220837-02 AA · Änderungsantrag
SPD-ÄA zur DS 220837: Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Antrag zur Vorlage 220837
Kerndaten
- Nummer
- 220837-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220837-02 AA Antragsteller/in: Dr. Uli Barth Gabriel Kunze SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg 06.09.2022 gez. Jansen SPD-ÄA zur DS 220837: Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20- geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Antrag zur Vorlage 220837 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Ziff. 1 des Beschlussvorschlags wird wie folgt gefasst: „Dem Antrag des Vorhabenträgers, Herrn Tang, Bonn auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8018-57 für den Bereich Godesberger Allee/Hochkreuzallee wird mit der Abweichung zugestimmt, dass das planerische Ziel in der Errichtung eines 15- bis 20-geschossigen hybrid genutzten Hochhauses liegt.“ 2. Der Vorhabenträger ist darauf zu verpflichten, dass die Umsetzung des Bonner Baulandmodells nicht in Gestalt einer geschossweisen Trennung von gefördertem und frei finanziertem Wohnraum erfolgt, sondern dass alle Etagen eine ausgewogene Mischung aufweisen. 3. Der Anteil der gewerblichen Nutzung soll ein Drittel der gesamten Nutzfläche nicht überschreiten. 4. Die Verwaltung prüft, ob die Tiefgarage auch als Quartiersgarage ausgeführt werden kann. Begründung Im Rahmenplan Bundesviertel ist für diese Stelle ein Hochpunkt vorgesehen. Obwohl das Vorhaben der städtebaulichen Konzeption des Rahmenplans entspricht, muss sich ein neues Gebäude auch im konkreten Einzelfall in die Umgebung einfügen. Dies macht es aus Sicht der SPD-Fraktion erforderlich, die maximale Höhe des Gebäudes auf 20 Etagen zu begrenzen. Der nach Ziff.Seite 1 von 2 Seite 2 3 durchzuführende städtebauliche Wettbewerb muss dann zeigen, dass sich ein 20-geschossiges Gebäude gut in die Umgebung einfügt, oder ob eine reduzierte Höhe vorzugswürdig ist. Diese Möglichkeit sollte bereits im Zielbeschluss angelegt sein. Darüber hinaus ist die Lage des Gebäudes mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Aufgrund der Lage zwischen Bahn und B9 wird es nur über eine begrenzte Außenfläche verfügen. Damit wird das Gebäude beispielsweise für Familien nur eingeschränkt attraktiv sein. Um auch auf Dauer eine funktionierende Struktur der Bewohner*innen sicherzustellen, erscheint es sinnvoll, von vornherein eine Trennung des Gebäudes in Bereiche mit gefördertem und mit frei finanziertem Wohnraum zu verhindern, indem eine Mischung auf allen Etagen vorgegeben wird. Insgesamt soll das Gebäude auf Grund der aktuellen Bedarfe zu zwei Dritteln der Versorgung mit Wohnraum dienen. Im Rahmen des Verfahrens ist auch die Frage zu klären, ob die Tiefgarage des Gebäudes größer konzipiert und als Quartiersgarage für angrenzende Bereiche mit hohem Parkdruck genutzt werden kann. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de