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220857 · Mitteilungsvorlage

Schulentwicklungsplan allgemeinbildende weiterführende Schulen 2021/22

Nummer
220857
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Rates 13.06.2022 Kenntnisnahme
  6. Sitzung des Schulausschusses 18.08.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220857
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Schulentwicklungsplan allgemeinbildende
weiterführende Schulen 2021/22
Beratungsfolge
Schulausschuss 12.05.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Neuaufstellung des
Schulentwicklungsplanes für die städtischen Bonner Grundschulen und die
nachfolgende inhaltliche Ausweitung der Schulentwicklungsplanung auf
allgemeinbildende weiterführende Schulen beschlossen (Drucksachennummer
1612838).
Für den vorliegenden Schulentwicklungsplan weiterführende Schulen wurde
weitestgehend die Systematik des Schulentwicklungsplanes Grundschulen
sowie das Verfahren zur Prognose von Schülerzahlen angewandt.
Allerdings werden aufgrund des grundsätzlich stadtweiten Einzugsgebietes der
weiterführenden Schulen keine standortbezogenen Prognosen für die zu
erwartende Anzahl an Schülerinnen und Schüler berechnet, sondern
gesamtstädtische Prognosen für die einzelnen Schulformen.
Ebenfalls analog zum Schulentwicklungsplan Grundschulen wird der
Schulentwicklungsplan weiterführende Schulen prozesshaft weiterentwickelt.
Somit besteht die Möglichkeit, politische und/oder planerische ergänzende
Hinweise vorzunehmen. Gemäß § 76 Schulgesetz werden die städtischen
Bonner weiterführenden Schulen und gemäß § 80 Schulgesetz die
umliegenden Kommunen bei der Aufstellung des Schulentwicklungsplans
beteiligt. Im Rahmen dessen wird den umliegenden Kommunen und
Schulleitungen der Schulentwicklungsplan nach Einstellung der
Mitteilungsvorlage in das Ratsinformationssystem parallel zur Verfügung
gestellt.
Der anliegende Plan ist in wesentlichen Teilen vor Ausbruch des Krieges in der
Ukraine erstellt worden. Daher sind die Ausführungen zur „Beschulung von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen“ (Kapitel 4.5) zu einem Zeitpunkt
erstellt worden, als diese Entwicklungen noch nicht absehbar waren. Bislang
(Stand 22.04.2022) sind bereits rd. 500 geflüchtete ukrainische
Kinder/Jugendliche zusätzlich an den Bonner Schulen angemeldet worden. Die
Konsequenzen betreffen alle Bonner Schulen jedweder Schulform. Aktuell sind
lt. Meldebehörde rd. ukrainische 900 Kinder/Jugendliche im schulpflichtigenSeite 1 von 170
Seite 2
Alter in Bonn gemeldet. Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass
diese Zahl weiter steigen, ggf. auch den Höchststand im Schuljahr 2016/2017
erreichen bzw. übertreffen wird. Eine verlässliche Prognose ist derzeit zwar
noch nicht möglich. Diese Entwicklung verschärft an vielen Schulstandorten
jedoch schon jetzt die ohnehin schwierige räumliche Situation.
Anlage/n
1 SEP_Weiterführende_Schulen_2021-22 (öffentlich)Seite 2 von 170
SCHULENTWICKLUNGS
PLAN
ALLGEMEINBILDENDE
WEITERFÜHRENDE
SCHULEN BONN
2021/2022
Dezernat für Schule, Soziales und Jugend
Schulamt
Bonn, März 2022Seite 3 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
1
Inhaltsverzeichnis
VORBEMERKUNGEN ..................................................................................................................... 3
1. PLANUNGSRELEVANTE REGELUNGEN ..................................................................................... 5
1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN ............................................................................................................. 5
1.2 RATSBESCHLÜSSE......................................................................................................................... 11
1.3 RAUMBEDARF ............................................................................................................................. 13
2. PROGNOSERECHNUNG ........................................................................................................ 15
2.1 ANNAHMEN FÜR DIE VORAUSBERECHNUNG ..................................................................................... 15
2.2 METHODISCHES VORGEHEN .......................................................................................................... 16
2.3 DATENQUELLEN .......................................................................................................................... 18
3. RAHMENBEDINGUNGEN ...................................................................................................... 19
3.1. DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG ................................................................................................... 19
3.2. VERFLECHTUNGEN MIT DEM UMLAND ............................................................................................ 20
3.3. SCHULWAHLVERHALTEN NACH DER GRUNDSCHULE ........................................................................... 26
3.4. SCHULFORMWECHSEL .................................................................................................................. 30
4. SCHULISCHES ANGEBOT ....................................................................................................... 33
4.1 GESAMTÜBERSICHT – WEITERFÜHRENDE SCHULEN IN BONN .............................................................. 33
4.2 PLATZKAPAZITÄT IN DER SEKUNDARSTUFE I ...................................................................................... 35
4.3 GANZTAGESBETREUUNG ............................................................................................................... 37
4.4 SCHULSOZIALARBEIT..................................................................................................................... 39
4.5 BESCHULUNG VON NEU ZUGEWANDERTEN KINDERN UND JUGENDLICHEN ............................................. 40
5. ENTWICKLUNG DER SCHÜLER*INNENZAHLEN ....................................................................... 43
5.1 GESAMTSTÄDTISCHER ÜBERBLICK ................................................................................................... 43
5.2 SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG ............................................................................................. 49
5.3 SCHULABSCHLÜSSE ...................................................................................................................... 57
5.5 HAUPTSCHULEN .......................................................................................................................... 60
5.6 REALSCHULEN ............................................................................................................................. 63
5.7 GESAMTSCHULEN ........................................................................................................................ 67
5.8 GYMNASIEN ............................................................................................................................... 72
6. STANDORTBEZOGENE BETRACHTUNG NACH STADTBEZIRKEN ............................................... 80
6.1 STADTBEZIRK BEUEL ..................................................................................................................... 80
Realschule Beuel............................................................................................................................. 82
Ernst-Kalkuhl-Gymnasium .............................................................................................................. 84
Kardinal-Frings-Gymnasium ........................................................................................................... 85
St.-Adelheid-Gymnasium ................................................................................................................ 86
Gesamtschule Beuel ....................................................................................................................... 87
Schule am Rheingarten .................................................................................................................. 89
6.2 STADTBEZIRK BONN ..................................................................................................................... 91
Karl-Simrock-Schule für Berufsorientierung ................................................................................... 93
St.-Hedwig-Schule .......................................................................................................................... 95
Emilie-Heyermann-Realschule........................................................................................................ 97Seite 4 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
2
Freiherr-vom-Stein-Realschule ....................................................................................................... 99
Collegium Josephinum - Realschule ............................................................................................. 101
Beethoven-Gymnasium ................................................................................................................ 102
Carl-von-Ossietzky-Gymnasium ................................................................................................... 104
Clara-Schumann-Gymnasium....................................................................................................... 106
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium ................................................................................................... 108
Friedrich-Ebert-Gymnasium ......................................................................................................... 110
Tannenbusch-Gymnasium ............................................................................................................ 112
Collegium Josephinum.................................................................................................................. 114
Erzbischöfliche Liebfrauenschule Bonn ........................................................................................ 115
Bertolt-Brecht-Gesamtschule ....................................................................................................... 116
Bonns Fünfte ................................................................................................................................ 118
Marie-Kahle-Gesamtschule .......................................................................................................... 120
Schule am Hügel ........................................................................................................................... 122
LVR-Förderschule Bonn (Christophorusschule) ............................................................................ 124
Freie Waldorfschule - Förderschule Johannesschule .................................................................... 125
Private Freie Waldorfschule Bonn ................................................................................................ 126
6.3 STADTBEZIRK BAD GODESBERG .................................................................................................... 127
Johannes-Rau-Schule.................................................................................................................... 129
Gertrud-Bäumer-Realschule ......................................................................................................... 131
Konrad-Adenauer-Gymnasium..................................................................................................... 133
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium ..................................................................................................... 135
Aloisiuskolleg ................................................................................................................................ 137
Amos-Comenius-Gymnasium ....................................................................................................... 138
Erzbischöfliches Clara-Fey-Gymnasium ........................................................................................ 139
Otto-Kühne-Schule ....................................................................................................................... 140
Elisabeth-Selbert-Gesamtschule................................................................................................... 141
Förderschule Siebengebirgsschule ............................................................................................... 143
6.4 STADTBEZIRK HARDTBERG........................................................................................................... 145
August-Macke-Schule................................................................................................................... 147
Margot-Barnard-Realschule ......................................................................................................... 149
Realschule Hardtberg ................................................................................................................... 151
Hardtberg-Gymnasium................................................................................................................. 153
Helmholtz-Gymnasium ................................................................................................................. 155
Förderschule Königin-Juliana-Schule ............................................................................................ 157
7. MAßNAHMEPLANUNG........................................................................................................158
ANHANG ...................................................................................................................................161
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..................................................................................................................... 161
GLOSSAR............................................................................................................................................. 162
PLATZKAPAZITÄT IN DER SEKUNDARSTUFE I ............................................................................................... 165
KLASSENFREQUENZEN ........................................................................................................................... 166
ÜBERGANGSQUOTEN NACH STADTBEZIRKEN ............................................................................................. 166
GESAMTPROGNOSEN ............................................................................................................................ 167
INKLUSIVE BILDUNG .............................................................................................................................. 167Seite 5 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
3
Vorbemerkungen
Die Schullandschaft in Bonn hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Auslöser
waren sowohl Änderungen in den rechtlichen Rahmensetzungen auf Landesebene als auch
grundsätzliche strukturelle Veränderungen.
Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft ergeben sich
aus:
 der Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren, die eine räumliche Erweiterung an
den jeweiligen Schulstandorten erfordert,
 der zunehmenden Anzahl an inklusiv zu beschulenden Kindern und Jugendlichen, die
an allgemeinbildenden Schulen den Bedarf nach Plätzen für Schüler*innen mit
sonderpädagogischem Förderbedarf steigen lässt,
 dem anhaltenden Wandel der gesamtstädtischen Schulstruktur. Gesamtschulen
werden weiterhin stark nachgefragt, während die Schüler*innenzahlen an
Hauptschulen sinken,
 einer wachsenden Bevölkerung mit einer insgesamt steigenden Anzahl an Kindern
und Jugendlichen, die in den kommenden Jahren in Bonn beschult werden.
Aus den Herausforderungen ergeben sich aktuelle Handlungsbedarfe:
 Schaffung von Schulraum durch Umbau, Erweiterung, Sanierung oder durch
temporäre Bauten,
 Konzeption und Umsetzung aufwendigerer Raumprogramme, unter anderem durch
das „Gemeinsame Lernen“ und die Rückkehr zu G9, wodurch individuelle
schulspezifische Belange stärker in den Fokus rücken,
 Bereitstellung von technischer Infrastruktur durch den Fokus auf die Digitalisierung
von Bildung.
Der vorliegende Schulentwicklungsplan beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Ist-
Zustand und den erwarteten Entwicklungen der allgemeinbildenden weiterführenden
Schulen. Förderschulen werden im Schulentwicklungsplan unter dem Blickwinkel einer
inklusiven Beschulung deskriptiv dargestellt. Die Entwicklungen der berufsbildenden Schulen
werden ausgeklammert und perspektivisch in einem gesonderten Bericht behandelt.
Aufgebaut ist der Schulentwicklungsplan wie folgt:
das erste Kapitel stellt die Zielsetzung sowie die aktuellen schulgesetzlichen
Rahmenbedingungen des vorliegenden Schulentwicklungsplanes dar.
Kapitel 2 erläutert das methodische Vorgehen. Dazu gehören das die Annahmen und das
Verfahren zur Vorausberechnung der Schüler*innenzahlen sowie die Beschreibung der
Datenbasis.
Kapitel 3 beschreibt die Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung, wie die
Bevölkerungsentwicklung, die Schüler*innenströme in das Umland, das Schulwahlverhalten
nach der Grundschule und Schulformwechsel.
Kapitel 4 umreißt die zur Verfügung stehenden schulischen Angebote in den Bereichen der
Ganztagesbetreuung, der Schulsozialarbeit sowie Maßnahmen zur Beschulung von neu
zugewanderten Kindern und Jugendlichen.Seite 6 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
4
In Kapitel 5 werden die Entwicklungen der weiterführenden Schulen und der Bereich der
sonderpädagogischen Förderung auf gesamtstädtischer Ebene dargestellt.
Die Einzelbetrachtung der Schulen schließt in Kapitel 6 an.
Kapitel 7 bietet eine Übersicht über Handlungsbedarfe und Maßnahmen in den
Schulstandorten der Stadtbezirke.
In die Vorausrechnung der Schüler*innenzahlen wurden alle städtischen und privaten
Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und die Gesamtschulen eingeschlossen.
Der Einzugsbereich der weiterführenden Schulen erstreckt sich, im Gegensatz zu den
Grundschulen, über die ganze Stadt. Für die Betrachtung der Entwicklung der
Schüler*innenzahlen werden daher nicht die Schulbezugsräume, sondern die
Gesamtstadt herangezogen.
Der vorhandenen Platzkapazität wird die für jede Schulform erwartete Bedarfsentwicklung
gegenübergestellt, jeweils ausgedrückt in Zügen. Die Berechnung der benötigten Anzahl an
Zügen bezieht sich jeweils auf die für die Schulformen geltenden Richtwerte bzw.
Obergrenzen der Klassenfrequenzen.
Die Schulentwicklungsplanung erfolgt in Form eines prozessorientierten Verfahrens. Der 1.
Entwurf wird den politischen Gremien vorgestellt, die Schulen werden nachfolgend informiert.
Hinweise und Anregungen aus Politik und Schule werden geprüft und gegebenenfalls
entsprechend in den Schulentwicklungsplan eingearbeitet. Parallel dazu werden die
Stellungnahmen der benachbarten Kommunen eingeholt. Abschließend wird der
überarbeitete Entwurf in den politischen Gremien diskutiert und dem Rat zur Entscheidung
vorgelegt.
Der Schulentwicklungsplan wird auf einen Fünfjahreszeitraum fortgeschrieben. Der
Betrachtungszeitraum umfasst die Schuljahre 2012/13 bis 2021/22 und gibt einen Ausblick
auf die erwartete Entwicklung bis zum Schuljahr 2026/27. Davon abweichend ist im Rahmen
eines Genehmigungsverfahrens (Auflösung, Errichtung, Änderung von Schulen) die
Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen. Das bedeutet, dass eine
Fortschreibung bei bestehendem Bedarf vor dem üblichen Fünfjahreszeitraum erforderlich
werden kann.
Bei dem vorliegenden Bericht ist zu beachten, dass Zusammenhänge im Bildungsbereich
komplex sind, gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch
Präferenzen von Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler*innen bei der
Schulplatzwahl kontinuierlichen Veränderungen unterliegen.
Angesichts der Vielzahl möglicher und nicht vorhersehbarer Einflussfaktoren wird von
einer Vorhersage künftiger Entwicklungen auf Einzelschulebene abgesehen, zumal die
Vergabe der zur Verfügung stehenden Schulplätze über das ganze Stadtgebiet hinweg
erfolgt. Die dargestellten Schüler- und Bevölkerungsentwicklungen sind als
Erwartungswerte auf gesamtstädtischer Ebene zu interpretieren, die unter der
Bedingung realisiert werden, dass die zugrunde liegenden Annahmen der
Prognoseberechnungen zutreffen. Der vorgelegte Bericht versteht sich daher als
Rahmenplanung.Seite 7 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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1. Planungsrelevante Regelungen
1.1 Rechtliche Grundlagen
Schulgesetz
Nach § 80 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Bonn als
Schulträgerin verpflichtet, für ihren Bereich eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Diese soll dazu beitragen, ein gleichmäßiges, inklusives und alle Schulformen und
Schularten umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot zu sichern. Schulen und
Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen,
dass Angebote aller Schulformen und Schularten als Orte gemeinsamen Lernens unter
möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Die
Schulentwicklungsplanung berücksichtigt
 das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten,
Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
 die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte
Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach
Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
 die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten
und Schulstandorten.
Auf Basis der Schulentwicklungsplanung entscheidet der Schulträger über die Errichtung,
Änderung und Auflösung von Schulen und berät über größere bauliche Veränderungen.
Gemäß § 81 Abs. 1 SchulG NRW ist der Schulträger hierbei verpflichtet, angemessene
Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten.
Ein Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, einen zukunftsgerichteten
Orientierungsrahmen für schulorganisatorische und schulbauliche Maßnahmen zu bieten, die
in der Hand des Schulträgers liegen. Einen limitierenden Faktor in der Umsetzung stellen
derzeit allerdings die nicht ausreichenden Personalressourcen beim Städtischen
Gebäudemanagement dar.
Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und geben ihnen
Empfehlungen. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander
abzustimmen. Die abgestimmte Schulentwicklungsplanung dient der Sicherung eines
gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und
Abschlussangebots in allen Landesteilen.
Entwicklungen auf Landesebene
Auf Landesebene sind seit Veröffentlichung des letzten Bonner Schulentwicklungsplanes für
weiterführende Schulen mehrere Schulrechtsänderungsgesetze in Kraft getreten, die sich
zum Teil erheblich auf die Schullandschaft auswirken.
10. Schulrechtsänderungsgesetz vom 10.04.2014 - Gesetz zur Weiterentwicklung der
Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung schulgesetzlicher Vorschriften
Novelliert wurde § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW1, der unter bestimmten Voraussetzungen die
Möglichkeit einer Privilegierung gemeindeansässiger Bewerber*innen gegenüber nicht
1 In Kraft getreten am 01. August 2014Seite 8 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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Ortsansässigen im Aufnahmeverfahren der Schulen einräumt. Voraussetzung für die
Anwendung der Vorschrift ist ein entsprechender Schulträgerbeschluss, den der Rat der
Stadt Bonn am 13.11.2014 getroffen hat.
Schüler*innen, die ihren Wohnsitz nicht in Bonn haben, können demnach grundsätzlich an
Bonner Schulen angemeldet werden. Allerdings werden sie im Falle eines
Anmeldeüberhanges (mehr Anmeldungen als Schulplätze) nachrangig zu Bonner
Schüler*innen berücksichtigt, sofern die Schüler*innen eine Schule der gewünschten
Schulform in ihrer Heimatgemeinde vorfinden.
Vor Gültigkeit der Vorschrift waren Kinder, die sich bei einer Schule beworben haben,
unabhängig von ihrem Wohnort wie alle anderen Kinder im Aufnahmeverfahren zu
berücksichtigen.
13. Schulrechtsänderungsgesetz vom 11.07.2018 – Gesetz zur Neuregelung der Dauer der
Bildungsgänge im Gymnasium
Alle städtischen Gymnasien wurden zum Schuljahr 2019/20 auf den neunjährigen
Bildungsgang (G9) umgestellt. Die Umstellung umfasst die Klassen 5 und 6 des Schuljahres
2019/20, also auch Kinder, die zum Schuljahr 2018/19 in ein Gymnasium eingeschult
wurden. Der Umstellungsprozess wird im Schuljahr 2026/27 abgeschlossen sein, wenn die
Klasse 6 des Schuljahres 2019/20 in die 13. Jahrgangsstufe versetzt wird. Im Übrigen
beenden die vor 2018/19 in das Gymnasium aufgenommenen Schüler*innen ihren
Bildungsgang nach den bisherigen Vorschriften2.
15. Schulrechtsänderungsgesetz vom 29. Mai 2020 - Gesetz zur Anpassung und
Bereinigung schulrechtlicher Vorschriften3
Im Rahmen des 15. Schulrechtsänderungsgesetztes wurde § 81 SchulG angepasst und
damit eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Bildung von Mehrklassen geschaffen. Eine
Mehrklasse liegt vor, wenn die Anzahl der Parallelklassen in Abweichung von der durch die
Schulaufsicht genehmigten Zügigkeit nur vorübergehend, d.h. höchstens in zwei aufeinander
folgenden Schuljahren, desselben Jahrgangs, erhöht wird.
Nach §81 Absatz 4 Satz 1 kann der Schulträger ohne Änderung der Schule im
Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter mit Genehmigung der oberen
Schulaufsichtsbehörde die Zahl der Parallelklassen einer Schule vorübergehend durch
Bildung einer Mehrklasse erhöhen. Die Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn
insbesondere
1. die für die Bildung einer Mehrklasse erforderliche Schülerzahl nicht erreicht wird,
2. die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder
3. die Aufnahmekapazitäten innerhalb der Schulen einer Schulform im Gebiet des
Schulträgers nicht ausgeschöpft sind und damit durch die Mehrklassenbildung der
Bestand einer oder mehrerer dieser Schulen gefährdet ist.
Für die Stadt Bonn als Schulträgerin ergibt sich damit eine Änderung der Rechtsstellung.
Bislang existierte keine gesetzliche Regelung zur Bildung von Mehr-und Minderklassen, ein
2 Quelle: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMG17-22.pdf
3 Quellen: https://bass.schulwelt.de/19226.htm und
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7770.pdfSeite 9 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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Schulträger entschied dementsprechend im Rahmen seines Rechts auf kommunale
Selbstverwaltung.
Klassenbildung und Mindestgrößen von Schulen
Neben den oben dargestellten Schulrechtsänderungsgesetzen haben weitere rechtliche
Regelungen Einfluss auf die Schulentwicklungsplanung.
Mindestgrößen von Schulen
Im Schulgesetz NRW sind für die Errichtung und die Fortführung von weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen bestimmte Mindestgrößen festgelegt. Für die Fortführung gelten
folgende Regeln:4
 Hauptschulen: zwei Parallelklassen
 Realschulen: zwei Parallelklassen
 Gymnasien: zwei Parallelklassen (Sekundarstufe I)
 Gesamtschulen: vier Parallelklassen bis Klasse 10
 Gymnasiale Oberstufe: Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und
Schüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase
Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den
Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei
Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der
Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale
und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese
Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann.
Klassenbildung
Mit der Klassenfrequenz wird die Anzahl der Schüler*innen pro Klasse festgelegt. Auf
Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten, Klassenfrequenzhöchstwerten und
Klassenfrequenzmindestwerten sowie Bandbreiten werden die Klassen gebildet (§6 der VO
zu § 93 Abs. 2 SchulG).
Die Zahl der Schüler*innen einer Klasse soll den Klassenfrequenzrichtwert nicht
unterschreiten. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf nicht über dem
Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 v. H. des
Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen; geringfügige Abweichungen können von der
Schulleitung in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden.
Die Zahl der von der Schule zu bildenden Klassen (Klassenrichtzahl) ergibt sich dadurch,
dass die Schülerzahl der Schule durch den jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert geteilt wird.
Zum Schuljahr 2021/22 liegt der Klassenfrequenzrichtwert in der Hauptschule bei 24. Es
gilt die Bandbreite 18 bis 30. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann eine Überschreitung
der Bandbreite um bis zu fünf Schülerinnen und Schüler zulassen, wenn Schülerinnen oder
Schüler eine andere Schule derselben Schulart im Gebiet des Schulträgers nicht in
zumutbarer Weise erreichen können.
4 Für die Fortführung einer Schule gelten die gemäß § 6 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW festgelegten
Klassenbildungswerte (Stand vom 5.5.2021) und die Mindestgrößen aus § 82 SchulG NRW (Stand vom 6.8.2019).Seite 10 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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In der Realschule sowie in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule
beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 27. Es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des
Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro
Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller
Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird.
Bei bis zu drei Parallelklassen pro Jahrgang kann die Bandbreite der Klassenfrequenzen
unter bestimmen Voraussetzungen um bis zu fünf Schülerinnen und Schüler überschritten
werden. In den Klassen 5 kann die Bandbreite in der Regel nur um bis zu zwei Schülerinnen
und Schüler überschritten werden.
Ab vier Parallelklassen pro Jahrgang kann die Bandbreite an einer Realschule oder einem
Gymnasium um eine Schülerin oder einen Schüler überschritten werden.
In der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule) beträgt der
Klassenfrequenzrichtwert 19,5.
An Schulen einer Schulform im Gebiet desselben Schulträgers sollen möglichst gleich starke
und dem Klassenfrequenzrichtwert entsprechende Klassen gebildet werden. Klassen des
Gemeinsamen Lernens sind hiervon ausgenommen.
Tabelle 1 zeigt die Klassenbildungswerte zum Schuljahr 2021/22 für die unterschiedlichen
Schulformen.
Tabelle 1 Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten an weiterführenden Schulen (SJ 2021/22)5
* Zu erreichender Durchschnittswert
5 Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz; (AVO-Richtlinien 2021/22 - AVO-RL).
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 5. Mai 2021Klassenfrequenz-
richtwert Bandbreite
Hauptschule Klassen 5 bis 10 24 18 - 30
Realschule Klassen 5 bis 10 27 25 - 29
Klassen 5 bis 9 (G8) 27 25 - 29
Klassen 5 bis 10 (G9) 27 25 - 29
Sekundarstufe II 19,5*
Klassen 5 bis 10 27 25 - 29
Sekundarstufe II 19,5*
Gesamtschule
GymnasiumSeite 11 von 170
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In den Förderschulen differieren die vorgegebenen durchschnittlichen Schüler*innenzahlen
einer Klasse je nach Förderschwerpunkt einer Schule. Tabelle 2 zeigt die aktuell gültigen
Klassenfrequenzrichtwerte und Klassenfrequenzhöchstwerte.
Tabelle 2 Klassenfrequenzrichtwerte und -höchstwerte an Förderschulen
Mindestgrößen der Förderschulen
Gemäß §82 Abs. 10 SchulG bestimmt das Ministerium für Schule und Bildung die
Mindestgröße der Förderschulen durch Verordnung. Nach MindestgrößenVO gelten in
Abhängigkeit des Förderschwerpunktes (FÖS) der Schule nachfolgende
Mindestgrößen6(siehe Tabelle 3).
Wird der Teilstandort einer Förderschule in der Sekundarstufe I mit den
Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsstörungen an einer allgemeinen Schule
eingerichtet (Förderschulgruppe), sind dafür abweichend von Nummer 8 42 Schüler*innen
erforderlich.
6 Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober
2013 unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_gv_show_pdf?p_jahr=2013&p_nr=34 sowie
die Zweite Verordnung zur Änderung der MindestgrößenVO vom 18. Dezember 2018 unter https://bass.schul-
welt.de/13734.htmRichtwert Höchstwert
14 19
10 13
10 13
10 13
10 13
13 17
11 14
11 14
13 17
10 13
entfällt entfällt
Klassenfrequenz-
Förderschwerpunkte
emotionale und soziale Entwicklung
Sehen (Sehbehinderte)
Hören und Kommunikation (Schwerhörige)
Sprache
geistige Entwicklung
körperliche und motorische Entwicklung
Lernen
Sehen (Blinde)
Hören und Kommunikation (Gehörlose)
Schule für Kranke
Schwerstbehinderte Schüler*innen gem. § 15 AO-SFSeite 12 von 170
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10
Tabelle 3 Mindestschüler*innenzahlen an Förderschulen nach Förderschwerpunkt laut aktuell gültiger
MindestestgrößenVO
Inklusive Bildung
Mit dem Schuljahr 2019/20 wurde in NRW die inklusive Bildung in Schulen neu ausgerichtet7.
Gemeinsames Lernen wird vom Grundsatz her nur an solchen Haupt-, Real-, Gesamt-,
Gemeinschafts-, Sekundar- und Primusschulen eingerichtet, die nach Anhörung der
Schulleitung von der Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers als Schulen des
Gemeinsamen Lernens bestimmt worden sind und die dabei konzeptionelle, inhaltliche und
personelle Voraussetzungen (Qualitätsstandards) erfüllen.8
Die Bündelung an Schulen des Gemeinsamen Lernens, die die genannten Voraussetzungen
erfüllen, schafft in der Regel die Voraussetzungen für die Reduzierung des
Klassenfrequenzrichtwerts nach § 46 Absatz 4 SchulG. An den Schulen des Gemeinsames
Lernens der Sekundarstufe I sollen so viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen
werden, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25
Schüler*innen unterrichtet werden, davon durchschnittlich drei mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung.
7 RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2018
8 Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion unter
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Kontext/Eckpunkte-Inklusion/index.htmlFörderschule mit Förderschwerpunkt Mindestschülerzahl laut MindestgrößenVO
112
Nur Primarstufe 28
Nur Sekundarstufe I 84
Primarstufe 55
Sekundarstufe I 66
88
Primarstufe 33
Sekundarstufe I 55
100
einschließlich Kinder in pädagogische Frühförderung.
Soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule
beauftragt hat, Schüler*innen mit entsprechendem
Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen,
werden auch diese mitgezählt
100
einschließlich Kinder in pädagogische Frühförderung.
Soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule
beauftragt hat, Schüler*innen mit entsprechendem
Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen,
werden auch diese mitgezählt
100
50
einschließlich Schüler*innen in der Berufspraxisstufe
112
Nur Primarstufe 28
Nur Sekundarstufe I 84
12
mit mind. vierwöchigem Krankenhausaufenthalt
8. Förderschulen im Verbund
Schule für Kranke
3. Emotionale und soziale Entwicklung
2. Sprache
1. Lernen
4. Hören und Kommunikation
7. Geistige Entwicklung
6. Körperliche und motorische
Entwicklung
5. SehenSeite 13 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
11
Die tatsächliche Klassenbildung soll im Rahmen dieser Aufnahmekapazitäten den Schulen
mit Blick auf ihr schulisches Konzept selbst überlassen werden.
Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers nur dann weitere Schulen des
Gemeinsamen Lernens einrichten, wenn die Zahl von durchschnittlich drei Schüler*innen mit
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Eingangsklasse erreicht ist.
Die Neuausrichtung mit der neuen Systematik wurde in der Jahrgangsstufe 5 eingeführt und
wächst dann schrittweise bis zur kompletten Umstellung der Sekundarstufe I im Schuljahr
2024/25 auf.
Die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention mit der damit verbundenen Festlegung
der allgemeinen Schule als Regelförderort für Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf bedeutet für die Schulplanung einen behindertengerechten Aus- und
Umbau der Schulen, zusätzliche Bereitstellung von sonderpädagogischen Lehrkräften zur
Unterstützung der individuellen Förderungen der Schüler*innen sowie ein Raummehrbedarf
durch die verringerten Klassengrößen.
Inklusion in Gymnasien
An Gymnasien soll sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich stattfinden. Wird
hingegen zieldifferenter Unterricht an Gymnasien gewünscht, so erfolgt er auf der Grundlage
eines entsprechenden Konzeptes. Ein Gymnasium mit zieldifferenter Förderung nimmt dann
in der Regel jährlich nicht weniger als sechs Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung im Eingangsjahrgang auf.
1.2 Ratsbeschlüsse
Der Schulträger ist grundsätzlich gemäß § 81 Abs.1 SchulG verpflichtet, durch
schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu
gewährleisten. Die Schulgröße wird durch die Anzahl der Parallelklassen je Jahrgangsstufe
(Zügigkeit) definiert. Die Zügigkeit legt die maximale Anzahl der zu bildenden
Eingangsklassen an der jeweiligen Schule fest.
Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Stadt Bonn mit dem Ratsbeschluss vom 19.09.2013
(siehe DS Nr. 1312246) durch die Festlegung der Anzahl von Eingangsklassen an den
Gymnasien nachgekommen. Folgende Festlegungen wurden getroffen:
Festlegung auf die Bildung von 3 Parallelklassen
 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium
 Konrad-Adenauer-Gymnasium
 Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
 Tannenbusch-Gymnasium
Festlegung auf die Bildung von bis zu vier Parallelklassen
 Beethoven-Gymnasium
 Clara-Schumann-Gymnasium
 Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium
 Hardtberg-Gymnasium
 Helmholtz-GymnasiumSeite 14 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
12
Festlegung auf die Bildung von bis zu fünf Parallelklassen
 Friedrich-Ebert-Gymnasium 5 zügig, in SEK II 6 zügig
Im Rahmen eines Neubaus des Schulzentrums Tannenbusch ist für das Tannenbusch-
Gymnasium ein Ausbau zur 4-Zügigkeit geplant. Für das Helmholtz-Gymnasium ist eine
Erhöhung der Zügigkeit auf 5 Züge und ein entsprechender Ausbau vorgesehen. Die
geänderten Zügigkeiten der beiden Gymnasien werden bei der Kapazitätsberechnung der
weiterführenden Schulen in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes berücksichtigt.
Aufgrund der geringen Klassenraumgrößen wurde die Obergrenze der aufzunehmenden
Schüler*innen in Eingangsklassen am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium zum Schuljahr
2013/14 auf 28 festgelegt (siehe DS Nr. 1312246), am Clara-Schumann-Gymnasium erfolgte
eine Absenkung auf 28 zum Schuljahr 2018/2019 (siehe DS Nr. 1810096).
Inklusion
Die Schulaufsicht für die Stadt Bonn hat zum Schuljahr 2019/2020 gemäß § 20 Abs. 5
SchulG NRW die Schulen des Gemeinsamen Lernens in städtischer Trägerschaft neu
festgelegt (siehe DS Nr. 1910353 - alt ). Am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium und am
Helmholtz-Gymnasium wird zieldifferenter Unterricht eingerichtet. Ab dem Schuljahr
2021/2022 wird am städtischen Friedrich-Ebert-Gymnasium ebenfalls Gemeinsames Lernen
angeboten (siehe DS Nr. 202348).
Angesichts des örtlichen Schulangebotes und der steigenden Nachfragesituation nach GL-
Plätzen wurde diese Festlegung als unverzichtbar erachtet, um den Anspruch der
Schülerinnen und Schüler auf Gemeinsames Lernen zu erfüllen.
Beschulung auswärtiger Schülerinnen und Schüler
An der Schulform Gesamtschule übersteigt die Gesamtzahl der Anmeldungen regelmäßig
die an den Gesamtschulen vorhandenen Kapazitäten, dort finden nicht alle Bonner Kinder
einen Schulplatz.
Eine Ablehnung von gemeindefremden Kindern ist nur im Rahmen der Anwendung des § 46
Abs. 6 SchulG NRW möglich. Danach kann der Schulträger durch Beschluss festlegen, dass
gemeindeeigene Schüler*innen gegenüber gemeindefremden im Aufnahmeverfahren
bevorzugt werden, wenn
(a) ein Anmeldeüberhang vorliegt und
(b) den Kindern eine Schule der entsprechenden Schulform in ihrer Heimatgemeinde zur
Verfügung steht.
Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 13.11.2014 getroffen (siehe
DS Nr. 1412385 - alt). Im Übrigen sind gemeindefremde Kinder nach geltendem Recht im
Aufnahmeverfahren an Bonner Schulen diskriminierungsfrei aufzunehmen. Dort wo die
Voraussetzungen für eine Ablehnung nach § 46 Abs. 6 SchulG NRW vorliegen, werden
gemeindefremde Kinder bei Überhängen nicht mehr aufgenommen.Seite 15 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
13
1.3 Raumbedarf
Der sich aus der Zügigkeit einer Schule abgeleitete Grundbedarf für Unterrichts- und
Fachräume orientiert sich an die bis 2011 gültigen Soll-Vorgaben des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Aufstellung von Raumprogrammen9. Diese Richtwerte sind als
Orientierungsrahmen zu sehen, die vor dem Hintergrund der Verhältnisse und
Gegebenheiten (z.B. Inklusion, Ganztagsangebote, Anzahl der Schüler*innen) an den
jeweiligen Schulstandorten für Entscheidungen baulicher Maßnahmen herangezogen
werden. Die pädagogischen Profile der Schulen, etwa im Bereich der Inklusion, Musik oder
Sport, bedürfen der besonderen Berücksichtigung und können gegebenenfalls zu einer
Abweichung von dem dargestellten Orientierungsrahmen führen. Grundsätzlich wird von
einer umfassenden multifunktionalen Nutzung der Räume ausgegangen.
Die Anforderungen an die Erteilung von Informatikunterricht wird durch die sukzessive
umzusetzende strukturierte Verkabelung und W-LAN Ertüchtigung aller städtischer Bonner
Schulen Rechnung getragen. Danach kann jeder Unterrichtsraum möglichst flexibel in Bezug
auf unterschiedliche Organisationsformen genutzt werden. Sowohl Fachraumprinzip als auch
Klassenraumprinzip können angewendet und von Seiten der Schulen innerhalb ihrer
pädagogischen Konzeption flexibel angepasst werden.
Als Fachräume gelten Räume für Neue Technologien/Selbstlernzentrum,
Naturwissenschaften, Werken, Musik, Kunst sowie Mehrzweckräume. Der Bedarf für weitere
Fachräume (z.B. Hauswirtschaft, Technikräume, Raum für Textiles Gestalten) ist im
Einzelfall zu prüfen.
Die Umsetzung der Maßnahmeplanung erfolgt unter anderem auch in Abhängigkeit von
Wirtschaftsplankapazitäten des SGB und vorhandener Personalkapazität, Verzögerungen
bei der Umsetzung können dadurch ebenso entstehen, wie durch die hohe Nachfrage im
Baubereich.
Tabelle 4 Richtwerte zur Aufstellung von Raumprogrammen
Sekundarstufe I
Anzahl Züge 2 3 4 5 6 7
Klassenräume 12 18 24 30 36 42
Fachräume 7 8 9 13 15 17
Sekundarstufe II
Anzahl Züge 2 3 4 5 6 7
Klassenräume 6 9 12 15 18 21
Fachräume 6 7 8 10 11 13
Durch die Umstellung der gymnasialen Oberstufe von G8 auf G9 an den städtischen
Gymnasien entsteht spätestens zu Beginn des Schuljahres 2026/27 zusätzlicher
Raumbedarf, wenn die ersten Schüler*innen in die Klasse 13 kommen.
9 Die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung erlassenen „Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für
allgemeinbildende Schulen und Förderschulen“ galten befristet bis 31.12.2011. Eine Nachfolge-Regelung mit gesetzlichen
Vorgaben bezüglich baulicher Standards existiert bisher nicht. Orientierungshilfen zur Planung bieten die „Materialien zum
Schulbau, Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1“ der Serviceagentur „Ganztägig Lernen in Nordrhein-Westfalen“ und
die Handreichung zum Schulbau des Städtetags Nordrhein-Westfalen.Seite 16 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
14
In Einzelgesprächen mit den Schulleitungen aller städtischen Gymnasien wurden die
notwendigen räumlichen Zusatzbedarfe je Standort auf Basis eines vom Land NRW
festgelegten Verfahrens ermittelt. Demnach fehlen an 9 von 10 städtischen Gymnasien
Räumlichkeiten, die spätestens ab Schuljahr 2026/27 zur Nutzung zur Verfügung stehen
müssen. Darüber hinaus verfügt die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2023/24 erstmals wieder
über 6 Jahrgänge, von denen dann einzelne Klassen in den bislang kleiner konzipierten
Räumen für die Sekundarstufe II unterrichtet werden müssten. Insgesamt sollen 63
zusätzliche Räume zur Verfügung gestellt werden, die sich wie folgt aufteilen (siehe DS Nr.
1811044 und DS Nr. 1910560):
 Beethoven-Gymnasium: 9 Unterrichtsräume
 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium: 5 Unterrichtsräume
 Clara-Schumann-Gymnasium: 13 Unterrichtsräume
 Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium: 7 Unterrichtsräume
 Friedrich-Ebert-Gymnasium: 12 Unterrichtsräume
 Hardtberg-Gymnasium: 4 Unterrichtsräume
 Konrad-Adenauer-Gymnasium: 3 Unterrichtsräume
 Nicolaus-Cusanus-Gymnasium: 3 Unterrichtsräume
 Tannenbusch-Gymnasium: 5 Unterrichtsräume, 2 Differenzierungsräume
Am Beethoven-Gymnasium sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten anstatt der
geplanten 9 zusätzlichen Unterrichtsräume drei Räume weniger umsetzbar. Nach Absprache
mit der Schulleitung werden dementsprechend 6 zusätzliche Räume zur Verfügung gestellt.
Insgesamt wird damit an den städtischen Gymnasien der Bau von 60 zusätzlichen Räumen
umgesetzt.
Es wird davon ausgegangen, dass allen anderen weiterführenden Schulen die ihrer Zügigkeit
entsprechenden räumlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Von der Darstellung eines
Soll-Ist-Vergleiches der Raumsituation an den jeweiligen Schulstandorten wird daher
abgesehen. Sollten sich an einzelnen Schulen aufgrund höherer Anmeldezahlen räumliche
Engpässe ergeben, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch Umberatungen an andere
Schulen oder schulorganisatorische Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden muss.Seite 17 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
15
2. Prognoserechnung
2.1 Annahmen für die Vorausberechnung
Die Entwicklung der Schüler*innenzahlen an weiterführenden Schulen wird von Faktoren
beeinflusst, die nur begrenzt vorhersehbar sind.
Neue bildungspolitische Rahmensetzungen, wie beispielsweise die Wiedereinführung von
G9, können in kurzer Zeit andere Verhältnisse schaffen. Die zeitweiligen Sonderregelungen
während der Corona-Pandemie können sich auf die Bildungsverläufe auswirken und auch
die Zahl der Zu- und Wegzüge über die Bonner Stadtgrenzen hinaus ist nicht präzise
vorhersehbar.
Prognosezahlen müssen als Modellrechnungen verstanden werden, die auf einer
ausgewählten Methodik und getroffenen Annahmen basieren. Vorausrechnungen bilden
daher nicht notwendigerweise die künftigen realen Schüler*innenzahlen ab. Ein
nachträglicher Vergleich zwischen Modellrechnung und tatsächlichen Ist-Zahlen kann daher
Abweichungen ergeben.
Grundsätzlich gilt, dass die Entwicklungen der letzten Jahre im Schulbereich im
Wesentlichen fortgeschrieben werden. Die Ergebnisse der Vorausberechnung stellen
demnach eine Schulsituation dar, wie sie sich unter den gegenwärtigen Bedingungen (wie
etwa Schulstruktur, Schulwahlverhalten) und unter der Voraussetzung, dass die getroffenen
Annahmen zutreffen, voraussichtlich ergeben werden.
Vereinfachend wird weiter festgelegt, dass die für die Vorausrechnung relevanten
Schuleintritte und Übergänge am Erhebungsstichtag der amtlichen Schulstatistik (15.10.)
vollzogen werden.
Größere Unsicherheiten bei den Prognosezahlen ergeben sich durch die Zuwanderung der
letzten Jahre. Zur Zahl der zusätzlichen schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sowie
deren Verteilung auf die unterschiedlichen Schulformen können nur pauschale Annahmen
getroffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die hohen Zuwanderungszahlen der
Jahre 2015 bis 2017 durch die aktuellen Kriegsgeschehnisse in der Ukraine durchaus
erreicht, möglicherweise sogar noch übertroffen werden. Der Ukrainekonflikt und die sich
daraus ergebenen Konsequenzen konnte in dem vorliegenden Schulentwicklungsplan noch
nicht berücksichtigt werden, da die Ausführungen zu einem Zeitpunkt erstellt worden sind,
als die Entwicklungen noch nicht absehbar waren. Die weitere Entwicklung der Zuwanderung
von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
prognostizierbar.
Die während der Corona-Pandemie eingeführten Verordnungen zur Umsetzung des
Bildungssicherungsgesetzes mit den Ausnahmeregelungen zu Versetzungen und freiwillige
Wiederholungen, wie etwa eine „gesicherte“ Versetzung in die nächst höhere Jahrgangsstufe
am Ende des Schuljahres 2019/20 oder erweiterte Wiederholungsmöglichkeiten einer
Jahrgangsstufe, führen zu Verzerrungen bei den durchschnittlichen Übergangs- und
Durchgangsquoten.10
Die reale Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Verteilung auf die einzelnen
Schulformen, kann von der berechneten erheblich abweichen, mit zunehmendem
10 Coronabedingt wird es im Jahr 2022 wieder einige Änderungen bzw. Erleichterungen für die Abschlussprüfungen geben. So
wird für die angehenden Abiturienten vom 1. bis 7. April nur noch Unterricht zur Vorbereitung auf die Prüfungen in den
Abiturfächern erteilt. Zudem ist für das Zentralabitur - wie im vergangenen Jahr - eine erweiterte Aufgabenauswahl vorgesehen.
Dadurch soll die Auswahl an Themen erhöht werden, die zum jeweiligen Unterricht passen (Stand: 02.02.2022).Seite 18 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
16
Prognosezeitraum werden die Daten zudem ungenauer. Die Modellrechnungen müssen als
Trendaussagen gewertet werden, deren Passung einer regelmäßigen Überprüfung bedürfen.
Bei der Interpretation der Daten ist ebenfalls zu beachten, dass die Daten eine
Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Datenerhebung darstellen. Die Anzahl der
Schüler*innen können sich im Laufe des Schuljahres abweichend vom
Erhebungsstichtag verändern.
2.2 Methodisches Vorgehen
Die Prognoserechnung für weiterführende Schulen beruht auf einem Simulationsmodell, bei
dem die realen Schüler*innenströme getrennt nach Schulformen und Jahrgangsstufen Jahr
für Jahr fortgerechnet werden. Verwendet wird ein Status-Quo-Verfahren, nach der das
Schulwahlverhalten der Schüler*innen und das Übergangsverhalten in die nächsthöhere
Jahrgangsstufe fortgeschrieben werden. Ausgangspunkt der Berechnungen bilden die von
den Schulen an das Statistische Landesamt übermittelte Ist-Zahl an Schüler*innen der
letzten Schuljahre.
Eingangsquoten
Die Anzahl der abgehenden Schüler*innen aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule stellt
das „Eintrittspotential“ in die Eingangsklassen der Sekundarstufe I des folgenden
Schuljahres dar. Mittels Eingangsquoten wird errechnet, in welchem Verhältnis sich die
Abgänger*innen aus der Jahrgangsstufe 4 auf die Schulformen der Sekundarstufe I
verteilen. Die Quote beschreibt das Verhältnis der Schüler*innen im 5. Jahrgang zur Zahl der
Kinder im 4. Jahrgang des vorherigen Jahres. Bei der Berechnung der in den 5. Klassen
beschulten Kinder werden die Schulen in nicht-städtischer Trägerschaft, die Beschulung
auswärtiger Schüler*innen sowie Wiederholer*innen des 5. Jahrgangs einbezogen.
Beispielsrechnung Eingangsquoten: zum Ende des Schuljahres 2020/21 verließen laut
Schulstatistik 3.051 Kinder die Jahrgangsstufe 4 der Bonner Grundschulen. Zum Schuljahr
2021/22 besuchen 153 Schüler*innen den 5. Jahrgang einer Bonner Hauptschule, 514 eine
Realschule, 1.955 ein Gymnasium sowie 720 eine Gesamtschule.
Daraus ergibt sich für die Hauptschulen eine Eingangsquote von 5,0 Prozent für das aktuelle
Schuljahr, für die Realschulen eine Eingangsquote von 16,8 Prozent, für die Gymnasien 64,1
Prozent und für Gesamtschulen 23,6 Prozent. Durch Klassenwiederholungen und Zugänge
auswärtiger Schüler*innen ergibt sich in der Summe eine Quote von 109,5 Prozent.
Aufgrund der hohen Anzahl neu zugewanderter Schüler*innen insbesondere in den Jahren
2015 bis 2017 und den sich daraus ergebenen Verschiebungen beim Eingang auf
weiterführende Schulen werden bei den Prognoseberechnungen die aktuellen
Eingangsquoten und nicht die Mittelwerte der letzten Jahre verwendet.
Durchgangsquoten
Sogenannte „Durchgangsquoten“ beschreiben das Übergangsverhalten der Schüler*innen
von einer Jahrgangsstufe in die nächst höhere Jahrgangsstufe. Bleibt von einem SchuljahrSeite 19 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
17
zum nachfolgenden die Zahl der Kinder einer Jahrgangsstufe unverändert, wird dies mit der
Quote 1,0 ausgedrückt. Ist dagegen im nachfolgenden Schuljahr die Zahl der Schülerinnen
und Schüler gestiegen, beispielsweise durch Wiederholer oder Zuzüge, liegt die Quote höher
als 1,0.
Die Quote ergibt sich durch eine einfache Division. Beispielsweise besuchten im Schuljahr
2020/21 519 Kinder die Jahrgangsstufe 5 der Realschulen, im darauffolgenden Schuljahr
besuchten 530 Kinder die Jahrgangsstufe 6. Die Durchgangsquote beträgt damit 530 / 519 =
1,02, d.h. die Anzahl der Kinder nahm um 2 Prozent zu.
Die Multiplikation der Schüler*innenbestände mit der jeweiligen Durchgangsquote für die
nächsthöhere Schuljahrgangsstufe ergibt den Schüler*innenbestand der nächsthöheren
Schuljahrgangsstufe im darauffolgenden Jahr.
Erfasst werden mit Hilfe der Durchgangsquoten reguläre Versetzungen, Nichtversetzungen,
Abgänge und Zugänge aus anderen Schulformen und sonstige Wanderungssalden.
Tabelle 5 Durchgangsquoten an der Realschule
Gymnasien
An den Gymnasien hat die Umstellung auf G9 mit dem Schuljahr 2019/2020 in den
Jahrgängen 5 und 6 begonnen.
Im Schuljahr 2023/24 wird an den umgestellten Gymnasien erstmals wieder eine Klasse 10
in der Sekundarstufe I vorhanden sein. Die Sekundarstufe I an den G9-Gymnasien umfasst
ab diesem Zeitpunkt wieder sechs, anstatt fünf Jahrgangsstufen.
Die Sekundarstufe II der G9-Gymnasien wird in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26
lediglich zwei anstatt drei Jahrgangsstufen umfassen, zudem verlässt nach Ablauf des
Schuljahres 2025/26 kein Abiturabschlussjahrgang die G9-Gymnasiuen.
Der 6. Jahrgang des Schuljahres 2019/2020 kommt zum Schuljahr 2026/2027 in die 13.
Klasse. Der erste neue G9-Jahrgang wird seine Schullaufbahn regulär mit dem Abitur 2027
abschließen.Schuljahr 5. Jhg.
Quote
Jhg. 5-6 6. Jhg.
Quote
Jhg. 6-7 7. Jhg.
Quote
Jhg. 7-8 8. Jhg.
Quote
Jhg. 8-9 9. Jhg.
Quote
Jhg.9-10 10. Jhg.
2020/21 519 512 616 602 591 590
2021/22 514 1,021 530 1,068 547 0,948 584 1,028 619 0,948 560
2022/23 506 1,021 525 1,068 566 0,948 519 1,028 600 0,948 587
2023/24 523 1,021 517 1,068 561 0,948 537 1,028 533 0,948 569
2024/25 535 1,021 534 1,068 552 0,948 532 1,028 552 0,948 505Seite 20 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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2.3 Datenquellen
Die Berechnungen der erwarteten Schüler*innenzahlen für die Sekundarstufe I und II
basieren auf folgenden Daten:
• Anzahl der Schüler*innen der städtischen und nicht-städtischen Bonner
Grundschulen des Schuljahres 2021/22 sowie der vorherigen vier Schuljahre
(Stand: je 15.10.)
• Anzahl der Bonner Kinder nach Einschulungsjahrgängen (Stand: 31.12.2021)
• Eintrittsquoten in die Sekundarstufe I je Schulform zum Schuljahr 2021/22
• Durchgangsquoten in der Sekundarstufe je Schulform zum Schuljahr 2021/22
• Anzahl der Schüler*innen an Bonner weiterführenden Schulen der Schuljahre
2016/17 bis 2021/22
• Anzahl der auswärtigen Schüler*innen an Bonner weiterführenden Schulen der
Schuljahre 2016/17 bis 2021/22.
Für die Bundesstadt Bonn liegen keine kleinräumigen Bevölkerungsprognosen vor.
Verwendet wird eine stadtweite Vorausrechnung, die von der Statistikstelle der Stadt Bonn
erstellt wurde.
Die Daten der Bonner Schulen werden jährlich erhoben und dem Schulamt zur Verfügung
gestellt (Stichtag 15.10.).
Weiterführende Schulen haben ein stadtweites Einzugsgebiet. Neubaugebiete wirken
sich daher nicht unmittelbar auf einzelne Schulstandorte aus und werden daher im
Schulentwicklungsplan nicht explizit ausgewiesen. Ungeachtet dessen führt die damit
einhergehende Bevölkerungszunahme voraussichtlich auch zu einer höheren Nachfrage
nach Schulplätzen.
Der vorliegende Schulentwicklungsplan befasst sich schwerpunktmäßig mit allen
allgemeinen weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft. Eine Ausnahme stellen
das Abendgymnasium und Kolleg sowie die Abendrealschule dar, deren Ressourcen bei den
Berechnungen der zu erwartenden Schüler*innenzahlen nicht mitberücksichtigt werden.
Die Vorausrechnung der erwarteten Schüler*innenzahlen umfassen die städtischen als auch
die nicht-städtischen Schulen.
Die konkrete Anwendung des Modells für den Bonner Schulentwicklungsplan bezieht sich
auf die Hauptschulen, die Realschulen, die Gesamtschulen sowie die Gymnasien11. Der
Betrachtungszeitraum für die weiterführenden Schulen endet im Schuljahr 2026/27.
Datengrundlagen für den Raumbestand an städtischen Schulen sind Rückmeldungen der
Gymnasien und Begehungen im Zuge einer Bedarfsanalyse 2017 (Umstellung G8 auf G9)
sowie das Reinigungsverzeichnis für Haupt-, Real- und Gesamtschulen.
Die Übersichtskarten wurden vom Katasteramt der Stadt Bonn erstellt.
11 Die Walddorfschule wird nicht in die Vorausberechnung einbezogen, da durch den hohen Anteil an Auswärtigen in SEK I und
SEK II von 60-70 Prozent die vorausberechneten Gesamtschüler*innenzahlen für Bonn verzerrt werden.Seite 21 von 170
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3. Rahmenbedingungen
3.1. Demografische Entwicklung
Bevölkerungszahl und Bevölkerungsentwicklung
In den letzten 10 Jahren nahm die Zahl der Einwohner*innen12 in Bonn zu. Auch längerfristig
wird eine Zunahme der Bevölkerung erwartet. Laut Bevölkerungsprognose wird, ausgehend
vom Jahr 2020, die Bevölkerung um 10 Prozent auf 367.160 Einwohner*innen im Jahr 2040
wachsen13 (siehe Abbildung 1). Der Zuwachs der Bevölkerung in diesem Zeitraum ist im
Wesentlichen auf den Zuzug von Personen zurückzuführen und, zu einem geringeren Anteil,
auf einen Geburtenüberschuss14.
Zum Stichtag 31.12.2020 waren 333.794 Personen mit einzigem oder Hauptwohnsitz in
Bonn gemeldet und damit 1.025 mehr als im Vorjahr (+0,3 Prozent).
Prognosezahlen für die Bevölkerungsentwicklung liegen bislang nur auf gesamtstädtischer
Ebene vor, eine Darstellung der erwarteten Entwicklung in den Bonner Schulbezugsräumen
ist damit nicht möglich.
Abbildung 1 Bevölkerungsentwicklung und Prognose in Bonn 2012 bis 2040
Jahr: jeweils 31.12.
Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle: Bevölkerungsstatistik. Abschätzung der Entwicklung der Bevölkerung in Bonn auf
Basis der Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2014 bis
2040/2060. IT.NRW Statistischen Studien und Analysen; Berechnung der Statistikstelle Bonn.
12 Bis 2014 wurde die wohnberechtigte Bevölkerung erfasst (= Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Bonn). Ab
2015: Bevölkerung = Personen mit Haupt‐ oder einzigem Wohnsitz in Bonn (ohne Flüchtlinge in Übergangs‐ oder
Erstaufnahmeeinrichtungen).
13 Vgl. Information und Technik NRW: NRW (ge)zählt: Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und
Kreisen Nordrhein-Westfalens 2018 bis 2040/60. 2019. URL: https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=22537 (Stand:
01.02.2021).
14 Lebendgeborene abzüglich Gestorbene.Seite 22 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
20
Bevölkerung im Schulalter
Für die Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen sind drei Altersgruppen
grundlegend:
 die für die Eingangsklassen in weiterführenden Schulen relevante Altersgruppe der
10- bis unter 11-Jährigen,
 die Gruppe der 10 bis unter 16-Jährigen (Sekundarstufe I) sowie
 die Altersgruppe der 16 bis unter 19-Jährigen (Sekundarstufe II).
Die Berechnungen der Statistikstelle Bonn zeigt für die Jahre 2020 bis 2040 einen Anstieg
bei allen Gruppen (siehe Abbildung 2):
 die Gruppe der 10- bis unter 11-Jährigen steigt um 388 Kinder (+12,5 Prozent),
 die 10 bis unter 16-Jährigen um 1.451 (+7,8 Prozent) sowie
 die 16- bis unter 19-Jährigen um 848 (+8,9 Prozent).
Für die Schulentwicklungsplanung stellt diese Entwicklung eine besondere Herausforderung
dar: Nicht nur muss die vorhandene Infrastruktur erhalten und den jeweiligen Erfordernissen
angepasst werden, die stetig steigende Zahl der Schüler*innen hat auch die Ausweitung der
schulischen Kapazitäten zur Folge.
Abbildung 2 Erwartete Entwicklung der für die Eingangsklassen, die SEK I und II relevanten Altersjahrgänge
Jahr: jeweils 31.12.
Quelle: Abschätzung der Entwicklung der Bevölkerung in Bonn auf Basis der Vorausberechnung der Bevölkerung in den
kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2014bis 2040/2060. IT.NRW Statistische Studien und Analysen;
Berechnung der Statistikstelle Bonn.
3.2. Verflechtungen mit dem Umland
Bonn wird nahezu vollständig von den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises
umschlossen, eine große Anzahl der dort lebenden Kinder und Jugendlichen nutzt das
Bonner Schulangebot. Gleichzeitig besuchen nicht alle Bonner Schüler*innen eineSeite 23 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
21
weiterführende Schule vor Ort, sondern Angebote im Umland. Die sich daraus ergebenden
Ein- und Auspendelverflechtungen werden im Folgenden dargestellt.
Einschränkend gilt, dass Wanderungsbewegungen der Bonner Schüler*innen nicht
vollumfänglich abgebildet werden können. Die zur Verfügung stehenden amtlichen Daten
beschreiben die Übergänge von Kindern mit Hauptwohnsitz in Bonn, die nach der 4. Klasse
eine auswärtige weiterführende Schule in Nordrhein-Westfalen besuchen15. Eine
Unterscheidung zwischen wegziehenden und auspendelnden Kindern ist mit diesen Daten
nicht möglich.
Aussagen über die Anzahl der Bonner Schüler*innen, die nach der Jahrgangstufe 5 eine
auswärtige weiterführende Schule besuchen, können mit den darüber hinaus vorliegenden
Daten nur begrenzt getroffen werden. Differenzierte Aussagen zu auswärtigen Schüler*innen
sind dagegen mit amtlichen Schuldaten möglich.
Zum Schuljahr 2020/21 wechselten 183 Bonner Kinder nach der Grundschule auf eine
weiterführende Schule außerhalb Bonns. Die Anzahl der auspendelnden 5. Klässler*innen ist
seit 2013/14 relativ stabil. Im Mittel der letzten 5 Jahre liegt sie bei 182 (und damit bei 6
Prozent an allen Übergängen nach Klasse 4) (siehe Abbildung 3).
Im Vergleich dazu wählen ungefähr drei Mal so viele auswärtige Schüler*innen nach der
Grundschule eine weiterführende Schule in Bonn. Zum Schuljahr 2020/21 besuchten 493
auswärtige Schüler*innen die 5. Klasse einer Bonner Schule. Der Durchschnitt der letzten 5
Jahre liegt bei 534 Schüler*innen und damit bei 16 Prozent an allen Kindern des 5.
Jahrgangs.
Die Zahl der auswärtigen 5. Klässler*innen ging in den letzten Jahren nahezu kontinuierlich
zurück, von einem Höchstwert mit 735 im Schuljahr 2013/14 auf 493 Schüler*innen im
Schuljahr 2020/21.
Abbildung 3 Auswärtige im Jahrgang 5 einer Bonner weiterführenden Schule sowie Auspendler*innen aus den Bonner
Grundschulen in Jahrgang 5 einer auswärtigen weiterführenden Schule
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
15 Übergänge der Grundschulen in Bonn in den Jahrgang 05 der weiterführenden Schulen in NRW. Diese Daten werden aus
den Herkunftsdaten der weiterführenden Schulen auf die Herkunftsgrundschulen zurückgerechnet und beziehen sich daher nur
auf die Übergänge innerhalb des Landes NRW.
694
735
622 596
542 529
616
491 493
122
164 169 188 191 163 183 188 183
0
100
200
300
400
500
600
700
800
2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21
Einpendler*
innen in
Jhg. 5
Auspendler*
innen in Jhg. 5Seite 24 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
22
Einen Überblick über die Größenordnungen der Wanderungsbewegungen der Bonner
Schüler*innen sowie der auswärtigen Schüler*innen in die städtischen weiterführenden
Schulen in Bonn zum Schuljahr 2020/21 zeigt Abbildung 4.
13 Prozent der Schüler*innen an den städtischen Bonner Schulen sind Auswärtige, 87
Prozent sind Bonner Kinder und Jugendliche.
Von den in Bonn ansässigen Schüler*innen besuchen drei Viertel eine der städtischen
Schulen in Bonn, weniger als ein Viertel besucht eine der privaten weiterführenden Schulen,
drei Prozent besuchen eine auswärtige Schule.
Abbildung 4 Wanderungsbewegungen der Bonner und auswärtigen Schüler*innen (in %), Schuljahr 2020/21
Quellen: IT.NRW, Schulstatistik; Datenabfrage umliegender Gemeinden.
Auswärtige Schüler*innen an weiterführenden Schulen
Im Schuljahr 2021/22 nutzen 4.568 Schüler*innen aus umliegenden Städten und Gemeinden
das Bonner Schulangebot16 (siehe Tabelle 6). Im Vergleich zu 2020/21 sind das 72
Schüler*innen oder knapp 2 Prozent weniger. Im Verlauf der letzten Jahre ging die Zahl der
Auswärtigen nahezu kontinuierlich zurück. Im Vergleich zum Schuljahr 2012/13 sank sie um
über 2.300 und damit um mehr als ein Drittel.
Städtische und private Schulen werden unterschiedlich häufig von auswärtigen
Schüler*innen angewählt und sind auch unterschiedlich stark von den Rückgängen betroffen.
Der Anteil auswärtiger Schüler*innen liegt bei städtischen Schulen im Schuljahr 2021/22 bei
11,9 Prozent, bei nicht-städtischen Schulen bei 34,2 Prozent (2012/13: 18,9 Prozent / 41,7
Prozent).
Der Rückgang ist bei den städtischen Schulen stärker ausgeprägt als bei den privaten
Schulen: im 10-Jahres-Vergleich sank die Anzahl der Schüler*innen an den städtischen
16 Hier: Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule.Seite 25 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
23
Schulen um 1.511 (-40,7 Prozent), an den privaten Schulen um 810 (-25,5 Prozent). In den
letzten zwei Jahren zeigt sich bei den privaten Schulen wieder ein leichter Anstieg bei den
Auswärtigen, bei den städtischen Schulen setzt sich der Rückgang fort.
Zum Schuljahr 2021/22 wählen insgesamt drei Viertel der auswärtigen Schüler*innen ein
Bonner Gymnasium (städtische Gymnasien 28,2 Prozent, private Gymnasien 45,8 Prozent),
mit großem Abstand gefolgt von den Realschulen (14,4 Prozent), den Gesamtschulen (10
Prozent) und Hauptschulen (1,6 Prozent).
Tabelle 6 Gastschüler*innen 2012/13 bis 2021/22 – alle Schuljahrgänge
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Sieg-Kreis
Knapp 48.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis unter 18 Jahren lebten 2020 im
Rhein-Sieg-Kreis. Laut Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW wird diese Altersgruppe
in den kommenden Jahren anwachsen, bis auf einen Höchstwert von knapp über 53.000 im
Jahr 2035.
Es bleibt abzuwarten, ob der Trend der sinkenden Anzahl von Auswärtigen an Bonner
weiterführenden Schulen anhält oder ob die Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die aus
dem Rhein-Sieg-Kreis in die Bonner Schulen einpendeln, wieder ansteigen wird.Insgesamt Auswärtige
Anteil
auswärtiger
Schüler
*innen in %
Insgesamt Auswärtige
Anteil
auswärtiger
Schüler
*innen in %
2012/13 19.619 3.714 18,9 7.612 3.175 41,7 6.889
2013/14 19.036 3.542 18,6 7.109 2.835 39,9 6.377
2014/15 18.920 3.373 17,8 6.991 2.743 39,2 6.116
2015/16 18.912 3.249 17,2 6.990 2.747 39,3 5.996
2016/17 18.906 3.065 16,2 6.959 2.562 36,8 5.627
2017/18 18.830 2.840 15,1 6.882 2.444 35,5 5.284
2018/19 18.771 2.713 14,5 6.854 2.392 34,9 5.105
2019/20 18.595 2.463 13,2 6.813 2.300 33,8 4.763
2020/21 18.523 2.316 12,5 6.863 2.324 33,9 4.640
2021/22 18.519 2.203 11,9 6.909 2.365 34,2 4.568
Schuljahr
Schüler*innen
an städt. Schulen
Schüler*innen
an nicht-städt. Schulen Auswärtige
Schüler*innen
insgesamtSeite 26 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
24
Abbildung 5 Bevölkerungsvorausberechnung Altersgruppe 10 bis unter 18 Jahre im Rhein-Sieg-Kreis
Quelle: IT.NRW, 2021. Landesdatenbank. 12421-03ir: Bevölkerungsvorausberechnungen 2018 bis 2040/2060 nach
Altersjahren und Geschlecht - kreisfreie Städte und Kreise.
Herkunft der auswärtigen Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen
Folgende Tabelle 7 gibt einen Überblick über die Herkunft der einpendelnden Schüler*innen
in den letzten Schuljahren.
Die Mehrheit der auswärtigen Schüler*innen hat ihren Wohnsitz in Wachtberg oder Alfter,
knapp die Hälfte der einpendelnden „Gastschüler*innen“ stammt aus diesen zwei
Gemeinden. Die Gemeinde Wachtberg bietet als weiterführende Schule lediglich die
Schulform Hauptschule an. In der Gemeinde Alfter stehen als weiterführende Schulen eine
nicht-städtische Gesamtschule sowie eine nicht-städtische Förderschule zur Verfügung.
In Städten mit breitem Schulangebot wohnen weitere jeweils ungefähr 8 Prozent der nach
Bonn einpendelnden Schüler*innen: Sankt Augustin17, Niederkassel18, Bornheim19 und
Königswinter20.
17 Die Stadt Sankt Augustin ist Trägerin einer Hauptschule, einer Realschule, zwei Gymnasien und einer Gesamtschule sowie
einer Förderschule. Ebenfalls im Stadtgebiet zu finden sind Förderschulen in der Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises und des
Landschaftsverbandes Rheinland mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sowie eine freie Waldorfschule.
18 Die Stadt Niederkassel ist Trägerin einer Förderschule, einer Realschule, eines Gymnasiums und einer Gesamtschule.
19 Die Stadt Bornheim verfügt sieben weiterführenden Schulen (Förderschule, Verbundschule, Sekundarschule, Gesamtschule,
Gymnasium und ein privates Mädchengymnasium mit Mädchenrealschule).
20 Die Stadt Königswinter verfügt über ein städtisches Gymnasium und eine städtische Gesamtschule sowie über ein nicht-
städtisches Gymnasium und eine nicht-städtische Realschule.Seite 27 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
25
Tabelle 7 Auswärtige Schüler*innen nach Herkunftsgemeinde/-stadt
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
Ein Blick auf den Anteil auswärtiger Schüler*innen an den weiterführenden Schulen zeigt,
dass sich die Zusammensetzung der Schülerschaft je nach Schulform sehr unterschiedlich
darstellt (siehe Tabelle 8).
Am geringsten fällt der Anteil auswärtiger Schüler*innen an Hauptschulen (5,5 Prozent) und
Gesamtschulen aus (8,1 Prozent).
An Realschulen und Gymnasien beträgt der Anteil jeweils ungefähr 20 Prozent. Dabei liegt
bei den privaten Schulen der Anteil Auswärtiger jeweils deutlich über diesen Mittelwerten.
Die nicht-städtische Realschule liegt bei 70,6 Prozent, die nicht-städtischen Gymnasien bei
32,1 Prozent.
Gymnasien mit weit überdurchschnittlichen Anteilen an auswärtigen Schüler*innen sind bei
den städtischen Schulen das Hardtberg-Gymnasium (32 Prozent) und das Konrad-
Adenauer-Gymnasium in Bad Godesberg (34 Prozent) sowie bei den nicht-städtischen
Schulen das St.-Adelheid-Gymnasium in Beuel (49 Prozent) und das Collegium Josephinum
(64 Prozent) in Bonn.Gemeinde/Stadt
Einpendelnde
SuS
Anteil an
auswärtigen
SuS
Einpendelnde
SuS
Anteil an
auswärtigen
SuS
Einpendelnde
SuS
Anteil an
auswärtigen
SuS
Rheinbach 14 0,3% 16 0,3% 14 0,3%
Bad Honnef 31 0,7% 22 0,5% 18 0,4%
Siegburg 30 0,6% 30 0,6% 23 0,5%
Hennef 41 0,9% 36 0,8% 36 0,8%
Meckenheim 87 1,8% 83 1,8% 78 1,7%
Swisttal 160 3,4% 164 3,5% 150 3,3%
Troisdorf 237 5,0% 250 5,4% 257 5,6%
Sankt Augustin 365 7,7% 372 8,0% 359 7,9%
Niederkassel 389 8,2% 392 8,4% 394 8,6%
Bornheim 388 8,1% 349 7,5% 346 7,6%
Königswinter 390 8,2% 399 8,6% 393 8,6%
Alfter 1.066 22,4% 1.003 21,6% 973 21,3%
Wachtberg 1.178 24,7% 1.156 24,9% 1.137 24,9%
Sonstige 387 8,1% 368 7,9% 390 8,5%
Summe 4.763 100% 4.640 100% 4.568 100%
Schuljahr 2021/2Schuljahr 2020/21Schuljahr 2019/20Seite 28 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
26
Tabelle 8 Anzahl und Anteil auswärtiger Schüler*innen differenziert nach Schulformen im SJ 2021/22
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
3.3. Schulwahlverhalten nach der Grundschule
Das Schulwahlverhalten wird anhand der Übertrittsquoten21 von Bonner Grundschulen in die
Jahrgangstufe 5 der privaten und städtischen weiterführenden Schulen in Bonn betrachtet.
Die nachfolgenden Auswertungen beziehen sich auf die Schulformen Hauptschule,
Realschule, Gymnasium und Gesamtschule.22
Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 wechselten 2.691 Kinder von einer Bonner Grundschule
in eine weiterführende Schule in Bonn. Das waren 67 Kinder mehr als im Vorjahr (+2,5
Prozent) (siehe Abbildung 6).
In Anbetracht der erwarteten Zunahme an Grundschüler*innen ist für die weiterführenden
Schulen in Bonn in den nächsten Jahren mit weiter steigenden Übergangszahlen zu
rechnen.
21 Anteil der Übergänge an die jeweilige Schulform an den Übergängen von der Grundschule in die Klasse 5 einer Bonner
weiterführenden Schule insgesamt. Ohne Schüler*innen, die zur Klasse 5 einer auswärtigen Schule angemeldet wurden.
22 Die Schulformen Förderschule und Freie Waldorfschule bieten sowohl den Primar- als auch den Sekundarbereich I an. Dort
findet nach Klasse 4 kein Übergang zu einer anderen Schulform statt. Diese Schulformen werden bei der Berechnung der
Übertrittsquoten nicht mitberücksichtigt.Anzahl Anteil
Hauptschule 1.301 72 5,5%
städt. 1.301 72 5,5%
nicht-städt. - - -
Realschule 3.354 659 19,6%
städt. 2.970 388 13,1%
nicht-städt. 384 271 70,6%
Gymnasium 15.140 3.382 22,3%
städt. 8.615 1.288 15,0%
nicht-städt. 6.525 2.094 32,1%
Gesamtschule 5.633 455 8,1%
städt. 5.633 455 8,1%
nicht-städt. - - -
Schulform
Schüler*innen
insgesamt darunter AuswärtigeSeite 29 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
27
Abbildung 6 Übertritte von der Jgst. 4 der Bonner Grundschulen in die Jgst. 5 der Bonner weiterführenden Schulen
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
Anwahl nach Schulformen
In Abbildung 7 sind die Anteile der Übergänge von einer Bonner Grundschule zu einer der
allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Bonn dargestellt. Sie geben an, mit welchem
Anteil die Bonner Grundschüler*innen auf die in Bonn vorgehaltenen Schulformen23 der
Sekundarstufe I wechseln.
Die meistgewählte Schulform in Bonn zu Beginn des Schuljahres 2020/21 war mit 56,3
Prozent das Gymnasium, gefolgt von der Gesamtschule mit 23,6 Prozent und der
Realschule mit 15,3 Prozent. Auf die Hauptschule entfielen 4,9 Prozent.
Die Übergangsquoten an Gymnasien bewegen sich seit mehr als 10 Jahren relativ konstant
um einen Mittelwert von 55 Prozent. Zum Schuljahr 2020/21 wechselten 1.514 Kinder von
einer Bonner Grundschule in ein privates oder städtisches Gymnasium und damit 68 mehr
als im Vorjahr.
Mit zunehmendem Ausbau des Platzangebotes an Gesamtschulen24 gingen die Übertritte auf
Hauptschulen und Realschulen zurück. Bereits zum Schuljahr 2009/10 wurde die
Gesamtschule am zweithäufigsten gewählt und „verdrängte“ damit die Realschule von
diesem Platz. Mit dem weiterhin limitierten Angebot an Plätzen liegt die Übergangsquote auf
Gesamtschulen seit 10 Jahren recht stabil bei ungefähr 24 Prozent. Zugleich übersteigt die
Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schulen regelmäßig. Zum Schuljahr
2020/21 wechselten 635 Kinder auf eine Gesamtschule.
Auf eine Bonner Realschule wechselten zum Schuljahr 2020/21 411 Kinder und damit 13
mehr als im Schuljahr zuvor. Nach Jahren des Rückgangs bewegt sich die Übergangsquote
23 Anhand der vorliegenden Daten lassen sich die Übergänge auf die Gesamtschule nicht nach Schulform differenzieren.
24 Die 4. Gesamtschule nahm im SJ 2009/10 ihren Betrieb auf, die 5. Gesamtschule im SJ 2011/12.Seite 30 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
28
mit leichten Abweichungen um einen Mittelwert von 16 Prozent. Die Übergangsquote auf die
Hauptschule liegt in den letzten 10 Jahren relativ stabil bei ungefähr 5 Prozent.
Abbildung 7 Übergangsquote der Bonner Grundschüler*innen zu allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in
Bonn (in Prozent) 2011/12 – 2020/21
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
Die Entwicklung der Anzahl an Übergängen von Bonner Grundschüler*innen an eine der
weiterführenden Schulen in Bonn seit Schuljahr 2011/12 zeigt Abbildung 8.
Abbildung 8 Anzahl der Übergänge von Bonner Grundschulen an Bonner weiterführende Schulen 2011/12 – 2020/21
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.Seite 31 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
29
Schulwahlverhalten in den Stadtbezirken
Bei der Entscheidung für eine bestimmte Schulform zeigen sich im Schuljahr 2020/21 große
Unterschiede zwischen den Grundschulen der jeweiligen Stadtbezirke (siehe Tabelle 9). Die
Bandbreite der Übergangsquoten reicht bei der Gesamtschule von 12 Prozent bis 33 Prozent
(Durchschnitt: 23 Prozent), bei den Realschulen von 9 Prozent bis 31 Prozent (Durchschnitt:
15 Prozent) und bei den Gymnasien von 50 Prozent bis 65 Prozent (Durchschnitt: 56
Prozent). Bei den Hauptschulen geht die Bandbreite von 2 Prozent bis 7 Prozent
(Durchschnitt: 5 Prozent).
In Bad Godesberg, dem Stadtbezirk mit den meisten Gymnasien, ist die Übergangsquote
von der Grundschule auf diese Schulform am höchsten (65 Prozent).
Auffällig in Beuel ist die mit 33 Prozent weit überdurchschnittliche Übergangsquote auf die
Gesamtschule sowie die unterdurchschnittliche Hauptschulquote (1,4 Prozent).
In Hardtberg sind die Übergangsquoten auf die Hauptschule und die Realschule
überdurchschnittlich hoch, die Quoten auf die Gesamtschule und das Gymnasium liegen
unter dem städtischen Durchschnitt.
Bonn ist der Stadtbezirk, der am ehesten dem gesamtstädtischen Durchschnitt entspricht.
Tabelle 9 Übergänge aus den Grundschulen eines Stadtbezirkes in die 5. Klasse einer weiterführenden Schule in Bonn
zum SJ 2020/21
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. Eigene Berechnungen.
Empfehlung für die weiterführende Schulform
Der Übertritt von der Grundschule in die weiterführende Schule wird in Nordrhein-Westfalen
in SchulG § 4 Absatz 5 geregelt. Die Grundschule erstellt eine begründende Empfehlung für
die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Diese
Empfehlung ist nicht bindend, der Elternwille entscheidet über den weiteren
Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I und damit über die Wahl der
Schulform.
Die Schulformempfehlung wird für eine der drei Schulformen Hauptschule, Realschule oder
Gymnasium ausgesprochen. Bei einer Hauptschulempfehlung kann die bedingte Eignung
zum Besuch der Realschule, bei einer Realschulempfehlung die bedingte Eignung zum
Besuch eines Gymnasiums ausgesprochen werden.
Zum Schuljahr 2020/21 wechselten 2.710 Kinder der Jahrgangstufe 4 einer Bonner
Grundschule in eine Bonner weiterführende Schule. Davon erhielten 56 Prozent eine
uneingeschränkte Gymnasialempfehlung. 30 Prozent der Kinder erhielten eine
Realschulempfehlung, 11 Prozent eine Empfehlung für die Hauptschule.Grundschule im
Stadtbezirk … Förderschule Gesamtschule Hauptschule Realschule Gymnasium
Bad Godesberg 0,6% 23,1% 3,3% 8,5% 64,6%
Beuel 0,0% 32,6% 1,4% 8,9% 57,1%
Bonn 0,8% 23,1% 6,6% 17,0% 52,6%
Hardtberg 0,9% 12,1% 6,5% 30,8% 49,7%
Gesamtstädtisch 0,6% 23,4% 4,8% 15,2% 55,9%Seite 32 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
30
Von denjenigen Schüler*innen mit Empfehlung für die Hauptschule folgten mit 40 Prozent
weniger als die Hälfte der Empfehlung. 27 Prozent wechselten auf eine Realschule, ein
Drittel auf eine Gesamtschule.
Unter den Kindern mit Empfehlung für einen Besuch der Realschule wechselte knapp die
Hälfte auf eine Gesamtschule, ein Drittel auf eine Realschule und 15 Prozent auf ein
Gymnasium.
91 Prozent der Kinder mit Empfehlung für einen Besuch des Gymnasiums wechselten auch
tatsächlich auf diese Schulform, 8 Prozent entschieden sich für den Übergang auf eine
Gesamtschule.
Der Schwerpunkt an den Gesamtschulen liegt auf den Schüler*innen mit
Realschulempfehlung. 60 Prozent der Schüler*innen in den Eingangsklassen der
Gesamtschulen besitzt eine Empfehlung für eine Realschule, 19 Prozent eine klare
Gymnasialempfehlung. Die Schüler*innen mit Hauptschulempfehlung bildeten mit 15 Prozent
die kleinste Gruppe.
Die Auswertung der Abweichungen der gewählten von der empfohlenen Schulform
verdeutlicht die Tendenz zur Wahl einer höhen Schulform, zeigt aber auch die
Schwierigkeiten, die sich daraus für die Berechnungen der zu erwartenden
Schüler*innenzahlen für eine Schulform ergeben.
Tabelle 10 Schulformempfehlung und tatsächlich gewählte Schulform zum Schuljahr 2020/21
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
3.4. Schulformwechsel
In den Jahren bis zum Schuljahr 2019/20 entsprachen die Daten zum Schulformwechsel25 in
Bonn tendenziell den bundesweit gängigen Mustern. Von denjenigen Schüler*innen, die
zwischen der 5. und 10. Klasse die Schulform wechselten, gelang einem Drittel ein Aufstieg
in eine anspruchshöhere Schulform, während zwei Drittel einen Abstieg in eine
anspruchsniedrigere Schulform erfahren haben. Sie wechselten beispielsweise vom
Gymnasium in die Realschule oder von der Realschule in die Hauptschule.
Beim Übergang zum Schuljahr 2019/20 zeigte sich für Realschüler*innen das höchste
„Risiko“ eines absteigenden Schulformwechsels, knapp drei Prozent der Jahrgänge 7 bis 9
musste die Realschule in Richtung Hauptschule oder Förderschule verlassen.
25 Dargestellt sind Schulwechsel innerhalb der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5 bis 9) zwischen den verschiedenen
Schulformen. Erfasst sind die Zu- und Abgänge aus dem Blickwinkel der weiterführenden Schulen in Bonn. Ein Wechsel der
Schulform wird auch über die Stadtgrenzen hinaus erfasst, wenn Schüler*innen von außerhalb an die Schulen der Stadt Bonn
wechseln. Nicht berücksichtigt sind Schulwechsel innerhalb derselben Schulform.FS Ges GY HS RS Wald
Hauptschule 0% 33% 1% 40% 27% 0% 100%
Realschule 0% 48% 15% 0% 37% 0% 100%
Gymnasium 0% 8% 91% 0% 1% 0% 100%
Kein Eintrag/keine Empfehlung 20% 35% 8% 11% 24% 2% 100%
Gesamtergebnis 0,6% 23,4% 55,9% 4,8% 15,2% 0,1% 100,0%
Gewählte Schulform
GesamtEmpfehlungen für :Seite 33 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
31
Zum Schuljahr 2020/21 zeigen die Daten für Bonn ein umgekehrtes Verhältnis. Zwei Drittel
der Schüler*innen mit Schulformwechsel gelang ein Aufstieg in eine anspruchshöhere
Schulform, während ein Drittel einen Abstieg in eine anspruchsniedrigere Schulform erfahren
hat. Insgesamt hat sich die Anzahl der Schulformwechsel deutlich reduziert. Zum Schuljahr
2019/20 fanden 449 Schulformwechsel statt, im darauf folgenden Schuljahr 300 (siehe
Tabelle 11).
Zurückzuführen lassen sich die geringere Zahl an Schulformwechsel und der geringere
Anteil an Abschulungen vermutlich auf das im Zuge der Coronapandemie erlassene erste
und zweite Bildungssicherungsgesetz mit den damit verknüpften Ausnahmeregelungen wie
beispielsweise die gesicherte Versetzung in die nächsthöhere Klasse zum Schuljahr
2020/21, auch wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht
wurden.
Die veränderten Muster der Schulformwechsel könnten sich auf die
Schulentwicklungsplanung und Berechnung der Schülerzahlentwicklung zu Lasten der
Prognosegenauigkeit auswirken. Es ist derzeit nicht absehbar, wie die weitere Entwicklung
der Schulformwechsel verlaufen wird. Vor dem Hintergrund der anhaltenden
Einschränkungen beim Unterrichtsbetrieb und den aktuellen rechtlichen Regelungen ist ein
weiter andauernder Rückgang der Schulformwechsel und insbesondere der Abstiege in eine
anspruchsniedrige Schulform ebenso plausibel, wie mittelfristig ein Nachholeffekt mit einem
Anstieg der Schulformwechsel bei Wiederaufnahme des Regelbetriebs.
Für die weitere Schulentwicklungsplanung und Prognose der Schülerzahlenentwicklung wird
davon ausgegangen, dass die vor Schuljahr 2019/20 gängigen Muster der Schulformwechsel
erst mittelfristig wieder auftreten werden.
Tabelle 11 Schulformwechsel, zum Schuljahr 2019/20 und Schuljahr 2020/21
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
Nicht nur die Anzahl der Schulformwechsel, auch die Zahl der Klassenwiederholungen ist im
Schuljahr 2020/21 im Vergleich mit dem Vorjahr deutlich gesunken (siehe Abbildung 9).
Im Schuljahr 2020/21 ging die Zahl der Wiederholungen um 57 Prozent zurück. In der
Sekundarstufe I sank die Gesamtzahl der wiederholenden Schüler*innen um knapp zwei
Drittel. Der Rückgang ist insbesondere auf die gesunkenen Zahlen an den Gymnasien und
Realschulen zurückzuführen.Schulformwechsel zum SJ 2019/20 Schulformwechsel zum SJ 2020/21
Haupt-
schule
Real-
schule
Gym-
nasium
Gesamt-
schule HS RS GY GE
HS - 77 4 9 HS - 17 2 4
RS 10 - 90 7 RS 5 - 32 10
GY 0 103 - 22 GY 3 96 - 27
GE 13 67 21 - GE 9 73 13 -
FS 8 7 2 9 FS 2 0 0 7
Summe 31 254 117 47 Summe 19 186 47 48
Wechsel
zu
Herkunftsschulform
Wechsel
zu
HerkunftsschulformSeite 34 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
32
Abbildung 9 Zahl der wiederholenden Schüler*innen je Jahrgangsstufe, Schuljahre 2019/20 und 2020/21
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
Im Zusammenhang mit den Auf- und Abstiegen zwischen den Schulformen und den
Klassenwiederholungen verändert sich die Anzahl der der Schüler*innenzahlen der
verschiedenen Schulformen in einer Jahrgangsstufe zur Anzahl der Schüler*innen im darauf
folgenden Schuljahr teilweise erheblich, wie exemplarisch anhand der Auswertungen für den
Ausgangsschuljahrgang 2012/13 sichtbar wird (siehe Abbildung 10).
Insbesondere bei den Hauptschulen steigt nach dem 6. Schuljahr die Zahl der
Schüler*innen an. Die 143 Kinder des Jahrganges 5 waren drei Jahre später durch
Seiteneinsteiger*innen auf 333 Schüler*innen angewachsen (+133 Prozent).
Der Zuwachs wird insbesondere durch Nichtversetzung von Hauptschüler*innen oder durch
Schulformabstiege26 verursacht, sowie, zu einem geringeren Ausmaß, durch die Aufnahme
auswärtiger Schüler*innen.
Realschulen zeigen ebenfalls die Tendenz anwachsender Schüler*innenzahlen im Verlauf
der aufsteigenden Jahrgänge. Die 536 5. Klässler*innen im Ausgangsschuljahr 2012/13
wuchsen auf einen Höchststand von 642 Schüler*innen im Schuljahr 2016/17 an (+20
Prozent). Auch bei den Realschulen erklären sich Zuwächse in hohem Maße durch einen
Schulformwechsel und zu einem geringeren Anteil aus dem Wechsel auswärtiger
Schüler*innen an die Bonner Schulen.
An den Gesamtschulen bleibt die Anzahl der Schüler*innen im Verlauf der aufsteigenden
Jahrgangsstufen in der SEK I eher stabil. Zunahmen zeigen sich lediglich von der 8. in die 9.
Jahrgangsstufe. Größere Rückgänge sind erst beim Übergang in die Sekundarstufe II zu
26 Auf Antrag der Eltern kann die Schulform bis zum Beginn der Klasse 9 gewechselt werden. Schüler*innen, die die
Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen
jedoch in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die
Versetzung in die nächst höhere Klasse erreichen (§ 50 Abs. 5 SchulG).Seite 35 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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sehen. In den Gesamtschulen ist die Wiederholung einer Jahrgangsstufe grundsätzlich nicht
bzw. nur auf freiwilliger Basis vorgesehen27.
Auch an den Bonner Gymnasien schwankt die Anzahl der Schüler*innen in der
Sekundarstufe I nur marginal. Zunahmen zeigen sich im Übergang von der 9. in die 10.
Jahrgangsstufe, d.h. beim Übergang in die Sekundarstufe II.
Abbildung 10 Veränderungen der Schüler*innenzahlen nach Jahrgangstufe (Index: 5. Jahrgang =100)
Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.
4. Schulisches Angebot
4.1 Gesamtübersicht – Weiterführende Schulen in Bonn
In Bonn stehen im Schuljahr 2021/22 insgesamt 44 städtische und nicht-städtische
weiterführende allgemeinbildende Schulen zur Verfügung. Die Stadt Bonn ist Trägerin von
31 Schulen (siehe Tabelle 12).
27 Laut § 27 (APO-S I) gibt es für die Gesamtschule besondere Versetzungsbestimmungen: In der Sekundarstufe I gehen die
Schüler*innen ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Eine freiwillige Wiederholung einer Klasse ist auf Wunsch der Eltern
möglich. Am Ende der Klasse 9 werden die Schüler*innen in die Klasse 10 versetzt, wenn sie mindestens die Bedingungen für
die Vergabe des Hauptschulabschlusses Klasse 9 erfüllen.Seite 36 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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Tabelle 12 Anzahl Schüler*innen und der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Bonn im Schuljahr 2021/22
An den fünf Bonner Gesamtschulen kann in der Sekundarstufe I der Hauptschulabschluss,
der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss
(Fachoberschulreife) erworben werden, in der Sekundarstufe II die Fachhochschulreife und
die Fachhochschulreife mit Qualifikation nach Klasse 12 sowie das Abitur.
Bei den zwei Bonner Waldorfschulen handelt es sich um staatlich genehmigte Schulen in
freier Trägerschaft, die als verfassungsgemäßer Ersatz für öffentliche Schulen staatliche
Prüfungen abnehmen können. Eine der Schulen ist eine Freie Waldorfschule-Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung.
Fünf der acht Bonner Förderschulen führen Angebote der Sekundarstufe I (siehe Tabelle
13). Davon ist die Stadt Bonn Trägerin von vier Förderschulen, eine Förderschule befindet
sich in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland. Die Förderschulen sind jeweils
auf einzelne Förderschwerpunkte spezialisiert, die eine individuelle Förderung ermöglichen.
Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung umfassen auch die
Sekundarstufe II. Diese wird als Berufspraxisstufe geführt und soll Grundlagen für die
spätere berufliche Tätigkeit der Schüler*innen schaffen.
Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines längeren Klinikaufenthalts nicht am
Unterricht ihrer regulären Schule teilnehmen können, besteht das Unterrichtsangebot der
Paul-Martini-Schule für Kranke.
Tabelle 13 Förderschulen mit Förderschwerpunkten und Alterszielgruppen zum Schuljahr 2021/22
Die Weiterbildungskollegs sind Einrichtungen des zweiten Bildungswegs, die es
Erwachsenen ermöglichen, Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen nachzuholen. In
Trägerschaft der Stadt Bonn steht das Weiterbildungskolleg Bonn (Abendgymnasium undnicht-
städtisch insgesamt städtisch nicht-
städtisch insgesamt
Hauptschulen 4 4 1.301 1.301
Realschulen 6 1 7 2.970 384 3.354
Gymnasien 10 9 19 8.615 6.525 15.140
Gesamtschulen 5 5 5.633 5.633
Waldorfschulen 2 2 543 543
Förderschulen 4 1 5 550 136 686
Weiterbildungskollegs 2 2 933 933
Summe 31 13 44 20.002 7.588 27.590
Anzahl Schulen
städtisch
Schulform
Anzahl Schüler*innenSchulname Trägerschaft Förderschwerpunkte Jahrgangsstufen
Schule am Hügel städtisch Lernen; Emotionale und soziale Entwicklung Sekundarstufe I
Königin-Juliana-Schule städtisch Geistige Entwicklung
Sekundarstufe I,
Berufspraxisstufe
Schule am Rheingarten städtisch Lernen; Emotionale und soziale Entwicklung; Sprache
Primarstufe,
Sekundarstufe I
Siebengebirgsschule städtisch Lernen; Emotionale und soziale Entwicklung; Sprache
Primarstufe,
Sekundarstufe I
Paul-Martini-Schule städtisch Schule für Kranke Alle Jahrgangsstufen
Johannes - Schule
(Freie Waldorf Förderschule) nicht-städtisch
Geistige Entwicklung; Lernen; Sprache;
Emotionale und soziale Entwicklung
Primarstufe,
Sekundarstufe I,
Berufspraxisstufe
LVR-Christophorusschule nicht-städtisch Körperliche und motorische Entwicklung
Primarstufe,
Sekundarstufe ISeite 37 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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Kolleg in Bonn) mit einer Außenstelle (Abendgymnasium und Abendrealschule) in
Euskirchen. Zusätzlich gibt es in Bonn eine eigenständige Abendrealschule mit aktuell 516
Studierenden.
Darüber hinaus unterhalten die vier städtischen Berufskollegs sowie das nicht-städtische
Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Bonn mit beruflichen Gymnasien das Angebot einer
Sekundarstufe II.
4.2 Platzkapazität in der Sekundarstufe I
Nachfolgende Tabelle zeigt die zum Schuljahr 2021/22 zur Verfügung stehenden städtischen
und privaten weiterführenden Schulen mit Sekundarstufe I, deren jeweilige Zügigkeit sowie
die Platzkapazitäten für die Jahrgangsstufe 5, differenziert nach unterschiedlichen
Richtwerten (GL-Richtwert, Klassenfrequenzrichtwert, Obergrenze der Klassenbandbreite).
Laut Runderlass28 des MSB sollen GL-Schulen so viele Schüler*innen aufnehmen, dass sie
Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Schüler*innen lernen, davon
durchschnittlich drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (GL-Richtwert). Die
Umstellung umfasst die Klassen 5 und 6 des Schuljahres 2019/20.
An Schulen in privater Trägerschaft werden Aufnahmekapazitäten sowie
Aufnahmeverfahren jährlich autark und ohne Abstimmung mit der Stadt Bonn als
Schulträgerin festgelegt und durchgeführt. Zur Bestimmung der an nicht-städtischen
Schulen rechnerisch zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten werden die für städtische
Schulen geltenden Klassenfrequenzhöchstwerte zugrunde gelegt (§6 der VO zu § 93 Abs. 2
SchulG).
Zur Berechnung der gesamtstädtischen Platzkapazitäten werden für die städtischen Schulen
die geltenden Klassenfrequenzrichtwerte und –obergrenzen angelegt.
28 Quelle:
https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Runderlass_Neuausrichtung_Inklusion_oeffentliche_Schulen.pdfSeite 38 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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Tabelle 14 Platzkapazitäten in der Jahrgangsstufe 5 zum Schuljahr 2021/22
*Die Obergrenze der aufzunehmenden Schüler*innen in Eingangsklassen wurde laut Ratsbeschluss auf 28 festgelegt.
**4-zügiger Ausbau geplant.
***6-zügiger Ausbau geplant.
****5-zügiger Ausbau geplantKlassen-
frequenz-
Richt-
wert
Ober-
grenze
nach GL-
Richtwert
nach
Klassen-
frequenz-
Richtwert
nach
Klassen-
frequenz -
Obergrenze
August-Macke-Schule HS 3 städtisch ja 24 30 75 72 90
Johannes-Rau-Schule HS 3 städtisch ja 24 30 75 72 90
Karl Simrock Schule für Berufsorientierung HS 3 städtisch ja 24 30 75 72 90
Katholische Hauptschule St. Hedwig HS 3 städtisch ja 24 30 75 72 90
Realschule Beuel RS 4 städtisch ja 27 29 100 108 116
Emilie-Heyermann-Realschule RS 2 städtisch nein 27 29 54 54 58
Freiherr-v.-Stein-Realschule** RS 3 städtisch ja 27 29 75 81 87
Gertrud-Bäumer-Realschule RS 3,5 städtisch ja 27 29 87,5 94,5 101,5
Realschule Hardtberg RS 3 städtisch ja 27 29 75 81 87
Margot-Barnard-Realschule RS 3 städtisch ja 27 29 75 81 87
Collegium Josephinum RS 2 nicht-städt. nein 29 29 58 58 58
Beethoven-Gymnasium GY 4 städtisch nein 27 29 108 108 116
Carl-von-Ossietzky-Gymnasium GY 3 städtisch nein 27 29 81 81 87
Clara-Schumann-Gymnasium* GY 4 städtisch nein 27 28 108 108 112
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium* GY 4 städtisch ja 27 28 100 108 112
Friedrich-Ebert-Gymnasium* GY 5 städtisch ja 27 29 125 135 145
Hardtberg-Gymnasium GY 4 städtisch nein 27 29 108 108 116
Helmholtz-Gymnasium**** GY 4 städtisch ja 27 29 100 108 116
Konrad-Adenauer-Gymnasium GY 3 städtisch nein 27 29 81 81 87
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium GY 3 städtisch nein 27 29 81 81 87
Tannenbusch-Gymnasium** GY 3 städtisch nein 27 29 81 81 87
Sankt-Adelheid-Gymnasium GY 3,5 nicht-städt. nein 29 29 101,5 101,5 101,5
Aloisiuskolleg GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87
Amos-Comenius-Gymnasium GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87
Erzbischöfliches Clara-Fey-Gymn. GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87
Ernst-Kalkuhl-Gymnasium GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87
Collegium Josephinum GY 3,5 nicht-städt. nein 29 29 101,5 101,5 101,5
Kardinal-Frings-Gymnasium GY 4 nicht-städt. nein 29 29 116 116 116
Erzbischöfliche Liebfrauenschule GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87
Otto-Kühne-Schule GY 3,5 nicht-städt. nein 29 29 101,5 101,5 101,5
Gesamtschule Beuel GES 6 städtisch ja 27 29 150 162 174
Elisabeth-Selbert-Gesamtschule GES 6 städtisch ja 27 29 150 162 174
Bertolt-Brecht-Gesamtschule GES 6 städtisch ja 27 29 150 162 174
Marie-Kahle-Gesamtschule GES 4 städtisch ja 27 29 100 108 116
Bonns Fünfte*** GES 4 städtisch ja 27 29 100 108 116
Summe Weiterführende Schulen 125 3.303 3.402 3.629
Summe Hauptschule 12 300 288 360
Summe Realschule 21 525 558 595
davon: städt. Realschule 19 467 500 537
Summe Gymmnasium 66,5 1.829 1.855 1.921
davon: städt. Gymnasum 37 973 999 1.065
Summe Gesamtschule 26 650 702 754
Aufnahmekapazität SuS
in der Jahrgangsstufe 5
Klassenferquenzen
Jahrgangsstufe 5
Schulen mit Sekundarstufe I Schul-
form
Zügig
-keit
SEK I
Träger
GL-
Schule
2020/21Seite 39 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
37
4.3 Ganztagesbetreuung
An den Bonner weiterführenden Schulen findet Ganztagsbetreuung in Form von gebundenen
Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten statt; darüber hinaus gibt
es zwei Internate, die eine gymnasiale Oberstufe führen (Aloisiuskolleg und Ernst Kalkuhl-
Gymnasium).
Gebundene Ganztagsschulen
In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schüler*innen der Schule an den
Ganztagsangeboten teil, eine regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend. Der Zeitrahmen des
Ganztagsbetriebs umfasst, unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit, in der Regel
mindestens drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel
von 8 bis 15 Uhr. Er erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel
auf jeweils mindestens vier Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die
Teilnahme an weiteren außerunterrichtlichen Angeboten, die über diesen Zeitrahmen
hinausgehen, ist in der Regel freiwillig 29.
Zu den typischen außerunterrichtlichen Angeboten im gebundenen Ganztag gehören
• die Anleitung bzw. Hilfe und Beaufsichtigung bei Hausaufgaben,
• individuelle Fördermaßnahmen für Schüler*innen (zum Beispiel Sprachförderung,
Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Naturwissenschaften,
Fremdsprachen, Bewegungsförderung)
• die Anleitung zu gestalterischer, handwerklicher, musischer und sportlicher
Betätigung, z.B. in Arbeitsgemeinschaften,
• die Aufsicht und Betreuung während der Freistunden im Ganztagsbereich
(Mittagspause).
Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote
Zu den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten gehört in der
Sekundarstufe I die "pädagogische Übermittagsbetreuung". Die Teilnahme der Schüler*innen
ist freiwillig, der Zeitrahmen orientiert sich an den jeweiligen Bildungs-, Erziehungs- und
Betreuungsbedarfen. Die Schulen besitzen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung
Verpflegungs-, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für die Mittagspausen, aber auch
Hausaufgabenbetreuung und erweiterte Bildungs- sowie Freizeitangebote im
Nachmittagsbereich anzubieten. Die Schule beteiligen dabei in der Regel verschiedene
außerschulische Partner, insbesondere aus Jugendhilfe, Kultur und Sport.
Angebot und Teilnahme
Zum Schuljahr 2021/22 sind in Bonn 17 der 29 städtischen allgemeinbildenden
weiterführenden Schulen (ohne die zwei Weiterbildungskollegs) mit einem gebundenen
Ganztagsbetrieb ausgestattet (58 Prozent). Die Quote fällt bei den städtischen Schulen je
nach Schulform sehr unterschiedlich aus. Während alle Gesamt- und Hauptschulen (mit
Ausnahme der Hauptschule St. Hedwig) mit einem Ganztagsbetrieb ausgestattet sind, sind
29 siehe Runderlass des Schulministeriums v. 23.10.2010 unter https://bass.schul-welt.de/11042.htmSeite 40 von 170
Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022
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43 Prozent der Realschulen, 30 Prozent der Gymnasien sowie die Hälfte der Förderschulen
ganztägig organisiert.
Von den nicht-städtischen weiterführenden Schulen bieten lediglich das Clara-Fey-
Gymnasium und die Förderschule LVR-Christopherusschule einen gebundenen
Ganztagsbetrieb an.
Folgende städtischen weiterführenden Schulen werden als gebundene Ganztagsschulen
geführt:
Förderschulen:
 Schule am Hügel
 Königin-Juliana-Schule
Hauptschulen
 August-Macke-Schule
 Johannes-Rau-Schule (erweiterte gebundene Ganztagschule)
 Karl Simrock Schule für Berufsorientierung
Realschulen
 Emilie-Heyermann-Realschule
 Freiherr-vom-Stein-Realschule (für Klassen-/Jahrgangsstufen 5 bis 7)
 Realschule Beuel
Gymnasien
 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium (in Sekundarstufe I)
 Helmholtz-Gymnasium (in Sekundarstufe I)
 Konrad-Adenauer-Gymnasium (in der SEK I wird ein Zug als Ganztagsschule geführt)
 Tannenbusch-Gymnasium (in der SEK I wird ein Zug als gebundener Ganztag
geführt)
Gesamtschulen
 Bertolt-Brecht-Gesamtschule
 BONNS FÜNF

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Datenstand: 02.11.2026, 23:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de