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220830 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Kanalerneuerung Von-Pfingsten-Straße

Nummer
220830
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
21.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Von-Pfingsten-Straße.
Kanalerneuerung Von-Pfingsten-Straße bis Höhe Haus-Nummer 42
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal in der Von-Pfingsten-Straße bis in Höhe von
Haus-Nummer 42 erneuern.
Der Baubeginn ist für Anfang Mai 2022 vorgesehen.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer
1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Für die Durchführung der Arbeiten ist an den Arbeitsstellen eine
halbseitige Sperrung der Von-Pfingsten-Straße erforderlich.
Zunächst werden Schachtbauwerke und Anschlussleitungen der Straßenentwässerung erneuert.
Anschließend wird der vorhandene Kanal durch eine zweite Firma mit einem Schlauchliner in
unterirdischer Bauweise renoviert.
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümer*innen und
Erbbauberechtigten der von den Stichwegen Von-Pfingsten-Straße 32 bis 18 und Von-Pfingsten-
Straße 20 bis 30 erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist §8 des
Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der
betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der
Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung ermittelt:Seite 1 von 2
3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend
gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR)
4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR)
5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR)
5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei
überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR)
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen.
Bauzeit:
Die Kanalbauarbeiten werden voraussichtlich bis August 2022 abgeschlossen werden. Es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund
oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Kanalbau: Tiefbauamt der Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E
Uwe Burdack, Telefon 0228 - 77 35 16
uwe.burdack@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5C
Jessica Fuhrmann, Telefon 0228 - 77 35 51
jessica.fuhrmann@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im April 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de