220814-05 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Turnhalle HTC Schwarz Weiss Bonn Antrag zur Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 220814-05 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 25.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 220814-05 AA Antragsteller/in: Frank Thomas Andreas Stenz Elmar Conrads-Hassel FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn FDP-Änderungsantrag: Turnhalle HTC Schwarz Weiss Bonn Antrag zur Vorlage Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Der Änderungsantrag der Koalition wird wie folgt ergänzt: 1. Die Verwaltung stellt dar, welche Möglichkeiten bestehen, ein städtisches Grundstück oder Teile davon dem HTC Schwarz-Weiß Bonn für die Errichtung einer Sporthalle im Erbbaurecht zu überlassen. Dabei ist auch auf die Dauer des möglichen Erbbaurechtsvertrags sowie die zu erzielenden Erbbauzinsen einzugehen. Wie wird der Heimfall geregelt, wenn der Erbbaunehmer seinen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht nachkommt? 2. Die Verwaltung stellt die Notwendigkeit und die Chancen und Risiken eines Bebauungsplanverfahren für die einzelnen in Frage kommenden Varianten dar. 3. Die Verwaltung stellt dar, wie die Nutzung der Sporthalle für den Schulsport vertraglich gesichert werden soll. Welche Entgelte, Mieten sind von der Stadt an den Verein für die Nutzung für den Schulsport zu entrichten? 4. Die Verwaltung prüft die Qualität des Variantenvergleichs und berät ggf. den Vorhabenträger bei einer qualifizierten Unterlagenerstellung. Begründung Zu Ziffer 1: Bereits jetzt die Verwaltung zu beauftragen, ein Grundstück im Erbbaurecht an den HTC Schwarz-Weiß Bonn zu überlassen, ist verfrüht. Zunächst sind von der Verwaltung die Rahmenbedingungen für einen möglichen Erbbaurechtsvertrag darzustellen.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu Ziffer 2: Für alle in der Machbarkeitsstudie vorgesehenen Standorte, wird möglicherweise ein Bebauungsplanverfahren erforderlich werden. Die Änderung eines Bebauungsplans kann verschiedene Vor- und Nachteile für die heute bereits vorhandenen Sportanlagen haben. Den beteiligten Sportvereinen können durch die Bebauungsplanänderung auch ggf. neue zusätzliche Auflagen entstehen. Um diese Auswirkungen frühzeitig zu erkennen ist frühzeitig ein Chancen-Risiken Bericht erforderlich. Zu Ziffer 3: Für den weiteren Verlauf des Verfahrens ist frühzeitig darzustellen, in welcher Form und in welchem Umfang die Nutzung der Sporthalle für den Schulsport gesichert werden kann. Zu Ziffer4: In der Bürgerinformationsveranstaltung am 12.1.2023 hat sich gezeigt, dass die vorliegende Machbarkeitsstudie eine erste Orientierung für mögliche Standorte darstellt, jedoch die fachliche Genauigkeit, die fachliche Tiefe der Standortbetrachtungen noch nicht ausreichend ist, um den Standort für die Sporthalle festzulegen. Dies wurde in der Veranstaltung auch vom erstellenden Architekten der Machbarkeitsstudie zum Ausdruck gebracht. Die Ausschüsse und der Rat sollten zunächst die fachlich notwendige Tiefe für einen belastbaren Variantenvergleich einfordern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de