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220836 · Beschlussvorlage

Zuschuss nach §48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten

Nummer
220836
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220836
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss nach §48 KiBiz zur Flexibilisierung der
Kinderbetreuungszeiten
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisierung der
Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2022/2023 für
22 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung
erforderlichen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden
und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine
erweiterte Betriebserlaubnis erteilt.
Begründung
Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein
Landeszuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt.
Das Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die
Inanspruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25% des an die
Träger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert.
Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und
bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der
Kindertagesbetreuung dienen. Hierzu zählen beispielhaft:
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit
von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und
Feiertagen
• Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr
• bis zu 15 Schließtage jährlichSeite 1 von 4
Seite 2
• zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für
ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und
Notfallangebote sowie
• ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1.
Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche
Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten
aufgenommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die
beiden Kriterien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und
„bis zu 15 Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche
Einrichtungen über § 48 KiBiz gefördert werden sollen.
Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel
nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede
Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47
Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer
Mittel gefördert werden.
Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr
haben, ist sehr unterschiedlich (von 16 bis 220 betreuten Kindern). Die
Reduzierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher
wird die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl
der dem Land zum 15.03. gemeldeten Kindpauschalen gestellt. Für je 10
Kindpauschalen wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 €
städtische Mittel gewährt.
Dieses Verfahren ist mit der AG nach §78 abgestimmt.
Bis zum 08.04.2022 wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die
Förderung über § 48 KiBiz zu stellen. 22 Einrichtungen haben die Förderung
beantragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung,
dass alle notwendigen Unterlagen genehmigungsfähig sind, sollen folgende
Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden (siehe Anlage).
Von den benötigten Finanzmitteln werden 487.500 € aus reinen Landesmitteln
und 121.875 € aus dem städtischen Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur
Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (08/22 –
12/22)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen / 253.906,25 151000602/7 2022Seite 2 von 4
Seite 3
Aufwendungen EUR 31000
Einzahlungen /
Erträge
203.125,00
EUR
151000602/6
11000
Haushaltsbelastung
jährlich
50.781,25 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (01/23 –
07/23)
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
355.468,75
EUR
151000602/7
31000
2023
Einzahlungen /
Erträge
284.375,00
EUR
151000602/6
11000
Haushaltsbelastung
jährlich
71.093,75 EUR
Anlage/n
1 220836 Flexibilisierung Betreuungszeiten2022_2023 (öffentlich)Seite 3 von 4
Einrichtung Träger
Stunden pro
Woche
und/oder
Schließtage
nach
Pauschalen Anteil BN an Träger
Kurt-Schumacher-Str. 16 Mini-Mäuse GmbH 12.500,00 € 3.125,00 € 15.625,00 €
Lennéstr. 46 Mini-Mäuse GmbH 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Robert-Koch-Str. 94 Mini-Mäuse GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Kurfürstenallee 6a+7 Mini-Mäuse GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Endenicher Str. 10a Kita Rasselbande, Elterninitiative 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 €
Landgrabenweg 151 impuls soziales Management gGmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 €
In der Raste 20-26 pme Familienservice 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 €
In der Raste 16 pme Familienservice 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Stephan-Lochner-Str. 2 pme Familienservice 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Körnerstr. 28 pme Familienservice 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Gierenweg 20 Kesse-Pänz e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Kragstr. 6 Kindertreff Willibald e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Kaiserstr. 79-83 Kita Lilliput, Elterninitiative 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 32.500,00 € 8.125,00 € 40.625,00 €
Kessenicher Str. 214 Mobile 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Im Großen Garten 5 Fröbel GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Friesdorfer Str. 149 Fröbel GmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 €
Deutschherrenstr. 89-95 Fröbel GmbH 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de