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220890-02 AA · Änderungsantrag

Koalitionsänderungsantrag: Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022 Antrag zur Vorlage 220890

Nummer
220890-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
29.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220890 Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022

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Änderungsantrag
öffentlich
220890-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Frank Donner-Weyel
Anja Lamodke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dörthe Ewald
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
29.09.2022
Koalitionsänderungsantrag: Neufassung der
Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung
der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Antrag zur Vorlage 220890
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege
wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
2. Essensgeld
Die Dynamisierung des Essengelds in § 5 Abs. 6 entfällt. Als
Verpflegungskostenpauschale wird für alle Kinder in Anlage 2 4,50 EUR täglich
festgelegt. Sollten die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhöht
werden, wird die Verpflegungspauschale in gleicher Weise angepasst. Nach
jedem Kindergartenjahr erfolgt durch die Verwaltung eine Überprüfung,
inwieweit die Beträge für die Mittagsverpflegung noch angemessen sind. Falls
notwendig, wird dem Jugendhilfeausschuss eine Anpassung vorgeschlagen.
3. Schließzeiten
In § 5 Abs. 10 (Schließzeiten) wird eine abgegoltene Urlaubszeit von bis zu
sechs Wochen pro Kindergartenjahr und eine abgegoltene Krankheitszeit von
bis zu einer Woche pro Kindergartenjahr festgelegt.
4. Vertretungsregelung in der Bonner Kindertagespflege
In § 6 Abs. 1 (Vertretung in Ausfallzeiten) bleibt es bei der ursprünglichen
Regelung, dass ausschließlich für jedes tatsächlich betreute Kind eine
Förderpauschale gewährt wird.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Die neue Satzung greift zurecht bestehende Forderungen der
Kindertagespflegepersonen auf und stellt insofern einen Fortschritt im Vergleich
zur bestehenden Regelung dar. Da u.a. auch Elterninteressen noch stärkere
Berücksichtigung finden sollen, schlagen die Antragstellerinnen in einzelnen
Punkten die oben angeführten Änderungen vor.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de