220866-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Schulentwicklung sowie Situation der OGS-Plätze im Stadtbezirk Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 220866-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.166 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220866-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Schulentwicklung sowie Situation der OGS-Plätze im Stadtbezirk Hardtberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie haben sich die Schülerzahlen an den Grund- sowie weiterführenden Schulen im Stadtbezirk Hardtberg in den letzten Jahren entwickelt und wie sieht die Prognose für die kommenden Jahre aus? Einleitend ist festzuhalten, dass die Schulentwicklungspläne der Stadt Bonn nicht separat für jeden Stadtteil erstellt werden. Die Darstellung erfolgt gebündelt in einem Plan, um neben den standortspezifischen Entwicklungen auch den gesamtstädtischen Kontext und die bestehenden Zwischenabhängigkeiten beschreiben zu können. Die Entwicklungen im Primarbereich im Stadtbezirk Hardtberg werden somit im gesamtstädtischen Schulentwicklungsplan für die Bonner Grundschulen beschrieben, auf den an dieser Stelle verwiesen wird (s. DS.Nr. 210837). Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes Grundschulen werden die Prognosen aktualisiert und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen erläutert. Aufgrund des stadtweiten Einzugsgebietes der weiterführenden Schulen werden keine standortbezogenen Prognosen für die zu erwartende Anzahl an Schülerinnen und Schüler berechnet. Die gesamtstädtischen Prognosen für die einzelnen Schulformen werden in einem Schulentwicklungsplan für weiterführende Schulen dargestellt. Dieser ist erarbeitet und wurde den politischen Gremien zur Verfügung gestellt (s. DS.Nr. 220857). 2. An welchen Schulen gibt es steigende Anmeldezahlen? Die Anmeldezahlen variieren jährlich und sind insbesondere im Primarbereich an einzelnen Standorten aufgrund der mitunter hohen Anmeldezahl „wohnortferner“ Kinder nur bedingt aussagekräftig. Vorrangig soll allen „wohnortnahen“ Kindern ein entsprechender Schulplatz zur Verfügung stehen. Tabelle siehe Anlage „Anmeldezahlen Grundschulen“Seite 1 von 5 Seite 2 Die jeweilige „Nachfragesituation“ im weiterführenden Bereich ist hingegen oftmals nicht in Abhängigkeit der räumlichen Nähe zum Wohnort, sondern zur pädagogischen Ausrichtung, dem schulischen Angebot, individuellen Schwerpunkten etc. zu sehen. Des Weiteren ist die Versorgung mit Schulplätzen im weiterführenden Bereich gesamtstädtisch und nicht standortscharf zu betrachten (s.o.), weswegen auch die Anmeldezahlen gesamtstädtisch zu werten sind. Die entsprechende Entwicklung der Schülerzahlen kann den „Schuldatenblättern“ der jeweiligen Schulentwicklungspläne entnommen werden. 3. Werden auch bereits Flüchtlingskinder aus der Ukraine im Hardtberg beschult? Ja; geflüchtete Kinder und Jugendliche werden an allen Schulformen im gesamten Stadtgebiet beschult. 4. Welche konkreten Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Hardtberger Schulen sind außer den bereits geplanten Maßnahmen, die in der etatisierten aktuellen Monitoring-Liste Schulbauten aufgeführt sind, mittel- und langfristig vorgesehen? Die entsprechenden zwingenden baulichen Notwendigkeiten sind durch die Fachverwaltung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung bereits definiert und an die für die Ausführung zuständige Dienststelle, hinterlegt mit den jeweils erforderlichen Raumprogrammen, mit der Bitte um Umsetzung weitergeleitet worden. Sie können den jeweiligen „Schuldatenblättern“ im Schulentwicklungsplan entnommen werden. Darüber hinaus werden einzelfallbezogen kontinuierlich auch weitere Handlungsbedarfe bearbeitet, die allerdings in einem ersten Schritt zunächst verwaltungsintern im Hinblick auf diverse Parameter geprüft werden (Planungsrecht, bauordnungsrechtliche Vorgabe, zur Verfügung stehende Erweiterungsflächen etc.). Um „die Qualität der Schulen und des Unterrichts auf gutem Niveau zu halten bzw. kontinuierlich weiter zu verbessern“, bedarf es neben der seit Jahren praktizierten vorausschauenden Schulentwicklungsplanung in erster Linie einer nachhaltig ausreichenden personellen Ausstattung der für die Umsetzung der Maßnahme zuständigen Dienststelle. Unabhängig davon bestehen bekanntermaßen nicht nur im Stadtbezirk Hardtberg, sondern an nahezu allen Schulstandorten in Bonn ganz erhebliche bauliche Handlungsnotwendigkeiten. Diese sind u.a. begründet durch steigende Schülerzahlen, dem Wechsel von G8 auf G9 an den Gymnasien, dem OGS-Rechtsanspruch und die Digitalisierung. Daraus resultieren Neubau- /Erweiterungsmaßnahmen, Sanierungen, Bauunterhaltungsmaßnahmen und die Notwendigkeit der Schaffung einer strukturierten Verkabelung (Digitalisierung). Vor dem Hintergrund der Haushaltslage aber insbesondere angesichts der angespannten Personalsituation der für die Ausführung zuständigenSeite 2 von 5 Seite 3 Dienststelle muss hinsichtlich der tatsächlichen Umsetzung stets ein interessengerechter Abgleich mit den gesamtstädtischen Erfordernissen an allen anderen Schulstandorten erfolgen. 5. Wie sieht die Versorgung im Bereich der ganztägigen Betreuung an den Grundschulen aus? An welchen Grundschulen müssen die räumlichen Kapazitäten im OGS-Bereich noch erweitert werden? Es wird verwiesen auf die Ausführungen in DS.Nr. 202304 - Priorisierung der OGS-Maßnahmen vor dem Hintergrund des angekündigten Rechtsanspruchs auf einen OGS-Platz 6. Wie kommt der WLAN-Ausbau an den Schulen im Stadtbezirk voran? ALLE städtischen Schulen werden im gesamtstädtischen Fokusprojekt „BIDW- Bildung in der Digitalen Welt“ mit einer zeitgemäßen digitalen Infrastruktur (Breitband, Strukturierte Verkabelung, WLAN) versehen. Eine stadtteilbezogene Betrachtung hat bisher seitens der Verwaltung nicht stattgefunden und ist auch zukünftig nicht vorgesehen. So sind alle Schulen im Bereich der Sekundarstufen I/II bereits an das städtische Breitbandnetz angeschlossen und – möglichst vollflächig - mit WLAN ausgestattet. Die Grund- und Förderschulen werden derzeit – finanziert durch das Breitbandprogramm des Bundes - durch die Telekom an das Breitbandnetz angebunden. Parallel dazu findet an diesen Schulen der WLAN-Ausbau statt. Ziel ist eine Anbindung an das Breitbandnetz sowie eine möglichst vollflächige Versorgung mit WLAN bis Ende 2022 / Anfang 2023. Die große Herausforderung besteht - über alle Schulformen hinweg - allerdings in der Ertüchtigung der Schulgebäude mit der für eine reibungslose WLAN- Nutzung erforderlichen strukturierten Verkabelung, die sich derzeit sukzessive in der Umsetzung befindet und noch einige Zeit andauern wird. Ohne diese Strukturierte Verkabelung ist der Durchfluss der Datenmengen trotz Gigabit- Anschlüssen nur begrenzt möglich. 7. Gibt es auch eine Statistik, wie hoch der Anteil an auswärtigen Schülern aus dem Rhein-Sieg-Kreis insbesondere aus der Gemeinde Alfter an den weiterführenden Schulen ist? Nach der Statistik über auswärtige Schülerinnen und Schüler (Stand Oktober 2021) werden 5.048 „Auswärtige“ (davon 2.335 an städtischen und 2.749 an nicht-städtischen Schulen) an einer Bonner weiterführenden Schule beschult, davon 1.099 aus Alfter (an städtischen Schulen 871). Anlage/nSeite 3 von 5 Seite 4 1 Tabelle Anmeldezahlen Grundschulen (öffentlich)Seite 4 von 5 Anlage Anmeldezahlen GrundschulenSeite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de