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220870 · Beschlussvorlage

Änderung des Auswahlverfahrens für die Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen

Nummer
220870
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220870
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Änderung des Auswahlverfahrens für die
Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Auswahl von neuen Trägern für Kindertageseinrichtungen in Bonn
erfolgt zukünftig durch ein Interessenbekundungsverfahren
(Trägerauswahlverfahren) nach beigefügten Kriterien.
2. Es wird eine Kommission gebildet aus Mitgliedern des JHA, die keinen
potenziellen Träger vertreten, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
und ggf. Elternvertretern (Jugendamtselternbeirat - JAEB).
3. Die Kommission wird eine entsprechende Matrix zur Bewertung der
Kriterien festlegen. Diese wird dem JHA zur Entscheidung vorgelegt.
4. Die finale Auswahl des Trägers wird dann zukünftig durch diese
Kommission getroffen und dem JHA nachrichtlich zur Kenntnis
gegeben.
Begründung
Die Auswahl von neuen Trägern für Kindertageseinrichtungen in Bonn erfolgte
in den letzten Jahren über folgendes Verfahren:
 Interessenbekundungsverfahren, in dem Träger aufgefordert waren, ihre
Bewerbung abzugeben.
 Dem lag eine relativ allgemeine Beschreibung zugrunde, auf deren
Grundlage eine Matrix erarbeitet wurde, um die Bewerbungen zu bewerten.
 Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung dem JHA eine entsprechende
Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Dieses Verfahren stößt zunehmend an seine Grenzen. So fehlt ein politisch
beschlossener Konsens darüber, welche Grundausrichtung in der elementaren
Bildung in Bonn im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtgesellschaft gewünschtSeite 1 von 5
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und notwendig ist. Hierzu hat die Verwaltung den u.a. Vorschlag erarbeitet.
Zudem soll das bisherige Interessenbekundungsverfahren nun durch ein
Trägerauswahlverfahren ersetzt werden, das
 auf vom JHA beschlossenen Kriterien beruht,
 Rechtssicherheit u.a. bezüglich möglicher Konkurrentenklagen schafft,
 neben der schriftlichen Bewerbung mit eindeutigen Kriterien zur Bewertung
eine Präsentation vor einem Entscheidungsgremium vorsieht,
 mehr Transparenz für die politischen Entscheider*innen bietet.
Um die politischen Akteure an der Auswahl zu beteiligen, soll zukünftig eine
Kommission gebildet werden, die in einem ersten Schritt die Kriterien mit einer
Gewichtung versieht und zukünftig auch Bewerbungen bewertet und final
darüber entscheidet.
Im Rahmen des Trägerauswahlverfahrens wird die Übereinstimmung mit der
hier dargelegten Grundausrichtung anhand von folgenden Kriterien geprüft:
 Alle Kitas sollen für alle Kinder zugänglich sein (Stichwort: Inklusion). Die
Kitas bilden damit die Vielfalt der Stadtgesellschaft ab und fördern so eine
gesunde Durchmischung.
 Es wird eine wohnortnahe Versorgung angestrebt, die sich an den Bedarfen
im Stadtteil orientiert und für alle Familien offen ist. Dabei geht es darum,
das Wohnumfeld von Kindern zum Lebensumfeld zu gestalten, das
Freundschaften und möglichst viel Selbständigkeit möglich macht. Dies ist
auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll, da lange Fahrwege
vermieden werden.
 Die Anerkennung von Vielfalt und Diversität bildet sich der Konzeption und
im pädagogischen Alltag ab.
 Die Bonner Kitas richten sich in ihrem Angebot primär an den Bedarfen der
Kinder und am gesetzlich vorgegebenen Bildungsauftrag aus. Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll ermöglicht werden.
 Die Kitas orientieren sich an einem ganzheitlichen Bildungsverständnis, das
Inklusion, Partizipation und Kinderschutz in den Mittelpunkt stellt.
 Im Sinne der Subsidiarität und Vielfalt werden freie Träger einer städtischen
Trägerschaft vorgezogen.
 Lediglich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, wenn sich kein anderer
Träger findet oder, wenn es besondere Bedarfe am Standort gibt, soll die
Stadt Träger werden.
 Nicht-kommerzielle Bonner Träger sollen gefördert werden, um die
vielfältige Trägerlandschaft zu stützen.
 Die Übernahme des Trägeranteils ist Voraussetzung für die ÜbernahmeSeite 2 von 5
Seite 3
einer Trägerschaft.
 Zuzahlungen von Eltern sind nicht zulässig.
 Insbesondere bei Neubauten werden die von der Stadt vorgegebenen
Mindeststandards akzeptiert (auch bei Ausstattung etc.).
 Der Träger verfügt über eine Fachberatung.
 Es gibt ein institutionelles Kinderschutzkonzept.
Nach Beschlussfassung wird für die nächste Sitzung des JHA im August eine
ergänzenden Beschlussvorlage vorgelegt, die den genauen Ablauf und das
Verfahren des zukünftigen Trägerauswahlverfahrens, Bildung und Wahl der
Kommission und Erstellung der Bewertungsmatrix näher beschreibt. So ist
sichergestellt, dass für die ab Herbst notwendige Suche für neue Kitas, das
angepasste Trägerauswahlverfahren bereits zum Tragen kommen kann.
Sollte es besondere Anforderungen an das neue Trägerauswahlverfahren
durch den JHA geben, so können diese bis zur nächsten Sitzung im August bei
der Ausgestaltung ggf. berücksichtigt werden.
Anlage/n
1 220870 Anlage Trägerauswahlverfahren Strategie (öffentlich)Seite 3 von 5
Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn
Anlage zur Beschlussvorlage 220870
Änderung des Auswahlverfahrens für die Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen
Trägerauswahlverfahren – strategische Ausrichtung
In Bonn werden im Rahmen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung (Erfüllung des Rechtsan-
spruchs) in den nächsten Jahren zahlreiche neue Kindertageseinrichtungen entstehen.
Kindertageseinrichtungen mit ihrem eigenständigen Bildungsauftrag sind wesentlicher Be-
standteil eines Konzeptes zur Zukunftsgestaltung unserer Stadt, da sie die erste und prägende
Bildungseinrichtung für Kinder sind. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass die
Kinder von heute verantwortungsvolle Erwachsene werden, die die Stadtgesellschaft von mor-
gen aktiv mitgestalten können. Kitas leisten einen wesentlichen Beitrag zum chancengerech-
ten Aufwachsen.
Um diesen Notwendigkeiten gerecht werden zu können, ist es erforderlich, grundsätzliche Ziel-
setzungen und pädagogische Standards festzuschreiben, an denen sich - unabhängig vom
Träger – alle neuen Kitas orientieren müssen. Diese Standards sollen sichern, dass Kitas ihren
Beitrag zur Zukunftsfähigkeit von Bonn zu leisten können.
Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, wird die konzeptionelle Verankerung und
Umsetzung folgender zentraler Eckpunkte erwartet:
 Chancengerechtigkeit und Inklusion: Jede Kita ist prinzipiell für jedes Kind, das in
näherer Umgebung wohnt, offen. Das bedeutet, dass Kinder mit besonderen Bedarfen,
(drohender) Behinderung ebenso willkommen sind wie Kinder unterschiedlicher famili-
ärer Hintergründe. Allen Kindern stehen sämtliche Angebote der Kita offen. Die Teil-
nahme an besonderen Angeboten richtet sich an den Interessen der Kinder aus.
 Träger, die eine Bindung an Bonn haben und mit ihren Aktivitäten zu einer positiven
Entwicklung in unserer Stadt beitragen, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. Zum
einen sind Synergieeffekte mit anderen Geschäftsbereichen zu erwarten und zum an-
deren trägt eine hohe Identifikation mit dem Standort dazu bei, dass auch die ihnen
anvertrauten Kinder sich als Teil einer (Stadt-)Gemeinschaft fühlen.
 Partizipation als Grundprinzip der pädagogischen Haltung und Arbeit muss sich kon-
sequent in der Konzeption von Kitas in Bonn wiederfinden. Kinder, die zu selbständigen
und kritischen Erwachsenen werden sollen, müssen, um die Stadtgesellschaft gestal-
ten zu können, von Beginn an selbstbestimmtes Handeln lernen und erfahren, dass sie
die Akteure ihres Lebens sind.
 Nachhaltigkeit: Vom Konzept der Partizipation untrennbar ist das der Nachhaltigkeit,
in dem ökologische, ökonomische und soziale Aspekte Berücksichtigung finden, die
nur in Wahrnehmung der persönlichen Verantwortung, die durch Partizipation erlernt
wird, umgesetzt werden können. Und sehr vereinfacht: wenn es morgen keine Welt
mehr gibt, wird der Bildungsauftrag, Kinder für die Welt von morgen zu bilden, unsinnig.
Kitas in Bonn werden sich konsequent an den Zielen der Nachhaltigkeit ausrichten
müssen. Insofern wird von zukünftigen Trägern ein Konzept erwartet, wie Nachhaltig-
keit in der Kita umgesetzt werden soll.Seite 4 von 5
Im Rahmen des Trägerauswahlverfahrens wird die Übereinstimmung mit der hier dargelegten
Grundausrichtung anhand von folgenden Anforderungen geprüft:
 Alle Kitas sollen für alle Kinder zugänglich sein (Stichwort: Inklusion). Die Kitas bilden
damit die Vielfalt der Stadtgesellschaft ab und fördern so eine gesunde Durchmischung
 Es wird eine wohnortnahe Versorgung angestrebt, die sich an den Bedarfen im Stadt-
teil orientiert und für alle Familien offen ist. Dabei geht es darum, das Wohnumfeld von
Kindern zum Lebensumfeld zu gestalten, das Freundschaften und möglichst viel Selb-
ständigkeit möglich macht. Dies ist auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll,
da lange Fahrwege vermieden werden
 Die Anerkennung von Vielfalt und Diversität bildet sich der Konzeption und im pädago-
gischen Alltag ab
 Die Bonner Kitas richten sich in ihrem Angebot primär an den Bedarfen der Kinder und
am gesetzlich vorgegebenen Bildungsauftrag aus. Die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf soll ermöglicht werden
 Die Kitas orientieren sich an einem ganzheitlichen Bildungsverständnis, das Inklusion,
Partizipation und Kinderschutz in den Mittelpunkt stellt
 Im Sinne der Subsidiarität und Vielfalt werden freie Träger einer städtischen Träger-
schaft vorgezogen
 Lediglich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, wenn sich kein anderer Träger findet o-
der, wenn es besondere Bedarfe am Standort gibt, soll die Stadt Träger werden
 Nicht-kommerzielle Bonner Träger sollen gefördert werden, um die vielfältige Träger-
landschaft zu stützen
 Die Übernahme des Trägeranteils ist Voraussetzung für die Übernahme einer Träger-
schaft
 Zuzahlungen von Eltern sind nicht zulässig
 Insbesondere bei Neubauten werden die von der Stadt vorgegebenen Mindeststan-
dards akzeptiert (auch bei Ausstattung etc.)
 Der Träger verfügt über eine Fachberatung
 Es gibt ein institutionelles KinderschutzkonzeptSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de