220837-05 · Antrag
Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220837-05
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 23.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 220837-05 Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Daniel Rutte SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Peter Kox DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20- geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Beratungsfolge Rat 13.06.2023 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Ratsbeschluss vom 9.2. wird aufgehoben. Er wird wie folgt neu gefasst: 1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Herrn Tang, Bonn auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8018-57 für den Bereich Godesberger Allee / Hochkreuzallee mit dem planerischen Ziel zur Errichtung eines ca. 20- geschossigen hybrid genutzten Hochhauses wird zugestimmt. 2. Die Änderung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplanes Nr. 6817- 3 gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB. 3. Der vom Vorhabenträger durchzuführende städtebauliche, hochbauliche und freiraumplanerische Wettbewerb unter Beteiligung von mindestens sechs Planungsbüros wird die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Wichtiger Teil des hochbaulichen Wettbewerbs soll eine möglichst nachhaltige Materialität des Hochbaus sein, so dass ein Projekt entsteht, das den Nachhaltigkeitszielen der Bundesstadt Bonn gerecht wird. Dabei ist das cradle- to-cradle Prinzip (im Kreislauf führbare Baustoffe) anzuwenden; dabei ist auch eine hybride Stahlbeton-Holzbauweise als Möglichkeit zu prüfen. Im Wettbewerb sollen 4 Planungsbüros mit Erfahrung im Bereich nachhaltigen Bauens gesetzt werden (teiloffener Wettbewerb). Der Anteil der gewerblichen Nutzung soll ein Drittel der gesamten Nutzfläche nicht überschreiten. Das Ziel einer möglichst einfachen späteren Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnflächen soll Teil des Wettbewerbs sein. Dem Vorhabenträger ist die Errichtung von Sozialräumen bzw. Gemeinschaftseinrichtungen zur Auflage zu machen, um eine harmonische Hausgemeinschaft (“vertikale Nachbarschaft”) zu fördern; das führt zu einem verbesserten Sicherheitsgefühl für alleSeite 1 von 2 Seite 2 Bewohner*innen. Die Wettbewerbsunterlagen werden dem Ausschuss für Wohnen, Planungund Bauen vor Auslobung zum Beschluss vorgelegt. 4. Die Verwaltung verfolgt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes das Ziel der mehrfachen Innenentwicklung. 5. Aufgrund der Schaffung von Wohnraum und Büroflächen sowie der Bedeutung des Vorhabens für die Weiterentwicklung des Bundesviertels wird das Vorhaben prioritär bearbeitet. 6. Die Verwaltung prüft, ob die Tiefgarage auch als Quartiersgarage ausgeführt werden kann. 7. Das Gebäude soll mindestens in einem KFW-40 Standard errichtet werden. 8. Während Abriss- und Bauphase ist die Leistungsfähigkeit der Eisenbahnunterführung an der Hochkreuzallee zu jeder Zeit uneingeschränkt für den Schwerverkehr mit dem Ziel Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord sowie den Busverkehr zu erhalten. 9. Die städtischen Alleebäume an der Hochkreuzallee zwischen B9 und Eisenbahnunterführung sind durch geeignete Maßnahmen zum Kronen- und Wurzelschutz sowie zur Wasserversorgung zwingend zu erhalten. 10. Der zum Tankstellengelände gehörende Grünstreifen ist zu erhalten. 11. Die Planung erfolgt unter der Maßgabe, dass die Umsetzung eines Schwammstadtkonzeptes in ausreichender Form berücksichtigt wird. Der Tagesordnungspunkt soll auf die Tagesordnung des Städtebau- und Gestaltungsbeirats aufgenommen werden. Hier soll eine begleitende Teilnahme erfolgen. Begründung Der Ratsbeschluss vom 9.2.2023 muss aufgrund eines Abstimmungsfehlers noch einmal korrigiert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de