220898 · Beschlussvorlage
Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Teilprojekt Nr. 4 Stiftsplatz – Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren und Benennung der Mitglieder*innen und Stellvertreter*innen der Sachjury
Kerndaten
- Nummer
- 220898
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 220898 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Teilprojekt Nr. 4 Stiftsplatz – Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren und Benennung der Mitglieder*innen und Stellvertreter*innen der Sachjury Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Empfehlung Beirat Bürgerbeteiligung 20.05.2022 Anregung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung Rat 09.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Das Werkstattverfahren inkl. Öffentlichkeitsbeteiligung muss bis im Spätsommer 2022 abgeschlossen sein, damit aufbauend auf den Ergebnissen die Förderantragsunterlagen zum Antrag auf Städtebaufördermittel fristgerecht zum 30.09.2022 eingereicht werden können. Eine zeitliche Verzögerung des Beschlusses der Aufgabenstellung als offizieller Beginn der Planungswerkstatt bedeutet, dass der Antrag auf Städtebauförderung nicht fristgerecht abgegeben werden kann und somit eine Umsetzung des Projektes in 2023 nicht möglich ist. Ein neuer Antrag auf Städtebaufördermittel kann erst wieder zum 30.09.2023 gestellt werden, sodass sich die Umsetzung des Projektes auf 2024 verschieben würde und somit nicht mehr dem Zeitplan des Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0 entspricht. Eine fristgerechte Eingabe der Vorlage war aufgrund intensiver Abstimmungen sowie krankheitsbedingter Personalausfälle nicht möglich. Beschlussvorschlag 1. Als Mitglied der Sachjury im freiraumplanerischen Werkstattverfahren zur „Neugestaltung des Stiftsplatzes in der Bundesstadt Bonn“ werden folgende Personen zur Wahl gestellt: Mitglied der Sachjury (stimmberechtigt) StellvertretungSeite 1 von 43 Seite 2 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. NN, Bürger*in 5. NN, Bürger*in der Bundesstadt Bonn der Bundesstadt Bonn Für die Sachjury sind vier Plätze und vier Stellvertretungen zu besetzen. 2. Der Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren „Neugestaltung des Stiftsplatzes in der Bundesstadt Bonn“ wird zugestimmt. Begründung Zu 1. Die Entscheidung über die Gewinner der Planungswerkstatt trifft eine Jury. Die Benennung der stimmberechtigten Sachpreisrichter*innen und stellvertretenden Sachpreisrichter*innen der Jury ist für dessen Besetzung notwendig und muss bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufgabenstellung erfolgt sein. Die Größe und Besetzung der Jury besteht aus stimmberechtigten Fach- und Sachpreisrichter*innen sowie deren Stellvertreter*innen. Die Größe der Jury ist so ausgelegt, dass noch eine arbeitsfähige Gruppe entsteht. Vom Rat der Stadt Bonn sollen vier stimmberechtigte Mitglieder der Sachjury und jeweils eine Vertretung zur Beurteilung der Arbeiten im freiraumplanerischen Werkstattverfahren „Neugestaltung Stiftsplatz“ benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Zu 2. Ausgangssituation Im Rahmen des Masterplans „Innere Stadt Bonn 2.0“ (Konzept zur langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Bonner Innenstadt) soll auch der Stiftsplatz umgestaltet werden. Der Rat der Stadt Bonn hat am 28. Oktober 2021 dieSeite 2 von 43 Seite 3 Zielsetzung verabschiedet, dass es hier mehr Grün und weniger Parkplätze geben soll und die Verwaltung beauftragt die weiteren Planungsschritte für die Durchführung eines Werkstattverfahrens inkl. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neugestaltung des Stiftsplatzes und den angrenzenden Bereichen einzuleiten (DS-Nr.211463). Der Stiftsplatz spielt aufgrund seiner Lage eine wichtige Rolle bei der Innenstadtentwicklung: Er verbindet als zentrales Bindeglied die Bonner Innenstadt mit der Beethovenhalle und dem Rhein. Durch eine gestalterische Aufwertung der bisher überwiegend als Parkplatz genutzten Fläche bietet der Stiftsplatz ein großes Potential, um ein wohn- und arbeitsortnaher Freiraum und Aufenthaltsort zu werden. Gesucht wird ein hochwertiger, gestalterisch und stadtökologisch nachhaltiger Entwurf mit dem sich die Bonner*innen identifizieren können. Auch die Aspekte mit der Anpassung an den Klimawandel sind zu berücksichtigen. Der Stiftsplatz bezieht seinen Namen aus der angrenzenden Stiftskirche, die 1881 als Nachfolgerin der Kirche des Stiftes Dietkirchen errichtet wurde. Einen weiteren geschichtlichen Bezug stellt der Christusbrunnen dar, der aufgrund von Bauarbeiten am Alten Friedhof 1973 auf den Stiftsplatz versetzt wurde. Darüber hinaus liegen im Verborgenen – unterhalb des Stiftsplatzes – eine große Bunker- und Löschwassertankanlage aus dem Jahr 1940. Diese drei baulichen Zeitzeugen stehen unter Denkmalschutz und sollen in die Neugestaltung integriert werden, um die Geschichte des Stiftsplatzes erlebbar zu machen. Darüber hinaus stellt der Stiftsplatz im städtischen Gefüge aufgrund der stark frequentierten Bushaltestelle, dem geplanten Fahrradparkaus und der bereits installierten E-Ladestation einen wichtigen Baustein für die Verkehrswende dar. Planungswerkstatt Die Neugestaltung des Stiftsplatzes erfolgt als Werkstattverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung mit vier teilnehmenden Büros der Landschaftsarchitektur. Gegenstand des Verfahrens ist die freiraumplanerische Um- und Neugestaltung des ca. 3.500 m² großen Stiftplatzes, der derzeit als Stellplatzanlage genutzt wird und in Teilen einen alten Baumbestand sowie einen denkmalgeschützten Brunnen aufweist. Zudem sollen in einem zusätzlichen Ideenteil auch Gestaltungsvorschläge für den westlich angrenzenden Vorplatz der Stiftskirche eingebracht werden. Eine Übersicht über den Ablauf der Planungswerkstatt und der parallel laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung ist als Anlage der Vorlage beigefügt Zur Durchführung des Werkstattverfahrens ist der Beschluss einer Aufgabenstellung notwendig. Diese regelt das vorgesehene Verfahren für alle Beteiligten und konkretisiert die Aufgabe für die teilnehmenden Büros sowie die verbindlich zu beachtende Rahmenbedingung. Die in der Anlage beigefügte Aufgabenstellung ist demnach in drei Bausteine unterteilt: Teil A gibt einen Überblick über das Verfahren, Teil B stellt die räumlichen und funktionalen Rahmenbedingungen am Stiftsplatz dar und Teil C definiert die konkrete Entwurfsaufgabe zur Neugestaltung desSeite 3 von 43 Seite 4 Stiftsplatzes. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem vorauslaufenden Beteiligungsverfahren fließen in die Aufgabenstellung ein. Hinweis: Die Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung kann erst kurzfristig als Anlage der Aufgabenstellung sowie dieser Vorlage beigefügt werden, da die digitale Beteiligungsmöglichkeit über bonn-macht-mit.de erst am 17.05.2022 endet. Öffentlichkeitsbeteiligung Bestandteil des Werkstattverfahrens ist die Entwicklung und Umsetzung einer parallel laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung die den Prozess der Planungswerkstatt begleiten soll. Der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen hat am 30. März 2022 das Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen, dass die Neugestaltung des Stiftsplatzes begleiten soll (siehe DS-Nr. 220486). Es besteht aus verschiedenen Bausteinen und aufeinander aufbauenden Schritten und soll die verschiedensten Akteure ansprechen. Folgende Bausteine der Öffentlichkeitsbeteiligung sind geplant bzw. wurden bereits initiiert: Onlinebeteiligung über www.bonn-macht-mit.de vom 2. bis 17. Mai Hinweise, Anregungen und erste Ideen für die Neugestaltung des Stiftsplatzes können im Zeitraum vom 2. bis 17. Mai 2022 online über das städtische Beteiligungsportal „Bonn macht mit.de“ digital eingebracht werden. Digitales Auftaktgespräch mit Gewerbetreibenden und Institutionen Vor- Ort am 26.04.2022 Am 26. April 2022 haben Gewerbetreibende der am Stiftsplatz ansässigen Einrichtungen und Vertreter*innen von Institutionen vor Ort ihre Anregungen und Planungshinweise an die Neugestaltung des Stiftsplatzes benannt. Im Rahmen eines digitalen Auftaktgespräches mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung der Stadt Bonn wurde gemeinsam über die Zukunft des Stiftsplatzes diskutiert. Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 auf dem Stiftsplatz Der Tag der Städtebauförderung am 14. Mai 2022 wird dieses Jahr auf dem Stiftsplatz gefeiert. Die öffentliche Beteiligungsveranstaltung findet von 13 bis 18 Uhr direkt vor Ort auf dem Stiftsplatz statt. Im Gespräch mit Vertreter*innen der Stadt Bonn können interessierte Bürger*innen ihre Hinweise und Ideen für die Neugestaltung des Stiftsplatzes nennen und diskutieren. Zusätzlich wird an diesem Tag ein*e Bonner*in gesucht, der/die alsSeite 4 von 43 Seite 5 stimmberechtigtes Mitglied der Sachjury über die Entwürfe zur Neugestaltung mitentscheidet. Darüber hinaus werden drei Stellvertreter*innen gesucht. Unter allen Bewerber*innen wird am 14. Mai 2022 auf dem Stiftsplatz per Los entschieden. Öffentliche Veranstaltungen der Planungswerkstatt am 24. Juni und 11. August 2022 Am Freitag, den 24. Juni 2022 soll die Aufgabenstellung der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung (Auftaktkolloquium) vorgestellt werden. Die vier eingeladenen Landschaftsarchitekturbüros stellen sich jeweils vor. Am Donnerstag, den 11. August 2022 haben die Bürger*innen die Möglichkeit, sich die vier Entwürfe der Büros anzuschauen und ihre Ideen und Hinweise zu den vorgeschlagenen Planungen mit den teilnehmenden Büros zu diskutieren. Ebenso tagt an diesem Tag die Jury, die eine Empfehlung über den besten Entwurf abgibt. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung des Werkstattverfahrens und die spätere Umgestaltung des Stiftsplatzes ist ein Teilprojekt des Masterplans Innere Stadt 2.0 und soll über das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" des Bundes und Landes erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahmen für den Radverkehr erfolgen über Mittel aus der Produktgruppe 12.07 „Verkehrsplanung“, die für die Zukunft des Radverkehrs bereitgestellt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel und der Veranschlagung im Haushalt. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 bes. Städtebaurecht 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 104.000 EUR 161000902/ 72.1000 2021/2022 Einzahlungen / Erträge (70%) 72.800 EURSeite 5 von 43 Seite 6 Haushaltsbelastung 31.2000 EUR Anlage/n 1 Bonn-Stiftsplatz_Aufgabenstellung-Entwurf (öffentlich) 2 Stiftsplatz-Ablauf Planungswerkstatt_und_Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentlich)Seite 6 von 43 Neugestaltung des Stiftsplatzes Aufgabenstellung zum Werkstattverfahren - ENTWURF - Schrägluftbild des Stiftsplatzes von Osten © Bundesstadt BonnSeite 7 von 43 Die Ausloberin: Bundesstadt Bonn Stadtplanungsamt – Amt 61 Berliner Platz 2 53111 Bonn Verfahrensmanagement: Stottrop Stadtplanung Marsiliusstraße 20 50937 Köln E-Mail: post@stottrop-stadtplanung.de www.stottrop-stadtplanung.de Ansprechpartnerinnen: Regina Stottrop Anne Russell Stand: 09. Mai 2022Seite 8 von 43 Das Verfahren 1. Ausloberin 6 2. Verfahrensbetreuung 6 3. Anlass und Zielsetzung 6 4. Gegenstand des Verfahrens 7 5. Art des Werkstattverfahren 7 6. Teilnehmende 8 7. Jury 8 8. Vorprüfung 9 9. Unterlagen 10 10. Abgabeleistungen 12 11. Rückfragen und öffentliches Auftaktkolloquium 14 12. Abgabe der Arbeiten 14 13. Beurteilungskriterien 15 14. Öffentliche Jurysitzung 15 15. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung 15 16. Aufwandsentschädigung 15 17. Weitere Bearbeitung 16 18. Eigentum und Urheberrecht 16 19. Terminübersicht 17 Die Rahmenbedingungen 1. Ausgangssituation und Zielsetzung 18 2. Angrenzende Bebauungs- und Nutzungsstruktur 19 3. Lage und Erreichbarkeit 20 4. Freiraumstruktur 22 5. Denkmalschutz 24 6. Städtebauliche Rahmenplanungen 25 Die Entwurfsaufgabe 1. Entwurfsinhalte 26 2. Vorgaben und Bindungen für den Entwurf 26 3. Nutzung und Gestaltung 28 4. Begrünung, Bepflanzung und Klimaanpassung 30 5. Mobilität 32 6. Ideenteil 33 7. Anregung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 34 Abbildungsverzeichnis 35 Teil A Teil B Teil C InhaltsverzeichnisSeite 9 von 43 Seite | 4 Innenstadt Beethovenhalle Rhein Stiftsplatz Abb. 01 | LuftbildSeite 10 von 43 5 | Seite Im Rahmen des Masterplans „Innere Stadt Bonn 2.0“, dem strategi- schen Konzept für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bonner Innenstadt, soll nun auch der Stiftsplatz umgestaltet wer- den. Der Rat der Stadt Bonn hat am 28. Oktober 2021 entschieden, dass es hier mehr Grün und weniger Parkplätze sowie eine vorge- schaltete Öffentlichkeitsbeteiligung geben soll. Schon in den 1990er Jahren gab es Stimmen in Bonn, die die „un- befriedigende städtebauliche Situation“ am Stiftsplatz durch die Nutzung als Parkplatzfläche erkannt und eine „Planung für [den] Stiftsplatz ohne Autoblech“ gefordert haben (Bonner Rundschau: 1990). Gesucht wird ein hochwertiger, gestalterisch und stadtökologisch nachhaltiger Entwurf, mit dem sich insbesondere die Bonner*innen identifizieren können und der den Stiftsplatz zu einem Ort für die Menschen in Bonn transformiert. Durch die rege Beteiligung der Öffentlichkeit an den analogen und digitalen Beteiligungsveranstaltungen wurde die Bedeutung des Stiftsplatzes für die angrenzenden Gewerbetreibenden, Institutio- nen und Anwohner*innen deutlich. Viele der gesammelten Ideen und Wünsche sind bereits in die vorliegende Aufgabenstellung ein- geflossen. Wohl wissend, dass nicht alle Ideen in die Neugestaltung der Platzfläche integriert werden können, wird es die Aufgabe der teilnehmenden Büros sein, sich intensiv mit den Beteiligungsergeb- nissen auseinanderzusetzen. Die Bonner Innenstadt verändert sich – und mit ihr auch der Stiftsplatz! VorbemerkungSeite 11 von 43 Seite | 6 1. Ausloberin Ausloberin ist das Stadtplanungsamt (Amt 61) der Bundesstadt Bonn. 2. Verfahrensbetreuung Die Organisation und Betreuung des Werkstattverfahrens werden durch das Büro Stottrop Stadtplanung durchgeführt. Ansprechperson: Anne Russell Tel.: +49 221 – 1 39 61 76 Mail: russell@stottrop-stadtplanung.de 3. Anlass und Zielsetzung Der Stiftsplatz ist Bestandteil des städtebaulichen Entwicklungskon- zeptes „Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0“. Der Masterplan stellt die Leitlinie der Innenstadtentwicklung für mindestens 15 Jahre dar und setzt sich aus zahlreichen Einzelmaßnahmen zusammen. Im Rahmen der zweiten Förderperiode von 2021 bis 2025 soll nun auch der Stiftsplatz neugestaltet werden. Der Stiftsplatz spielt aufgrund seiner Lage eine wichtige Rolle bei der Innenstadtentwicklung: Er verknüpft als zentrales Bindeglied die Bonner Innenstadt mit der Beethovenhalle und dem Rhein. Durch eine funktionale und gestalterische Aufwertung der bisher über- wiegend als Parkplatz genutzten Fläche bietet der Stiftsplatz ein großes Potential, um ein wohn- und arbeitsortnaher Freiraum und Aufenthaltsort für die angrenzenden Anwohner*innen, Gewerbetrei- benden und Institutionen zu werden. Der Rat der Stadt Bonn hat daher am 28. Oktober 2021 entschie- den, dass die Flächen des Stiftsplatzes zugunsten einer öffentlichen Grünfläche entsiegelt und neu strukturiert werden sollen. Dabei sol- len die Stellplätze zwischen den beiden Fahrbahnen ganz überwie- gend wegfallen. Gleichzeitig soll durch die zusätzliche Freiraumge- staltung ein wichtiger Beitrag zur Klimaanpassung geleistet werden. Teil A | Verfahrensteil Teil A | Das VerfahrenSeite 12 von 43 7 | SeiteVerfahrensteil | Teil A 4. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand des Verfahrens ist die freiraumplanerische Um- und Neugestaltung des ca. 3.500 m² großen Stiftplatzes, der derzeit als Stellplatzanlage genutzt wird und in Teilen einen alten Baumbe- stand sowie einen denkmalgeschützten Brunnen aufweist. Zudem sollen in einem zusätzlichen Ideenteil auch Gestaltungsvorschläge für den westlich der Kölnstraße liegenden Vorplatz der Stiftskirche eingebracht werden. Um die verkehrlichen Belange ausreichend zu berücksichtigen, sollen Verkehrsplaner*innen als Berater*innen im Verfahren hinzugezogen werden. 5. Art des Werkstattverfahren Die Neugestaltung des Stiftsplatzes erfolgt als Werkstattverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung mit vier teilnehmenden Büros der Landschaftsarchitektur. Dabei sind sowohl das Auftaktkolloqui- um als auch die Ergebnispräsentation als öffentliche Veranstaltung geplant. Hierbei erhalten die Bürger*innen Gelegenheit, sich über die Aufgabenstellung zu informieren, die Büros kennen zu lernen und der Präsentation der Ergebnisse beizuwohnen. Realisierungsteil Ideenteil Stiftsplatz Stiftskirche Kölnstr. Welschnonnenstr. Abb. 02 | Geltungsbereich des Werkstattverfahrens Realisierungsteil IdeenteilSeite 13 von 43 Seite | 8 6. Teilnehmende Folgende vier Büros der Landschaftsarchitektur (in alphabetischer Reihenfolge) wurden von der Ausloberin zur Teilnahme an dem Werkstattverfahren aufgefordert: • club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln • RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn • scape Landschaftsarchitekten, Düsseldorf • urbanegestalt PartGmbB, Köln 7. Jury Die Jury zur Beurteilung der Arbeiten und die Vorprüfung setzen sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen (jeweils in alphabe- tischer Reihenfolge): Mitglieder der Fachjury (stimmberechtigt): 1. David Baier, Landschaftsarchitekt und Leiter des Amtes für Um- welt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn 2. Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin 3. Prof. Eva-Maria Pape, Architektin und Vorsitzende im Gestal- tungsbeirat der Bundesstadt Bonn 4. Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt 5. Jutta Wakob, Landschaftsarchitektin 6. Helmut Wiesner, Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr der Bundesstadt Bonn Mitglieder der Sachjury (stimmberechtigt): 1. NN, Fraktion NN 2. NN, Fraktion NN 3. NN, Fraktion NN 4. NN, Fraktion NN 5. NN, Bürger*in der Bundesstadt Bonn Teil A | VerfahrensteilSeite 14 von 43 9 | Seite Stellvertretende Mitglieder der Fachjury: 1. Petra Denny, Stadtplanerin und Leiterin des Stadtplanungsamtes der Bundesstadt Bonn 2. Suzanne Grijsbach, Landschaftsarchitektin 3. Sandra Paul, Landschaftsarchitektin und Leiterin Bauabteilung II des Amtes für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn 4. René Rheimes, Landschaftsarchitekt Stellvertretende Mitglieder der Sachjury: 1. NN, Fraktion NN 2. NN, Fraktion NN 3. NN, Fraktion NN 4. NN, Fraktion NN 5. NN, Bürger*in der Bundesstadt Bonn 8. Vorprüfung Im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung und der Vorprüfung wer- den Sachverständige beteiligt. Die Ausloberin behält sich vor, diese zu benennen und weitere Personen einzubeziehen. Bei der Vorprüfung werden beteiligt: 1. Doreen Käppler-Jerbi Amt für Umwelt und Stadtgrün 2. Jan Phillip Stiller Amt für Umwelt und Stadtgrün 3. Markus Walter Stadtplanungsamt 4. Eneas Yanik Stadtplanungsamt 5. Frank Jankowiak Stadtplanungsamt – Mobilität 6. Manuel Mayer Stadtplanungsamt – Mobilität 7. Sebastian Böhm Tiefbauamt 8. Katrin Bisping Stadtkonservatorin, Untere Denkmal- behörde Bundesstadt Bonn 9. Regina Stottrop Stottrop Stadtplanung 10. Anne Russell Stottrop Stadtplanung Verfahrensteil | Teil ASeite 15 von 43 Seite | 10 9. Unterlagen Folgende Unterlagen werden den Teilnehmenden digital zur Verfü- gung gestellt: A. Geltungsbereich des Werkstattgebietes, *PDF B. (Digitale) Plangrundlagen • Topografischer Bestandsplan, *DWG *LAY *PDF • Katasterplan, *DWG *LAY • Deutsche Grundkarte (DGK), *PDF • (Schräg-)Luftbilder, *PDF C. Stadtentwicklungskonzepte • Scheuvens + Wachten i.A. der Bundesstadt Bonn – Stadtpla- nungsamt (2012): „Masterplan Innere Stadt Bonn“, *PDF D. Umweltinformationen • Amt für Bodenmanagement und Geoinformation (2017): „Umge- bungslärmkarte der Stadt Bonn – Auszug Straße 24h-Pegel Tag / Nacht des Stiftsplatzes, *PDF • Bundesstadt Bonn (2021): Baumbestandsliste, *PDF • Bund deutscher Baumschulen (BdB) e. V., Deutsche Gartenamts- leiterkonfe-renz (GALK) e. V. (2020): „Zukunftsbäume für die Stadt – Auswahl aus der GALK-Straßenbaumliste, *PDF • GEO-NET Umweltconsulting GmbH i.A. der Bundesstadt Bonn – Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda (2018): „Stadtklimaanalyse Bonn – Auszug Klimaanalysekarte Tag / Nacht des Stiftsplatzes, *PDF E. Verkehrsinformationen • Bundesstadt Bonn – Amt 66-VA: Tiefbauamt - Verkehrsanlagen (2019): „Bautechnische Grundlagen und Standards der Bundes- stadt Bonn für den Bau und die Sanierung von Straßenanlagen im Bonner Stadtgebiet“, *PDF • Bundesstadt Bonn – Amt 61-3: Stadtplanungsamt - Mobilität und Verkehr (2022): „Grundkonzept zur Kölnstraße“, *PDF (vorbehalt- lich eines politischen Beschlusses vor den Sommerferien 2022) Teil A | VerfahrensteilSeite 16 von 43 11 | Seite F. Denkmalschutz • Bundesstadt Bonn – Amt 62-21: Amt für Bodenmanagement und Geoinformation (2015): „Luftschutzstollen Stiftsplatz“, Schnitte sowie historischer Plan, *PDF • Henneker Zillinger Ingenieure (2021): „Mangelliste zum Gewöl- begang unterhalb des Stiftsplatzes (Ausschnitt aus Bauwerksprü- fung)“, *PDF • H. Lützeler (o. J.): „Eintragungstext Baudenkmal Pfarrkirche „St. Johann Baptist und Petrus (Stiftskirche) aus „Die Stiftskirche, eine Festschrift“, *PDF • Historische Kartensammlung vom Stiftsplatz (1877, 1888, 1911), *PDF • Historische Fotosammlung vom Stiftsplatz (1875 – 1975), *PDF G. Weitere Vorgaben • Bonn Netz GmbH (2021/2022): Straßenbeleuchtung – Leuchten- katalog“, *PDF • Bonn Netz GmbH (2022): Übersichtsplan Fernwärme, *PDF • Bonn Netz GmbH (2022): Übersichtsplan Gast / Strom, *PDF • Bonn Orange AöR (2021): Unterflursammelsystem – Standort- voraussetzungen, *PDF • Bundesstadt Bonn (2021): Übersichtsplan (Ab-)Wasser, *PDF H. Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligungen, *PDF I. Formblätter • Formblatt zur Flächenbilanz, *EXCEL *PDF • Formblatt zur Kostenschätzung, *EXCEL *PDF J. Verfassererklärung, *WORD *PDF-Formular Durch ihre Teilnahme verpflichten sich die Büros, die digitalen Da- ten ausschließlich für die Bearbeitung des Werkstattverfahrens zu nutzen. Verfahrensteil | Teil ASeite 17 von 43 Seite | 12 10. Abgabeleistungen Folgende Leistungen werden von den Teilnehmenden verlangt: I. Zwei DIN A1 Pläne (Querformat) als PDF-Datei mit folgenden In- halten: • Schematischer Funktions-/Strukturplan ohne Maßstab mit Darstel- lung bzw. Einbettung in die Umgebung, genordet • Freiraumplanerisches Gesamtkonzept im M 1:200 für das gesam- te Plangebiet (Realisierungs- und Ideenteil) mit u. a. folgenden Dar- stellungen: - Freiflächen - Bestand (u. a. Gebäude, unterirdische Bunker- und Lö- schwassertankanlage, Christusbrunnen, Fahrradparkhaus, E-Ladesäule etc.) - Befestigte Flächen - Unversiegelte Flächen - Baumstandorte / Pflanzflächen (unterschieden in Bestand und Neupflanzungen) - Ausstattungskonzept des öffentlichen Raums (beispielhafte Möblierungs-/ Beleuchtungselemente etc.) - Materialien • Konzeptionelle Skizzen zum Thema Klimaanpassung / Schwammstadt • Längs- und Querschnitt durch den Platz im M 1:200 • Funktionsschnitt durch die Löschtanks im M 1:200 • Ein frei wählbares Detail im M 1:50 II. PDF-Datei von: • Erläuterungstext (maximal eine DIN A4 Seite, mind. Schriftgröße 10 pt) • Verfassererklärung (gem. Anlage J) Teil A | VerfahrensteilSeite 18 von 43 13 | Seite III. Excel- und PDF-Dateien von: • Formblatt zur Flächenbilanz (begrünte bzw. unversiegelte / teilver- siegelte / vollversiegelte Fläche und Baumerhalt und Neupflanzun- gen in der Planung, gem. Anlage I) • Formblatt zur Kostenschätzung (gem. Anlage I) IV. PowerPoint oder PDF-Präsentation aller oben genannter Inhalte auf maximal 12 Folien Teilnehmende dürfen nur eine Arbeit einreichen. Varianten sind, auch unter Beibehaltung des Gesamtkonzeptes, nicht zulässig. Schnitte und Ansichten müssen den ursprünglichen sowie den ge- planten Verlauf des Geländes zeigen. Verfahrensteil | Teil ASeite 19 von 43 Seite | 14 11. Rückfragen und öffentliches Auftaktkolloquium Der Versand der Aufgabenstellung erfolgt Mitte Juni. Zur Auslobung und zur Verfahrensaufgabe können schriftliche Rückfragen per E-Mail an das betreuende Büro gerichtet werden (russell@stottrop-stadtplanung.de). Diese müssen bis 10 Uhr am Montag, den 20.06.2022 vorliegen. Die Beantwortung aller einge- gangenen Rückfragen erfolgt schriftlich mit dem Protokoll des Ein- führungskolloquiums. Am Freitag, den 24.06.2022 findet ab 13:00 Uhr eine nicht-öffentli- che Vorbesprechung der Jury statt. Ziel ist es, die Aufgabenstellung zu erläutern und Anregungen und Hinweise aus den Reihen der Mit- glieder der Jury zu den eingegangenen Rückfragen aufzunehmen. Am Freitag, den 24.06.2022 findet ab 16:00 Uhr das öffentliche Auf- taktkolloquium mit den teilnehmenden Büros, den Mitgliedern der Jury und der Ausloberin statt. Hierbei stellen sich die teilnehmenden Büros der Öffentlichkeit vor und erläutern dabei ihre Vorgehenswei- se beim Entwerfen von Platzflächen sowie ihre erste Konzeptidee für den Stiftsplatz. Zudem wird die Aufgabenstellung den Planungs- teams vorgestellt. Die Öffentlichkeit kann verfolgen, in welcher Form sich die genannten Ideen in der Aufgabenstellung widerspiegeln. Hier besteht zudem Gelegenheit, eine letzte Nachjustierung in der Aufgabenstellung durch die Jury vorzunehmen. Die Teilnahme am Auftaktkolloquium ist für die teilnehmenden Bü- ros verpflichtend. Das Ergebnisprotokoll des Auftaktkolloquiums mit der Beantwortung der Rückfragen geht den Teilnehmenden zeitnah zu und wird Bestandteil der Aufgabenstellung. 12. Abgabe der Arbeiten Die unter Punkt 10 Nr. 1 bis 3 aufgeführten Unterlagen sind am Mon- tag, den 25.07.2022, bis 18 Uhr digital unter folgender E-Mail-Ad- resse einzureichen: russell@stottrop-stadtplanung.de Die Präsentation (Abgabeleistung Punkt 10 Nr. 4) ist am Montag, den 01.08.2022, bis 18 Uhr digital unter oben genannter E-Mail-Ad- resse einzureichen. Teil A | VerfahrensteilSeite 20 von 43 15 | Seite 13. Beurteilungskriterien Die Jury wird ihr Urteil aus der Qualität der Arbeiten bilden und hier- bei folgenden Beurteilungskriterien zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt: • Klima Resilienz / Nachhaltigkeit • Nutzungsqualität des Gesamtkonzeptes • Gestalterische Qualität und Funktionalität der Freiräume • Baulicher Aufwand / Investition / Unterhaltung 14. Öffentliche Jurysitzung Nach dem die Planungsteams etwa vier Wochen Zeit hatten, ihre Konzepte für den Stiftsplatz zu erarbeiten, stellen sie ihre Ergeb- nisse der Jury am Donnerstag, den 11.08.2022 um 14.00 Uhr in einer öffentlichen Ergebnispräsentation vor. Die Jury zieht sich nach der Vorstellung zur Beratung zurück. Nach Abschluss der Beratung benennt die Jury in dem erneut öffentlichen Teil der Sitzung den Siegerentwurf und erläutert die Gründe für ihre Entscheidung. Die Bürger*innen können diesen Schritt mitverfolgen. 15. Bekanntgabe der Ergebnisse und Ausstellung Das Ergebnis wird allen Teilnehmenden im Rahmen der öffentlichen Jurysitzung bekanntgegeben. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Einsprüche gegen die Beurteilung der Rangfolge der Ar- beiten sind nicht zulässig. Die Arbeiten werden im Anschluss an die Ergebnispräsentation on- line auf der Homepage der Bundesstadt Bonn unter www.bonn.de/stiftsplatz veröffentlicht. 16. Aufwandsentschädigung Jedes teilnehmende Büro erhält für die zu erbringenden Leistungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15.700,- Euro netto inklu- siver aller Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verfahrensteil | Teil ASeite 21 von 43 Seite | 16 Mit der Aufwandsentschädigung sind auch Beratungsleistungen und Planungsleistungen beteiligter Fachplaner*innen abgegolten, die durch den Auftragnehmenden in die Planung eingebunden wer- den. Nach fristgerechter und vollständiger Abgabe der vereinbarten Leis- tungen und nach Rechnungstellung wird die Auftragssumme über- wiesen. 17. Weitere Bearbeitung Die Auftraggeberin beabsichtigt, die mit dem ersten Rang ausge- zeichnete Arbeit zur Grundlage der weiteren Entwicklung des Stift- splatzes zu machen und den Sieger mit den weiteren Planungsleis- tungen zu beauftragen. Der Spatenstich für die Umsetzung der Planung ist im Jahr 2023 geplant. 18. Eigentum und Urheberrecht Alle eingereichten Unterlagen der Arbeiten gehen in das Eigen- tum der Auftraggeberin über. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen auf das Recht auf Veröffentlichung bleibt den verfassenden erhalten. Die Erstveröffentlichungsrechte liegen bei der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin erhält das Recht, alle eingereichten Arbeiten ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen sowie eine vollständige Ausstellung aller Arbeiten durchzuführen. Die Namen der Verfas- senden und Mitarbeitenden können dabei genannt werden, wenn und soweit die Beteiligten im Rahmen des Urheberrechts keine aus- drücklichen Vorgaben für oder gegen eine Benennung treffen. Teil A | VerfahrensteilSeite 22 von 43 17 | Seite 19. Terminübersicht Mitte Juni Versand der Unterlagen 20.06.2022, bis 10 Uhr Frist für Rückfragen (digital) 24.06.2022, ab 13 Uhr Juryvorbesprechung 24.06.2022, ab 16 Uhr Öffentliches Auftakt-/ Rückfragekolloquium 25.07.2022, bis 18 Uhr Abgabe der Arbeiten 11.08.2022, ab 14 Uhr Öffentliche Ergebnispräsentation mit anschließender Jury-Sitzung (nicht-öffentlich) Verfahrensteil | Teil ASeite 23 von 43 Seite | 18 Teil B | Rahmenbedingungen Teil B | Rahmenbedingungen 1. Ausgangssituation und Zielsetzung Die Bundesstadt Bonn zeichnet sich durch eine polyzentrale Stadt- struktur aus, die den Stadtbezirken Bonn, Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg zentrale Funktionen zuweist. Die Rheinische Fried- rich-Wilhelms-Universität Bonn beeinflusst die Entwicklung der Stadt: Bonn verzeichnet jährlich einen Anstieg ihrer Bevölkerungs- zahl (Stand 2020: 330.000 Personen) und unterliegt dabei nur einem langsamen Alterungsprozess, wobei die Struktur der Menschen in Bonn vielfältig ausfällt. Bonn trägt den deutschlandweit einzigarti- gen Titel als Bundesstadt aufgrund ihrer ehemaligen Hauptstadt- funktion. Sie ist die deutsche Stadt der Vereinten Nationen und Ge- burtsstadt Ludwig van Beethovens. Diese vielfältigen Trends und Images wirken sich auf die Entwick- lung der Stadt aus. Der Masterplan „Innere Stadt Bonn“ hat festge- stellt, dass insbesondere die Verknüpfungen zwischen der Bonner Innenstadt und der Rheinuferpromenade zu stärken sind. Der Stiftsplatz, der innerhalb des Stadtbezirks Bonn im Ortsteil Bonn-Zentrum liegt, kommt aufgrund seiner Lage eine wichtige Be- deutung bei der Innenstadtentwicklung zu: Er verbindet als zentra- les Bindeglied die Bonner Innenstadt mit der Beethovenhalle und dem Rhein. Seit vielen Jahren wird der Stiftsplatz als öffentliche Parkplatzfläche genutzt. Die damit einhergehende Vollversiegelung hat dazu ge- führt, dass der Stiftsplatz weder seiner stadträumlichen Bedeutung noch seinen möglichen Funktionen als grüner Verbindungs- und Aufenthaltsort nachkommt. Mittlerweile haben sich die Planungsprämissen und politischen Mehrheiten verändert: der voranschreitende Klimawandel, die zu- nehmend an Fahrt gewinnende Verkehrswende und die wachsen- de Bedeutung des öffentlichen Raumes als Sozial- und Kulturraum führen zu neuen Gestaltungsprioritäten. Folgerichtig soll der Platz nun neugestaltet und gestalterisch aufgewertet werden, um ein Freiraum und Aufenthaltsort für angrenzende Anwohner*innen, Ge- werbetriebende und Institutionen des dicht bebauten Quartiers zu werden. Darüber hinaus soll durch eine überwiegende Entsiegelung der Parkplatzfläche ein Beitrag zur Klimaanpassung geleistet wer- den.Seite 24 von 43 19 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B 2. Angrenzende Bebauungs- und Nutzungsstruktur Aktuell wird der in Teilen baumbestandene Stiftsplatz als öffentliche Parkplatzfläche mit ca. 70 Stellplätzen genutzt, die jeweils im Nor- den und im Süden von gleichnamig lautenden Straßen im Einbahn- verkehr gesäumt wird. Die den Stiftsplatz begrenzende Bebauungsstruktur zeichnet sich durch eine dichte Blockrandbebauung mit fünf Geschossen aus, die teilweise ein zum Platz hin zurückversetztes Staffelgeschoss auf- weisen (siehe Abb. 03). Die Erdgeschosszonen der direkt am Stiftsplatz angrenzenden Ge- bäude werden überwiegend durch Dienstleitungs- und kleinteilige Gewerbetreibende genutzt. Die Gewerbestruktur setzt sich aus Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben sowie gastronomi- schen Angeboten zusammen (siehe Abb. 03). Die oberen Geschos- se der Gebäude sind überwiegend dem Wohnen vorbehalten. Die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen weist im statistischen Bezirk Zentrum-Rheinviertel, zu dem der Stiftsplatz zählt, aktuell mit etwas über 7 m² pro Kind eine ausreichende Versorgung auf. Kölnstr. Welschnonnenstr.V V V VI V VI V V V V V V V IVIV IV IV Abb. 03 | Nutzungsstruktur im Erdgeschoss IV IV Realisierungsteil Ideenteil GeschossigkeitIV Kölnstr. V V IVIV IV IV Realisierungsteil Ideenteil Dienstleistung Büro Einzelhandel Gastronomie GeschossigkeitIVSeite 25 von 43 Seite | 20 Teil B | Rahmenbedingungen 3. Lage und Erreichbarkeit Der Stiftsplatz liegt im dicht bebauten Ortsteil Bonn-Zentrum nörd- lich der Bonner Innenstadt. Er ist in das städtische Verkehrssystem eingebettet und wird von zwei überörtlichen Hauptverkehrsstraßen (beide Teil der L 300) an seinen beiden Stirnseiten tangiert. West- lich der Kölnstraße grenzt die namensgebende Stiftskirche an den Platz. Die direkt angrenzenden Gebäude werden vom Stiftsplatz aus fuß- läufig erschlossen. Das Gebäude Welschnonnenstr. 5 besitzt eine zur südlichen Einbahnstraße hin gelegene Pkw-Zufahrt (siehe Abb. 10). Fußläufige Erreichbarkeit Aktuell werden zu Fuß Gehende auf den die Einbahnstraßen beglei- tenden Fußwege geführt, die direkt vor den Gebäudekanten liegen. Die fußläufige Verbindung zwischen dem Stiftsplatz (Realisie- rungsteil) und der Stiftskirche (Ideenteil) erfolgt aktuell über eine Lichtsignalanlage an der Ecke Kölnstraße / nördlicher Stiftsplatz. Radverkehr Der Stiftsplatz besitzt eine Bedeutung für den Radalltagsverkehr in Bonn. Die vorhandene Radwegeführung wird auf den beiden Ein- bahnstraßen im Mischverkehr ohne bauliche Trennung geführt. Mit der Planung eines Fahrradparkhauses am östlichen Rand des Stiftsplatzes, die bereits weit vorangeschritten ist, soll die Bedeu- tung des Platzes für den Radverkehr erhöht werden. Das Fahrrad- parkhaus stellt einen Baustein der geplanten Mobilstation dar, die im Rahmen des EFRE-Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ geplant wird. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Der Stiftsplatz stellt eine wichtige Umsteige-Haltestelle im öffentli- chen Personennahverkehr dar. Die Bushaltestelle „Stiftsplatz“ be- findet sich an der südlich des Platzes gelegenen Einbahnstraße und wird derzeit von 11 Buslinien und mehreren Verstärkungsfahrten im Tag- und zwei Buslinien im Nachtbetrieb angefahren. Sie wurde vor zehn Jahren zu einer barrierefrei zugänglichen Haltestelle ausge- baut. Die Einfahrt des ÖPNV in die Haltestelle „Stiftsplatz“ erfolgt ausschließlich aus der Kölnstraße in Fahrtrichtung Welschnonnen- straße. Abb. 04 | Kölnstraße Abb. 05 | Bushaltestelle StiftsplatzSeite 26 von 43 21 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B Die Kölnstraße wird nördlich des Stiftsplatzes – zusätzlich zu den 11 Buslinien – von zwei weiteren Linien in beiden Fahrtrichtungen befahren. Dort wird auch ein möglicher Bahnersatzverkehr der Stra- ßenbahnlinien 61 und 65 geführt, sollte die Wilhelmstraße für den Bahnverkehr gesperrt sein. Die Welschnonnenstraße wird aus Richtung Norden kommend in Höhe des Stiftsplatzes von drei zusätzlichen Buslinien befahren, wobei es sich bei einer der Linien um den Schnellbus zwischen ZOB und dem Flughafen Köln/Bonn handelt. Zu der hohen Anzahl Buslinien zählen auch verspätungsanfällige Durchmesserlinien mit langen Linienwegen. Motorisierter Individualverkehr Der Stiftsplatz wird mit der Kölnstraße im Westen und der Wel- schnonnenstraße im Osten von zwei stark frequentierten Haupt- verkehrsstraßen begrenzt. Darüber hinaus verlaufen zwei Ein- bahnstraßen im Norden und Süden an der Platzfläche entlang, die namensgleich mit dem Stiftsplatz sind und überwiegend Erschlie- ßungsfunktionen besitzen. Eine Einfahrt in den Stiftsplatz für den MIV ist von der Welschnon- nenstraße in Richtung Westen zur Kölnstraße (über die nördliche Einbahnstraße) sowie von der Kölnstraße in Richtung Osten zur Welschnonnenstraße möglich (über die südliche Einbahnstraße). Aktuell befinden sich ca. 70 öffentliche, parkraumbewirtschaftete Stellplätze in einer vierreihigen, schräg-senkrechten Anordnung auf der Platzfläche. Einfahrtmöglichkeiten zu den innenliegenden Stell- plätzen sind sowohl von der nördlichen als auch von der südlichen Einbahnstraße möglich. Eine Ausfahrt erfolgt ausschließlich auf die südliche Einbahnstraße. Ca. 16 straßenbegleitende Parkstände be- finden sich entlang der nördlichen Einbahnstraße sowie ca. sieben weitere Parkstände entlang der südlichen Einbahnstraße. Im Rahmen des EFRE-Fonds für „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ wurde im Jahr 2018 eine Ladesäule für Elektrofahrzeuge am östlichen Rand des Stiftsplatzes errichtet. Die Auslastungsdaten zeigen eine hohe Nachfrage dieses Standorts an. In ca. 150 m Entfernung befindet sich die Stiftsgarage mit ca. 426 Stellplätzen sowie in 300 m Entfernung das Beethoven-Parkhaus mit rund 490 Stellplätzen. Für beide Parkhäuser werden Parkge- bühren erhoben. Abb. 06 | Welschnonnenstraße Abb. 07 | Südliche EinbahnstraßeSeite 27 von 43 Seite | 22 Teil B | Rahmenbedingungen 4. Freiraumstruktur Das Plangebiet wird aktuell durch einen sehr geringen Grün- und Freiraumanteil charakterisiert. Das Werkstattgebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Land- schaftsplans, in einem Natura-2000, Natur- oder Landschafts- schutzgebiet. Gesetzlich geschützte, schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Neugestaltung nicht betroffen. Baumbestand Entlang der Fahrbahnen stehen auf der Parkplatzfläche zwei Baum- reihen mit 18 städtischen Bäumen. Hierbei handelt sich um Linden verschiedenen Alters, wovon drei Stück ca. 95 Jahre und die meis- ten weiteren Linden 45 bis 75 Jahre alt sind. Weitere vier Linden stehen an der Welschnonnenstraße. Durch die langjährige Nutzung als PKW-Stellfläche sind Bodenverdichtungen sowie Wurzel- und Stammschäden erwartbar. Eine Zustandsbewertung der Bäume ist der Anlage D zu entnehmen. Klima Der Stiftsplatz stellt sich im Bestand als fast vollständig versiegel- te Parkplatzfläche dar. Die Klimaanalysekarte (Anlage D) weist auf den Flächen bei sommerlichen austauscharmen Hochdruckwet- terlagen am Tag extreme Wärmebelastungen auf, welche in den durch Bäume und Gebäude beschatteten Bereichen leicht reduziert sind. In der Nacht tritt durch eine Temperaturabweichung zur durch- schnittlichen Temperatur der Bonner Freiflächen ein sehr hoher Wärmeinseleffekt auf. Auch die angrenzenden Siedlungsbereiche weisen aufgrund ihrer dichten Bebauung und starken Versiegelung eine vergleichbar hohe Wärmebelastung sowie ebenfalls eine sehr ungünstige bioklimatische Situation auf. Vor dem Hintergrund der stadtklimatischen Situation im Planungsraum ist bei der Planung und anschließenden Ausführung der thermische Komfort am Tag und in der Nacht, gerade auch im Hinblick auf den sich weiter in- tensivierenden Klimawandel und dem damit einhergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlichen Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten relevant und zu berücksichtigen. Abb. 08 | Baumbestand Abb. 09 | StiftsplatzSeite 28 von 43 23 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B Lärm Der Stiftsplatz wird mit der Kölnstraße und Welschnonnenstraße von zwei stark frequentierten Straßen begrenzt. Das führt zu hohen Schallimmissionspegeln mit bis zu 70 dB(A) an den Randbereichen und mit 55 dB(A) im Inneren des Platzes. Auch der Platz direkt vor der Stiftskirche (Ideenteil) ist durch Straßenverkehrslärm vorbelas- tet (Schallimmissionspegel von 65 bis 75 dB(A)). H Kölnstr. Welschnonnenstr. Abb. 10 | Übersichtsplan H Kölnstr. Welschnonne Christusbrunnen Geplantes Fahrradparkhaus Eingang Einfahrt Fahrtrichtung Bunker-/ LöschwassertankanlageRealisierungsteil Ideenteil BaumbestandSeite 29 von 43 Seite | 24 Teil B | Rahmenbedingungen 5. Denkmalschutz Der Stiftsplatz grenzt im Westen an den Denkmalbereich „Nr. 1 Bonn – Nordstadt“ an, der durch Satzung von 1990 geschützt ist. Die Satzung dient zum Schutz der vornehmlich zwischen 1860 und dem 1. Weltkrieg errichteten Gebäude, die in ihrer Gesamtheit ein typisches Beispiel einer Stadterweiterung der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts darstellt. Stiftskirche Innerhalb dieses Denkmalbereiches liegt die Stiftskirche „St. Jo- hann Baptist und Petrus“, die in Bonn auch „Kuhle Dom“ genannt wird. Die Stiftskirche wurde in den Jahren 1881 bis 1884 nach den Plänen des Architekten Heinrich Wiethase errichtet. Es handelt sich um eine dreischiffige Basilika im neugotischen Stil aus Backstein. Das Hauptportal, das sich zum Platz hin öffnet, ist durch zwei 65 Meter hohe Türme geprägt. In dem Eintragungstext zum Baudenk- mal wird die identitätsstiftende Bedeutung der Kirche für die umge- benden Stadtviertel herausgestellt. Außerdem bildet die Stiftskirche zusammen mit dem Stiftsplatz eine das Viertel prägende städtebau- liche Einheit (siehe Anlage F). Christusbrunnen Auf dem Stiftsplatz selbst liegt am westlichen Rand zur Kirche hin gelegen der Christusbrunnen. Der Brunnen, der 1878/79 errichtet wurde, musste aufgrund von Bauarbeiten von seinem eigentlichen Standort am Alten Friedhof 1973 auf den Stiftsplatz versetzt werden. Der Christusbrunnen ist aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen erhaltenswert und wurde daher 1991 als eine von insge- samt zwei Brunnenanlagen in die Denkmalliste der Stadt Bonn auf- genommen. Er stellt ein bedeutendes Zeugnis der Bildhauerkunst des 19. Jahrhunderts dar, insbesondere für die Preußische-Berliner Schule. Der Brunnen wurde 2019 restauriert und soll in seiner Lage und Form in die Neugestaltung des Stiftsplatzes integriert werden. Die Lage und Abmessung des Brunnens ist dem digitalen Bestand- splan in Anlage B zu entnehmen. Bunker- und Löschwassertankanlage Unterhalb des gesamten Platzes befindet sich eine Bunker- und Löschwassertankanlage von 1941, die aktuell als archäologisches Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen wird. Zwei schmale Treppen an der westlichen und östlichen Platzfläche Abb. 11 | Stiftskirche Abb. 12 | ChristusbrunnenSeite 30 von 43 25 | SeiteRahmenbedingungen | Teil B erschließen die unterirdische Anlage. Ein Zugang ist dauerhaft ge- schlossen, der westliche Zugang wird für Wartungszwecke genutzt. Die gesamte Anlage ist ebenfalls bei der Neugestaltung zu berück- sichtigen. Die statische Analyse der Bausubstanz der unterirdischen Bunkeranlage ist unter Anlage F der Auslobung beigefügt. Die Bau- werksprüfung der Löschwassertanks ist aktuell noch in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen. Die Lage und Abmessung der Anla- ge mit seinen Treppenaufgängen ist in der digitalen Plangrundlage unter Anlage B eingestellt. 6. Städtebauliche Rahmenplanungen Alle relevanten Untersuchungen und Planwerke zu den planeri- schen Rahmenbedingungen sind im Anhang zur Aufgabenstellung aufgeführt (siehe Teil A – Kapitel 9). Weiterführende Planungsvor- gaben sind im digitalen Stadtplan der Bundesstadt Bonn online un- ter Online Stadtplan der Bundesstadt Bonn (https://stadtplan.bonn. de) einsehbar. Der Stiftsplatz liegt laut dem Regionalplan im Geltungsbereich des Allgemeinen Siedlungsbereiches der Bundesstadt Bonn. Der Flächennutzungsplan stellt den Stiftsplatz als Gemischte Bauf- läche dar, die im Westen an eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kirche angrenzt. Der Stiftsplatz liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes Nr. 7723-12 „Stiftsplatz“ von 1976. Der Stiftsplatz wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und liegt umge- ben von festgesetzten Kerngebieten (MK).Seite 31 von 43 Seite | 26 Teil C | Die Entwurfsaufgabe 1. Entwurfsinhalte Übergeordnetes Ziel der Neugestaltung ist eine gestalterische, funktionale und nachhaltige Aufwertung des Stiftsplatzes, die den Nutzungsansprüchen der Bonner Bevölkerung und dem städtebau- lichen Umfeld gerecht wird. Folgende Entwurfsinhalte sind dabei zu beachten: • Die gesamte Platzfläche soll zukünftig einen maßgeblichen Bei- trag zur Klimaanpassung leisten, eine Verbesserung für das lokale Kleinklima des dicht bebauten Viertels erzielen und die lokale Hit- zegefahr abmildern. Die Entwürfe sollen Synergien zwischen Maß- nahmen der Hitzeanpassung, der schonenden Nutzung von Biodi- versität, einem nachhaltigen Regenwassermanagement sowie der Steigerung der Aufenthaltsqualität aufzeigen und nutzen. • Die stadträumlich wichtige Verbindung zwischen der Bonner In- nenstadt und der Beethovenhalle am Rhein soll hergestellt und be- tont werden. Der Stiftsplatz soll dabei insbesondere für zu Fuß Ge- hende und Radfahrende als „grüner Trittstein“ zum Rhein fungieren. • Grundsätzlich sollen die Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten des Stiftsplatzes für angrenzende Bewohner*innen, Gewerbetreibende und Institutionen erhöht werden. Der Entwurf soll die veranschlagten Nettobaukosten in Höhe von 820.000 EUR berücksichtigen. 2. Vorgaben und Bindungen für den Entwurf Der Stiftsplatz weist als innerstädtische Platzfläche Bereiche auf, die es bei der Neugestaltung zu erhalten bzw. zu integrieren gilt: Bei der Gestaltung sind drei bauliche bzw. geplante Anlagen auf und unter dem Stiftsplatz zu berücksichtigen: der im Westen gelegene Christusbrunnen, die geplante Mobilstation – bestehend aus einem Fahrradparkhaus, einer E-Ladesäule und einer überdachten Fahr- radabstellanlage mit fünf Bügeln – sowie die unterirdische Bunker- und Löschwassertankanlage. Christusbrunnen Die Brunnenanlage des Christusbrunnens ist bereits im Jahr 2019 restauriert worden und ist in das Gesamtkonzept in seiner Lage und Form zu integrieren (Anlage B). Teil C | EntwurfsaufgabeSeite 32 von 43 27 | Seite Mobilstation Die Bausteine der Mobilstation sind in die Neugestaltung zu inte- grieren. Darunter fällt zum einen die vorhandene E-Ladesäule mit zwei dazugehörigen Stellplätzen. Die Lage der Ladesäulen ist bei- zubehalten, wohingegen die beiden Stellplätze neu angeordnet werden können. Dabei wird eine Lage möglichst nah an der süd- lichen Straße präferiert. Zweiter Baustein der Mobilstation ist das geplante Fahrradparkaus mit der entsprechenden Infrastruktur. Der geplante Standort ist in seinen Abmessungen beizubehalten. Dritter Baustein der Mobilstation sind fünf überdachte Fahrradabstellbügel inklusive Luftstation. Für diesen Baustein soll ein geeigneter Stand- ort gefunden werden. Alle Elemente der Mobilstation sind der digi- talen Plangrundlage (Anlage B) zu entnehmen. Bunker- und Löschwassertankanlage Unterhalb des Stiftsplatzes befindet sich eine Bunker- und Lö- schwassertankanlage, die zu berücksichtigen ist. Die statische Analyse der Bunkeranlage ist der Anlage F zu entnehmen. Die Bau- werksüberprüfung der Löschwassertanks ist aktuell in Bearbeitung. Baumbestand Darüber hinaus sind die Bäume entlang des Stiftsplatzes zu erhalten und dort, wo es aufgrund der unterirdischen Bauwerke möglich ist, zu ergänzen. Bei Wegfall satzungsgeschützter Bäume sind notwe- nige Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes vorzunehmen. Technische Bindungen Im Plangebiet befinden sich Bestandsanlagen (u. a. Beleuchtungs- maste, Schaltstellen) der öffentlichen Straßenbeleuchtung, die bei der Neugestaltung des Stiftsplatzes zu beachten sind. Die nördlich des Stiftsplatzes verlaufende Einbahnstraße soll im Sinne einer Mischverkehrsfläche ohne Trennsystem umgestaltet werden. Die Anleiterbarkeit der angrenzenden Fassaden durch die Feuerwehr muss gewährleistet bleiben. Die Neugestaltung muss die fußläufige Erschließung der im Norden angrenzenden Gebäude berücksichtigen. Die Hauseingänge sind im digitalen Bestandsplan ersichtlich (Anlage B). Darüber hinaus wird der Realisierungsteil sowie die Kölnstraße im Ideenteil teilweise durch unterirdische Versorgungsleitungen für (Ab-)Wasser, Gas und Fernwärme durchzogen. Bestehende Kanä- Entwurfsaufgabe | Teil C Abb. 13 | E-LadesäuleSeite 33 von 43 Seite | 28 le und Leitungen sind sowohl dem topografischen Bestandsplan als auch den detaillierten Kanalplänen in der Anlage G zu entnehmen. Die bestehenden Leitungen, Kanalschächte und die dazu einzuhal- tenden Mindestabstände von 2,50 Meter sind bei der Planung zu berücksichtigen. Sofern die Mindestabstände bei Neupflanzungen nicht eingehalten werden können, ist ein Wurzelschutzkonzept vor- zulegen. Die Anfahrbarkeit der Kanalschächte muss jederzeit ge- währleistet werden. Durch das maßgebliche Bemessungsfahrzeug ergeben sich folgende Abmessungen, die im Zufahrtsbereich zu den Schächten von Bebauung freizuhalten sind: 3,40 Meter Breite, 4,50 Meter lichte Durchfahrtshöhe und eine Gewichtsbelastung von 40 Tonnen. Die Planung für die Kölnstraße ist bei der Neugestaltung des Stifts- platzes im Realisierungs- und Ideenteil zu berücksichtigen (Anlage E). 3. Nutzung und Gestaltung Der Stiftsplatz soll zu einer attraktiven innerstädtischen Platzfläche transformiert werden. Dabei sind im Rahmen der Neugestaltung freiraumgestalterische Elemente und Verknüpfungen, wie Wege- führungen, Freiraumzuordnung u. ä. vorzuschlagen. Der Stiftsplatz soll als öffentliche Platzfläche sowohl Aufenthalts- raum mit konsumfreien Ruhezonen und Sitzmöglichkeiten sein als auch aktive Nutzungsangebote für unterschiedliche Altersklassen bieten. Dabei ist darauf zu achten, dass Bereiche, an denen sich Menschen besonders lange (z. B. Sitz- und Aufenthaltsbereiche) oder häufig aufhalten (z. B. Wege) überwiegend durch Baumpflan- zungen beschattet werden sollen. Bei der Neugestaltung ist eine Verbesserung der Spielplatzversor- gung im verdichteten Innenstadtbereich möglich. Dabei sind Nut- zungskonflikte, insbesondere mit Drogenkonsument*innen, durch eine entsprechende Gestaltung der Flächen zu vermeiden. Weitere Nutzungsideen sind der Auswertung der vorangestellten Bürger*innen-Beteiligung unter Anlage H zu entnehmen. Teil C | EntwurfsaufgabeSeite 34 von 43 29 | Seite Materialität Der aktuelle Versiegelungsgrad im Werkstattgebiet soll für eine nachhaltige Stadtentwicklung konzeptabhängig deutlich verringert und der Anteil der Vegetationsflächen erhöht werden. Von den Teil- nehmenden werden Aussagen zur Materialität erwartet. Dabei sind insbesondere unversiegelte, bepflanzte und somit evapotranspira- tionsfähige Bodenflächen zu verwenden. Die Belange der Straßen- reinigung sind bei der Auswahl des Belags zu berücksichtigen. Bunker- und Löschwassertankanlage Im Rahmen des Werkstattverfahrens soll ein gestalterischer Um- gang mit den Bodendenkmälern der Bunkeranlage sowie der Lö- schwassertanks gefunden bzw. eine Haltung hierzu entwickelt werden. Es soll aufgezeigt werden, ob und wie die Anlage künftig genutzt werden soll. Dabei sind auch Aussagen zu der Zugänglich- keit und/oder dem Abbau der Treppen zu treffen. Eine Nutzung als Zisterne ist ebenso vorstellbar wie eine begehbare, unterirdische Skulptur. Durch die beiden vorhandenen und derzeit geschlossenen Eingänge in die unterirdische Anlage kann über eine Zugänglichkeit nachgedacht werden. Aus Sicht der Denkmalpflege ist eine Nut- zung möglich. Leichte Eingriffe in die Substanz müssen im Rahmen der denkmalpflegerischen Abwägung geprüft werden. Die grund- sätzliche Zugänglichkeit muss aus Wartungszwecken gewährleistet bleiben. Eine Auffüllung der gesamten Anlage ist abhängig von der statischen Analyse ebenso vorstellbar. Beleuchtung Um den Stiftsplatz als öffentlichen Raum ganzheitlich nutzbar zu machen, ist im Rahmen der Neugestaltung ein Beleuchtungskon- zept zu integrieren, wozu Vorschläge erwartet werden. Der aktuelle Leuchtenkatalog für Straßenbeleuchtung der Stadt Bonn (Anlage G) sowie die allgemeinen Anforderungen an den Naturschutz sind zu beachten. Sollten die Teilnehmenden eine alternative Beleuch- tung zu den genannten Leuchten aus dem Katalog vorschlagen, ist die Auswahl schriftlich zu begründen. Schallschutz Bei der Neugestaltung des Stiftsplatzes ist auf die Schallausbrei- tung, Absorption und Reflektion des Schalls zu achten, um einen angenehmen Aufenthalt für Nutzer*innen und Anwohner*innen zu gewährleisten. Entwurfsaufgabe | Teil C Abb. 14 | Eingang BunkerSeite 35 von 43 Seite | 30 Bei Nutzungsvorschlägen ist auf die erhöhte Lärmbelastung durch Verkehrslärm zu achten und gegebenenfalls sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Gleichzeitig sollte bei der Neugestaltung die Schallausbreitung der Geräusche durch die Nut- zung des Platzes und die Wirkung auf die angrenzenden Wohnun- gen beachtet werden. Unterflurcontainer Als innerstädtische Platzfläche soll der Stiftsplatz auch zukünftig die Möglichkeit der Müllentsorgung bieten. Die stark frequentierten Depotcontainer für Altglas und Altpapier, die aktuell am östlichen Rand des Platzes zu finden sind, sollen in eine nachhaltige und platzsparende Form der Müllentsorgung als Unterflursystem über- führt werden. Die Teilnehmenden sollen einen geeigneten Standort im Realisierungsteil vorschlagen, der den örtlichen und technischen Standortvoraussetzungen in Anlage G entspricht. Hierfür soll ein Standort gemäß den Größenvorgaben von bonn orange in die Ge- staltung integriert werden. Orte / Hinweise zur Erläuterung der Stadtgeschichte Das gewachsene Interesse an Stadtgeschichte zeigt sich in einer deutlichen Zunahme an Stadtführungen. Der Stiftsplatz bietet mit seinen unterschiedlichsten Denkmälern die Chance, hier Stadtge- schichte direkt erlebbar zu machen. Die Entwurfsverfasser*innen sollen einen Ort für Hinweistafeln vorschlagen, der über die ver- schiedenen Themen informiert oder andere Ideen aufzeigen, die diesem Bedürfnis Rechnung tragen. 4. Begrünung, Bepflanzung und Klimaanpassung Die Neugestaltung des Stiftsplatzes soll sich durch Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen auszeichnen, um einen maßgebli- chen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten. Ziel ist es, den Stifts- platz als öffentlich zugängliche bioklimatische Ausgleichsfläche zu qualifizieren. Bei Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen ist die vorhande- ne unterirdische Bunker- und Löschwassertankanlage zu beachten. Klimaanpassung Die Berücksichtigung zunehmender Extremwetterereignisse, das Schwammstadt-Prinzip sowie das Leitbild der wassersensiblen Teil C | Entwurfsaufgabe Abb. 15 | GlascontainerSeite 36 von 43 31 | Seite Stadt sind die für die Neugestaltung geltenden allgemeinen stadt- und freiraumplanerische Leitgedanken. Die unterirdischen Bauwerke schränken die Möglichkeiten der Nie- derschlagsversickerung stark ein. Zugleich könnten die Löschwas- sertanks die Funktion einer Wasserrückhaltung (Zisterne) aufneh- men und ggf. das aufgefangene Wasser einer Nutzung zugeführt werden. Es wird erwartet, dass sich die teilnehmenden Büros mit zukunftsweisenden Möglichkeiten der Niederschlagsversickerung auseinandersetzen, ihre Übertragbarkeit auf den Stiftsplatz prüfen und realisierbare Ansätze sowie geeignete Maßnahmen vorschla- gen. Bewegtes Wasser kann ergänzend zur Verbesserung der bioklima- tischen Situation im Bereich des Stiftsplatzes beitragen. Ein zweites Brunnenbauwerk – neben dem bestehenden Christusbrunnen – ist nicht vorzusehen. Andere Wasserelemente (wie zum Beispiel eine Fontäne bzw. ein Fontänenfeld) wären jedoch möglich. Baumpflanzungen Der freiraumplanerischen Gestaltung ist die aktuelle Zustandsbe- wertung des Baumbestandes zugrunde zu legen (Anlage D). Der Baumbestand ist grundsätzlich zu erhalten und dort, wo es auf- grund der unterirdischen Bauwerke möglich ist, zu ergänzen. Bei Standortvorschlägen für Baumneupflanzungen ist auf die unterirdi- schen Bauwerke zu achten, da hier nur eine geringe Überdeckung zu erwarten ist. Grundsätzlich wird bei Neupflanzungen empfohlen, die Straßenbaumliste „Zukunftsbäume“ des Arbeitskreises „Stadt- bäume“ der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) bei der Planung zu berücksichtigen (Anlage D). Um dem Artenschutz Rechnung zu tragen, sind insbesondere die Bäume mit großen Kronendurchmesser zu erhalten, die als Fort- pflanzungs- und Ruhestätten fungieren. Zur Verbesserung des Ha- bitats sollen Standorte für Nisthilfen für Fledermäuse und Vögel ge- prüft werden. Begrünung und Bepflanzung Die Entsiegelung der Parkplatzfläche bietet Raum für eine anspre- chende und zugleich biodiverse Bepflanzung. Zur Erhöhung der Biodiversität und Artenvielfalt ist auf die Auswahl von heimischen, klimawandelangepassten und insektenfreundlichen Pflanzen zu achten. Entwurfsaufgabe | Teil CSeite 37 von 43 Seite | 32 Der Blattflächenindex soll konzeptabhängig erhöht werden und so- mit zu einer Zunahme der Verdunstungskühle beitragen. Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes soll bei der Be- grünung und Bepflanzung auf allergene Pflanzen, wie beispielswei- se Hasel, Erle und Birke, sowie auf starkgiftige Gewächse verzich- tet werden. Zur verbeugenden Vermeidung der Besiedelung der zukünftigen Grünfläche mit Schadnagern, wie insbesondere Ratten, sollte von einer Begrünung mit flächig bodendeckenden Pflanzen abgesehen werden. Eine Begrünung durch Staudenmischpflanzun- gen ist hingegen möglich. 5. Mobilität Die Neugestaltung des Stiftsplatzes soll einen Beitrag zur Verkehrs- wende leisten. Die Pkw-Stellplätze auf der Platzfläche des Reali- sierungsteils sollen überwiegend entfallen und der neue Platzraum den zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zugeschlagen werden. Es sind geeignete, komfortable sowie barrierefreie Zuwegungen für den Fußverkehr (Quell- und Zielverkehr, wie auch Durchgangsver- kehr) einzuplanen. Die Zu- und Ausfahrten des geplanten Fahrradparkhauses sind komfortabel für den Radverkehr zu gestalten und auszubilden. Da- rüber hinaus sind weitere niederschwellige Fahrradabstellanlagen (z. B. in Form von Bügeln) vorzuhalten. Für einen Platzhalter einer Überdachung mit fünf Bügeln inklusive Luftstation (als Teil der Mo- bilstation) soll ein geeigneter Standort gefunden werden. Außerdem sind für ca. 15 weitere Bügel dezentral und konzeptabhängig Stand- orte vorzuschlagen. Bezüglich der im Norden angrenzenden Einbahnstraße ist ein neu- er Querschnitt gewünscht. Die Gestaltung der Platzfläche soll die nördliche Einbahnstraße im Sinne einer Mischverkehrsfläche mit- einbeziehen. Dennoch sind Fahrbeziehungen für Anlieger-/ Liefer- verkehre und Rettungswege zu gewährleisten sowie Ladezonen und Kurzzeitparken vorzusehen. Insgesamt soll die Wirkung einer erweiterten Platzfläche erzielt werden. Dazu kann das bestehende Trennsystem (Hochboard) zugunsten einer neuen Planung in Form eines Mischsystems aufgegeben werden mit dem Ziel, die Aufent- haltsqualität der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu erhöhen und Flächen für Außengastronomie zu ermöglich bzw. zu erweitern. Teil C | Entwurfsaufgabe Abb. 16 | Nördliche EinbahnstraßeSeite 38 von 43 33 | Seite Für die Bereiche von öffentlichen Verkehrsflächen sind die „Bau- technischen Grundsätze der Bundesstadt Bonn“ zu beachten (An- lage E). Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung durch den ÖPNV ist ein Ein- griff in die südliche Einbahnstraße nicht Bestandteil des Werkstatt- verfahrens. Grundsätzlich darf die Neugestaltung des Stiftsplatzes nicht zu einer Beeinträchtigung des ÖPNV führen. Darüber hinaus muss die Haltestelle „Stiftsplatz“ weiterhin barrierefrei erreichbar sein. 6. Ideenteil Der Ideenteil des Werkstattverfahrens umfasst den direkten Vor- platz der Stiftskirche sowie die angrenzende Kölnstraße in Teilen. Der Kirchvorplatz ist im Eigentum der Katholischen Kirchengemein- de St. Petrus und zeichnet sich aktuell als vollversiegelte Platzflä- che mit vier durch die Bonner Baumschutzsatzung geschützten Bäumen in Form von Linden aus. Die Kölnstraße wird durch ein separates Qualifizierungsverfahren umgestaltet. Die Planungen zum Masterplanprojekt Nr. 5 „Kölnstra- ße“ sind zu berücksichtigen (Anlage E). Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen konzeptionelle Ideen für den Vorplatz entwickelt werden, um auch hier die Aufenthaltsquali- tät zu steigern und die Gestaltung zu qualifizieren. Es sollen zudem Ideen erarbeitet werden, wie die historisch wichtige Verbindung zwischen dem Stiftsplatz und der Stiftskirche über die Kölnstraße hergestellt werden kann. Künftig soll die Lichtsignalanlage so verlagert werden, dass Fuß- gänger*innen auf die Platzmitte geführt werden. Im Rahmen des Werkstattverfahrens soll ein geeigneter Standort für den Fußgänge- rübergang bzw. die Lichtsignalanlage vorgeschlagen werden. Aus Gründen des Denkmalschutzes soll die Lichtsignalanlage nicht mit- tig vor der Kirche bzw. dem Kirchenportal verortet werden. Entwurfsaufgabe | Teil C Abb. 17 | Ideenteil Kirchenvorplatz Abb. 18 | Querung KölnstraßeSeite 39 von 43 Seite | 34 7. Anregung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung Im Rahmen des Werkstattverfahrens wurde ein vorgeschaltetes Be- teiligungsverfahren für Bürger*innen durchgeführt (Anlage H). Die Vorschläge und Anregungen von direkt am Stiftsplatz anliegen- den Gewerbetreibenden und Institutionen vor Ort wurden im Rah- men eines digitalen Gespräches gesammelt. Gestaltungsideen und Planungshinweise von interessierte Bonner*innen wurden zunächst in Form eines Online-Dialogs auf dem städtischen Beteiligungspor- tal gesammelt und während einer öffentlichen Beteiligungsveran- staltung zum bundesweiten Tag der Städtebauförderung ergänzt und öffentlich diskutiert. Die Zusammenfassung und Dokumentation der einzelnen Beteili- gungsbausteine sind zu berücksichtigende Grundlagen der Aufga- benstellung. Die Integration der verschiedenen Nutzungs- und Ge- staltungsvorschläge der Bonner Bürger*innen in die Neugestaltung sind durch die teilnehmenden Büros zu prüfen und im Rahmen des Gesamtkonzeptes abzuwägen. In der Jury ist ein*e Vertreter*in der Bürgerschaft als stimmberech- tigtes Mitglied der Sachjury sowie ein*e entsprechende Stellvertre- ter*in per Los hinzugewählt worden. Teil C | EntwurfsaufgabeSeite 40 von 43 35 | Seite Abb. 01: Stottrop Stadtplanung (2022) auf Luftbildgrundlage der Bundesstadt Bonn (2022) Abb. 02: Stottrop Stadtplanung (2022) auf Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2020) Abb. 03: Stottrop Stadtplanung (2022) auf Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2020) Abb. 04: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 05: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 06: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 07: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 08: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 09: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 10: Stottrop Stadtplanung (2022) auf Katastergrundlage der Bundesstadt Bonn (2020) Abb. 11: Wikipedia (letzter Zugriff: 03.05.2022 unter https://de.wikipedia.org/wiki/Stiftskirche_ (Bonn)) Abb. 12: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 13: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 14: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 15: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 16: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 17: Stottrop Stadtplanung (2022) Abb. 18: Stottrop Stadtplanung (2022) Abbildungsverzeichnis AbbildungsverzeichnisSeite 41 von 43 www.bonn.de Impressum: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt / Presseamt Auflage: XX, gedruckt auf 100% Recyclingpapier, zertifiziert mit dem Blauen EngelSeite 42 von 43 Erstellung der Aufgabenstellung Ablauf des Beteiligungs- und Werkstattverfahrens zur Neugestaltung des Stiftsplatzes in Bonn ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG WERKSTATTVERFAHREN Vorstellung der Planungsziele & Sammlung erster Ideen am 14. Mai 2022 STOTTROP STADTPLANUNG | Stand: April 2022 ggf. Anpassungen in Aufgabenstellung POLITIK Beschluss Beteiligungsausschuss am 30.03.2022 "Tag der Städtebauförderung" auf dem Stiftsplatz! März 2022 Ratsbeschluss zur Neugestaltung am 29.10.2021 Ratsbeschluss über Ergebnis des Verfahrens Veröffentlichung Siegerentwurf auf "www.bonn.de/stiftsplatz" April 2022 Mai 2022 Juni 2022 Juli 2022 August 2022 2021 ZEIT Arbeitszeitraum für teilnehmende Büros Auswertung der Ideensammlung > Abwägung der Ideen > Online-Dialog auf "Bonn macht mit" vom 2. - 17. Mai 2022 Online Gespräch mit ansässigen Gewerbetreibenden am 26. April 2022 Vorbereitung des Verfahren Einladung von vier Büros der Landschaftsarchitektur mit verkehrsplanerischer Beratung Rat & Ausschüsse beschließen die Aufgabenstellung Öffentliches Auftaktkolloquium am Freitag, den 24. Juni 2022 Öffentliche Ergebnispräsentation und (nicht-öffentliche) Jury-Sitzung am Donnerstag, den 11. August 2022Seite 43 von 43
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de