220868 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn-Nordstadt, Kölnstr. 250 - Errichtung einer temporären Schwimmhalle für Schul- und Vereinsschwimmen
Kerndaten
- Nummer
- 220868
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220868 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Nordstadt, Kölnstr. 250 - Errichtung einer temporären Schwimmhalle für Schul- und Vereinsschwimmen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung aus Fristgründen den positiven Vorbescheid erteilt hat, da dem Vorhaben bauplanungsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Begründung Es ist beabsichtigt auf der städtischen Wiese am Sportpark Nord eine temporäre Schwimmhalle zu errichten. Das Interimshallenbad soll für die Dauer der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen des regulären Schwimmbades im Sportpark Nord und die Generalsanierung des Frankenbades das Schul- und Vereinsschwimmen sichern und war bereits Gegenstand der Erörterungen in verschiedenen politischen Gremien (Rat, Bezirksvertretung Bonn, Ausschüsse – vgl. DS 210798 und DS 220242). Zur Klärung der grundsätzlichen baurechtlichen Zulässigkeit wurde im Vorfeld des Baugenehmigungsverfahrens am 06.10.2021 eine entsprechende Bauvoranfrage eingereicht. Bauherrin in dem Verfahren ist die Bundesstadt Bonn – Sport- und Bäderamt -. Entsprechend der vorgelegten Planung soll auf der sogenannten „Werferwiese“ nördlich des Stadions eine 55,80 m x 31,60 m große und ca. 6,30 m hohe Schwimmhalle mit zwei Wasserbecken und Zubehörräumen (Umkleidekabinen, Sanitärräume, Lagerräume) in Leichtbauweise (Sandwichpaneele und Trapezblechpaneele) errichtet werden. Zur Unterbringung der technischen Anlagen sind gedämmte Überseecontainer vorgesehen. Das geplante Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, allerdings innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass die planungsrechtliche Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB - nach der näheren Umgebung - zu beurteilen ist.Seite 1 von 3 Seite 2 Im vorliegenden Fall hat die Prüfung der Einfügungskriterien des § 34 BauGB ergeben, dass sich die geplante Schwimmhalle im baulichen Kontext der Bestandsbauten am nördlichen Rand des Sportparkgeländes befindet und sich nach der überbauten Fläche, der Höhe (Baumasse), der Bauweise und der Art der baulichen Nutzung (sportliche Zwecke) einfügt. Auch die Beteiligung weiterer Fachdienststellen (Landschaftsverband Rheinland wegen möglicher Bodendenkmäler, Untere Umweltbehörde, Untere Naturschutzbehörde etc.) hat keine ablehnende Beurteilung des Vorhabens ergeben. Die in diesem Rahmen zu beachtenden Voraussetzungen und Bedingungen sind Bestandteil des positiven Vorbescheids und werden im noch folgenden Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Da dem Vorhaben im Übrigen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Genehmigung. Um Fristen zu wahren, hat die Verwaltung den positiven Vorbescheid für die temporäre Schwimmhalle am 30.03.2022 erteilt. Anlage/n 1 Lageplan öffentlich für PLA Az 10323_2021 (öffentlich) 2 Lageplan_1 nicht öffentlich für PLA AZ 10323_2021 (nichtöffentlich) 3 Lageplan_2 nicht öffentlich für PLA Az 10323_2021 (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de