220836 · Beschlussvorlage
Zuschuss nach §48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten
Kerndaten
- Nummer
- 220836
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220836 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zuschuss nach §48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.05.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergartenjahr 2022/2023 für 22 Einrichtungen nach dem in der Begründung dargelegten Verfahren gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung erforderlichen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht werden und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Betriebserlaubnis erteilt. Begründung Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landeszuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt. Das Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25% des an die Träger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert. Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung dienen. Hierzu zählen beispielhaft: • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen • Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr • bis zu 15 Schließtage jährlichSeite 1 von 4 Seite 2 • zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie • ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1. Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die beiden Kriterien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15 Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche Einrichtungen über § 48 KiBiz gefördert werden sollen. Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer Mittel gefördert werden. Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr haben, ist sehr unterschiedlich (von 16 bis 220 betreuten Kindern). Die Reduzierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher wird die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl der dem Land zum 15.03. gemeldeten Kindpauschalen gestellt. Für je 10 Kindpauschalen wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 € städtische Mittel gewährt. Dieses Verfahren ist mit der AG nach §78 abgestimmt. Bis zum 08.04.2022 wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die Förderung über § 48 KiBiz zu stellen. 22 Einrichtungen haben die Förderung beantragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Unterlagen genehmigungsfähig sind, sollen folgende Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden (siehe Anlage). Von den benötigten Finanzmitteln werden 487.500 € aus reinen Landesmitteln und 121.875 € aus dem städtischen Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur Verfügung gestellt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (08/22 – 12/22) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / 253.906,25 151000602/7 2022Seite 2 von 4 Seite 3 Aufwendungen EUR 31000 Einzahlungen / Erträge 203.125,00 EUR 151000602/6 11000 Haushaltsbelastung jährlich 50.781,25 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (01/23 – 07/23) Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 355.468,75 EUR 151000602/7 31000 2023 Einzahlungen / Erträge 284.375,00 EUR 151000602/6 11000 Haushaltsbelastung jährlich 71.093,75 EUR Anlage/n 1 220836 Flexibilisierung Betreuungszeiten2022_2023 (öffentlich)Seite 3 von 4 Einrichtung Träger Stunden pro Woche und/oder Schließtage nach Pauschalen Anteil BN an Träger Kurt-Schumacher-Str. 16 Mini-Mäuse GmbH 12.500,00 € 3.125,00 € 15.625,00 € Lennéstr. 46 Mini-Mäuse GmbH 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Robert-Koch-Str. 94 Mini-Mäuse GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Kurfürstenallee 6a+7 Mini-Mäuse GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 € Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 € Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Endenicher Str. 10a Kita Rasselbande, Elterninitiative 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 € Landgrabenweg 151 impuls soziales Management gGmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 € In der Raste 20-26 pme Familienservice 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 € In der Raste 16 pme Familienservice 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Stephan-Lochner-Str. 2 pme Familienservice 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 € Körnerstr. 28 pme Familienservice 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Gierenweg 20 Kesse-Pänz e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kragstr. 6 Kindertreff Willibald e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kaiserstr. 79-83 Kita Lilliput, Elterninitiative 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 € Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 32.500,00 € 8.125,00 € 40.625,00 € Kessenicher Str. 214 Mobile 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Im Großen Garten 5 Fröbel GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Friesdorfer Str. 149 Fröbel GmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 € Deutschherrenstr. 89-95 Fröbel GmbH 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de