220829-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich An der Nesselburg in Bonn-Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 220829-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.348 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220829-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich An der Nesselburg in Bonn-Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat den Bürgerantrag hinsichtlich der Möglichkeit geprüft, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Straße An der Nesselburg gemäß § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) auf 30 km/h zu reduzieren. Die Straße An der Nesselburg ist aus verkehrsplanerischer Sicht eine Haupterschließungsstraße mit Verbindungsfunktion zwischen Lannesdorf und Mehlem bzw. Landesstraße 123. Die Straße ist entsprechend ausgebaut und Teil des Vorfahrtsstraßennetzes. Der Gesetzgeber sieht eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h u.a. dann vor, wenn eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen vorliegt. Für die Straße An der Nesselburg liegen der Verwaltung Schallpegel berechnet nach RLS-90 bei 50 km/h vor, die wir im Rahmen der Umgebungslärmkartierung 2017 ermittelt haben. Neuere Berechnungen oder Berechnungen anderer Geschwindigkeiten liegen nicht vor. Am Haus des Antragstellers und im umliegenden Bereich liegt der Beurteilungspegel tagsüber bei 63,8 dB(A) und nachts bei 54,6 dB(A). Die Schwelle zur Gesundheitsgefahr von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht wird hierbei nicht überschritten, so dass hier nicht die Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind, um aus Lärmschutz die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Die Straße An der Nesselburg ist keine Belastungsachse i. S. d. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn. Der Lärmaktionsplan sieht hier keine Maßnahmen vor. Auch liegt der Verwaltung keine andere Ermächtigungsgrundlage wie bspw. eine qualifizierte Gefahrenlage oder eine schützenswerte Einrichtung mit direktem Zugang zur Vorfahrtsstraße vor, so dass eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h nicht angeordnet werden kann.Seite 1 von 3 Seite 2 Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften darf die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde nur an sogenannten Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Gefahrenstellen sind demnach Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, 1. an oder in unmittelbarer Nähe von Orten und Strecken, die vermehrt von schwachen Verkehrsteilnehmer*innen wie Zufußgehenden und Fahrradfahrenden sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, 2. in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder 3. wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden. Die o.g. Voraussetzungen für nächtliche Geschwindigkeitskontrollen liegen An der Nesselburg nicht vor. Es wird jedoch mittels einer mehrtägigen Verkehrsanalyse geprüft, ob überdurchschnittlich viele Fahrzeuge gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen. Bei der Verkehrsanalyse werden die Anzahl der Fahrzeuge, sowie deren gefahrene Geschwindigkeiten durch ein Seitenradargerät erfasst. Tagsüber hat die Stadt Bonn, aufgrund des nahegelegenen evangelischen Altenhilfezentrums sowie der städtischen Kindertagesstätte, zuletzt am 25.04.2022 eine Geschwindigkeitskontrolle An der Nesselburg (Höhe Haus-Nr. 12) durchgeführt. Im Zeitraum von 12:40 bis 14:10 Uhr wurden in Fahrtrichtung Bachemer Straße insgesamt 348 Fahrzeuge kontrolliert, wobei kein Fahrzeug den für Verkehrsordnungswidrigkeiten maßgebenden Grenzwert überschritten hat. Das schnellste Fahrzeug fuhr 54 km/h. In Fahrtrichtung Ellesdorfer Straße wurden 328 Fahrzeuge kontrolliert. Auch hierbei überschritt kein Fahrzeug den Grenzwert. Die höchste festgestellte Geschwindigkeit lag bei 52 km/h. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zur Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de