220851 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn-Lannesdorf, Drachenburgstr. 38 - Nutzungsänderung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses von Büro in Wohnung Aktenzeichen: 40206/2022
Kerndaten
- Nummer
- 220851
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220851 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Lannesdorf, Drachenburgstr. 38 - Nutzungsänderung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienwohnhauses von Büro in Wohnung Aktenzeichen: 40206/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB widerspricht. Begründung Beantragt ist die nachträgliche Legalisierung der Nutzungsänderung von zwei Büros in zwei Wohneinheiten im Dachgeschoss des Gebäudes Drachenburgstr. 38. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8315-26 vom 02.07.1982, der hier unter anderem ein Gewerbegebiet ausweist. Im Jahr 1988 wurde die Aufstockung des Gebäudes und damit verbunden, die Errichtung von zwei Wohneinheiten im Dachgeschoss beantragt (Az.: 420510). Bereits zum damaligen Zeitpunkt konnte eine derartige Nutzung aufgrund der Festsetzung des Bebauungsplanes (Gewerbegebiet) nicht zugelassen werden. Mit Baugenehmigung vom 05.12.1988 wurde daher die Aufstockung und in den Räumlichkeiten eine Büronutzung genehmigt. Nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO NRW) dient ein Gewerbegebiet vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbegebieten. Ausnahmsweise zulässig sind hier lediglich Wohnungen für Betriebsleiter*innen oder Angehörige/ Beschäftigte des Betriebes. Im vorliegenden Fall wird das Gebäude mit insgesamt zwölf Wohneinheiten vollständig zu Wohnzwecken genutzt. Die Mindestanforderungen an denSeite 1 von 3 Seite 2 Schutz der Wohnruhe sind in einem Gewerbegebiet jedoch nur bedingt gegeben, sodass durch die Wohnnutzung eine Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann. Auch ist eine Vorbildwirkung für weitere Gebäude möglich, die dann eine Verfestigung der wohnbaulichen Entwicklung im Gewerbegebiet zur Folge hätte. Die Erteilung einer weiteren Befreiung nach § 31 BauGB von der Art der baulichen Nutzung kann daher nicht erteilt werden. Bauordnungsrechtlich bestehen darüber hinaus Bedenken hinsichtlich der Anzahl der notwendigen Stellplätze sowie deren Erschließung über das Nachbargrundstück ohne Sicherung über die Eintragung einer Baulast und der Rettungswegsituation des Dachgeschosses. Das beantragte Vorhaben widerspricht aus vorgenannten Gründen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, sodass der Bauantrag abgelehnt werden soll. Anlage/n 1 Lageplan öffentlich für PLA Az 40206_2022 (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de