220845-01 · Mitteilungsvorlage
Aktueller Sachstand zum geplanten Erwerb von Ökopunkten aus einer zur ökologischen Aufwertung geeigneten Erstaufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 220845-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 31.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (10.615 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 220845-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Aktueller Sachstand zum geplanten Erwerb von Ökopunkten aus einer zur ökologischen Aufwertung geeigneten Erstaufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg in Bonn-Beuel Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilung: Auf der Gemarkung Oberkassel im Gewann „Auf dem Schleifenfelde“ befindet sich südlich des Schleifenfelsweges eine 6,56 ha große Offenlandfläche, welche im FFH- und Naturschutzgebiet „Siebengebirge“ liegt. Die Fläche ist bislang landwirtschaftlich (überwiegend als Acker) genutzt worden und an drei Seiten von Laubwald umschlossen (siehe Übersichtskarte in der Anlage). Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW plant auf der Fläche – in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) – eine Erstaufforstung mit einem lebensraumtypischen Eichenmischwald und einem Birken- Niederwald. Ergänzend sollen strukturreiche Waldinnen- und -außenränder sowie eine artenreiche Mähwiese angelegt werden. Am südwestlichen Rand des Offenlandes haben sich kleinflächig bereits lebensraumtypische Waldrandstrukturen entwickelt, auf denen keine Aufwertungsmaßnahmen vorgesehen sind (siehe auch Maßnahmenplan und nähere Maßnahmenbeschreibung in der Anlage). Die geplante Maßnahme bietet in dem gegebenen naturräumlichen Kontext eine fachlich sehr gut geeignete Möglichkeit zur ökologischen Aufwertung. Die Neuanlage strukturreicher, lebensraumtypischer Waldgesellschaften stellt eine ideale Ergänzung des umliegenden naturnahen Waldbestandes dar und fördert den Biotopverbund. Durch die ergänzende Kombination mit strauchreichen Waldinnen- und außenrändern und einer artenreichen Waldwiese entsteht ein vielfältiges Lebensraummosaik, welches zur Erhöhung der Biodiversität beiträgt. Die Maßnahme dient der Umsetzung der Entwicklungsziele des FFH- und Naturschutzgebietes sowie den Zielen derSeite 1 von 6 Seite 2 Landschaftsplanung. Die vorgesehene Neuanlage eines naturnahen Laubwaldes auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche trägt ferner zu einer signifikanten langfristigen CO2-Bindung bei. Die geplante Maßnahme dient damit auch effektiv der Umsetzung des städtischen Klimaplans (Handlungsfeld 7 „Grüne Infrastruktur zur CO2-Bindung“). Bäume entziehen der Atmosphäre dauerhaft CO2, indem sie im Wachstumsprozess Kohlenstoff in ihrer Biomasse speichern (Holzwachstum). Darüber hinaus findet eine CO2-Bindung auch durch die Entwicklung eines humusreichen natürlichen Waldbodens statt. Neben der geplanten Waldentwicklung leistet auch die aus Biodiversitätsgründen geplante Umwandlung von 0,5 ha der vorhandenen Ackerfläche in artenreiches Dauergrünland einen Beitrag zur CO2-Bindung. Es handelt sich um eine ökologische Aufwertungsmaßnahme ohne rechtliche Verpflichtung, die von der UNB als Ökokontomaßnahme anerkannt wird. Ökokontomaßnahmen, welche vorgezogen und unabhängig von künftigen kompensationspflichtigen Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt werden, bieten folgende Vorteile: Die Maßnahmen können gezielt und gebündelt auf Flächen vorgenommen werden, welche sich besonders zur Förderung des Biotopverbundes und der biologischen Vielfalt eignen. Eine ansonsten häufig übliche Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen auf verfügbaren, aber naturschutzfachlich weniger geeigneten Splitterflächen kann dadurch vermieden werden. Ökokontomaßnahmen ermöglichen damit eine vorausschauende und nachhaltige Aufwertung von Natur und Landschaft, die nicht erst mit dem Zeitpunkt eines Eingriffs und der dann erforderlichen Kompensation beginnt. Dadurch, dass die Maßnahmen bereits im Vorgriff auf für die Bauleitplanung oder nach Naturschutzrecht anfallenden Kompensationsbedarf realisiert und bevorratet werden, steht die in ÖP dokumentierte Aufwertung für spätere Eingriffe zeitnah als Kompensation zur Verfügung, ohne dass neue Kompensationsflächen gesucht und entsprechende Maßnahmen geplant werden müssen. Damit können Verzögerungen von Planungsprozessen vermieden werden. Die Herstellung und langfristige Pflege von Ökokontomaßnahmen ist leichter realisierbar und kostengünstiger als aufwändigere Einzelmaßnahmen. Nach Umsetzung der Maßnahme ist vorgesehen, dass die mit der ökologischen Aufwertung generierten Ökopunkte (ÖP) durch die Stadt erworben und dann in das städtische Ökokonto eingebucht werden. Die ÖP sollen danach bedarfsweise zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Stadtgebiet Bonn verwendet werden sowie ggf. an kompensationspflichtige Vorhabenträger weiterveräußert werden. Mit dieser Vorgehensweise kannSeite 2 von 6 Seite 3 sichergestellt werden, dass innerhalb des Stadtgebietes stattfindende Eingriffe in Natur und Landschaft durch zusammenhängende und fachlich geeignete Maßnahmen im lokalen Zusammenhang kompensiert werden. Durch die oben beschriebenen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen können gemäß der Biotoptypenbewertung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) voraussichtlich rd. 300.000 ÖP generiert werden. Der Landesbetrieb Wald und Holz bietet die mit der Aufwertungsmaßnahme auf den Landesflächen generierten ÖP zum Preis von 4 Euro/ÖP an. Auf den städtischen Flächen wird ein Preis von 2,50 Euro/ÖP angeboten. Die Kosten beinhalten die Herstellung, die Entwicklungspflege sowie die Unterhaltung/Pflege der oben genannten Zielbiotope durch den Landesbetrieb Wald und Holz über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die notwendige Entwicklungspflege bzw. Unterhaltung fallen somit keine weiteren Kosten an. Für den Erwerb der generierten ÖP entstehen der Stadt Bonn voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro. Davon entfallen rd. 940.000 Euro auf den bedarfsweisen Erwerb von der auf den Landesflächen generierten ÖP (4 Euro/ÖP) und rd. 160.000 Euro auf die bereits im städtischen Eigentum befindlichen Flurstücke sowie noch zu erwerbenden Privatflächen (2,50 Euro/ÖP). Der Erwerb der ÖP ist im Zeitraum 2024-2028 in fünf Tranchen á 220.000 Euro geplant. Im Haushalt 2023/24 sind keine Mittel für den ÖP-Erwerb eingeplant, da diese nicht fristgerecht angemeldet werden konnten. Eine zusätzliche Mittelbereitstellung im Haushalt 2023/24 ist nicht möglich. Da die Maßnahme – neben der ökologischen Aufwertung – auch eine bedeutende Klimaschutzwirkung hat (CO2-Senkung durch Grüne Infrastruktur) ist die Finanzierung des ÖP-Erwerbs in Abstimmung mit dem Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035 (OB-23) aus dessen Budget mit Mitteln zur Umsetzung des Handlungsfeldes 7 „Kompensation“ des Klimaplans vorgesehen. Die Maßnahme ist daher als prioritäre Sofortmaßnahme in den Klimaplan aufgenommen worden. Eine anschließende Refinanzierung des Klimabudgets wäre nach der Inanspruchnahme der ÖP (z.B. über städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanung oder durch Weiterverkauf von ÖP an externe Eingriffsverursacher / Vorhabenträger) gewährleistet. Die Entscheidung, ob dieser Finanzierungsweg realisiert werden kann, kann abschließend erst nach Beschluss des Klimaplans (voraussichtlich im 4. Quartal 2022) sowie Beschluss und Genehmigung des Haushaltsplans 2023/2024 (voraussichtlich im Juni/Juli 2023) getroffen werden. Sobald die beschriebene Finanzierbarkeit des ÖP-Erwerbs sichergestellt ist, soll eine entsprechende Beschlussvorlage in die Gremien eingebracht werden und der Rat letztlich über den ÖP-Erwerb entscheiden. Nach einer Entscheidung für den ÖP-Erwerb soll ein entsprechender Vertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW abgeschlossen werden, auf dessen Grundlage der Landesbetrieb dann die Maßnahme umsetzt. Dies ist im Herbst 2023 vorgesehen.Seite 3 von 6 Seite 4 Der überwiegende Teil der Maßnahmenfläche (rd. 5,15 ha bzw. 78,4%) befindet sich im Landeseigentum, 0,23 ha (3,4%) bereits im Eigentum der Stadt Bonn. Die übrigen neun Flurstücke (Fläche: 1,19 ha, Flächenanteil: 18,2%) befinden sich aktuell noch in Privateigentum. Zur Umsetzung der zusammenhängend für die Gesamtfläche konzipierten Aufwertungsmaßnahme ist es erforderlich, diese in öffentliches Eigentum zu überführen. Da der Landesbetrieb als rechtlich unselbstständiger Teil der Umweltverwaltung NRW nicht über die erforderlichen Haushaltsmittel verfügt, kann er diese Flächen nicht selbst erwerben. Entsprechende Haushaltsmittel müssten in einem aufwändigen Verfahren durch das Ministerium für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz zugewiesen werden. Diese Möglichkeit ist aktuell und auch in absehbarer Zeit nicht gegeben. Es ist daher vorgesehen, dass vor der Umsetzung der Maßnahmen die Stadt die noch verbliebenen Privatgrundstücke erwirbt bzw. tauscht. Anlage/n 1 Übersichtsplan und Maßnahmenbeschreibung (öffentlich)Seite 4 von 6 1 Anlage zur Mitteilungsvorlage DS-Nr. 220845 Erwerb von Ökopunkten aus einer zur ökologischen Aufwertung geeigneten Erstaufforstungsmaßnehme am Schleifenfelsweg in Bonn Beuel A. Übersichtplan Luftbild Übersicht - Lage der Maßnahmenfläche im NSG Siebengebirge /Ennert (Bonn-Beuel) Festsetzungen des Landschaftsplan Ennert: Waldrand UmbauSeite 5 von 6 2 B. Maßnahmenbeschreibung 1. Eichen-Mischwald [3,7 ha]: Pflanzung einer Kultur mit Hauptbaumart Eiche, begründet in Trupps von jeweils 21 Traubeneichen, abwechselnd mit einem äußeren Ring von 16 Winterlinden oder Hainbuchen als „Treibhölzer“. Die Zwischenfelder werden zusätzlich mit Trupps aus Speierling und Vogelkirsche ergänzt. Spätere Etablierung von Naturverjüngung in verbleibenden Zwischenfeldern. 2. Birken-Niederwald [1,05 ha]: Birkenwald aus Pflanzung, der in Form eines historischen Niederwaldbetriebes (periodisches „Auf-den-Stock-Setzen“ von Teilflächen) bewirtschaftet wird. 3. Artenreiche Mähwiese [0,5 ha]: Einsaat einer geeigneten krautreichen Grünlandmischung aus zertifiziertem gebietsheimischen Regiosaatgut oder Saatgut der Biostation; jährlich zweischürige Mahd mit Abräumen des Mahdgutes. Die Waldwiese dient darüber hinaus als beruhigte Einstands- und Äsungsfläche für Wildtiere. 4. Waldaußenrand [0,3 ha]: Pflanzung und Entwicklung eines stufigen Waldaußenrandes mit einer Tiefe von 10 m parallel zum angrenzenden Feldweg im nord-östlichen Teilbereich 5. Waldinnenrand [0,8 ha]: Gestaltung von strauchreichen Waldinnenrändern in den Übergangsbereichen zu den angrenzenden Waldbeständen mit einer Tiefe von bis zu 10 m. 6. Bestehende Waldrandbereiche ohne Maßnahmen [0,2]Seite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de