220837-01 AA · Änderungsantrag
Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20-geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Antrag zur Vorlage 220837
Kerndaten
- Nummer
- 220837-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220837-01 AA Antragsteller/in: Wolfgang Heedt 16.08.2022 gez. Jansen Zielbeschluss zur Errichtung eines ca. 20- geschossigen gemischt genutzten Hochhauses im Bereich Godesberger Allee/ Hochkreuzallee, im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Friesdorf Antrag zur Vorlage 220837 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Während Abriss- und Bauphase ist die Leistungsfähigkeit der Eisenbahnunterführung an der Hochkreuzallee zu jeder Zeit uneingeschränkt für den Schwerverkehr mit dem Ziel Gewerbegebiet Bad Godesberg Nord sowie den Busverkehr zu erhalten. 2. Die städtischen Alleebäume an der Hochkreuzallee zwischen B9 und Eisenbahnunterführung sind durch geeignete Maßnahmen zum Kronen- und Wurzelschutz sowie zur Wasserversorgungzwingend zu erhalten. 3. Die städtischen Alleebäume entlang der Westseite der B9 in Front der Liegenschaften des Vorhabenträgers sind durch geeignete Maßnahmen zum Kronen- und Wurzelschutz sowie zur Wasserversorgung zwingend zu erhalten. 4. Der zum Tankstellengelände gehörende Grünstreifen ist zu erhalten. 5. Durch Abriss- und Bautätigkeit darf der Geschäftsbetrieb der benachbarten Tankstelle nicht eingeschränkt werden. 6. Die Photovoltaikanlage des Gebäudes Hochkreuzallee 8 darf nicht in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt werden. Begründung Zu 1: Die Eisenbahnunterführung an der Hochkreuzallee ist neben der an der Elsässer Straße wichtiger schrankenfreier Zugang zum Gewerbe- du Industriegebiet Bad Godesberg Nord, jedoch hat die Unterführung an der Hochkreuzallee den Vorteil, über Aufstellfläche zu verfügen. Zudem ist die Durchfahrthöhe der Unterführung an der Elsässerstraße grenzwertig für Sattelauflieger. Beide Unterführungen sind für den Linienbusbetrieb relevant, aber auch für Feuerwehr und Rettungsdienste (Feuerwehrwache 3, neue Polizeiwache Bad Godesberg).Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 2, 3 und 4: Die Wurzeln der städtischen Alleebäume sowie des Grünstreifens sind zu schützen, deren Wasserversorgung während der Bauphase zu gewährleisten sowie die Baumkronen vor Baukranbewegungen zu schützen. Zu 6. Die Photovoltaikanlage würde durch den Schlagschatten des angestrebten 20-Stöckigen Neubaus nutzlos. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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