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220890-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der CDU- und FDP-Fraktion: Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022 Antrag zur Vorlage 220890

Nummer
220890-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
10.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.12.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.09.2022 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220890 Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022

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Änderungsantrag
öffentlich
220890-01 AA
Antragsteller/in:
Feyza Yildiz
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Petra Nöhring
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
10.08.2022
Änderungsantrag der CDU- und FDP-Fraktion:
Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn
über die Förderung der Kindertagespflege zum
01.08.2022
Antrag zur Vorlage 220890
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.08.2022 Empfehlung
Rat 25.08.2022 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung möge Punkt 3 wie folgt ändern: 6 Wochen Urlaub und 2
Wochen Krankheit pro Kindergartenjahr für Kindertagespflegepersonen.
Begründung
Vorweg ist zu erwähnen, dass die Trennung von Urlaubs- und Krankheitstagen
ausdrücklich begrüßt wird.
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung und
dem hohen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 ist die
Kindertagespflege von großer Bedeutung in Bonn.
Auf das Vorhaben der Verwaltung, die Urlaubstage auf 5 Wochen und die
Krankheitstage auf 3 Wochen zu reduzieren, reagieren die
Kindertagespflegepersonen mit Unmut und Unzufriedenheit. Es sei eine
Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Die Begründung der Verwaltung,
die Schließzeiten dadurch reduzieren zu wollen, ist nicht nachvollziehbar. Dazu
ein plakatives Beispiel aus der Praxis: Kindertagespflegepersonen stehen nicht
im Angestelltenverhältnis mit der Stadt Bonn und könnten ohne weiteres
unbezahlten Urlaub nehmen, sodass es auf diesem Wege zu Schließzeiten
kommen könnte.
Zudem wurde festgestellt, dass umliegende Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis
ein attraktiveres Angebot mit 6 Wochen Urlaub machen. Und bei 5 Wochen
Urlaub werden, anders als in Bonn, mehr als 3 Wochen Krankheit gewährt.Seite 1 von 2
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Auch Kindertagespflegepersonen sollten, wie das Personal in den
Kindertagesstätten, einen Anspruch auf 6 Wochen Urlaub haben. Beide
Berufsgruppen arbeiten mehr oder weniger unter den gleichen
Arbeitsbedingungen. Die Regelung der Urlaubs- und Krankheitstage trägt zur
Attraktivitätssteigerung des Berufes bei.
Für die Stadt Bonn bleibt es mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag bei
insgesamt 8 Wochen Schließzeiten. Zudem wird dabei den
Tagespflegepersonen Wertschätzung und Anerkennung entgegengebracht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de