← Vorlagen

220891 · Beschlussvorlage

Errichtung eines Korridors für Mountainbike-Trails im Planungsgebiet Venusberg

Nummer
220891
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 10.06.2022 Anregung
  2. Sitzung des Sportausschusses 02.06.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.06.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Entscheidung federführend
  5. Sitzung des Naturschutzbeirates 07.06.2022 Kenntnisnahme
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 7,5 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220891-01 AA Koalitions-ÄA Errichtung eines Korridors für Mountainbike-Trails im Planungsgebiet Venusberg Antrag zur Vorlage 220891

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (78.064 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
220891
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Errichtung eines Korridors für Mountainbike-Trails
im Planungsgebiet Venusberg
Beratungsfolge
Sportausschuss 02.06.2022 Empfehlung
Naturschutzbeirat 07.06.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Anhörung
Beirat Bürgerbeteiligung 10.06.2022 Anhörung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.06.2022 Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie
„Mountainbike-Konzept für die Bundesstadt Bonn“ ein Gesamtkonzept
auszuarbeiten, das der räumlichen und konzeptionellen Konkretisierung eines
legalen Mountainbike-Korridors am Hangbereich des Venusbergs dienen soll.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie
Planungsleistungen und die erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten zur
Errichtung eines legalen Mountainbike-Korridors im Hangbereich des
Venusbergs in Auftrag zu geben.
Begründung
A. Ausgangslage
Die Waldgebiete in und um Bonn sind ein beliebtes Ausflugsziel für viele
Bonner*innen, die diese zur Erholung und zum Spazierengehen oder für
Outdoor-Sportaktivitäten nutzen. Insbesondere während der Corona-Pandemie
haben sich die Outdoor-Aktivitäten im öffentlichen Raum aufgrund der
Einschränkungen verstärkt. Die Trendsportart Mountainbiking, die Sport und
Naturerlebnis miteinander verbindet, ist in den letzten Jahren immer populärer
geworden. Für viele Sportler*innen bietet das Mountainbiking ein Ausgleich
vom Alltag und eine gesundheitsförderliche Sportmöglichkeit an der frischen
Luft. Der Reiz des Mountainbiking liegt in der Herausforderung, mit Geschick
und Balance unwegsames Gelände zu befahren. Offizielle, breit angelegte
Forstwege bieten häufig nicht die optimalen Voraussetzungen fürSeite 1 von 50
Seite 2
Mountainbiker*innen. Interessanteres Terrain für sportliche Herausforderungen
sind abwechslungsreiche Pfade mit unterschiedlichen Steigungen, Kurven und
Bodenbeschaffenheiten. Diese finden sich vor allem abseits der offiziellen
Wege, sodass viele Mountainbiker*innen ordnungswidrig auf illegalen Trails
querfeldein durch den Waldfahren.
Die Mountainbike-Trails werden häufig mit Einsatz von Werkzeugen und
Verwendung von Naturmaterialien angelegt und teilweise mit baulichen
Anlagen erweitert. Dies führt zu massiven Bodenverdichtungen, fördert die
Bodenerosion und stellt eine erhebliche Störung für Flora und Fauna dar. Durch
das Anlegen illegaler Pfade entsteht ein Wegesystem, das zur Zerschneidung
von Schutzgebieten führt und im Widerspruch zum Natur-, Biotop- und
Artenschutz steht.
Durch die intensive Nutzung der Waldgebiete entstehen sowohl Konflikte mit
dem Forst- und Naturschutzrecht als auch zwischen den verschiedenen
Waldnutzer*innen untereinander. Die Stadtverwaltung sieht sich dauerhaft mit
einer hohen Beschwerdelage zu dem Thema konfrontiert. Demzufolge gibt es
einen großen Handlungsbedarf mit dem Ziel den Mountainbike-Verkehr zu
kanalisieren und den verschiedenen Nutzergruppen ein attraktives Angebot zu
bieten.
Um mögliche Lösungsansätze zu identifizieren hat die Stadtverwaltung eine
ämterübergreifende Arbeitsgruppe gegründet, die aus Vertreterinnen und
Vertretern des Sport- und Bäderamtes und des Amtes für Umwelt und
Stadtgrün besteht. Es erfolgte ein Erfahrungsaustausch mit anderen Städten
und Kommunen sowie Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) und
der Interessensgemeinschaft (IG) Mountainbike. Außerdem wurde von der
Sportverwaltung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben (DS 210498).
Diese Studie liegt nunmehr vor und ist im Anhang beigefügt.
B. Empfehlungen der Machbarkeitsstudie
In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Möglichkeiten zur Realisierung
von offiziellen Mountainbike-Trails untersucht und mittels eines
Variantenvergleichs bewertet. Relevant dabei waren die Aspekte „Umwelt und
Natur“, „Planung“, „Haftung“, „Nutzungsqualität“ und „Potentiale“.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Situation unverändert beizubehalten
(Variante 1). Diese Variante ist allerdings für alle Beteiligten nicht
zufriedenstellend. Für Mountainbiker*innen würde es weiterhin keine
Möglichkeit geben den sportlichen Ansprüchen und Herausforderungen auf
offiziellen Trails nachzukommen. Die fehlende Lenkung beeinträchtigt zudem
die Erholungsqualität für andere Waldnutzer*innen. Für Natur und Umwelt
würde das Belassen der aktuellen Situation weitere gravierende
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes bedeuten.
Eine weitere Option wäre eine Umnutzung bestehender (Wander-)Wege
(Variante 2), sodass das Anlegen gänzlich neuer Wege entfällt. Der
Planungsaufwand dabei ist relativ gering, aber diese Möglichkeit ist für
Mountainbiker*innen aufgrund des eingeschränkten Streckenangebots und des
geringen Entwicklungsspielraums nur bedingt zufriedenstellend. Somit besteht
die Gefahr, dass weiterhin illegale Trails entstehen, die Nutzungskonflikte
bestehen bleiben bzw. verstärkt werden und die Natur und Umwelt weiterhinSeite 2 von 50
Seite 3
stark beeinträchtigt wird.
Bei den Varianten 3 und 4 werden die illegalen Trails freigegeben bzw. neue
Wege angelegt. Diese Ansätze sind zwar mit größerem Planungsaufwand
verbunden, können aber unkontrolliertes Bauen und Befahren von illegalen
Trails nachhaltig eindämmen und stellen einen langfristigen Lösungsansatz dar.
Besonders vorteilhaft ist die Einrichtung eines Korridors (Variante 4), der für
Mountainbiker*innen zur flexiblen Gestaltung von Trails freigegeben wird. Somit
kann ein größeres und abwechslungsreiches Streckenkonzept ohne erneuten
planerischen Aufwand realisiert werden und den Sportler*innen wird ein
attraktives Angebot geboten. Die Eingriffe in Umwelt und Natur können durch
einen festen Standort begrenzt werden, wenn die Maßnahme mit regelmäßigen
ordnungsbehördlichen Kontrollen und einem erfolgreichen Rückbau der
illegalen Trails einher gehen würde. Für andere Waldnutzer*innen stellt dies
eine sinnvolle Lösung dar, da sich die sportlichen Aktivitäten auf einen
entsprechend ausgewiesenen Standort beschränken. Diese Variante stellt ein
zukunftsorientiertes Konzept dar, das die höchste Nutzungsqualität für alle
Waldnutzer*innen ermöglicht und zur größten Akzeptanz für alle Beteiligten
führt.
Die Verwaltung schließt sich den Empfehlungen der Machbarkeitsstudie an und
empfiehlt die Errichtung eines Korridors für Mountainbike-Trails.
C. Konzeptausarbeitung / Planung
Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie „Mountainbike-Konzept für die
Bundesstadt Bonn“ soll ein Gesamtkonzept ausgearbeitet werden, das der
räumlichen und konzeptionellen Konkretisierung eines legalen MTB-Korridors
am Hangbereich des Venusbergs dienen soll. Hierzu zählen u.a. diese Punkte,
die im Folgenden genauer aufgeführt werden:
o Zur Festlegung eines als Korridor geeigneten Bereichs in dem Vorhaben-
Gebiet werden die Akteure der örtlichen Mountainbike-Szene sowie alle
weiteren Waldnutzer*innen beteiligt.
o In diesem Beteiligungsprozess wird ein Regelwerk zur Nutzung der
Mountainbike-Trails in dem Korridor erstellt.
o Die für den Rückbau illegaler Trails erforderlichen finanziellen Mittel und
personellen Ressourcen werden ermittelt und im Gesamtkonzept dargestellt.
o Die für die Kontrollen erforderlichen personellen Ressourcen werden ermittelt
und im Gesamtkonzept dargestellt.
Das Gesamtkonzept einschließlich der Entwurfsplanung wird den politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
1. Natur-, Landschafts-, und Artenschutz
Der Vorhaben-Bereich „Venusberg“ liegt im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes Kottenforst und hier im Landschaftsschutzgebiet
„Hangbereiche Venusberg, Kahlenberg und Klufterberg“ und im schutzwürdigen
Biotop „Laubmischwald am Osthang des Venusbergs“. Aus demSeite 3 von 50
Seite 4
Landschaftsplan Kottenforst und weiteren Bestimmungen ergeben sich
Randbedingungen, die bei der Errichtung von Mountainbike-Korridoren zu
berücksichtigen sind. Die besondere Bedeutung und Unterschutzstellung des
Gebietes erfolgte u.a. aufgrund wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener
Tierarten und der besonderen Bedeutung für den Biotopverbund. Zur
Berücksichtigung der Belange Natur-, Landschafts- und Artenschutz wird im
weiteren Verfahren ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit
Abhandlung der Eingriffsregelung erarbeitet. Besonderes Augenmerk liegt
hierbei auf der Vermeidung und Minderung von Eingriffen in Natur und
Landschaft sowie einer Planung die mit den Zielen von Natur-, Landschafts-
und Artenschutz vereinbar ist.
Im Plangebiet ist mit Vorkommen planungsrelevanter Arten zu rechnen. Aus
diesem Grund wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung (ASP)
durchgeführt. Die Ergebnisse der ASP und ggf. notwendige
artenschutzrechtliche Maßnahmen werden in den weiteren Planungsprozess
einbezogen.
Da das geplante Vorhaben zur Entwicklung eines legalen MTB-Korridors am
Venusberghang im Geltungsbereich eines Landschaftsschutzgebietes liegt, ist
eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67
BNatSchG) durch die Untere Naturschutzbehörde mit Zustimmung des
Naturschutzbeirates erforderlich. Die Untere Naturschutzbehörde ist im
bisherigen Planungsprozess bereits eingebunden.
2. Bürgerbeteiligung
Die Verwaltung beabsichtigt auf Grundlage der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Eingeladen werden
u.a. interessierte Bürger*innen, der Naturpark Rheinland, BUND, NABU, der
Eifelverein Bonn, das Regionalforstamt Wald und Holz NRW, die
Interessengemeinschaft Mountainbike, der Deutsche Alpenverein, die örtlichen
Sportvereine, die Eigentümer der Waldgebiete und die Jagdverbände.
Ziel der Beteiligung ist es, dass allen Interessenten die Möglichkeit gegeben
wird, aktiv an der weiteren Ausgestaltung mitzuwirken. Im Rahmen der
Beteiligung sollen mit allen Akteuren mögliche Mountainbike-Korridore
diskutiert und festgelegt werden und u.a. eine Lösung z.B. bezüglich der
haftungsrechtlichen Organisation der Trails gefunden werden. Diese kann auf
verschiedene Weisen erfolgen und richtet sich vor allem nach den
Eigentumsverhältnissen der betroffenen Waldflächen. Die Verantwortung für
den Korridor kann beispielsweise von einem Verein übernommen werden.
Auch soll in dem Beteiligungsprozess ein Regelwerk zur Nutzung der
Mountainbike-Trails in dem Korridor erarbeitet werden.
3. Kontrolle und Rückbau der illegal errichteten Trails außerhalb des
eingerichteten Korridors
Erfahrungsberichte machen deutlich, dass sich die Problematik im Umfeld
genehmigter Strecken ohne regelmäßige und systematische Kontrollen
verschärfen kann. Folglich müssen begleitend personelle Kapazitäten
geschaffen werden, um den Mountainbike-Verkehr auf die dafür freigegebenen
Korridore zu begrenzen, Aufklärungsarbeit zu leisten und ein Rückbau illegalerSeite 4 von 50
Seite 5
Strecken zu ermöglichen.
Für regelmäßige ordnungsbehördliche Kontrollen und für eine begleitende
Aufklärungsarbeit ist die Schaffung von Ranger-Stellen erforderlich, die bei
Verstößen personenbezogene Daten aufnehmen und Bußgelder verhängen
können.
Der Rückbau illegaler Trails außerhalb des eingerichteten Korridors müsste
parallel fortlaufend und regelmäßig erfolgen.
Die hierfür benötigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen werden
ermittelt und in dem zu erstellenden Gesamtkonzept dargestellt.
Die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung und die naturschutzfachlichen
Gutachten sollen die Verwaltung in die Lage versetzen, ein Gesamtkonzept
einschließlich einer Entwurfsplanung und einer Kostenberechnung zu erstellen.
Dabei sollen auch die Erfordernisse einer regelmäßigen Kontrolle des
Venusberghangs und der Rückbau von illegal angelegten Trails berücksichtigt
werden. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien zur Beschlussfassung
vorgelegt.
4. Kosten
Die Kosten für die Durchführung der Bürgerbeteiligung und die Erstellung der
naturschutzfachlichen Gutachten werden bis zu 20.000 € betragen. Die Mittel
stehen im konsumtiven Etat des Sport- und Bäderamtes 2022 zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportaussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000 EUR 152000801/72.1000 2022
Einzahlungen /
ErträgeSeite 5 von 50
Seite 6
Haushaltsbelastung
2022
20.000 EUR
Anlage/n
1 Machbarkeitsstudie (öffentlich)Seite 6 von 50
Machbarkeitsstudie
Mountainbike-Konzept für die
Bundesstadt Bonn
Dipl.-Ing. Ralf Maier
Freier Landschaftsarchitekt
BDLA / IAKS / FLL
maier landschaftsarchitektur
Rösrather Str. 769
51107 KölnSeite 7 von 50
Inhaltsverzeichnis
II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ........................................................................................ II
Abbildungsverzeichnis ............................................................................... III
Tabellenverzeichnis.....................................................................................IV
1. Anlass und Aufbau der Machbarkeitsstudie .................................... 1
1.1 Einleitung .............................................................................................. 1
1.2 Problemstellung .................................................................................... 1
2. Hintergrund ......................................................................................... 3
2.1 Mountainbiking ..................................................................................... 3
2.2 Zielgruppe ............................................................................................ 3
3. Bestandsanalyse ................................................................................ 5
3.1 Lage ..................................................................................................... 5
3.2 Vorhandene Strecken und bauliche Anlagen ....................................... 6
3.3 Topographie ......................................................................................... 9
3.4 Besucherverhalten.............................................................................. 10
3.5 Weitere Waldnutzer:innen .................................................................. 13
3.6 Raumplanerische Grundlagen ............................................................ 14
3.7 Forstwirtschaft .................................................................................... 14
3.8 Natur und Landschaft ......................................................................... 14
3.9 Naturdenkmäler .................................................................................. 19
3.10 Schutzwürdige Biotope und Biotopverbund ........................................ 20
3.11 Artenschutz ........................................................................................ 21
3.12 Eigentum ............................................................................................ 22
3.13 Haftung ............................................................................................... 23
4. Auswertung ....................................................................................... 24
5. Entwurf .............................................................................................. 29
5.1 Varianten ............................................................................................ 29
5.2 Variantenvergleich .............................................................................. 30
5.3 Referenzprojekte ................................................................................ 33
6. Fazit und weitere Vorgehensweise ................................................. 36
Quellen ..........................................................................................................VSeite 8 von 50
Abbildungsverzeichnis
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Planungsgebiet Venusberg/Kottenforst [18] ............................... 6
Abbildung 2 Gebiete mit bereits vorhandenen Trails [3, 18] ........................... 7
Abbildung 3 Ein- und Ausstiegsbereiche eines Trails ..................................... 8
Abbildung 4 Rampe und Holzstufen mit nachfolgendem Anlieger .................. 8
Abbildung 5 Freigelegte Wurzeln und Bodenverdichtung ............................... 9
Abbildung 6 Standorte der Zählungen .......................................................... 11
Abbildung 7 Besucherverhalten .................................................................... 12
Abbildung 8 Wanderwege............................................................................. 13
Abbildung 9 Landschaftsschutzgebiet [18] ................................................... 16
Abbildung 10 Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen .......... 18
Abbildung 11 Naturdenkmäler [3, 18, 20] ..................................................... 19
Abbildung 12 Biotop BK-5208-028 [18] ........................................................ 20
Abbildung 13 Amtliche Flächen (grün) [3, 20] ............................................... 22
Abbildung 14 Detailansichten der Bereiche I, IV und VII .............................. 25Seite 9 von 50
Tabellenverzeichnis
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Charakterisierung der Bereiche mit bereits vorhandenen Trails ..... 7
Tabelle 2 Topographische Merkmale der Strecken nach [19]....................... 10
Tabelle 3 Besucherverhalten ........................................................................ 10
Tabelle 4 Betroffene Gemarkungen, Fluren und Flurstücke nach [18] ......... 23
Tabelle 5 Variantenvergleich mithilfe eines Ampelsystems .......................... 31Seite 10 von 50
1. Anlass und Aufbau der Machbarkeitsstudie
1
1. Anlass und Aufbau der Machbarkeitsstudie
1.1 Einleitung
Die vorliegende Machbarkeitsstudie beschäftigt sich mit der Entwicklung und Umsetz-
barkeit eines Mountainbike-Wegekonzepts in den Hangbereichen des Venusbergs
und in den Randbereichen des Kottenforsts. Die Stadt Bonn ist eine moderne und
junge Stadt und möchte ihren Bürger:innen ein möglichst facettenreiches Sport- und
Freizeitangebot bieten.
Die Sportart Mountainbiking (MTB) verbindet Sport und Naturerlebnis miteinander. Da
sich die Sportart einer immer größere Beliebtheit erfreut und somit die Gruppe der
Mountainbiker:innen stark gewachsen ist, gibt es mittlerweile Handlungsbedarf, um
den verschiedenen Nutzergruppen ein entsprechendes Angebot bieten zu können.
Der Wald wurde in den letzten Jahren von der Allgemeinheit immer stärker frequentiert
und als Naherholungsgebiet genutzt. Hierdurch kommt es zu einer hohen Belastung
von Flora und Fauna in sämtlichen Waldgebieten der Stadt Bonn. Zudem nimmt durch
die erhöhte Nutzung der verschiedenen Waldgebiete das Konfliktpotential zwischen
den einzelnen Waldnutzern zu [3].
Durch eine gezielte Lenkung der verschiedenen Nutzergruppen könnten besonders
schützenswerte Waldgebiete und deren Flora und Fauna entlastet und Konflikte zwi-
schen den unterschiedlichen Besucher:innen vermieden werden.
1.2 Problemstellung
Die intensive Nutzung des Bonner Stadtwaldes durch Mountainbiker:innen führt zu
starken Nutzungskonflikten zwischen den verschiedenen Waldnutzer:innen. Eine be-
sondere Bedeutung haben dabei die zahlreichen illegal angelegten Strecken, die sich
über große Teile des Stadtgebiets erstrecken. Die teils mit großem Aufwand und Ein-
satz von Werkzeug angelegten Trails (englisch für Pfad) stellen eine erhebliche Stö-
rung von Flora und Fauna dar [3].
In den betroffenen Bereichen kommt es einerseits zu einer Bodenverdichtung, ande-
rerseits wird durch das Befahren die Bodenerosion gefördert. Zudem führen die zahl-
reichen Wege zu einer Zerschneidung des Gebietes und folglich zur Habitatfragmen-
tierung.Seite 11 von 50
1. Anlass und Aufbau der Machbarkeitsstudie
2
Weiterhin ist strittig, wer die Haftung für derartige Anlagen trägt. Die Verursacher:innen
sind in der Regel nicht feststellbar, sodass die Sicherungspflicht den Waldbesitzer:in-
nen obliegt [7]. Der Rückbau entsprechender Anlagen verschafft meist nur kurzfristig
Abhilfe und ist zudem sehr personalintensiv.
Die vorliegende Machbarkeitsstudie soll erörtern, in wie weit eine sportliche Nutzung
auf genehmigten Strecken mit den Bedürfnissen der übrigen Waldnutzer:innen in Ein-
klang zu bringen ist.
Der erste Abschnitt gibt eine Einführung zum Thema MTB und einen Überblick über
die verschiedenen Disziplinen. Im Rahmen der Bestandsanalyse erfolgt eine Charak-
terisierung des Planungsgebiets. Die Auswertung zeigt, welche Konsequenzen bzw.
Randbedingungen aus der vorangegangenen Analyse für die weitere Planung resul-
tieren. Im Abschnitt Entwurf werden mögliche Konzepte zur Umsetzung einer MTB-
Strecke sowie deren Stärken und Schwächen aufgezeigt. Es folgt ein Vergleich der
unterschiedlichen Varianten mithilfe eines Ampelsystems. Am Ende des Abschnitts
sind einige Referenzprojekte bzw. Strategien dargestellt, welche sich bereits in der
Praxis bewährt haben. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse
sowie eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise.Seite 12 von 50
2. Hintergrund
3
2. Hintergrund
2.1 Mountainbiking
Das Mountainbiking, zu Deutsch „Radfahren am Berg“, ist eine beliebte Sportart, die
vorwiegend in solchen Bereichen stattfindet, in welchen sich das Gelände durch aus-
reichende topographische Erhebungen auszeichnet.
Das Bergauf- (Uphill) und das Bergabfahren (Downhill) werden beim MTB als einzelne
Disziplinen, aber auch in Kombination und in verschiedenen Varianten ausgeübt.
Mountainbiker:innen gehören meist keinem Verein an, sondern sind in Kleingruppen
unterwegs. In der Folge gestaltet es sich schwierig, diese Gruppen über gesperrte
Streckenabschnitte (z. B. wegen Forstarbeiten) zu informieren oder Aufklärungsarbeit
(z. B. bzgl. besonders schützenswerter Bereiche) zu leisten. Zudem zeigt sich auch
anhand vermehrter, illegal im Wald errichteter Strecken, wie wenig einzelne Mountain-
biker:innen über das wichtige Zusammenspiel verschiedener Faktoren bezüglich des
Naturschutzes wissen [4].
2.2 Zielgruppe
MTB ist eine relativ junge Sportart, stellt aber längst keine Trendsportart mehr dar. Das
Mountainbike kann vielseitig eingesetzt werden, wobei sich ein großer Teil der ver-
kauften Mountainbikes für die Nutzung auf anspruchsvollen Wegen und in unwegsa-
mem Gelände eignet [17].
Dabei stehen den Sportler:innen eine große Bandbreite an Disziplinen und dement-
sprechend viele Variationen von Mountainbike-Typen zur Verfügung. Bei den unter-
schiedlichen Mountainbike-Typen variieren neben der Geometrie, Größe und dem Ma-
terial des Rahmens auch die weiteren Bestandteile wie bspw. Federelemente, Brems-
anlage oder Antriebskomponenten sowie Reifen und Räder, um das Mountainbike op-
timal an die entsprechenden Disziplinen anzupassen.Seite 13 von 50
2. Hintergrund
4
Die Disziplinen lassen sich auf folgende Hauptgruppen beschränken, von denen jede
einzelne einen anderen Mountainbike-Typ für sich beansprucht [16]:
Cross Country (XC),
Touren,
All Mountain (AM),
Freeride (FR),
Downhill (DH),
Enduro,
Dual Slalom,
Transalpin,
Marathon,
Dirt Jump (DJ),
Four Cross (4X),
Trial.
Die nachfolgende Machbarkeitsstudie zielt vorwiegend auf abfahrtsorientierte Stre-
cken und damit auf die Disziplinen. Freeride und Downhill sowie Cross Country,
Touren, All Mountain und Enduro ab. Damit kann der überwiegende Teil der Mountain-
biker:innen angesprochen werden, die zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Dis-
ziplinen ausüben. So fahren 76 % aller Sporttreibenden All Mountain, 58 % Enduro,
29 % Cross Country und 25 % Downhill und Freeride [1]. Für die Disziplinen Cross
Country, Touren, All Mountain und Enduro können Trails am Venusberg jedoch nur
einen Teil der gesamten Strecke darstellen, da diese grundsätzlich längere Routen mit
Bergauf- und Bergab-Passagen benötigen.Seite 14 von 50
3. Bestandsanalyse
5
3. Bestandsanalyse
Für die erfolgreiche Umsetzung einer MTB-Strecke sind verschiedene Faktoren zu be-
rücksichtigen. Einerseits gilt es die Strecken für die Nutzer:innen attraktiv zu gestalten
und damit eine möglichst hohe Akzeptanz zu schaffen. Andererseits sind die Trails im
Einklang mit den anderen Waldnutzer:innen, Umwelt und Natur sowie den rechtlichen
Rahmenbedingungen zu gestalten.
Für die Gestaltung möglichst abwechslungsreicher und anspruchsvoller Trails spielt
die Topographie des Geländes eine wichtige Rolle. Zudem ist die Anzahl und Länge
der Strecken auf das Nutzeraufkommen abzustimmen. Auch die Erreichbarkeit der
Wege spielt eine wichtige Rolle. So sind eine möglichst zentrale bzw. erreichbare
Lage, eine gute Anbindung durch den ÖPNV und geeignete Parkplätze besonders
wünschenswert.
Im Folgenden wird das Planungsgebiet hinsichtlich der zuvor genannten Kriterien un-
tersucht.
3.1 Lage
Das Planungsgebiet (Abbildung 1) erstreckt sich im linksrheinischen Teil der Bun-
desstadt Bonn über die Hangbereiche des Venusbergs bzw. in den nördlichen Rand-
bereichen des Kottenforsts.Seite 15 von 50
3. Bestandsanalyse
6
Abbildung 1 Planungsgebiet Venusberg/Kottenforst [18]
3.2 Vorhandene Strecken und bauliche Anlagen
Im Untersuchungsraum existiert bereits eine Vielzahl illegal errichteter Trails, die
großflächig und immer engmaschiger die Schutzgebiete des Bonner Stadtgebiets
zerschneiden [3]. Diese Trails befinden sich teils auf schon vorhandenen Wegen,
werden jedoch weitestgehend neu angelegt.Seite 16 von 50
3. Bestandsanalyse
7
Abbildung 2 Gebiete mit bereits vorhandenen Trails [3, 18]
Abbildung 2 zeigt kartierte Fahrradstrecken, welche von Moutainbiker:innen in den
Schutzgebieten angelegt wurden. Insgesamt ergeben sich sieben Bereiche, wobei
besonders in den Bereichen I und IV eine große Anzahl entsprechender Strecken zu
finden ist (s. Tabelle 1).
Tabelle 1 Charakterisierung der Bereiche mit bereits vorhandenen Trails
Nr. Bereich Strecken1 Kreuzungen2
I Friedhof 7 3
II Kaiser-Wilhelm-Denkmal 2 0
III Dorint 3 1
IV Hindenburgplatz 10 1
V Universitätsklinikum 6 0
VI Hebammenschule 2 0
VII Kahlenberg 4 –
1 Schätzung
2 Kreuzende Wege ohne Ein- und Ausstiege der TrailsSeite 17 von 50
3. Bestandsanalyse
8
Abhängig von der jeweiligen Streckenführung und der Anzahl an Trails weisen die
Bereiche unterschiedlich viele Kreuzungssituationen (gelb markiert) mit befestigten
Wegen auf. In Bereich I wird die Abfahrt an drei Stellen durch Wege gekreuzt, in
Bereich III und IV an jeweils einer. Allerdings können aufgrund der verschiedenen
Strecken innerhalb eines Bereichs sehr viel mehr Kreuzungssituationen entstehen. Die
Strecken in Bereich VII verlaufen weitestgehend auf einem Wanderweg und kreuzen
diesen auf gesamter Länge. In Abbildung 3 sind entsprechende Ein- und
Ausstiegsbereiche dargestellt. Im abgebildeten Ausstiegsbereich kommt es zu einer
plötzlichen, schlecht einsehbaren Kreuzung mit der befestigten Straße.
Abbildung 3 Ein- und Ausstiegsbereiche eines Trails
An verschiedenen Stellen wurden bauliche Anlagen (Abbildung 4) errichtet, um an-
spruchsvollere Strecken zu gestalten oder Möglichkeiten für Sprünge zu schaffen.
Diese Anlagen bestehen meist aus aufgeschüttetem Bodenmaterial, Holz oder einer
Kombination beider Materialien.
Abbildung 4 Rampe und Holzstufen mit nachfolgendem AnliegerSeite 18 von 50
3. Bestandsanalyse
9
Gemäß § 2 Abs. 1 BauO NRW handelt es sich bei baulichen Anlagen um „mit dem
Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen“. Dazu zählen unter
anderem auch Aufschüttungen und Abgrabungen. Nach § 60 bedürfen diese einer
Baugenehmigung. Sie sind verkehrssicher zu bauen und unterliegen einer Kontroll-
pflicht [11]. Allerdings gelten „Aufschüttungen und Abgrabungen mit einer Höhe oder
Tiefe bis zu 2 m und einer Grundfläche [...] im Außenbereich bis zu 400 m²“ gemäß
§ 62 zu verfahrensfreien Bauvorhaben.
Gemäß Landschaftsplan Kottenforst ist das Errichten oder Ändern baulicher Anlagen
im Sinne des § 2 Abs. 1 BauO NRW verboten, auch wenn sie keiner baurechtlichen
Genehmigung oder Anzeige bedürfen. Um beim Planen und Anlegen von legalen
Trails Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren, empfiehlt
sich ein minimalinvasives Vorgehen, bei dem die natürliche Topographie des Gelän-
des für eine attraktive Streckenführung genutzt und auf umfangreiche Aufschüttungen
oder Abgrabungen verzichtet wird. Auf diese Weise können entsprechende Genehmi-
gungsverfahren vereinfacht werden.
Zudem kommt es auf den Trails durch den Radverkehr zu einer erhöhten Bodenver-
dichtung. Besonders im Bereich von oberflächennahen Wurzeln ist eine starke Erosion
(Abbildung 5) und ein entsprechendes Freilegen zu beobachten.
Abbildung 5 Freigelegte Wurzeln und Bodenverdichtung
3.3 Topographie
Für die sportliche Nutzung der Strecke spielt die Topographie des Geländes eine wich-
tige Rolle. Sowohl die Streckenlänge als auch die zu überwindende Höhendifferenz
und folglich das Gefälle sind entscheidende Kriterien bei der Standortwahl. Von den
verschiedenen Bereichen, in denen sich bereits Trails befinden, weisen die Bereiche ISeite 19 von 50
3. Bestandsanalyse
10
und VII mit Abstand die längsten Strecken auf (vgl. Tabelle 2). Mit ca. 105 m wird im
Bereich VII die größte Höhendifferenz erreicht. Die steilsten Strecken sind mit ca. 35 %
in den Bereichen III, IV und V zu finden.
Tabelle 2 Topographische Merkmale der Strecken nach [19]
Nr. Start Ziel Differenz Länge1 Gefälle
[m] [m] [m] [m] [%]
I 155 85 70 395 18
II 160 145 15 135 11
III 165 100 65 190 34
IV 160 65 95 275 35
V 160 90 70 205 34
VI 165 155 10 70 14
VII 160 55 105 510 21
1 Luftlinie Start bis Ziel
3.4 Besucherverhalten
Mithilfe von Zählungen vor Ort wurde das Besucherverhalten genauer untersucht
(s. Abbildung 7). Dabei lag der Fokus auf den Bereichen I und VII, sodass als Stand-
orte für die Zählungen das Kaiser-Wilhelm-Denkmal (grün markiert) bzw. die Fünf-
wegekreuzung Venusberg (rot markiert) gewählt wurden (Abbildung 6).
Die Zählungen fanden an zwei unterschiedlichen Tagen statt. An jedem Standort
wurde das Besucherverhalten für eine Dauer von einer Stunde ermittelt. In Tabelle 3
sind die Ergebnisse der Zählungen dargestellt.
Tabelle 3 Besucherverhalten
Zählung Datum Nr. Start Ende Anzahl
1 25.02.2021 VII 13:30 14:30 7
2 I 14:45 15:45 49
3 19.06.2021 VII 09:00 10:00 8
4 I 10:15 11:15 22
Die Zählungen zeigen, dass Wanderer:innen mit durchschnittlich etwa 63 % die größte
Nutzergruppe darstellen. Darauf folgen Mountainbiker:innen mit ca. 24 % und Jog-
ger:innen mit ca 13 % (vgl. Abbildung 7). Zudem ist zu beobachten, dass der Bereich
I – vor allem von Mountainbiker:innen – deutlich stärker frequentiert wird.Seite 20 von 50
3. Bestandsanalyse
11
Abbildung 6 Standorte der ZählungenSeite 21 von 50
3. Bestandsanalyse
12
Abbildung 7 BesucherverhaltenSeite 22 von 50
3. Bestandsanalyse
13
3.5 Weitere Waldnutzer:innen
Durch das Planungsgebiet verlaufen verschiedene Wanderwege (Abbildung 8). Dazu
zählen die Hauptwanderwege Osteifelweg (1) von Bonn bis Moselkern und Krönungs-
weg (10) von Bonn nach Aachen, der Themenwanderweg Jakobsweg sowie der Rund-
wanderweg A19 [18]. Speziell gekennzeichneten Reitwege liegen innerhalb des Pla-
nungsgebiets nicht vor [20].
Abbildung 8 Wanderwege
Im Planungsgebiet befinden sich mehrere eigen- oder gemeinschaftliche Jagdbezirke
(EJB, GJB) sowie ein verpachteter Teileigenjagdbezirk (TEJB) [20]. Letzterer wird
nicht von den illegal angelegten Trails berührt.Seite 23 von 50
3. Bestandsanalyse
14
3.6 Raumplanerische Grundlagen
Im Flächennutzungsplan (FNP) sind die entsprechenden Bereiche als „Fläche für die
Forstwirtschaft“ festgesetzt [20]. Verschiedene Bebauungspläne grenzen an den Un-
tersuchungsraum an bzw. ragen in ihn hinein (BP 7819-27 Venusberghang, BP 7819-
25 Mönkemöllerstraße, BP 7818-14 Winzerstraße, BP 7818-13 Rochusweg, BP 7818-
36 Venusberg Uniklinik).
In den übrigen Teilen liegt der Untersuchungsraum im planerischen Außenbereich
nach § 35 BauGB.
3.7 Forstwirtschaft
Im Planungsgebiet handelt es sich, wie auch im angrenzenden Naturschutz- und FFH-
Gebiet, um mit Forstpflanzen bestockte, für das Waldinnenklima relevante Flächen. Im
Sinne § 2 Abs. 1 BWaldG handelt es sich beim Untersuchungsgebiet um Wald. Aller-
dings wird der Baumbestand nicht durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes
in der Bundesstadt Bonn geregelt, da kein Bebauungsplan vorliegt und die Flächen
forstwirtschaftlich genutzt werden.
3.8 Natur und Landschaft
Der Untersuchungsraum liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kottenforst
[12], welcher für die betroffenen Bereiche folgendes Entwicklungsziel definiert: „Erhal-
tung und Entwicklung einer, mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten, Landschaft und ökologi-
sche Aufwertung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen.“ Dieses Entwicklungsziel
bedeutet insbesondere [12]:
• Erhaltung der derzeitigen Landschaftsstruktur und der schutzwürdigen Gebiete;
• Erhaltung und ökologische Aufwertung der Lebensräume für Tiere und Pflan-
zen;
• Schonung erhaltenswürdiger Kopfbäume;
• Erhaltung und Förderung standortheimischer Baumarten;
• sukzessiver Umbau nicht standortheimischer Waldbestockung;
• nachhaltige und standortangepasste Bewirtschaftung der Waldflächen;
• Entwicklung strukturreicher Waldmäntel und Waldrandzonen;Seite 24 von 50
3. Bestandsanalyse
15
• Erhaltung der wertvollen Einzelbäume sowie sonstiger gliedernder und bele-
bender Strukturelemente in der Landschaft z.B. Alleen, Baumgruppen, Kopf-
bäume, Hecken, Feldgehölze sowie geomorphologischer Besonderheiten wie
beispielsweise Hangkanten oder Hohlwege;
• Erhaltung und Pflege der Obstbaumbestände;
• Förderung des extensiven Obstanbaus;
• Erhaltung, Optimierung und ggf. Wiederherstellung naturnaher und naturraum-
typischer Fließ- und Stillgewässer als wertvolle Gewässerbiotope;
• Verbesserung der Wasserqualität der Gewässer;
• Ergänzung und Neupflanzung von Ufergehölzen an den Gewässern;
• Anlage ausreichend dimensionierter, ungenutzter Uferrandstreifen an Gräben
und Fließgewässern;
• keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Grünland in Gewässernähe;
• Erhaltung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR).
Das Untersuchungsgebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Hangbereiche Venus-
berg, Kahlenberg und Klufterberg“ (LSG 2.9, s. Abbildung 9).
Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich zwischen Poppelsdorf und Bad Godes-
berg und umfasst die strukturreichen Waldhänge des Venusbergs, Kahlenbergs und
Klufterbergs mit den tief eingeschnittenen Kerbtälern und dem Vulkankegel der Godes-
burg. Die Festsetzung des ca. 360 ha großen Gebietes erfolgt insbesondere wegen:
• der naturnahen Hangwälder, der Kopfbuchenbestände und der naturnahen
Bachläufe;
• der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft, insbesondere aufgrund der
über das Gebiet hinaus prägenden bewaldeten Hangkante, der kulturhistorisch
bedeutsamen Bestände der Kopfbuchen sowie der geomorphologischen Be-
sonderheiten;
• der besonderen Bedeutung als siedlungsnaher Freiraum.
Ferner werden für die „Landschaftsschutzgebiete Hangbereiche Venusberg, Kahlen-
berg und Klufterberg“ gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG folgende Gebote definiert [12]:
• Erhalt der Hangwälder;
• Erhalt von Altholz (Artenschutz Hirschkäfer);
• Erhalt und Entwicklung typischer Waldgesellschaften der Bachtäler;Seite 25 von 50
3. Bestandsanalyse
16
• Erhalt von Kopfbuchen als Zeugnisse der historischen Waldnutzung bis zum
Absterben, Verbleib des Totholzes zur Anreicherung von Habitatstrukturen vor
Ort, denkmalpflegerische Wiederaufnahme historischer Waldnutzungsformen
wie Laubheu (Kopfbuchen) oder Hutung;
• Renaturierung von Bachabschnitten;
• Biotopentwicklung und -gestaltung (Artenschutz Ringelnatter, Hirschkäfer).
Abbildung 9 Landschaftsschutzgebiet [18]
Für Landschaftsschutzgebiete wurden im Landschaftsplan gemäß § 26 Abs. 2 und §
5 Abs. 2 BNatSchG Verbote formuliert. Demnach sind „alle Handlungen verboten, die
den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwider-
laufen“. Für die Realisierung einer MTB-Strecke sind folgende Verbote von besonderer
Bedeutung [12]:Seite 26 von 50
3. Bestandsanalyse
17
1. Bauliche Anlagen im Sinne des § 2 (1) BauO NW, auch wenn sie keiner bau-
rechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen; zu errichten, zu ändern oder
in ihrer Nutzung zu ändern; [...]
2. Straßen, Wege, Reitwege, Reitplätze, Paddocks oder sonstige Verkehrsanla-
gen – auch wenn sie keiner Genehmigung oder Anzeige bedürfen – zu errichten
oder zu ändern;
3. ober- oder unterirdische Zuleitungen aller Art, hierzu zählen auch Drainagelei-
tungen, zu verlegen, zu errichten oder zu ändern; das Unterhaltungsrecht für
bestehende Leitungen bleibt unberührt; [...]
4. Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Sprengungen,
Geländeeinplanierungen oder sonstige Veränderungen der Bodengestalt oder
Geländeform vorzunehmen; [...]
6. mit Fahrrädern außerhalb von Wegen zu fahren; [...]
12. stehende oder fließende Gewässer – hierzu zählen auch Fischteiche – anzule-
gen, zu beseitigen oder umzugestalten; [...]
15. Böden zu verfestigen, zu versiegeln oder zu verunreinigen;
16. die Bodenerosion zu fördern, insbesondere durch übermäßige Beweidung und
daraus folgende Trittschäden;
17. Brachflächen im Sinne des § 24 Abs. 2 LG in eine andere Nutzung umzuwan-
deln oder deren Nutzung zu intensivieren, zu drainieren oder umzubrechen;
18. ganzjährig Feuchtlebensräume, Staudenfloren, Feld oder Waldraine, Feld- oder
Ufergehölze, Quellen oder Gewässerränder einschließlich des Bewuchses, ein-
zeln stehende Bäume, Baumgruppen oder -reihen, Alleen, Hecken oder Gebü-
sche zu beseitigen, umzubrechen oder zu beschädigen (als Beschädigung gel-
ten auch das Verletzen des Wurzelwerks und jede Maßnahme die geeignet ist,
das Wachstum nachhaltig zu beeinträchtigen); [...]
19. der Umbruch von Dauergrünland auf erosionsgefährdeten Hängen, Über-
schwemmungs- und grundwassernahen Gebieten;
20. Streuobstwiesen zu roden, zu beschädigen oder umzubrechen oder durch die
Art und Intensität der Weidenutzung die Obstbäume oder das Grünland zu
schädigen oder Paddocks darauf anzulegen;
21. Weihnachtsbaumkulturen neu anzulegen oder zu erweitern, Erstaufforstungen
vorzunehmen sowie Wald in eine andere Nutzungsart umzuwandeln.Seite 27 von 50
3. Bestandsanalyse
18
Neben den Schutzanweisungen werden im Landschaftsplan Kottenforst zur Umset-
zung der Entwicklungsziele Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen for-
muliert (s. Abbildung 10).
Abbildung 10 Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen (rot) [3, 18, 20]
Für das Plangebiet sind im Landschaftsplan Kottenforst verschiedene Entwicklungs-,
Pflege- und Erschließungsmaßnahmen definiert. Die Maßnahmen „Umgestaltung Ab-
flussrinnen und Rückhaltebecken“ (7.1.1) [12] an der Bergstraße sowie „Renaturierung
Bachabschnitt Gievenichsbach und Annaberger Bach“ (7.1.12) an der Annaberger
Straße sind von der aktuellen Streckenführung nicht betroffen.
Die für die Maßnahme „Biotopentwicklung und -gestaltung am Eulenweg“ (7.1.11) vor-
gesehene Fläche wird von illegalen Trails (Bereich VII) durchquert. Hier sind die „An-
lage und Entwicklung einer Teilfläche westlich des Eulenweges für den Arten- undSeite 28 von 50
3. Bestandsanalyse
19
Biotopschutz (Ringelnattergewässer, Strukturen für den Hirschkäfer)“ sowie die „An-
lage von naturnahen Spielbereichen östlich des Eulenweges“ [12] vorgesehen.
3.9 Naturdenkmäler
Innerhalb des Plangebietes befinden sich zwei Traubeneichen, welche nach § 28 Abs.
1 Nr.2 BNatSchG „wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit“ als Naturdenkmä-
ler geschützt sind (s. Abbildung 11).
Abbildung 11 Naturdenkmäler [3, 18, 20]
Gemäß § 28 Abs. 2 BNatSchG sind „die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle
Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Natur-
denkmals führen können, [...] nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten“ [12].
Die Traubeneiche westlich der Bergstraße (3.1) ist von der Streckenführung derSeite 29 von 50
3. Bestandsanalyse
20
illegalen Trails nicht betroffen. Allerdings befinden sich entsprechende Trails (Bereich
V) in direkter Umgebung der Traubeneiche östlich des Rheinhöhenwegs (3.2).
3.10 Schutzwürdige Biotope und Biotopverbund
Gesetzlich geschützte Biotope sind von einer möglichen legalen Streckenführung nicht
betroffen. Allerdings liegen weite Bereiche des Gebiets im schutzwürdigen Biotop
„Laubmischwald am Osthang des Venusbergs“ (LANUV Biotopkataster BK-5208-028,
s. Abbildung 12). Dabei handelt es sich um einen großflächigen Laubmischwald mit
teilweise hohem Rotbuchenanteil und eingestreuten Fichtenkulturen. Innerhalb des
Rotbuchenwalds sind alte Kopfbuchen vorzufinden. Der Wald ist von auffallend viel
Unterholz und feuchten Senken geprägt. Die Gärten am Siedlungsrand werden immer
wieder von Weideland und Obstbrachen mit Hochstaudenfluren unterbrochen.
Abbildung 12 Biotop BK-5208-028 [18]Seite 30 von 50
3. Bestandsanalyse
21
Für dieses Biotop wird das Schutzziel „Erhalt und Optimierung eines großflächigen
Laubmischwaldbestandes mit Althölzern im Stadtgebiet von Bonn“ [21] definiert. Die-
sem Schutzziel stehen verschiedene Gefährdungen und bereits vorhandene Schäden
gegenüber. Hinsichtlich einer möglichen MTB-Strecke sind folgende Punkte beson-
ders hervorzuheben [21]:
• Rodung (Forstwirtschaft) (Gefährdung);
• Freizeitaktivitäten (Sport, Erholung) (Gefährdung);
• Geländesport (Sport, Erholung) (Gefährdung);
• Müllablagerung (Schaden);
• Beseitigung alter Bäume (Gefährdung);
• Trittschaden an Vegetation (Schaden).
Entsprechende Maßnahmen zielen auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung und den
Erhalt von Altholz ab. Bezüglich der Waldnutzung zum Zwecke der Naherholung wird
eine Beschränkung der Freizeitaktivitäten – besonders hinsichtlich der Wegeführung
– angestrebt. Zudem sollen der Müll beseitigt und weitere Müllablagerungen vermie-
den werden [21].
Das Untersuchungsgebiet ist Teil des Biotopverbundsystems „Ausläufer des Kotten-
forstes südlich Poppelsdorf“ (VB-K-5208-016) mit herausragender Bedeutung (Kern-
bereiche und herausragende Funktionsbereiche) für den landesweiten Biotopverbund
in NRW. Mit den Zielarten Springfrosch, Ringelnatter und Hirschkäfer ist dieses für den
Biotopverbund in Nordrhein-Westfalen von herausragender Bedeutung [22]. Als
Schutzziele werden der „Erhalt des großflächigen Waldbestandes“, der „Erhalt der
strukturreichen Laubwälder mit teils hohem Alt- und Totholzanteil“ sowie der „Erhalt
der auch kulturhistorisch wertvollen Kopfbuchen“ [22] genannt.
3.11 Artenschutz
Aufgrund des umfangreichen und alten Waldbestandes sowie der vorhandenen Bio-
topstruktur ist das Plangebiet für den Artenschutz von großer Bedeutung. Es bietet
Lebensraum für teils streng geschützte Tierarten wie Hirschkäfer, Springfrosch, Gras-
frosch, Ringelnatter, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Großem Abendsegler
und Kleinabendsegler. Es sind zudem zahlreiche waldbewohnende Brutvogelarten,
weitere Fledermausarten sowie weitere Säugetierarten (z. B. Wild, Wildkatze, Bilche)
zu erwarten.Seite 31 von 50
3. Bestandsanalyse
22
3.12 Eigentum
Das Plangebiet, wie auch die bereits vorhandenen Trails, erstreckt sich auf Privat-,
Stadt- und Staatsforste. In Abbildung 13 sind die amtlichen Flächen (Amt für Umwelt
und Stadtgrün) hervorgehoben. Während sich die Strecken der Bereiche II, III, VI und
VII in amtlichen Wäldern befinden, erstrecken sich einige Streckenabschnitte der Be-
reiche I, IV und V auch auf Privatwälder.
Abbildung 13 Amtliche Flächen (grün) [3, 20]Seite 32 von 50
3. Bestandsanalyse
23
In Tabelle 4 ist zusammengestellt, welche Gemarkungen, Fluren und Flurstücke durch
die einzelnen Streckenabschnitte betroffen sind.
Tabelle 4 Betroffene Gemarkungen, Fluren und Flurstücke nach [18]
Nr. Gemarkungen Fluren Flurstücke
I Poppelsdorf (054319) 003 301/1; 305/1; 334; 572; 911
Kessenich (054311) 012
II Poppelsdorf (054319) 004 10/2; 14/1; 615
III Kessenich (054311) 012 630
IV Dottendorf (054304) 008;
012
1; 1/1; 5/3; 8; 11; 13; 14; 25; 129/1; 131; 136; 137;
154; 160/1; 182/3; 588; 693; 697; 702; 703; 704; 705;
707
V Dottendorf (054304) 012 514; 520; 588
VI Dottendorf (054304) 012 588
VII Friesdorf (054307) 008 21; 87; 298/281; 300/1; 310/1; 326; 379; 395; 396;
419; 1050Dottendorf (054304) 011;
013
3.13 Haftung
Gemäß § 22 Abs. 1 LWaldG darf jeder den Wald zum Zwecke der Erholung betreten.
Allerdings ist das Radfahren nach Abs. 3 lediglich auf Straßen und Waldwegen erlaubt.
Das Betreten des Waldes geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr (§ 22 Abs. 1
LWaldG), was „insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren“ (§ 2
Abs. 1 LFoG) gilt. Dazu zählen beispielsweise Gefahren, „die von lebenden und toten
Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen, oder aus
der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen“ [10].
Dem gegenüber stehen atypische Gefahren, welche in der Regel vom Menschen
künstlich hervorgerufen werden. Darunter fallen zum Beispiel Gefahren im Zusammen-
hang mit der Holzernte, instabile Holzpolter oder Bodenschächte. Hierfür trifft die
Waldbesitzenden die volle Verkehrssicherungspflicht [10].
Da es sich bei Trails im Allgemeinen um atypische Gefahren im Wald handelt, gilt auch
hier für die Waldbesitzer:innen eine Verkehrssicherungspflicht. Es ist jedoch strittig, ob
diese auch bei widerrechtlich angelegten Strecken gilt. Die Erfahrung zeigt jedoch,
dass im Schadensfall meist die Waldbesitzer:innen kontaktiert werden [7].Seite 33 von 50
4. Auswertung
24
4. Auswertung
Unabhängig von der konkreten Umsetzung sollte sich die Planung einer legalen MTB-
Strecke auf ein fest definiertes Gebiet konzentrieren, da die extensive Anordnung ein-
zelner Trails sowohl organisatorisch als auch naturschutzfachlich schwierig ist. Zum
einen ist die Kontrolle und Wartung der Strecken aufwendiger, zum anderen führt ein
weit verteiltes Streckennetz zu einer verstärkten Habitatfragmentierung und begünstigt
das Anlegen neuer illegaler Trails.
Daher liegt der Fokus im Weiteren auf den einzelnen Bereichen und nicht auf dem
gesamten Planungsgebiet. Hier kann im Sinne der Nutzungsqualität und potenzieller
Hürden bei der Realisierung eine Vorauswahl getroffen werden.
Im Rahmen des Beteiligungstermins vom 12.03.2020 mit Teilnehmer:innen der Stadt
Bonn und der lokalen MTB-Szene fand eine gemeinsame Begehung der Streckenab-
schnitte am Venusberg statt. Hier wurden Ideen, Anregungen und Wünsche für mög-
liche Trails zusammengetragen und entsprechende Randbedingungen festgelegt. Aus
Sicht der Nutzer:innen ist der Erhalt der Strecken in den Bereichen I und IV besonders
wünschenswert.
Für eine abfahrtorientierte Streckenführung eignet sich zudem Bereich VII, da dieser
aus sportlicher Sicht die besten Voraussetzungen bietet und daneben über bereits ge-
nehmigte (Wander-)Wege verfügt.
Die Bereiche II, III, V und VI sind insgesamt weniger vorteilhaft. Aufgrund der geringe-
ren Höhendifferenz und Länge der Strecken können diese Bereiche allein den sportli-
chen Anforderungen nicht gerecht werden. Ferner befindet sich in Bereich V das Na-
turdenkmal 3.2 (Traubeneiche), welches durch MTB-Strecken gefährdet wird.
In der Folge wird sich auf die Bereiche I, IV und VII beschränkt. Diese bieten für die
Umsetzung einer legalen MTB-Strecke, welche den Bedürfnissen aller Waldnutzer:in-
nen gerecht wird, die besten Rahmenbedingungen.Seite 34 von 50
4. Auswertung
25
Abbildung 14 Detailansichten der Bereiche I, IV und VIISeite 35 von 50
4. Auswertung
26
Flächennutzungsplan
Generell steht die Festsetzung des FNP als Fläche für die Forstwirtschaft einem Stre-
ckenkonzept nicht entgegen. Für Forstarbeiten müsste nach wie vor eine vorüberge-
hende Sperrung des Wegenetzes angeordnet werden. Neben dem Fahren auf befes-
tigten Wegen wäre es möglich, bestehende (Wander-)Wege für den Radverkehr frei-
zugeben. Das Anlegen neuer Wege ist aufwendiger, da es mit größeren Auswirkungen
auf Natur und Umwelt verbunden ist. Daher gestaltet sich die Streckenführung in den
Bereichen I und IV schwieriger, da sich hier ausschließlich illegal angelegte Strecken
befinden. Im Bereich VII wäre es möglich, einen bestehenden Weg zu nutzen.
Nutzungsqualität
Die starke Frequentierung von Bereich I (s. Abschnitt 3.4) lässt darauf schließen, dass
die illegalen Trails dort intensiver genutzt werden. Aus Sicht des Radsports sind die
Bereiche I, IV und VII aufgrund der topographischen Verhältnisse besonders attraktiv.
Die entsprechenden Strecken weisen die längsten und steilsten Abfahrten auf und sind
daher am besten für anspruchsvolle Strecken geeignet. Dies wurde ebenfalls in Ge-
sprächen mit der lokalen MTB-Szene bestätigt, welche den Erhalt der Bereiche I und
IV als besonders wünschenswert beschreibt.
Im Bereich I werden die Trails an drei Stellen von Waldwegen gekreuzt, im Bereich IV
existiert eine Kreuzungssituation. Die Strecken des Bereichs VII verlaufen auf bzw.
entlang eines Wanderweges. Bei einer Umwidmung als MTB-Strecke wäre dieser auf
die sportliche Nutzung zu beschränken.
Insgesamt sind die Trails sehr zentral gelegen und problemlos mit dem Fahrrad und
dem ÖPNV zu erreichen. Im Bereich VII liegt das Ende der Trails an der Dirt-Anlage
des RSC Sturmvogel Bonn e. V. und ist somit thematisch perfekt in die Umgebung
eingebunden. Bei der Standortwahl sollte ebenfalls die verkehrsmäßige Erschließung
(Verbindung zwischen Ziel und Start, Parkplätze etc.) berücksichtigt werden.
Forstwirtschaft
Sofern Waldflächen durch sportliche Maßnahmen beansprucht werden, ist eine Wald-
umwandlungsgenehmigung oder eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung er-
forderlich. Diese Genehmigungen sind beim Regionalforstamt (Landesbetrieb Wald
und Holz NRW) zu beantragen. Unter der Voraussetzung, dass die betroffenen Wald-
besitzer:innen mit einer Waldumwandlung einverstanden sind, erfolgt seitens desSeite 36 von 50
4. Auswertung
27
Regionalforstamtes eine fachliche Prüfung und Abstimmung mit den erforderlichen
Ämtern. Da es sich bei einer Waldumwandlung um eine genehmigungspflichtige Maß-
nahme handelt, ist diese in der Regel mit einer Eingriffsbilanzierung und Kompensati-
onsverpflichtung verbunden.
Naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz können die verschiedenen Bereiche ähn-
lich charakterisiert werden, da sie ausnahmslos im Landschaftsschutzgebiet „Hangbe-
reiche Venusberg, Kahlenberg und Klufterberg“ und im schutzwürdigen Biotop „Laub-
mischwald am Osthang des Venusbergs“ (BK-5208-028) liegen. Zusätzliche Rahmen-
bedingungen ergeben sich aus den Festsetzungen im Landschaftsplan Kottenforst.
Gemäß § 30 LNatSchG zu § 14 BNatSchG handelt es sich bei den zur Errichtung einer
legalen MTB-Strecke erforderlichen Maßnahmen um einen Eingriff in Natur und Land-
schaft. Nach §§ 14, 15 BNatSchG sind entsprechende Eingriffe vorrangig zu vermei-
den, nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind zu kompensieren und be-
dürfen einer kompensationspflichtigen Eingriffsgenehmigung. Der Eingriff ist über ei-
nen landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilan-
zierung qualitativ und quantitativ zu ermitteln, zu bewerten und zu kompensieren.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) kann unter Beachtung des besonderen Schutz-
zweckes und des Charakters des Gebietes auf Antrag im Einzelfall eine Ausnahme
gemäß § 34 Abs. 4a und § 8 Abs. 1 LNatSchG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 LNatSchG
von den Verboten erteilen, unter anderem „für die geringfügige Verbreiterung von We-
gen, sofern sie ohne erhebliche Bodenbewegungen erfolgt und keine landschaftsprä-
genden Gehölzbestände oder wertvollen Vegetationsstrukturen beseitigt werden“.
Von den Verboten des Landschaftsplans kann gemäß § 67 BNatSchG auf Antrag und
unter Beteiligung des Naturschutzbeirates Befreiung gewährt werden, wenn:
• Dies aus Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses, einschließlich sol-
cher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
• Die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas-
tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und
Landschaftspflege vereinbar ist.
Mit dem Antrag ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine Artenschutzprü-
fung vorzulegen.Seite 37 von 50
4. Auswertung
28
Artenschutz
Im Rahmen einer MTB-Strecke kann es zu einer Vielzahl von Beeinträchtigungen kom-
men. Während der Bauphase ist mit einer erhöhten Bodenverdichtung und Lärmbe-
lastung zu rechnen. Die Anlage selbst kann zu einem Rückgang von Habitaten (Habi-
tatverlust) führen. Besonders durch den Betrieb der Strecken können Beeinträchtigun-
gen wie Störungen und eine Habitatfragmentierung auftreten. In der Folge ist eine Ar-
tenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, welche in Stufe I Aufschluss darüber geben
soll, ob durch das Vorhaben Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden [8].
Demnach ist es u. a. verboten, Tiere geschützter Arten (wie die einheimischen Vogel-
und Fledermausarten) zu verletzen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre
Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Sollten entspre-
chende Arten betroffen sein, ist eine vertiefende Prüfung der Verbotsgegenstände
(Stufe II) erforderlich.
Sind artenschutzrechtliche Konflikte nicht auszuschließen, ist ggf. die Umsetzung und
Gewährleistung von Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnah-
men bzw. Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Eigentum
Hinsichtlich der Eigentumssituation sind amtliche Flächen zu bevorzugen, da bei Pri-
vatwäldern eine Duldung der privaten Waldbesitzer:innen zu erwirken ist. Sollten sich
die betroffenen Flächen in privatem Besitz befinden, ist zuvor zu klären, wie haftungs-
rechtlich mit den Strecken umgegangen wird.
In den Bereichen I und IV liegen einige Streckenabschnitte in Privatwäldern. Eine ent-
sprechende Duldung ist möglicherweise schwieriger zu erwirken – vor allem, wenn
mehrere private Waldbesitzer:innen betroffen sind.
Haftung
Die haftungsrechtliche Organisation der Trails kann auf verschiedene Weisen erfolgen
und richtet sich vor allem nach den Eigentumsverhältnissen der betroffenen Waldflä-
chen. Die Umsetzung kann beispielsweise durch eine entsprechende Beschilderung
oder einen Verein (s. Abschnitt 5.3) erfolgen.Seite 38 von 50
5. Entwurf
29
5. Entwurf
5.1 Varianten
Die Realisierung einer MTB-Strecke kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Grund-
sätzlich besteht die Möglichkeit, die Situation unverändert beizubehalten (Variante 1).
Bei Variante 2 werden bestehende (Wander-)Wege umgenutzt, sodass das Anlegen
gänzlich neuer Wege entfällt. Bei den Varianten 3 und 4 werden die illegalen Trails
freigegeben bzw. neue Wege angelegt.
Variante 1 – Belassen der aktuellen Situation:
Die vorhandenen illegalen Trails bleiben erhalten, eine Lenkung der sportlichen Nut-
zung findet nicht statt. Die Beeinträchtigungen für Umwelt und Natur können durch
weiteres, unkontrollierbares Anlegen von Trails zunehmen. Ohne weitere Regelungen
kann die Haftungssituation nicht geklärt werden. Für die Mountainbiker:innen ist diese
Lösung nur bedingt zufriedenstellend. Zwar steht eine Vielzahl von Trails zur Verfü-
gung, diese sind jedoch weder genehmigt noch ordnungsgemäß ausgebaut. Die man-
gelhafte Ausführung und die fehlende Lenkung beeinträchtigen zudem die Erholungs-
qualität für andere Waldnutzer:innen. Ohne weitere Maßnahmen kann keine sinnvolle
Entwicklung der Anlage stattfinden.
Variante 2 – Umwidmung bestehender (Wander-)Wege:
Bei dieser Variante werden bereits genehmigte (Wander-)Wege für den Fahrradver-
kehr freigegeben bzw. darauf beschränkt. Die Wege werden lediglich (neu) beschildert
und bleiben frei von umfangreichen Baumaßnahmen, sodass der Planungsaufwand
vergleichsweise gering ist. Hinsichtlich Umwelt und Natur stellt dies eine Lösung mit
sehr geringen Beeinträchtigungen dar. Die illegal errichteten Trails werden zurückge-
baut, das Anlegen gänzlich neuer Wege wird vermieden. Auch andere Waldnutzer:in-
nen sind von dieser Lösung kaum betroffen. Allerdings stehen nur wenig geeignete
Wege zur Verfügung (Bereich VII), was ein stark eingeschränktes Streckenangebot
und wenig Spielraum für Entwicklung zur Folge hat. Ohne regelmäßige Kontrollen oder
weitere Strecken ist daher nur mit einer geringen Entspannung des Problems zu rech-
nen.Seite 39 von 50
5. Entwurf
30
Variante 3 – (Teil-)Freigabe der illegalen Trails:
Die illegalen Trails werden (teilweise) für den Fahrradverkehr freigegeben, was pla-
nungsrechtlich dem Anlegen neuer Wege entspricht. Dies erfordert aufwendige Prü-
fungen hinsichtlich Umwelt und Natur, da es je nach Anzahl und Lage der Trails zu
starken Beeinträchtigungen kommen kann. Zusätzlicher Aufwand resultiert ggf. dar-
aus, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Waldbesitzer:innen betroffen ist. Die Nut-
zungsqualität wird durch die Anzahl und Lage der Trails bestimmt. Einzelne, zerstreut
angeordnete Trails bieten zwar viel Abwechslung, stellen aber auch eine stärkere Be-
einträchtigung von Umwelt und Natur sowie der anderen Waldnutzer:innen dar. Durch
die Erschließung neuer Strecken bietet diese Variante weiteres Entwicklungspotential,
was jedoch stets mit hohem planerischem Aufwand verbunden ist.
Variante 4 – Korridore für flexible Streckenführung:
Innerhalb von Korridoren, welche für MTB freigegeben werden, kann eine flexible Ge-
staltung von Trails stattfinden. Über die Lage dieser Korridore kann maßgeblich der
Planungsaufwand und die Auswirkungen auf Umwelt und Natur beeinflusst werden.
Für Mountainbiker:innen bietet diese Variante eine hohe Nutzungsqualität, die Stre-
cken abwechslungsreich und in einem festgelegten Bereich flexibel gestaltet werden
können. Auch für andere Waldnutzer:innen stellt dies eine sinnvolle Lösung dar, da
sich die sportlichen Aktivitäten auf einen Standort beschränken, welcher entsprechend
zu sichern und auszuweisen ist. Es handelt sich um ein zukunftsorientiertes Konzept,
da die Streckenführung immer wieder neu gestaltet und den sich ändernden Anforde-
rungen angepasst werden kann.
5.2 Variantenvergleich
Um die verschiedenen Varianten miteinander vergleichen zu können, werden fünf As-
pekte untersucht. Diese spiegeln die Interessen der unterschiedlichen Waldnutzer:in-
nen und Beteiligten wider und ermöglichen einen groben Überblick über die Konzepte.
• Planung: Finanzieller und zeitlicher Aufwand durch Artenschutzprüfung, land-
schaftspflegerischer Begleitplan, Genehmigungsverfahren, Klärung der Eigen-
tumsverhältnisse etc.
• Umwelt und Natur: Auswirkungen auf Artenschutz, Landschaft und Natur.
• Haftung: Qualität der haftungsrechtlichen Organisation der Anlage.Seite 40 von 50
5. Entwurf
31
• Nutzungsqualität: Qualität im Sinne der Naherholung für Sportler:innen (Anzahl,
Länge, Diversität der Trails) und für andere Waldnutzer:innen.
• Potentiale: Anpassungs- und Erweiterungsmöglichkeiten der Anlage/des Kon-
zeptes.
Der Vergleich der vier Varianten findet mithilfe eines Ampelsystems (Tabelle 5) statt.
„Rot“ steht beispielsweise für einen erhöhten Planungsaufwand oder eine starke Be-
einträchtigung von Umwelt und Natur. „Orange“ kennzeichnet zum Beispiel eine mitt-
lere Nutzungsqualität. Im Hinblick auf Umwelt und Natur kann dies aber auch bedeu-
ten, dass die Beurteilung von der konkreten Ausprägung der Anlage abhängt und da-
her noch nicht abschließend erfolgen kann. „Grün“ kennzeichnet hinsichtlich des ent-
sprechenden Aspekts eine erstrebenswerte Variante.
Tabelle 5 Variantenvergleich mithilfe eines Ampelsystems
Planung Umwelt
und Natur Haftung
Nutzungsqualität
Potentiale
MTB Andere
1
2
3
4
1 Belassen der aktuellen Situation
2 Umwidmung bestehender (Wander-)Wege
3 (Teil-)Freigabe der illegalen Trails
4 Korridore für flexible Streckenführung
Tabelle 5 veranschaulicht die Vor- und Nachteile der verschiendenen Varianten.
Variante 1 stellt in vielerlei Hinsicht eine nicht zufriedenstellende Lösung dar. Zwar ist
der planerische Aufwand sehr gering und den Mountainbiker:innen steht eine Vielzahl
von Strecken zur Verfügung, jedoch sind diese nicht genehmigt, schlecht ausgebaut
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(
(Seite 41 von 50
5. Entwurf
32
und sprechen nur einen Teil der Nutzer:innen an. Auf der anderen Seite führen diese
zu starken Beeinträchtigungen von Pflanzen und Tieren. Darüber hinaus entsteht
durch das weitläufige Streckennetz sowie schlecht einsehbare Zu- und Ausfahrten
erhöhtes Konfliktpotential mit anderen Erholungssuchenden.
Demgegenüber ist der Eingriff in Umwelt und Natur bei Variante 2 sehr gering. Da nur
ausgewählte Wege für die Nutzung durch MTB freigegeben werden, ist der
Planungsaufwand vergleichsweise gering. Für die Mountainbiker:innen ist diese
Variante allerdings nur bedingt zufriedenstellend. Innerhalb des Planungsgebiets gibt
es nur wenige geeignete Wege; das Streckenangebot wird entsprechend spärlich
ausfallen. Es ist damit zu rechnen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen werden
und es weiterhin zum Befahren der illegalen Trails kommen wird.
Für eine langfristige Entspannung des Problems sind die Varianten 3 und 4 deutlich
besser geeignet. Zwar sind der Planungsaufwand und die unmittelbare Belastung von
Umwelt und Natur höher, jedoch stellen diese Varianten auch langfristig eine gute
Lösung dar und können auf diese Weise das unkontrollierte Bauen und Befahren von
illegalen Trails eindämmen.
Variante 3 ist planungsrechtlich am aufwendigsten, da die einzelnen Strecken auf
mehrere Bereiche verteilt sind; die Prüfung hinsichtlich Flora und Fauna ist
entsprechend umfangreich. Dies hat auch zur Folge, dass eine Erweiterung stets mit
einem hohen planerischen Aufwand verbunden ist. Aus Sicht von Umwelt und Natur
ist eine derartige Zerstreuung der Strecken als ungünstig zu bewerten, weshalb die
Anzahl der Bereiche auf ein verträgliches Maß zu begrenzen ist. Für
Mountainbiker:innen stellt diese Variante eine gute Lösung dar. Je mehr Strecken es
gibt, desto abwechslungsreicher können diese gestaltet werden und desto mehr
Nutzer:innen können angesprochen werden. Allerdings führt eine große Anzahl weit
verteilter Strecken auch zu mehr Konfliktpotential mit anderen Waldnutzer:innen und
einem erhöhten Wartungs- und Instalthaltungsaufwand.
Dieses Konfliktpotential sowie den hohen Wartungs- und Instandhaltungsaufwand gibt
es bei Varianten 4 nicht. Mit der Fokussierung auf einen Standort entstehen nur wenig
Berührungspunkte mit den anderen Waldnutzer:innen und Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten finden in einem kompakten Bereich statt. Trotzdem bietet
diese Variante den Sportler:innen ein breites Angebot und die Möglichkeit zur
Erweiterung. Die Streckenführung kann in einem definierten Korridor immer wieder –Seite 42 von 50
5. Entwurf
33
und ohne erneuten planerischen Aufwand – angepasst werden kann. Der Eingriff in
die Umwelt und Natur ist örtlich begrenzt und führt nicht flächendeckend zu einer
Zerschneidung des Gebietes.
Der Variantenvergleich veranschaulicht die Stärken und Schwächen der
verschiedenen Varianten. Für die Realisierung einer legalen MTB-Strecke ist jene
Variante am besten geeignet, die die Bedürfnisse aller Waldnutzer:innen bestmöglich
berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund stellt Variante 4 die geeignetste Lösung dar.
Durch die örtliche Begrenzung der Strecken wird der Eingriff auf ein verträgliches Maß
reduziert. Auf der anderen Seite wird den Sportler:innen ein umfangreiches und
langfristig attraktives Angebot geliefert.
5.3 Referenzprojekte
Einige der oben genannten Konzepte finden bereits Anwendung und haben sich in der
Praxis bewährt. Die Umsetzung erfolgt oft durch die Etablierung von Institutionen und
Strukturen. Diese schaffen auf lokaler Ebene einen sportlichen Rahmen und dienen
als Ansprechpartner für Kommunen und Städte. Im Folgenden sind einige Beispiele
aufgeführt, die veranschaulichen, wie MTB erfolgreich organisiert werden und im Ein-
klang mit Natur- und Umweltschutz stattfinden kann.
5.3.1 Freiburg – Mountainbike Freiburg e.V.
In Freiburg wurde durch den „Mountainbike Freiburg e.V. ein Vorzeigeprojekt ins Le-
ben gerufen, welches die gute und wichtige Zusammenarbeit aus Sporttreibenden und
städtischen Strukturen perfekt widerspiegelt.
Die Errichtung des ersten wurde 2007 gemeinsam mit dem zuständigen Revierförster
besprochen und umgesetzt – damals noch ohne Vereinsstrukturen. Nach der Grün-
dung des Vereins im Jahre 2011 wurden bis heute im Bereich des Roßkopfs, des
Schauinslands und des Kybfelsens insgesamt 8 weitere Trails geplant und umgesetzt.
Diese wurden in der Zusammenarbeit mit dem Forstamt und der zuständigen Natur-
schutzbehörde abgestimmt und anschließend dem Umweltausschuss der Stadt Frei-
burg präsentiert.Seite 43 von 50
5. Entwurf
34
Entscheidend für die Umsetzbarkeit dieser Trail-Projekte war die Berücksichtigung der
folgenden Punkte [23]:
Versicherung
Nutzungserlaubnis
Keine baulichen Anlagen
Regionale Materialien
Streckensicherung
Ausgleichsmaßnahmen (Biotop-Förderung)
Illegale Strecken rückläufig
5.3.2 Koblenz – Mountainbike-Initiative Koblenz
Um MTB im Koblenzer Stadtwald besser zu organisieren und zu reglementieren,
wurde dort die Mountainbike-Initiative Koblenz (MTBI-KO) ins Leben gerufen. Diese
versteht sich als Vermittler zwischen der MTB-Community und der Stadt Koblenz als
Waldeigentümer:innen, ist jedoch kein rechtlicher Vertreter.
Auf der einen Seite erlaubt die Stadt Koblenz das Befahren des Stadtwaldes in be-
stimmten Trailkorridoren, auf der anderen Seite wirkt die MTBI-KO darauf hin, dass
bestehende Trails außerhalb dieses Gebiets nicht mehr genutzt und zurückgebaut
werden.
Die Streckenführung der gestatteten Trails unterliegt gemeinsam erarbeiteten Kriterien
und kann folgendermaßen zusammengefasst werden [1,2]:
Keine Sicherung oder Kontrollpflichten durch Stadt oder MTBI-KO
Nutzung auf eigene Gefahr
Naturorientierte/naturnahe Pfade
Gestaltungshandbuch mit Positiv- und Negativ-Beispielen
Ruhe- und Schutzbedürfnis des Wildbestandes
Keine baulichen Anlagen
Regeln der Deutschen Initiative Mountainbike e.V. (DIMB)Seite 44 von 50
5. Entwurf
35
5.3.3 Stromberg – Flowtrail Stromberg e.V.
Der Flowtrail Stromberg e.V. ist eines der ersten und wichtigsten Trailbau-Projekte
Deutschlands. 2013 gegründet, zählt der Verein heute über 350 Mitglieder und hat sich
deutschlandweit zum Vorzeigeprojekt entwickelt. Diese Vorreiterrolle sowie die Bedeu-
tung für den Tourismus wird durch die Präsenz im Imagefilm des Landes Rheinland-
Pfalz unterstrichen.
Die Ziele des Vereins sind der Bau und die Unterhaltung zweckdienlicher Sportanlagen
(Trailbau), die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen (Kinder-, Jugend- und
Erwachsenentraining) sowie das Mitwirken und die Teilnahme an öffentlichen Veran-
staltungen und Ausstellungen (z. B. Vereinsmeisterschaften) [24].
Die sogenannten Flowtrails werden in Abstimmung mit dem Forst, dem Naturschutz
und anderen beteiligten Stellen auf ausgewiesenen Flächen der Stadt Stromberg er-
richtet. Die Strecken führen meist parallel zu den Hauptwegen, um die Belastung für
die Umwelt in einem vertretbaren Rahmen zu halten und Konflikte mit anderen Wald-
nutzern zu vermeiden. Weiterhin kann die Streckenführung folgendermaßen charakte-
risiert werden:
Keine hohen Berge oder langen Abfahrten erforderlich
Kurven schmiegen sich gefühlvoll in kupiertes Gelände ein
Welliger Streckenverlauf
Für viele Nutzergruppen geeignet, hoher Zuspruch der Community
Zertifizierung durch DIMB
Versicherungsschutz durch Mitgliedschaft im Flowtrail Stromberg e.V.Seite 45 von 50
6. Fazit und weitere Vorgehensweise
36
6. Fazit und weitere Vorgehensweise
Für die Realisierung einer MTB-Strecke bietet sich der Venusberg als Standort grund-
sätzlich an. Durch die zentrale Lage und die gut ausgebaute Infrastruktur ist zu erwar-
ten, dass entsprechende Trails intensiv genutzt werden, was in anderen Bereichen zu
einer Entlastung führen kann. Zudem kann auf ein bereits bestehendes Netz aus Trails
zurückgegriffen werden, sodass auf das Anlegen gänzlich neuer Wege („Bauen auf
der grünen Wiese“) weitestgehend verzichtet werden kann. Ziel ist es, ausgewählte
Bereiche für den Radverkehr freizugeben und ordnungsgemäß auszubauen sowie die
übrigen Trails zurückzubauen.
Die konkrete Umsetzung und erforderlichen Maßnahmen hängen einerseits von der
geplanten Variante (1-4), andererseits vom gewählten Bereich (I, IV oder VII) ab. Bei
der Wahl entsprechender Bereiche spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Aus
Sicht von Natur- und Umweltschutz sind die Gebiete ähnlich zu bewerten: Alle liegen
im Landschaftsschutzgebiet „Hangbereiche Venusberg, Kahlenberg und Klufter-
berg“ und im schutzwürdigen Biotop „Laubmischwald am Osthang des Venus-
bergs“ (BK-5208-028). Aus dem Landschaftsplan Kottenforst und weiteren Bestim-
mungen ergeben sich Randbedingungen, welche beim Anlegen und Ausbau der Trails
zu berücksichtigen sind.
Planungsrechtlich ist es am günstigsten, auf das Anlegen neuer Wege zu verzichten
und auf bestehende Wege zurückzugreifen (Variante 2). Dies wäre besonders im Be-
reich VII möglich, der zudem aufgrund seiner langen und steilen Strecken für das
Downhill-Fahren gut geeignet ist. Ein derartiges Konzept kann allerdings nur Teil der
Lösung sein und wird allein langfristig nicht für Entlastung sorgen.
Wie bereits die Nutzer:innen vor Ort bestätigten, bieten auch die Bereiche I und IV gute
Rahmenbedingungen für attraktive Trails. Hier existieren jedoch keine offiziellen
Wege, sodass lediglich die Varianten 3 und 4 umsetzbar sind. Langfristig stellen diese
generell die bessere Lösung dar, da sie ein größeres und abwechslungsreiches Stre-
ckenkonzept ermöglichen. Planungsrechtlich ist dabei Variante 4 günstiger zu bewer-
ten, da hier einmalig ein Korridor freigegeben wird, in welchem Strecken – ohne zu-
sätzliche Genehmigungsverfahren – flexibel verändert werden können.
Der Variantenvergleich zeigt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten. Für
eine dauerhafte Lösung ist jene Variante am besten geeignet, welche die BedürfnisseSeite 46 von 50
6. Fazit und weitere Vorgehensweise
37
aller Nutzergruppen vereint. Vor diesem Hintergrund stellt Variante 4, das Anlegen
eines Korridors für eine flexible Streckenführung, die beste Lösung und einen guten
Kompromiss für alle Beteiligten dar. Die Eingriffe in Umwelt und Natur werden durch
einen festen Standort auf ein Minimum begrenzt. Den Mountainbiker:innen wird durch
die flexibel anpassbare Streckenführung ein umfangreiches und auch langfristig at-
traktives Sportangebot geliefert.
Hinsichtlich der Lage eines solchen Korridors sind die Eigentumsverhältnisse der
durch die Streckenführung betroffenen Flurstücke zu beachten. Für private Waldflä-
chen kann es – vor allem bei mehreren Waldbesitzer:innen – schwierig sein eine Dul-
dung zu erwirken. Sollten die Flächen im Stadtwald liegen, können durch eine enge
und frühzeitige Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden spätere Rei-
bungspunkte vermieden werden.
Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen ist eine Lösung bezüglich der haftungs-
rechtlichen Organisation der Trails zu finden. In jedem Fall ist es sinnvoll eine vermit-
telnde Instanz zwischen der Stadt Bonn und den Nutzer:innen zu finden. Dies könnte
eine Initiative (vgl. Abschnitt 5.3.2) sein, welche lediglich als Ansprechpartner dient.
Das Befahren der Strecken würde dann, ausgewiesen durch eine entsprechende Be-
schilderung, auf eigene Gefahr erfolgen. Mithilfe der Initiative werden Rahmenbedin-
gungen für den Streckenbau geschaffen und in die MTB-Szene kommuniziert. Eine
andere Möglichkeit ist die Etablierung eines MTB-Vereins (vgl. Abschnitte 5.3.1 und
5.3.3), der für die Sicherung der Anlagen verantwortlich ist. Der Vorteil beider Modelle
ist, dass die Beteiligten stärker miteingebunden werden und Verantwortung überneh-
men.
Neben dem ordnungsgerechten Aus- bzw. Umbau der ausgewählten Streckenab-
schnitte sollte der Rückbau der illegal angelegten Trails erfolgen. In Zusammenarbeit
mit den verschiedenen Nutzergruppen ist ein Konzept zu entwickeln, welches den
Rückbau regelt und langfristig sicherstellt, dass keine neuen Trails außerhalb der dafür
vorgesehenen Bereiche entstehen. Dabei ist ein gut organisierter, mitgliederstarker
Verein besonders hilfreich, der die Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützt und ein
weiteres Befahren der Strecken unterbindet. Andernfalls zeigen Erfahrungen, dass
sich das Problem lediglich verstärkt und auf andere Bereiche ausweitet [3,4]. Dement-
sprechend sollte die Aufklärungsarbeit auch in Form von Kontrollen fortgesetzt und
intensiviert werden. Diese sind standardisiert und regelmäßig durchzuführen. EinSeite 47 von 50
6. Fazit und weitere Vorgehensweise
38
kontinuierliches Monitoring gibt Aufschluss darüber, welche Maßnahmen erfolgreich
sind und wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Es ist zu klären, wer für die Kontrollen
und den Rückbau der bestehenden Trails zuständig ist.
Zuletzt ist zu erwähnen, dass durch eine abfahrtsorientierte Strecke nicht alle Moun-
tainbiker:innen angesprochen werden und eine einzelne Strecke vermutlich nicht aus-
reichen wird, um alle auftretenden Probleme in den Griff zu bekommen. Hier sollten
kurzfristig allgemeine Radwander-Routen überarbeitet und verbessert werden und zu-
sätzlich andere Standorte gefunden werden, um weitere Strecken zu realisieren. Diese
Maßnahmen können zusammen eine dauerhafte Entspannung in den Waldgebieten
der Stadt Bonn mit sich bringen.
Die vorliegende Machbarkeitsstudie dient als Grundlage für ein realisierbares MTB-
Konzept am Venusberg, welches die Belange aller Waldnutzer:innen berücksichtigt. In
Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden und Planer:innen ist zu entscheiden,
welche der Varianten weiterverfolgt wird. In Abhängigkeit der gewählten Variante sind
folgende Punkte auf dem Weg zu einer legalen MTB-Strecke zu berücksichtigen:
• Suche geeigneter Standorte:
o Beteiligung der Mountainbiker:innen und anderer Waldnutzer:innen,
o Abstimmung mit den erforderlichen Ämtern;
• Waldbesitzer:innen ermitteln und Einverständnis hinsichtlich einer Waldum-
wandlung erwirken;
• Waldumwandlungsgenehmigung (Wald und Holz NRW):
o fachliche Prüfung und Abstimmung mit den erforderlichen Ämtern,
o Eingriffsbilanzierung und Kompensationsverpflichtung;
• Artenschutzprüfung Stufe I, ggf. Artenschutzprüfung Stufe II und ggf. Arten-
schutzmaßnahmen (Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaß-
nahmen, Kompensationsmaßnahmen);
• Landschaftsplanerischer Begleitplan und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung;
• Eingriffsgenehmigung der UNB;
• Landschaftsrechtliche Genehmigung der UNB unter Beteiligung des Natur-
schutzbeirates;
• Rückbau der illegalen Trails;
• Kontrollen vor Ort/restriktive Maßnahmen.Seite 48 von 50
Quellen
V
Quellen
1. Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement der Stadt Koblenz (2021)
Mountainbiken im Stadtwald Koblenz – Handbuch zur Gestaltung naturnaher
Trails. Stadt Koblenz, Koblenz
2. Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement der Stadt Koblenz (2021)
Mountainbiken im Stadtwald Koblenz – Regelwerke zum Fahren im Stadtwald
Koblenz. Stadt Koblenz, Koblenz
3. Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda der Stadt Bonn (2020)
Mountainbiken. https://www.bonn.de/themen-entdecken/verkehr-mobili-
taet/mountainbiken.php. Zugegriffen: 18. August 2020
4. Bausch, Thomas (2017) Machbarkeitsstudie Mountainbike-Konzept für den
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Alpenforschungsinstitut GmbH, München
5. Froitzheim, Thomas, Spittler, Rolf (1997) Leitbilder eines natur- und landschafts-
verträglichen Mountainbikings. ADFC/BUND, Bielefeld
6. Heybey, Heiko, Stern, Sebastian (2014) Machbarkeitsstudie. Leinewelle e. V.,
Hannover
7. Hilsberg R (2020) Mountainbike im Wald: Wann haftet der Waldbesitzer?
TASPO BAUMZEITUNG:48–51
8. Kiel, Ernst-Friedrich (2021) Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung (ASP).
9. Kleinjohann, Thomas (2009) Ein Leitfaden zur Errichtung legaler Strecken. Deut-
sche Initiative Mountain Bike DIMB e. V., Schrobhausen
10. Landesbetrieb für Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (2019) FAQ – Verkehrssi-
cherung bei Waldbäumen. Wald und Holz NRW, Münster
11. Mittelstädt, Heiko (2021) Waldweg oder Sportanlage. DIMB Trailnews:20–21
12. Stadt Bonn (2013) Landschaftsplan Kottenforst der Stadt Bonn. Stadt Bonn,
Bonn
13. Steinbach, Linus (2021) Mountainbiking im Naturpark Siebengebierge – Darstel-
lung der aktuellen Situation und Evaluierung möglicher Lösungsansätze. Master-
arbeit, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
14. van Rooijen, Laurens, Müller, Christoph (2012) Mountainbike-Anlagen. bfu – Be-
ratungsstelle für Unfallverhütung, Bern
15. Wobser, Torsten (2021) Frage und Antwort, Br.Nr. 349-21.
16. (2021) Mountainbike. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Mountain-
bike&oldid=217540120. Zugegriffen: 22. Juni 2021
17. DIMB. https://www.dimb.de. Zugegriffen: 01. Dezember 2021Seite 49 von 50
Quellen
VI
18. Geoviewer. https://www.geoportal.nrw/. Zugegriffen: 11. August 2021
19. Google Maps. https://www.google.de/maps/. Zugegriffen: 13. September 2021
20. Stadtplan der Bundesstadt Bonn. https://stadtplan.bonn.de/. Zugegriffen: 16. Juli
2021
21. Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. http://bk.naturschutzinformatio-
nen.nrw.de/bk/de/karten/bk. Zugegriffen: 29. November 2021
22. Landschaftsinformationssammlung NRW. https://linfos.api.naturschutzinformati-
onen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos.extent. Zugegriffen: 01. Dezember 2021
23. Mountainbike Freiburg e. V. https://www.mountainbike-freiburg.com/. Zugegrif-
fen: 25. August 2021
24. Flowtrail Stromberg. https://www.flowtrail-stromberg.de/. Zugegriffen: 26. August
2021
25. OpenStreetMap. https://www.openstreetmap.org/. Zugegriffen: 24. September
2021Seite 50 von 50

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de