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220845-01 · Mitteilungsvorlage

Aktueller Sachstand zum geplanten Erwerb von Ökopunkten aus einer zur ökologischen Aufwertung geeigneten Erstaufforstungsmaßnahme am Schleifenfelsweg in Bonn-Beuel

Nummer
220845-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
31.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.10.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220845-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Aktueller Sachstand zum geplanten Erwerb von
Ökopunkten aus einer zur ökologischen Aufwertung
geeigneten Erstaufforstungsmaßnahme am
Schleifenfelsweg in Bonn-Beuel
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.09.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilung:
Auf der Gemarkung Oberkassel im Gewann „Auf dem Schleifenfelde“ befindet
sich südlich des Schleifenfelsweges eine 6,56 ha große Offenlandfläche,
welche im FFH- und Naturschutzgebiet „Siebengebirge“ liegt. Die Fläche ist
bislang landwirtschaftlich (überwiegend als Acker) genutzt worden und an drei
Seiten von Laubwald umschlossen (siehe Übersichtskarte in der Anlage).
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW plant auf der Fläche – in enger
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) – eine Erstaufforstung
mit einem lebensraumtypischen Eichenmischwald und einem Birken-
Niederwald. Ergänzend sollen strukturreiche Waldinnen- und -außenränder
sowie eine artenreiche Mähwiese angelegt werden. Am südwestlichen Rand
des Offenlandes haben sich kleinflächig bereits lebensraumtypische
Waldrandstrukturen entwickelt, auf denen keine Aufwertungsmaßnahmen
vorgesehen sind (siehe auch Maßnahmenplan und nähere
Maßnahmenbeschreibung in der Anlage).
Die geplante Maßnahme bietet in dem gegebenen naturräumlichen Kontext
eine fachlich sehr gut geeignete Möglichkeit zur ökologischen Aufwertung.
Die Neuanlage strukturreicher, lebensraumtypischer Waldgesellschaften stellt
eine ideale Ergänzung des umliegenden naturnahen Waldbestandes dar und
fördert den Biotopverbund. Durch die ergänzende Kombination mit
strauchreichen Waldinnen- und außenrändern und einer artenreichen
Waldwiese entsteht ein vielfältiges Lebensraummosaik, welches zur Erhöhung
der Biodiversität beiträgt. Die Maßnahme dient der Umsetzung der
Entwicklungsziele des FFH- und Naturschutzgebietes sowie den Zielen derSeite 1 von 6
Seite 2
Landschaftsplanung.
Die vorgesehene Neuanlage eines naturnahen Laubwaldes auf einer bislang
landwirtschaftlich genutzten Fläche trägt ferner zu einer signifikanten
langfristigen CO2-Bindung bei. Die geplante Maßnahme dient damit auch
effektiv der Umsetzung des städtischen Klimaplans (Handlungsfeld 7 „Grüne
Infrastruktur zur CO2-Bindung“). Bäume entziehen der Atmosphäre dauerhaft
CO2, indem sie im Wachstumsprozess Kohlenstoff in ihrer Biomasse speichern
(Holzwachstum). Darüber hinaus findet eine CO2-Bindung auch durch die
Entwicklung eines humusreichen natürlichen Waldbodens statt. Neben der
geplanten Waldentwicklung leistet auch die aus Biodiversitätsgründen geplante
Umwandlung von 0,5 ha der vorhandenen Ackerfläche in artenreiches
Dauergrünland einen Beitrag zur CO2-Bindung.
Es handelt sich um eine ökologische Aufwertungsmaßnahme ohne
rechtliche Verpflichtung, die von der UNB als Ökokontomaßnahme
anerkannt wird.
Ökokontomaßnahmen, welche vorgezogen und unabhängig von künftigen
kompensationspflichtigen Eingriffen in Natur und Landschaft durchgeführt
werden, bieten folgende Vorteile:
 Die Maßnahmen können gezielt und gebündelt auf Flächen
vorgenommen werden, welche sich besonders zur Förderung des
Biotopverbundes und der biologischen Vielfalt eignen. Eine ansonsten
häufig übliche Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen auf
verfügbaren, aber naturschutzfachlich weniger geeigneten
Splitterflächen kann dadurch vermieden werden.
 Ökokontomaßnahmen ermöglichen damit eine vorausschauende und
nachhaltige Aufwertung von Natur und Landschaft, die nicht erst mit
dem Zeitpunkt eines Eingriffs und der dann erforderlichen
Kompensation beginnt.
 Dadurch, dass die Maßnahmen bereits im Vorgriff auf für die
Bauleitplanung oder nach Naturschutzrecht anfallenden
Kompensationsbedarf realisiert und bevorratet werden, steht die in ÖP
dokumentierte Aufwertung für spätere Eingriffe zeitnah als
Kompensation zur Verfügung, ohne dass neue Kompensationsflächen
gesucht und entsprechende Maßnahmen geplant werden müssen.
Damit können Verzögerungen von Planungsprozessen vermieden
werden.
 Die Herstellung und langfristige Pflege von Ökokontomaßnahmen ist
leichter realisierbar und kostengünstiger als aufwändigere
Einzelmaßnahmen.
Nach Umsetzung der Maßnahme ist vorgesehen, dass die mit der ökologischen
Aufwertung generierten Ökopunkte (ÖP) durch die Stadt erworben und
dann in das städtische Ökokonto eingebucht werden. Die ÖP sollen
danach bedarfsweise zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft
im Stadtgebiet Bonn verwendet werden sowie ggf. an kompensationspflichtige
Vorhabenträger weiterveräußert werden. Mit dieser Vorgehensweise kannSeite 2 von 6
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sichergestellt werden, dass innerhalb des Stadtgebietes stattfindende Eingriffe
in Natur und Landschaft durch zusammenhängende und fachlich geeignete
Maßnahmen im lokalen Zusammenhang kompensiert werden.
Durch die oben beschriebenen ökologischen Aufwertungsmaßnahmen können
gemäß der Biotoptypenbewertung des Landesamts für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW (LANUV) voraussichtlich rd. 300.000 ÖP generiert
werden.
Der Landesbetrieb Wald und Holz bietet die mit der Aufwertungsmaßnahme auf
den Landesflächen generierten ÖP zum Preis von 4 Euro/ÖP an. Auf den
städtischen Flächen wird ein Preis von 2,50 Euro/ÖP angeboten. Die Kosten
beinhalten die Herstellung, die Entwicklungspflege sowie die
Unterhaltung/Pflege der oben genannten Zielbiotope durch den Landesbetrieb
Wald und Holz über einen Zeitraum von 30 Jahren. Für die notwendige
Entwicklungspflege bzw. Unterhaltung fallen somit keine weiteren Kosten an.
Für den Erwerb der generierten ÖP entstehen der Stadt Bonn voraussichtliche
Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro. Davon entfallen rd. 940.000
Euro auf den bedarfsweisen Erwerb von der auf den Landesflächen generierten
ÖP (4 Euro/ÖP) und rd. 160.000 Euro auf die bereits im städtischen Eigentum
befindlichen Flurstücke sowie noch zu erwerbenden Privatflächen (2,50
Euro/ÖP). Der Erwerb der ÖP ist im Zeitraum 2024-2028 in fünf Tranchen á
220.000 Euro geplant.
Im Haushalt 2023/24 sind keine Mittel für den ÖP-Erwerb eingeplant, da diese
nicht fristgerecht angemeldet werden konnten. Eine zusätzliche
Mittelbereitstellung im Haushalt 2023/24 ist nicht möglich.
Da die Maßnahme – neben der ökologischen Aufwertung – auch eine
bedeutende Klimaschutzwirkung hat (CO2-Senkung durch Grüne Infrastruktur)
ist die Finanzierung des ÖP-Erwerbs in Abstimmung mit dem
Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035 (OB-23) aus dessen Budget mit
Mitteln zur Umsetzung des Handlungsfeldes 7 „Kompensation“ des
Klimaplans vorgesehen. Die Maßnahme ist daher als prioritäre
Sofortmaßnahme in den Klimaplan aufgenommen worden. Eine anschließende
Refinanzierung des Klimabudgets wäre nach der Inanspruchnahme der ÖP
(z.B. über städtebauliche Verträge im Rahmen der Bauleitplanung oder durch
Weiterverkauf von ÖP an externe Eingriffsverursacher / Vorhabenträger)
gewährleistet.
Die Entscheidung, ob dieser Finanzierungsweg realisiert werden kann, kann
abschließend erst nach Beschluss des Klimaplans (voraussichtlich im 4.
Quartal 2022) sowie Beschluss und Genehmigung des Haushaltsplans
2023/2024 (voraussichtlich im Juni/Juli 2023) getroffen werden.
Sobald die beschriebene Finanzierbarkeit des ÖP-Erwerbs sichergestellt ist,
soll eine entsprechende Beschlussvorlage in die Gremien eingebracht
werden und der Rat letztlich über den ÖP-Erwerb entscheiden.
Nach einer Entscheidung für den ÖP-Erwerb soll ein entsprechender Vertrag
mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW abgeschlossen werden, auf
dessen Grundlage der Landesbetrieb dann die Maßnahme umsetzt. Dies ist im
Herbst 2023 vorgesehen.Seite 3 von 6
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Der überwiegende Teil der Maßnahmenfläche (rd. 5,15 ha bzw. 78,4%)
befindet sich im Landeseigentum, 0,23 ha (3,4%) bereits im Eigentum der Stadt
Bonn. Die übrigen neun Flurstücke (Fläche: 1,19 ha, Flächenanteil: 18,2%)
befinden sich aktuell noch in Privateigentum. Zur Umsetzung der
zusammenhängend für die Gesamtfläche konzipierten Aufwertungsmaßnahme
ist es erforderlich, diese in öffentliches Eigentum zu überführen.
Da der Landesbetrieb als rechtlich unselbstständiger Teil der
Umweltverwaltung NRW nicht über die erforderlichen Haushaltsmittel verfügt,
kann er diese Flächen nicht selbst erwerben. Entsprechende Haushaltsmittel
müssten in einem aufwändigen Verfahren durch das Ministerium für Umwelt,
Natur- und Verbraucherschutz zugewiesen werden. Diese Möglichkeit ist
aktuell und auch in absehbarer Zeit nicht gegeben.
Es ist daher vorgesehen, dass vor der Umsetzung der Maßnahmen die Stadt
die noch verbliebenen Privatgrundstücke erwirbt bzw. tauscht.
Anlage/n
1 Übersichtsplan und Maßnahmenbeschreibung (öffentlich)Seite 4 von 6
1
Anlage zur Mitteilungsvorlage DS-Nr. 220845
Erwerb von Ökopunkten aus einer zur ökologischen Aufwertung geeigneten
Erstaufforstungsmaßnehme am Schleifenfelsweg in Bonn Beuel
A. Übersichtplan
Luftbild Übersicht - Lage der Maßnahmenfläche im NSG Siebengebirge /Ennert (Bonn-Beuel)
Festsetzungen des Landschaftsplan Ennert: Waldrand UmbauSeite 5 von 6
2
B. Maßnahmenbeschreibung
1. Eichen-Mischwald [3,7 ha]: Pflanzung einer Kultur mit Hauptbaumart Eiche,
begründet in Trupps von jeweils 21 Traubeneichen, abwechselnd mit einem
äußeren Ring von 16 Winterlinden oder Hainbuchen als „Treibhölzer“. Die
Zwischenfelder werden zusätzlich mit Trupps aus Speierling und
Vogelkirsche ergänzt. Spätere Etablierung von Naturverjüngung in
verbleibenden Zwischenfeldern.
2. Birken-Niederwald [1,05 ha]: Birkenwald aus Pflanzung, der in Form eines
historischen Niederwaldbetriebes (periodisches „Auf-den-Stock-Setzen“ von
Teilflächen) bewirtschaftet wird.
3. Artenreiche Mähwiese [0,5 ha]: Einsaat einer geeigneten krautreichen
Grünlandmischung aus zertifiziertem gebietsheimischen Regiosaatgut oder
Saatgut der Biostation; jährlich zweischürige Mahd mit Abräumen des
Mahdgutes. Die Waldwiese dient darüber hinaus als beruhigte Einstands-
und Äsungsfläche für Wildtiere.
4. Waldaußenrand [0,3 ha]: Pflanzung und Entwicklung eines stufigen
Waldaußenrandes mit einer Tiefe von 10 m parallel zum angrenzenden
Feldweg im nord-östlichen Teilbereich
5. Waldinnenrand [0,8 ha]: Gestaltung von strauchreichen Waldinnenrändern
in den Übergangsbereichen zu den angrenzenden Waldbeständen mit einer
Tiefe von bis zu 10 m.
6. Bestehende Waldrandbereiche ohne Maßnahmen [0,2]Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 05:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de