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220825 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn-Kessenich, Karthäuserplatz 13 - 15 - Abriss der Kegelbahn und Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten, Dachausbau mit Erweiterung des Vorderhauses Az.: 169588

Nummer
220825
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme
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Beschlussvorlage
öffentlich
220825
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Kessenich, Karthäuserplatz 13 -
15
- Abriss der Kegelbahn und Neubau eines
Wohnhauses mit mehreren
Wohneinheiten, Dachausbau mit Erweiterung des
Vorderhauses
Az.: 169588
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da sich das Vorhaben
nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Für das Vorhabengrundstück liegt kein Bebauungsplan vor, insofern erfolgt die
Beurteilung des Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Das
Grundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. K 10 (97).
Darüber hinaus befindet sich das Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs
der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Kessenich. Bei demNachbargebäude
Karthäuserplatz 21 handelt es sich zudem um ein Baudenkmal.
Die Eigenart der hier maßgeblichen, näheren Umgebung wird durch eine bis zu
dreigeschossige Straßenrandbebauung in geschlossener Bauweise geprägt.
Die Nutzungsstruktur entspricht einem Mischgebiet nach § 6 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die überbaubaren Grundstücksflächen
werden durch die faktischen vorderen und hinteren Baufluchten der
Umgebungsbebauung bestimmt.
Beim auf dem Vorhabengrundstück befindlichen Vorderhaus ist ein neuer
Dachausbau geplant. Eine vorgelegte Seitenansicht lässt erkennen, dass zwar
der First annähernd unverändert bleiben soll, die straßenseitige Traufe jedoch
um ca. 2 m angehoben werden soll. Rückwärtig sind offensichtlich zweiSeite 1 von 5
Seite 2
Gaubenreihen geplant. Weiterhin soll die rückwärtig an das Vorderhaus
angeschlossene Kegelbahn durch einen neuen Anbau mit sechs
Wohneinheiten ersetzt werden.
Hinsichtlich der geplanten rückwärtig anschließenden Grenzbebauung als
Ersatz für die bisherige Kegelbahn ist folgendes festzustellen: Ein Einfügen der
Bebauung in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB ist nicht
gegeben. Die geplante Bebauung kann nur in dem Umfang aus
planungsrechtlicher Sicht zugelassen werden, wie sie beim nördlichen
Angrenzer (Flurstück 596/360) baulich erwidert wird. Dementsprechend kann
das Vorhaben in dem beantragten Umfang hinsichtlich der rückwärtigen
Überschreitung der durch die vorgenannten Nachbarbauten gesetzten
Bauflucht nicht akzeptiert werden. Ebenfalls wird die zweigeschossige
Bauweise kritisch gesehen. In Anlehnung an die Grenzbebauung des Nachbarn
ist daher oberhalb des Erdgeschosses lediglich die Ausbildung einer geneigten
Dachfläche (Pultdach) vorstellbar, welche nicht als weiteres Vollgeschoss
wahrnehmbar ist.
Die geplante Dacherhöhung um ca. 2 m ist auch aus denkmalrechtlicher Sicht
nicht erlaubnisfähig, da dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des
Erscheinungsbildes des direkt angrenzenden benachbarten Baudenkmals
Karthäuserplatz 21 führen würde. Somit widerspricht sie auch den
Festlegungen der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Kessenich.
Darüber hinaus sind durch das Vorhaben zwei Bäume auf dem
Vorhabengrundstück betroffen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit unter die
Baumschutzsatzung fallen. Eine abschließende Beurteilung kann aufgrund
einer unzureichenden Darstellung der Bäume in den eingereichten
Planunterlagen nicht erfolgen.
Nach alledem beabsichtigt die Verwaltung, die gegenständliche Bauvoranfrage
negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 karthäuserplatz 13_15_öffentlicher Plan (öffentlich)
2 karthäuserplatz 13_15nicht öffentlicher Plan (öffentlich)
3 Karthäuserplatz 13-15 (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de