr. 1 bis 3 aufgeführten Unterlagen sind am Mon-
tag, den 25.07.2022, bis 18 Uhr digital unter folgender E-Mail-Ad-
resse einzureichen: russell@stottrop-stadtplanung.de
Die Präsentation (Abgabeleistung Punkt 10 Nr. 4) ist am Montag,
den 01.08.2022, bis 18 Uhr digital unter oben genannter E-Mail-Ad-
resse einzureichen.
Teil A | VerfahrensteilSeite 20 von 43
15 | Seite
13. Beurteilungskriterien
Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und hier-
bei folgenden Beurteilungskriterien zugrunde legen, ohne dass die
Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
• Klima Resilienz / Nachhaltigkeit
• Nutzungsqualität des Gesamtkonzeptes
• Gestalterische Qualität und Funktionalität der Freiräume
• Baulicher Aufwand / Investition / Unterhaltung
14. Öffentliche Jurysitzung
Nach dem die Planungsteams etwa vier Wochen Zeit hatten, ihre
Konzepte für den Stiftsplatz zu erarbeiten, stellen sie ihre Ergeb-
nisse der Jury am Donnerstag, den 11.08.2022 um 14.00 Uhr in
einer öffentlichen Ergebnispräsentation vor. Die Jury zieht sich nach
der Vorstellung zur Beratung zurück. Nach Abschluss der Beratung
benennt die Jury in dem erneut öffentlichen Teil der Sitzung den
Siegerentwurf und erläutert die Gründe für ihre Entscheidung. Die
Bürger*innen können diesen Schritt mitverfolgen.
15. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung
Das Ergebnis wird allen Teilnehmenden im Rahmen der öffentlichen
Jurysitzung bekanntgegeben. Die Entscheidungen der Jury sind
endgültig. Einsprüche gegen die Beurteilung der Rangfolge der Ar-
beiten sind nicht zulässig.
Die Arbeiten werden im Anschluss an die Ergebnispräsentation on-
line auf der Homepage der Bundesstadt Bonn unter
www.bonn.de/stiftsplatz veröffentlicht.
16. Aufwandsentschädigung
Jedes teilnehmende Büro erhält für die zu erbringenden Leistungen
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15.700,- Euro netto inklu-
siver aller Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Verfahrensteil | Teil ASeite 21 von 43
Seite | 16
Mit der Aufwandsentschädigung sind auch Beratungsleistungen
und Planungsleistungen beteiligter Fachplaner*innen abgegolten,
die durch den Auftragnehmenden in die Planung eingebunden wer-
den.
Nach fristgerechter und vollständiger Abgabe der vereinbarten Leis-
tungen und nach Rechnungstellung wird die Auftragssumme über-
wiesen.
17. Weitere Bearbeitung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die mit dem ersten Rang ausge-
zeichnete Arbeit zur Grundlage der weiteren Entwicklung des Stift-
splatzes zu machen und den Sieger mit den weiteren Planungsleis-
tungen zu beauftragen.
Der Spatenstich für die Umsetzung der Planung ist im Jahr 2023
geplant.
18. Eigentum und Urheberrecht
Alle eingereichten Unterlagen der Arbeiten gehen in das Eigen-
tum der Auftraggeberin über. Das Urheberrecht einschließlich des
Schutzes gegen Nachbauen auf das Recht auf Veröffentlichung
bleibt den verfassenden erhalten. Die Erstveröffentlichungsrechte
liegen bei der Auftraggeberin.
Die Auftraggeberin erhält das Recht, alle eingereichten Arbeiten
ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen sowie eine vollständige
Ausstellung aller Arbeiten durchzuführen. Die Namen der Verfas-
senden und Mitarbeitenden können dabei genannt werden, wenn
und soweit die Beteiligten im Rahmen des Urheberrechts keine aus-
drücklichen Vorgaben für oder gegen eine Benennung treffen.
Teil A | VerfahrensteilSeite 22 von 43
17 | Seite
19. Terminübersicht
Mitte Juni Versand der Unterlagen
20.06.2022, bis 10 Uhr Frist für Rückfragen (digital)
24.06.2022, ab 13 Uhr Juryvorbesprechung
24.06.2022, ab 16 Uhr Öffentliches Auftakt-/
Rückfragekolloquium
25.07.2022, bis 18 Uhr Abgabe der Arbeiten
11.08.2022, ab 14 Uhr Öffentliche Ergebnispräsentation mit
anschließender Jury-Sitzung
(nicht-öffentlich)
Verfahrensteil | Teil ASeite 23 von 43
Seite | 18 Teil B | Rahmenbedingungen
Teil B | Rahmenbedingungen
1. Ausgangssituation und Zielsetzung
Die Bundesstadt Bonn zeichnet sich durch eine polyzentrale Stadt-
struktur aus, die den Stadtbezirken Bonn, Beuel, Bad Godesberg
und Hardtberg zentrale Funktionen zuweist. Die Rheinische Fried-
rich-Wilhelms-Universität Bonn beeinflusst die Entwicklung der
Stadt: Bonn verzeichnet jährlich einen Anstieg ihrer Bevölkerungs-
zahl (Stand 2020: 330.000 Personen) und unterliegt dabei nur einem
langsamen Alterungsprozess, wobei die Struktur der Menschen in
Bonn vielfältig ausfällt. Bonn trägt den deutschlandweit einzigarti-
gen Titel als Bundesstadt aufgrund ihrer ehemaligen Hauptstadt-
funktion. Sie ist die deutsche Stadt der Vereinten Nationen und Ge-
burtsstadt Ludwig van Beethovens.
Diese vielfältigen Trends und Images wirken sich auf die Entwick-
lung der Stadt aus. Der Masterplan „Innere Stadt Bonn“ hat festge-
stellt, dass insbesondere die Verknüpfungen zwischen der Bonner
Innenstadt und der Rheinuferpromenade zu stärken sind.
Der Stiftsplatz, der innerhalb des Stadtbezirks Bonn im Ortsteil
Bonn-Zentrum liegt, kommt aufgrund seiner Lage eine wichtige Be-
deutung bei der Innenstadtentwicklung zu: Er verbindet als zentra-
les Bindeglied die Bonner Innenstadt mit der Beethovenhalle und
dem Rhein.
Seit vielen Jahren wird der Stiftsplatz als öffentliche Parkplatzfläche
genutzt. Die damit einhergehende Vollversiegelung hat dazu ge-
führt, dass der Stiftsplatz weder seiner stadträumlichen Bedeutung
noch seinen möglichen Funktionen als grüner Verbindungs- und
Aufenthaltsort nachkommt.
Mittlerweile haben sich die Planungsprämissen und politischen
Mehrheiten verändert: der voranschreitende Klimawandel, die zu-
nehmend an Fahrt gewinnende Verkehrswende und die wachsen-
de Bedeutung des öffentlichen Raumes als Sozial- und Kulturraum
führen zu neuen Gestaltungsprioritäten. Folgerichtig soll der Platz
nun neugestaltet und gestalterisch aufgewertet werden, um ein
Freiraum und Aufenthaltsort für angrenzende Anwohner*innen, Ge-
werbetriebende und Institutionen des dicht bebauten Quartiers zu
werden. Darüber hinaus soll durch eine überwiegende Entsiegelung
der Parkplatzfläche ein Beitrag zur Klimaanpassung geleistet wer-
den.Seite 24 von 43
19 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B
2. Angrenzende Bebauungs- und Nutzungsstruktur
Aktuell wird der in Teilen baumbestandene Stiftsplatz als öffentliche
Parkplatzfläche mit ca. 70 Stellplätzen genutzt, die jeweils im Nor-
den und im Süden von gleichnamig lautenden Straßen im Einbahn-
verkehr gesäumt wird.
Die den Stiftsplatz begrenzende Bebauungsstruktur zeichnet sich
durch eine dichte Blockrandbebauung mit fünf Geschossen aus, die
teilweise ein zum Platz hin zurückversetztes Staffelgeschoss auf-
weisen (siehe Abb. 03).
Die Erdgeschosszonen der direkt am Stiftsplatz angrenzenden Ge-
bäude werden überwiegend durch Dienstleitungs- und kleinteilige
Gewerbetreibende genutzt. Die Gewerbestruktur setzt sich aus
Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben sowie gastronomi-
schen Angeboten zusammen (siehe Abb. 03). Die oberen Geschos-
se der Gebäude sind überwiegend dem Wohnen vorbehalten.
Die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen weist im statistischen
Bezirk Zentrum-Rheinviertel, zu dem der Stiftsplatz zählt, aktuell mit
etwas über 7 m² pro Kind eine ausreichende Versorgung auf.
Kölnstr.
Welschnonnenstr.V V
V
VI
V
VI V
V
V
V
V
V
V
IVIV
IV
IV
Abb. 03 | Nutzungsstruktur im Erdgeschoss
IV
IV
Realisierungsteil
Ideenteil
GeschossigkeitIV
Kölnstr.
V V
IVIV
IV
IV
Realisierungsteil
Ideenteil
Dienstleistung
Büro
Einzelhandel
Gastronomie
GeschossigkeitIVSeite 25 von 43
Seite | 20 Teil B | Rahmenbedingungen
3. Lage und Erreichbarkeit
Der Stiftsplatz liegt im dicht bebauten Ortsteil Bonn-Zentrum nörd-
lich der Bonner Innenstadt. Er ist in das städtische Verkehrssystem
eingebettet und wird von zwei überörtlichen Hauptverkehrsstraßen
(beide Teil der L 300) an seinen beiden Stirnseiten tangiert. West-
lich der Kölnstraße grenzt die namensgebende Stiftskirche an den
Platz.
Die direkt angrenzenden Gebäude werden vom Stiftsplatz aus fuß-
läufig erschlossen. Das Gebäude Welschnonnenstr. 5 besitzt eine
zur südlichen Einbahnstraße hin gelegene Pkw-Zufahrt (siehe Abb.
10).
Fußläufige Erreichbarkeit
Aktuell werden zu Fuß Gehende auf den die Einbahnstraßen beglei-
tenden Fußwege geführt, die direkt vor den Gebäudekanten liegen.
Die fußläufige Verbindung zwischen dem Stiftsplatz (Realisie-
rungsteil) und der Stiftskirche (Ideenteil) erfolgt aktuell über eine
Lichtsignalanlage an der Ecke Kölnstraße / nördlicher Stiftsplatz.
Radverkehr
Der Stiftsplatz besitzt eine Bedeutung für den Radalltagsverkehr in
Bonn. Die vorhandene Radwegeführung wird auf den beiden Ein-
bahnstraßen im Mischverkehr ohne bauliche Trennung geführt.
Mit der Planung eines Fahrradparkhauses am östlichen Rand des
Stiftsplatzes, die bereits weit vorangeschritten ist, soll die Bedeu-
tung des Platzes für den Radverkehr erhöht werden. Das Fahrrad-
parkhaus stellt einen Baustein der geplanten Mobilstation dar, die
im Rahmen des EFRE-Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“
geplant wird.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Der Stiftsplatz stellt eine wichtige Umsteige-Haltestelle im öffentli-
chen Personennahverkehr dar. Die Bushaltestelle „Stiftsplatz“ be-
findet sich an der südlich des Platzes gelegenen Einbahnstraße und
wird derzeit von 11 Buslinien und mehreren Verstärkungsfahrten im
Tag- und zwei Buslinien im Nachtbetrieb angefahren. Sie wurde vor
zehn Jahren zu einer barrierefrei zugänglichen Haltestelle ausge-
baut. Die Einfahrt des ÖPNV in die Haltestelle „Stiftsplatz“ erfolgt
ausschließlich aus der Kölnstraße in Fahrtrichtung Welschnonnen-
straße.
Abb. 04 | Kölnstraße
Abb. 05 | Bushaltestelle StiftsplatzSeite 26 von 43
21 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B
Die Kölnstraße wird nördlich des Stiftsplatzes – zusätzlich zu den
11 Buslinien – von zwei weiteren Linien in beiden Fahrtrichtungen
befahren. Dort wird auch ein möglicher Bahnersatzverkehr der Stra-
ßenbahnlinien 61 und 65 geführt, sollte die Wilhelmstraße für den
Bahnverkehr gesperrt sein.
Die Welschnonnenstraße wird aus Richtung Norden kommend in
Höhe des Stiftsplatzes von drei zusätzlichen Buslinien befahren,
wobei es sich bei einer der Linien um den Schnellbus zwischen
ZOB und dem Flughafen Köln/Bonn handelt. Zu der hohen Anzahl
Buslinien zählen auch verspätungsanfällige Durchmesserlinien mit
langen Linienwegen.
Motorisierter Individualverkehr
Der Stiftsplatz wird mit der Kölnstraße im Westen und der Wel-
schnonnenstraße im Osten von zwei stark frequentierten Haupt-
verkehrsstraßen begrenzt. Darüber hinaus verlaufen zwei Ein-
bahnstraßen im Norden und Süden an der Platzfläche entlang, die
namensgleich mit dem Stiftsplatz sind und überwiegend Erschlie-
ßungsfunktionen besitzen.
Eine Einfahrt in den Stiftsplatz für den MIV ist von der Welschnon-
nenstraße in Richtung Westen zur Kölnstraße (über die nördliche
Einbahnstraße) sowie von der Kölnstraße in Richtung Osten zur
Welschnonnenstraße möglich (über die südliche Einbahnstraße).
Aktuell befinden sich ca. 70 öffentliche, parkraumbewirtschaftete
Stellplätze in einer vierreihigen, schräg-senkrechten Anordnung auf
der Platzfläche. Einfahrtmöglichkeiten zu den innenliegenden Stell-
plätzen sind sowohl von der nördlichen als auch von der südlichen
Einbahnstraße möglich. Eine Ausfahrt erfolgt ausschließlich auf die
südliche Einbahnstraße. Ca. 16 straßenbegleitende Parkstände be-
finden sich entlang der nördlichen Einbahnstraße sowie ca. sieben
weitere Parkstände entlang der südlichen Einbahnstraße.
Im Rahmen des EFRE-Fonds für „Nachhaltige Mobilität für die
Stadt“ wurde im Jahr 2018 eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge am
östlichen Rand des Stiftsplatzes errichtet. Die Auslastungsdaten
zeigen eine hohe Nachfrage dieses Standorts an.
In ca. 150 m Entfernung befindet sich die Stiftsgarage mit ca. 426
Stellplätzen sowie in 300 m Entfernung das Beethoven-Parkhaus
mit rund 490 Stellplätzen. Für beide Parkhäuser werden Parkge-
bühren erhoben.
Abb. 06 | Welschnonnenstraße
Abb. 07 | Südliche EinbahnstraßeSeite 27 von 43
Seite | 22 Teil B | Rahmenbedingungen
4. Freiraumstruktur
Das Plangebiet wird aktuell durch einen sehr geringen Grün- und
Freiraumanteil charakterisiert.
Das Werkstattgebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Land-
schaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschafts-
schutzgebiet. Gesetzlich geschützte, schutzwürdige Biotope sowie
Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von
der Neugestaltung nicht betroffen.
Baumbestand
Entlang der Fahrbahnen stehen auf der Parkplatzfläche zwei Baum-
reihen mit 18 städtischen Bäumen. Hierbei handelt sich um Linden
verschiedenen Alters, wovon drei Stück ca. 95 Jahre und die meis-
ten weiteren Linden 45 bis 75 Jahre alt sind. Weitere vier Linden
stehen an der Welschnonnenstraße. Durch die langjährige Nutzung
als PKW-Stellfläche sind Bodenverdichtungen sowie Wurzel- und
Stammschäden erwartbar. Eine Zustandsbewertung der Bäume ist
der Anlage D zu entnehmen.
Klima
Der Stiftsplatz stellt sich im Bestand als fast vollständig versiegel-
te Parkplatzfläche dar. Die Klimaanalysekarte (Anlage D) weist auf
den Flächen bei sommerlichen austauscharmen Hochdruckwet-
terlagen am Tag extreme Wärmebelastungen auf, welche in den
durch Bäume und Gebäude beschatteten Bereichen leicht reduziert
sind. In der Nacht tritt durch eine Temperaturabweichung zur durch-
schnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein sehr hoher
Wärmeinseleffekt auf. Auch die angrenzenden Siedlungsbereiche
weisen aufgrund ihrer dichten Bebauung und starken Versiegelung
eine vergleichbar hohe Wärmebelastung sowie ebenfalls eine sehr
ungünstige bioklimatische Situation auf. Vor dem Hintergrund der
stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung
und anschließenden Ausführung der thermische Komfort am Tag
und in der Nacht, gerade auch im Hinblick auf den sich weiter in-
tensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend
zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und
Tropennächten relevant und zu berücksichtigen.
Abb. 08 | Baumbestand
Abb. 09 | StiftsplatzSeite 28 von 43
23 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B
Lärm
Der Stiftsplatz wird mit der Kölnstraße und Welschnonnenstraße
von zwei stark frequentierten Straßen begrenzt. Das führt zu hohen
Schallimmissionspegeln mit bis zu 70 dB(A) an den Randbereichen
und mit 55 dB(A) im Inneren des Platzes. Auch der Platz direkt vor
der Stiftskirche (Ideenteil) ist durch Straßenverkehrslärm vorbelas-
tet (Schallimmissionspegel von 65 bis 75 dB(A)).
H
Kölnstr.
Welschnonnenstr.
Abb. 10 | Übersichtsplan
H
Kölnstr.
Welschnonne
Christusbrunnen
Geplantes Fahrradparkhaus
Eingang
Einfahrt
Fahrtrichtung
Bunker-/ LöschwassertankanlageRealisierungsteil
Ideenteil
BaumbestandSeite 29 von 43
Seite | 24 Teil B | Rahmenbedingungen
5. Denkmalschutz
Der Stiftsplatz grenzt im Westen an den Denkmalbereich „Nr. 1
Bonn – Nordstadt“ an, der durch Satzung von 1990 geschützt ist.
Die Satzung dient zum Schutz der vornehmlich zwischen 1860 und
dem 1. Weltkrieg errichteten Gebäude, die in ihrer Gesamtheit ein
typisches Beispiel einer Stadterweiterung der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts darstellt.
Stiftskirche
Innerhalb dieses Denkmalbereiches liegt die Stiftskirche „St. Jo-
hann Baptist und Petrus“, die in Bonn auch „Kuhle Dom“ genannt
wird. Die Stiftskirche wurde in den Jahren 1881 bis 1884 nach den
Plänen des Architekten Heinrich Wiethase errichtet. Es handelt sich
um eine dreischiffige Basilika im neugotischen Stil aus Backstein.
Das Hauptportal, das sich zum Platz hin öffnet, ist durch zwei 65
Meter hohe Türme geprägt. In dem Eintragungstext zum Baudenk-
mal wird die identitätsstiftende Bedeutung der Kirche für die umge-
benden Stadtviertel herausgestellt. Außerdem bildet die Stiftskirche
zusammen mit dem Stiftsplatz eine das Viertel prägende städtebau-
liche Einheit (siehe Anlage F).
Christusbrunnen
Auf dem Stiftsplatz selbst liegt am westlichen Rand zur Kirche hin
gelegen der Christusbrunnen. Der Brunnen, der 1878/79 errichtet
wurde, musste aufgrund von Bauarbeiten von seinem eigentlichen
Standort am Alten Friedhof 1973 auf den Stiftsplatz versetzt werden.
Der Christusbrunnen ist aus künstlerischen und wissenschaftlichen
Gründen erhaltenswert und wurde daher 1991 als eine von insge-
samt zwei Brunnenanlagen in die Denkmalliste der Stadt Bonn auf-
genommen. Er stellt ein bedeutendes Zeugnis der Bildhauerkunst
des 19. Jahrhunderts dar, insbesondere für die Preußische-Berliner
Schule. Der Brunnen wurde 2019 restauriert und soll in seiner Lage
und Form in die Neugestaltung des Stiftsplatzes integriert werden.
Die Lage und Abmessung des Brunnens ist dem digitalen Bestand-
splan in Anlage B zu entnehmen.
Bunker- und Löschwassertankanlage
Unterhalb des gesamten Platzes befindet sich eine Bunker- und
Löschwassertankanlage von 1941, die aktuell als archäologisches
Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen wird.
Zwei schmale Treppen an der westlichen und östlichen Platzfläche
Abb. 11 | Stiftskirche
Abb. 12 | ChristusbrunnenSeite 30 von 43
25 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B
erschließen die unterirdische Anlage. Ein Zugang ist dauerhaft ge-
schlossen, der westliche Zugang wird für Wartungszwecke genutzt.
Die gesamte Anlage ist ebenfalls bei der Neugestaltung zu berück-
sichtigen. Die statische Analyse der Bausubstanz der unterirdischen
Bunkeranlage ist unter Anlage F der Auslobung beigefügt. Die Bau-
werksprüfung der Löschwassertanks ist aktuell noch in Bearbeitung
und noch nicht abgeschlossen. Die Lage und Abmessung der Anla-
ge mit seinen Treppenaufgängen ist in der digitalen Plangrundlage
unter Anlage B eingestellt.
6. Städtebauliche Rahmenplanungen
Alle relevanten Untersuchungen und Planwerke zu den planeri-
schen Rahmenbedingungen sind im Anhang zur Aufgabenstellung
aufgeführt (siehe Teil A – Kapitel 9). Weiterführende Planungsvor-
gaben sind im digitalen Stadtplan der Bundesstadt Bonn online un-
ter Online Stadtplan der Bundesstadt Bonn (https://stadtplan.bonn.
de) einsehbar.
Der Stiftsplatz liegt laut dem Regionalplan im Geltungsbereich des
Allgemeinen Siedlungsbereiches der Bundesstadt Bonn.
Der Flächennutzungsplan stellt den Stiftsplatz als Gemischte Bauf-
läche dar, die im Westen an eine Fläche für den Gemeinbedarf mit
der Zweckbestimmung Kirche angrenzt.
Der Stiftsplatz liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebau-
ungsplanes Nr. 7723-12 „Stiftsplatz“ von 1976. Der Stiftsplatz wird
als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und liegt umge-
ben von festgesetzten Kerngebieten (MK).Seite 31 von 43
Seite | 26
Teil C | Die Entwurfsaufgabe
1. Entwurfsinhalte
Übergeordnetes Ziel der Neugestaltung ist eine gestalterische,
funktionale und nachhaltige Aufwertung des Stiftsplatzes, die den
Nutzungsansprüchen der Bonner Bevölkerung und dem städtebau-
lichen Umfeld gerecht wird.
Folgende Entwurfsinhalte sind dabei zu beachten:
• Die gesamte Platzfläche soll zukünftig einen maßgeblichen Bei-
trag zur Klimaanpassung leisten, eine Verbesserung für das lokale
Kleinklima des dicht bebauten Viertels erzielen und die lokale Hit-
zegefahr abmildern. Die Entwürfe sollen Synergien zwischen Maß-
nahmen der Hitzeanpassung, der schonenden Nutzung von Biodi-
versität, einem nachhaltigen Regenwassermanagement sowie der
Steigerung der Aufenthaltsqualität aufzeigen und nutzen.
• Die stadträumlich wichtige Verbindung zwischen der Bonner In-
nenstadt und der Beethovenhalle am Rhein soll hergestellt und be-
tont werden. Der Stiftsplatz soll dabei insbesondere für zu Fuß Ge-
hende und Radfahrende als „grüner Trittstein“ zum Rhein fungieren.
• Grundsätzlich sollen die Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten des
Stiftsplatzes für angrenzende Bewohner*innen, Gewerbetreibende
und Institutionen erhöht werden.
Der Entwurf soll die veranschlagten Nettobaukosten in Höhe von
820.000 EUR berücksichtigen.
2. Vorgaben und Bindungen für den Entwurf
Der Stiftsplatz weist als innerstädtische Platzfläche Bereiche auf,
die es bei der Neugestaltung zu erhalten bzw. zu integrieren gilt: Bei
der Gestaltung sind drei bauliche bzw. geplante Anlagen auf und
unter dem Stiftsplatz zu berücksichtigen: der im Westen gelegene
Christusbrunnen, die geplante Mobilstation – bestehend aus einem
Fahrradparkhaus, einer E-Ladesäule und einer überdachten Fahr-
radabstellanlage mit fünf Bügeln – sowie die unterirdische Bunker-
und Löschwassertankanlage.
Christusbrunnen
Die Brunnenanlage des Christusbrunnens ist bereits im Jahr 2019
restauriert worden und ist in das Gesamtkonzept in seiner Lage und
Form zu integrieren (Anlage B).
Teil C | EntwurfsaufgabeSeite 32 von 43
27 | Seite
Mobilstation
Die Bausteine der Mobilstation sind in die Neugestaltung zu inte-
grieren. Darunter fällt zum einen die vorhandene E-Ladesäule mit
zwei dazugehörigen Stellplätzen. Die Lage der Ladesäulen ist bei-
zubehalten, wohingegen die beiden Stellplätze neu angeordnet
werden können. Dabei wird eine Lage möglichst nah an der süd-
lichen Straße präferiert. Zweiter Baustein der Mobilstation ist das
geplante Fahrradparkaus mit der entsprechenden Infrastruktur. Der
geplante Standort ist in seinen Abmessungen beizubehalten. Dritter
Baustein der Mobilstation sind fünf überdachte Fahrradabstellbügel
inklusive Luftstation. Für diesen Baustein soll ein geeigneter Stand-
ort gefunden werden. Alle Elemente der Mobilstation sind der digi-
talen Plangrundlage (Anlage B) zu entnehmen.
Bunker- und Löschwassertankanlage
Unterhalb des Stiftsplatzes befindet sich eine Bunker- und Lö-
schwassertankanlage, die zu berücksichtigen ist. Die statische
Analyse der Bunkeranlage ist der Anlage F zu entnehmen. Die Bau-
werksüberprüfung der Löschwassertanks ist aktuell in Bearbeitung.
Baumbestand
Darüber hinaus sind die Bäume entlang des Stiftsplatzes zu erhalten
und dort, wo es aufgrund der unterirdischen Bauwerke möglich ist,
zu ergänzen. Bei Wegfall satzungsgeschützter Bäume sind notwe-
nige Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vorzunehmen.
Technische Bindungen
Im Plangebiet befinden sich Bestandsanlagen (u. a. Beleuchtungs-
maste, Schaltstellen) der öffentlichen Straßenbeleuchtung, die bei
der Neugestaltung des Stiftsplatzes zu beachten sind.
Die nördlich des Stiftsplatzes verlaufende Einbahnstraße soll im
Sinne einer Mischverkehrsfläche ohne Trennsystem umgestaltet
werden. Die Anleiterbarkeit der angrenzenden Fassaden durch die
Feuerwehr muss gewährleistet bleiben. Die Neugestaltung muss
die fußläufige Erschließung der im Norden angrenzenden Gebäude
berücksichtigen. Die Hauseingänge sind im digitalen Bestandsplan
ersichtlich (Anlage B).
Darüber hinaus wird der Realisierungsteil sowie die Kölnstraße im
Ideenteil teilweise durch unterirdische Versorgungsleitungen für
(Ab-)Wasser, Gas und Fernwärme durchzogen. Bestehende Kanä-
Entwurfsaufgabe | Teil C
Abb. 13 | E-LadesäuleSeite 33 von 43
Seite | 28
le und Leitungen sind sowohl dem topografischen Bestandsplan als
auch den detaillierten Kanalplänen in der Anlage G zu entnehmen.
Die bestehenden Leitungen, Kanalschächte und die dazu einzuhal-
tenden Mindestabstände von 2,50 Meter sind bei der Planung zu
berücksichtigen. Sofern die Mindestabstände bei Neupflanzungen
nicht eingehalten werden können, ist ein Wurzelschutzkonzept vor-
zulegen. Die Anfahrbarkeit der Kanalschächte muss jederzeit ge-
währleistet werden. Durch das maßgebliche Bemessungsfahrzeug
ergeben sich folgende Abmessungen, die im Zufahrtsbereich zu
den Schächten von Bebauung freizuhalten sind: 3,40 Meter Breite,
4,50 Meter lichte Durchfahrtshöhe und eine Gewichtsbelastung von
40 Tonnen.
Die Planung für die Kölnstraße ist bei der Neugestaltung des Stifts-
platzes im Realisierungs- und Ideenteil zu berücksichtigen (Anlage
E).
3. Nutzung und Gestaltung
Der Stiftsplatz soll zu einer attraktiven innerstädtischen Platzfläche
transformiert werden. Dabei sind im Rahmen der Neugestaltung
freiraumgestalterische Elemente und Verknüpfungen, wie Wege-
führungen, Freiraumzuordnung u. ä. vorzuschlagen.
Der Stiftsplatz soll als öffentliche Platzfläche sowohl Aufenthalts-
raum mit konsumfreien Ruhezonen und Sitzmöglichkeiten sein als
auch aktive Nutzungsangebote für unterschiedliche Altersklassen
bieten. Dabei ist darauf zu achten, dass Bereiche, an denen sich
Menschen besonders lange (z. B. Sitz- und Aufenthaltsbereiche)
oder häufig aufhalten (z. B. Wege) überwiegend durch Baumpflan-
zungen beschattet werden sollen.
Bei der Neugestaltung ist eine Verbesserung der Spielplatzversor-
gung im verdichteten Innenstadtbereich möglich. Dabei sind Nut-
zungskonflikte, insbesondere mit Drogenkonsument*innen, durch
eine entsprechende Gestaltung der Flächen zu vermeiden.
Weitere Nutzungsideen sind der Auswertung der vorangestellten
Bürger*innen-Beteiligung unter Anlage H zu entnehmen.
Teil C | EntwurfsaufgabeSeite 34 von 43
29 | Seite
Materialität
Der aktuelle Versiegelungsgrad im Werkstattgebiet soll für eine
nachhaltige Stadtentwicklung konzeptabhängig deutlich verringert
und der Anteil der Vegetationsflächen erhöht werden. Von den Teil-
nehmenden werden Aussagen zur Materialität erwartet. Dabei sind
insbesondere unversiegelte, bepflanzte und somit evapotranspira-
tionsfähige Bodenflächen zu verwenden. Die Belange der Straßen-
reinigung sind bei der Auswahl des Belags zu berücksichtigen.
Bunker- und Löschwassertankanlage
Im Rahmen des Werkstattverfahrens soll ein gestalterischer Um-
gang mit den Bodendenkmälern der Bunkeranlage sowie der Lö-
schwassertanks gefunden bzw. eine Haltung hierzu entwickelt
werden. Es soll aufgezeigt werden, ob und wie die Anlage künftig
genutzt werden soll. Dabei sind auch Aussagen zu der Zugänglich-
keit und/oder dem Abbau der Treppen zu treffen. Eine Nutzung als
Zisterne ist ebenso vorstellbar wie eine begehbare, unterirdische
Skulptur. Durch die beiden vorhandenen und derzeit geschlossenen
Eingänge in die unterirdische Anlage kann über eine Zugänglichkeit
nachgedacht werden. Aus Sicht der Denkmalpflege ist eine Nut-
zung möglich. Leichte Eingriffe in die Substanz müssen im Rahmen
der denkmalpflegerischen Abwägung geprüft werden. Die grund-
sätzliche Zugänglichkeit muss aus Wartungszwecken gewährleistet
bleiben. Eine Auffüllung der gesamten Anlage ist abhängig von der
statischen Analyse ebenso vorstellbar.
Beleuchtung
Um den Stiftsplatz als öffentlichen Raum ganzheitlich nutzbar zu
machen, ist im Rahmen der Neugestaltung ein Beleuchtungskon-
zept zu integrieren, wozu Vorschläge erwartet werden. Der aktuelle
Leuchtenkatalog für Straßenbeleuchtung der Stadt Bonn (Anlage
G) sowie die allgemeinen Anforderungen an den Naturschutz sind
zu beachten. Sollten die Teilnehmenden eine alternative Beleuch-
tung zu den genannten Leuchten aus dem Katalog vorschlagen, ist
die Auswahl schriftlich zu begründen.
Schallschutz
Bei der Neugestaltung des Stiftsplatzes ist auf die Schallausbrei-
tung, Absorption und Reflektion des Schalls zu achten, um einen
angenehmen Aufenthalt für Nutzer*innen und Anwohner*innen zu
gewährleisten.
Entwurfsaufgabe | Teil C
Abb. 14 | Eingang BunkerSeite 35 von 43
Seite | 30
Bei Nutzungsvorschlägen ist auf die erhöhte Lärmbelastung durch
Verkehrslärm zu achten und gegebenenfalls sind entsprechende
Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Gleichzeitig sollte bei der
Neugestaltung die Schallausbreitung der Geräusche durch die Nut-
zung des Platzes und die Wirkung auf die angrenzenden Wohnun-
gen beachtet werden.
Unterflurcontainer
Als innerstädtische Platzfläche soll der Stiftsplatz auch zukünftig
die Möglichkeit der Müllentsorgung bieten. Die stark frequentierten
Depotcontainer für Altglas und Altpapier, die aktuell am östlichen
Rand des Platzes zu finden sind, sollen in eine nachhaltige und
platzsparende Form der Müllentsorgung als Unterflursystem über-
führt werden. Die Teilnehmenden sollen einen geeigneten Standort
im Realisierungsteil vorschlagen, der den örtlichen und technischen
Standortvoraussetzungen in Anlage G entspricht. Hierfür soll ein
Standort gemäß den Größenvorgaben von bonn orange in die Ge-
staltung integriert werden.
Orte / Hinweise zur Erläuterung der Stadtgeschichte
Das gewachsene Interesse an Stadtgeschichte zeigt sich in einer
deutlichen Zunahme an Stadtführungen. Der Stiftsplatz bietet mit
seinen unterschiedlichsten Denkmälern die Chance, hier Stadtge-
schichte direkt erlebbar zu machen. Die Entwurfsverfasser*innen
sollen einen Ort für Hinweistafeln vorschlagen, der über die ver-
schiedenen Themen informiert oder andere Ideen aufzeigen, die
diesem Bedürfnis Rechnung tragen.
4. Begrünung, Bepflanzung und Klimaanpassung
Die Neugestaltung des Stiftsplatzes soll sich durch Entsiegelungs-
und Begrünungsmaßnahmen auszeichnen, um einen maßgebli-
chen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Ziel ist es, den Stifts-
platz als öffentlich zugängliche bioklimatische Ausgleichsfläche zu
qualifizieren.
Bei Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen ist die vorhande-
ne unterirdische Bunker- und Löschwassertankanlage zu beachten.
Klimaanpassung
Die Berücksichtigung zunehmender Extremwetterereignisse, das
Schwammstadt-Prinzip sowie das Leitbild der wassersensiblen
Teil C | Entwurfsaufgabe
Abb. 15 | GlascontainerSeite 36 von 43
31 | Seite
Stadt sind die für die Neugestaltung geltenden allgemeinen stadt-
und freiraumplanerische Leitgedanken.
Die unterirdischen Bauwerke schränken die Möglichkeiten der Nie-
derschlagsversickerung stark ein. Zugleich könnten die Löschwas-
sertanks die Funktion einer Wasserrückhaltung (Zisterne) aufneh-
men und ggf. das aufgefangene Wasser einer Nutzung zugeführt
werden. Es wird erwartet, dass sich die teilnehmenden Büros mit
zukunftsweisenden Möglichkeiten der Niederschlagsversickerung
auseinandersetzen, ihre Übertragbarkeit auf den Stiftsplatz prüfen
und realisierbare Ansätze sowie geeignete Maßnahmen vorschla-
gen.
Bewegtes Wasser kann ergänzend zur Verbesserung der bioklima-
tischen Situation im Bereich des Stiftsplatzes beitragen. Ein zweites
Brunnenbauwerk – neben dem bestehenden Christusbrunnen – ist
nicht vorzusehen. Andere Wasserelemente (wie zum Beispiel eine
Fontäne bzw. ein Fontänenfeld) wären jedoch möglich.
Baumpflanzungen
Der freiraumplanerischen Gestaltung ist die aktuelle Zustandsbe-
wertung des Baumbestandes zugrunde zu legen (Anlage D). Der
Baumbestand ist grundsätzlich zu erhalten und dort, wo es auf-
grund der unterirdischen Bauwerke möglich ist, zu ergänzen. Bei
Standortvorschlägen für Baumneupflanzungen ist auf die unterirdi-
schen Bauwerke zu achten, da hier nur eine geringe Überdeckung
zu erwarten ist. Grundsätzlich wird bei Neupflanzungen empfohlen,
die Straßenbaumliste „Zukunftsbäume“ des Arbeitskreises „Stadt-
bäume“ der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) bei der Planung zu
berücksichtigen (Anlage D).
Um dem Artenschutz Rechnung zu tragen, sind insbesondere die
Bäume mit großen Kronendurchmesser zu erhalten, die als Fort-
pflanzungs- und Ruhestätten fungieren. Zur Verbesserung des Ha-
bitats sollen Standorte für Nisthilfen für Fledermäuse und Vögel ge-
prüft werden.
Begrünung und Bepflanzung
Die Entsiegelung der Parkplatzfläche bietet Raum für eine anspre-
chende und zugleich biodiverse Bepflanzung. Zur Erhöhung der
Biodiversität und Artenvielfalt ist auf die Auswahl von heimischen,
klimawandelangepassten und insektenfreundlichen Pflanzen zu
achten.
Entwurfsaufgabe | Teil CSeite 37 von 43
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Der Blattflächenindex soll konzeptabhängig erhöht werden und so-
mit zu einer Zunahme der Verdunstungskühle beitragen.
Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes soll bei der Be-
grünung und Bepflanzung auf allergene Pflanzen, wie beispielswei-
se Hasel, Erle und Birke, sowie auf starkgiftige Gewächse verzich-
tet werden. Zur verbeugenden Vermeidung der Besiedelung der
zukünftigen Grünfläche mit Schadnagern, wie insbesondere Ratten,
sollte von einer Begrünung mit flächig bodendeckenden Pflanzen
abgesehen werden. Eine Begrünung durch Staudenmischpflanzun-
gen ist hingegen möglich.
5. Mobilität
Die Neugestaltung des Stiftsplatzes soll einen Beitrag zur Verkehrs-
wende leisten. Die Pkw-Stellplätze auf der Platzfläche des Reali-
sierungsteils sollen überwiegend entfallen und der neue Platzraum
den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zugeschlagen werden.
Es sind geeignete, komfortable sowie barrierefreie Zuwegungen für
den Fußverkehr (Quell- und Zielverkehr, wie auch Durchgangsver-
kehr) einzuplanen.
Die Zu- und Ausfahrten des geplanten Fahrradparkhauses sind
komfortabel für den Radverkehr zu gestalten und auszubilden. Da-
rüber hinaus sind weitere niederschwellige Fahrradabstellanlagen
(z. B. in Form von Bügeln) vorzuhalten. Für einen Platzhalter einer
Überdachung mit fünf Bügeln inklusive Luftstation (als Teil der Mo-
bilstation) soll ein geeigneter Standort gefunden werden. Außerdem
sind für ca. 15 weitere Bügel dezentral und konzeptabhängig Stand-
orte vorzuschlagen.
Bezüglich der im Norden angrenzenden Einbahnstraße ist ein neu-
er Querschnitt gewünscht. Die Gestaltung der Platzfläche soll die
nördliche Einbahnstraße im Sinne einer Mischverkehrsfläche mit-
einbeziehen. Dennoch sind Fahrbeziehungen für Anlieger-/ Liefer-
verkehre und Rettungswege zu gewährleisten sowie Ladezonen
und Kurzzeitparken vorzusehen. Insgesamt soll die Wirkung einer
erweiterten Platzfläche erzielt werden. Dazu kann das bestehende
Trennsystem (Hochboard) zugunsten einer neuen Planung in Form
eines Mischsystems aufgegeben werden mit dem Ziel, die Aufent-
haltsqualität der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu erhöhen
und Flächen für Außengastronomie zu ermöglich bzw. zu erweitern.
Teil C | Entwurfsaufgabe
Abb. 16 | Nördliche EinbahnstraßeSeite 38 von 43
33 | Seite
Für die Bereiche von öffentlichen Verkehrsflächen sind die „Bau-
technischen Grundsätze der Bundesstadt Bonn“ zu beachten (An-
lage E).
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung durch den ÖPNV ist ein Ein-
griff in die südliche Einbahnstraße nicht Bestandteil des Werkstatt-
verfahrens. Grundsätzlich darf die Neugestaltung des Stiftsplatzes
nicht zu einer Beeinträchtigung des ÖPNV führen. Darüber hinaus
muss die Haltestelle „Stiftsplatz“ weiterhin barrierefrei erreichbar
sein.
6. Ideenteil
Der Ideenteil des Werkstattverfahrens umfasst den direkten Vor-
platz der Stiftskirche sowie die angrenzende Kölnstraße in Teilen.
Der Kirchvorplatz ist im Eigentum der Katholischen Kirchengemein-
de St. Petrus und zeichnet sich aktuell als vollversiegelte Platzflä-
che mit vier durch die Bonner Baumschutzsatzung geschützten
Bäumen in Form von Linden aus.
Die Kölnstraße wird durch ein separates Qualifizierungsverfahren
umgestaltet. Die Planungen zum Masterplanprojekt Nr. 5 „Kölnstra-
ße“ sind zu berücksichtigen (Anlage E).
Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen konzeptionelle Ideen für
den Vorplatz entwickelt werden, um auch hier die Aufenthaltsquali-
tät zu steigern und die Gestaltung zu qualifizieren. Es sollen zudem
Ideen erarbeitet werden, wie die historisch wichtige Verbindung
zwischen dem Stiftsplatz und der Stiftskirche über die Kölnstraße
hergestellt werden kann.
Künftig soll die Lichtsignalanlage so verlagert werden, dass Fuß-
gänger*innen auf die Platzmitte geführt werden. Im Rahmen des
Werkstattverfahrens soll ein geeigneter Standort für den Fußgänge-
rübergang bzw. die Lichtsignalanlage vorgeschlagen werden. Aus
Gründen des Denkmalschutzes soll die Lichtsignalanlage nicht mit-
tig vor der Kirche bzw. dem Kirchenportal verortet werden.
Entwurfsaufgabe | Teil C
Abb. 17 | Ideenteil Kirchenvorplatz
Abb. 18 | Querung KölnstraßeSeite 39 von 43
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7. Anregung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen des Werkstattverfahrens wurde ein vorgeschaltetes Be-
teiligungsverfahren für Bürger*innen durchgeführt (Anlage H).
Die Vorschläge und Anregungen von direkt am Stiftsplatz anliegen-
den Gewerbetreibenden und Institutionen vor Ort wurden im Rah-
men eines digitalen Gespräches gesammelt. Gestaltungsideen und
Planungshinweise von interessierte Bonner*innen wurden zunächst
in Form eines Online-Dialogs auf dem städtischen Beteiligungspor-
tal gesammelt und während einer öffentlichen Beteiligungsveran-
staltung zum bundesweiten Tag der Städtebauförderung ergänzt
und öffentlich diskutiert.
Die Zusammenfassung und Dokumentation der einzelnen Beteili-
gungsbausteine sind zu berücksichtigende Grundlagen der Aufga-
benstellung. Die Integration der verschiedenen Nutzungs- und Ge-
staltungsvorschläge der Bonner Bürger*innen in die Neugestaltung
sind durch die teilnehmenden Büros zu prüfen und im Rahmen des
Gesamtkonzeptes abzuwägen.
In der Jury ist ein*e Vertreter*in der Bürgerschaft als stimmberech-
tigtes Mitglied der Sachjury sowie ein*e entsprechende Stellvertre-
ter*in per Los hinzugewählt worden.
Teil C | EntwurfsaufgabeSeite 40 von 43
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Abb. 01: Stottrop Stadtplanung (2022) auf
Luftbildgrundlage der Bundesstadt Bonn (2022)
Abb. 02: Stottrop Stadtplanung (2022) auf
Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2020)
Abb. 03: Stottrop Stadtplanung (2022) auf
Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2020)
Abb. 04: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 05: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 06: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 07: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 08: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 09: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 10: Stottrop Stadtplanung (2022) auf
Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2020)
Abb. 11: Wikipedia (letzter Zugriff: 03.05.2022 unter
https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftskirche_ (Bonn))
Abb. 12: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 13: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 14: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 15: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 16: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 17: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abb. 18: Stottrop Stadtplanung (2022)
Abbildungsverzeichnis
AbbildungsverzeichnisSeite 41 von 43
www.bonn.de
Impressum: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt / Presseamt
Auflage: XX, gedruckt auf 100% Recyclingpapier, zertifiziert mit dem Blauen EngelSeite 42 von 43
Erstellung der Aufgabenstellung
Ablauf des Beteiligungs- und Werkstattverfahrens zur Neugestaltung des Stiftsplatzes in Bonn
ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG WERKSTATTVERFAHREN
Vorstellung der
Planungsziele &
Sammlung erster Ideen
am 14. Mai 2022
STOTTROP STADTPLANUNG | Stand: April 2022
ggf. Anpassungen
in Aufgabenstellung
POLITIK
Beschluss Beteiligungsausschuss
am 30.03.2022
"Tag der Städtebauförderung" auf dem Stiftsplatz!
März
2022
Ratsbeschluss zur Neugestaltung
am 29.10.2021
Ratsbeschluss über
Ergebnis des Verfahrens
Veröffentlichung
Siegerentwurf auf
"www.bonn.de/stiftsplatz"
April
2022
Mai
2022
Juni
2022
Juli
2022
August
2022
2021
ZEIT
Arbeitszeitraum für teilnehmende Büros
Auswertung der Ideensammlung > Abwägung der Ideen >
Online-Dialog auf
"Bonn macht mit"
vom 2. - 17. Mai 2022
Online Gespräch
mit ansässigen
Gewerbetreibenden
am 26. April 2022
Vorbereitung des Verfahren
Einladung von vier Büros der
Landschaftsarchitektur
mit verkehrsplanerischer Beratung
Rat & Ausschüsse beschließen
die Aufgabenstellung
Öffentliches Auftaktkolloquium am Freitag, den 24. Juni 2022
Öffentliche Ergebnispräsentation und (nicht-öffentliche) Jury-Sitzung am Donnerstag, den 11. August 2022Seite 43 von 43

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Datenstand: 02.11.2026, 18:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de