220890-02 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022 Antrag zur Vorlage 220890
Kerndaten
- Nummer
- 220890-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 29.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 220890-02 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Frank Donner-Weyel Anja Lamodke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dörthe Ewald Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul 29.09.2022 Koalitionsänderungsantrag: Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022 Antrag zur Vorlage 220890 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege wird mit folgenden Änderungen beschlossen: 2. Essensgeld Die Dynamisierung des Essengelds in § 5 Abs. 6 entfällt. Als Verpflegungskostenpauschale wird für alle Kinder in Anlage 2 4,50 EUR täglich festgelegt. Sollten die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhöht werden, wird die Verpflegungspauschale in gleicher Weise angepasst. Nach jedem Kindergartenjahr erfolgt durch die Verwaltung eine Überprüfung, inwieweit die Beträge für die Mittagsverpflegung noch angemessen sind. Falls notwendig, wird dem Jugendhilfeausschuss eine Anpassung vorgeschlagen. 3. Schließzeiten In § 5 Abs. 10 (Schließzeiten) wird eine abgegoltene Urlaubszeit von bis zu sechs Wochen pro Kindergartenjahr und eine abgegoltene Krankheitszeit von bis zu einer Woche pro Kindergartenjahr festgelegt. 4. Vertretungsregelung in der Bonner Kindertagespflege In § 6 Abs. 1 (Vertretung in Ausfallzeiten) bleibt es bei der ursprünglichen Regelung, dass ausschließlich für jedes tatsächlich betreute Kind eine Förderpauschale gewährt wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Die neue Satzung greift zurecht bestehende Forderungen der Kindertagespflegepersonen auf und stellt insofern einen Fortschritt im Vergleich zur bestehenden Regelung dar. Da u.a. auch Elterninteressen noch stärkere Berücksichtigung finden sollen, schlagen die Antragstellerinnen in einzelnen Punkten die oben angeführten Änderungen vor. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de