220857 · Mitteilungsvorlage
Schulentwicklungsplan allgemeinbildende weiterführende Schulen 2021/22
Kerndaten
- Nummer
- 220857
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220857 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Schulentwicklungsplan allgemeinbildende weiterführende Schulen 2021/22 Beratungsfolge Schulausschuss 12.05.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Neuaufstellung des Schulentwicklungsplanes für die städtischen Bonner Grundschulen und die nachfolgende inhaltliche Ausweitung der Schulentwicklungsplanung auf allgemeinbildende weiterführende Schulen beschlossen (Drucksachennummer 1612838). Für den vorliegenden Schulentwicklungsplan weiterführende Schulen wurde weitestgehend die Systematik des Schulentwicklungsplanes Grundschulen sowie das Verfahren zur Prognose von Schülerzahlen angewandt. Allerdings werden aufgrund des grundsätzlich stadtweiten Einzugsgebietes der weiterführenden Schulen keine standortbezogenen Prognosen für die zu erwartende Anzahl an Schülerinnen und Schüler berechnet, sondern gesamtstädtische Prognosen für die einzelnen Schulformen. Ebenfalls analog zum Schulentwicklungsplan Grundschulen wird der Schulentwicklungsplan weiterführende Schulen prozesshaft weiterentwickelt. Somit besteht die Möglichkeit, politische und/oder planerische ergänzende Hinweise vorzunehmen. Gemäß § 76 Schulgesetz werden die städtischen Bonner weiterführenden Schulen und gemäß § 80 Schulgesetz die umliegenden Kommunen bei der Aufstellung des Schulentwicklungsplans beteiligt. Im Rahmen dessen wird den umliegenden Kommunen und Schulleitungen der Schulentwicklungsplan nach Einstellung der Mitteilungsvorlage in das Ratsinformationssystem parallel zur Verfügung gestellt. Der anliegende Plan ist in wesentlichen Teilen vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine erstellt worden. Daher sind die Ausführungen zur „Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen“ (Kapitel 4.5) zu einem Zeitpunkt erstellt worden, als diese Entwicklungen noch nicht absehbar waren. Bislang (Stand 22.04.2022) sind bereits rd. 500 geflüchtete ukrainische Kinder/Jugendliche zusätzlich an den Bonner Schulen angemeldet worden. Die Konsequenzen betreffen alle Bonner Schulen jedweder Schulform. Aktuell sind lt. Meldebehörde rd. ukrainische 900 Kinder/Jugendliche im schulpflichtigenSeite 1 von 170 Seite 2 Alter in Bonn gemeldet. Es muss derzeit davon ausgegangen werden, dass diese Zahl weiter steigen, ggf. auch den Höchststand im Schuljahr 2016/2017 erreichen bzw. übertreffen wird. Eine verlässliche Prognose ist derzeit zwar noch nicht möglich. Diese Entwicklung verschärft an vielen Schulstandorten jedoch schon jetzt die ohnehin schwierige räumliche Situation. Anlage/n 1 SEP_Weiterführende_Schulen_2021-22 (öffentlich)Seite 2 von 170 SCHULENTWICKLUNGS PLAN ALLGEMEINBILDENDE WEITERFÜHRENDE SCHULEN BONN 2021/2022 Dezernat für Schule, Soziales und Jugend Schulamt Bonn, März 2022Seite 3 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 1 Inhaltsverzeichnis VORBEMERKUNGEN ..................................................................................................................... 3 1. PLANUNGSRELEVANTE REGELUNGEN ..................................................................................... 5 1.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN ............................................................................................................. 5 1.2 RATSBESCHLÜSSE......................................................................................................................... 11 1.3 RAUMBEDARF ............................................................................................................................. 13 2. PROGNOSERECHNUNG ........................................................................................................ 15 2.1 ANNAHMEN FÜR DIE VORAUSBERECHNUNG ..................................................................................... 15 2.2 METHODISCHES VORGEHEN .......................................................................................................... 16 2.3 DATENQUELLEN .......................................................................................................................... 18 3. RAHMENBEDINGUNGEN ...................................................................................................... 19 3.1. DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG ................................................................................................... 19 3.2. VERFLECHTUNGEN MIT DEM UMLAND ............................................................................................ 20 3.3. SCHULWAHLVERHALTEN NACH DER GRUNDSCHULE ........................................................................... 26 3.4. SCHULFORMWECHSEL .................................................................................................................. 30 4. SCHULISCHES ANGEBOT ....................................................................................................... 33 4.1 GESAMTÜBERSICHT – WEITERFÜHRENDE SCHULEN IN BONN .............................................................. 33 4.2 PLATZKAPAZITÄT IN DER SEKUNDARSTUFE I ...................................................................................... 35 4.3 GANZTAGESBETREUUNG ............................................................................................................... 37 4.4 SCHULSOZIALARBEIT..................................................................................................................... 39 4.5 BESCHULUNG VON NEU ZUGEWANDERTEN KINDERN UND JUGENDLICHEN ............................................. 40 5. ENTWICKLUNG DER SCHÜLER*INNENZAHLEN ....................................................................... 43 5.1 GESAMTSTÄDTISCHER ÜBERBLICK ................................................................................................... 43 5.2 SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG ............................................................................................. 49 5.3 SCHULABSCHLÜSSE ...................................................................................................................... 57 5.5 HAUPTSCHULEN .......................................................................................................................... 60 5.6 REALSCHULEN ............................................................................................................................. 63 5.7 GESAMTSCHULEN ........................................................................................................................ 67 5.8 GYMNASIEN ............................................................................................................................... 72 6. STANDORTBEZOGENE BETRACHTUNG NACH STADTBEZIRKEN ............................................... 80 6.1 STADTBEZIRK BEUEL ..................................................................................................................... 80 Realschule Beuel............................................................................................................................. 82 Ernst-Kalkuhl-Gymnasium .............................................................................................................. 84 Kardinal-Frings-Gymnasium ........................................................................................................... 85 St.-Adelheid-Gymnasium ................................................................................................................ 86 Gesamtschule Beuel ....................................................................................................................... 87 Schule am Rheingarten .................................................................................................................. 89 6.2 STADTBEZIRK BONN ..................................................................................................................... 91 Karl-Simrock-Schule für Berufsorientierung ................................................................................... 93 St.-Hedwig-Schule .......................................................................................................................... 95 Emilie-Heyermann-Realschule........................................................................................................ 97Seite 4 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 2 Freiherr-vom-Stein-Realschule ....................................................................................................... 99 Collegium Josephinum - Realschule ............................................................................................. 101 Beethoven-Gymnasium ................................................................................................................ 102 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium ................................................................................................... 104 Clara-Schumann-Gymnasium....................................................................................................... 106 Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium ................................................................................................... 108 Friedrich-Ebert-Gymnasium ......................................................................................................... 110 Tannenbusch-Gymnasium ............................................................................................................ 112 Collegium Josephinum.................................................................................................................. 114 Erzbischöfliche Liebfrauenschule Bonn ........................................................................................ 115 Bertolt-Brecht-Gesamtschule ....................................................................................................... 116 Bonns Fünfte ................................................................................................................................ 118 Marie-Kahle-Gesamtschule .......................................................................................................... 120 Schule am Hügel ........................................................................................................................... 122 LVR-Förderschule Bonn (Christophorusschule) ............................................................................ 124 Freie Waldorfschule - Förderschule Johannesschule .................................................................... 125 Private Freie Waldorfschule Bonn ................................................................................................ 126 6.3 STADTBEZIRK BAD GODESBERG .................................................................................................... 127 Johannes-Rau-Schule.................................................................................................................... 129 Gertrud-Bäumer-Realschule ......................................................................................................... 131 Konrad-Adenauer-Gymnasium..................................................................................................... 133 Nicolaus-Cusanus-Gymnasium ..................................................................................................... 135 Aloisiuskolleg ................................................................................................................................ 137 Amos-Comenius-Gymnasium ....................................................................................................... 138 Erzbischöfliches Clara-Fey-Gymnasium ........................................................................................ 139 Otto-Kühne-Schule ....................................................................................................................... 140 Elisabeth-Selbert-Gesamtschule................................................................................................... 141 Förderschule Siebengebirgsschule ............................................................................................... 143 6.4 STADTBEZIRK HARDTBERG........................................................................................................... 145 August-Macke-Schule................................................................................................................... 147 Margot-Barnard-Realschule ......................................................................................................... 149 Realschule Hardtberg ................................................................................................................... 151 Hardtberg-Gymnasium................................................................................................................. 153 Helmholtz-Gymnasium ................................................................................................................. 155 Förderschule Königin-Juliana-Schule ............................................................................................ 157 7. MAßNAHMEPLANUNG........................................................................................................158 ANHANG ...................................................................................................................................161 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ..................................................................................................................... 161 GLOSSAR............................................................................................................................................. 162 PLATZKAPAZITÄT IN DER SEKUNDARSTUFE I ............................................................................................... 165 KLASSENFREQUENZEN ........................................................................................................................... 166 ÜBERGANGSQUOTEN NACH STADTBEZIRKEN ............................................................................................. 166 GESAMTPROGNOSEN ............................................................................................................................ 167 INKLUSIVE BILDUNG .............................................................................................................................. 167Seite 5 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 3 Vorbemerkungen Die Schullandschaft in Bonn hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt. Auslöser waren sowohl Änderungen in den rechtlichen Rahmensetzungen auf Landesebene als auch grundsätzliche strukturelle Veränderungen. Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft ergeben sich aus: der Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren, die eine räumliche Erweiterung an den jeweiligen Schulstandorten erfordert, der zunehmenden Anzahl an inklusiv zu beschulenden Kindern und Jugendlichen, die an allgemeinbildenden Schulen den Bedarf nach Plätzen für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf steigen lässt, dem anhaltenden Wandel der gesamtstädtischen Schulstruktur. Gesamtschulen werden weiterhin stark nachgefragt, während die Schüler*innenzahlen an Hauptschulen sinken, einer wachsenden Bevölkerung mit einer insgesamt steigenden Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die in den kommenden Jahren in Bonn beschult werden. Aus den Herausforderungen ergeben sich aktuelle Handlungsbedarfe: Schaffung von Schulraum durch Umbau, Erweiterung, Sanierung oder durch temporäre Bauten, Konzeption und Umsetzung aufwendigerer Raumprogramme, unter anderem durch das „Gemeinsame Lernen“ und die Rückkehr zu G9, wodurch individuelle schulspezifische Belange stärker in den Fokus rücken, Bereitstellung von technischer Infrastruktur durch den Fokus auf die Digitalisierung von Bildung. Der vorliegende Schulentwicklungsplan beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Ist- Zustand und den erwarteten Entwicklungen der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen. Förderschulen werden im Schulentwicklungsplan unter dem Blickwinkel einer inklusiven Beschulung deskriptiv dargestellt. Die Entwicklungen der berufsbildenden Schulen werden ausgeklammert und perspektivisch in einem gesonderten Bericht behandelt. Aufgebaut ist der Schulentwicklungsplan wie folgt: das erste Kapitel stellt die Zielsetzung sowie die aktuellen schulgesetzlichen Rahmenbedingungen des vorliegenden Schulentwicklungsplanes dar. Kapitel 2 erläutert das methodische Vorgehen. Dazu gehören das die Annahmen und das Verfahren zur Vorausberechnung der Schüler*innenzahlen sowie die Beschreibung der Datenbasis. Kapitel 3 beschreibt die Rahmenbedingungen der Schulentwicklungsplanung, wie die Bevölkerungsentwicklung, die Schüler*innenströme in das Umland, das Schulwahlverhalten nach der Grundschule und Schulformwechsel. Kapitel 4 umreißt die zur Verfügung stehenden schulischen Angebote in den Bereichen der Ganztagesbetreuung, der Schulsozialarbeit sowie Maßnahmen zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen.Seite 6 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 4 In Kapitel 5 werden die Entwicklungen der weiterführenden Schulen und der Bereich der sonderpädagogischen Förderung auf gesamtstädtischer Ebene dargestellt. Die Einzelbetrachtung der Schulen schließt in Kapitel 6 an. Kapitel 7 bietet eine Übersicht über Handlungsbedarfe und Maßnahmen in den Schulstandorten der Stadtbezirke. In die Vorausrechnung der Schüler*innenzahlen wurden alle städtischen und privaten Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und die Gesamtschulen eingeschlossen. Der Einzugsbereich der weiterführenden Schulen erstreckt sich, im Gegensatz zu den Grundschulen, über die ganze Stadt. Für die Betrachtung der Entwicklung der Schüler*innenzahlen werden daher nicht die Schulbezugsräume, sondern die Gesamtstadt herangezogen. Der vorhandenen Platzkapazität wird die für jede Schulform erwartete Bedarfsentwicklung gegenübergestellt, jeweils ausgedrückt in Zügen. Die Berechnung der benötigten Anzahl an Zügen bezieht sich jeweils auf die für die Schulformen geltenden Richtwerte bzw. Obergrenzen der Klassenfrequenzen. Die Schulentwicklungsplanung erfolgt in Form eines prozessorientierten Verfahrens. Der 1. Entwurf wird den politischen Gremien vorgestellt, die Schulen werden nachfolgend informiert. Hinweise und Anregungen aus Politik und Schule werden geprüft und gegebenenfalls entsprechend in den Schulentwicklungsplan eingearbeitet. Parallel dazu werden die Stellungnahmen der benachbarten Kommunen eingeholt. Abschließend wird der überarbeitete Entwurf in den politischen Gremien diskutiert und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Der Schulentwicklungsplan wird auf einen Fünfjahreszeitraum fortgeschrieben. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Schuljahre 2012/13 bis 2021/22 und gibt einen Ausblick auf die erwartete Entwicklung bis zum Schuljahr 2026/27. Davon abweichend ist im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (Auflösung, Errichtung, Änderung von Schulen) die Schulentwicklungsplanung anlassbezogen darzulegen. Das bedeutet, dass eine Fortschreibung bei bestehendem Bedarf vor dem üblichen Fünfjahreszeitraum erforderlich werden kann. Bei dem vorliegenden Bericht ist zu beachten, dass Zusammenhänge im Bildungsbereich komplex sind, gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen, aber auch Präferenzen von Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler*innen bei der Schulplatzwahl kontinuierlichen Veränderungen unterliegen. Angesichts der Vielzahl möglicher und nicht vorhersehbarer Einflussfaktoren wird von einer Vorhersage künftiger Entwicklungen auf Einzelschulebene abgesehen, zumal die Vergabe der zur Verfügung stehenden Schulplätze über das ganze Stadtgebiet hinweg erfolgt. Die dargestellten Schüler- und Bevölkerungsentwicklungen sind als Erwartungswerte auf gesamtstädtischer Ebene zu interpretieren, die unter der Bedingung realisiert werden, dass die zugrunde liegenden Annahmen der Prognoseberechnungen zutreffen. Der vorgelegte Bericht versteht sich daher als Rahmenplanung.Seite 7 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 5 1. Planungsrelevante Regelungen 1.1 Rechtliche Grundlagen Schulgesetz Nach § 80 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Bonn als Schulträgerin verpflichtet, für ihren Bereich eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Diese soll dazu beitragen, ein gleichmäßiges, inklusives und alle Schulformen und Schularten umfassendes Bildungs- und Abschlussangebot zu sichern. Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass Angebote aller Schulformen und Schularten als Orte gemeinsamen Lernens unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten. Auf Basis der Schulentwicklungsplanung entscheidet der Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen und berät über größere bauliche Veränderungen. Gemäß § 81 Abs. 1 SchulG NRW ist der Schulträger hierbei verpflichtet, angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Ein Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, einen zukunftsgerichteten Orientierungsrahmen für schulorganisatorische und schulbauliche Maßnahmen zu bieten, die in der Hand des Schulträgers liegen. Einen limitierenden Faktor in der Umsetzung stellen derzeit allerdings die nicht ausreichenden Personalressourcen beim Städtischen Gebäudemanagement dar. Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und geben ihnen Empfehlungen. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen. Die abgestimmte Schulentwicklungsplanung dient der Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. Entwicklungen auf Landesebene Auf Landesebene sind seit Veröffentlichung des letzten Bonner Schulentwicklungsplanes für weiterführende Schulen mehrere Schulrechtsänderungsgesetze in Kraft getreten, die sich zum Teil erheblich auf die Schullandschaft auswirken. 10. Schulrechtsänderungsgesetz vom 10.04.2014 - Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung schulgesetzlicher Vorschriften Novelliert wurde § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW1, der unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Privilegierung gemeindeansässiger Bewerber*innen gegenüber nicht 1 In Kraft getreten am 01. August 2014Seite 8 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 6 Ortsansässigen im Aufnahmeverfahren der Schulen einräumt. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist ein entsprechender Schulträgerbeschluss, den der Rat der Stadt Bonn am 13.11.2014 getroffen hat. Schüler*innen, die ihren Wohnsitz nicht in Bonn haben, können demnach grundsätzlich an Bonner Schulen angemeldet werden. Allerdings werden sie im Falle eines Anmeldeüberhanges (mehr Anmeldungen als Schulplätze) nachrangig zu Bonner Schüler*innen berücksichtigt, sofern die Schüler*innen eine Schule der gewünschten Schulform in ihrer Heimatgemeinde vorfinden. Vor Gültigkeit der Vorschrift waren Kinder, die sich bei einer Schule beworben haben, unabhängig von ihrem Wohnort wie alle anderen Kinder im Aufnahmeverfahren zu berücksichtigen. 13. Schulrechtsänderungsgesetz vom 11.07.2018 – Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium Alle städtischen Gymnasien wurden zum Schuljahr 2019/20 auf den neunjährigen Bildungsgang (G9) umgestellt. Die Umstellung umfasst die Klassen 5 und 6 des Schuljahres 2019/20, also auch Kinder, die zum Schuljahr 2018/19 in ein Gymnasium eingeschult wurden. Der Umstellungsprozess wird im Schuljahr 2026/27 abgeschlossen sein, wenn die Klasse 6 des Schuljahres 2019/20 in die 13. Jahrgangsstufe versetzt wird. Im Übrigen beenden die vor 2018/19 in das Gymnasium aufgenommenen Schüler*innen ihren Bildungsgang nach den bisherigen Vorschriften2. 15. Schulrechtsänderungsgesetz vom 29. Mai 2020 - Gesetz zur Anpassung und Bereinigung schulrechtlicher Vorschriften3 Im Rahmen des 15. Schulrechtsänderungsgesetztes wurde § 81 SchulG angepasst und damit eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Bildung von Mehrklassen geschaffen. Eine Mehrklasse liegt vor, wenn die Anzahl der Parallelklassen in Abweichung von der durch die Schulaufsicht genehmigten Zügigkeit nur vorübergehend, d.h. höchstens in zwei aufeinander folgenden Schuljahren, desselben Jahrgangs, erhöht wird. Nach §81 Absatz 4 Satz 1 kann der Schulträger ohne Änderung der Schule im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde die Zahl der Parallelklassen einer Schule vorübergehend durch Bildung einer Mehrklasse erhöhen. Die Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn insbesondere 1. die für die Bildung einer Mehrklasse erforderliche Schülerzahl nicht erreicht wird, 2. die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder 3. die Aufnahmekapazitäten innerhalb der Schulen einer Schulform im Gebiet des Schulträgers nicht ausgeschöpft sind und damit durch die Mehrklassenbildung der Bestand einer oder mehrerer dieser Schulen gefährdet ist. Für die Stadt Bonn als Schulträgerin ergibt sich damit eine Änderung der Rechtsstellung. Bislang existierte keine gesetzliche Regelung zur Bildung von Mehr-und Minderklassen, ein 2 Quelle: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMG17-22.pdf 3 Quellen: https://bass.schulwelt.de/19226.htm und https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-7770.pdfSeite 9 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 7 Schulträger entschied dementsprechend im Rahmen seines Rechts auf kommunale Selbstverwaltung. Klassenbildung und Mindestgrößen von Schulen Neben den oben dargestellten Schulrechtsänderungsgesetzen haben weitere rechtliche Regelungen Einfluss auf die Schulentwicklungsplanung. Mindestgrößen von Schulen Im Schulgesetz NRW sind für die Errichtung und die Fortführung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bestimmte Mindestgrößen festgelegt. Für die Fortführung gelten folgende Regeln:4 Hauptschulen: zwei Parallelklassen Realschulen: zwei Parallelklassen Gymnasien: zwei Parallelklassen (Sekundarstufe I) Gesamtschulen: vier Parallelklassen bis Klasse 10 Gymnasiale Oberstufe: Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase Eine Hauptschule kann mit einer Klasse pro Jahrgang fortgeführt werden, wenn den Schülerinnen und Schülern der Weg zu einer anderen Hauptschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann oder sich aus dem Standort der Hauptschule und der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass ihre Fortführung für die soziale und kulturelle Entwicklung der Gemeinde von entscheidender Bedeutung ist und diese Aufgabe von einer anderen weiterführenden Schule nicht übernommen werden kann. Klassenbildung Mit der Klassenfrequenz wird die Anzahl der Schüler*innen pro Klasse festgelegt. Auf Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten, Klassenfrequenzhöchstwerten und Klassenfrequenzmindestwerten sowie Bandbreiten werden die Klassen gebildet (§6 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Die Zahl der Schüler*innen einer Klasse soll den Klassenfrequenzrichtwert nicht unterschreiten. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 v. H. des Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen; geringfügige Abweichungen können von der Schulleitung in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden. Die Zahl der von der Schule zu bildenden Klassen (Klassenrichtzahl) ergibt sich dadurch, dass die Schülerzahl der Schule durch den jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert geteilt wird. Zum Schuljahr 2021/22 liegt der Klassenfrequenzrichtwert in der Hauptschule bei 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann eine Überschreitung der Bandbreite um bis zu fünf Schülerinnen und Schüler zulassen, wenn Schülerinnen oder Schüler eine andere Schule derselben Schulart im Gebiet des Schulträgers nicht in zumutbarer Weise erreichen können. 4 Für die Fortführung einer Schule gelten die gemäß § 6 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW festgelegten Klassenbildungswerte (Stand vom 5.5.2021) und die Mindestgrößen aus § 82 SchulG NRW (Stand vom 6.8.2019).Seite 10 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 8 In der Realschule sowie in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 27. Es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird. Bei bis zu drei Parallelklassen pro Jahrgang kann die Bandbreite der Klassenfrequenzen unter bestimmen Voraussetzungen um bis zu fünf Schülerinnen und Schüler überschritten werden. In den Klassen 5 kann die Bandbreite in der Regel nur um bis zu zwei Schülerinnen und Schüler überschritten werden. Ab vier Parallelklassen pro Jahrgang kann die Bandbreite an einer Realschule oder einem Gymnasium um eine Schülerin oder einen Schüler überschritten werden. In der gymnasialen Oberstufe (Gymnasium, Gesamtschule) beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 19,5. An Schulen einer Schulform im Gebiet desselben Schulträgers sollen möglichst gleich starke und dem Klassenfrequenzrichtwert entsprechende Klassen gebildet werden. Klassen des Gemeinsamen Lernens sind hiervon ausgenommen. Tabelle 1 zeigt die Klassenbildungswerte zum Schuljahr 2021/22 für die unterschiedlichen Schulformen. Tabelle 1 Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten an weiterführenden Schulen (SJ 2021/22)5 * Zu erreichender Durchschnittswert 5 Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz; (AVO-Richtlinien 2021/22 - AVO-RL). RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 5. Mai 2021Klassenfrequenz- richtwert Bandbreite Hauptschule Klassen 5 bis 10 24 18 - 30 Realschule Klassen 5 bis 10 27 25 - 29 Klassen 5 bis 9 (G8) 27 25 - 29 Klassen 5 bis 10 (G9) 27 25 - 29 Sekundarstufe II 19,5* Klassen 5 bis 10 27 25 - 29 Sekundarstufe II 19,5* Gesamtschule GymnasiumSeite 11 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 9 In den Förderschulen differieren die vorgegebenen durchschnittlichen Schüler*innenzahlen einer Klasse je nach Förderschwerpunkt einer Schule. Tabelle 2 zeigt die aktuell gültigen Klassenfrequenzrichtwerte und Klassenfrequenzhöchstwerte. Tabelle 2 Klassenfrequenzrichtwerte und -höchstwerte an Förderschulen Mindestgrößen der Förderschulen Gemäß §82 Abs. 10 SchulG bestimmt das Ministerium für Schule und Bildung die Mindestgröße der Förderschulen durch Verordnung. Nach MindestgrößenVO gelten in Abhängigkeit des Förderschwerpunktes (FÖS) der Schule nachfolgende Mindestgrößen6(siehe Tabelle 3). Wird der Teilstandort einer Förderschule in der Sekundarstufe I mit den Förderschwerpunkten der Lern- und Entwicklungsstörungen an einer allgemeinen Schule eingerichtet (Förderschulgruppe), sind dafür abweichend von Nummer 8 42 Schüler*innen erforderlich. 6 Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_gv_show_pdf?p_jahr=2013&p_nr=34 sowie die Zweite Verordnung zur Änderung der MindestgrößenVO vom 18. Dezember 2018 unter https://bass.schul- welt.de/13734.htmRichtwert Höchstwert 14 19 10 13 10 13 10 13 10 13 13 17 11 14 11 14 13 17 10 13 entfällt entfällt Klassenfrequenz- Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung Sehen (Sehbehinderte) Hören und Kommunikation (Schwerhörige) Sprache geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sehen (Blinde) Hören und Kommunikation (Gehörlose) Schule für Kranke Schwerstbehinderte Schüler*innen gem. § 15 AO-SFSeite 12 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 10 Tabelle 3 Mindestschüler*innenzahlen an Förderschulen nach Förderschwerpunkt laut aktuell gültiger MindestestgrößenVO Inklusive Bildung Mit dem Schuljahr 2019/20 wurde in NRW die inklusive Bildung in Schulen neu ausgerichtet7. Gemeinsames Lernen wird vom Grundsatz her nur an solchen Haupt-, Real-, Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar- und Primusschulen eingerichtet, die nach Anhörung der Schulleitung von der Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers als Schulen des Gemeinsamen Lernens bestimmt worden sind und die dabei konzeptionelle, inhaltliche und personelle Voraussetzungen (Qualitätsstandards) erfüllen.8 Die Bündelung an Schulen des Gemeinsamen Lernens, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, schafft in der Regel die Voraussetzungen für die Reduzierung des Klassenfrequenzrichtwerts nach § 46 Absatz 4 SchulG. An den Schulen des Gemeinsames Lernens der Sekundarstufe I sollen so viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Schüler*innen unterrichtet werden, davon durchschnittlich drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. 7 RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 15.10.2018 8 Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Kontext/Eckpunkte-Inklusion/index.htmlFörderschule mit Förderschwerpunkt Mindestschülerzahl laut MindestgrößenVO 112 Nur Primarstufe 28 Nur Sekundarstufe I 84 Primarstufe 55 Sekundarstufe I 66 88 Primarstufe 33 Sekundarstufe I 55 100 einschließlich Kinder in pädagogische Frühförderung. Soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule beauftragt hat, Schüler*innen mit entsprechendem Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen, werden auch diese mitgezählt 100 einschließlich Kinder in pädagogische Frühförderung. Soweit die Schulaufsichtsbehörde die Förderschule beauftragt hat, Schüler*innen mit entsprechendem Förderbedarf in allgemeinen Schulen zu unterstützen, werden auch diese mitgezählt 100 50 einschließlich Schüler*innen in der Berufspraxisstufe 112 Nur Primarstufe 28 Nur Sekundarstufe I 84 12 mit mind. vierwöchigem Krankenhausaufenthalt 8. Förderschulen im Verbund Schule für Kranke 3. Emotionale und soziale Entwicklung 2. Sprache 1. Lernen 4. Hören und Kommunikation 7. Geistige Entwicklung 6. Körperliche und motorische Entwicklung 5. SehenSeite 13 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 11 Die tatsächliche Klassenbildung soll im Rahmen dieser Aufnahmekapazitäten den Schulen mit Blick auf ihr schulisches Konzept selbst überlassen werden. Die Schulaufsicht kann mit Zustimmung des Schulträgers nur dann weitere Schulen des Gemeinsamen Lernens einrichten, wenn die Zahl von durchschnittlich drei Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Eingangsklasse erreicht ist. Die Neuausrichtung mit der neuen Systematik wurde in der Jahrgangsstufe 5 eingeführt und wächst dann schrittweise bis zur kompletten Umstellung der Sekundarstufe I im Schuljahr 2024/25 auf. Die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention mit der damit verbundenen Festlegung der allgemeinen Schule als Regelförderort für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bedeutet für die Schulplanung einen behindertengerechten Aus- und Umbau der Schulen, zusätzliche Bereitstellung von sonderpädagogischen Lehrkräften zur Unterstützung der individuellen Förderungen der Schüler*innen sowie ein Raummehrbedarf durch die verringerten Klassengrößen. Inklusion in Gymnasien An Gymnasien soll sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich stattfinden. Wird hingegen zieldifferenter Unterricht an Gymnasien gewünscht, so erfolgt er auf der Grundlage eines entsprechenden Konzeptes. Ein Gymnasium mit zieldifferenter Förderung nimmt dann in der Regel jährlich nicht weniger als sechs Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Eingangsjahrgang auf. 1.2 Ratsbeschlüsse Der Schulträger ist grundsätzlich gemäß § 81 Abs.1 SchulG verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Die Schulgröße wird durch die Anzahl der Parallelklassen je Jahrgangsstufe (Zügigkeit) definiert. Die Zügigkeit legt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an der jeweiligen Schule fest. Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die Stadt Bonn mit dem Ratsbeschluss vom 19.09.2013 (siehe DS Nr. 1312246) durch die Festlegung der Anzahl von Eingangsklassen an den Gymnasien nachgekommen. Folgende Festlegungen wurden getroffen: Festlegung auf die Bildung von 3 Parallelklassen Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Konrad-Adenauer-Gymnasium Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Tannenbusch-Gymnasium Festlegung auf die Bildung von bis zu vier Parallelklassen Beethoven-Gymnasium Clara-Schumann-Gymnasium Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Hardtberg-Gymnasium Helmholtz-GymnasiumSeite 14 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 12 Festlegung auf die Bildung von bis zu fünf Parallelklassen Friedrich-Ebert-Gymnasium 5 zügig, in SEK II 6 zügig Im Rahmen eines Neubaus des Schulzentrums Tannenbusch ist für das Tannenbusch- Gymnasium ein Ausbau zur 4-Zügigkeit geplant. Für das Helmholtz-Gymnasium ist eine Erhöhung der Zügigkeit auf 5 Züge und ein entsprechender Ausbau vorgesehen. Die geänderten Zügigkeiten der beiden Gymnasien werden bei der Kapazitätsberechnung der weiterführenden Schulen in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes berücksichtigt. Aufgrund der geringen Klassenraumgrößen wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schüler*innen in Eingangsklassen am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium zum Schuljahr 2013/14 auf 28 festgelegt (siehe DS Nr. 1312246), am Clara-Schumann-Gymnasium erfolgte eine Absenkung auf 28 zum Schuljahr 2018/2019 (siehe DS Nr. 1810096). Inklusion Die Schulaufsicht für die Stadt Bonn hat zum Schuljahr 2019/2020 gemäß § 20 Abs. 5 SchulG NRW die Schulen des Gemeinsamen Lernens in städtischer Trägerschaft neu festgelegt (siehe DS Nr. 1910353 - alt ). Am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium und am Helmholtz-Gymnasium wird zieldifferenter Unterricht eingerichtet. Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird am städtischen Friedrich-Ebert-Gymnasium ebenfalls Gemeinsames Lernen angeboten (siehe DS Nr. 202348). Angesichts des örtlichen Schulangebotes und der steigenden Nachfragesituation nach GL- Plätzen wurde diese Festlegung als unverzichtbar erachtet, um den Anspruch der Schülerinnen und Schüler auf Gemeinsames Lernen zu erfüllen. Beschulung auswärtiger Schülerinnen und Schüler An der Schulform Gesamtschule übersteigt die Gesamtzahl der Anmeldungen regelmäßig die an den Gesamtschulen vorhandenen Kapazitäten, dort finden nicht alle Bonner Kinder einen Schulplatz. Eine Ablehnung von gemeindefremden Kindern ist nur im Rahmen der Anwendung des § 46 Abs. 6 SchulG NRW möglich. Danach kann der Schulträger durch Beschluss festlegen, dass gemeindeeigene Schüler*innen gegenüber gemeindefremden im Aufnahmeverfahren bevorzugt werden, wenn (a) ein Anmeldeüberhang vorliegt und (b) den Kindern eine Schule der entsprechenden Schulform in ihrer Heimatgemeinde zur Verfügung steht. Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bonn am 13.11.2014 getroffen (siehe DS Nr. 1412385 - alt). Im Übrigen sind gemeindefremde Kinder nach geltendem Recht im Aufnahmeverfahren an Bonner Schulen diskriminierungsfrei aufzunehmen. Dort wo die Voraussetzungen für eine Ablehnung nach § 46 Abs. 6 SchulG NRW vorliegen, werden gemeindefremde Kinder bei Überhängen nicht mehr aufgenommen.Seite 15 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 13 1.3 Raumbedarf Der sich aus der Zügigkeit einer Schule abgeleitete Grundbedarf für Unterrichts- und Fachräume orientiert sich an die bis 2011 gültigen Soll-Vorgaben des Landes Nordrhein- Westfalen zur Aufstellung von Raumprogrammen9. Diese Richtwerte sind als Orientierungsrahmen zu sehen, die vor dem Hintergrund der Verhältnisse und Gegebenheiten (z.B. Inklusion, Ganztagsangebote, Anzahl der Schüler*innen) an den jeweiligen Schulstandorten für Entscheidungen baulicher Maßnahmen herangezogen werden. Die pädagogischen Profile der Schulen, etwa im Bereich der Inklusion, Musik oder Sport, bedürfen der besonderen Berücksichtigung und können gegebenenfalls zu einer Abweichung von dem dargestellten Orientierungsrahmen führen. Grundsätzlich wird von einer umfassenden multifunktionalen Nutzung der Räume ausgegangen. Die Anforderungen an die Erteilung von Informatikunterricht wird durch die sukzessive umzusetzende strukturierte Verkabelung und W-LAN Ertüchtigung aller städtischer Bonner Schulen Rechnung getragen. Danach kann jeder Unterrichtsraum möglichst flexibel in Bezug auf unterschiedliche Organisationsformen genutzt werden. Sowohl Fachraumprinzip als auch Klassenraumprinzip können angewendet und von Seiten der Schulen innerhalb ihrer pädagogischen Konzeption flexibel angepasst werden. Als Fachräume gelten Räume für Neue Technologien/Selbstlernzentrum, Naturwissenschaften, Werken, Musik, Kunst sowie Mehrzweckräume. Der Bedarf für weitere Fachräume (z.B. Hauswirtschaft, Technikräume, Raum für Textiles Gestalten) ist im Einzelfall zu prüfen. Die Umsetzung der Maßnahmeplanung erfolgt unter anderem auch in Abhängigkeit von Wirtschaftsplankapazitäten des SGB und vorhandener Personalkapazität, Verzögerungen bei der Umsetzung können dadurch ebenso entstehen, wie durch die hohe Nachfrage im Baubereich. Tabelle 4 Richtwerte zur Aufstellung von Raumprogrammen Sekundarstufe I Anzahl Züge 2 3 4 5 6 7 Klassenräume 12 18 24 30 36 42 Fachräume 7 8 9 13 15 17 Sekundarstufe II Anzahl Züge 2 3 4 5 6 7 Klassenräume 6 9 12 15 18 21 Fachräume 6 7 8 10 11 13 Durch die Umstellung der gymnasialen Oberstufe von G8 auf G9 an den städtischen Gymnasien entsteht spätestens zu Beginn des Schuljahres 2026/27 zusätzlicher Raumbedarf, wenn die ersten Schüler*innen in die Klasse 13 kommen. 9 Die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung erlassenen „Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen“ galten befristet bis 31.12.2011. Eine Nachfolge-Regelung mit gesetzlichen Vorgaben bezüglich baulicher Standards existiert bisher nicht. Orientierungshilfen zur Planung bieten die „Materialien zum Schulbau, Pädagogische Architektur und Ganztag Teil 1“ der Serviceagentur „Ganztägig Lernen in Nordrhein-Westfalen“ und die Handreichung zum Schulbau des Städtetags Nordrhein-Westfalen.Seite 16 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 14 In Einzelgesprächen mit den Schulleitungen aller städtischen Gymnasien wurden die notwendigen räumlichen Zusatzbedarfe je Standort auf Basis eines vom Land NRW festgelegten Verfahrens ermittelt. Demnach fehlen an 9 von 10 städtischen Gymnasien Räumlichkeiten, die spätestens ab Schuljahr 2026/27 zur Nutzung zur Verfügung stehen müssen. Darüber hinaus verfügt die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2023/24 erstmals wieder über 6 Jahrgänge, von denen dann einzelne Klassen in den bislang kleiner konzipierten Räumen für die Sekundarstufe II unterrichtet werden müssten. Insgesamt sollen 63 zusätzliche Räume zur Verfügung gestellt werden, die sich wie folgt aufteilen (siehe DS Nr. 1811044 und DS Nr. 1910560): Beethoven-Gymnasium: 9 Unterrichtsräume Carl-von-Ossietzky-Gymnasium: 5 Unterrichtsräume Clara-Schumann-Gymnasium: 13 Unterrichtsräume Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium: 7 Unterrichtsräume Friedrich-Ebert-Gymnasium: 12 Unterrichtsräume Hardtberg-Gymnasium: 4 Unterrichtsräume Konrad-Adenauer-Gymnasium: 3 Unterrichtsräume Nicolaus-Cusanus-Gymnasium: 3 Unterrichtsräume Tannenbusch-Gymnasium: 5 Unterrichtsräume, 2 Differenzierungsräume Am Beethoven-Gymnasium sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten anstatt der geplanten 9 zusätzlichen Unterrichtsräume drei Räume weniger umsetzbar. Nach Absprache mit der Schulleitung werden dementsprechend 6 zusätzliche Räume zur Verfügung gestellt. Insgesamt wird damit an den städtischen Gymnasien der Bau von 60 zusätzlichen Räumen umgesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass allen anderen weiterführenden Schulen die ihrer Zügigkeit entsprechenden räumlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Von der Darstellung eines Soll-Ist-Vergleiches der Raumsituation an den jeweiligen Schulstandorten wird daher abgesehen. Sollten sich an einzelnen Schulen aufgrund höherer Anmeldezahlen räumliche Engpässe ergeben, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob durch Umberatungen an andere Schulen oder schulorganisatorische Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden muss.Seite 17 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 15 2. Prognoserechnung 2.1 Annahmen für die Vorausberechnung Die Entwicklung der Schüler*innenzahlen an weiterführenden Schulen wird von Faktoren beeinflusst, die nur begrenzt vorhersehbar sind. Neue bildungspolitische Rahmensetzungen, wie beispielsweise die Wiedereinführung von G9, können in kurzer Zeit andere Verhältnisse schaffen. Die zeitweiligen Sonderregelungen während der Corona-Pandemie können sich auf die Bildungsverläufe auswirken und auch die Zahl der Zu- und Wegzüge über die Bonner Stadtgrenzen hinaus ist nicht präzise vorhersehbar. Prognosezahlen müssen als Modellrechnungen verstanden werden, die auf einer ausgewählten Methodik und getroffenen Annahmen basieren. Vorausrechnungen bilden daher nicht notwendigerweise die künftigen realen Schüler*innenzahlen ab. Ein nachträglicher Vergleich zwischen Modellrechnung und tatsächlichen Ist-Zahlen kann daher Abweichungen ergeben. Grundsätzlich gilt, dass die Entwicklungen der letzten Jahre im Schulbereich im Wesentlichen fortgeschrieben werden. Die Ergebnisse der Vorausberechnung stellen demnach eine Schulsituation dar, wie sie sich unter den gegenwärtigen Bedingungen (wie etwa Schulstruktur, Schulwahlverhalten) und unter der Voraussetzung, dass die getroffenen Annahmen zutreffen, voraussichtlich ergeben werden. Vereinfachend wird weiter festgelegt, dass die für die Vorausrechnung relevanten Schuleintritte und Übergänge am Erhebungsstichtag der amtlichen Schulstatistik (15.10.) vollzogen werden. Größere Unsicherheiten bei den Prognosezahlen ergeben sich durch die Zuwanderung der letzten Jahre. Zur Zahl der zusätzlichen schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen sowie deren Verteilung auf die unterschiedlichen Schulformen können nur pauschale Annahmen getroffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass die hohen Zuwanderungszahlen der Jahre 2015 bis 2017 durch die aktuellen Kriegsgeschehnisse in der Ukraine durchaus erreicht, möglicherweise sogar noch übertroffen werden. Der Ukrainekonflikt und die sich daraus ergebenen Konsequenzen konnte in dem vorliegenden Schulentwicklungsplan noch nicht berücksichtigt werden, da die Ausführungen zu einem Zeitpunkt erstellt worden sind, als die Entwicklungen noch nicht absehbar waren. Die weitere Entwicklung der Zuwanderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostizierbar. Die während der Corona-Pandemie eingeführten Verordnungen zur Umsetzung des Bildungssicherungsgesetzes mit den Ausnahmeregelungen zu Versetzungen und freiwillige Wiederholungen, wie etwa eine „gesicherte“ Versetzung in die nächst höhere Jahrgangsstufe am Ende des Schuljahres 2019/20 oder erweiterte Wiederholungsmöglichkeiten einer Jahrgangsstufe, führen zu Verzerrungen bei den durchschnittlichen Übergangs- und Durchgangsquoten.10 Die reale Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Verteilung auf die einzelnen Schulformen, kann von der berechneten erheblich abweichen, mit zunehmendem 10 Coronabedingt wird es im Jahr 2022 wieder einige Änderungen bzw. Erleichterungen für die Abschlussprüfungen geben. So wird für die angehenden Abiturienten vom 1. bis 7. April nur noch Unterricht zur Vorbereitung auf die Prüfungen in den Abiturfächern erteilt. Zudem ist für das Zentralabitur - wie im vergangenen Jahr - eine erweiterte Aufgabenauswahl vorgesehen. Dadurch soll die Auswahl an Themen erhöht werden, die zum jeweiligen Unterricht passen (Stand: 02.02.2022).Seite 18 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 16 Prognosezeitraum werden die Daten zudem ungenauer. Die Modellrechnungen müssen als Trendaussagen gewertet werden, deren Passung einer regelmäßigen Überprüfung bedürfen. Bei der Interpretation der Daten ist ebenfalls zu beachten, dass die Daten eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Datenerhebung darstellen. Die Anzahl der Schüler*innen können sich im Laufe des Schuljahres abweichend vom Erhebungsstichtag verändern. 2.2 Methodisches Vorgehen Die Prognoserechnung für weiterführende Schulen beruht auf einem Simulationsmodell, bei dem die realen Schüler*innenströme getrennt nach Schulformen und Jahrgangsstufen Jahr für Jahr fortgerechnet werden. Verwendet wird ein Status-Quo-Verfahren, nach der das Schulwahlverhalten der Schüler*innen und das Übergangsverhalten in die nächsthöhere Jahrgangsstufe fortgeschrieben werden. Ausgangspunkt der Berechnungen bilden die von den Schulen an das Statistische Landesamt übermittelte Ist-Zahl an Schüler*innen der letzten Schuljahre. Eingangsquoten Die Anzahl der abgehenden Schüler*innen aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule stellt das „Eintrittspotential“ in die Eingangsklassen der Sekundarstufe I des folgenden Schuljahres dar. Mittels Eingangsquoten wird errechnet, in welchem Verhältnis sich die Abgänger*innen aus der Jahrgangsstufe 4 auf die Schulformen der Sekundarstufe I verteilen. Die Quote beschreibt das Verhältnis der Schüler*innen im 5. Jahrgang zur Zahl der Kinder im 4. Jahrgang des vorherigen Jahres. Bei der Berechnung der in den 5. Klassen beschulten Kinder werden die Schulen in nicht-städtischer Trägerschaft, die Beschulung auswärtiger Schüler*innen sowie Wiederholer*innen des 5. Jahrgangs einbezogen. Beispielsrechnung Eingangsquoten: zum Ende des Schuljahres 2020/21 verließen laut Schulstatistik 3.051 Kinder die Jahrgangsstufe 4 der Bonner Grundschulen. Zum Schuljahr 2021/22 besuchen 153 Schüler*innen den 5. Jahrgang einer Bonner Hauptschule, 514 eine Realschule, 1.955 ein Gymnasium sowie 720 eine Gesamtschule. Daraus ergibt sich für die Hauptschulen eine Eingangsquote von 5,0 Prozent für das aktuelle Schuljahr, für die Realschulen eine Eingangsquote von 16,8 Prozent, für die Gymnasien 64,1 Prozent und für Gesamtschulen 23,6 Prozent. Durch Klassenwiederholungen und Zugänge auswärtiger Schüler*innen ergibt sich in der Summe eine Quote von 109,5 Prozent. Aufgrund der hohen Anzahl neu zugewanderter Schüler*innen insbesondere in den Jahren 2015 bis 2017 und den sich daraus ergebenen Verschiebungen beim Eingang auf weiterführende Schulen werden bei den Prognoseberechnungen die aktuellen Eingangsquoten und nicht die Mittelwerte der letzten Jahre verwendet. Durchgangsquoten Sogenannte „Durchgangsquoten“ beschreiben das Übergangsverhalten der Schüler*innen von einer Jahrgangsstufe in die nächst höhere Jahrgangsstufe. Bleibt von einem SchuljahrSeite 19 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 17 zum nachfolgenden die Zahl der Kinder einer Jahrgangsstufe unverändert, wird dies mit der Quote 1,0 ausgedrückt. Ist dagegen im nachfolgenden Schuljahr die Zahl der Schülerinnen und Schüler gestiegen, beispielsweise durch Wiederholer oder Zuzüge, liegt die Quote höher als 1,0. Die Quote ergibt sich durch eine einfache Division. Beispielsweise besuchten im Schuljahr 2020/21 519 Kinder die Jahrgangsstufe 5 der Realschulen, im darauffolgenden Schuljahr besuchten 530 Kinder die Jahrgangsstufe 6. Die Durchgangsquote beträgt damit 530 / 519 = 1,02, d.h. die Anzahl der Kinder nahm um 2 Prozent zu. Die Multiplikation der Schüler*innenbestände mit der jeweiligen Durchgangsquote für die nächsthöhere Schuljahrgangsstufe ergibt den Schüler*innenbestand der nächsthöheren Schuljahrgangsstufe im darauffolgenden Jahr. Erfasst werden mit Hilfe der Durchgangsquoten reguläre Versetzungen, Nichtversetzungen, Abgänge und Zugänge aus anderen Schulformen und sonstige Wanderungssalden. Tabelle 5 Durchgangsquoten an der Realschule Gymnasien An den Gymnasien hat die Umstellung auf G9 mit dem Schuljahr 2019/2020 in den Jahrgängen 5 und 6 begonnen. Im Schuljahr 2023/24 wird an den umgestellten Gymnasien erstmals wieder eine Klasse 10 in der Sekundarstufe I vorhanden sein. Die Sekundarstufe I an den G9-Gymnasien umfasst ab diesem Zeitpunkt wieder sechs, anstatt fünf Jahrgangsstufen. Die Sekundarstufe II der G9-Gymnasien wird in den Schuljahren 2023/24 bis 2025/26 lediglich zwei anstatt drei Jahrgangsstufen umfassen, zudem verlässt nach Ablauf des Schuljahres 2025/26 kein Abiturabschlussjahrgang die G9-Gymnasiuen. Der 6. Jahrgang des Schuljahres 2019/2020 kommt zum Schuljahr 2026/2027 in die 13. Klasse. Der erste neue G9-Jahrgang wird seine Schullaufbahn regulär mit dem Abitur 2027 abschließen.Schuljahr 5. Jhg. Quote Jhg. 5-6 6. Jhg. Quote Jhg. 6-7 7. Jhg. Quote Jhg. 7-8 8. Jhg. Quote Jhg. 8-9 9. Jhg. Quote Jhg.9-10 10. Jhg. 2020/21 519 512 616 602 591 590 2021/22 514 1,021 530 1,068 547 0,948 584 1,028 619 0,948 560 2022/23 506 1,021 525 1,068 566 0,948 519 1,028 600 0,948 587 2023/24 523 1,021 517 1,068 561 0,948 537 1,028 533 0,948 569 2024/25 535 1,021 534 1,068 552 0,948 532 1,028 552 0,948 505Seite 20 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 18 2.3 Datenquellen Die Berechnungen der erwarteten Schüler*innenzahlen für die Sekundarstufe I und II basieren auf folgenden Daten: • Anzahl der Schüler*innen der städtischen und nicht-städtischen Bonner Grundschulen des Schuljahres 2021/22 sowie der vorherigen vier Schuljahre (Stand: je 15.10.) • Anzahl der Bonner Kinder nach Einschulungsjahrgängen (Stand: 31.12.2021) • Eintrittsquoten in die Sekundarstufe I je Schulform zum Schuljahr 2021/22 • Durchgangsquoten in der Sekundarstufe je Schulform zum Schuljahr 2021/22 • Anzahl der Schüler*innen an Bonner weiterführenden Schulen der Schuljahre 2016/17 bis 2021/22 • Anzahl der auswärtigen Schüler*innen an Bonner weiterführenden Schulen der Schuljahre 2016/17 bis 2021/22. Für die Bundesstadt Bonn liegen keine kleinräumigen Bevölkerungsprognosen vor. Verwendet wird eine stadtweite Vorausrechnung, die von der Statistikstelle der Stadt Bonn erstellt wurde. Die Daten der Bonner Schulen werden jährlich erhoben und dem Schulamt zur Verfügung gestellt (Stichtag 15.10.). Weiterführende Schulen haben ein stadtweites Einzugsgebiet. Neubaugebiete wirken sich daher nicht unmittelbar auf einzelne Schulstandorte aus und werden daher im Schulentwicklungsplan nicht explizit ausgewiesen. Ungeachtet dessen führt die damit einhergehende Bevölkerungszunahme voraussichtlich auch zu einer höheren Nachfrage nach Schulplätzen. Der vorliegende Schulentwicklungsplan befasst sich schwerpunktmäßig mit allen allgemeinen weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft. Eine Ausnahme stellen das Abendgymnasium und Kolleg sowie die Abendrealschule dar, deren Ressourcen bei den Berechnungen der zu erwartenden Schüler*innenzahlen nicht mitberücksichtigt werden. Die Vorausrechnung der erwarteten Schüler*innenzahlen umfassen die städtischen als auch die nicht-städtischen Schulen. Die konkrete Anwendung des Modells für den Bonner Schulentwicklungsplan bezieht sich auf die Hauptschulen, die Realschulen, die Gesamtschulen sowie die Gymnasien11. Der Betrachtungszeitraum für die weiterführenden Schulen endet im Schuljahr 2026/27. Datengrundlagen für den Raumbestand an städtischen Schulen sind Rückmeldungen der Gymnasien und Begehungen im Zuge einer Bedarfsanalyse 2017 (Umstellung G8 auf G9) sowie das Reinigungsverzeichnis für Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Die Übersichtskarten wurden vom Katasteramt der Stadt Bonn erstellt. 11 Die Walddorfschule wird nicht in die Vorausberechnung einbezogen, da durch den hohen Anteil an Auswärtigen in SEK I und SEK II von 60-70 Prozent die vorausberechneten Gesamtschüler*innenzahlen für Bonn verzerrt werden.Seite 21 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 19 3. Rahmenbedingungen 3.1. Demografische Entwicklung Bevölkerungszahl und Bevölkerungsentwicklung In den letzten 10 Jahren nahm die Zahl der Einwohner*innen12 in Bonn zu. Auch längerfristig wird eine Zunahme der Bevölkerung erwartet. Laut Bevölkerungsprognose wird, ausgehend vom Jahr 2020, die Bevölkerung um 10 Prozent auf 367.160 Einwohner*innen im Jahr 2040 wachsen13 (siehe Abbildung 1). Der Zuwachs der Bevölkerung in diesem Zeitraum ist im Wesentlichen auf den Zuzug von Personen zurückzuführen und, zu einem geringeren Anteil, auf einen Geburtenüberschuss14. Zum Stichtag 31.12.2020 waren 333.794 Personen mit einzigem oder Hauptwohnsitz in Bonn gemeldet und damit 1.025 mehr als im Vorjahr (+0,3 Prozent). Prognosezahlen für die Bevölkerungsentwicklung liegen bislang nur auf gesamtstädtischer Ebene vor, eine Darstellung der erwarteten Entwicklung in den Bonner Schulbezugsräumen ist damit nicht möglich. Abbildung 1 Bevölkerungsentwicklung und Prognose in Bonn 2012 bis 2040 Jahr: jeweils 31.12. Quelle: Bundesstadt Bonn – Statistikstelle: Bevölkerungsstatistik. Abschätzung der Entwicklung der Bevölkerung in Bonn auf Basis der Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2014 bis 2040/2060. IT.NRW Statistischen Studien und Analysen; Berechnung der Statistikstelle Bonn. 12 Bis 2014 wurde die wohnberechtigte Bevölkerung erfasst (= Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Bonn). Ab 2015: Bevölkerung = Personen mit Haupt‐ oder einzigem Wohnsitz in Bonn (ohne Flüchtlinge in Übergangs‐ oder Erstaufnahmeeinrichtungen). 13 Vgl. Information und Technik NRW: NRW (ge)zählt: Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2018 bis 2040/60. 2019. URL: https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=22537 (Stand: 01.02.2021). 14 Lebendgeborene abzüglich Gestorbene.Seite 22 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 20 Bevölkerung im Schulalter Für die Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen sind drei Altersgruppen grundlegend: die für die Eingangsklassen in weiterführenden Schulen relevante Altersgruppe der 10- bis unter 11-Jährigen, die Gruppe der 10 bis unter 16-Jährigen (Sekundarstufe I) sowie die Altersgruppe der 16 bis unter 19-Jährigen (Sekundarstufe II). Die Berechnungen der Statistikstelle Bonn zeigt für die Jahre 2020 bis 2040 einen Anstieg bei allen Gruppen (siehe Abbildung 2): die Gruppe der 10- bis unter 11-Jährigen steigt um 388 Kinder (+12,5 Prozent), die 10 bis unter 16-Jährigen um 1.451 (+7,8 Prozent) sowie die 16- bis unter 19-Jährigen um 848 (+8,9 Prozent). Für die Schulentwicklungsplanung stellt diese Entwicklung eine besondere Herausforderung dar: Nicht nur muss die vorhandene Infrastruktur erhalten und den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden, die stetig steigende Zahl der Schüler*innen hat auch die Ausweitung der schulischen Kapazitäten zur Folge. Abbildung 2 Erwartete Entwicklung der für die Eingangsklassen, die SEK I und II relevanten Altersjahrgänge Jahr: jeweils 31.12. Quelle: Abschätzung der Entwicklung der Bevölkerung in Bonn auf Basis der Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2014bis 2040/2060. IT.NRW Statistische Studien und Analysen; Berechnung der Statistikstelle Bonn. 3.2. Verflechtungen mit dem Umland Bonn wird nahezu vollständig von den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises umschlossen, eine große Anzahl der dort lebenden Kinder und Jugendlichen nutzt das Bonner Schulangebot. Gleichzeitig besuchen nicht alle Bonner Schüler*innen eineSeite 23 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 21 weiterführende Schule vor Ort, sondern Angebote im Umland. Die sich daraus ergebenden Ein- und Auspendelverflechtungen werden im Folgenden dargestellt. Einschränkend gilt, dass Wanderungsbewegungen der Bonner Schüler*innen nicht vollumfänglich abgebildet werden können. Die zur Verfügung stehenden amtlichen Daten beschreiben die Übergänge von Kindern mit Hauptwohnsitz in Bonn, die nach der 4. Klasse eine auswärtige weiterführende Schule in Nordrhein-Westfalen besuchen15. Eine Unterscheidung zwischen wegziehenden und auspendelnden Kindern ist mit diesen Daten nicht möglich. Aussagen über die Anzahl der Bonner Schüler*innen, die nach der Jahrgangstufe 5 eine auswärtige weiterführende Schule besuchen, können mit den darüber hinaus vorliegenden Daten nur begrenzt getroffen werden. Differenzierte Aussagen zu auswärtigen Schüler*innen sind dagegen mit amtlichen Schuldaten möglich. Zum Schuljahr 2020/21 wechselten 183 Bonner Kinder nach der Grundschule auf eine weiterführende Schule außerhalb Bonns. Die Anzahl der auspendelnden 5. Klässler*innen ist seit 2013/14 relativ stabil. Im Mittel der letzten 5 Jahre liegt sie bei 182 (und damit bei 6 Prozent an allen Übergängen nach Klasse 4) (siehe Abbildung 3). Im Vergleich dazu wählen ungefähr drei Mal so viele auswärtige Schüler*innen nach der Grundschule eine weiterführende Schule in Bonn. Zum Schuljahr 2020/21 besuchten 493 auswärtige Schüler*innen die 5. Klasse einer Bonner Schule. Der Durchschnitt der letzten 5 Jahre liegt bei 534 Schüler*innen und damit bei 16 Prozent an allen Kindern des 5. Jahrgangs. Die Zahl der auswärtigen 5. Klässler*innen ging in den letzten Jahren nahezu kontinuierlich zurück, von einem Höchstwert mit 735 im Schuljahr 2013/14 auf 493 Schüler*innen im Schuljahr 2020/21. Abbildung 3 Auswärtige im Jahrgang 5 einer Bonner weiterführenden Schule sowie Auspendler*innen aus den Bonner Grundschulen in Jahrgang 5 einer auswärtigen weiterführenden Schule Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. 15 Übergänge der Grundschulen in Bonn in den Jahrgang 05 der weiterführenden Schulen in NRW. Diese Daten werden aus den Herkunftsdaten der weiterführenden Schulen auf die Herkunftsgrundschulen zurückgerechnet und beziehen sich daher nur auf die Übergänge innerhalb des Landes NRW. 694 735 622 596 542 529 616 491 493 122 164 169 188 191 163 183 188 183 0 100 200 300 400 500 600 700 800 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Einpendler* innen in Jhg. 5 Auspendler* innen in Jhg. 5Seite 24 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 22 Einen Überblick über die Größenordnungen der Wanderungsbewegungen der Bonner Schüler*innen sowie der auswärtigen Schüler*innen in die städtischen weiterführenden Schulen in Bonn zum Schuljahr 2020/21 zeigt Abbildung 4. 13 Prozent der Schüler*innen an den städtischen Bonner Schulen sind Auswärtige, 87 Prozent sind Bonner Kinder und Jugendliche. Von den in Bonn ansässigen Schüler*innen besuchen drei Viertel eine der städtischen Schulen in Bonn, weniger als ein Viertel besucht eine der privaten weiterführenden Schulen, drei Prozent besuchen eine auswärtige Schule. Abbildung 4 Wanderungsbewegungen der Bonner und auswärtigen Schüler*innen (in %), Schuljahr 2020/21 Quellen: IT.NRW, Schulstatistik; Datenabfrage umliegender Gemeinden. Auswärtige Schüler*innen an weiterführenden Schulen Im Schuljahr 2021/22 nutzen 4.568 Schüler*innen aus umliegenden Städten und Gemeinden das Bonner Schulangebot16 (siehe Tabelle 6). Im Vergleich zu 2020/21 sind das 72 Schüler*innen oder knapp 2 Prozent weniger. Im Verlauf der letzten Jahre ging die Zahl der Auswärtigen nahezu kontinuierlich zurück. Im Vergleich zum Schuljahr 2012/13 sank sie um über 2.300 und damit um mehr als ein Drittel. Städtische und private Schulen werden unterschiedlich häufig von auswärtigen Schüler*innen angewählt und sind auch unterschiedlich stark von den Rückgängen betroffen. Der Anteil auswärtiger Schüler*innen liegt bei städtischen Schulen im Schuljahr 2021/22 bei 11,9 Prozent, bei nicht-städtischen Schulen bei 34,2 Prozent (2012/13: 18,9 Prozent / 41,7 Prozent). Der Rückgang ist bei den städtischen Schulen stärker ausgeprägt als bei den privaten Schulen: im 10-Jahres-Vergleich sank die Anzahl der Schüler*innen an den städtischen 16 Hier: Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule.Seite 25 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 23 Schulen um 1.511 (-40,7 Prozent), an den privaten Schulen um 810 (-25,5 Prozent). In den letzten zwei Jahren zeigt sich bei den privaten Schulen wieder ein leichter Anstieg bei den Auswärtigen, bei den städtischen Schulen setzt sich der Rückgang fort. Zum Schuljahr 2021/22 wählen insgesamt drei Viertel der auswärtigen Schüler*innen ein Bonner Gymnasium (städtische Gymnasien 28,2 Prozent, private Gymnasien 45,8 Prozent), mit großem Abstand gefolgt von den Realschulen (14,4 Prozent), den Gesamtschulen (10 Prozent) und Hauptschulen (1,6 Prozent). Tabelle 6 Gastschüler*innen 2012/13 bis 2021/22 – alle Schuljahrgänge Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Sieg-Kreis Knapp 48.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis unter 18 Jahren lebten 2020 im Rhein-Sieg-Kreis. Laut Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW wird diese Altersgruppe in den kommenden Jahren anwachsen, bis auf einen Höchstwert von knapp über 53.000 im Jahr 2035. Es bleibt abzuwarten, ob der Trend der sinkenden Anzahl von Auswärtigen an Bonner weiterführenden Schulen anhält oder ob die Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die aus dem Rhein-Sieg-Kreis in die Bonner Schulen einpendeln, wieder ansteigen wird.Insgesamt Auswärtige Anteil auswärtiger Schüler *innen in % Insgesamt Auswärtige Anteil auswärtiger Schüler *innen in % 2012/13 19.619 3.714 18,9 7.612 3.175 41,7 6.889 2013/14 19.036 3.542 18,6 7.109 2.835 39,9 6.377 2014/15 18.920 3.373 17,8 6.991 2.743 39,2 6.116 2015/16 18.912 3.249 17,2 6.990 2.747 39,3 5.996 2016/17 18.906 3.065 16,2 6.959 2.562 36,8 5.627 2017/18 18.830 2.840 15,1 6.882 2.444 35,5 5.284 2018/19 18.771 2.713 14,5 6.854 2.392 34,9 5.105 2019/20 18.595 2.463 13,2 6.813 2.300 33,8 4.763 2020/21 18.523 2.316 12,5 6.863 2.324 33,9 4.640 2021/22 18.519 2.203 11,9 6.909 2.365 34,2 4.568 Schuljahr Schüler*innen an städt. Schulen Schüler*innen an nicht-städt. Schulen Auswärtige Schüler*innen insgesamtSeite 26 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 24 Abbildung 5 Bevölkerungsvorausberechnung Altersgruppe 10 bis unter 18 Jahre im Rhein-Sieg-Kreis Quelle: IT.NRW, 2021. Landesdatenbank. 12421-03ir: Bevölkerungsvorausberechnungen 2018 bis 2040/2060 nach Altersjahren und Geschlecht - kreisfreie Städte und Kreise. Herkunft der auswärtigen Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen Folgende Tabelle 7 gibt einen Überblick über die Herkunft der einpendelnden Schüler*innen in den letzten Schuljahren. Die Mehrheit der auswärtigen Schüler*innen hat ihren Wohnsitz in Wachtberg oder Alfter, knapp die Hälfte der einpendelnden „Gastschüler*innen“ stammt aus diesen zwei Gemeinden. Die Gemeinde Wachtberg bietet als weiterführende Schule lediglich die Schulform Hauptschule an. In der Gemeinde Alfter stehen als weiterführende Schulen eine nicht-städtische Gesamtschule sowie eine nicht-städtische Förderschule zur Verfügung. In Städten mit breitem Schulangebot wohnen weitere jeweils ungefähr 8 Prozent der nach Bonn einpendelnden Schüler*innen: Sankt Augustin17, Niederkassel18, Bornheim19 und Königswinter20. 17 Die Stadt Sankt Augustin ist Trägerin einer Hauptschule, einer Realschule, zwei Gymnasien und einer Gesamtschule sowie einer Förderschule. Ebenfalls im Stadtgebiet zu finden sind Förderschulen in der Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises und des Landschaftsverbandes Rheinland mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sowie eine freie Waldorfschule. 18 Die Stadt Niederkassel ist Trägerin einer Förderschule, einer Realschule, eines Gymnasiums und einer Gesamtschule. 19 Die Stadt Bornheim verfügt sieben weiterführenden Schulen (Förderschule, Verbundschule, Sekundarschule, Gesamtschule, Gymnasium und ein privates Mädchengymnasium mit Mädchenrealschule). 20 Die Stadt Königswinter verfügt über ein städtisches Gymnasium und eine städtische Gesamtschule sowie über ein nicht- städtisches Gymnasium und eine nicht-städtische Realschule.Seite 27 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 25 Tabelle 7 Auswärtige Schüler*innen nach Herkunftsgemeinde/-stadt Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. Ein Blick auf den Anteil auswärtiger Schüler*innen an den weiterführenden Schulen zeigt, dass sich die Zusammensetzung der Schülerschaft je nach Schulform sehr unterschiedlich darstellt (siehe Tabelle 8). Am geringsten fällt der Anteil auswärtiger Schüler*innen an Hauptschulen (5,5 Prozent) und Gesamtschulen aus (8,1 Prozent). An Realschulen und Gymnasien beträgt der Anteil jeweils ungefähr 20 Prozent. Dabei liegt bei den privaten Schulen der Anteil Auswärtiger jeweils deutlich über diesen Mittelwerten. Die nicht-städtische Realschule liegt bei 70,6 Prozent, die nicht-städtischen Gymnasien bei 32,1 Prozent. Gymnasien mit weit überdurchschnittlichen Anteilen an auswärtigen Schüler*innen sind bei den städtischen Schulen das Hardtberg-Gymnasium (32 Prozent) und das Konrad- Adenauer-Gymnasium in Bad Godesberg (34 Prozent) sowie bei den nicht-städtischen Schulen das St.-Adelheid-Gymnasium in Beuel (49 Prozent) und das Collegium Josephinum (64 Prozent) in Bonn.Gemeinde/Stadt Einpendelnde SuS Anteil an auswärtigen SuS Einpendelnde SuS Anteil an auswärtigen SuS Einpendelnde SuS Anteil an auswärtigen SuS Rheinbach 14 0,3% 16 0,3% 14 0,3% Bad Honnef 31 0,7% 22 0,5% 18 0,4% Siegburg 30 0,6% 30 0,6% 23 0,5% Hennef 41 0,9% 36 0,8% 36 0,8% Meckenheim 87 1,8% 83 1,8% 78 1,7% Swisttal 160 3,4% 164 3,5% 150 3,3% Troisdorf 237 5,0% 250 5,4% 257 5,6% Sankt Augustin 365 7,7% 372 8,0% 359 7,9% Niederkassel 389 8,2% 392 8,4% 394 8,6% Bornheim 388 8,1% 349 7,5% 346 7,6% Königswinter 390 8,2% 399 8,6% 393 8,6% Alfter 1.066 22,4% 1.003 21,6% 973 21,3% Wachtberg 1.178 24,7% 1.156 24,9% 1.137 24,9% Sonstige 387 8,1% 368 7,9% 390 8,5% Summe 4.763 100% 4.640 100% 4.568 100% Schuljahr 2021/2Schuljahr 2020/21Schuljahr 2019/20Seite 28 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 26 Tabelle 8 Anzahl und Anteil auswärtiger Schüler*innen differenziert nach Schulformen im SJ 2021/22 Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. 3.3. Schulwahlverhalten nach der Grundschule Das Schulwahlverhalten wird anhand der Übertrittsquoten21 von Bonner Grundschulen in die Jahrgangstufe 5 der privaten und städtischen weiterführenden Schulen in Bonn betrachtet. Die nachfolgenden Auswertungen beziehen sich auf die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule.22 Zu Beginn des Schuljahres 2020/21 wechselten 2.691 Kinder von einer Bonner Grundschule in eine weiterführende Schule in Bonn. Das waren 67 Kinder mehr als im Vorjahr (+2,5 Prozent) (siehe Abbildung 6). In Anbetracht der erwarteten Zunahme an Grundschüler*innen ist für die weiterführenden Schulen in Bonn in den nächsten Jahren mit weiter steigenden Übergangszahlen zu rechnen. 21 Anteil der Übergänge an die jeweilige Schulform an den Übergängen von der Grundschule in die Klasse 5 einer Bonner weiterführenden Schule insgesamt. Ohne Schüler*innen, die zur Klasse 5 einer auswärtigen Schule angemeldet wurden. 22 Die Schulformen Förderschule und Freie Waldorfschule bieten sowohl den Primar- als auch den Sekundarbereich I an. Dort findet nach Klasse 4 kein Übergang zu einer anderen Schulform statt. Diese Schulformen werden bei der Berechnung der Übertrittsquoten nicht mitberücksichtigt.Anzahl Anteil Hauptschule 1.301 72 5,5% städt. 1.301 72 5,5% nicht-städt. - - - Realschule 3.354 659 19,6% städt. 2.970 388 13,1% nicht-städt. 384 271 70,6% Gymnasium 15.140 3.382 22,3% städt. 8.615 1.288 15,0% nicht-städt. 6.525 2.094 32,1% Gesamtschule 5.633 455 8,1% städt. 5.633 455 8,1% nicht-städt. - - - Schulform Schüler*innen insgesamt darunter AuswärtigeSeite 29 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 27 Abbildung 6 Übertritte von der Jgst. 4 der Bonner Grundschulen in die Jgst. 5 der Bonner weiterführenden Schulen Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. Anwahl nach Schulformen In Abbildung 7 sind die Anteile der Übergänge von einer Bonner Grundschule zu einer der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Bonn dargestellt. Sie geben an, mit welchem Anteil die Bonner Grundschüler*innen auf die in Bonn vorgehaltenen Schulformen23 der Sekundarstufe I wechseln. Die meistgewählte Schulform in Bonn zu Beginn des Schuljahres 2020/21 war mit 56,3 Prozent das Gymnasium, gefolgt von der Gesamtschule mit 23,6 Prozent und der Realschule mit 15,3 Prozent. Auf die Hauptschule entfielen 4,9 Prozent. Die Übergangsquoten an Gymnasien bewegen sich seit mehr als 10 Jahren relativ konstant um einen Mittelwert von 55 Prozent. Zum Schuljahr 2020/21 wechselten 1.514 Kinder von einer Bonner Grundschule in ein privates oder städtisches Gymnasium und damit 68 mehr als im Vorjahr. Mit zunehmendem Ausbau des Platzangebotes an Gesamtschulen24 gingen die Übertritte auf Hauptschulen und Realschulen zurück. Bereits zum Schuljahr 2009/10 wurde die Gesamtschule am zweithäufigsten gewählt und „verdrängte“ damit die Realschule von diesem Platz. Mit dem weiterhin limitierten Angebot an Plätzen liegt die Übergangsquote auf Gesamtschulen seit 10 Jahren recht stabil bei ungefähr 24 Prozent. Zugleich übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schulen regelmäßig. Zum Schuljahr 2020/21 wechselten 635 Kinder auf eine Gesamtschule. Auf eine Bonner Realschule wechselten zum Schuljahr 2020/21 411 Kinder und damit 13 mehr als im Schuljahr zuvor. Nach Jahren des Rückgangs bewegt sich die Übergangsquote 23 Anhand der vorliegenden Daten lassen sich die Übergänge auf die Gesamtschule nicht nach Schulform differenzieren. 24 Die 4. Gesamtschule nahm im SJ 2009/10 ihren Betrieb auf, die 5. Gesamtschule im SJ 2011/12.Seite 30 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 28 mit leichten Abweichungen um einen Mittelwert von 16 Prozent. Die Übergangsquote auf die Hauptschule liegt in den letzten 10 Jahren relativ stabil bei ungefähr 5 Prozent. Abbildung 7 Übergangsquote der Bonner Grundschüler*innen zu allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Bonn (in Prozent) 2011/12 – 2020/21 Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. Die Entwicklung der Anzahl an Übergängen von Bonner Grundschüler*innen an eine der weiterführenden Schulen in Bonn seit Schuljahr 2011/12 zeigt Abbildung 8. Abbildung 8 Anzahl der Übergänge von Bonner Grundschulen an Bonner weiterführende Schulen 2011/12 – 2020/21 Quelle: IT.NRW, Schulstatistik.Seite 31 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 29 Schulwahlverhalten in den Stadtbezirken Bei der Entscheidung für eine bestimmte Schulform zeigen sich im Schuljahr 2020/21 große Unterschiede zwischen den Grundschulen der jeweiligen Stadtbezirke (siehe Tabelle 9). Die Bandbreite der Übergangsquoten reicht bei der Gesamtschule von 12 Prozent bis 33 Prozent (Durchschnitt: 23 Prozent), bei den Realschulen von 9 Prozent bis 31 Prozent (Durchschnitt: 15 Prozent) und bei den Gymnasien von 50 Prozent bis 65 Prozent (Durchschnitt: 56 Prozent). Bei den Hauptschulen geht die Bandbreite von 2 Prozent bis 7 Prozent (Durchschnitt: 5 Prozent). In Bad Godesberg, dem Stadtbezirk mit den meisten Gymnasien, ist die Übergangsquote von der Grundschule auf diese Schulform am höchsten (65 Prozent). Auffällig in Beuel ist die mit 33 Prozent weit überdurchschnittliche Übergangsquote auf die Gesamtschule sowie die unterdurchschnittliche Hauptschulquote (1,4 Prozent). In Hardtberg sind die Übergangsquoten auf die Hauptschule und die Realschule überdurchschnittlich hoch, die Quoten auf die Gesamtschule und das Gymnasium liegen unter dem städtischen Durchschnitt. Bonn ist der Stadtbezirk, der am ehesten dem gesamtstädtischen Durchschnitt entspricht. Tabelle 9 Übergänge aus den Grundschulen eines Stadtbezirkes in die 5. Klasse einer weiterführenden Schule in Bonn zum SJ 2020/21 Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. Eigene Berechnungen. Empfehlung für die weiterführende Schulform Der Übertritt von der Grundschule in die weiterführende Schule wird in Nordrhein-Westfalen in SchulG § 4 Absatz 5 geregelt. Die Grundschule erstellt eine begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint. Diese Empfehlung ist nicht bindend, der Elternwille entscheidet über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes in der Sekundarstufe I und damit über die Wahl der Schulform. Die Schulformempfehlung wird für eine der drei Schulformen Hauptschule, Realschule oder Gymnasium ausgesprochen. Bei einer Hauptschulempfehlung kann die bedingte Eignung zum Besuch der Realschule, bei einer Realschulempfehlung die bedingte Eignung zum Besuch eines Gymnasiums ausgesprochen werden. Zum Schuljahr 2020/21 wechselten 2.710 Kinder der Jahrgangstufe 4 einer Bonner Grundschule in eine Bonner weiterführende Schule. Davon erhielten 56 Prozent eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung. 30 Prozent der Kinder erhielten eine Realschulempfehlung, 11 Prozent eine Empfehlung für die Hauptschule.Grundschule im Stadtbezirk … Förderschule Gesamtschule Hauptschule Realschule Gymnasium Bad Godesberg 0,6% 23,1% 3,3% 8,5% 64,6% Beuel 0,0% 32,6% 1,4% 8,9% 57,1% Bonn 0,8% 23,1% 6,6% 17,0% 52,6% Hardtberg 0,9% 12,1% 6,5% 30,8% 49,7% Gesamtstädtisch 0,6% 23,4% 4,8% 15,2% 55,9%Seite 32 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 30 Von denjenigen Schüler*innen mit Empfehlung für die Hauptschule folgten mit 40 Prozent weniger als die Hälfte der Empfehlung. 27 Prozent wechselten auf eine Realschule, ein Drittel auf eine Gesamtschule. Unter den Kindern mit Empfehlung für einen Besuch der Realschule wechselte knapp die Hälfte auf eine Gesamtschule, ein Drittel auf eine Realschule und 15 Prozent auf ein Gymnasium. 91 Prozent der Kinder mit Empfehlung für einen Besuch des Gymnasiums wechselten auch tatsächlich auf diese Schulform, 8 Prozent entschieden sich für den Übergang auf eine Gesamtschule. Der Schwerpunkt an den Gesamtschulen liegt auf den Schüler*innen mit Realschulempfehlung. 60 Prozent der Schüler*innen in den Eingangsklassen der Gesamtschulen besitzt eine Empfehlung für eine Realschule, 19 Prozent eine klare Gymnasialempfehlung. Die Schüler*innen mit Hauptschulempfehlung bildeten mit 15 Prozent die kleinste Gruppe. Die Auswertung der Abweichungen der gewählten von der empfohlenen Schulform verdeutlicht die Tendenz zur Wahl einer höhen Schulform, zeigt aber auch die Schwierigkeiten, die sich daraus für die Berechnungen der zu erwartenden Schüler*innenzahlen für eine Schulform ergeben. Tabelle 10 Schulformempfehlung und tatsächlich gewählte Schulform zum Schuljahr 2020/21 Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. 3.4. Schulformwechsel In den Jahren bis zum Schuljahr 2019/20 entsprachen die Daten zum Schulformwechsel25 in Bonn tendenziell den bundesweit gängigen Mustern. Von denjenigen Schüler*innen, die zwischen der 5. und 10. Klasse die Schulform wechselten, gelang einem Drittel ein Aufstieg in eine anspruchshöhere Schulform, während zwei Drittel einen Abstieg in eine anspruchsniedrigere Schulform erfahren haben. Sie wechselten beispielsweise vom Gymnasium in die Realschule oder von der Realschule in die Hauptschule. Beim Übergang zum Schuljahr 2019/20 zeigte sich für Realschüler*innen das höchste „Risiko“ eines absteigenden Schulformwechsels, knapp drei Prozent der Jahrgänge 7 bis 9 musste die Realschule in Richtung Hauptschule oder Förderschule verlassen. 25 Dargestellt sind Schulwechsel innerhalb der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5 bis 9) zwischen den verschiedenen Schulformen. Erfasst sind die Zu- und Abgänge aus dem Blickwinkel der weiterführenden Schulen in Bonn. Ein Wechsel der Schulform wird auch über die Stadtgrenzen hinaus erfasst, wenn Schüler*innen von außerhalb an die Schulen der Stadt Bonn wechseln. Nicht berücksichtigt sind Schulwechsel innerhalb derselben Schulform.FS Ges GY HS RS Wald Hauptschule 0% 33% 1% 40% 27% 0% 100% Realschule 0% 48% 15% 0% 37% 0% 100% Gymnasium 0% 8% 91% 0% 1% 0% 100% Kein Eintrag/keine Empfehlung 20% 35% 8% 11% 24% 2% 100% Gesamtergebnis 0,6% 23,4% 55,9% 4,8% 15,2% 0,1% 100,0% Gewählte Schulform GesamtEmpfehlungen für :Seite 33 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 31 Zum Schuljahr 2020/21 zeigen die Daten für Bonn ein umgekehrtes Verhältnis. Zwei Drittel der Schüler*innen mit Schulformwechsel gelang ein Aufstieg in eine anspruchshöhere Schulform, während ein Drittel einen Abstieg in eine anspruchsniedrigere Schulform erfahren hat. Insgesamt hat sich die Anzahl der Schulformwechsel deutlich reduziert. Zum Schuljahr 2019/20 fanden 449 Schulformwechsel statt, im darauf folgenden Schuljahr 300 (siehe Tabelle 11). Zurückzuführen lassen sich die geringere Zahl an Schulformwechsel und der geringere Anteil an Abschulungen vermutlich auf das im Zuge der Coronapandemie erlassene erste und zweite Bildungssicherungsgesetz mit den damit verknüpften Ausnahmeregelungen wie beispielsweise die gesicherte Versetzung in die nächsthöhere Klasse zum Schuljahr 2020/21, auch wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse nicht erreicht wurden. Die veränderten Muster der Schulformwechsel könnten sich auf die Schulentwicklungsplanung und Berechnung der Schülerzahlentwicklung zu Lasten der Prognosegenauigkeit auswirken. Es ist derzeit nicht absehbar, wie die weitere Entwicklung der Schulformwechsel verlaufen wird. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Einschränkungen beim Unterrichtsbetrieb und den aktuellen rechtlichen Regelungen ist ein weiter andauernder Rückgang der Schulformwechsel und insbesondere der Abstiege in eine anspruchsniedrige Schulform ebenso plausibel, wie mittelfristig ein Nachholeffekt mit einem Anstieg der Schulformwechsel bei Wiederaufnahme des Regelbetriebs. Für die weitere Schulentwicklungsplanung und Prognose der Schülerzahlenentwicklung wird davon ausgegangen, dass die vor Schuljahr 2019/20 gängigen Muster der Schulformwechsel erst mittelfristig wieder auftreten werden. Tabelle 11 Schulformwechsel, zum Schuljahr 2019/20 und Schuljahr 2020/21 Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. Nicht nur die Anzahl der Schulformwechsel, auch die Zahl der Klassenwiederholungen ist im Schuljahr 2020/21 im Vergleich mit dem Vorjahr deutlich gesunken (siehe Abbildung 9). Im Schuljahr 2020/21 ging die Zahl der Wiederholungen um 57 Prozent zurück. In der Sekundarstufe I sank die Gesamtzahl der wiederholenden Schüler*innen um knapp zwei Drittel. Der Rückgang ist insbesondere auf die gesunkenen Zahlen an den Gymnasien und Realschulen zurückzuführen.Schulformwechsel zum SJ 2019/20 Schulformwechsel zum SJ 2020/21 Haupt- schule Real- schule Gym- nasium Gesamt- schule HS RS GY GE HS - 77 4 9 HS - 17 2 4 RS 10 - 90 7 RS 5 - 32 10 GY 0 103 - 22 GY 3 96 - 27 GE 13 67 21 - GE 9 73 13 - FS 8 7 2 9 FS 2 0 0 7 Summe 31 254 117 47 Summe 19 186 47 48 Wechsel zu Herkunftsschulform Wechsel zu HerkunftsschulformSeite 34 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 32 Abbildung 9 Zahl der wiederholenden Schüler*innen je Jahrgangsstufe, Schuljahre 2019/20 und 2020/21 Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. Im Zusammenhang mit den Auf- und Abstiegen zwischen den Schulformen und den Klassenwiederholungen verändert sich die Anzahl der der Schüler*innenzahlen der verschiedenen Schulformen in einer Jahrgangsstufe zur Anzahl der Schüler*innen im darauf folgenden Schuljahr teilweise erheblich, wie exemplarisch anhand der Auswertungen für den Ausgangsschuljahrgang 2012/13 sichtbar wird (siehe Abbildung 10). Insbesondere bei den Hauptschulen steigt nach dem 6. Schuljahr die Zahl der Schüler*innen an. Die 143 Kinder des Jahrganges 5 waren drei Jahre später durch Seiteneinsteiger*innen auf 333 Schüler*innen angewachsen (+133 Prozent). Der Zuwachs wird insbesondere durch Nichtversetzung von Hauptschüler*innen oder durch Schulformabstiege26 verursacht, sowie, zu einem geringeren Ausmaß, durch die Aufnahme auswärtiger Schüler*innen. Realschulen zeigen ebenfalls die Tendenz anwachsender Schüler*innenzahlen im Verlauf der aufsteigenden Jahrgänge. Die 536 5. Klässler*innen im Ausgangsschuljahr 2012/13 wuchsen auf einen Höchststand von 642 Schüler*innen im Schuljahr 2016/17 an (+20 Prozent). Auch bei den Realschulen erklären sich Zuwächse in hohem Maße durch einen Schulformwechsel und zu einem geringeren Anteil aus dem Wechsel auswärtiger Schüler*innen an die Bonner Schulen. An den Gesamtschulen bleibt die Anzahl der Schüler*innen im Verlauf der aufsteigenden Jahrgangsstufen in der SEK I eher stabil. Zunahmen zeigen sich lediglich von der 8. in die 9. Jahrgangsstufe. Größere Rückgänge sind erst beim Übergang in die Sekundarstufe II zu 26 Auf Antrag der Eltern kann die Schulform bis zum Beginn der Klasse 9 gewechselt werden. Schüler*innen, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen jedoch in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächst höhere Klasse erreichen (§ 50 Abs. 5 SchulG).Seite 35 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 33 sehen. In den Gesamtschulen ist die Wiederholung einer Jahrgangsstufe grundsätzlich nicht bzw. nur auf freiwilliger Basis vorgesehen27. Auch an den Bonner Gymnasien schwankt die Anzahl der Schüler*innen in der Sekundarstufe I nur marginal. Zunahmen zeigen sich im Übergang von der 9. in die 10. Jahrgangsstufe, d.h. beim Übergang in die Sekundarstufe II. Abbildung 10 Veränderungen der Schüler*innenzahlen nach Jahrgangstufe (Index: 5. Jahrgang =100) Quelle: IT.NRW, Schulstatistik. 4. Schulisches Angebot 4.1 Gesamtübersicht – Weiterführende Schulen in Bonn In Bonn stehen im Schuljahr 2021/22 insgesamt 44 städtische und nicht-städtische weiterführende allgemeinbildende Schulen zur Verfügung. Die Stadt Bonn ist Trägerin von 31 Schulen (siehe Tabelle 12). 27 Laut § 27 (APO-S I) gibt es für die Gesamtschule besondere Versetzungsbestimmungen: In der Sekundarstufe I gehen die Schüler*innen ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über. Eine freiwillige Wiederholung einer Klasse ist auf Wunsch der Eltern möglich. Am Ende der Klasse 9 werden die Schüler*innen in die Klasse 10 versetzt, wenn sie mindestens die Bedingungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses Klasse 9 erfüllen.Seite 36 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 34 Tabelle 12 Anzahl Schüler*innen und der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Bonn im Schuljahr 2021/22 An den fünf Bonner Gesamtschulen kann in der Sekundarstufe I der Hauptschulabschluss, der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden, in der Sekundarstufe II die Fachhochschulreife und die Fachhochschulreife mit Qualifikation nach Klasse 12 sowie das Abitur. Bei den zwei Bonner Waldorfschulen handelt es sich um staatlich genehmigte Schulen in freier Trägerschaft, die als verfassungsgemäßer Ersatz für öffentliche Schulen staatliche Prüfungen abnehmen können. Eine der Schulen ist eine Freie Waldorfschule-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung. Fünf der acht Bonner Förderschulen führen Angebote der Sekundarstufe I (siehe Tabelle 13). Davon ist die Stadt Bonn Trägerin von vier Förderschulen, eine Förderschule befindet sich in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland. Die Förderschulen sind jeweils auf einzelne Förderschwerpunkte spezialisiert, die eine individuelle Förderung ermöglichen. Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung umfassen auch die Sekundarstufe II. Diese wird als Berufspraxisstufe geführt und soll Grundlagen für die spätere berufliche Tätigkeit der Schüler*innen schaffen. Für Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines längeren Klinikaufenthalts nicht am Unterricht ihrer regulären Schule teilnehmen können, besteht das Unterrichtsangebot der Paul-Martini-Schule für Kranke. Tabelle 13 Förderschulen mit Förderschwerpunkten und Alterszielgruppen zum Schuljahr 2021/22 Die Weiterbildungskollegs sind Einrichtungen des zweiten Bildungswegs, die es Erwachsenen ermöglichen, Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen nachzuholen. In Trägerschaft der Stadt Bonn steht das Weiterbildungskolleg Bonn (Abendgymnasium undnicht- städtisch insgesamt städtisch nicht- städtisch insgesamt Hauptschulen 4 4 1.301 1.301 Realschulen 6 1 7 2.970 384 3.354 Gymnasien 10 9 19 8.615 6.525 15.140 Gesamtschulen 5 5 5.633 5.633 Waldorfschulen 2 2 543 543 Förderschulen 4 1 5 550 136 686 Weiterbildungskollegs 2 2 933 933 Summe 31 13 44 20.002 7.588 27.590 Anzahl Schulen städtisch Schulform Anzahl Schüler*innenSchulname Trägerschaft Förderschwerpunkte Jahrgangsstufen Schule am Hügel städtisch Lernen; Emotionale und soziale Entwicklung Sekundarstufe I Königin-Juliana-Schule städtisch Geistige Entwicklung Sekundarstufe I, Berufspraxisstufe Schule am Rheingarten städtisch Lernen; Emotionale und soziale Entwicklung; Sprache Primarstufe, Sekundarstufe I Siebengebirgsschule städtisch Lernen; Emotionale und soziale Entwicklung; Sprache Primarstufe, Sekundarstufe I Paul-Martini-Schule städtisch Schule für Kranke Alle Jahrgangsstufen Johannes - Schule (Freie Waldorf Förderschule) nicht-städtisch Geistige Entwicklung; Lernen; Sprache; Emotionale und soziale Entwicklung Primarstufe, Sekundarstufe I, Berufspraxisstufe LVR-Christophorusschule nicht-städtisch Körperliche und motorische Entwicklung Primarstufe, Sekundarstufe ISeite 37 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 35 Kolleg in Bonn) mit einer Außenstelle (Abendgymnasium und Abendrealschule) in Euskirchen. Zusätzlich gibt es in Bonn eine eigenständige Abendrealschule mit aktuell 516 Studierenden. Darüber hinaus unterhalten die vier städtischen Berufskollegs sowie das nicht-städtische Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises in Bonn mit beruflichen Gymnasien das Angebot einer Sekundarstufe II. 4.2 Platzkapazität in der Sekundarstufe I Nachfolgende Tabelle zeigt die zum Schuljahr 2021/22 zur Verfügung stehenden städtischen und privaten weiterführenden Schulen mit Sekundarstufe I, deren jeweilige Zügigkeit sowie die Platzkapazitäten für die Jahrgangsstufe 5, differenziert nach unterschiedlichen Richtwerten (GL-Richtwert, Klassenfrequenzrichtwert, Obergrenze der Klassenbandbreite). Laut Runderlass28 des MSB sollen GL-Schulen so viele Schüler*innen aufnehmen, dass sie Eingangsklassen bilden können, in denen durchschnittlich 25 Schüler*innen lernen, davon durchschnittlich drei mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (GL-Richtwert). Die Umstellung umfasst die Klassen 5 und 6 des Schuljahres 2019/20. An Schulen in privater Trägerschaft werden Aufnahmekapazitäten sowie Aufnahmeverfahren jährlich autark und ohne Abstimmung mit der Stadt Bonn als Schulträgerin festgelegt und durchgeführt. Zur Bestimmung der an nicht-städtischen Schulen rechnerisch zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten werden die für städtische Schulen geltenden Klassenfrequenzhöchstwerte zugrunde gelegt (§6 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG). Zur Berechnung der gesamtstädtischen Platzkapazitäten werden für die städtischen Schulen die geltenden Klassenfrequenzrichtwerte und –obergrenzen angelegt. 28 Quelle: https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Runderlass_Neuausrichtung_Inklusion_oeffentliche_Schulen.pdfSeite 38 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 36 Tabelle 14 Platzkapazitäten in der Jahrgangsstufe 5 zum Schuljahr 2021/22 *Die Obergrenze der aufzunehmenden Schüler*innen in Eingangsklassen wurde laut Ratsbeschluss auf 28 festgelegt. **4-zügiger Ausbau geplant. ***6-zügiger Ausbau geplant. ****5-zügiger Ausbau geplantKlassen- frequenz- Richt- wert Ober- grenze nach GL- Richtwert nach Klassen- frequenz- Richtwert nach Klassen- frequenz - Obergrenze August-Macke-Schule HS 3 städtisch ja 24 30 75 72 90 Johannes-Rau-Schule HS 3 städtisch ja 24 30 75 72 90 Karl Simrock Schule für Berufsorientierung HS 3 städtisch ja 24 30 75 72 90 Katholische Hauptschule St. Hedwig HS 3 städtisch ja 24 30 75 72 90 Realschule Beuel RS 4 städtisch ja 27 29 100 108 116 Emilie-Heyermann-Realschule RS 2 städtisch nein 27 29 54 54 58 Freiherr-v.-Stein-Realschule** RS 3 städtisch ja 27 29 75 81 87 Gertrud-Bäumer-Realschule RS 3,5 städtisch ja 27 29 87,5 94,5 101,5 Realschule Hardtberg RS 3 städtisch ja 27 29 75 81 87 Margot-Barnard-Realschule RS 3 städtisch ja 27 29 75 81 87 Collegium Josephinum RS 2 nicht-städt. nein 29 29 58 58 58 Beethoven-Gymnasium GY 4 städtisch nein 27 29 108 108 116 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium GY 3 städtisch nein 27 29 81 81 87 Clara-Schumann-Gymnasium* GY 4 städtisch nein 27 28 108 108 112 Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium* GY 4 städtisch ja 27 28 100 108 112 Friedrich-Ebert-Gymnasium* GY 5 städtisch ja 27 29 125 135 145 Hardtberg-Gymnasium GY 4 städtisch nein 27 29 108 108 116 Helmholtz-Gymnasium**** GY 4 städtisch ja 27 29 100 108 116 Konrad-Adenauer-Gymnasium GY 3 städtisch nein 27 29 81 81 87 Nicolaus-Cusanus-Gymnasium GY 3 städtisch nein 27 29 81 81 87 Tannenbusch-Gymnasium** GY 3 städtisch nein 27 29 81 81 87 Sankt-Adelheid-Gymnasium GY 3,5 nicht-städt. nein 29 29 101,5 101,5 101,5 Aloisiuskolleg GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87 Amos-Comenius-Gymnasium GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87 Erzbischöfliches Clara-Fey-Gymn. GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87 Ernst-Kalkuhl-Gymnasium GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87 Collegium Josephinum GY 3,5 nicht-städt. nein 29 29 101,5 101,5 101,5 Kardinal-Frings-Gymnasium GY 4 nicht-städt. nein 29 29 116 116 116 Erzbischöfliche Liebfrauenschule GY 3 nicht-städt. nein 29 29 87 87 87 Otto-Kühne-Schule GY 3,5 nicht-städt. nein 29 29 101,5 101,5 101,5 Gesamtschule Beuel GES 6 städtisch ja 27 29 150 162 174 Elisabeth-Selbert-Gesamtschule GES 6 städtisch ja 27 29 150 162 174 Bertolt-Brecht-Gesamtschule GES 6 städtisch ja 27 29 150 162 174 Marie-Kahle-Gesamtschule GES 4 städtisch ja 27 29 100 108 116 Bonns Fünfte*** GES 4 städtisch ja 27 29 100 108 116 Summe Weiterführende Schulen 125 3.303 3.402 3.629 Summe Hauptschule 12 300 288 360 Summe Realschule 21 525 558 595 davon: städt. Realschule 19 467 500 537 Summe Gymmnasium 66,5 1.829 1.855 1.921 davon: städt. Gymnasum 37 973 999 1.065 Summe Gesamtschule 26 650 702 754 Aufnahmekapazität SuS in der Jahrgangsstufe 5 Klassenferquenzen Jahrgangsstufe 5 Schulen mit Sekundarstufe I Schul- form Zügig -keit SEK I Träger GL- Schule 2020/21Seite 39 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 37 4.3 Ganztagesbetreuung An den Bonner weiterführenden Schulen findet Ganztagsbetreuung in Form von gebundenen Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten statt; darüber hinaus gibt es zwei Internate, die eine gymnasiale Oberstufe führen (Aloisiuskolleg und Ernst Kalkuhl- Gymnasium). Gebundene Ganztagsschulen In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schüler*innen der Schule an den Ganztagsangeboten teil, eine regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend. Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs umfasst, unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit, in der Regel mindestens drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme an weiteren außerunterrichtlichen Angeboten, die über diesen Zeitrahmen hinausgehen, ist in der Regel freiwillig 29. Zu den typischen außerunterrichtlichen Angeboten im gebundenen Ganztag gehören • die Anleitung bzw. Hilfe und Beaufsichtigung bei Hausaufgaben, • individuelle Fördermaßnahmen für Schüler*innen (zum Beispiel Sprachförderung, Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Naturwissenschaften, Fremdsprachen, Bewegungsförderung) • die Anleitung zu gestalterischer, handwerklicher, musischer und sportlicher Betätigung, z.B. in Arbeitsgemeinschaften, • die Aufsicht und Betreuung während der Freistunden im Ganztagsbereich (Mittagspause). Außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote Zu den außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten gehört in der Sekundarstufe I die "pädagogische Übermittagsbetreuung". Die Teilnahme der Schüler*innen ist freiwillig, der Zeitrahmen orientiert sich an den jeweiligen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsbedarfen. Die Schulen besitzen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung Verpflegungs-, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für die Mittagspausen, aber auch Hausaufgabenbetreuung und erweiterte Bildungs- sowie Freizeitangebote im Nachmittagsbereich anzubieten. Die Schule beteiligen dabei in der Regel verschiedene außerschulische Partner, insbesondere aus Jugendhilfe, Kultur und Sport. Angebot und Teilnahme Zum Schuljahr 2021/22 sind in Bonn 17 der 29 städtischen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen (ohne die zwei Weiterbildungskollegs) mit einem gebundenen Ganztagsbetrieb ausgestattet (58 Prozent). Die Quote fällt bei den städtischen Schulen je nach Schulform sehr unterschiedlich aus. Während alle Gesamt- und Hauptschulen (mit Ausnahme der Hauptschule St. Hedwig) mit einem Ganztagsbetrieb ausgestattet sind, sind 29 siehe Runderlass des Schulministeriums v. 23.10.2010 unter https://bass.schul-welt.de/11042.htmSeite 40 von 170 Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende weiterführende Schulen Bonn 2021/2022 38 43 Prozent der Realschulen, 30 Prozent der Gymnasien sowie die Hälfte der Förderschulen ganztägig organisiert. Von den nicht-städtischen weiterführenden Schulen bieten lediglich das Clara-Fey- Gymnasium und die Förderschule LVR-Christopherusschule einen gebundenen Ganztagsbetrieb an. Folgende städtischen weiterführenden Schulen werden als gebundene Ganztagsschulen geführt: Förderschulen: Schule am Hügel Königin-Juliana-Schule Hauptschulen August-Macke-Schule Johannes-Rau-Schule (erweiterte gebundene Ganztagschule) Karl Simrock Schule für Berufsorientierung Realschulen Emilie-Heyermann-Realschule Freiherr-vom-Stein-Realschule (für Klassen-/Jahrgangsstufen 5 bis 7) Realschule Beuel Gymnasien Carl-von-Ossietzky-Gymnasium (in Sekundarstufe I) Helmholtz-Gymnasium (in Sekundarstufe I) Konrad-Adenauer-Gymnasium (in der SEK I wird ein Zug als Ganztagsschule geführt) Tannenbusch-Gymnasium (in der SEK I wird ein Zug als gebundener Ganztag geführt) Gesamtschulen Bertolt-Brecht-Gesamtschule BONNS FÜNF
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de