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220848 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 20-Zone im den Straßen „Auguststraße“ und „Marquartstraße“ sowie im „Siebenmorgenweg“ in Bonn-Beuel

Nummer
220848
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
25.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 25.04.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 309,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220848-01 ST Einrichtung einer Tempo 20-Zone im den Straßen „Auguststraße“ und „Marquartstraße“ sowie im „Siebenmorgenweg“ in Bonn-Beuel

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Text anzeigen (2.372 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220848
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
22.04.2022
Bürgerantrag: Einrichtung einer Tempo 20-Zone im
den Straßen „Auguststraße“ und „Marquartstraße“
sowie im „Siebenmorgenweg“ in Bonn-Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Man möge beschließen:
In den Straßen „Auguststraße“ und „Marquartstraße“ sowie im
„Siebenmorgenweg“ auf dem Abschnitt ca. auf Höhe der Häuser zwei bis acht
wird eine Tempo-20-Zone eingerichtet. Die Stadtverwaltung prüft, ob die
rechtlichen Voraussetzungen zu dessen Einrichtung vorliegen. Sollte die
Einrichtung einer Tempo-20-Zone aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein,
so wird stattdessen eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
22.04.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Ihr Antrag
Man möge beschließen:
In den Straßen „Auguststraße“ und „Marquartstraße“ sowie im „Siebenmorgenweg“ auf dem Abschnitt ca. auf
Höhe der Häuser zwei bis acht wird eine Tempo-20-Zone eingerichtet. Die Stadtverwaltung prüft, ob die
rechtlichen Voraussetzungen zu dessen Einrichtung vorliegen. Sollte die Einrichtung einer Tempo-20-Zone aus
rechtlichen Gründen nicht möglich sein, so wird stattdessen eine Tempo-30-Zone eingerichtet.
Begründung des Antrags
Die erwähnten Straßen(abschnitte) sind Nebenstraßen. Sie erfüllen damit grundsätzliche die Voraussetzungen
zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone. Bereits heute dürften auf Grund der Straßengestaltung viele
Straßenverkehrsteilnehmer implizit von einer Tempo-30-Zone ausgehen. Es findet dort reger Fuß- und
Radverkehr zu den dort ansässigen Geschäften, Büros und Freizeiteinrichtungen statt. Die Straße hat jedoch nur
auf einer Seite einen Bürgersteig, sodass Fußgänger dazu gezwungen sind, auch die Fahrbahn zu nutzen. Daher
sollte auch die Einrichtung einer Tempo-20-Zone in Betracht gezogen werden.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
YauTfGv66
2222..0044..2222 1199::4411Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de