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220814-05 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Turnhalle HTC Schwarz Weiss Bonn Antrag zur Vorlage

Nummer
220814-05 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung
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  1. 220814 Turnhalle HTC Schwarz Weiss Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
220814-05 AA
Antragsteller/in:
Frank Thomas
Andreas Stenz
Elmar Conrads-Hassel
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
FDP-Änderungsantrag: Turnhalle HTC Schwarz
Weiss Bonn
Antrag zur Vorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Änderungsantrag der Koalition wird wie folgt ergänzt:
1. Die Verwaltung stellt dar, welche Möglichkeiten bestehen, ein
städtisches Grundstück oder Teile davon dem HTC Schwarz-Weiß
Bonn für die Errichtung einer Sporthalle im Erbbaurecht zu überlassen.
Dabei ist auch auf die Dauer des möglichen Erbbaurechtsvertrags sowie
die zu erzielenden Erbbauzinsen einzugehen. Wie wird der Heimfall
geregelt, wenn der Erbbaunehmer seinen Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis nicht nachkommt?
2. Die Verwaltung stellt die Notwendigkeit und die Chancen und Risiken
eines Bebauungsplanverfahren für die einzelnen in Frage kommenden
Varianten dar.
3. Die Verwaltung stellt dar, wie die Nutzung der Sporthalle für den
Schulsport vertraglich gesichert werden soll. Welche Entgelte, Mieten
sind von der Stadt an den Verein für die Nutzung für den Schulsport zu
entrichten?
4. Die Verwaltung prüft die Qualität des Variantenvergleichs und berät ggf.
den Vorhabenträger bei einer qualifizierten Unterlagenerstellung.
Begründung
Zu Ziffer 1:
Bereits jetzt die Verwaltung zu beauftragen, ein Grundstück im Erbbaurecht an
den HTC Schwarz-Weiß Bonn zu überlassen, ist verfrüht. Zunächst sind von
der Verwaltung die Rahmenbedingungen für einen möglichen
Erbbaurechtsvertrag darzustellen.Seite 1 von 2
Seite 2
Zu Ziffer 2:
Für alle in der Machbarkeitsstudie vorgesehenen Standorte, wird
möglicherweise ein Bebauungsplanverfahren erforderlich werden. Die
Änderung eines Bebauungsplans kann verschiedene Vor- und Nachteile für die
heute bereits vorhandenen Sportanlagen haben. Den beteiligten Sportvereinen
können durch die Bebauungsplanänderung auch ggf. neue zusätzliche
Auflagen entstehen. Um diese Auswirkungen frühzeitig zu erkennen ist
frühzeitig ein Chancen-Risiken Bericht erforderlich.
Zu Ziffer 3:
Für den weiteren Verlauf des Verfahrens ist frühzeitig darzustellen, in welcher
Form und in welchem Umfang die Nutzung der Sporthalle für den Schulsport
gesichert werden kann.
Zu Ziffer4:
In der Bürgerinformationsveranstaltung am 12.1.2023 hat sich gezeigt, dass die
vorliegende Machbarkeitsstudie eine erste Orientierung für mögliche Standorte
darstellt, jedoch die fachliche Genauigkeit, die fachliche Tiefe der
Standortbetrachtungen noch nicht ausreichend ist, um den Standort für die
Sporthalle festzulegen. Dies wurde in der Veranstaltung auch vom erstellenden
Architekten der Machbarkeitsstudie zum Ausdruck gebracht. Die Ausschüsse
und der Rat sollten zunächst die fachlich notwendige Tiefe für einen
belastbaren Variantenvergleich einfordern.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de