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220867-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2022

Nummer
220867-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220867 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2022

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220867-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 1. Quartal 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.05.2022 Kenntnisnahme
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der 1. Quartalsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage 2022 wird hiermit
nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 1. Quartal 2022 (öffentlich)Seite 1 von 24
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 1. Quartal 2022
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2022 ......................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 8
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 8
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 9
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden
u.a. für laufende Zwecke ........................................................ 10
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 10
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 10
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 11
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 14
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 15
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 17
2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 17
3 Schuldenstand .................................................................................................... 18
4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel) ........................................... 20Seite 3 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2021/2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung bis 2025 sowie der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis
zum Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 24.06.2021 beschlossen. Die
Ergebnisplanung für die Jahre 2022 bis 2025 stellt sich danach - unter Berücksichtigung
des globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der coronabedingten Haushalts-
belastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
-33,9 5,2 1,2 -9,0
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2021/2022 mit Schreiben vom
08.09.2021 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Damit konnte das Ziel, ab 2021
wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, realisiert werden. Allerdings musste
hierfür von folgenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden:
 Ansatz eines globalen Minderaufwandes i.H.v. 14,8 Mio. EUR in 2022.
 Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen infolge der Corona-
Pandemie gem. § 4 Abs. 5 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) als
außerordentliche Erträge (in 2022 rd. 100,79 Mio. EUR). Diese Belastungen
werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2025
über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das
Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
 Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage über den Finanz-
planungszeitraum.
Nach dem Jahresabschluss 2021 (Entwurf) beläuft sich das vorläufige Jahresergebnis –
unter Berücksichtigung des coronabedingten Isolierungsbetrages und damit dem Ansatz
außerordentlicher Erträge i. H. v. 34,7 Mio. EUR – auf rd. 34,1 Mio. EUR (geplant war ein
Überschuss i.H.v. 4,0 Mio. EUR). Demnach beläuft sich das Ergebnis aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf einen Betrag von -633.678,73 EUR. Aus diesem Grund hat die
Kommunalaufsicht die Stadt Bonn Anfang Mai 2022 aus dem Haushaltssicherungs-
konzept für kommende Haushalte ( ab 2023/2024) entlassen. Somit ist auch die Pflicht
zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/ 2024 nicht
mehr gegeben. Gleichwohl weist die Bezirksregierung in ihrem Schreiben ausdrücklich
darauf hin, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs fortgesetzt werden muss, um
nicht erneut in die Verpflichtung einer HSK-Aufstellung zu kommen.
2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2022
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr
folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 4
Bezeichnung Planansatz Abweichung +/- Prognose
Steuern u ähnl. Abgaben 642,9 Mio. EUR - 0,1 Mio. EUR  642,8 Mio. EUR
Zuwend. u. allgem. Umlagen 294,4 Mio. EUR + 35,6 Mio. EUR  330,0 Mio. EUR
Sonst. Transfererträge 21,3 Mio. EUR + 3,1 Mio. EUR  24,4 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 210,4 Mio. EUR + 5,1 Mio. EUR  215,5 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 33,5 Mio. EUR - 4,5 Mio. EUR  29,0 Mio. EUR
Kostenerst. u. -umlagen 107,2 Mio. EUR + 0,3 Mio. EUR  107,5 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Erträge 63,4 Mio. EUR + 0,1 Mio. EUR  63,5 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR - 1,7 Mio. EUR  0,8 Mio. EUR
Summe
Ordentliche Erträge 1.375,5 Mio. EUR + 37,9 Mio. EUR

 1.413,4 Mio. EUR
Personal- u. Vers.aufwend. 416,4 Mio. EUR + 0,4 Mio. EUR  417,0 Mio. EUR
Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. 234,4 Mio. EUR + 18,6 Mio. EUR  253,0 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen 73,6 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR  73,6 Mio. EUR
Transferaufwendungen 624,6 Mio. EUR + 20,4 Mio. EUR  645,0 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Aufwend. 158,7 Mio. EUR + 2,8 Mio. EUR  161,5 Mio. EUR
Summe
Ordentl. Aufwendungen 1.507,8 Mio. EUR + 42,2 Mio. EUR

 1.550,0 Mio. EUR
Finanzergebnis 17,2 Mio. EUR - 1,4 Mio. EUR

 15,8 Mio. EUR
Außerordentliche Erträge
gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG
(Isolierungsbeträge)
100,8 Mio. EUR - 39,1 Mio. EUR

61,7 Mio. EUR
Globaler Minderaufwand 14,8 Mio. EUR - 14,8 Mio. EUR

0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 33,9 Mio. EUR - 56,8 Mio. EUR  - 90,7 Mio. EUR
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 37,9 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Schlüsselzuweisungen i.H.v. rd.
30,7 Mio. EUR zurückzuführen. Darüber hinaus werden steigende Gebühreneinnahmen
und Transfererträge erwartet. Durch die Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen
verringert sich gleichzeitig der außerordentliche Ertrag der coronabedingten Isolierung
deutlich.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der Prognose der Fachämter mit einem
Mehrbedarf von rd. 42,2 Mio. EUR gerechnet. Inwiefern hier noch Kompensationen durch
Bund oder Land zu erwarten sind, ist offen. Ursächlich hierfür sind insbesondere
zusätzliche Transferaufwendungen u.a. für die Integrationsassistenz (Eingliederungshilfe
für Behinderte) und Landschaftsumlage sowie höhere Sach- und Dienstleistungen.
Da sich der coronabedingte Isolierungsbetrag reduziert und der im Haushaltsplan
veranschlagte „globaler Minderaufwand“ - nach derzeitigem Erkenntnisstand - nicht
erwirtschaftet werden kann, wird sich das Ergebnis deutlich verschlechtern.Seite 5 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 5
Insgesamt wird somit davon ausgegangen, dass sich der für 2022 in der Ergebnis-
rechnung veranschlagte Fehlbetrag in Höhe von rd. 33,9 Mio. EUR am Jahresende
um rd. 56,8 Mio. EUR auf dann 90,7 Mio. EUR erhöht. Hierbei handelt es sich um
eine rein rechnerische Betrachtung. Die Fachämter gehen hierbei davon aus, dass
alle zur Verfügung stehenden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden.
Aus der Erfahrung und gelebten Praxis ist aber wiederum davon auszugehen, dass
Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe aus 2022 ins Jahr 2023
übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die Übertragungen der letzten
Geschäftsjahre auf:
Jahr 2017 2018 2019 2020 2021
Übertragung
ins Folgejahr 47.884.629,33 45.762.141,00 43.997.447,04 44.340.324,92 61.707.531,49
Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag von ca. 50 Mio.
EUR ins Folgejahr 2023 übertragen wird und nicht ergebnisrelevant das Jahr 2022
belasten wird. Das erwartete Ergebnis würde sich somit auf - 40,7 Mio. EUR
belaufen.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden zum Stichtag 31.03.2022 vorge-
nommen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht gebuchte Beträge – sofern möglich und
sie noch den ersten drei Monaten zuzurechnen sind – bereits berücksichtigt wurden. Die
Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.
Wichtige Hinweise der Kämmerei:
Eine belastbare Prognose für das laufende Haushaltsjahr ist insbesondere
aufgrund der Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg zum jetzigen Zeitpunkt kaum
möglich und daher mit großen Unsicherheiten verbunden. Gem. § 6 der
KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme vom
23.04.2022 berichtet die Kämmerei dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergaben sowie dem Rat zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.
Juni 2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und
Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und
Unterbringung der Schutzsuchenden.
Aus der Erfahrung der letzten Jahresabschlüsse weist die Kämmerei zudem darauf hin,
dass umfangreiche Jahresabschlussarbeiten, die erst nach Ablauf des Kalenderjahres
ermittelt und gebucht werden können, die Ergebnisrechnung erheblich verändern können.
Weiterhin werden erst im Zuge der Jahresabschlussarbeiten die genauen Isolierungs-
beträge, die sich aus den coronabedingten Mindererträgen und Mehraufwendungen
ergeben, konkret ermittelt und haben somit Folgen auf das Ist-Ergebnis 2022.Seite 6 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 6
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung in den ersten drei Monaten
insgesamt wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Erträge nicht gleichmäßig
verteilt über das Jahr eingehen:
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
1.498,2 345,8 23,1 % 1.375,5 363,4 26,4 %
Damit sind bisher 26,4 % des Planwertes eingegangen. Die Zusammensetzung der
ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 31.03.2022 auf rd. 165,6
Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 642,9 Mio. EUR einen
Anteil von 25,8 % aus.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
676,3 163,5 24,2 % 642,9 165,6* 25,8 %
* anteilige Abschlagszahlungen für das 1. Quartal mit Eingang April (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind
berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von 99,0 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen in den ersten drei Monaten mit Erträgen von rd. 22,3 Mio. EUR
eine Quote von 22,5 %.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
98,8 22,7 23,0 % 99,0 22,3 22,5 %
Es wird davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht wird.Seite 7 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.
Der Planwert für 2022 beläuft sich auf 208,5 Mio. EUR. Nach den ersten drei Monaten
beträgt die Gewerbesteuer rd. 55,5 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von
26,6 % gegenüber dem Planansatz.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
236,5 60,0 25,4 % 208,5 55,5 26,6 %
Aktuell ist davon auszugehen, dass der bisherige Planansatz erreicht werden kann. Bei
der Planung wurden coronabedingte Mindererträge von rd. 20,6 Mio. EUR unterstellt.
Dieser Betrag kann im Rahmen des Jahresabschlusses isoliert werden. Sollte sich ein
Ergebnis unter dem Planwert ergeben, sind diese zusätzlichen Mindereinnahmen
ebenfalls zu isolieren. Wird der Planwert überschritten ist der Isolierungsbetrag
entsprechend zu vermindern. Dies gilt selbstverständlich auch für die folgenden
Ausführungen zu Isolierungstatbeständen.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
206,8 51,2 24,8 % 202,4 55,5* 27,4 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April in Höhe von 55,5 Mio. EUR ist berücksichtigt.
Der Gemeindeanteil für das erste Quartal 2022 wird Ende April überwiesen. Berücksich-
tigt man diese Zahlung i.H.v. 55,5 Mio. EUR, so übersteigt das Ergebnis zum 31.03.2022
den Betrag des Vorjahres um rd. 4,3 Mio. EUR. Insgesamt sind 27,4 % des Planansatzes
von 202,4 Mio. EUR eingegangen.
Auf Basis der sehr guten ersten Quartalszahlung ergibt sich für das gesamte Jahr eine
positive Prognose, sofern man von einer gleichbleibenden Entwicklung ausgehen könnte.
Allerdings muss aufgrund der derzeitigen Krisensituation im weiteren Verlauf mit deutlich
verminderten Erträgen gerechnet werden. Hier bleibt zunächst die aktuelle
Steuerschätzung vom 12.05.2022 abzuwarten. Insofern wird vorerst unterstellt, dass der
Planansatz erreicht wird. Der Isolierungsbetrag für die coronabedingten Mindererträge
beläuft sich auf rd. 37,6 Mio. EUR.Seite 8 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 8
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten drei Monate auf 12,0
Mio. EUR, womit 26,5 % des Ansatzes erreicht sind.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
53,2 11,7 23,5 % 45,2 12,0* 26,5 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April ist berücksichtigt.
In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und
erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten
Quartal rd. 3,5 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten.
Auch bei der Umsatzsteuer zeigt sich mit der Einzahlung für das erste Quartal eine
positive Entwicklung. Allerdings bleibt auch hier die aktuelle Steuerschätzung abzuwarten
und es wird zunächst unterstellt, dass der Planansatz erreicht wird. Der Isolierungsbetrag
beläuft sich auf 1,4 Mio. EUR.
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.03.2022 rd. 1,7 Mio. EUR.
Das sind 21,8 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
4,8 1,4 29,2 % 7,8 1,7 21,8 %
Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht
werden kann.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 20,3 Mio. EUR eingeplant. Die erste Abschlagszahlung
erfolgt Ende April in Höhe von rund 5,3 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
16,3 2,1 12,9 % 20,3 5,3* 26,1 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 31.03.2022 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2022 insgesamt rd. 20,7 Mio. EUR erhalten wird. Dies bedeutet eine
Überschreitung des bisherigen Planansatzes um rd. 0,3 Mio. EUR.Seite 9 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
59,9 14,4 24,0 % 59,7 13,3 22,3 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 59,7 Mio. EUR sind für die ersten drei Monaten
rd. 13,3 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 22,3 % vom Planwert.
Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei
den KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
Nach der derzeitigen Prognose wird für das laufende Jahr mit Mindererträgen von rd. 0,4
Mio. EUR gerechnet.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2022 mit einem Ertrag in
Höhe von 294,4 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 351,3 Mio. EUR).
Derzeit sind insgesamt 116,3 Mio. EUR (= 39,5 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen.
Aufgrund der aktuellen Rückmeldungen werden bei dieser Position insgesamt mit Mehr-
erträgen von rd. 35,6 Mio. EUR gerechnet, wobei der größte Anteil auf höhere
Schlüsselzuweisungen zurückzuführen ist.
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
151,6 56,8 37,5 % 116,9 55,4 47,4 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2022 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2020 bis 30.06.2021.Seite 10 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 10
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Derzeit sind bereits 55,4 Mio. EUR (= 47,4 %) eingegangen. Auf Basis des Festsetzungs-
bescheids vom 24.01.2022 ist bekannt, dass die Stadt in 2022 rd. 147,7 Mio. EUR an
Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Damit ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 30,7 EUR.
Der außerordentliche Ertrag der coronabedingten Isolierung reduziert sich daher
entsprechend von 34,3 Mio. EUR auf 3,6 Mio. EUR.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2022 mit 148,9 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 89,0 Mio. EUR.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
173,7 41,5 23,9 % 148,9 53,5 35,9 %
Insgesamt sind bis zum 31.03.2022 rd. 53,5 Mio. EUR und damit 35,9 % eingegangen.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 29,5 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 26,1 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für das erste Quartal sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 7,4 Mio.
EUR zu berücksichtigen. Da die tatsächlichen Beträge noch nicht gebucht sind, wird
zunächst ein Anteil von 25,0 % des Planwertes angesetzt.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 21,3 Mio. EUR geplant sind (Rech-
nungsergebnis Vorjahr 27,6 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rück-
zahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum
31.03.2022 sind hiervon rund 1,9 Mio. EUR bzw. 8,9 % ertragswirksam eingegangen.Seite 11 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 11
Aufgrund der aktuellen Prognose wird allerdings mit Mehrerträgen von rd. 3,1 Mio. EUR
gerechnet, was insbesondere auf Mehrerträge beim Amt für Soziales und Wohnen (Amt
50) für Erstattungen bei der Integrationsassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe für
Behinderte zurückzuführen ist.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2022 in Höhe von 210,4 Mio. EUR geplant.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 163,9 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
211,3 43,1 20,4 % 210,4 44,1* 21,0 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für die ersten drei Monate sind rd. 44,1 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 21,0 % entspricht.
Es wird mit Mehrerträgen von rd. 5,1 Mio. EUR gerechnet. So werden im Bereich der
Abfallwirtschaft die Gebühreneinnahmen steigen, da höhere Aufwendungen erwartet
werden als ursprünglich geplant.
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2022 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 33,5 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2021 rd. 25,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – März)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,4 2,7
Erträge aus Verkauf 2,6 2,0
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
20,4 1,9
Damit sind bis einschließlich März 2022 insgesamt 6,6 Mio. EUR bzw. 19,7 % des An-
satzes vereinnahmt.Seite 12 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 12
Laut der Ämterprognose sind für 2022 Mindererlöse von rd. 4,5 Mio. EUR zu erwarten,
wobei der größte Anteil i.H.v. 3,4 Mio. EUR auf eine Abweichung zum Betriebsführungs-
plan der BonnCC GmbH sowie den Wegfall des Beethovenfestes im Hauptgebäude des
WorldCCBonn zurückzuführen ist.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2022 sind
hierfür Erträge in Höhe von 107,2 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
126,0 14,9 11,8 % 107,2 17,7* 16,5 %
* ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 5,1 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge
aus den Jahren 2019 bis 2021.
Im ersten Quartal sind bisher rd. 17,7 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von
16,5 % des Planansatzes entspricht.
Es wird aktuell von einer geringfügig positiven Verbesserung i.H.v. rd. 0,3 Mio. EUR
ausgegangen.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2022 in Höhe von 63,4 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 79,0 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammen-
gefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – März)
Erträge aus Konzessionen 19,2 3,9
Erträge aufgrund von Ausgleichs-
zahlungen AFWoG
9,8 0,0
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,7 2,7
Nebenforderungen,
Säumniszuschläge
8,8 0,6Seite 13 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 13
Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 11,2 Mio. EUR zu berücksichtigen (einschließ-
lich ¼ der Planwerte aus der Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen), was
einen Anteil von 17,7 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
Das Ergebnis der sonstigen ordentlichen Erträge wird sich durch die Auflösung von Wert-
berichtigungen (nach aktuellem Stand rd. 1,3 Mio. EUR) verbessern. Da diesen Erträgen
allerdings auch entsprechende Aufwendungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. EUR gegenüber-
stehen, ergibt sich hieraus tatsächlich eine Haushaltsverschlechterung um rd. 0,5 Mio.
EUR.
Andererseits werden im Bereich der Grundsicherungsleistungen (Amt 50) auf der
Einnahmenseite geringere Zuflüsse erwartet, da sich die Transferzahlungen ebenfalls
verringern werden
Somit wird bei den sonstigen ordentlichen Erträgen derzeit mit einem nahezu ausge-
glichenen Plan-Ist-Wert gerechnet.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2022 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2021: 0,8 Mio. EUR).
Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird lediglich mit einem aktivierbaren Betrag von rd.
0,8 Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,7 Mio. EUR zu erwarten sind.Seite 14 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 14
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 31.03.2022 auf rd. 369,7 Mio. EUR
und machen damit einen Anteil von 24,5 % an der Jahresplanung aus.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
1.480,6 348,8 23,6 % 1.507,8 369,7 24,5 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
385,8 93,1 24,1 % 416,4 102,5* 24,6 %
* inklusive ¼ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten drei Monaten insgesamt auf rd.
102,5 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende
des Jahres exakt ermittelt, so dass ein Viertel der geplanten Zuführungen zu den Perso-
nalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden.
Das Personal- und Organisationsamt geht derzeit davon aus, dass die Haushaltsansätze
für 2022 auskömmlich sind.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
223,5 37,9 17,0 % 234,4 42,2 18,0 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen in Höhe von 234,4 Mio. EUR ist in den ersten drei Monaten mit rd. 42,2
Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Ver-
waltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 18,0 %.
Aufgrund der aktuellen Prognoseabfrage wird allerdings für 2022 mit einem Mehrbedarf
von rd. 18,6 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere
Aufwendungen in den Bereichen Liegenschaftsmanagement, Gesundheitsschutz,
Gemeindestraßen, Theater und Kindertagesstätten.Seite 15 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 15
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 73,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 83,0 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für das erste Quartal sind hierfür Aufwendungen von rd. 18,4 Mio. EUR zu
berücksichtigen (zunächst ein Viertel des Planwertes, da die Buchungen bisher noch nicht
vorgenommen worden sind).
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für
Straßen, Wege und Plätze (Planwert 21,3 bzw. 21,5 Mio. EUR) dar. Bis zum 31.03.2022
werden für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen voraussichtlich rd. 5,3
Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze rd. 5,4 Mio. EUR abgeschrieben.
Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im
Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 624,6 Mio. EUR in 2022 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den
ersten drei Monaten rd. 167,7 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit
auf 26,8 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – März
%-Anteil
Ist/Ansatz
Landschaftsumlage 103,8 26,0 25,0 %
Gewerbesteuerumlage 14,9 3,2* 21,5 %
Städtisches Gebäudemanagement 29,5 13,1** 44,4 %
Theater 30,9 9,4** 30,4 %
Soziale Leistungen 149,6 38,1 25,5 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 203,9 49,4 24,2 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage für das 1. Quartal mit Zahlung im April.
** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber SGB 19,7 Mio. und Theater 13,4 Mio. EUR aus 2021.
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 31.03.2021 in Höhe von 26,0 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 25,0 % abgeflossen. Da der endgültige
Bescheid noch aussteht, wurden zunächst Abschlagszahlungen auf Basis des Vorjahres
geleistet. Der Umlagesatz für 2022 wurde zwar auf 15,2 % abgesenkt (Vorjahr: 15,7 %),
aufgrund höherer Umlagegrundlagen gem. Modellrechnung GFG wird sich der Jahres-
betrag für die Stadt Bonn jedoch um rd. 4 Mio. EUR erhöhen.
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
618,4 160,4 25,9 % 624,6 167,7 26,8 %Seite 16 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 16
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten drei Monate auf rd. 3,2 Mio. EUR.
Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0
v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent-
wicklung. Es wird aktuell mit keiner Abweichung gerechnet.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 29,5 Mio. EUR (Vorjahr: 27,6 Mio. EUR) geplant. In den ersten drei Monaten wurden
bisher schon rd. 13,1 Mio. EUR benötigt. Hierbei sind bereits die notwendigen Umbuchun-
gen zum investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das gesamte konsumtive
Budget beträgt insgesamt rd. 93,4 Mio. EUR und kann über den Deckungsring
ausgeglichen werden.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 30,9 Mio. EUR
(Vorjahr: 31,1 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2021/2022 und die ersten Monate der Spielzeit 2022/2023. Im ersten Quartal
sind Mittel in Höhe von 9,4 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 30,4 % entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 149,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 153,3 Mio. EUR), davon
sind nach den ersten drei Monaten 38,1 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferauf-
wendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 203,9 Mio. EUR
(Rechnungsergebnis Vorjahr 186,4 Mio. EUR) sind rd. 49,4 Mio. EUR in den ersten drei
Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich
"Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 24,8 %.
Insgesamt werden aktuell Mehraufwendungen von rd. 20,4 Mio. EUR erwartet. Neben der
höheren Landschaftsumlage betrifft dies u.a. höhere Transferaufwendungen bei den
Bereichen Integrationsassistenz (Amt 50), Verkehrsplanung und Abfallwirtschaft.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz
169,8 39,8 23,4 % 158,7 38,9 24,5 %
Zum Stichtag 31.03.2022 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 38,9 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 24,5 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 158,7 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 89,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 86,4 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten drei
Monaten rd. 20,7 Mio. EUR abgeflossen sind.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis durch ungeplante
Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellemSeite 17 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 17
Stand um rd. 1,8 Mio. EUR - verschlechtern, denen lediglich entsprechende Erträge aus
der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 1,3 Mio. EUR gegenüberstehen.
Darüber hinaus werden u.a. bei den Kindertageseinrichtungen höhere Aufwendungen von
rd. 1 Mio. EUR erwartet. Insgesamt ergibt sich damit ein Mehrbedarf von 2,8 Mio. EUR.
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2022 wurde mit rund -17,2 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -18,3 Mio. EUR).
Nach den ersten drei Monaten beträgt das Ergebnis rd. -4,5 Mio. EUR, was einem Anteil
von 26,2 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht
gleichmäßig abfließen.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für das erste Quartal zusätzlich
rund 0,6 Mio. EUR addiert werden. Für das gesamte Jahr sind für die Zinsaufwendungen
des SGB rd. 2,5 Mio. EUR einzuplanen.
Nach der aktuellen Prognose wird sich das Finanzergebnis um rd. 1,4 Mio. EUR ver-
bessern. Aufgrund geringerer Kreditneuaufnahmen werden sich Einsparungen bei den
Zinsaufwendungen für Investitionskredite ergeben, inwiefern weiter steigende Zinsen
diesen Effekt aufzehren, ist aktuell schwierig einzuschätzen.
2.4 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 444,7 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 272,1 Mio. EUR) geplant, wobei Haushaltsreste aus 2021 in Höhe von
rd. 216,5 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von
113,0 Mio. EUR (Vorjahr 77,8 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus-
haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd.
7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:Seite 18 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 18
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – März)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
5,1 5,3*
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
12,9 3,8
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,1
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen** 231,2 8,6
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 32,6 0,0
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 104,7 9,7
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 55,3 2,2
Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0
* inkl. HR.
** inkl. Anteile für SGB und Konzernfinanzierung SWB.
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 444,7 Mio. EUR in den
ersten drei Monaten nur rd. 29,8 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem
Anteil von 6,7 % gegenüber dem Planansatz.
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 31.03.2022 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.285,5 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 102,1 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 663,2 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.948,7 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.03.2022 beträgt damit 5.888 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 330.971 zum 30.06.2021 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011)
zugrunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:Seite 19 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 19
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über
Liquiditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen
werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Unsicherheiten wurde ab
Mitte März 2020 das immer noch vorhandene hohe Volumen im Tagesgeldbereich deut-
lich reduziert und Termingelder mit verschiedenen Laufzeiten über mehrere Monate auf-
genommen, wobei auch hierfür noch negative Zinssätze erzielt werden konnten.
Aktuell erhält die Stadt für ein Volumen von 352,0 Mio. EUR an Liquiditätskrediten Zins-
erträge (negative Zinsen). Hierfür wurden in den ersten drei Monaten rd. 500.000 EUR
vereinnahmt.
Bisher können bei kurzfristigen Laufzeiten noch weiterhin negative Zinsen realisiert
werden. Bei längeren Laufzeiten hat sich das Zinsniveau allerdings bereits deutlich
erhöht. Insofern muss in der Zukunft mit einem Anstieg der Zinsbelastungen für den
städtischen Haushalt gerechnet werden.Seite 20 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 20
4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel)
Die Stadt Bonn erhält nach dem 1. Kapitel Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
(KInvFG) insgesamt Zuwendungen i.H.v. 12.890.864,98 EUR. Hierbei handelt es sich
um Mittel des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, die
über das Land NRW ausgezahlt werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 10% der
förderfähigen Kosten. Nachdem der Bund im Rahmen des Aufbauhilfegesetzes 2021 eine
Fristverlängerung um zwei weitere Jahre beschlossen und das Land NRW diese Fristen
entsprechend übernommen hat, müssen die angemeldeten Fördermaßnahmen nunmehr
bis zum 31.12.2023 vollständig abgenommen und spätestens im Jahr 2024 vollständig
abgerechnet worden sein.
Für eine Förderung nach dem 1. Kapitel KInvFG wurden von der Stadtkämmerei bisher
folgende Maßnahmen angemeldet:
Nr. Maßnahme Amt Fördersumme
1 Kindergarten Ringstraße,
Ü3-Plätze
SGB 1.709.974,41
2 2 Elektro-PKW für allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 35.694,88
3 Bushaltestelle
"Agentur für Arbeit"
Amt 66 122.118,66
4 Bushaltestelle "Dreholzstraße" Amt 66 37.593,44
5 LKW (Euro 6) für Amt 66 10-FPM 59.780,62
6 2 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 134.818,81
7 Fahrbahndecke Römerstraße Amt 66 157.746,69
8 2 Elektro-LKW für Amt 68 10-FPM 66.501,91
9 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 65.775,76
10 2 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 197.322,38
11 Umgestaltung des Ria-Maternus-
Platzes (o. Fahrradabstellplätze)
Amt 66 1.513.813,56
12 1 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 84.919,50
13 Neubau Feuerwehrübungshaus,
Feuerwache II (Bonn-Beuel)
SGB 448.843,04Seite 21 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 21
Nr. Maßnahme Amt Fördersumme
14 2 LKW (Euro 6) für Amt 66
Hochwasserschutz/Gewässer-
unterhaltung, BN-BN 6662/6679
10-FPM 97.152,16
15 LKW (Euro 6) für Amt 66
Straßenunterhaltung,
BN-BN 6694
10-FPM 35.713,80
16 LKW (Euro 6) für Amt 52
Sportstättenunterhaltung,
BN-BN 5201
10-FPM 62.016,30
17 LKW (Euro 6) für Amt 68
Grünpflege Rheinaue,
BN-BN 6928
10-FPM 63.702,45
18 Elektro-PKW für allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 18.851,34
20 LKW (Euro 6) für Amt 68
Grünpflege Rheinaue,
BN-BN 6810
10-FPM 72.739,93
21 Vermessungsfahrzeug für
Amt 62, BN-BN 6205
10-FPM 48.983,67
22 2 Forstfahrzeuge für Amt 68,
BN-BN 6993 u. 6994
10-FPM 132.863,11
23 2 Elektro-PKW für allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 35.786,07
24 Mobilbagger für Amt 68
Grünpflege Rheinaue, R-18002
10-FPM 140.020,84
25 Radlader für Amt 68 Grünpflege
Bonn-Nord, R-18004
10-FPM 77.991,44
26 LKW (Euro 6) für Amt 68
Grünpflege Bonn-Nord,
BN-BN 6811
10-FPM 93.673,35
27 Kastenwagen Mercedes Sprinter
(Euro 6) für Amt 41, BN-BN 4101
10-FPM 41.153,40
28 LKW Allrad-Kipper (Euro 6) für
Amt 66 Straßenunterhaltung,
BN-BN 6661
10-FPM 136.228,50
29 Kleinschlepper für Amt 68
Grünpflege Rheinaue,
BN-BN 6804
10-FPM 31.329,04
30 Erweiterung des Dienstleistungs-
zentrums im Stadthaus
SGB 1.249.630,42
31 Sanierung der Mehrzweckhalle
Schmittstraße
SGB 2.100.155,18
32 Sanierung der Turnhalle
Lannesdorf
SGB 1.248.643,62Seite 22 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 22
Nr. Maßnahme Amt Fördersumme
35 10 Pedelecs für den allg.
Fahrzeugpool
10-FPM 31.914,00
36 Werkstattwagen für Amt 66 ,
Straßenunterhaltung,
BN-BN 6607
10-FPM 67.352,85
37 LKW (Euro 6-d) für Amt 66,
Straßenbau, BN-BN 6608
10-FPM 65.148,30
38 LKW (Euro 6-d) für das Theater,
BN-BN 4100
10-FPM 198.214,20
39 PKW (EURO 6-d) für Amt 56,
Lebensmittelüberwachung,
BN-BN 5605
10-FPM 16.204,53
40 Teilneubau Feuerwehrhaus
Bonn-Röttgen
SGB 922.740,24
41 Sanierung Tribünengebäude
Sportpark Nord
SGB 100.000,00
42 Elektro-LKW Streetscooter für
Amt 68 (Wirtschaftshof
Grünpflege), BN-E 9693 E
10-FPM 45.153,00
43 Elektro-Hochdach-Kasten-
fahrzeug für Amt 40, BN-E 9401 E
10-FPM 37.692,72
44 7 Pedelecs für den allg.
Fahrzeugpool (Stadthaus,
Rathaus, Grünbezirke)
10-FPM 25.193,70
45 Elektro-Transporter MAN TGE-E
für das Amt 50
10-FPM 40.759,34
46 Einsatzleitwagen (Euro-Norm 6)
für Amt 33, BN-BN 3312
10-FPM 74.538,00
47 LKW (Fahrgestell mit Hubsteige-
aufbau, Euro-Norm 6) für das
Amt 68, BN-BN 6840
10-FPM 248.800,50
48 Elektro-Kastenfahrzeug für den
allg. Fahrzeugpool, BN-BN 1004
10-FPM 37.483,60
49 2 Elektro-Hochdach-
Kastenfahrzeug für Amt 67
(Spielplatzkolonne), BN-E 9698
und 9699
10-FPM 129.019,71
50 Elektro-Hochdach-
Kastenfahrzeug für Amt 51
(Jugendzentren/Spielhäuser),
BN-E 9510 E
10-FPM 51.524,01
51 LKW für Amt 67 (Baumpflege-
kolonne), BN-BN 6813
10-FPM 51.451,29
52 LKW für Amt 52 (Sportstätten-
unterhaltung, BN-BN 5202
10-FPM 77.944,77Seite 23 von 24
Quartalsbericht I/2022 Seite 23
Nr. Maßnahme Amt Fördersumme
53 LKW für Amt 66 (Bachunter-
haltung), BN-BN 6616
10-FPM 85.972,50
54 LKW für Amt 67 (Grünpflege),
BN-BN 6837
10-FPM 65.427,57
Gesamtsumme der angemeldeten Maßnahmen: 12.694.073,11
Davon bereits vollständig abgerechnet:
2017 559.894,36
2018 473.899,16
2019 722.709,34
2020 2.898.267,71
2021 4.921.628,10
2022 1.074.140,31
Noch verfügbar: 196.791,87
Für die farblich markierten Maßnahmen hat die Stadt Bonn die Fördermittel bereits
erhalten, da diese vollständig abgerechnet sind. Die weiteren Maßnahmen werden mit
Vorliegen der Schlussrechnung abgerechnet. Damit sind aktuell noch Fördergelder i.H.v.
196.791,87 EUR frei verfügbar. Diese werden z.Zt. noch offengehalten, um sie ggf.
flexibel bei weiteren immissionsarmen Fahrzeugbeschaffungen einsetzten zu können. Die
noch übrigen Mittel können dann bei der Abrechnung der Baumaßnahmen (z.B.
Maßnahmen-Nr. 41) berücksichtigt werden.Seite 24 von 24

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Datenstand: 03.11.2026, 07:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de