220867-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2022
Kerndaten
- Nummer
- 220867-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220867-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2022 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Kenntnisnahme Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der 1. Quartalsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage 2022 wird hiermit nachgereicht. Anlage/n 1 Quartalsbericht 1. Quartal 2022 (öffentlich)Seite 1 von 24 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Quartal 2022 Stadtkämmerei Bundesstadt BonnSeite 2 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3 2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2022 ......................................................................... 3 2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6 2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6 2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 7 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8 2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 8 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 8 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 9 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke ........................................................ 10 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 10 2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 10 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 11 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13 2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 14 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 15 2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16 2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 17 2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 17 3 Schuldenstand .................................................................................................... 18 4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel) ........................................... 20Seite 3 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 3 1 Ausgangslage Der Doppelhaushalt 2021/2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz- planung bis 2025 sowie der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 24.06.2021 beschlossen. Die Ergebnisplanung für die Jahre 2022 bis 2025 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der coronabedingten Haushalts- belastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR): Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 -33,9 5,2 1,2 -9,0 Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2021/2022 mit Schreiben vom 08.09.2021 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Damit konnte das Ziel, ab 2021 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, realisiert werden. Allerdings musste hierfür von folgenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden: Ansatz eines globalen Minderaufwandes i.H.v. 14,8 Mio. EUR in 2022. Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen infolge der Corona- Pandemie gem. § 4 Abs. 5 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) als außerordentliche Erträge (in 2022 rd. 100,79 Mio. EUR). Diese Belastungen werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2025 über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen. Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage über den Finanz- planungszeitraum. Nach dem Jahresabschluss 2021 (Entwurf) beläuft sich das vorläufige Jahresergebnis – unter Berücksichtigung des coronabedingten Isolierungsbetrages und damit dem Ansatz außerordentlicher Erträge i. H. v. 34,7 Mio. EUR – auf rd. 34,1 Mio. EUR (geplant war ein Überschuss i.H.v. 4,0 Mio. EUR). Demnach beläuft sich das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einen Betrag von -633.678,73 EUR. Aus diesem Grund hat die Kommunalaufsicht die Stadt Bonn Anfang Mai 2022 aus dem Haushaltssicherungs- konzept für kommende Haushalte ( ab 2023/2024) entlassen. Somit ist auch die Pflicht zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/ 2024 nicht mehr gegeben. Gleichwohl weist die Bezirksregierung in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs fortgesetzt werden muss, um nicht erneut in die Verpflichtung einer HSK-Aufstellung zu kommen. 2 Haushaltsvollzug 1. Quartal 2022 Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das laufende Haushaltsjahr folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 4 Bezeichnung Planansatz Abweichung +/- Prognose Steuern u ähnl. Abgaben 642,9 Mio. EUR - 0,1 Mio. EUR 642,8 Mio. EUR Zuwend. u. allgem. Umlagen 294,4 Mio. EUR + 35,6 Mio. EUR 330,0 Mio. EUR Sonst. Transfererträge 21,3 Mio. EUR + 3,1 Mio. EUR 24,4 Mio. EUR Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 210,4 Mio. EUR + 5,1 Mio. EUR 215,5 Mio. EUR P.-rechtl. Leistungsentgelte 33,5 Mio. EUR - 4,5 Mio. EUR 29,0 Mio. EUR Kostenerst. u. -umlagen 107,2 Mio. EUR + 0,3 Mio. EUR 107,5 Mio. EUR Sonst. ordentl. Erträge 63,4 Mio. EUR + 0,1 Mio. EUR 63,5 Mio. EUR Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR - 1,7 Mio. EUR 0,8 Mio. EUR Summe Ordentliche Erträge 1.375,5 Mio. EUR + 37,9 Mio. EUR 1.413,4 Mio. EUR Personal- u. Vers.aufwend. 416,4 Mio. EUR + 0,4 Mio. EUR 417,0 Mio. EUR Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. 234,4 Mio. EUR + 18,6 Mio. EUR 253,0 Mio. EUR Bilanzielle Abschreibungen 73,6 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 73,6 Mio. EUR Transferaufwendungen 624,6 Mio. EUR + 20,4 Mio. EUR 645,0 Mio. EUR Sonst. ordentl. Aufwend. 158,7 Mio. EUR + 2,8 Mio. EUR 161,5 Mio. EUR Summe Ordentl. Aufwendungen 1.507,8 Mio. EUR + 42,2 Mio. EUR 1.550,0 Mio. EUR Finanzergebnis 17,2 Mio. EUR - 1,4 Mio. EUR 15,8 Mio. EUR Außerordentliche Erträge gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG (Isolierungsbeträge) 100,8 Mio. EUR - 39,1 Mio. EUR 61,7 Mio. EUR Globaler Minderaufwand 14,8 Mio. EUR - 14,8 Mio. EUR 0 Mio. EUR Gesamtergebnis - 33,9 Mio. EUR - 56,8 Mio. EUR - 90,7 Mio. EUR Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 37,9 Mio. EUR gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Schlüsselzuweisungen i.H.v. rd. 30,7 Mio. EUR zurückzuführen. Darüber hinaus werden steigende Gebühreneinnahmen und Transfererträge erwartet. Durch die Verbesserung bei den Schlüsselzuweisungen verringert sich gleichzeitig der außerordentliche Ertrag der coronabedingten Isolierung deutlich. Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der Prognose der Fachämter mit einem Mehrbedarf von rd. 42,2 Mio. EUR gerechnet. Inwiefern hier noch Kompensationen durch Bund oder Land zu erwarten sind, ist offen. Ursächlich hierfür sind insbesondere zusätzliche Transferaufwendungen u.a. für die Integrationsassistenz (Eingliederungshilfe für Behinderte) und Landschaftsumlage sowie höhere Sach- und Dienstleistungen. Da sich der coronabedingte Isolierungsbetrag reduziert und der im Haushaltsplan veranschlagte „globaler Minderaufwand“ - nach derzeitigem Erkenntnisstand - nicht erwirtschaftet werden kann, wird sich das Ergebnis deutlich verschlechtern.Seite 5 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 5 Insgesamt wird somit davon ausgegangen, dass sich der für 2022 in der Ergebnis- rechnung veranschlagte Fehlbetrag in Höhe von rd. 33,9 Mio. EUR am Jahresende um rd. 56,8 Mio. EUR auf dann 90,7 Mio. EUR erhöht. Hierbei handelt es sich um eine rein rechnerische Betrachtung. Die Fachämter gehen hierbei davon aus, dass alle zur Verfügung stehenden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung und gelebten Praxis ist aber wiederum davon auszugehen, dass Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe aus 2022 ins Jahr 2023 übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die Übertragungen der letzten Geschäftsjahre auf: Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 Übertragung ins Folgejahr 47.884.629,33 45.762.141,00 43.997.447,04 44.340.324,92 61.707.531,49 Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag von ca. 50 Mio. EUR ins Folgejahr 2023 übertragen wird und nicht ergebnisrelevant das Jahr 2022 belasten wird. Das erwartete Ergebnis würde sich somit auf - 40,7 Mio. EUR belaufen. - - - Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus- wertungen für den vorliegenden Quartalsbericht wurden zum Stichtag 31.03.2022 vorge- nommen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht gebuchte Beträge – sofern möglich und sie noch den ersten drei Monaten zuzurechnen sind – bereits berücksichtigt wurden. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben. Wichtige Hinweise der Kämmerei: Eine belastbare Prognose für das laufende Haushaltsjahr ist insbesondere aufgrund der Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich und daher mit großen Unsicherheiten verbunden. Gem. § 6 der KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme vom 23.04.2022 berichtet die Kämmerei dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben sowie dem Rat zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30. Juni 2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden. Aus der Erfahrung der letzten Jahresabschlüsse weist die Kämmerei zudem darauf hin, dass umfangreiche Jahresabschlussarbeiten, die erst nach Ablauf des Kalenderjahres ermittelt und gebucht werden können, die Ergebnisrechnung erheblich verändern können. Weiterhin werden erst im Zuge der Jahresabschlussarbeiten die genauen Isolierungs- beträge, die sich aus den coronabedingten Mindererträgen und Mehraufwendungen ergeben, konkret ermittelt und haben somit Folgen auf das Ist-Ergebnis 2022.Seite 6 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 6 2.1 Ordentliche Erträge Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung in den ersten drei Monaten insgesamt wie folgt dar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Erträge nicht gleichmäßig verteilt über das Jahr eingehen: Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 1.498,2 345,8 23,1 % 1.375,5 363,4 26,4 % Damit sind bisher 26,4 % des Planwertes eingegangen. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 31.03.2022 auf rd. 165,6 Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 642,9 Mio. EUR einen Anteil von 25,8 % aus. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 676,3 163,5 24,2 % 642,9 165,6* 25,8 % * anteilige Abschlagszahlungen für das 1. Quartal mit Eingang April (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt. 2.1.1.1 Grundsteuer Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund- stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund- steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H. Die Grundsteuern sind für das Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von 99,0 Mio. EUR eingeplant. Sie erreichen in den ersten drei Monaten mit Erträgen von rd. 22,3 Mio. EUR eine Quote von 22,5 %. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 98,8 22,7 23,0 % 99,0 22,3 22,5 % Es wird davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht wird.Seite 7 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 7 2.1.1.2 Gewerbesteuer Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar. Der Planwert für 2022 beläuft sich auf 208,5 Mio. EUR. Nach den ersten drei Monaten beträgt die Gewerbesteuer rd. 55,5 Mio. EUR und liegt damit bei einer Quote von 26,6 % gegenüber dem Planansatz. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 236,5 60,0 25,4 % 208,5 55,5 26,6 % Aktuell ist davon auszugehen, dass der bisherige Planansatz erreicht werden kann. Bei der Planung wurden coronabedingte Mindererträge von rd. 20,6 Mio. EUR unterstellt. Dieser Betrag kann im Rahmen des Jahresabschlusses isoliert werden. Sollte sich ein Ergebnis unter dem Planwert ergeben, sind diese zusätzlichen Mindereinnahmen ebenfalls zu isolieren. Wird der Planwert überschritten ist der Isolierungsbetrag entsprechend zu vermindern. Dies gilt selbstverständlich auch für die folgenden Ausführungen zu Isolierungstatbeständen. 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 206,8 51,2 24,8 % 202,4 55,5* 27,4 % * anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April in Höhe von 55,5 Mio. EUR ist berücksichtigt. Der Gemeindeanteil für das erste Quartal 2022 wird Ende April überwiesen. Berücksich- tigt man diese Zahlung i.H.v. 55,5 Mio. EUR, so übersteigt das Ergebnis zum 31.03.2022 den Betrag des Vorjahres um rd. 4,3 Mio. EUR. Insgesamt sind 27,4 % des Planansatzes von 202,4 Mio. EUR eingegangen. Auf Basis der sehr guten ersten Quartalszahlung ergibt sich für das gesamte Jahr eine positive Prognose, sofern man von einer gleichbleibenden Entwicklung ausgehen könnte. Allerdings muss aufgrund der derzeitigen Krisensituation im weiteren Verlauf mit deutlich verminderten Erträgen gerechnet werden. Hier bleibt zunächst die aktuelle Steuerschätzung vom 12.05.2022 abzuwarten. Insofern wird vorerst unterstellt, dass der Planansatz erreicht wird. Der Isolierungsbetrag für die coronabedingten Mindererträge beläuft sich auf rd. 37,6 Mio. EUR.Seite 8 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 8 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich für die ersten drei Monate auf 12,0 Mio. EUR, womit 26,5 % des Ansatzes erreicht sind. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 53,2 11,7 23,5 % 45,2 12,0* 26,5 % * anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April ist berücksichtigt. In dem Planansatz sind auch die zusätzlichen Bundesmittel (Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) berücksichtigt. Hiervon sind im ersten Quartal rd. 3,5 Mio. EUR eingegangen und in dem o.a. Betrag enthalten. Auch bei der Umsatzsteuer zeigt sich mit der Einzahlung für das erste Quartal eine positive Entwicklung. Allerdings bleibt auch hier die aktuelle Steuerschätzung abzuwarten und es wird zunächst unterstellt, dass der Planansatz erreicht wird. Der Isolierungsbetrag beläuft sich auf 1,4 Mio. EUR. 2.1.1.5 Sonstige Steuern Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.03.2022 rd. 1,7 Mio. EUR. Das sind 21,8 % des Haushaltsansatzes von 7,8 Mio. EUR. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 4,8 1,4 29,2 % 7,8 1,7 21,8 % Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht werden kann. 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien- leistungsausgleichs in Höhe von 20,3 Mio. EUR eingeplant. Die erste Abschlagszahlung erfolgt Ende April in Höhe von rund 5,3 Mio. EUR und wurde bereits berücksichtigt. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 16,3 2,1 12,9 % 20,3 5,3* 26,1 % * anteilige Abschlagszahlung für das 1. Quartal mit Eingang April ist berücksichtigt. Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 31.03.2022 ist bereits bekannt, dass die Stadt Bonn im Jahr 2022 insgesamt rd. 20,7 Mio. EUR erhalten wird. Dies bedeutet eine Überschreitung des bisherigen Planansatzes um rd. 0,3 Mio. EUR.Seite 9 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 9 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 59,9 14,4 24,0 % 59,7 13,3 22,3 % Von dem geplanten Betrag in Höhe von 59,7 Mio. EUR sind für die ersten drei Monaten rd. 13,3 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 22,3 % vom Planwert. Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %. Nach der derzeitigen Prognose wird für das laufende Jahr mit Mindererträgen von rd. 0,4 Mio. EUR gerechnet. 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2022 mit einem Ertrag in Höhe von 294,4 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 351,3 Mio. EUR). Derzeit sind insgesamt 116,3 Mio. EUR (= 39,5 %) ertragswirksam zugeflossen. Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Positionen. Aufgrund der aktuellen Rückmeldungen werden bei dieser Position insgesamt mit Mehr- erträgen von rd. 35,6 Mio. EUR gerechnet, wobei der größte Anteil auf höhere Schlüsselzuweisungen zurückzuführen ist. 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 151,6 56,8 37,5 % 116,9 55,4 47,4 % Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2022 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom 01.07.2020 bis 30.06.2021.Seite 10 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 10 Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer- kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde. Derzeit sind bereits 55,4 Mio. EUR (= 47,4 %) eingegangen. Auf Basis des Festsetzungs- bescheids vom 24.01.2022 ist bekannt, dass die Stadt in 2022 rd. 147,7 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird. Damit ergibt sich ein Mehrertrag von rd. 30,7 EUR. Der außerordentliche Ertrag der coronabedingten Isolierung reduziert sich daher entsprechend von 34,3 Mio. EUR auf 3,6 Mio. EUR. 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2022 mit 148,9 Mio. EUR geplant, darunter z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 89,0 Mio. EUR. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 173,7 41,5 23,9 % 148,9 53,5 35,9 % Insgesamt sind bis zum 31.03.2022 rd. 53,5 Mio. EUR und damit 35,9 % eingegangen. 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 29,5 Mio. EUR als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 26,1 Mio. EUR). Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden. Für das erste Quartal sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 7,4 Mio. EUR zu berücksichtigen. Da die tatsächlichen Beträge noch nicht gebucht sind, wird zunächst ein Anteil von 25,0 % des Planwertes angesetzt. 2.1.3 Sonstige Transfererträge Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 21,3 Mio. EUR geplant sind (Rech- nungsergebnis Vorjahr 27,6 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rück- zahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum 31.03.2022 sind hiervon rund 1,9 Mio. EUR bzw. 8,9 % ertragswirksam eingegangen.Seite 11 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 11 Aufgrund der aktuellen Prognose wird allerdings mit Mehrerträgen von rd. 3,1 Mio. EUR gerechnet, was insbesondere auf Mehrerträge beim Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) für Erstattungen bei der Integrationsassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte zurückzuführen ist. 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun- gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen. Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2022 in Höhe von 210,4 Mio. EUR geplant. Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) stellen davon die größte Position dar und sind mit 163,9 Mio. EUR geplant. Die Gebüh- renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 211,3 43,1 20,4 % 210,4 44,1* 21,0 % * einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge. Für die ersten drei Monate sind rd. 44,1 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem Anteil von 21,0 % entspricht. Es wird mit Mehrerträgen von rd. 5,1 Mio. EUR gerechnet. So werden im Bereich der Abfallwirtschaft die Gebühreneinnahmen steigen, da höhere Aufwendungen erwartet werden als ursprünglich geplant. 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Für 2022 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 33,5 Mio. EUR (Rech- nungsergebnis 2021 rd. 25,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend genannten Positionen: Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022 (Jan. – März) Erträge aus Mieten und Pachten 10,4 2,7 Erträge aus Verkauf 2,6 2,0 Sonstige privatrechtliche Leistungs- entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…) 20,4 1,9 Damit sind bis einschließlich März 2022 insgesamt 6,6 Mio. EUR bzw. 19,7 % des An- satzes vereinnahmt.Seite 12 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 12 Laut der Ämterprognose sind für 2022 Mindererlöse von rd. 4,5 Mio. EUR zu erwarten, wobei der größte Anteil i.H.v. 3,4 Mio. EUR auf eine Abweichung zum Betriebsführungs- plan der BonnCC GmbH sowie den Wegfall des Beethovenfestes im Hauptgebäude des WorldCCBonn zurückzuführen ist. 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an- dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2022 sind hierfür Erträge in Höhe von 107,2 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 126,0 14,9 11,8 % 107,2 17,7* 16,5 % * ohne Berücksichtigung der Forderungen i.H.v. 5,1 Mio. EUR für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge aus den Jahren 2019 bis 2021. Im ersten Quartal sind bisher rd. 17,7 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 16,5 % des Planansatzes entspricht. Es wird aktuell von einer geringfügig positiven Verbesserung i.H.v. rd. 0,3 Mio. EUR ausgegangen. 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2022 in Höhe von 63,4 Mio. EUR geplant wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 79,0 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammen- gefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können. Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen: Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022 (Jan. – März) Erträge aus Konzessionen 19,2 3,9 Erträge aufgrund von Ausgleichs- zahlungen AFWoG 9,8 0,0 Ordnungsrechtl. Erträge (Buß-, Zwangsgelder) 9,7 2,7 Nebenforderungen, Säumniszuschläge 8,8 0,6Seite 13 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 13 Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 11,2 Mio. EUR zu berücksichtigen (einschließ- lich ¼ der Planwerte aus der Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen), was einen Anteil von 17,7 % am geplanten Jahreswert ausmacht. Das Ergebnis der sonstigen ordentlichen Erträge wird sich durch die Auflösung von Wert- berichtigungen (nach aktuellem Stand rd. 1,3 Mio. EUR) verbessern. Da diesen Erträgen allerdings auch entsprechende Aufwendungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. EUR gegenüber- stehen, ergibt sich hieraus tatsächlich eine Haushaltsverschlechterung um rd. 0,5 Mio. EUR. Andererseits werden im Bereich der Grundsicherungsleistungen (Amt 50) auf der Einnahmenseite geringere Zuflüsse erwartet, da sich die Transferzahlungen ebenfalls verringern werden Somit wird bei den sonstigen ordentlichen Erträgen derzeit mit einem nahezu ausge- glichenen Plan-Ist-Wert gerechnet. 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2022 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis 2021: 0,8 Mio. EUR). Aufgrund des Vorjahresergebnisses wird lediglich mit einem aktivierbaren Betrag von rd. 0,8 Mio. EUR gerechnet, so dass Mindererträge von rd. 1,7 Mio. EUR zu erwarten sind.Seite 14 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 14 2.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich zum 31.03.2022 auf rd. 369,7 Mio. EUR und machen damit einen Anteil von 24,5 % an der Jahresplanung aus. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 1.480,6 348,8 23,6 % 1.507,8 369,7 24,5 % Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen- den Positionen: 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 385,8 93,1 24,1 % 416,4 102,5* 24,6 % * inklusive ¼ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden. Die Personalaufwendungen belaufen sich in den ersten drei Monaten insgesamt auf rd. 102,5 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt ermittelt, so dass ein Viertel der geplanten Zuführungen zu den Perso- nalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden. Das Personal- und Organisationsamt geht derzeit davon aus, dass die Haushaltsansätze für 2022 auskömmlich sind. 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 223,5 37,9 17,0 % 234,4 42,2 18,0 % Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 234,4 Mio. EUR ist in den ersten drei Monaten mit rd. 42,2 Mio. EUR ausgeschöpft worden. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Ver- waltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 18,0 %. Aufgrund der aktuellen Prognoseabfrage wird allerdings für 2022 mit einem Mehrbedarf von rd. 18,6 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Aufwendungen in den Bereichen Liegenschaftsmanagement, Gesundheitsschutz, Gemeindestraßen, Theater und Kindertagesstätten.Seite 15 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 15 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind mit 73,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 83,0 Mio. EUR) p.a. geplant. Für das erste Quartal sind hierfür Aufwendungen von rd. 18,4 Mio. EUR zu berücksichtigen (zunächst ein Viertel des Planwertes, da die Buchungen bisher noch nicht vorgenommen worden sind). Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert 21,3 bzw. 21,5 Mio. EUR) dar. Bis zum 31.03.2022 werden für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen voraussichtlich rd. 5,3 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze rd. 5,4 Mio. EUR abgeschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirtschaftsplan des SGB enthalten sind. 2.2.4 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 624,6 Mio. EUR in 2022 stellen den größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den ersten drei Monaten rd. 167,7 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit auf 26,8 %. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke: Bezeichnung Plan Gesamtjahr Ist Jan. – März %-Anteil Ist/Ansatz Landschaftsumlage 103,8 26,0 25,0 % Gewerbesteuerumlage 14,9 3,2* 21,5 % Städtisches Gebäudemanagement 29,5 13,1** 44,4 % Theater 30,9 9,4** 30,4 % Soziale Leistungen 149,6 38,1 25,5 % Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 203,9 49,4 24,2 % * inkl. Gewerbesteuerumlage für das 1. Quartal mit Zahlung im April. ** ohne Berücksichtigung der Verbindlichkeiten gegenüber SGB 19,7 Mio. und Theater 13,4 Mio. EUR aus 2021. Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 31.03.2021 in Höhe von 26,0 Mio. EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 25,0 % abgeflossen. Da der endgültige Bescheid noch aussteht, wurden zunächst Abschlagszahlungen auf Basis des Vorjahres geleistet. Der Umlagesatz für 2022 wurde zwar auf 15,2 % abgesenkt (Vorjahr: 15,7 %), aufgrund höherer Umlagegrundlagen gem. Modellrechnung GFG wird sich der Jahres- betrag für die Stadt Bonn jedoch um rd. 4 Mio. EUR erhöhen. Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 618,4 160,4 25,9 % 624,6 167,7 26,8 %Seite 16 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 16 Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich für die ersten drei Monate auf rd. 3,2 Mio. EUR. Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0 v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent- wicklung. Es wird aktuell mit keiner Abweichung gerechnet. Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe von 29,5 Mio. EUR (Vorjahr: 27,6 Mio. EUR) geplant. In den ersten drei Monaten wurden bisher schon rd. 13,1 Mio. EUR benötigt. Hierbei sind bereits die notwendigen Umbuchun- gen zum investiven Betriebskostenzuschuss berücksichtigt. Das gesamte konsumtive Budget beträgt insgesamt rd. 93,4 Mio. EUR und kann über den Deckungsring ausgeglichen werden. Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 30,9 Mio. EUR (Vorjahr: 31,1 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spielzeit 2021/2022 und die ersten Monate der Spielzeit 2022/2023. Im ersten Quartal sind Mittel in Höhe von 9,4 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 30,4 % entspricht. Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leistungen" auf 149,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 153,3 Mio. EUR), davon sind nach den ersten drei Monaten 38,1 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferauf- wendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 203,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 186,4 Mio. EUR) sind rd. 49,4 Mio. EUR in den ersten drei Monaten verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" bei 24,8 %. Insgesamt werden aktuell Mehraufwendungen von rd. 20,4 Mio. EUR erwartet. Neben der höheren Landschaftsumlage betrifft dies u.a. höhere Transferaufwendungen bei den Bereichen Integrationsassistenz (Amt 50), Verkehrsplanung und Abfallwirtschaft. 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen Jahresrechn. Ist 2021 %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil 2021 Jan. – März Ist/Jahresre. 2022 Jan. – März Ist/Ansatz 169,8 39,8 23,4 % 158,7 38,9 24,5 % Zum Stichtag 31.03.2022 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 38,9 Mio. EUR ausgewiesen. Dies sind 24,5 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 158,7 Mio. EUR. Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen in Höhe von 89,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 86,4 Mio. EUR) für die Grund- sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen- hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten drei Monaten rd. 20,7 Mio. EUR abgeflossen sind. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis durch ungeplante Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) - nach aktuellemSeite 17 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 17 Stand um rd. 1,8 Mio. EUR - verschlechtern, denen lediglich entsprechende Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen i.H.v. 1,3 Mio. EUR gegenüberstehen. Darüber hinaus werden u.a. bei den Kindertageseinrichtungen höhere Aufwendungen von rd. 1 Mio. EUR erwartet. Insgesamt ergibt sich damit ein Mehrbedarf von 2,8 Mio. EUR. 2.3 Finanzergebnis Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge (einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert- papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finanzergebnis des Jahres 2022 wurde mit rund -17,2 Mio. EUR geplant (Rechnungs- ergebnis Vorjahr -18,3 Mio. EUR). Nach den ersten drei Monaten beträgt das Ergebnis rd. -4,5 Mio. EUR, was einem Anteil von 26,2 % entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Zinsaufwendungen nicht gleichmäßig abfließen. Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für das erste Quartal zusätzlich rund 0,6 Mio. EUR addiert werden. Für das gesamte Jahr sind für die Zinsaufwendungen des SGB rd. 2,5 Mio. EUR einzuplanen. Nach der aktuellen Prognose wird sich das Finanzergebnis um rd. 1,4 Mio. EUR ver- bessern. Aufgrund geringerer Kreditneuaufnahmen werden sich Einsparungen bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite ergeben, inwiefern weiter steigende Zinsen diesen Effekt aufzehren, ist aktuell schwierig einzuschätzen. 2.4 Investitionsmaßnahmen Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 444,7 Mio. EUR (Planwert Vorjahr 272,1 Mio. EUR) geplant, wobei Haushaltsreste aus 2021 in Höhe von rd. 216,5 Mio. EUR hinzuzurechnen sind. In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von 113,0 Mio. EUR (Vorjahr 77,8 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus- haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd. 7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt. Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:Seite 18 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 18 Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022 (Jan. – März) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 5,1 5,3* Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen über 800 EUR 12,9 3,8 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen bis 800 EUR 0,5 0,1 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen** 231,2 8,6 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 32,6 0,0 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 104,7 9,7 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 55,3 2,2 Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0 * inkl. HR. ** inkl. Anteile für SGB und Konzernfinanzierung SWB. Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 444,7 Mio. EUR in den ersten drei Monaten nur rd. 29,8 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem Anteil von 6,7 % gegenüber dem Planansatz. 3 Schuldenstand Der Schuldenstand zum 31.03.2022 beläuft sich für - die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.285,5 Mio. EUR (inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 102,1 Mio. EUR), - die Liquiditätskredite auf 663,2 Mio. EUR. In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 1.948,7 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.03.2022 beträgt damit 5.888 EUR, wobei die Einwohner- zahl von 330.971 zum 30.06.2021 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011) zugrunde gelegt wurde. In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:Seite 19 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 19 Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liquiditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen werden. Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi- tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Unsicherheiten wurde ab Mitte März 2020 das immer noch vorhandene hohe Volumen im Tagesgeldbereich deut- lich reduziert und Termingelder mit verschiedenen Laufzeiten über mehrere Monate auf- genommen, wobei auch hierfür noch negative Zinssätze erzielt werden konnten. Aktuell erhält die Stadt für ein Volumen von 352,0 Mio. EUR an Liquiditätskrediten Zins- erträge (negative Zinsen). Hierfür wurden in den ersten drei Monaten rd. 500.000 EUR vereinnahmt. Bisher können bei kurzfristigen Laufzeiten noch weiterhin negative Zinsen realisiert werden. Bei längeren Laufzeiten hat sich das Zinsniveau allerdings bereits deutlich erhöht. Insofern muss in der Zukunft mit einem Anstieg der Zinsbelastungen für den städtischen Haushalt gerechnet werden.Seite 20 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 20 4 Sachstand über die Verwendung der Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (1. Kapitel) Die Stadt Bonn erhält nach dem 1. Kapitel Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) insgesamt Zuwendungen i.H.v. 12.890.864,98 EUR. Hierbei handelt es sich um Mittel des Bundes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen, die über das Land NRW ausgezahlt werden. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 10% der förderfähigen Kosten. Nachdem der Bund im Rahmen des Aufbauhilfegesetzes 2021 eine Fristverlängerung um zwei weitere Jahre beschlossen und das Land NRW diese Fristen entsprechend übernommen hat, müssen die angemeldeten Fördermaßnahmen nunmehr bis zum 31.12.2023 vollständig abgenommen und spätestens im Jahr 2024 vollständig abgerechnet worden sein. Für eine Förderung nach dem 1. Kapitel KInvFG wurden von der Stadtkämmerei bisher folgende Maßnahmen angemeldet: Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 1 Kindergarten Ringstraße, Ü3-Plätze SGB 1.709.974,41 2 2 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 35.694,88 3 Bushaltestelle "Agentur für Arbeit" Amt 66 122.118,66 4 Bushaltestelle "Dreholzstraße" Amt 66 37.593,44 5 LKW (Euro 6) für Amt 66 10-FPM 59.780,62 6 2 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 134.818,81 7 Fahrbahndecke Römerstraße Amt 66 157.746,69 8 2 Elektro-LKW für Amt 68 10-FPM 66.501,91 9 LKW (Euro 6) für Amt 52 10-FPM 65.775,76 10 2 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 197.322,38 11 Umgestaltung des Ria-Maternus- Platzes (o. Fahrradabstellplätze) Amt 66 1.513.813,56 12 1 LKW (Euro 6) für Amt 68 10-FPM 84.919,50 13 Neubau Feuerwehrübungshaus, Feuerwache II (Bonn-Beuel) SGB 448.843,04Seite 21 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 21 Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 14 2 LKW (Euro 6) für Amt 66 Hochwasserschutz/Gewässer- unterhaltung, BN-BN 6662/6679 10-FPM 97.152,16 15 LKW (Euro 6) für Amt 66 Straßenunterhaltung, BN-BN 6694 10-FPM 35.713,80 16 LKW (Euro 6) für Amt 52 Sportstättenunterhaltung, BN-BN 5201 10-FPM 62.016,30 17 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6928 10-FPM 63.702,45 18 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 18.851,34 20 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6810 10-FPM 72.739,93 21 Vermessungsfahrzeug für Amt 62, BN-BN 6205 10-FPM 48.983,67 22 2 Forstfahrzeuge für Amt 68, BN-BN 6993 u. 6994 10-FPM 132.863,11 23 2 Elektro-PKW für allg. Fahrzeugpool 10-FPM 35.786,07 24 Mobilbagger für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, R-18002 10-FPM 140.020,84 25 Radlader für Amt 68 Grünpflege Bonn-Nord, R-18004 10-FPM 77.991,44 26 LKW (Euro 6) für Amt 68 Grünpflege Bonn-Nord, BN-BN 6811 10-FPM 93.673,35 27 Kastenwagen Mercedes Sprinter (Euro 6) für Amt 41, BN-BN 4101 10-FPM 41.153,40 28 LKW Allrad-Kipper (Euro 6) für Amt 66 Straßenunterhaltung, BN-BN 6661 10-FPM 136.228,50 29 Kleinschlepper für Amt 68 Grünpflege Rheinaue, BN-BN 6804 10-FPM 31.329,04 30 Erweiterung des Dienstleistungs- zentrums im Stadthaus SGB 1.249.630,42 31 Sanierung der Mehrzweckhalle Schmittstraße SGB 2.100.155,18 32 Sanierung der Turnhalle Lannesdorf SGB 1.248.643,62Seite 22 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 22 Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 35 10 Pedelecs für den allg. Fahrzeugpool 10-FPM 31.914,00 36 Werkstattwagen für Amt 66 , Straßenunterhaltung, BN-BN 6607 10-FPM 67.352,85 37 LKW (Euro 6-d) für Amt 66, Straßenbau, BN-BN 6608 10-FPM 65.148,30 38 LKW (Euro 6-d) für das Theater, BN-BN 4100 10-FPM 198.214,20 39 PKW (EURO 6-d) für Amt 56, Lebensmittelüberwachung, BN-BN 5605 10-FPM 16.204,53 40 Teilneubau Feuerwehrhaus Bonn-Röttgen SGB 922.740,24 41 Sanierung Tribünengebäude Sportpark Nord SGB 100.000,00 42 Elektro-LKW Streetscooter für Amt 68 (Wirtschaftshof Grünpflege), BN-E 9693 E 10-FPM 45.153,00 43 Elektro-Hochdach-Kasten- fahrzeug für Amt 40, BN-E 9401 E 10-FPM 37.692,72 44 7 Pedelecs für den allg. Fahrzeugpool (Stadthaus, Rathaus, Grünbezirke) 10-FPM 25.193,70 45 Elektro-Transporter MAN TGE-E für das Amt 50 10-FPM 40.759,34 46 Einsatzleitwagen (Euro-Norm 6) für Amt 33, BN-BN 3312 10-FPM 74.538,00 47 LKW (Fahrgestell mit Hubsteige- aufbau, Euro-Norm 6) für das Amt 68, BN-BN 6840 10-FPM 248.800,50 48 Elektro-Kastenfahrzeug für den allg. Fahrzeugpool, BN-BN 1004 10-FPM 37.483,60 49 2 Elektro-Hochdach- Kastenfahrzeug für Amt 67 (Spielplatzkolonne), BN-E 9698 und 9699 10-FPM 129.019,71 50 Elektro-Hochdach- Kastenfahrzeug für Amt 51 (Jugendzentren/Spielhäuser), BN-E 9510 E 10-FPM 51.524,01 51 LKW für Amt 67 (Baumpflege- kolonne), BN-BN 6813 10-FPM 51.451,29 52 LKW für Amt 52 (Sportstätten- unterhaltung, BN-BN 5202 10-FPM 77.944,77Seite 23 von 24 Quartalsbericht I/2022 Seite 23 Nr. Maßnahme Amt Fördersumme 53 LKW für Amt 66 (Bachunter- haltung), BN-BN 6616 10-FPM 85.972,50 54 LKW für Amt 67 (Grünpflege), BN-BN 6837 10-FPM 65.427,57 Gesamtsumme der angemeldeten Maßnahmen: 12.694.073,11 Davon bereits vollständig abgerechnet: 2017 559.894,36 2018 473.899,16 2019 722.709,34 2020 2.898.267,71 2021 4.921.628,10 2022 1.074.140,31 Noch verfügbar: 196.791,87 Für die farblich markierten Maßnahmen hat die Stadt Bonn die Fördermittel bereits erhalten, da diese vollständig abgerechnet sind. Die weiteren Maßnahmen werden mit Vorliegen der Schlussrechnung abgerechnet. Damit sind aktuell noch Fördergelder i.H.v. 196.791,87 EUR frei verfügbar. Diese werden z.Zt. noch offengehalten, um sie ggf. flexibel bei weiteren immissionsarmen Fahrzeugbeschaffungen einsetzten zu können. Die noch übrigen Mittel können dann bei der Abrechnung der Baumaßnahmen (z.B. Maßnahmen-Nr. 41) berücksichtigt werden.Seite 24 von 24
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