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220878 · Kleine Anfrage

Maßnahmen gegen Nutria-Population am Posttower

Nummer
220878
Art
Kleine Anfrage
Veröffentlicht
26.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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  1. 220878-01 ST Maßnahmen gegen Nutria-Population am Posttower

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Kleine Anfrage
öffentlich
220878
Fragesteller/in:
Hanno von Raußendorf
Dr. Michael Faber
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
26.04.2022
Maßnahmen gegen Nutria-Population am
Posttower
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
1. Wie bewertet die Verwaltung die Vorkommnisse auf einem Privatgrundstück
im Bereich der Rheinaue am 01.04.2022, im Rahmen derer auf private
Veranlassung die Zugänge zu Nutriabauten zunächst durch Gitter versperrt und
dann durch Erdmaterial verschüttet wurden, während sich noch Tiere in den
Bauten aufhielten?
2. Ist der Verwaltung bekannt, ob durch die Verursacher im Vorfeld der
Verschüttung sachgerecht kontrolliert wurde, ob sich noch Tiere in den Bauten
befanden?
3. Welche Kosten sind der Stadtverwaltung unter Einbeziehung der Feuerwehr
durch den Vorfall entstanden? Besteht aus Sicht der Verwaltung ein
Erstattungsanspruch gegenüber den Verursachern, insbesondere gem. § 2
Abs. 2 Nr. 1 der Satzung Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt
Bonn, und soll dieser Anspruch geltend gemacht werden? Wurde insbesondere
die Gefahrensituation durch die Verursacher aus Sicht der Verwaltung
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt?
Begründung
Die Verschüttung mehrerer Nutriabauten auf Privatgelände im erweiterten
Gebiet der Rheinaue wirft Fragen zur Einhaltung der Vorschriften des
Tierschutzes auf. Es ist begrüßenswert, dass nach Intervention aus der
Bürgerschaft auch die Stadtverwaltung vor Ort im Einsatz war und letztlich über
die Feuerwehr eine Rücknahme der Maßnahmen erreicht werden konnte. Die
Fragesteller interessiert in diesem Zusammenhang, wie die Abläufe waren und
verwaltungsseitig bewertet werden. Insbesondere stellt sich auch die Frage
eines Kostenerstattungsanspruches für den Einsatz von Feuerwehr und
Verwaltung. Dies kommt aus Sicht der Fragesteller insbesondere dann in
Betracht, wenn durch die Verursacher nicht im Vorfeld der VerschüttungSeite 1 von 2
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sachgerechte Kontrollen der Bauten daraufhin unternommen wurden, ob sich
vor Verschüttung noch Tiere dort aufhielten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de