220870 · Beschlussvorlage
Änderung des Auswahlverfahrens für die Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 220870
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220870 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Änderung des Auswahlverfahrens für die Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Auswahl von neuen Trägern für Kindertageseinrichtungen in Bonn erfolgt zukünftig durch ein Interessenbekundungsverfahren (Trägerauswahlverfahren) nach beigefügten Kriterien. 2. Es wird eine Kommission gebildet aus Mitgliedern des JHA, die keinen potenziellen Träger vertreten, des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und ggf. Elternvertretern (Jugendamtselternbeirat - JAEB). 3. Die Kommission wird eine entsprechende Matrix zur Bewertung der Kriterien festlegen. Diese wird dem JHA zur Entscheidung vorgelegt. 4. Die finale Auswahl des Trägers wird dann zukünftig durch diese Kommission getroffen und dem JHA nachrichtlich zur Kenntnis gegeben. Begründung Die Auswahl von neuen Trägern für Kindertageseinrichtungen in Bonn erfolgte in den letzten Jahren über folgendes Verfahren: Interessenbekundungsverfahren, in dem Träger aufgefordert waren, ihre Bewerbung abzugeben. Dem lag eine relativ allgemeine Beschreibung zugrunde, auf deren Grundlage eine Matrix erarbeitet wurde, um die Bewerbungen zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung dem JHA eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Dieses Verfahren stößt zunehmend an seine Grenzen. So fehlt ein politisch beschlossener Konsens darüber, welche Grundausrichtung in der elementaren Bildung in Bonn im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtgesellschaft gewünschtSeite 1 von 5 Seite 2 und notwendig ist. Hierzu hat die Verwaltung den u.a. Vorschlag erarbeitet. Zudem soll das bisherige Interessenbekundungsverfahren nun durch ein Trägerauswahlverfahren ersetzt werden, das auf vom JHA beschlossenen Kriterien beruht, Rechtssicherheit u.a. bezüglich möglicher Konkurrentenklagen schafft, neben der schriftlichen Bewerbung mit eindeutigen Kriterien zur Bewertung eine Präsentation vor einem Entscheidungsgremium vorsieht, mehr Transparenz für die politischen Entscheider*innen bietet. Um die politischen Akteure an der Auswahl zu beteiligen, soll zukünftig eine Kommission gebildet werden, die in einem ersten Schritt die Kriterien mit einer Gewichtung versieht und zukünftig auch Bewerbungen bewertet und final darüber entscheidet. Im Rahmen des Trägerauswahlverfahrens wird die Übereinstimmung mit der hier dargelegten Grundausrichtung anhand von folgenden Kriterien geprüft: Alle Kitas sollen für alle Kinder zugänglich sein (Stichwort: Inklusion). Die Kitas bilden damit die Vielfalt der Stadtgesellschaft ab und fördern so eine gesunde Durchmischung. Es wird eine wohnortnahe Versorgung angestrebt, die sich an den Bedarfen im Stadtteil orientiert und für alle Familien offen ist. Dabei geht es darum, das Wohnumfeld von Kindern zum Lebensumfeld zu gestalten, das Freundschaften und möglichst viel Selbständigkeit möglich macht. Dies ist auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll, da lange Fahrwege vermieden werden. Die Anerkennung von Vielfalt und Diversität bildet sich der Konzeption und im pädagogischen Alltag ab. Die Bonner Kitas richten sich in ihrem Angebot primär an den Bedarfen der Kinder und am gesetzlich vorgegebenen Bildungsauftrag aus. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll ermöglicht werden. Die Kitas orientieren sich an einem ganzheitlichen Bildungsverständnis, das Inklusion, Partizipation und Kinderschutz in den Mittelpunkt stellt. Im Sinne der Subsidiarität und Vielfalt werden freie Träger einer städtischen Trägerschaft vorgezogen. Lediglich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, wenn sich kein anderer Träger findet oder, wenn es besondere Bedarfe am Standort gibt, soll die Stadt Träger werden. Nicht-kommerzielle Bonner Träger sollen gefördert werden, um die vielfältige Trägerlandschaft zu stützen. Die Übernahme des Trägeranteils ist Voraussetzung für die ÜbernahmeSeite 2 von 5 Seite 3 einer Trägerschaft. Zuzahlungen von Eltern sind nicht zulässig. Insbesondere bei Neubauten werden die von der Stadt vorgegebenen Mindeststandards akzeptiert (auch bei Ausstattung etc.). Der Träger verfügt über eine Fachberatung. Es gibt ein institutionelles Kinderschutzkonzept. Nach Beschlussfassung wird für die nächste Sitzung des JHA im August eine ergänzenden Beschlussvorlage vorgelegt, die den genauen Ablauf und das Verfahren des zukünftigen Trägerauswahlverfahrens, Bildung und Wahl der Kommission und Erstellung der Bewertungsmatrix näher beschreibt. So ist sichergestellt, dass für die ab Herbst notwendige Suche für neue Kitas, das angepasste Trägerauswahlverfahren bereits zum Tragen kommen kann. Sollte es besondere Anforderungen an das neue Trägerauswahlverfahren durch den JHA geben, so können diese bis zur nächsten Sitzung im August bei der Ausgestaltung ggf. berücksichtigt werden. Anlage/n 1 220870 Anlage Trägerauswahlverfahren Strategie (öffentlich)Seite 3 von 5 Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn Anlage zur Beschlussvorlage 220870 Änderung des Auswahlverfahrens für die Trägerschaften von Kindertageseinrichtungen Trägerauswahlverfahren – strategische Ausrichtung In Bonn werden im Rahmen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung (Erfüllung des Rechtsan- spruchs) in den nächsten Jahren zahlreiche neue Kindertageseinrichtungen entstehen. Kindertageseinrichtungen mit ihrem eigenständigen Bildungsauftrag sind wesentlicher Be- standteil eines Konzeptes zur Zukunftsgestaltung unserer Stadt, da sie die erste und prägende Bildungseinrichtung für Kinder sind. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Kinder von heute verantwortungsvolle Erwachsene werden, die die Stadtgesellschaft von mor- gen aktiv mitgestalten können. Kitas leisten einen wesentlichen Beitrag zum chancengerech- ten Aufwachsen. Um diesen Notwendigkeiten gerecht werden zu können, ist es erforderlich, grundsätzliche Ziel- setzungen und pädagogische Standards festzuschreiben, an denen sich - unabhängig vom Träger – alle neuen Kitas orientieren müssen. Diese Standards sollen sichern, dass Kitas ihren Beitrag zur Zukunftsfähigkeit von Bonn zu leisten können. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, wird die konzeptionelle Verankerung und Umsetzung folgender zentraler Eckpunkte erwartet: Chancengerechtigkeit und Inklusion: Jede Kita ist prinzipiell für jedes Kind, das in näherer Umgebung wohnt, offen. Das bedeutet, dass Kinder mit besonderen Bedarfen, (drohender) Behinderung ebenso willkommen sind wie Kinder unterschiedlicher famili- ärer Hintergründe. Allen Kindern stehen sämtliche Angebote der Kita offen. Die Teil- nahme an besonderen Angeboten richtet sich an den Interessen der Kinder aus. Träger, die eine Bindung an Bonn haben und mit ihren Aktivitäten zu einer positiven Entwicklung in unserer Stadt beitragen, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. Zum einen sind Synergieeffekte mit anderen Geschäftsbereichen zu erwarten und zum an- deren trägt eine hohe Identifikation mit dem Standort dazu bei, dass auch die ihnen anvertrauten Kinder sich als Teil einer (Stadt-)Gemeinschaft fühlen. Partizipation als Grundprinzip der pädagogischen Haltung und Arbeit muss sich kon- sequent in der Konzeption von Kitas in Bonn wiederfinden. Kinder, die zu selbständigen und kritischen Erwachsenen werden sollen, müssen, um die Stadtgesellschaft gestal- ten zu können, von Beginn an selbstbestimmtes Handeln lernen und erfahren, dass sie die Akteure ihres Lebens sind. Nachhaltigkeit: Vom Konzept der Partizipation untrennbar ist das der Nachhaltigkeit, in dem ökologische, ökonomische und soziale Aspekte Berücksichtigung finden, die nur in Wahrnehmung der persönlichen Verantwortung, die durch Partizipation erlernt wird, umgesetzt werden können. Und sehr vereinfacht: wenn es morgen keine Welt mehr gibt, wird der Bildungsauftrag, Kinder für die Welt von morgen zu bilden, unsinnig. Kitas in Bonn werden sich konsequent an den Zielen der Nachhaltigkeit ausrichten müssen. Insofern wird von zukünftigen Trägern ein Konzept erwartet, wie Nachhaltig- keit in der Kita umgesetzt werden soll.Seite 4 von 5 Im Rahmen des Trägerauswahlverfahrens wird die Übereinstimmung mit der hier dargelegten Grundausrichtung anhand von folgenden Anforderungen geprüft: Alle Kitas sollen für alle Kinder zugänglich sein (Stichwort: Inklusion). Die Kitas bilden damit die Vielfalt der Stadtgesellschaft ab und fördern so eine gesunde Durchmischung Es wird eine wohnortnahe Versorgung angestrebt, die sich an den Bedarfen im Stadt- teil orientiert und für alle Familien offen ist. Dabei geht es darum, das Wohnumfeld von Kindern zum Lebensumfeld zu gestalten, das Freundschaften und möglichst viel Selb- ständigkeit möglich macht. Dies ist auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll, da lange Fahrwege vermieden werden Die Anerkennung von Vielfalt und Diversität bildet sich der Konzeption und im pädago- gischen Alltag ab Die Bonner Kitas richten sich in ihrem Angebot primär an den Bedarfen der Kinder und am gesetzlich vorgegebenen Bildungsauftrag aus. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll ermöglicht werden Die Kitas orientieren sich an einem ganzheitlichen Bildungsverständnis, das Inklusion, Partizipation und Kinderschutz in den Mittelpunkt stellt Im Sinne der Subsidiarität und Vielfalt werden freie Träger einer städtischen Träger- schaft vorgezogen Lediglich zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, wenn sich kein anderer Träger findet o- der, wenn es besondere Bedarfe am Standort gibt, soll die Stadt Träger werden Nicht-kommerzielle Bonner Träger sollen gefördert werden, um die vielfältige Träger- landschaft zu stützen Die Übernahme des Trägeranteils ist Voraussetzung für die Übernahme einer Träger- schaft Zuzahlungen von Eltern sind nicht zulässig Insbesondere bei Neubauten werden die von der Stadt vorgegebenen Mindeststan- dards akzeptiert (auch bei Ausstattung etc.) Der Träger verfügt über eine Fachberatung Es gibt ein institutionelles KinderschutzkonzeptSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de