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220846 · Beschlussvorlage

Förderprogramm Photovoltaik – Anpassung und Neuausrichtung

Nummer
220846
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220846
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Förderprogramm Photovoltaik – Anpassung und
Neuausrichtung
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.05.2022 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.05.2022 Empfehlung
Rat 09.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die aktuell gültigen Förderrichtlinien für Photovoltaik gelten bis zum
30.06.2022 weiter. Die beschlossene Photovoltaik-Förderung (DS
201342) in Höhe von € 1.0 Mio wird bis zu diesem Zeitpunkt
voraussichtlich vollständig in Förderzusagen gebunden sein.
2. Für den Zeitraum 01.07.-31.12.2022 wird das Förderprogramm
Photovoltaik mit verringerten Förderbeträgen fortgeführt. Stecker-PV-
Anlagen (Balkonanlagen) werden von der Reduktion ausgenommen, um
insbesondere Mieterinnen und Mietern die Erzeugung erneuerbarer
Energie für den Eigenbedarf zu ermöglichen.
3. Für die Fortsetzung des PV-Förderprogramms mit veränderten
Konditionen werden zusätzliche 550.000 € bereitgestellt, die durch
Förderzusagen in 2022 gebunden werden können. Die Auszahlung wird
voraussichtlich überwiegend in 2023 haushaltsrelevant werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Herbst 2022 einen Vorschlag für die
Weiterentwicklung des Förderprogramms Photovoltaik ab 01.01.2023
auszuarbeiten.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 01.09.2020 (DS 201342) und
28.06.2021 (DS 210674) das Förderprogramm Photovoltaik beschlossen. Die
Förderrichtlinie hat eine Laufzeit von einem Jahr und ist mit Start desSeite 1 von 5
Seite 2
Programms am 13.09.2021 bis zum 12.9.2022 gültig.
Das beschlossene Fördervolumen beträgt 1 Mio. € und wurde auf Basis von
Erfahrungswerten anderer Kommunen linear für den Zeitraum 2021-2024
geplant (250 T€/Jahr). Aufgrund der hohen Anzahl Förderanträge wird das
bisher beschlossene Fördervolumen von 1 Mio. € voraussichtlich Ende Juni
2022 durch Bewilligungen gebunden sein. Auch wenn die Auszahlung der
Fördergelder erst nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der PV-Anlagen
erfolgt, werden die im Doppelhaushalt 2021/2022 vorgesehenen Mittel von 500
T€ nicht ausreichen. Die Verwaltung schlägt vor, die zweiten 500 T€ aus
Eigenmitteln des Programmbüros Klimaneutrales Bonn in 2022 bereitzustellen
und das Förderprogramm in den bisherigen Konditionen Ende Juni 2022
auslaufen zu lassen.
Über den Stand der Nachfrage nach dem Förderprogramm hat die Verwaltung
zuletzt am 20.01.2022 im AUKLA berichtet (DS212013). Für den Stichtag
21.04.2022 gilt folgender Förderstand:
Bewilligt Ausgezahlt nach
Inbetriebnahme
Fördersumme 773.341 € 63.193 €
Anzahl PV-Anlagen 493 44
Davon in %:
PV auf
Dächern/Fassaden
86,8 % 86,4 %
PV kombiniert mit
Dachbegrünung
1,0 % 0 %
Mieterstrommodelle 0,2 % 0 %
PVT-Kollektoren 0 % 0 %
Stecker-PV 12,0 % 13,6 %
Nennleistung gesamt 4.134 kWp 325 kWp
Geschätzter Ertrag* 3.514 MWh/Jahr 276 MWh/Jahr
Vermiedener CO2-
Äquivalent-Ausstoß*
1.525 Tonnen/Jahr 120 Tonnen/Jahr
*Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: Solarstrom-Ertrag von
850 kWh/kWp/Jahr, CO2-Äquivalente-Emissionsfaktor (mit Vorketten) des
deutschen Strommix in 2019 von 0,474 t/MWh (Quelle: UBA 2022) und einem
Emissionsfaktor für PV-Anlagen von 0,040 t/MWh für 2015-19 (Quelle: Institut
für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, ifeu 2019). Die Emissionen zur
Herstellung der PV-Anlagen wurden abgezogen von den vermiedenen
Emissionen durch Mindernutzung des deutschen Strommix.
Stand des PV-Ausbau in Bonn (Stichtag 21.04.2022)
Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind in Bonn mit
Stichtag 21.04.2022 ohne die geförderten Anlagen insgesamt 26.538 kWp
(Kilowatt peak Brutto-Nennleistung) in Betrieb. Diese Photovoltaik-AnlagenSeite 2 von 5
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erzeugen insgesamt etwa 22.558 MWh/Jahr. Nach der Inbetriebnahme aller
beantragten Anlagen wird sich der Ertrag um ca. 3.514 MWh/Jahr erhöhen.
Bonn kann seinen aktuellen Strombedarf über die bisher installierten
Photovoltaik-Anlagen bilanziell nur zu ca. 1,5 % decken – nach Inbetriebnahme
aller bis 21.04.2022 beantragten Anlagen zu ca. 1,8 %. (Der Strombedarf in der
Stadt Bonn lag im Jahr 2019 bei 1.482.000 MWh (Quelle: EnW - Energie und
Wasser Bonn/Rhein-Sieg GmbH)).
Es werden bisher nur ca. 2,7 % des theoretisch möglichen Solarstrom-
Ertragspotenzials auf Bonner Dachflächen genutzt. Nach Inbetriebnahme aller
bis 21.04.2022 beantragten Anlagen würde dieser Wert auf ca. 3,1 % steigen
(laut Solardachkataster Bonn ca. 840.000 MWh/Jahr Ertragspotenzial).
Photovoltaik-Förderprogramm für den Zeitraum 01.07.-31.12.2022
Sowohl die Notwendigkeit der CO2-Reduktion sowie die aktuellen
geopolitischen Entwicklungen (Ukraine-Krieg) machen die Dringlichkeit einer
möglichst vollständigen, unabhängigen und dezentralen Erzeugung von Strom
aus erneuerbaren Energiequellen mehr als deutlich. Eine Steigerung des PV-
Zubaus in Bonn ist deutlich erkennbar. Sowohl Menge als auch
Geschwindigkeit reichen jedoch bei weitem nicht aus, um die Potentiale für eine
klimaneutrale Stromversorgung zu heben und damit die Klimaneutralität bis
2035 zu erreichen.
Die Kapazitäten der Anbietenden von PV-Anlagen stoßen aufgrund von
Verzögerungen in den Lieferketten, Materialengpässen und fehlendem
Fachpersonal zur Zeit an Ihre Grenzen. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive
erscheint daher kein zusätzlicher Marktanreiz durch ein Förderprogramm
notwendig. Trotzdem schlägt die Verwaltung vor, das PV-Förderprogramm
nicht kurzfristig zur Mitte des Jahres zu beenden, sondern zunächst bis zum
Ende 2022 fortzuführen. Für die Bürger*innen soll weiterhin klar erkennbar
bleiben, dass die Errichtung von PV-Anlagen von der Stadt Bonn unterstützt
wird. Angesichts der Belastung für den städtischen Haushalt erscheint es
jedoch angemessen, die Fördersummen anzupassen.
Die Förderung einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden soll daher einheitlich mit
100 €/kWp gefördert werden. Alle anderen Fördersätze bleiben unverändert.
Insbesondere soll Mieter*innen durch die gleichbleibende Förderung für
Stecker-PV die Möglichkeit gewahrt bleiben, sich an Klimaschutz und
Energieunabhängigkeit aktiv zu beteiligen.
Fördergegenstand Bis 30.06.2022 Ab 01.07.2022
Photovoltaik auf
Gebäuden bis max.
30 kWp
200 Euro/kWp (bis 10 KWp)
150 Euro/kWp (darüber
hinaus)
100 Euro/kWp
bei Kombination mit
Dachbegrünung
zusätzlich 50 Euro/kWp zusätzlich 50 Euro/kWp
bei
Mieterstrommodellen
zusätzlich 100 Euro/kWp zusätzlich 100 Euro/kWpSeite 3 von 5
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für Hybrid-
Kollektoren/ PVT-
Kollektoren
zusätzlich 50 Euro/kWp zusätzlich 50 Euro/kWp
für Stecker-
Solargeräte
50 Euro bis 350 Wp
100 Euro bis 600 Wp
50 Euro für 1 Modul
100 Euro für 2 Module
Unter der Annahme, dass die Nachfrage bis Jahresende ähnlich hoch bleibt wie
im März/April 2022, ist dazu die Bereitstellung von 550.000 € (ca. 25 PV-
Anlagen pro Woche x ca. 850 €/Anlage x 26 Wochen), ebenfalls aus
Eigenmitteln des Programmbüros Klimaneutrales Bonn, für das laufende Jahr
2022 erforderlich. Die Verausgabung wird zum überwiegenden Teil in 2023
nach Inbetriebnahme der Anlagen erfolgen.
Perspektive ab 01.01.2023
In Zukunft wird der Strombedarf durch die Sektorenkopplung in der Industrie, im
Mobilitätssektor (E-Mobilität) und im Gebäudesektor (Wärmepumpen) deutlich
ansteigen. Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 (DS190232 vom
07.11.2019) muss Bonn Wege finden, im Stromsektor auf 100 % erneuerbaren
Strom umzusteigen – bei gleichzeitig stark steigendem Strombedarf. Die
Nutzung aller Dachflächenpotenziale – nicht nur auf Einfamilienhäusern,
sondern auch auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden – ist für die
Bonner Stromwende ein nicht ausreichender, aber notwendiger zentraler
Baustein.
Im Herbst wird die Verwaltung einen Vorschlag vorlegen für die
Weiterentwicklung der PV-Förderung ab 01.01.2023 – unter Berücksichtigung
geänderter Rahmenbedingungen eines novellierten EEGs.
Wollte man die PV-Förderung unter den neuen Förderbedingungen (aus dem
Zeitraum 01.07.-31.12.2022) fortsetzen, bis 100 % des Dachflächenpotenzials
mit einer installierbaren Leistung von 990.000 kWp belegt sind
(Solardachkataster der Stadt Bonn), wäre ein Fördervolumen von rund 96 Mio.
€ erforderlich. Anzustreben sind aus Sicht der Verwaltung eine stärkere
Berücksichtigung von Mieterstrom und Energy Sharing, da im Bereich der
Mehrfamilienhäuser bisher kaum von der städtischen PV-Förderung profitiert
werden konnte.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.03 Verwaltungsführung 102000103 Verwaltungsführung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 4 von 5
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Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.050.000 102000103/72.10
0
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de