220890-01 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag der CDU- und FDP-Fraktion: Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022 Antrag zur Vorlage 220890
Kerndaten
- Nummer
- 220890-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 10.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 220890-01 AA Antragsteller/in: Feyza Yildiz CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Petra Nöhring Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 10.08.2022 Änderungsantrag der CDU- und FDP-Fraktion: Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022 Antrag zur Vorlage 220890 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.08.2022 Empfehlung Rat 25.08.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung möge Punkt 3 wie folgt ändern: 6 Wochen Urlaub und 2 Wochen Krankheit pro Kindergartenjahr für Kindertagespflegepersonen. Begründung Vorweg ist zu erwähnen, dass die Trennung von Urlaubs- und Krankheitstagen ausdrücklich begrüßt wird. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Kindertagesbetreuung und dem hohen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 ist die Kindertagespflege von großer Bedeutung in Bonn. Auf das Vorhaben der Verwaltung, die Urlaubstage auf 5 Wochen und die Krankheitstage auf 3 Wochen zu reduzieren, reagieren die Kindertagespflegepersonen mit Unmut und Unzufriedenheit. Es sei eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Die Begründung der Verwaltung, die Schließzeiten dadurch reduzieren zu wollen, ist nicht nachvollziehbar. Dazu ein plakatives Beispiel aus der Praxis: Kindertagespflegepersonen stehen nicht im Angestelltenverhältnis mit der Stadt Bonn und könnten ohne weiteres unbezahlten Urlaub nehmen, sodass es auf diesem Wege zu Schließzeiten kommen könnte. Zudem wurde festgestellt, dass umliegende Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis ein attraktiveres Angebot mit 6 Wochen Urlaub machen. Und bei 5 Wochen Urlaub werden, anders als in Bonn, mehr als 3 Wochen Krankheit gewährt.Seite 1 von 2 Seite 2 Auch Kindertagespflegepersonen sollten, wie das Personal in den Kindertagesstätten, einen Anspruch auf 6 Wochen Urlaub haben. Beide Berufsgruppen arbeiten mehr oder weniger unter den gleichen Arbeitsbedingungen. Die Regelung der Urlaubs- und Krankheitstage trägt zur Attraktivitätssteigerung des Berufes bei. Für die Stadt Bonn bleibt es mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag bei insgesamt 8 Wochen Schließzeiten. Zudem wird dabei den Tagespflegepersonen Wertschätzung und Anerkennung entgegengebracht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de