220878 · Kleine Anfrage
Maßnahmen gegen Nutria-Population am Posttower
Kerndaten
- Nummer
- 220878
- Art
- Kleine Anfrage
- Veröffentlicht
- 26.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Kleine Anfrage öffentlich 220878 Fragesteller/in: Hanno von Raußendorf Dr. Michael Faber DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 26.04.2022 Maßnahmen gegen Nutria-Population am Posttower Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie bewertet die Verwaltung die Vorkommnisse auf einem Privatgrundstück im Bereich der Rheinaue am 01.04.2022, im Rahmen derer auf private Veranlassung die Zugänge zu Nutriabauten zunächst durch Gitter versperrt und dann durch Erdmaterial verschüttet wurden, während sich noch Tiere in den Bauten aufhielten? 2. Ist der Verwaltung bekannt, ob durch die Verursacher im Vorfeld der Verschüttung sachgerecht kontrolliert wurde, ob sich noch Tiere in den Bauten befanden? 3. Welche Kosten sind der Stadtverwaltung unter Einbeziehung der Feuerwehr durch den Vorfall entstanden? Besteht aus Sicht der Verwaltung ein Erstattungsanspruch gegenüber den Verursachern, insbesondere gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Bonn, und soll dieser Anspruch geltend gemacht werden? Wurde insbesondere die Gefahrensituation durch die Verursacher aus Sicht der Verwaltung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt? Begründung Die Verschüttung mehrerer Nutriabauten auf Privatgelände im erweiterten Gebiet der Rheinaue wirft Fragen zur Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzes auf. Es ist begrüßenswert, dass nach Intervention aus der Bürgerschaft auch die Stadtverwaltung vor Ort im Einsatz war und letztlich über die Feuerwehr eine Rücknahme der Maßnahmen erreicht werden konnte. Die Fragesteller interessiert in diesem Zusammenhang, wie die Abläufe waren und verwaltungsseitig bewertet werden. Insbesondere stellt sich auch die Frage eines Kostenerstattungsanspruches für den Einsatz von Feuerwehr und Verwaltung. Dies kommt aus Sicht der Fragesteller insbesondere dann in Betracht, wenn durch die Verursacher nicht im Vorfeld der VerschüttungSeite 1 von 2 Seite 2 sachgerechte Kontrollen der Bauten daraufhin unternommen wurden, ob sich vor Verschüttung noch Tiere dort aufhielten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de