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220833 · Beschlussvorlage

Fällung von zwei Rotblühenden Kastanien in der Hermannstr. 70/Steinerstr. 30

Nummer
220833
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
30.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
220833
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung von zwei Rotblühenden Kastanien in der
Hermannstr. 70/Steinerstr. 30
Beratungsfolge
Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage muss kurzfristig beraten werden. Der Bauherrr hat Anspruch auf
die fristgerechte Baugenehmigung, es drohen Schadensersatzforderungen.
Die intensive Abstimmung innerhalb der Verwaltung konnte nicht fristgerecht
abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag
Der Fällung von zwei Rotblühenden Kastanien in der Hermannstr./Steinerstr. in
53225 Bonn-Beuel wird zugestimmt.
Begründung
Die Hermannstr. ist durchgehend als Allee inklusive der Ecke Steinerstr. mit
Rotblühenden Kastanien (Aesculus x carnea) bepflanzt.
Im Bereich des geplanten Gebäudes stehen zwei Kastanien so nah an der
Grundstücksgrenze und somit am geplanten Gebäude, dass unter
Berücksichtigung des notwendigen Platzes für Gerüst und Arbeitsraum einseitig
mindestens 1/3 der Krone zurückgenommen werden müsste. Dies stellt einen
solch massiven Eingriff in den Starkastbereich dar, dass die Bäume in ihrer
Vitalität so stark geschädigt werden, dass diese nicht zu erhalten sind und
gefällt werden müssen.
Die Erdarbeiten unterschreiten für den Baum in der Steinerstr. die
Mindestabstände von 2,5 m der RAS-LP 4 und stellen daher einen massiven
Eingriff in den Wurzelschutzbereich mit statisch relevanten Starkwurzeln dar,
auch müsste für den Mindestarbeitsraum des zu stellenden Gerüstes die Krone
beider Bäume bis ca. einen Meter an den Stamm zurückgenommen werden.
Aufgrund dieses massiven Eingriffs in den Starkwurzel- sowie Starkastbereich
können die Bäume nicht erhalten werden. Gem. § 15 BNatschG wurde dieSeite 1 von 8
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Vermeidbarkeit sowie die Minderung des Eingriffes geprüft. Aufgrund der
örtlichen Verhältnisse stellen sich keine Alternativen zur vorliegenden Planung,
welche die Nutzung nicht unter wesentlichen Beschränkungen verwirklichen
lassen.
Da durch das Amt 63 geprüftes geltendes Baurecht besteht, beantragt die
Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigung gem. § 4 Abs. 1 lit. b) für
diese Bäume.
Ersatzpflanzungen sollen nach Möglichkeit an gleicher Stelle durchgeführt
werden. Somit ist der Alleenbestand gem. § 41 Abs. 3 LNatschG sichergestellt.
Die Pflanzungen gehen zu Lasten der Baumaßnahme.
Anlage/n
1 Tabelle (öffentlich)
2 Auszug Geodaten (öffentlich)
3 Luftbild (öffentlich)
4 Kastanie ID 289 (öffentlich)
5 Kastanie ID 317 (öffentlich)
6 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 8
Art Baum-ID StU [cm] KrD [m] Beurteilung
Rotblühende
Kastanie
289 119 9 befriedigend
Rotblühende
Kastanie
317 175 11 ausreichendSeite 3 von 8
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Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de