220848 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 20-Zone im den Straßen „Auguststraße“ und „Marquartstraße“ sowie im „Siebenmorgenweg“ in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 220848
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220848 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 22.04.2022 Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 20-Zone im den Straßen „Auguststraße“ und „Marquartstraße“ sowie im „Siebenmorgenweg“ in Bonn-Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Man möge beschließen: In den Straßen „Auguststraße“ und „Marquartstraße“ sowie im „Siebenmorgenweg“ auf dem Abschnitt ca. auf Höhe der Häuser zwei bis acht wird eine Tempo-20-Zone eingerichtet. Die Stadtverwaltung prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen zu dessen Einrichtung vorliegen. Sollte die Einrichtung einer Tempo-20-Zone aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so wird stattdessen eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Datum 22.04.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Ihr Antrag Man möge beschließen: In den Straßen „Auguststraße“ und „Marquartstraße“ sowie im „Siebenmorgenweg“ auf dem Abschnitt ca. auf Höhe der Häuser zwei bis acht wird eine Tempo-20-Zone eingerichtet. Die Stadtverwaltung prüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen zu dessen Einrichtung vorliegen. Sollte die Einrichtung einer Tempo-20-Zone aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so wird stattdessen eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Begründung des Antrags Die erwähnten Straßen(abschnitte) sind Nebenstraßen. Sie erfüllen damit grundsätzliche die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone. Bereits heute dürften auf Grund der Straßengestaltung viele Straßenverkehrsteilnehmer implizit von einer Tempo-30-Zone ausgehen. Es findet dort reger Fuß- und Radverkehr zu den dort ansässigen Geschäften, Büros und Freizeiteinrichtungen statt. Die Straße hat jedoch nur auf einer Seite einen Bürgersteig, sodass Fußgänger dazu gezwungen sind, auch die Fahrbahn zu nutzen. Daher sollte auch die Einrichtung einer Tempo-20-Zone in Betracht gezogen werden. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 YauTfGv66 2222..0044..2222 1199::4411Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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