220865-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Baumfällungen Königsberger Weg
Kerndaten
- Nummer
- 220865-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220865-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB CDU-Große Anfrage: Baumfällungen Königsberger Weg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 30.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1 bis 5 Bei den Baumfällungen am Königsberger Weg handelt es sich um Baumfällungen im Rahmen des Erweiterungsneubaus für die Rochusschule. Da die Rochusschule sowie in Teilen der dazugehörige Schulhof unter Denkmalschutz stehen und deshalb das Bestandsgebäude nicht aufgestockt werden darf, wurde mit der Unteren Denkmalbehörde der geplante Standort des Erweiterungsneubaus abgestimmt. Dieser soll unmittelbar an das Bestandsgebäude anschließen und im Bereich des VHS-Gebäudes / Fußweg errichtet werden. Bei dem Bereich zwischen Friedhofsmauer und Schule handelt es sich um ein städtisches Grundstück. Die Zustimmung zur Vorplanung (DS-Nr. 200967) sowie zur Entwurfsplanung (DS-Nr. 210178 und DS-Nr. 210127) für den Erweiterungsneubau wurde bereits seitens der politischen Gremien erteilt. Ebenso wurde den dadurch erforderlichen Baumfällungen (Baumkommission DS-Nr. 201149) und Ersatzpflanzungen zugestimmt. Im Zuge der Errichtung des Erweiterungsneubaus an der Rochusschule ist neben der Niederlegung des VHS-Gebäudes auch die Verlegung einer Starkstromtrasse, die nicht überbaut werden darf, notwendig. Daher mussten 21 satzungsgeschützte und 5 nicht satzungsgeschützte Bäume im Bereich des Fußgängerwegs (Verbindung Königsberger Weg – Rochusstraße) gefällt werden, um die geplante Baumaßnahme an der Rochusschule möglich zu machen. Bei den zwei explizit angefragten Bäumen (Nr. 2 + 3 des Plans) handelt es sich um die beiden älteren Krim-Linden, die auf Grund der Leitungsverlegung nicht erhalten werden konnten. Diese waren in den 21 zur Fällung genehmigten satzungsgeschützten Bäume enthalten. Die Starkstromtrasse wird demnächst durch die SWB verlegt und dann zukünftig im neu geplanten Fußweg verlaufen. Nach Niederlegung des VHS-Gebäudes und der Fertigstellung des Erweiterungsneubaus werden im Zuge der Ausführung der Außenanlagenarbeiten Ersatzpflanzungen von zukunftsfähigen undSeite 1 von 3 Seite 2 standortgerechten Bäumen vorgesehen. Auf dem Schulgrundstück wird als Ersatzpflanzung die Pflanzung von 12 standortgerechten Bäumen und im Stadtbezirk von weiteren 13 standortgerechten Bäumen umgesetzt. Dies ist in der Planung sowie in den Kosten berücksichtigt. Die Durchführung der Ersatzpflanzungen ist unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahme geplant. Zu 6 bis 9 Der Stadtverwaltung Bonn ist der Schutz und der Ausbau des Baumbestandes ein sehr wichtiges Anliegen. Dies ist beispielsweise bereits daraus ersichtlich, dass mit der Baumschutzsatzung ein Rechtsinstrument existiert, mit dem auch für Private sehr genaue Vorgaben zum Baumschutz gelten. Bei Entscheidungen über private Bäume mit einem Stammumfang von > 200 cm sind die fachliche Empfehlung durch die Baumkommission und die Beschlussfassung durch die jeweilige Bezirksvertretung einer Genehmigung vorgeschaltet, für städtische Bäume gilt dies sogar ab einem Stammumfang von 100 cm. Auch die in den letzten Jahren stark forcierten Ersatzpflanzungen von Bäumen im Straßenraum zeigen, dass die Stadtverwaltung diesem Thema eine hohe Priorität einräumt. Für den Bereich der privaten Ersatzpflanzungen ist ein Kataster im Aufbau, das die Erfüllung von Auflagen dokumentiert und ein Instrument zur Überprüfung bietet. Schon jetzt ist die Verwaltung regelmäßig bestrebt, im Zusammenhang mit der Neugestaltung von Flächen und im Zusammenhang mit Baumaßnahmen so wenig Flächen zu versiegeln wie nötig und so viele Bäume zu pflanzen, wie sinnvoll möglich ist. Das können im Einzelfall durchaus auch mehr Bäume sein, als die nach der Baumschutzsatzung rechnerisch erforderliche Zahl. Andererseits kann Baumschutz auch nie absolut gelten. Der Erhalt von Baumbeständen ist sowohl im Hinblick auf geltende Rechtsansprüche Privater wie auch mit anderen öffentlichen Zielsetzungen abzuwägen und mit anderen Zielen soweit möglich in Einklang zu bringen. Es liegt auf der Hand, dass große Bäume eine höhere Funktion für den Arten- und Biotopschutz, das Stadtbild und das Stadtklima haben als kleine Bäume. Eine genaue Berechnung der Unterschiede ist nicht möglich, weil es dafür keine Berechnungsgrundlage gibt. Es bleibt also immer bei groben Abschätzungen. Bei der Pflanzung von Bäumen in Parks und Freianlagen öffentlicher Gebäude ist aber immer zu berücksichtigen, dass Bäume regelmäßig nicht in der Größe gepflanzt werden, die sie einmal erreichen werden. Dieser Zuwachs ist bei der Auswahl der Standorte und den Abständen, in denen sie gepflanzt werden, zu berücksichtigen. Eine doppelte Anzahl von Bäumen bedeutet mittelfristig keineswegs eine doppelte Funktion für den Arten- und Biotopschutz, das Stadtbild und das Stadtklima. Wenn die Kronen von Bäumen ineinander wachsen und die Bäume sich gegenseitig bedrängen, reduziert sich das Kronenvolumen der einzelnen Bäume. So kann eine eng stehende Gruppe von zehn Bäumen durchaus eine deutlich geringere Funktionserfüllung haben als eine lockere Gruppe aus vier Bäumen. Auch ist zu berücksichtigen, dass Freiflächen in Parks und an öffentlichenSeite 2 von 3 Seite 3 Gebäuden auch zum Spielen und Lagern benutzt werden sollen. Eine flächige Bepflanzung mit Bäumen stünde diesem Zweck entgegen. Auch Aufenthaltsräume in Gebäuden benötigen eine ausreichende Belichtung mit Tageslicht, weshalb Bäume einen gewissen Abstand von Gebäuden haben müssen. Bei allen Kompensationsüberlegungen ist zu berücksichtigen, dass Fällungen von Bäumen, die nicht aus der Verkehrssicherungspflicht resultieren, i. d. R. dann erfolgen, wenn die Fällungen aus Platzgründen erforderlich sind. Wenn also der Platz für Bäume abnimmt, wird es regelmäßig nicht möglich sein, mehr Bäume an sinnvollen Stellen als Ersatz zu pflanzen, als gefällt wurden. Da Grund und Boden nicht vermehrbar sind, kann eine Zunahme und Verdichtung der Bebauung nicht mit einer gleichzeitigen Zunahme von unversiegelten Freiräumen und einem mehr an Bäumen einhergehen. Auch kann es vorkommen, dass ein nicht mehr vitaler Altbaum in seiner Funktion bereits so stark eingeschränkt ist, dass ein Jungbaum bereits nach wenigen Jahren den gleichen Wert aufweist. Vor allem bei Ersatzpflanzungen im Verkehrsraum und auf stark versiegelten Flächen, wie an Schulen, ist davon auszugehen, dass durch die aufwändige Sanierung der Standorte mit i.d.R. mind. 12 cbm Baumsubstrat die Bäume eine längere Lebenserwartung haben werden, was sich ebenfalls positiv auswirkt. Zu 10 Fällungen und Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün werden über Geodaten erfasst und überwacht. Hierzu werden jährlich entsprechende Zahlen veröffentlicht. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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