220833 · Beschlussvorlage
Fällung von zwei Rotblühenden Kastanien in der Hermannstr. 70/Steinerstr. 30
Kerndaten
- Nummer
- 220833
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220833 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung von zwei Rotblühenden Kastanien in der Hermannstr. 70/Steinerstr. 30 Beratungsfolge Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage muss kurzfristig beraten werden. Der Bauherrr hat Anspruch auf die fristgerechte Baugenehmigung, es drohen Schadensersatzforderungen. Die intensive Abstimmung innerhalb der Verwaltung konnte nicht fristgerecht abgeschlossen werden. Beschlussvorschlag Der Fällung von zwei Rotblühenden Kastanien in der Hermannstr./Steinerstr. in 53225 Bonn-Beuel wird zugestimmt. Begründung Die Hermannstr. ist durchgehend als Allee inklusive der Ecke Steinerstr. mit Rotblühenden Kastanien (Aesculus x carnea) bepflanzt. Im Bereich des geplanten Gebäudes stehen zwei Kastanien so nah an der Grundstücksgrenze und somit am geplanten Gebäude, dass unter Berücksichtigung des notwendigen Platzes für Gerüst und Arbeitsraum einseitig mindestens 1/3 der Krone zurückgenommen werden müsste. Dies stellt einen solch massiven Eingriff in den Starkastbereich dar, dass die Bäume in ihrer Vitalität so stark geschädigt werden, dass diese nicht zu erhalten sind und gefällt werden müssen. Die Erdarbeiten unterschreiten für den Baum in der Steinerstr. die Mindestabstände von 2,5 m der RAS-LP 4 und stellen daher einen massiven Eingriff in den Wurzelschutzbereich mit statisch relevanten Starkwurzeln dar, auch müsste für den Mindestarbeitsraum des zu stellenden Gerüstes die Krone beider Bäume bis ca. einen Meter an den Stamm zurückgenommen werden. Aufgrund dieses massiven Eingriffs in den Starkwurzel- sowie Starkastbereich können die Bäume nicht erhalten werden. Gem. § 15 BNatschG wurde dieSeite 1 von 8 Seite 2 Vermeidbarkeit sowie die Minderung des Eingriffes geprüft. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse stellen sich keine Alternativen zur vorliegenden Planung, welche die Nutzung nicht unter wesentlichen Beschränkungen verwirklichen lassen. Da durch das Amt 63 geprüftes geltendes Baurecht besteht, beantragt die Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigung gem. § 4 Abs. 1 lit. b) für diese Bäume. Ersatzpflanzungen sollen nach Möglichkeit an gleicher Stelle durchgeführt werden. Somit ist der Alleenbestand gem. § 41 Abs. 3 LNatschG sichergestellt. Die Pflanzungen gehen zu Lasten der Baumaßnahme. Anlage/n 1 Tabelle (öffentlich) 2 Auszug Geodaten (öffentlich) 3 Luftbild (öffentlich) 4 Kastanie ID 289 (öffentlich) 5 Kastanie ID 317 (öffentlich) 6 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 8 Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung Rotblühende Kastanie 289 119 9 befriedigend Rotblühende Kastanie 317 175 11 ausreichendSeite 3 von 8 Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de