220850 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Erhalt der Straßenbahn-Haltestelle "Oberkassel-Mitte"
Kerndaten
- Nummer
- 220850
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220850 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 23.04.2022 Bürgerantrag: Erhalt der Straßenbahn-Haltestelle "Oberkassel-Mitte" Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf den Erhalt der Stadtbahn-Haltestelle „Oberkassel-Mitte“ gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 23.04.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Straßenbahnhaltestelle Mitte Ihr Antrag Die Stadtbahn-Haltestelle „Oberkassel-Mitte" sollte erhalten bleiben. Diese Haltestelle ist schon teilweise barrierefrei, da die Niederflurbahn der Linie 62 hier hält. Selbst ohne Aus- und Umbau wäre der Erhalt der Haltestelle besser als der Verzicht - insbesondere für ältere und junge Menschen, für Eltern mit Kinderwagen und Reisende mit Gepäck . Hier sollte sowohl die Linie 62 als auch die Linie 66 halten, da bei Zugausfällen oder niedriger Taktung in den Abendstunden jede Bahn wichtig ist. Begründung des Antrags Barrierefreiheit bedeutet nicht, ein gutes Angebot zu entnehmen, wenn die Mittel für den Ausbau von barrierefreien Haltestellen fehlen. Gerade für Menschen mit Behinderungen, zeitweiligen gesundheitlichen Einschränkungen oder aber auch schwerem Gepäck ist die gute Erreichbarkeit von Haltestellen wichtig. Die Stadt Bonn möchte für einen umweltfreundlichen Verkehr stehen und Alternativen zum Auto unterstützen. Daher ist es nicht nachvollziehbar, warum eine gut genutzte Haltestelle nicht mehr bedient werden soll. Bei den Zahlenerhebungen ist unbedingt zu berücksichtigen, dass diese während der Pandemie erfasst wurden, als eine große Zahl der ÖNPV-Nutzerinnen und -Nutzer im Homeoffice tätig waren. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 55xHt99mCe 2233..0044..2222 2211::4488Seite 2 von 2
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