220820-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung von Stellen im Rahmen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge
Kerndaten
- Nummer
- 220820-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (24.313 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220820-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einrichtung von Stellen im Rahmen der ukrainischen Kriegsflüchtlinge Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: DIE LINKE.-Fraktion 1. Naturgemäß ist das Kriegsgeschehen und damit der mögliche Zuzug/ggf. Abzug von Geflüchteten nicht vorhersehbar. Dennoch stellt sich die Frage, warum diese Vorlage die pauschale Genehmigung ohne jede Frist vorsieht, zumindest eine Frist, bis zu der über den aktuellen Stand der bisherigen Einstellungen und mögliche weitere oder aber den Verzicht auf weiteren Bericht erstattet werden soll? Amt 10 Die Beschlussvorlage sieht die Einrichtung von „bis zu“ 80 Stellen vor. Es würde nur dann versucht werden, sämtliche Stellen zu besetzen, wenn anhand der tatsächlichen Gegebenheiten (insbesondere Anzahl an Geflüchteten) die Notwendigkeit hierfür entsteht. Sofern sich die Anzahl an Geflüchteten verringern sollte, entfällt auch die Notwendigkeit sämtliche der genannten Stellen zu besetzen und die Verwaltung wird nicht mehr benötigte Stellen sukzessive im Rahmen der personalwirtschaftlichen Möglichkeiten reduzieren. Dez. V Die zu beschließenden Stellen werden aus diesem Grund mit k.w.- Vermerken versehen und sollen – sofern der Bedarf nicht dauerhaft gegeben ist – im Rahmen von Fluktuation abgebaut werden. Eine dauerhafte Einrichtung wird künftig beispielsweise mit nachgewiesenem Anstieg an Anmelde- und Beratungszahlen, durch kontinuierlich weiteren Anstieg der UMAs (unabhängig von ukrainischen Kindern und Jugendlichen) etc. begründet werden. Hierfür sind insbesondere allgemeine und auch ukraine-unabhängige Entwicklungen von Fallzahlen und Belastungssituationen in den Fachbereichen wichtig. Bereits jetzt erfolgt aber die personelle Verstärkung von besonders belasteten Bereichen aufgrund der Ukrainekrise durch Abordnungen von Mitarbeitenden oder Stundenerhöhungen bei Mitarbeitenden. Gleichzeitig bestehen in vielen Bereichen „natürliche“ Vakanzen aufgrund von Krankheit etc., so dass durch solche Maßnahmen denSeite 1 von 10 Seite 2 zusätzlichen Bedarfen nicht nachhaltig begegnet werden kann. Es zeigt sich bei verschiedenen Besetzungsverfahren auch aufgrund des Fachkräftemangels, dass die Besetzung von vakanten Stellen selten kurzfristig erfolgreich ist, so dass die durch den Ukrainekrieg (künftig) hervorgerufenen zusätzlichen Bedarfe mit bestehendem Personal kaum kurzfristig adressiert werden können. Mit den einzurichtenden Stellen wird die Verwaltung daher überhaupt erst in die Lage versetzt, auf zusätzliche Bedarfe kurzfristig zu reagieren und bestehende Vakanzen besser auszugleichen. Um auf die kaum zu prognostizierende weitere Entwicklung vorbereitet zu sein und reagieren zu können, ist die Einrichtung der Stellen zum jetzigen Zeitpunkt bereits notwendig. Es muss gleichfalls auch davon ausgegangen werden, dass die Stellen kurzfristig kaum vollumfänglich besetzt werden können. 2. Wenn „Die Summe der Personalbedarfe konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht analytisch quantifiziert werden.“ gilt, weshalb wurden dann in einer ersten Vorlage teilweise recht hoch bzw. illusorisch anmutende Zahlen angesetzt, anstatt sich zunächst auf realistischere Schritte zu beschränken, um weitergehenden Bedarf später „analytisch zu quantifizieren“? Wieso wird in der Vorlage nicht zwischen diesen und nur möglichen späteren Bedarfen unterschieden? Amt 10 Zunächst einmal ist zur Vermeidung von Missverständnissen festzuhalten, dass die von der Verwaltung ermittelten Stellenbedarfe nicht fahrlässig entstanden sind und aus Sicht der Verwaltung auch nicht als zu hoch anzusehen sind. Mit dem zitierten Satz sollte lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass die üblicherweise für die Ermittlung von Stellenbedarfen verwendete Methode der analytischen Stellenbedarfsermittlung in diesem Fall aufgrund der Kurzfristigkeit und der Dynamik der Lage nicht in allen Fällen angewendet werden konnte. Dies stellt allerdings keinen organisatorischen Mangel dar, da die analytische Methode zwar die exakteste, aber eben nur eine von mehreren zulässigen Erhebungsmethoden darstellt. Die meisten Stellenbedarfe sind im Wege der qualifizierten Schätzung auf Basis empirischer Erfahrungswerte entstanden, die genauso zulässig sind, wie etwa politische Verfahren. Die aktuelle Situation zeichnet sich als sehr dynamisch. Daher hat sich die Verwaltung dazu entschieden, dass sich die Anzahl an einzurichtenden Stellen an einer Fallzahlenschätzung orientiert. Laut dieser sollten bis zu 3.000 Geflüchtete die Stadt Bonn erreichen. Aufgrund dieser Schätzung sowie unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte der letzten Flüchtlingswelle, gaben die Fachbereiche eine Einschätzung ab, wie viele Stellen sie für die Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben erforderlich halten. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich bei der Flüchtlingswelle 2015/2016 überwiegend um allein reisende junge Männer handelte, wogegen momentan überwiegend Frauen und Kinder flüchten. Hierbei ist anzumerken, dass sich die Betreuung umfangreicher gestaltet und die Anforderungen an die Sammelunterkünfte und den Betrieb höher sind. Die aktuelle Situation erfordert dabei ein schnelles Handeln. InsofernSeite 2 von 10 Seite 3 konnte eine zeitaufwendige und analytische Quantifizierung nicht erfolgen. Da es sich jedoch um einen Vorratsbeschluss handelt, wird die Stellenbesetzung nur dann eingeleitet, wenn hierfür auch ein konkreter Bedarf besteht. Sofern sich perspektivisch die Anzahl an Geflüchteten reduziert, würden folglich auch nicht sämtliche Stellen besetzt werden bzw. wieder sukzessive abgebaut werden. 3. Mit der letzten Stellenplanänderung 2021 wurden z.B. vier neue Stellen „Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe Bezirkssozialarbeit inkl. Fachdienst Kinderschutz und Fachdienst Vollzeitpflege“ (Wert S14) geschaffen, nun sollen es sieben weitere sein. Sind die vier besetzt worden? Woraus ergibt sich nun die Zahl sieben? Amt 10 Von den vier neuen Stellen aus der Stellenplanfortschreibung 2021/22 sind drei Stellen besetzt. Für den 11. Mai 2022 ist eine neue Auswahlrunde vorgesehen. Dez. V Die Bedarfe werden kontinuierlich anhand der Fallzahlen ermittelt und die Stellen werden im Rahmen der Stellenplanfortschreibungen angemeldet. Die im Rahmen der letzten Stellenplanfortschreibung neu eingerichteten Stellen sind im Grunde besetzt; gleichwohl gibt es aufgrund von ständiger Fluktuation und Fachkräftemangel nach wie vor zahlreiche vakante Stellen. Hierzu befinden wir uns fortlaufend in Personalgewinnungsprozessen (siehe auch aktuelle Ausschreibungen). Für den FFE (inklusive Fachdienst Kinderschutz und Fachdienst Vollzeitpflege) wird ein weiterer personeller Mehrbedarf in Höhe von insgesamt sieben zusätzlichen Vollzeitstellen aufgrund sog. unterjähriger Vakanzen sowie der Ukraine-Krise geltend gemacht. Hinzu kommt aktuell, dass aufgrund der Flüchtlingssituation im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ein zusätzlicher Beratungs- und Unterstützungsbedarf der geflüchteten Familien innerhalb des FFE entstehen wird. Ukrainische Geflüchtete kommen in immer größeren Zahlen auch in Deutschland an. Unter ihnen sind zu einem Großteil auch Kinder und Jugendliche, oftmals mit ihren Eltern oder zumindest ihren Müttern, teilweise aber auch unbegleitet oder in Begleitung von Verwandten, Freund*innen oder Betreuer*innen. Betroffen sind auch Kinder und Jugendliche, die in der Ukraine in stationären Einrichtungen (Heimen) gelebt haben und begleitet durch die Erzieher*innen dieser Einrichtungen in Deutschland ankommen. Kinder aus der Ukraine und ihre Familien, die nach Deutschland flüchten, erlangen unmittelbar mit der Einreise einen Anspruch auf alle erforderlichen Leistungen des SGB VIII. Insbesondere aufgrund der Zusammensetzung der Flüchtlinge (vielfach Eltern mit Kindern, davon oftmals nur ein Elternteil mit mehreren Kindern) ist daher mindestens mittelfristig mit einem (ggf. stark) erhöhten Fall- und Arbeitsaufkommen im Bereich des FFE zu rechnen. 4. Falls nicht besetzt, aber auch sonst grundlegend: In welchen der benannten Verwaltungsbereiche sind derzeit offene Stellen bzw.Seite 3 von 10 Seite 4 existieren nicht besetzte, sodass eine schnelle Besetzung der angeführten illusorisch erscheint? (z.B. Schulsozialarbeit S11b; vier weitere) Amt 10 Vakante Stellen sind insbesondere beim Streifendienst des Amtes 33, in der Schulsozialarbeit für das Projekt „Aufholen nach Corona“, bei 50- 21/Leistungsgewährung nach SGB XII, den Sozialarbeitenden für die Betreuung von obdachlosen Menschen und dem FFE zu verzeichnen. Für die Besetzung der Stellen im Stadtordnungsdienst liegt die Herausforderung insbesondere darin, qualifizierte Kräfte idealerweise mit Verwaltungsausbildung (ordnungsrechtliche Kenntnisse) oder geeignete Quereinsteigende zu finden, die zudem sowohl die entsprechende physische als auch psychische Belastbarkeit mitbringen und bereit sind, auch zu den unüblichen Dienstzeiten zu arbeiten. Bei den Sozialarbeitenden wird die Verwaltung bei guten und geeigneten Bewerbenden kaum umhin kommen unbefristete Arbeitsverhältnisse anzubieten und diese Kräfte – sofern sich der Bedarf in der „Flüchtlingsarbeit“ reduzieren sollte, perspektivisch in anderen vakant werdenden Stellen einzusetzen. Dies wird im Rahmen der Auswahlgespräche offen kommuniziert. 5. Warum werden für das SGB wieder Architekt*innen/Bauingenieur*innen mit Wert E11 gesucht, wo die Suche doch in der Vergangenheit nicht sehr erfolgreich war? SGB Es ist zutreffend, dass die sich die Stellenbesetzung in Konkurrenz zu anderen Kommunen oder Privatfirmen schwierig gestaltet und Stellen mehrfach ausgeschrieben werden, bis sie besetzt werden können. Dennoch gelingt die Stellenbesetzung in der Regel, letztendlich aber mit oftmals erheblichem Zeitverzug. In der Vergangenheit wurden die Stellen mit der Entgeltgruppe E 10 durch das SGB ausgeschrieben. Aufgrund des sich verschärfenden Arbeitsmarktes in diesem Segment schreibt das SGB in Abhängigkeit von der jeweiligen Komplexität des zu betreuenden Projekts diese Stellen seit längerem bis zu E 12 TVöD aus. 6. Weshalb wird die Neugründung einer Abteilung mit neuer Abteilungsleitung in den Kontext einer Dringlichkeitsvorlage für Flüchtlingshilfe gestellt? Amt 10 Die Umstrukturierung des Tätigkeitsbereichs „Wohnen“ und die Schaffung einer neu-en Abteilung war aufgrund des Wohnraumstärkungsgesetzes und einer hohen Belastungssituation in diesem Arbeitsbereich ohnehin verwaltungsseitig bereits in Vorbereitung. Vor dem Hintergrund, dass dieser Bereich in erheblicher Weise durch die Unter-bringung von Flüchtlingen gefordert ist, sollen diese Umstrukturierungen in der aktuellen Situation jedoch beschleunigt werden und die Einrichtung der neuen Abteilungsleitungsstelle bereits möglichst frühzeitig erfolgen, damit hier eine zeitnahe Besetzung ermöglicht wird. Daher wurde diese in die Beschlussvorlage mitSeite 4 von 10 Seite 5 aufgenommen und nicht erst zur Stellenplanfortschreibung angemeldet, um den zeitlichen Verzug möglichst kurz zu halten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht die Schaffung einer neuen Abteilung zur Be-schlussfassung steht, da dies in der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin liegt, sondern der Beschlussvorschlag die Einrichtung einer Stelle für die Abteilungsleitung zum Inhalt hat. SPD-Fraktion 1. Sollen die neuen Stellen in die vorhandene Verwaltungsorganisation integriert werden? Amt 10 Ja, die Stellen werden in die vorhandene Verwaltungsorganisation integriert. 2. Oder wird hier eine gesonderte Verwaltungseinheit mit eigenen Führungsstrukturen geschaffen? Siehe Frage 1. 3. Wie lautet die Aufgabenstellung und gibt es ein Budget? Dez. V Die Aufgabenstellungen wurden von den jeweiligen Fachbereichen, nachdem die ersten Geflüchteten in Bonn ankamen, von den jeweiligen Fachbereichen und Fachämtern zusammengestellt und dem Personalamt gemeldet. Die Personalbedarfe werden seitdem dynamisch an die sich nahezu tagtäglich verändernden Bedarfe angepasst. Beispielhaft kann die Aufgabenstellungen für die Bereiche Soziale Arbeit 50-42 angeführt werden: Die Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet sind in ihrer ganz besonders schwierigen Lebenssituation angemessen zu unterstützen. Die Mitarbeitenden stellen individuelle Bedarfe fest, vermitteln Angebote der verschiedenen Hilfesysteme, informieren über rechtliche Rahmenbedingungen sowie vielfältige kommunale Leistungen. Darüber hinaus bedürfen die Menschen, sofern sie mittel- oder langfristig nicht in ihr zerstörtes Heimatland zurückkehren können, Unterstützung und Beratung auf dem weiteren Weg der Integration, insbesondere auch beim Schul- und Kitabesuch der Kinder und Jugendlichen. Zu den Aufgaben gehören auch: • Deeskalation bei Konflikten und Krisenintervention • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Ämtern (z.B. Caritas, Jobcenter, Jugendamt, etc.) • Stadtteilbezogene Gemeinwesenarbeit zur Integration der Geflüchteten in das nachbarschaftliche Umfeld • Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Tätigen • Arbeitsdokumentation sowie Mitwirkung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Fachbereichs • Zusammenarbeit mit den anderen Fachstellen des SachgebietesSeite 5 von 10 Seite 6 (Belegungsmanagement, Hauswarte) Vergleichbare Aufgabenstellungen oder Bedarfsbeschreibungen wurden für alle Aufgabenbereiche erstellt, in denen, verbunden mit der Flüchtlingskrise, zusätzliche Personalbedarfe erforderlich waren und sind. Dabei spielte es keine Rolle, ob diese Bedarfe nur vorübergehend bestehen und durch interne Abordnungen temporär gedeckt werden oder ob es sich um Stellenbedarfe handelt, für die ein längerfristiger Bedarf besteht. Die Entwicklung verhält sich dynamisch, so dass die Bedarfe den sich verändernden Bedingungen angepasst werden. So ist in der leistungsgewährenden Stelle neben der Zahlbarmachung der Asylleistungen aktuell die Sicherstellung des Übergangs in das SGB II als eine weitere zentrale Herausforderung hinzugekommen. Darüber hinaus verbleibt ein Anteil von rd. 20% (Schätzwert) der ukrainischen Geflüchteten im SGB XII und erhält Leistungen in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder in Form von Hilfe zur Pflege. Hier bestehen längerfristig zusätzliche Personalbedarfe. Aktuell gehen wir davon aus, dass noch rund die Hälfte der eingehenden Anträge nicht bearbeitet werden konnte. Personal aus dem eigenen Amt sowie das anderer Ämter wurde zwar sukzessive zugesetzt, bzw. befristet abgeordnet, jedoch verzeichnen wir mit Dauer des Fortbestands der Krise immer mehr Überlastungen und dadurch bedingte Krankheitsausfälle. Hier muss dringend Entlastung zugunsten der Leistungsberechtigten geschaffen werden. Amt 10 Es gibt kein Budget. Die Personalaufwendungen, ausgehend von einer Besetzung der Stellen ab 1. Juni 2022, in Höhe von bis zu 3.181.272,04 € werden im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitgestellt. 4. Werden die Stellen ggf. auch mit weniger qualifiziertem Personal besetzt, welches durch qualifiziertes Personal angeleitet wird? Amt 10 Vorrangiges Ziel ist die Besetzung der Stellen mit entsprechend qualifiziertem Personal. Dies muss der Anspruch sein, um die erforderlichen Anforderungen, die die jeweiligen Aufgaben mit sich bringen, gut erfüllen zu können. Mit Blick auf einen perspektivisch anderen Einsatz innerhalb der Verwaltung ist qualitativ gut ausgebildetes Personal ebenfalls von Nöten. Sofern für einzelne Aufgaben mit Blick auf den befristeten Bedarf ggfs. auch weniger qualifiziertes Personal eine Unterstützung sein kann, bleibt in den Auswahlverfahren abzuwägen. Dez. V Grundsätzlich stellen wir bereits seit längerem einen erheblichen Fachkräftemangel fest. Daher öffnet sich die Stadtverwaltung bei der Anerkennung von Qualifikationen. Auch weniger qualifiziertes Personal kann zur Bewältigung der Krise eingesetzt werden. So setzen wir zur Betreuung in den Sammelunterkünften auch auf den Einsatz von Sozialhelfenden, da derSeite 6 von 10 Seite 7 Bedarf durch Soziale Arbeit alleine nicht (so schnell) gedeckt werden kann. Sozialhelfende und Mitarbeitende der Sozialen Arbeit arbeiten als Tandem. Dadurch können die zusätzlichen Personalbedarfe an Sozialer Arbeit möglichst geringgehalten werden. Mit diesem Modell haben wir bereits in der Flüchtlingskrise 2015 – 2017 sehr gute Erfolge erzielt. 5. Wie wird die geplante Befristung der Stellung umgesetzt oder gehandhabt (z.B. Jahresverträge)? Amt 10 Die Einstellung des zusätzlichen Personals erfolgt grundsätzlich befristet. Je nach der aktuellen Situation erscheinen Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von zunächst einem Jahr sinnvoll. Ob und inwieweit evtl. einzelne Arbeitsverträge auch für einen kürzeren Zeitraum geschlossen werden sollten, wird immer von der aktuellen Lage abhängen. Bei einzelnen Stellen (z. B. Sozialarbeitende) wird die Verwaltung bei guten und geeigneten Bewerbenden aus Personalgewinnungsgründen wahrscheinlich kaum umhin kommen unbefristete Arbeitsverhältnisse anzubieten. Diese Kräfte sollen im Anschluss an die Krise durch die Nutzung der natürlichen Fluktuation auf artverwandten Stellen zum sukzessiven Abbau sowie zur Verstetigung des Personals genutzt werden. 6. Welche Arbeiten konnten nicht zeitnah erledigt werden? Können die bisher unbearbeiteten Aufgaben mit der Besetzung der neuen Stellen bewältigt werden? Dez. V In allen Bereichen der Verwaltung, die unmittelbar von der Krise betroffen sind oder Personal zur Unterstützung abstellen, bleiben Arbeiten liegen. Beispielhaft ist auf die Fachstelle Asyl zu verweisen. Diese investieren ihre gesamte Arbeitszeit und Arbeitskraft in die Bearbeitung der tausende Neuanträge von ukrainischen Geflüchteten. Die üblichen Aufgaben für den Personenkreis der „anderen Geflüchteten“ wie Mietangebote bearbeiten, Regelsatzanpassungen umsetzen, Nebenkostenabrechnungen prüfen, etc. bleiben derzeit liegen. Dadurch entsteht ein Aufgabenstau, der in den nächsten Monaten sukzessive abzuarbeiten ist. In den Bereichen des Amtes für Soziales und Wohnen, in welchen Personen mit der entsprechenden Software-Kompetenz vorübergehend zur Unterstützung abgestellt wurden, werden pflichtige Aufgaben nicht in der erforderlichen Fristsetzung abgearbeitet, wodurch mittelfristig eine Benachteiligung anderer leistungsberechtigter Personen entsteht. Gleiches im Bereich der Wohnungsvermittlung. Hier werden alle Ressourcen in die Vermittlung von ukrainischen Geflüchteten gesteckt. Gleichzeitig sind Hotels, Privatunterkünfte, Plätze in Sammelunterkünften und verfügbarer Wohnraum zu akquirieren, zu prüfen und persönlich den Menschen zu vermitteln. Die Fluktuation ist enorm und fordert dem Fachbereich im Rahmen des Belegungsmanagements alles ab.Seite 7 von 10 Seite 8 Die bisher zusätzlich anfallenden Aufgaben konnten nur durch interne Abordnungen erledigt werden. So wurden im Amt für Soziales und Wohnen die Freiwilligenagentur und die Zweckentfremdung „geschlossen“. Die dort beschäftigten Kolleg*innen waren in den letzten Wochen ausschließlich mit der Unterstützung der betroffenen Fachbereiche beschäftigt. Dadurch sind in ihren eigenen Aufgabenbereichen Aufgaben liegen geblieben, die es in Zukunft abzuarbeiten gilt. Durch die Schaffung neuer Stellen zur Bewältigung der Krisensituation können so auch die Mitarbeitenden ihre originären Aufgabenbereiche wieder aufnehmen und die wichtigen Bürgeranliegen bedienen. Die Bewältigung der Krise kann nicht längerfristig zulasten anderer pflichtiger Aufgaben der Kommune wahrgenommen werden. Dies schafft ein soziales Ungleichgewicht, das den sozialen Frieden in der Stadt gefährdet. Gleichzeitig hat die Stadt Bonn als Arbeitgeberin ihren Mitarbeitenden gegenüber ihrer Fürsorgepflicht ernst zu nehmen und muss die gravierende Überlastung zugunsten gesunder und leistungsfähiger Mitarbeiter*innen abstellen. VOLT-Fraktion 1. Wie sinnvoll ist eine Ausschreibung neuer Stellen, wo es doch ohnehin noch so viele offene Stellen in der Stadtverwaltung gibt? Amt 10 Die Besetzung der Stellen stellt die Verwaltung mit Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel vor eine große Herausforderung. Wie schon in der Beschlussvorlage ausgeführt, ist derzeit nicht davon auszugehen, dass die bestehenden Bedarfe alle kurzfristig gedeckt werden können. Dennoch erhofft sich die Verwaltung, dass durch die Ausschreibung der Stellen aktiv Bewerbende angesprochen werden, die unter dem Eindruck der aktuellen Situation eines Krieges in Europa aktiv eine Kommune bei den anstehenden Aufgaben unterstützen möchten und sich so durch die Sinnhaftigkeit der Aufgabe und durch eine intrinsische Motivation angesprochen fühlen. 2. Könnten aus anderen Bereichen weitere Personen in den Flüchtlingsdienst umgeschichtet werden? Amt 10 Um den zahlreichen und vielseitigen Aufgaben gerecht zu werden, wurden bereits diverse interne Maßnahmen ergriffen (z. B. Aufgabenpriorisierungen, Umsetzungen und Abordnungen). Eine dezernatsweite Abfrage für den vorübergehenden Einsatz von städtischem Personal hat stattgefunden und es sind bereits Mitarbeitende aus unterschiedlichen Bereichen der Gesamtverwaltung und des Jobcenters zur Verstärkung in den betroffenen Bereichen, schwerpunktmäßig in den Ämtern 33 und 50 eingesetzt. Jedoch ist die Verwaltung nun an einem Punkt angelangt, an dem keine weiteren Mitarbeitenden durch interne Maßnahmen den zusätzlichenSeite 8 von 10 Seite 9 Aufgaben noch zugeführt werden können. Dies ist auch darauf zurückführen, dass im Rahmen der noch andauernden Corona- Pandemie sowie der letztjährigen Flutkatastrophe Personal aus anderen Bereichen herausgezogen wurde und diese Maßnahmen teilweise noch immer fortbestehen. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang ebenso zu beachten, dass der Stellenplan nicht beliebig ist. Personal ist nur in den Bereichen verortet, wo dieses auch benötigt wird. Die oben beschriebenen internen Maßnahmen führen hierbei dazu, dass auch in den Bereichen, welche Personal abgeben, Aufgaben vorrübergehend beispielsweise zurückgestellt werden müssen und die Personalsituation angespannt wird. Daher können solche Maßnahmen zwar als vorübergehende, jedoch ohne eine vollständige Außerbetriebnahme ganzer Aufgabenbereiche / Organisationseinheiten nicht als längerfristige Lösung in Betracht gezogen werden. 3. Berührt die Neueinstellung so vieler Personen das Haushaltssicherungskonzept, schließlich ist unklar, ob es Erstattungsansprüche gibt wie hoch diese sein werden und gegen wen sie bestehen? Dez. II Die Fragestellung zu den Personalmehraufwendungen in 2022 und ggf. der Folgejahre ist nicht Gegenstand der Prüfung einer vorzeitigen Entlassung aus dem HSK. Allerdings wird erwartet, dass die Mehraufwendungen (erheblichen) Einfluss auf das Jahresergebnis 2022 ff. haben werden. Ob und in welcher Höhe Bundes- und/oder Landeshilfen diese Mehraufwendungen kompensieren, ist derzeit unklar und auch die Anzahl der Bedürftigen lässt sich aktuell nicht verlässlich prognostizieren. Über die finanziellen Folgen dieser Thematik wird die Kämmerei ab dem zweiten Halbjahr 2022 regelmäßig informieren. 4. Inwiefern kann man aktiv unter den ukrainischen Flüchtlingen suchen, um Stellen zu besetzen? Amt 10 Die Stadt begrüßt es sehr, wenn die Stellen auch mit ukrainischen Flüchtlingen besetzt werden könnten. Eine erste Mitarbeiterin, die für die Betreuung ukrainischer Flüchtlingskinder eingesetzt wird, ist am 4. Mai 2022 bereits eingestellt worden. Wir gehen davon aus, dass weitere folgen. Selbstverständlich werden Bewerbungen der geflüchteten Menschen in die Verfahren aufgenommen. Problematisch könnten sich dabei aber mögliche Sprachbarrieren oder (noch) nicht erfolgte Anerkennungen von erforderlichen Berufs- bzw. Studienabschlüssen auswirken. 5. Sucht die Stadt auch gezielt nach möglichen Bewerbern aus dem europäischen Ausland? Amt 10 Gezielte Ausschreibungen im Ausland sind derzeit nicht in der Vorbereitung. Für die Gewinnung von Erzieher*innen für die städtischenSeite 9 von 10 Seite 10 Kindertageseinrichtungen wurden im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit der Talentbrücke GmbH Köln zwölf spanische Fachkräfte gewonnen, die in den städtischen Kindertageseinrichtungen tätig sind. Derzeit laufen die Vorbereitungen für weitere Einstellungen im August 2022. Anlage/n KeineSeite 10 von 10
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de