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220850 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Erhalt der Straßenbahn-Haltestelle "Oberkassel-Mitte"

Nummer
220850
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.04.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 31.08.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.08.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 140,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220812 Bürgerantrag: Erhalt der Stadtbahn-Haltestelle „Oberkassel-Mitte"

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Text anzeigen (2.151 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220850
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
23.04.2022
Bürgerantrag: Erhalt der Straßenbahn-Haltestelle
"Oberkassel-Mitte"
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf den Erhalt der Stadtbahn-Haltestelle „Oberkassel-Mitte“
gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
23.04.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Straßenbahnhaltestelle Mitte
Ihr Antrag
Die Stadtbahn-Haltestelle „Oberkassel-Mitte" sollte erhalten bleiben. Diese Haltestelle ist schon teilweise
barrierefrei, da die Niederflurbahn der Linie 62 hier hält. Selbst ohne Aus- und Umbau wäre der Erhalt der
Haltestelle besser als der Verzicht - insbesondere für ältere und junge Menschen, für Eltern mit Kinderwagen und
Reisende mit Gepäck . Hier sollte sowohl die Linie 62 als auch die Linie 66 halten, da bei Zugausfällen oder
niedriger Taktung in den Abendstunden jede Bahn wichtig ist.
Begründung des Antrags
Barrierefreiheit bedeutet nicht, ein gutes Angebot zu entnehmen, wenn die Mittel für den Ausbau von
barrierefreien Haltestellen fehlen. Gerade für Menschen mit Behinderungen, zeitweiligen gesundheitlichen
Einschränkungen oder aber auch schwerem Gepäck ist die gute Erreichbarkeit von Haltestellen wichtig. Die Stadt
Bonn möchte für einen umweltfreundlichen Verkehr stehen und Alternativen zum Auto unterstützen. Daher ist
es nicht nachvollziehbar, warum eine gut genutzte Haltestelle nicht mehr bedient werden soll. Bei den
Zahlenerhebungen ist unbedingt zu berücksichtigen, dass diese während der Pandemie erfasst wurden, als eine
große Zahl der ÖNPV-Nutzerinnen und -Nutzer im Homeoffice tätig waren.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
55xHt99mCe
2233..0044..2222 2211::4488Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de