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220824-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Parkverbot auf von Bussen genutzten Straßen

Nummer
220824-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220824 Bürgerantrag: Parkverbot auf von Bussen genutzten Straßen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220824-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Parkverbot auf von Bussen
genutzten Straßen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit dem Beschluss des Hauptausschusses aus dem Jahr 2018 wurde die
Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, linienscharf
Vorschläge zur Beschleunigung des Busverkehrs zu machen.
Nach Auswertung der Linienbewertungen wurde deutlich, dass die meisten
Verspätungen und Behinderungen der Busse durch Wartezeiten an den
Lichtsignalanlagen und falschparkende Fahrzeuge entstehen. Außerdem
kommt es an vielen Stellen auf dem Liniennetz vor, dass eine Bus-Pkw-
Begegnung aufgrund von vorhandenen Parkplätzen nicht möglich ist.
Daher wurden bislang konkrete Vorschläge zur Steigerung der Zuverlässigkeit
für die Buslinien 631, 605, 630 und 608/609 gemacht. Dabei wurde an
verschiedenen Stellen für den Begegnungsverkehr auch die Wegnahme von
Parkplätzen vorgeschlagen und teilweise bereits umgesetzt.
Die allgemeine Wegnahme von Parkplätzen auf von Bussen genutzten Straßen
sollte nicht erfolgen, da nicht alle auf der Straße befindlichen Parkplätze
Hindernisse für den Busverkehr darstellen.
Vielmehr wird die Verwaltung im Rahmen der ÖPNV-Beschleunigung auch auf
weiteren Buslinien gezielt die Wegnahme einzelner Parkplätze empfehlen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
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