220846 · Beschlussvorlage
Förderprogramm Photovoltaik – Anpassung und Neuausrichtung
Kerndaten
- Nummer
- 220846
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 220846 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Förderprogramm Photovoltaik – Anpassung und Neuausrichtung Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.05.2022 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.05.2022 Empfehlung Rat 09.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die aktuell gültigen Förderrichtlinien für Photovoltaik gelten bis zum 30.06.2022 weiter. Die beschlossene Photovoltaik-Förderung (DS 201342) in Höhe von € 1.0 Mio wird bis zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich vollständig in Förderzusagen gebunden sein. 2. Für den Zeitraum 01.07.-31.12.2022 wird das Förderprogramm Photovoltaik mit verringerten Förderbeträgen fortgeführt. Stecker-PV- Anlagen (Balkonanlagen) werden von der Reduktion ausgenommen, um insbesondere Mieterinnen und Mietern die Erzeugung erneuerbarer Energie für den Eigenbedarf zu ermöglichen. 3. Für die Fortsetzung des PV-Förderprogramms mit veränderten Konditionen werden zusätzliche 550.000 € bereitgestellt, die durch Förderzusagen in 2022 gebunden werden können. Die Auszahlung wird voraussichtlich überwiegend in 2023 haushaltsrelevant werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Herbst 2022 einen Vorschlag für die Weiterentwicklung des Förderprogramms Photovoltaik ab 01.01.2023 auszuarbeiten. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 01.09.2020 (DS 201342) und 28.06.2021 (DS 210674) das Förderprogramm Photovoltaik beschlossen. Die Förderrichtlinie hat eine Laufzeit von einem Jahr und ist mit Start desSeite 1 von 5 Seite 2 Programms am 13.09.2021 bis zum 12.9.2022 gültig. Das beschlossene Fördervolumen beträgt 1 Mio. € und wurde auf Basis von Erfahrungswerten anderer Kommunen linear für den Zeitraum 2021-2024 geplant (250 T€/Jahr). Aufgrund der hohen Anzahl Förderanträge wird das bisher beschlossene Fördervolumen von 1 Mio. € voraussichtlich Ende Juni 2022 durch Bewilligungen gebunden sein. Auch wenn die Auszahlung der Fördergelder erst nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme der PV-Anlagen erfolgt, werden die im Doppelhaushalt 2021/2022 vorgesehenen Mittel von 500 T€ nicht ausreichen. Die Verwaltung schlägt vor, die zweiten 500 T€ aus Eigenmitteln des Programmbüros Klimaneutrales Bonn in 2022 bereitzustellen und das Förderprogramm in den bisherigen Konditionen Ende Juni 2022 auslaufen zu lassen. Über den Stand der Nachfrage nach dem Förderprogramm hat die Verwaltung zuletzt am 20.01.2022 im AUKLA berichtet (DS212013). Für den Stichtag 21.04.2022 gilt folgender Förderstand: Bewilligt Ausgezahlt nach Inbetriebnahme Fördersumme 773.341 € 63.193 € Anzahl PV-Anlagen 493 44 Davon in %: PV auf Dächern/Fassaden 86,8 % 86,4 % PV kombiniert mit Dachbegrünung 1,0 % 0 % Mieterstrommodelle 0,2 % 0 % PVT-Kollektoren 0 % 0 % Stecker-PV 12,0 % 13,6 % Nennleistung gesamt 4.134 kWp 325 kWp Geschätzter Ertrag* 3.514 MWh/Jahr 276 MWh/Jahr Vermiedener CO2- Äquivalent-Ausstoß* 1.525 Tonnen/Jahr 120 Tonnen/Jahr *Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: Solarstrom-Ertrag von 850 kWh/kWp/Jahr, CO2-Äquivalente-Emissionsfaktor (mit Vorketten) des deutschen Strommix in 2019 von 0,474 t/MWh (Quelle: UBA 2022) und einem Emissionsfaktor für PV-Anlagen von 0,040 t/MWh für 2015-19 (Quelle: Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, ifeu 2019). Die Emissionen zur Herstellung der PV-Anlagen wurden abgezogen von den vermiedenen Emissionen durch Mindernutzung des deutschen Strommix. Stand des PV-Ausbau in Bonn (Stichtag 21.04.2022) Laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind in Bonn mit Stichtag 21.04.2022 ohne die geförderten Anlagen insgesamt 26.538 kWp (Kilowatt peak Brutto-Nennleistung) in Betrieb. Diese Photovoltaik-AnlagenSeite 2 von 5 Seite 3 erzeugen insgesamt etwa 22.558 MWh/Jahr. Nach der Inbetriebnahme aller beantragten Anlagen wird sich der Ertrag um ca. 3.514 MWh/Jahr erhöhen. Bonn kann seinen aktuellen Strombedarf über die bisher installierten Photovoltaik-Anlagen bilanziell nur zu ca. 1,5 % decken – nach Inbetriebnahme aller bis 21.04.2022 beantragten Anlagen zu ca. 1,8 %. (Der Strombedarf in der Stadt Bonn lag im Jahr 2019 bei 1.482.000 MWh (Quelle: EnW - Energie und Wasser Bonn/Rhein-Sieg GmbH)). Es werden bisher nur ca. 2,7 % des theoretisch möglichen Solarstrom- Ertragspotenzials auf Bonner Dachflächen genutzt. Nach Inbetriebnahme aller bis 21.04.2022 beantragten Anlagen würde dieser Wert auf ca. 3,1 % steigen (laut Solardachkataster Bonn ca. 840.000 MWh/Jahr Ertragspotenzial). Photovoltaik-Förderprogramm für den Zeitraum 01.07.-31.12.2022 Sowohl die Notwendigkeit der CO2-Reduktion sowie die aktuellen geopolitischen Entwicklungen (Ukraine-Krieg) machen die Dringlichkeit einer möglichst vollständigen, unabhängigen und dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen mehr als deutlich. Eine Steigerung des PV- Zubaus in Bonn ist deutlich erkennbar. Sowohl Menge als auch Geschwindigkeit reichen jedoch bei weitem nicht aus, um die Potentiale für eine klimaneutrale Stromversorgung zu heben und damit die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Die Kapazitäten der Anbietenden von PV-Anlagen stoßen aufgrund von Verzögerungen in den Lieferketten, Materialengpässen und fehlendem Fachpersonal zur Zeit an Ihre Grenzen. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive erscheint daher kein zusätzlicher Marktanreiz durch ein Förderprogramm notwendig. Trotzdem schlägt die Verwaltung vor, das PV-Förderprogramm nicht kurzfristig zur Mitte des Jahres zu beenden, sondern zunächst bis zum Ende 2022 fortzuführen. Für die Bürger*innen soll weiterhin klar erkennbar bleiben, dass die Errichtung von PV-Anlagen von der Stadt Bonn unterstützt wird. Angesichts der Belastung für den städtischen Haushalt erscheint es jedoch angemessen, die Fördersummen anzupassen. Die Förderung einer Photovoltaikanlage auf Gebäuden soll daher einheitlich mit 100 €/kWp gefördert werden. Alle anderen Fördersätze bleiben unverändert. Insbesondere soll Mieter*innen durch die gleichbleibende Förderung für Stecker-PV die Möglichkeit gewahrt bleiben, sich an Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv zu beteiligen. Fördergegenstand Bis 30.06.2022 Ab 01.07.2022 Photovoltaik auf Gebäuden bis max. 30 kWp 200 Euro/kWp (bis 10 KWp) 150 Euro/kWp (darüber hinaus) 100 Euro/kWp bei Kombination mit Dachbegrünung zusätzlich 50 Euro/kWp zusätzlich 50 Euro/kWp bei Mieterstrommodellen zusätzlich 100 Euro/kWp zusätzlich 100 Euro/kWpSeite 3 von 5 Seite 4 für Hybrid- Kollektoren/ PVT- Kollektoren zusätzlich 50 Euro/kWp zusätzlich 50 Euro/kWp für Stecker- Solargeräte 50 Euro bis 350 Wp 100 Euro bis 600 Wp 50 Euro für 1 Modul 100 Euro für 2 Module Unter der Annahme, dass die Nachfrage bis Jahresende ähnlich hoch bleibt wie im März/April 2022, ist dazu die Bereitstellung von 550.000 € (ca. 25 PV- Anlagen pro Woche x ca. 850 €/Anlage x 26 Wochen), ebenfalls aus Eigenmitteln des Programmbüros Klimaneutrales Bonn, für das laufende Jahr 2022 erforderlich. Die Verausgabung wird zum überwiegenden Teil in 2023 nach Inbetriebnahme der Anlagen erfolgen. Perspektive ab 01.01.2023 In Zukunft wird der Strombedarf durch die Sektorenkopplung in der Industrie, im Mobilitätssektor (E-Mobilität) und im Gebäudesektor (Wärmepumpen) deutlich ansteigen. Zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 (DS190232 vom 07.11.2019) muss Bonn Wege finden, im Stromsektor auf 100 % erneuerbaren Strom umzusteigen – bei gleichzeitig stark steigendem Strombedarf. Die Nutzung aller Dachflächenpotenziale – nicht nur auf Einfamilienhäusern, sondern auch auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden – ist für die Bonner Stromwende ein nicht ausreichender, aber notwendiger zentraler Baustein. Im Herbst wird die Verwaltung einen Vorschlag vorlegen für die Weiterentwicklung der PV-Förderung ab 01.01.2023 – unter Berücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen eines novellierten EEGs. Wollte man die PV-Förderung unter den neuen Förderbedingungen (aus dem Zeitraum 01.07.-31.12.2022) fortsetzen, bis 100 % des Dachflächenpotenzials mit einer installierbaren Leistung von 990.000 kWp belegt sind (Solardachkataster der Stadt Bonn), wäre ein Fördervolumen von rund 96 Mio. € erforderlich. Anzustreben sind aus Sicht der Verwaltung eine stärkere Berücksichtigung von Mieterstrom und Energy Sharing, da im Bereich der Mehrfamilienhäuser bisher kaum von der städtischen PV-Förderung profitiert werden konnte. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.03 Verwaltungsführung 102000103 Verwaltungsführung Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 4 von 5 Seite 5 Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.050.000 102000103/72.10 0 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de